Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Druckdatum: 06.05.2008



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Transkript:

Seite 1 / 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Handelsname: Yuasa Akkumulatorensäure (Batteriesäure) Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Batteriesäure Lieferant: Johannes J. Matthies GmbH Co. KG Hammerbrookstr. 97 D-20097 Hamburg Tel: 0049(0)40 23721-0, Fax 0049(0)40 23721-390, info@matthies.de Auskunftgebender Bereich: Tel: +49(0) 40 23721-0 Fax:+49(0) 40 23721-390 2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Chemische Charakterisierung Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend aufgeführten Stoffen mit kennzeichnungsfreien Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 7664-93-9 EINECS: 231-639-5 Schwefelsäure C; R 35 37,5% zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 3. Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung: C Ätzend Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. R 35 Verursacht schwere Verätzungen. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. nach Einatmen: Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. nach Hautkontakt: Mit Polyethylenglykol 400 und anschließend mit viel Wasser waschen. nach Augenkontakt: Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließendem Wasser spülen. Sofort Arzt hinzuziehen. nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Handelsname: Yuasa Akkumulatorensäure (Batteriesäure)) (Fortsetzung von Seite 1) DR Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt hinzuziehen!

Seite 2 / 5 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Produkt selbst brennt nicht. Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Bei Kontakt mit Metallen kann sich Wasserstoffgas bilden (Explosionsgefahr!). Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Schwefeloxide Besondere Schutzausrüstung: Im Brandfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemievollschutzanzug tragen. Weitere Angaben Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei Einwirkung von Dämpfen/Aerosol Atemschutz verwenden. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen. Neutralisationsmittel anwenden. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Lagerklasse: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): entfällt 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: MAK 0,1E mg/m³ Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Atemschutz: Atemschutz nur bei Aerosol- oder Nebelbildung. Handschutz: Handschuhe - säurebeständig. Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Hautschutzmittel wird empfohlen. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.

Seite 3 / 5 Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Nitrilkautschuk Für den Dauerkontakt von maximal 15 Minuten sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Nitrilkautschuk Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: Nitrilkautschuk Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille. Körperschutz: Säurebeständige Schutzkleidung. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form: flüssig Farbe: farblos Geruch: geruchlos Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: -40 C Siedepunkt/Siedebereich: 112 C Flammpunkt: Nicht anwendbar Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Dampfdruck bei 20 C: 23 hpa Dichte bei 20 C: 1,28 g/cm³ Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: vollständig mischbar ph-wert: stark sauer Viskosität: dynamisch: 3,0 mpas Lösemittelgehalt: Wasser: 62,5 % 10. Stabilität und Reaktivität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Zu vermeidende Stoffe: Basen. Gefährliche Reaktionen Reaktionen mit unedlen Metallen unter Wasserstoffentwicklung. Bei Zugabe von Wasser tritt Erwärmung ein. Beim Verdünnen Säure in Wasser geben, nie umgekehrt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. 11. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität: Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Oral LD50 2140 mg/kg (Ratte) Inhalativ LC50 510 mg/m³/2h (Ratte) Spezifische Symptome im Tierversuch: Test auf Augenreizung (Kaninchen): Verätzungen. Test auf Hautreizung (Kaninchen): Verätzungen. Primäre Reizwirkung: an der Haut: Starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute. am Auge: Starke Ätzwirkung Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Ätzend Bei Verschlucken starke Ätzwirkung im Mundraum und Rachen sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens.

Seite 4 / 5 12. Angaben zur Ökologie Ökotoxische Wirkungen: Aquatische Toxizität: EC50 29 mg/l/24h (Daphnia magna (OECD 202)) Bemerkung: Schädigende Wirkung durch ph-verschiebung. Auch in Verdünnung noch ätzend. Giftwirkung auf Fische und Algen. Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen. 13.Hinweise zur Entsorgung Produkt: Empfehlung: Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung des Produktes. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Europäischer Abfallkatalog 06 00 00 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN 06 01 00 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren 06 01 01 Schwefelsäure und schweflige Säure Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID und GGVSE (grenzüberschreitend/inland): ADR/RID-GGVSE Klasse: 8 (C1) Ätzende Stoffe Kemler-Zahl: 80 UN-Nummer: 2796 Gefahrzettel 8 Bezeichnung des Gutes: 2796 SCHWEFELSÄURE Seeschiffstransport IMDG/GGVSee: IMDG/GGVSee-Klasse: 8 UN-Nummer: 2796 Label 8 EMS-Nummer: F-A,S-B Marine pollutant: Nein Richtiger technischer Name: SULPHURIC ACID Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: ICAO/IATA-Klasse: 8 UN/ID-Nummer: 2796 Label 8 Richtiger technischer Name: SULPHURIC ACID

Seite 5 / 5 15. Vorschriften Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Schwefelsäure R-Sätze: 35 Verursacht schwere Verätzungen. S-Sätze: 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 30 Niemals Wasser hinzugießen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): entfällt Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Merkblatt BG-Chemie: M004 Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe M051 Gefährliche chemische Stoffe 16. Sonstige Angaben: Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Relevante R-Sätze 35 Verursacht schwere Verätzungen.