Corporate Design der Schweizerischen Bundesverwaltung



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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Corporate Design der Schweizerischen Bundesverwaltung Handbuch Version 6.0 Fachstelle CD Bund 2008

2 CD Handbuch v6.0 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 0 Anwendungs- und Geltungsbereich 2 Departementale Richtlinien 3 Grundlagen 4. Zentrale Markenwerte 5.2 Herleitung des Wappens 6.3 Das Bundeslogo 7.4 Farbgebung 8.5 Anwendungsgrössen 9.6 Schutzzone 20.7 Anwendung positiv/negativ 2.8 Anwendung auf Farbe 22.9 Sprachvarianten 23.0 Schriften 24. Unzulässige Anwendungen 25.2 Schutz des Bundeslogos 26 Departementale Richtlinien 27-37 2 Kennzeichnung der Organisationseinheiten 38 2. Die Kennzeichnung 39 2.2 Kennzeichnung; Hierarchiestufen 40 2.3 Kennzeichnung; Querformat 4 2.4 Kennzeichnung; Querformat, zusätzliche Sprachen 42 2.5 Kennzeichnung; Hochformat 43 2.6 Kennzeichnung; Hochformat, zusätzliche Sprachen 44 2.7 Kennzeichnung; Gemeinsamer Auftritt von Organisationseinheiten 45 2.8 Kennzeichnung; Gemeinsamer Auftritt von Organisationseinheiten aus verschiedenen Departementen 46 2.9 Ausnahmeregelung für Kleinstanwendungen 47 Departementale Richtlinien 48-56

3 CD Handbuch v6.0 Inhaltsverzeichnis 3 Geschäftskorrespondenz 57 3. Brief 58 3.2 Brief; Folgeseite mit Wappen 59 3.3 Brief; Folgeseite ohne Wappen 60 3.4 Brief; gemeinsamer Auftritt mehrerer Organisationseinheiten 6 3.5 Faxformular 62 3.6 Faxformular; Folgeseite mit Wappen 63 3.7 Faxformular; Folgeseite ohne Wappen 64 3.8 Begleitnotiz 65 3.9 Aktennotiz und ähnliche Dokumente 66 3.0 Aktennotiz; Folgeseite mit Wappen 67 3. Aktennotiz; Folgeseite ohne Wappen 68 3.2 Protokoll 69 3.3 Protokoll; Folgeseite mit Wappen 70 3.4 Protokoll; Folgeseite ohne Wappen 7 3.5 Bericht 72 3.6 Bericht; Folgeseite mit Wappen 73 3.7 Bericht; Folgeseite ohne Wappen 74 3.8 Formular; Rechnung 75 3.9 Formular; Mahnung 76 3.20 Medienmitteilung 77 3.2 Medienmitteilung mit Partnern (intern) 78 3.22 Medienmitteilung mit Partnern (extern) 79 3.23 Medienmitteilung; Folgeseite mit Wappen 80 3.24 Medienmitteilung; Folgeseite ohne Wappen 8 3.25 Basisformular Hochformat 82 3.26 Basisformular Hochformat; Folgeseite mit Wappen 83 3.27 Basisformular Hochformat; Folgeseite ohne Wappen 84 3.28 Basisformular Querformat 85 3.29 Basisformular Querformat; Folgeseite mit Wappen 86 3.30 Basisformular Querformat; Folgeseite ohne Wappen 87 3.3 E-Mail-Signatur 88 3.32 Grusskarten 89 3.33 Komplimentskarten 90 Departementale Richtlinien 9-

4 CD Handbuch v6.0 Inhaltsverzeichnis 4 Magistratspapiere 2 4. Brief Bundespräsident/-in 3 4.2 Brief Bundespräsident/-in; Folgeseite 4 4.3 Brief Departementsvorsteher/-in 5 4.4 Brief Departementsvorsteher/-in; Folgeseite 6 5 Visitenkarten 7 5. Visitenkarte Standard 8 5.2 Visitenkarte Maximalvariante Rückseite 9 5.3 Visitenkarte Anwendungsbeispiele 20 Departementale Richtlinien 22-28 6 Kuverts 29 6. Kuvert C5 mit Fenster 30 6.2 Kuvert C4 mit Fenster 3 6.3 Kuvert B4 ohne Fenster 32 6.4 Kuvert B5 ohne Fenster 33 6.5 Adressetikette 34 Departementale Richtlinien 35-37 7 Publikationen 38 7. Verbindliche Richtlinien; Anwendungsgrössen 39 7.2 Verbindliche Richtlinien; Positionierung 40 7.3 Verbindliche Richtlinien; Anwendungen 4 7.4 Optionale Richtlinien 42 7.5 Optionale Richtlinien; Anwendungen 43 7.6 Unzulässige Anwendungen 44 Departementale Richtlinien 44-57 8 Co-Branding/ Sponsoring 58 8. Anwendungsbeispiele 59 Departementale Richtlinien 60-62

5 CD Handbuch v6.0 Inhaltsverzeichnis 9 Stelleninserate 63 9. Stelleninserat; Hochformat 64 9.2 Stelleninserat; Querformat 65 Departementale Richtlinien 66-70 0 Beschriftungen 7 0. Materialisierung 72 0.2 Aussenbeschriftung; Hochformat 73 0.3 Aussenbeschriftung; Querformat 74 0.4 Aussenbeschriftung; Spezialanwendung 75 0.5 Aussenbeschriftung; Zoll Signalversion 76 0.6 Aussenbeschriftung; Zoll Anwendung 77 0.7 Aussenbeschriftung; Zoll Spezialanwendung 78 0.8 Innenbeschriftung; Stockwerk 79 0.9 Innenbeschriftung; Stockwerk (mehrere Organisationseinheiten) 80 0.0 Innenbeschriftung; Büro, 50x50 mm 8 0. Innenbeschriftung; Büro, 50x75 mm 82 0.2 Fahrzeuge 83 Departementale Richtlinien 84-9 Internet 92. Seiteneinteilung 93.2 Lokalisation 94.3 Portalseite 95.4 Departementsseite 96.5 Amtsseite 97.6 Navigationsstufen 98.7 Übersichtsseite 99.8 Resultateseite 200.9 Inhaltsbeispiele 20.0 Printansicht 202. Farbdefinition 203.2 Schriftdefinition 204 Departementale Richtlinien 205-2

6 CD Handbuch v6.0 Inhaltsverzeichnis 2 Fachanwendungen 22 Departementale Richtlinien 23 3 Präsentationen 24 3. Powerpoint; Titelseite 25 3.2 Powerpoint; Inhaltsseite 26 3.3 Multimedia; CD Label 27 3.4 Multimedia; CD Booklet, Inlay-Card 28 3.5 Multimedia; TV-Anwendungen 29 Departementale Richtlinien 220-226 4 Promotionsmaterial/ Produkte 227 4. Diverse Anwendungen 228 4.2 Staatliche Ausweisdokumente 229 Departementale Richtlinien 230-232 5 Organisationsmittel 233 5. Organisationsmittel; Ordner 234 5.2 Organisationsmittel; Namensschild 05x48 mm 235 5.3 Organisationsmittel; Namensschild 48x20 mm 236 5.4 Organisationsmittel; Menu-/Mantelkarte 20x48 mm 237 5.5 Organisationsmittel; Menu-/Mantelkarte 305x25 mm 238 5.6 Organisationsmittel; Tischkarte 239 Departementale Richtlinien 240-24 Glossar 242 Impressum/Anlaufstelle 244

7 CD Handbuch v6.0 Inhaltsverzeichnis Departementale Richtlinien Bundeskanzlei BK 3.0 Geschäftskorrespondenz 93 5.0 Visitenkarten 22 7.0 Publikationen 45 3.0 Präsentationen 220 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.0 Grundlagen 27 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten 48 3.0 Geschäftskorrespondenz 94 5.0 Visitenkarten 23 6.0 Kuverts 35 8.0 Co-Branding/Sponsoring 60 9.0 Stelleninserate 66 0.0 Beschriftungen 84.0 Internet / Intranet 205 3.0 Präsentationen 22 Eidgenössisches Departement des Innern EDI.0 Grundlagen 28 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten 50 3.0 Geschäftskorrespondenz 97 0.0 Beschriftungen 87 3.0 Präsentationen 222 Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD.0 Grundlagen 29 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten 52 3.0 Geschäftskorrespondenz 98 5.0 Visitenkarten 24 7.0 Publikationen 46 9.0 Stelleninserate 67 0.0 Beschriftungen 88

8 CD Handbuch v6.0 Inhaltsverzeichnis.0 Internet / Intranet 206 3.0 Präsentationen 223 Eidgenössisches Departement für Bevölkerungsschutz und Sport VBS.0 Grundlagen 30 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten 53 3.0 Geschäftskorrespondenz 00 5.0 Visitenkarten 25 6.0 Kuverts 37 7.0 Publikationen 47 8.0 Co-Branding/Sponsoring 6 9.0 Stelleninserate 68 0.0 Beschriftungen 89 3.0 Präsentationen 224 4.0 Promotionsmaterial/Produkte 230 5.0 Organisationmittel 240 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD.0 Grundlagen 3 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten 54 3.0 Geschäftskorrespondenz 07 7.0 Publikationen 48 9.0 Stelleninserate 69 0.0 Beschriftungen 90.0 Internet / Intranet 207 2.0 Fachanwendungen 23 3.0 Präsentationen 226 4.0 Promotionsmaterial/Produkte 23 Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten 55 5.0 Visitenkarten 28 7.0 Publikationen 56 8.0 Co-Branding/Sponsoring 62 9.0 Stelleninserate 70

9 CD Handbuch v6.0 Inhaltsverzeichnis 0.0 Beschriftungen 9 4.0 Promotionsmaterial/Produkte 232 5.0 Organisationmittel 24 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Transport und Kommunikation UVEK.0 Grundlagen 37 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten 56 3.0 Geschäftskorrespondenz 7.0 Publikationen 57

0 CD Handbuch v6.0 Vorwort Das CD Bund eine Investition in die Zukunft! Die Bundesverwaltung bietet Tag für Tag eine Vielzahl unterschiedlichster Dienstleistungen an. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pflegen dabei einen engen Kontakt mit anderen Behörden, mit der Öffentlichkeit und mit den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Täglich prägen sie damit das Image der Bundesverwaltung. Der Bundesrat möchte mit dem einheitlichen visuellen Auftritt die gemeinsame Identität der Bundesverwaltung stärken, das Vertrauen in den Staat fördern und zur Glaubwürdigkeit und Sicherheit der öffentlichen Dienst-leistungen des Bundes beitragen. Das Erscheinungsbild der Bundesverwaltung ist klassisch zeitlos, diskret und klar. Es widerspiegelt die wesentlichen Werte, die unserer täglichen Arbeit zu Grunde liegen; Qualität, Effizienz und Transparenz. Das vorliegende Corporate Design Handbuch enthält Richtlinien und Empfehlungen, welche die Anwendung des CD-Bund in den Departementen und Ämtern erleichtern soll. Ich bin überzeugt, dass die konsequente Anwendung der CD-Richtlinien zu einer Steigerung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen wird; ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Identität.

CD Handbuch v6.0 Vorwort Corporate Design alleine schafft aber keine Unternehmensidentität. Die Werte, die unser visueller Auftritt kommuniziert, müssen auch gelebt werden. Nur durch das harmonische Zusammenspiel von Taten, Worten, Auftritt, Leistungen und Ergebnis entsteht ein positives und eindeutiges Bild der Bundesverwaltung. Ich danke allen, die durch ihren Einsatz und ihr Fachwissen zum Gelingen dieses ehrgeizigen Programms beitragen. Annemarie Huber-Hotz Bundeskanzlerin

2 CD Handbuch v6.0 Anwendungs- und Geltungsbereich Anwendungsund Geltungsbereich Dieses Handbuch richtet sich an Fachspezialistinnen und -spezialisten der Bundesverwaltung sowie an Fachpersonen, die im Auftrag der Bundesverwaltung Gestaltungsarbeiten ausführen. Die Vorgaben in diesem Handbuch dienen dem einheitlichen Erscheinungsbild der Schweizerischen Bundesverwaltung. Sie gelten für den Bundesrat, die Bundeskanzlei, die Departemente, die Ämter und sämtliche Organisationseinheiten des ersten und des zweiten Kreises. Organisationseinheiten, die dem dritten oder dem vierten Kreis angehören, können das neue Erscheinungsbild freiwillig übernehmen. Für Geschäftspapiere und Websites ist die konsequente und lückenlose Anwendung der vorliegenden Corporate-Design-Richtlinien verbindlich. Für departements- oder amtsspezifische Kommunikationsmittel wie Informationsbroschüren, Jahresberichte, Ausstellungsmaterial, Internet- Inhalte, audiovisuelle Produktionen und Ähnliches besteht ein gewisser Freiraum, der eine individuelle und zielgruppengerechte Vermittlung und Gestaltung zulässt. Bei der Gestaltung der erwähnten Kommunikationsmittel sind lediglich Weisungen zur Anwendung des Bundeslogos und der Kennzeichnung zu befolgen. Vorbehalten bleiben zusätzliche Regelungen der Organisationseinheiten. Der Bundesrat kann in Einzelfällen Ausnahmen vom einheitlichen Erscheinungsbild bewilligen. Über Teilausnahmen für Programme, Kampagnen und Produkte oder Dienstleistungen entscheidet die General- sekretärenkonferenz. Die Verwendung von individuell gestalteten Logos für interne Projekte ist nicht erlaubt. Weiterführende CD-Richtlinien der Departemente/Ämter sowie Aktualisierungen dieses Handbuchs sind unter www.cdbund.admin.ch verfügbar.

3 CD Handbuch v6.0 Departementale Richtlinien Departementale Richtlinien Die Gestaltungs- und Anwendungsrichtlinien des einheitlichen visuellen Erscheinungsbildes der Bundesverwaltung bietet in einzelnen Anwendungsbereichen Freiräume, welche durch departementsspezifische Vorgaben ausgefüllt werden. Die weiterführenden Richtlinien sind Bestandteil dieses Handbuches und werden, wo vorhanden, am Ende des jeweiligen Kapitels aufgeführt.

4 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Grundlagen Dieses Kapitel enthält die wichtigsten Grundlagen zum Aufbau und zur Anwendung des Bundeslogos.

5 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Zentrale Markenwerte. Zentrale Markenwerte Das Erscheinungsbild der Bundesverwaltung ist klassisch zeitlos, diskret und klar. Es widerspiegelt die wesentlichen Werte, die der tägliche Arbeit in der Bundesverwaltung zu Grunde liegen; Qualität, Effizienz und Transparenz. Diese grundlegenden Werte sind bei sämtlichen Umsetzungen des Corporate Designs zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere auch für Anwendungen, welche im vorliegenden Manual nicht im Detail geregelt sind (z.b. Imagekampagnen).

6 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Herleitung des Wappens.2 Herleitung des Wappens C Das Schweizerwappen ist fester Bestandteil des neuen Bundeslogos. Im Rahmen des neuen Erscheinungsbildes der Bundesverwaltung wurden die Proportionen des Wappens überarbeitet. B Die Überarbeitung erfolgte aufgrund der festgelegten Proportionen der Schweizer Flagge. B = Breite des Kreuzbalkens = /5 von A A C = Länge des Kreuzbalkens oder Schenkel = /5 von A plus /6 von B In ihrem Beschluss vom 2. Dezember 889 legte die Bundesversammlung die Grössenverhältnisse des Schweizerwappens wie folgt fest: «Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger sind als breit.»

7 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Das Bundeslogo Das Bundeslogo.3 Das Bundeslogo Das Logo der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird Bundeslogo genannt. Es besteht aus dem Schweizerwappen und der viersprachigen Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft, Confédération suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun svizra». Das Wappen und die viersprachige Bezeichnung sind eine Einheit. Einzige Ausnahme bilden die Folgeseiten mit Wappen in der Geschäftskorrespondenz. Die Verwendung ist ausschliesslich in der in diesem Handbuch erläuterten Form gestattet. Schrift Als Schriftschnitt für das Bundeslogo ist die Frutiger Light bestimmt. Diese Schrift stammt vom international bekannten Schweizer Schriftendesigner Adrian Frutiger und wurde von ihm 976 entwickelt. Wappen viersprachige Bezeichnung Schrift Schriftart Frutiger Light Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +78 (gilt für die Anwendungsgrösse 00%)

8 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Farbgebung.4 Farbgebung Die farbige Ausführung wird für repräsentative Dokumente (vor allem Dokumente, die extern verschickt werden) verwendet. Die schwarzweisse Ausführung wird für den internen Gebrauch und für Dokumente ohne Repräsentationswirkung verwendet. In der Schwarzweiss-Anwendung wird auf die heraldische Umsetzung der roten Farbe (durch Schraffur) verzichtet. Das Rot des Wappens wird vollflächig schwarz gedruckt. Farbdefinition Rot CMYK 0 / 00 / 00 / 0 Pantone 485 C / 485 U RGB 255 / 0 / 0 Hexadezimal #FF0000 Scotchcal 00-3 RAL 3020 Verkehrsrot

9 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Anwendungsgrössen 55 mm (00%) 36 mm (65,4%) 32 mm (58,2%).5 Anwendungsgrössen Das Logo steht in verschiedenen Anwendungsgrössen zur Verfügung*. Je nach Verwendungszweck sind diese zwingend vorgeschrieben; dies gilt für die farbige ebenso wie für die schwarzweisse Anwendung. Die Skalierung nach unten ist begrenzt, die Skalierung nach oben hingegen ist frei. Empfehlungen zu den Anwendungsgrössen für Publikationen sind in Kapitel 7. definiert. Originalgrösse (00%) Diese Anwendungsgrösse gilt als Originalgrösse. Sie kommt bei den meisten Anwendungsgebieten zum Einsatz. Sämtliche Schriftdefinitionen und Vermassungen in diesem Handbuch beziehen sich auf dieses Format. *Anwendungsgrösse z.b. für Printprodukte A4 und A5, Visitenkarten und Kuverts. Minimalgrösse für Bürodrucker (65,4%) Diese Anwendungsgrösse ist die kleinstmögliche für Drucksachen, die auf einem Desktop- Printer ausgedruckt werden. Bis zu diesem Format ist die Druckqualität auf Desktop- Printern gewährleistet. Minimalgrösse für professionelle Drucksysteme (58,2%) Diese Anwendungsgrösse ist die kleinstmögliche für Drucksachen, die auf einem professionellen Drucksystem (Druckerei) verarbeitet werden.

20 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Schutzzone 55 mm.6 Schutzzone 2x 5x 2x 2x Damit das Bundeslogo in allen Anwendungen die grösstmögliche Wirkung erzielen kann, wurde eine Schutzzone festgelegt. In dieser Schutzzone darf kein anderes Element platziert werden. Die Breite der Schutzzone ergibt sich aus dem Raum zwischen Wappen und der viersprachigen Bezeichnung. In den digitalen Vorlagen ist die Schutzzone durch Hilfslinien definiert. 2x Unzulässige Anwendungen Die nebenstehenden Beispiele zeigen stilisierte Anwendungen, welche die Schutzzone nicht respektieren. Mit X ist jeweils die Stelle markiert, wo die Schutzzone verletzt wird. Schutzzone Unzulässige Beispiele x x x x

2 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Anwendung positiv/negativ 2 0% 20%.7 Anwendung positiv/negativ Die beste Wirkung erzielt das Bundeslogo auf weissem Hintergrund. Das Bundeslogo kann aber auf unterschiedlichem Hintergrund zur Anwendung kommen; je nach Intensität des Hintergrunds ändert es seine Eigenschaften (Schrift positiv oder negativ). Die folgende Auflistung zeigt die Abfolge der Mutation. 30% 40% Das farbige Bundeslogo verändert je nach Intensität des Hintergrunds sein Aussehen. Das Wappen bleibt bei Grauwerten von 0 00% unverändert. Die Schrift wechselt von positiv zu negativ bei einem Grauwert ab 60%. 50% 2 Die Schwarzweiss-Anwendung ist nur bis zu einer Hintergrundintensität von 70% gestattet. Bei höherer Intensität ist der Kontrast zwischen Wappen und Hintergrund ungenügend. 60% 3 Wird das farbige Bundeslogo auf einem roten Hintergrund gedruckt, der sich annähernd mit dem Rotwert des Wappens deckt, so erhält der Wappenschild ein weisses Filet. 70% 4 Wird das schwarzweisse Bundeslogo auf schwarzem Hintergrund gedruckt, so erhält der Wappenschild ein weisses Filet. 3 80% 90% 4 00%

22 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Anwendung auf Farbe 0% 20%.8 Anwendung auf Farbe Grundsätzlich kann das Bundeslogo auf verschieden farbigem Hintergrund eingesetzt werden. Die beste Wirkung wird jedoch erzielt, wenn das Bundeslogo auf einem weissen Hintergrund steht. 30% Schwellenwert für Negativform (Schrift) Der Schwellenwert bei dunklen Farbtönen beträgt etwa 60%. Ab diesem Wert ist es sinnvoll, die Negativform des Bundeslogos zu verwenden. Es ist aber von Fall zu Fall zu entscheiden, ob der Kontrast zwischen Hintergrundfarbe und Schrift ausreichend ist. 40% 50% 60% 70% 80% 90% 00%

23 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Sprachvarianten 55 mm.9 Sprachvarianten 2x 5x 2x 2x Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Das Bundeslogo bleibt unverändert; keine der vier Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch darf weggelassen oder ersetzt werden. Das Bundeslogo darf durch höchstens zwei weitere Sprachversionen ergänzt werden. Die zusätzlichen Sprachen werden durch eine Blindzeile abgetrennt. Schriftart und Farbe bleiben gleich. Auch bei der erweiterten Form des Bundeslogos ist die Schutzzone (graue Fläche) zwingend einzuhalten (siehe Ziff..4). Blindzeile 2x Erste Zusatzsprache Zweite Zusatzsprache Schutzzone Beispiele Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Swiss Confederation Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Swiss Confederation Schweiziska edsförbundet

24 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Schriften Frutiger Light A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 2 3 4 5 6 7 8 9 0 Frutiger Bold A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 2 3 4 5 6 7 8 9 0 Arial Regular A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 2 3 4 5 6 7 8 9 0 Arial Bold A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z 2 3 4 5 6 7 8 9 0.0 Schriften Das Bundeslogo und die Kennzeichnungen werden in der Schriftart Frutiger gesetzt. Frutiger Light mit einer Spationierung von 78 gilt als Standard. Für Auszeichnungen innerhalb einer Kennzeichnung wird die Frutiger Bold mit einer Spationierung von 5 eingesetzt. Aus Gründen der Praktikabilität wird in der Geschäftskorrespondenz und bei Präsentationen (Powerpoint) die Kennzeichnung in der Schriftart Arial gesetzt. Der Schrifttyp Arial wird zudem für Fliesstext in den Anwendungsbereichen Geschäftskorrespondenz, Magistratspapiere, Internet, Präsentationen sowie bei Organisationsmittel verwendet. Die Grössenempfehlungen in diesem Handbuch im Bezug auf den Fliesstext sind Empfehlungen und werden zum Teil departemental geregelt. Die Schriften Arial und Frutiger entsprechen den Gestaltungsgrundsätzen des CD Bund; klassisch zeitlos, diskret und klar. Die gleichen Kriterien sind bei der Auswahl von Schriften für Sprachen zu berücksichtigen, welche nicht mit dem lateinischen Alphabet abgebildet werden können (Bsp. Kyrillisch, Arabisch, Thai usw.). Nähere Informationen zur Verwendung der verschiedenen Schrifttypen finden sich direkt bei den jeweiligen Anwendungsbeispielen in diesem Handbuch.

25 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Unzulässige Anwendungen. Unzulässige Anwendungen Damit ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist, sind bestimmte Formen und Anwendungen nicht zulässig. 2 Das Bundeslogo darf weder verzerrt noch verbogen noch in den Grössenverhältnissen verändert werden. 2 Die viersprachige Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossen- 3 schaft, Confédération suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun svizra» darf nicht verändert werden. 3 Teile des Bundeslogos dürfen nicht anders positioniert werden. 4 4 Das Bundeslogo darf nicht schräg gestellt werden. 5 Die viersprachige Bezeichnung darf nicht verändert werden. 5 Bundeskanzlei BK 6 Der Kontrast zwischen Wappenrot und Hintergrund muss gewährleistet sein. Ansonsten muss die Anwendung mit weissem Filet (siehe Ziff..5) eingesetzt werden. 6 7 Das Bundeslogo darf nicht auf gemustertem Hintergrund platziert werden; die Lesbarkeit muss gewährleistet sein. 7

26 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Schutz des neuen Bundeslogos.2 Schutz des Bundeslogos Das neue Bundeslogo setzt sich aus dem Wappen sowie der viersprachigen Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft, Confédération suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun svizra» zusammen. Beide Elemente sind durch das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz/ WSchG; SR 232.2; http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/232.2.de.pdf) vom 5. Juni 93 geschützt. Eine Eintragung als Marke kann nur im Zusammenhang mit einem Produkt oder einer Dienstleistung beantragt werden. Organisationseinheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit, die bestimmte Waren oder Dienstleistungen zusammen mit dem neuen Bundeslogo als Marke eintragen wollen, wenden sich an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern (http://www.ige.ch/d/institut/i.shtm). Im Sinne einer einheitlichen Markenpolitik empfiehlt es sich, dass solche Marken grundsätzlich auf den Namen der Eidgenossenschaft (vertreten durch das entsprechende Departement oder das entsprechende Amt) hinterlegt werden.

27 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA.9 Sprachvarianten Zusatzsprachen dürfen im EDA nur verwendet werden, wenn das Bundeslogo alleine da steht ohne Aufführung von weiteren Organisationseinheiten. Ausnahme: Die durch das Schweizerische Seeschiffahrtsamt SSA ausgestellten internationalen Dokumente enthalten zusätzlich den Schriftzug Swiss Confederation.

28 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement des Innern EDI.9 Sprachvarianten Das Bundeslogo kann für bestimmte Zwecke optional mit einer Sprachversion ergänzt werden (z.b. Englisch). Ausnahme: In SAP Formularen wird nur der viersprachige Schriftzug verwendet

29 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD.9 Sprachvarianten Das Bundeslogo kann für bestimmte Zwecke (Bsp. englische Visitenkarten) optional mit der englischen Sprachversion ergänzt werden.

30 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS.9 Sprachvarianten Im VBS wird das Bundeslogo als Wort-Bild-Marke in der Viersprachigkeit der Landessprachen belassen. Bei Notwendigkeit der Übersetzung in andere als die vier Landessprachen erfolgt dieser Sprachzusatz nicht im Logo, sondern in der Kennzeichnung des Departementes, Amtes, oder der vierten Hierarchiestufe.

3 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Wie komme ich zu den Vorlagen? Das CD-Handbuch, die Kennzeichnungen und die Vorlagen können bei den CD-Verantwortlichen der Ämter oder über PublicRelations@gs-efd.admin. ch bestellt werden. Sie werden über den FTP-Server http://www.webftp.admin.ch versandt. BVerw intern finden Sie alle Angaben zum CD Bund im EFD unter http://intranet.efd.admin.ch/cd. Fragen / GzD / Belegexemplare Bei Fragen wenden Sie sich an die Public Relations EFD. Für alle Produkte und Anwendungen müssen die EFD-Ämter bei der PR EFD ein o.k. für die CD gerechte Umsetzung einholen. Von jedem Produkt sind der PR EFD zwei Belegexemplare zuzustellen. Werden GzA/GzD elektronisch eingeholt, sind Endformat und Falzung anzugeben, sowie ob ein- oder beidseitig gedruckt wird. Das PDF sollte wenn immer möglich mit einer Skalierung von 00% erstellt werden (entspricht dem Endformat) Die PR EFD ist auch Bewilligungsinstanz für spezielle Regelungen. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Public Relations, Bundesgasse 3, 3003 Bern. E-Mail: PublicRelations@gs-efd.admin.ch; Tél. 03 322 60 65 ou 03 323 29.

32 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Die Elemente des EFD-Erscheinungsbildes Zusätzlich zu den Vorgaben des CD Bund definiert das EFD departementsweit gültig folgende Elemente: Die Gestaltungselemente «EFD-Stirnband» und «EFD-Stirnlinien» Bei Publikationen, Plakaten, Produkten, Multimediaanwendungen usw. werden EFD weit gültige Gestaltungselemente angewendet: Das «EFD-Stirnband» repräsentiert die tragende und verbindende Funktion des EFD und seiner Ämter in der Bundesverwaltung. Die «Stirnlinien» widerspiegeln Dynamik und Grenzen. Die beiden Gestaltungselemente stehen für einteilen, kalkulieren, sich steigern, digitale Zeichen, Raum gestalten usw. Schrift In Drucksachen ist die «Frutiger» die EFD-Schrift. Sie ist eine moderne, gut lesbare Schrift, die vom Schweizer Schriftgestalter Adrian Frutiger kreiert wurde. Die Farben Gestaltungsfarbe ist departementsweit blau. Blau steht u. a. auch für Eigenschaften, die das EFD verkörpern will: Vertrauen, Engagement und Haushalten. Das Layout von Drucksachen Die Drucksachen sollen Aufmerksamkeit erregen und gleichzeitig sachlich und seriös wirken. Die Kombination von Gestaltungselement, Satzspiegel, Flattersatz (linksbündiges Absatzformat), breiter linker Rand und Schrift zusammen schaffen diesen Eindruck. Zudem schonen einheitliche departementsweit verwendbare Vorlagen die Ressourcen.

33 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Das CD Bund und das «CD Bund im EFD» gehen Hand in Hand CD-Element CD Bund Ergänzungen des EFD Bundeslogo Alles geregelt Kennzeichnung Ergänzung des Bundeslogos mit der Organisationseinheit Departement muss Details regeln Ein- und zweisprachig: Departement + Amt Drei- und mehrsprachig: nur Amt Name Departements- oder Amts-Abkürzung steht ohne Klammern nach dem Namen Geschäftskorrespondenz Option: rotes oder schwarz/weiss- Logo Option: Folgeseiten: mit oder ohne Wappen schwarz/weiss-logo Korrespondenz Departementschef und Amtsdirektoren: rotes Logo Folgeseiten: ohne Wappen Drucksachen Layout Bundeslogo s/w oder rot auf Titelseite 3 Logogrössen Weiter keine Layoutvorgaben rotes Bundeslogo auf Titelseite Layout definiert Gestaltungselemente «EFD- Stirnband» und «EFD-Stirnlinien» Gestaltungsfarben Drucksachen: nicht definiert Drucksachen: blau und grau Web: Farben nach Hierarchiestufe Gestaltung von Tabellen, Grafiken, Fotos Nicht definiert zweidimensionale Grafiken, viereckiger Rahmen, Farben sind defininiert Fotos: Blautöne vorherrschend Schrift Bundeslogo: Frutiger Drucksachen: nicht geregelt Drucksachen: Frutiger Elektronischer Verkehr: Arial Web: Arial Layout Web Definiertes Layout Layout Intranet Nicht definiert Definiertes Layout auf der Basis von «Usability» mit EFD-Gestaltungselement Die Gestaltung von Tabellen, Grafiken, Fotos Grafiken und Tabellen werden zweidimensional dargestellt und sind umrahmt. Die Rahmen sind viereckig und entsprechend der Hausfarbe blau, in der schwarz/weiss-anwendung schwarz. Logos von Projekten Beschluss der Generalsekretärenkonferenz vom 29.8.2005: «Projektlogos sind ab 3.2.2006 nicht mehr erlaubt. Bestehende Projektlogos dürfen noch bis zum Abschluss des entsprechenden Projektes benutzt werden.» («Bestehende» meint den Zeitpunkt der GSK, 29.8.2005).2 Das Bundeslogo Für die Folgeseiten in der Geschäftskorrespondenz wird ausschliesslich die Version ohne Wappen verwendet..3 Farbgebung Für Geschäftskorrespondenz wird im EFD die schwarzweisse Ausführung des Bundeslogos verwendet. Ausnahmen: Farbige Ausführung für Korrespondenz des Departementschefs und der Amtsdirektoren teilweise auch schwarzweiss besondere Korrespondenz (Adressat/Anlass hat einen hohen repräsentativen Wert) Publikationen, Präsentations-Folien, Promotionsmaterial etc.. Gestaltungsfarben Blau ist die Gestaltungsfarbe sowie die Rahmenfarbe für Boxen und Grafiken. In schwarzweiss-anwendungen wird Schwarz verwendet.

34 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Farbdefinition Blau Pantone 293 CMYK 00/56/0/0 RGB 5/02/204 Hexadezimal #3366CC RAL 500 Scotchcal 00-7.2 Schrift Für Publikationen, Plakate, audiovisuelle Medien usw. wird die Schrift «Frutiger» verwendet. Ausnahme: Produkte, die als definitive Druck-, Kopier- oder Ausführungsvorlage im Amt in einer üblichen Büroautomationsumgebung erstellt werden und dort die «Frutiger» nicht zur Verfügung steht. Die Angaben zur Schriftgrösse in Publikationen siehe Seite 8a. Wir verwenden die typografischen Anführungszeichen «und». Grundschrift: Mac: Frutiger 45 / PC: Frutiger light 45 Auszeichnungen: Mac: Frutiger 45 Italic / PC: Frutiger 45 kursiv Titel, Lead, Untertitel, Auszeichnungen: Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett Schriftfarbe Titelseiten: schwarz 00% oder negativ weiss. Ausnahme für Titelseiten von Newsletter und Zeitschriften: blau. Innenseiten schwarz 00% und blau. Im Internet richten sich die Farben nach den Vorgaben des CD Bund. Für das Intranet bestehen EFD-Richtlinien (s. Kapitel 6 Intranet).

35 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Pantone 293, 00% oder 60% 00%.3 Die Gestaltungselemente «EFD-Stirnband» und «EFD-Stirnlinien» Im EFD werden zwei Gestaltungselemente verwendet: Das «EFD-Stirnband» und die daraus abgeleiteten «EFD-Stirnlinien». Die Verwendung dieser Gestaltungselemente ist für Publikationen, Präsentationen, Promotionsmaterial und Produkte verbindlich. Im Intranet wird nur das «EFD-Stirnband» verwendet. Schwarz, 70% und 30% 60% Das «EFD-Stirnband» wird in zwei Blau-Helligkeitsstufen (Pantone 293 in 00% oder 60%) sowie in zwei Grau-Varianten (schwarz 70% und 30%) eingesetzt. Pantone 293 00%, Schwarz 00% 00% 70% 30% Farbdefinition Blau 60% Pantone 293 in 60% CMYK 65/30/0/0 RGB 86/52/20 Farbdefinition Schwarz 70% CMYK 0/0/0/70 Graustufen 70% Die «EFD-Stirnlinien» werden in blau (Pantone 293 in 00%) und schwarz (00%) angewendet. In beide Gestaltungselemente kann Text eingefügt werden. Beim «EFD-Stirnband» wird bei beiden Blautönen und der dunkleren Grau-Variante die Schrift weiss bzw. negativ gesetzt. Bei der helleren Grau-Variante wird die Positivschrift (schwarz) verwendet. Bei den «EFD-Stirnlinien» ist die Schrift analog der «EFD-Stirnlinien»-Farbe zu wählen. Die Höhe beider Gestaltungselemente beträgt im A4 Format 20 mm, beim Format A5 und A6/5 4mm und beim Format A6 0mm. Für Grossformate ist die Skalierung mit der PR-EFD, PublicRelations@gs-efd. admin.ch, abzusprechen 00% Farbdefinition Schwarz 30% CMYK 0/0/0/30 Graustufen 30%

36 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD.4 Bilder und Grafiken Bilder, Grafiken und Tabellen sind rechteckig, bzw. in einen rechteckigen Rahmen gestellt. Bildteile und Illustrationen können frei gestellt sein. Quelle: EFV Bilder dürfen Rand abfallend und auch Seiten füllend eingesetzt werden. Bilder sind entweder: schwarzweiss (Tonalität grau, Farbton max. 60% schwarz) blau duplex blau /schwarz vierfarbig mit einem vorherrschenden Farbeindruck von Blau. Grafiken stehen in einem Rahmen: Kontur Pt.; Farbe blau bzw. schwarz in schwarz/weiss Produkten. Siehe auch «7 Die Gestaltung von Publikationen». Grafiken Titel: Frutiger Bold, blau, 0Pt. / A6: 7.5Pt. Titelzusatz: Frutiger Light, blau, 9Pt. / A6: 7.5Pt. Zwischentitel: Frutiger Bold, schwarz, 9Pt. / A6: 7.5Pt. Text: Frutiger Light, schwarz, 9Pt. / A6: 7.5Pt. Feld / Balken hell: blau, nicht unter 30% Feld dunkel: blau, 50% Balken dunkel: blau, 00% Hilfslinien: blau, 70% Grundlinie/Nullwert: schwarz, 00%.5 Abgabe von Logos für Referenzen Grundsätzlich ist die Weitergabe der Kennzeichnung an Geschäftspartner und Oganisationen zu Referenzzwecken dem Amt freigestellt. Die Weitergabe darf nur auf schriftliche Anfrage (Brief, Mail) des Gesuchstellers erfolgen. Das Gesuch muss den genauen Verwendungszweck der Kennzeichnung sowie den Text der Referenz enthalten.

37 CD Handbuch v6.0 Grundlagen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Transport und Kommunikation UVEK.9 Sprachvarianten Damit sich das Logo als solches einprägt, soll dies im UVEK nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen; Bsp. Zusatz Swiss Confederation auf Dokumenten für internationale Konferenzen. Die Amtsbezeichnung wird dagegen in den jeweils erforderlichen Sprachen aufgeführt.

38 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten 2 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Die Kennzeichnung ersetzt die bisherigen Logos des Bundesrates, der Bundeskanzlei, der Departemente, der Ämter und sämtlicher Organisationseinheiten des ersten und zweiten Kreises. Die Organisationseinheiten müssen nach der in diesem Kapitel dargestellten Systematik gekennzeichnet werden. Die Bezeichnung der betreffenden Organisationseinheit wird unterhalb oder rechts vom Bundeslogo positioniert, d.h. es gibt zwei Varianten. Die Gestalterinnen und Gestalter haben so die Möglichkeit, diejenige zu wählen, die für ihre Bedürfnisse am geeignetsten ist. Grundsätzlich erfolgt die Kennzeichnung der Organisationseinheit in der Sprache der Zielgruppe! Je nach Verwendungszweck kann sie aber auch in mehreren Sprachen angegeben werden. Für die Anwendungsbereiche Geschäftskorrespondenz, Präsentationen, Visitenkarten und Gebäudeaussenbeschriftungen bestehen abweichende Richtlinien. Die in diesem Kapitel erwähnten Regeln zum Umgang mit Kürzeln sind allerdings verbindlich. Kennzeichnung von Ausserparlamentarischen Kommissionen (APK) Grundsätzlich besteht die Kennzeichnung einer APK in allen Anwendungsbereichen aus dem Bundeslogo, der Departementsbezeichnung sowie der Bezeichnung der APK (Abkürzungen wird erwähnt, falls vorhanden). Die Departemente können selbständig beschliessen, auf die Erwähnung der Departementsbezeichnung zu verzichten (Beispiele: dem Departement übergeordnete APK s, interdepartementale APK s etc.). Die Bezeichnungen müssen in allen Anwendungsbereichen identisch sein.

39 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Die Kennzeichnung Kennzeichnung Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 2. Die Kennzeichnung Die Logos der Organisationseinheiten werden Kennzeichnung genannt. Sie besteht aus dem Schweizerwappen, der viersprachigen Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft, Confédération suisse, Confederazione Svizzera, Confederaziun svizra» und der Nennung der Organisationseinheiten (im vorliegenden Beispiel handelt es sich nur um eine einzelne Organisationseinheit; der Umgang mit mehreren Organisationseinheiten ist unter Ziffer 2.2 geregelt). Das Bundeslogo und die Organisationseinheiten bilden eine Einheit. Veränderungen sind unzulässig. Die Verwendung ist ausschliesslich in der in diesem Handbuch erläuterten Form gestattet. Die Bezeichnung «Eidgenössisches» darf nicht abgekürzt werden. Schrift Als Schriftschnitte der Kennzeichnung sind die Frutiger Light (Bundeslogo) und die Frutiger Bold (Organisationseinheit) bestimmt. Für Richtlinien bei Erwähnung mehrerer Organisationseinheiten siehe Ziffer. 2.2. Bei Microsoft-Office-basierten Anwendungen (Geschäftskorrespondenz/ Powerpoint) erfolgt die Erwähnung der Organisationseinheit aus technischen Gründen in Arial.

40 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Kennzeichnung Hierarchiestufen 5x 2x Schutzzone 2x 2x 55 mm Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 55 mm 5x variabel 2. Hierarchiestufe ABK 3. Hierarchiestufe ABK 4. Hierarchiestufe ABK 2x 2.2 Kennzeichnung Hierarchiestufen Nur die zweite (Departement) oder dritte Hierarchiestufe (z. B. Amt) dürfen alleine oder zusammen mit der ersten Hierarchiestufe (Bundeslogo) auftreten. Durch diese Regelung ist gewährleistet, dass bei jedem Absender die Zugehörigkeit zum Departement respektive Amt ersichtlich ist. 5x 2x Schutzzone 2x 2x Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Blindzeile 2. Hierarchiestufe ABK 3. Hierarchiestufe ABK 4. Hierarchiestufe ABK 2x Über das Weglassen der Departements- oder der Amtsbezeichnung beziehungsweise über die Erwähnung weiterer Hierarchiestufen (z. B. Abteilung) entscheiden departementale Richtlinien. Schrift Ausschliesslich die zweite (Departement) und dritte Hierarchiestufe (z.b. Amt) dürfen in Frutiger Bold geschrieben werden. Werden beide Hierarchiestufen zusammen mit dem Bundeslogo abgebildet, erscheint nur die dritte Hierachiestufe (z.b. Amt) in Frutiger Bold. Die zweite Hierarchiestufe (Departement) wird in diesem Fall in Frutiger Light gesetzt. Zusätzliche Hierarchiestufen werden in Frutiger Light angefügt. Beispiele Schrift Organisationseinheit Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Schrift Bundeslogo Schriftart Frutiger Bold Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +5 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Abteilung Zentrale Dienste Schriftart Frutiger Light Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +78 (gilt für die Anwendungsgrösse 00%) Schriftart Frutiger Light Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +78 (gilt für Anwendungsgrösse 00%)

4 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Kennzeichnung Querformat 2x 5x 2x 2x 55 mm Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 5x variabel Bezeichnung ABK 2x 2.3 Kennzeichnung Querformat Grundsätzlich erfolgt die Kennzeichnung der Organisationseinheit in der Sprache der Zielgruppe! Je nach Verwendungszweck kann sie aber auch in mehreren Sprachen angegeben werden. Schutzzone 2x 5x 2x 55 mm Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 5x variabel Bezeichnung Deutsch ABK Bezeichnung Französisch ABK Bezeichnung Italienisch ABK Bezeichnung Rätoromanisch ABK 2x Kürzel/ Kurzbezeichnungen (ABK) Offizielle Kürzel (BK für Bundeskanzlei) und Kurzbezeichnungen (fedpol, seco) der Organisationseinheiten bis auf die 3. Hierarchiestufe (z. B. Amt) sind nach einem Leerschlag an die amtliche Bezeichnung anzufügen. Es ist nicht gestattet, nur das Kürzel oder die Kurzbezeichnung als Kennzeichnung zu verwenden, oder das offizielle Kürzel bzw. die offizielle Kurzbezeichnung wegzulassen. 2x Bei einsprachigen Varianten ist auf einen sinnvollen Umbruch zu achten. 2 Bei mehrsprachigen Kennzeichnungen ist kein Zeilenumbruch zu machen. Beispiele Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Federal Department for the Environment, Transport, Energy and Communications DETEC Schrift Bundeslogo Schriftart Frutiger Light Schrift Organisationseinheit Schriftart Frutiger Bold Swiss Confederation Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Département fédéral des finances DFF Dipartimento federale delle finanze DFF Departament federal da finanzas DFF 2 Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +78 (gilt für die Anwendungsgrösse 00%) Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +5 (gilt für Anwendungsgrösse 00%)

42 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Kennzeichnung Querformat, zusätzliche Sprachen 2x 5x Schutzzone 2x 2x Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Blindzeile 55 mm Erste Zusatzsprache Zweite Zusatzsprache 55 mm 5x 5x variabel Bezeichnung ABK 2x variabel 2.4 Kennzeichnung Querformat, zusätzliche Sprachen Wird die Kennzeichnung einer Organisationseinheit durch zusätzliche Sprachversionen ergänzt, so gelten folgende Regelungen: Das Bundeslogo wird entsprechend der Regelung in Ziffer.8 durch höchstens zwei weitere Sprachen ergänzt. Die Kennzeichnung der Organisationseinheit kann in einer beliebigen Anzahl Sprachen angeführt werden. Diese werden einzeilig, ohne zusätzliche Blindzeile, aufgelistet. Die Kürzel oder Kurzbezeichnungen sind den jeweiligen Sprachen anzupassen. 2x 5x 2x 2x Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Blindzeile Erste Zusatzsprache Zweite Zusatzsprache Bezeichnung ABK Bezeichnung ABK Bezeichnung ABK Bezeichnung ABK Bezeichnung ABK Bezeichnung ABK 2x 2 Bei einsprachigen Varianten ist auf einen sinnvollen Umbruch zu achten. Bei mehrsprachigen Kennzeichnungen ist kein Zeilenumbruch zu machen. Beispiele Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Swiss Confederation Federal Department for the Environment, Transport, Energy and Communications DETEC Schrift Bundeslogo Schrift Organisationseinheit Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Swiss Confederation Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Secrétariat d Etat à l économie SECO Segretariato di Stato dell economia SECO Secretariat da stadi per l economia SECO State Secretariat for Economic Affairs SECO 2 Schriftart Frutiger Light Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +78 (gilt für die Anwendungsgrösse 00%) Schriftart Frutiger Bold Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +5 (gilt für Anwendungsgrösse 00%)

43 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Kennzeichnung Hochformat 5x 2x Schutzzone 5x 2x 2x 2x 2x 2x Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Blindzeile Bezeichnung ABK Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Blindzeile 55 mm 55 mm Bezeichnung Deutsch ABK Bezeichnung Französisch ABK Bezeichnung Italienisch ABK Bezeichnung Rätoromanisch ABK 2x 2x 2.5 Kennzeichnung Hochformat Grundsätzlich wird die Kennzeichnung der Organisationseinheit in der Sprache der Zielgruppe angeführt! Je nach Verwendungszweck kann sie aber auch in mehreren Sprachen angegeben werden. Kürzel/ Kurzbezeichnungen (ABK) Offizielle Kürzel (BK für Bundeskanzlei) und Kurzbezeichnungen (fedpol, seco) der Organisationseinheiten bis auf die 3. Hierarchiestufe (z. B. Amt) sind nach einem Leerschlag an die amtliche Bezeichnung anzufügen. Es ist nicht gestattet, nur das Kürzel oder die Kurzbezeichnung als Kennzeichnung zu verwenden, oder das offizielle Kürzel bzw. die offizielle Kurzbezeichnung wegzulassen. 2 Bei einsprachigen Varianten ist auf einen sinnvollen Umbruch zu achten. Bei mehrsprachigen Kennzeichnungen ist kein Zeilenumbruch zu machen. Beispiele Schrift Bundeslogo Schrift Organisationseinheit Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Département fédéral des finances DFF Dipartimento federale delle finanze DFF Departament federal da finanzas DFF 2 Schriftart Frutiger Light Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +78 (gilt für die Anwendungsgrösse 00%) Schriftart Frutiger Bold Schriftgrösse 7.5 Pt. Zeilenabstand 0.35 Pt. Spationierung +5 (gilt für Anwendungsgrösse 00%)

44 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Kennzeichnung Hochformat, zusätzliche Sprachen 2x 5x Schutzzone 2x 2x Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Blindzeile Erste Zusatzsprache Zweite Zusatzsprache Blindzeile 55 mm Bezeichnung ABK 55 mm 2x 2.6 Kennzeichnung Hochformat, zusätzliche Sprachen Wird die Kennzeichnung einer Organisationseinheit durch zusätzlichen Sprachen ergänzt, so gelten folgende Regelungen: Das Bundeslogo wird entsprechend der Regelung in Ziffer.8 durch höchstens zwei Sprachen ergänzt. Die Kennzeichnung der Organisationseinheit kann in einer beliebigen Anzahl Sprachen angeführt werden. Die verschiedenen Sprachversionen werden einzeilig, ohne zusätzliche Blindzeile, aufgelistet. Die Kürzel oder Kurzbezeichnungen sind den jeweiligen Sprachen anzupassen. 2x 5x 2x Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 2x Beispiele 2 Bei einsprachigen Varianten ist auf einen sinnvollen Umbruch zu achten. Bei mehrsprachigen Kennzeichnungen ist kein Zeilenumbruch zu machen. Blindzeile Erste Zusatzsprache Zweite Zusatzsprache Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Blindzeile Swiss Confederation 2x Bezeichnung ABK Bezeichnung ABK Bezeichnung ABK Bezeichnung ABK Federal Department for the Environment, Transport, Energy and Communications DETEC Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Swiss Confederation Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Département fédéral des finances DFF Dipartimento federale delle finanze DFF Federal Departement of Finance FDF 2 Schrift Bundeslogo Schriftart Schriftgrösse Zeilenabstand Frutiger Light 7.5 Pt. Spationierung +78 0.35 Pt. (gilt für die Anwendungsgrösse 00%) Schrift Organisationseinheit Schriftart Schriftgrösse Zeilenabstand Frutiger Bold 7.5 Pt. Spationierung +5 0.35 Pt. (gilt für Anwendungsgrösse 00%)

45 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Kennzeichnung Gemeinsamer Auftritt von Organisationseinheiten 5x 2x Schutzzone 2x 2x 55 mm Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 5x variabel. Organisationseinheit ABK 2. Organisationseinheit ABK 2x 2.7 Kennzeichnung Gemeinsamer Auftritt von Organisationseinheiten Organisationseinheiten können auch zusammen auftreten. Sie werden mit einer Blindzeile voneinander getrennt. 2x 5x 2x Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Blindzeile 55 mm. Organisationseinheit ABK 2x Die Kennzeichnung der Organisationseinheit kann in einer beliebigen Anzahl Sprachen erfolgen; in der Regel aber in der Sprache der Zielgruppe bzw. des Mediums. Die verschiedenen Sprachversionen werden einzeilig, ohne zusätzliche Blindzeile, aufgelistet. Die Kürzel oder Kurzbezeichnungen sind den jeweiligen Sprachen anzupassen. Schrift Die Auszeichnung der Organisationseinheit erfolgt in Frutiger Bold. 2x Blindzeile 2. Organisationseinheit ABK Bei mehrsprachigen Kennzeichnungen ist kein Zeilenumbruch zu machen. Schutzzone Beispiele Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundesamt für Justiz BJ Bundesanwaltschaft BA Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF Secrétariat d Etat à l éducation et à la recherche SER Segreteria di stato per l educazione e la ricerca SER Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Secrétariat d Etat à l économie SECO Segretariato di Stato dell economia SECO

46 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Kennzeichnung Gemeinsamer Auftritt von Organisationseinheiten aus verschiedenen Departementen 2.8 Kennzeichnung Gemeinsamer Auftritt von Organisationseinheiten aus verschiedenen Departementen Beispiele Betreffend Schriften, Abständen und Schutzzone gelten die unter Ziffer 2.7 definierten Masseinheiten. Die Entscheidung ob Variante oder Variante 2 zum Einsatz kommt, liegt in der Kompetenz der beteiligten Organisationseinheiten. Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie Meteo Schweiz Bundesamt für Gesundheit BAG Bundesamt für Strassen ASTRA Variante Werden Organisationseinheiten aus verschiedenen Departementen gemeinsam in einer Kennzeichnung erwähnt, wird auf die Nennung der Departements- oder Amtszugehörigkeit verzichtet und nur die direkt betroffene Organisationseinheit genannt. Die Organisationseinheiten werden mit einer Blindzeile voneinander getrennt. 2 3 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Station de recherches Agroscope Changins-Wädenswil ACW Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz Office fédéral de météorologie et de climatologie MétéoSuisse Bundesamt für Gesundheit BAG Office fédéral de la santé publique OFSP Bundesamt für Strassen ASTRA Office fédéral des routes OFROU 4 Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Impressum Station Diese Publikation de recherches ist eine Agroscope Gemeinschaftsproduktion Changins-Wädenswil der folgenden ACW Bundesämter: Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil (EVD), Bundesamt für Meteorologie und Bundesamt Klimatologie für (EDI), Meteorologie Bundesamt für Gesundheit Klimatologie (EDI), Bundesamt MeteoSchweiz für Strassen (UVEK) Office fédéral de météorologie et de climatologie MétéoSuisse 2 3 4 Die Kennzeichnung der Organisationseinheit kann in einer beliebigen Anzahl Sprachen erfolgen; in der Regel aber in der Sprache der Zielgruppe bzw. des Mediums. Die verschiedenen Sprachversionen werden einzeilig, ohne zusätzliche Blindzeile, aufgelistet. Die Kürzel oder Kurzbezeichnungen sind den jeweiligen Sprachen anzupassen. Variante 2 Als Alternative zur oben erwähnten Variante kann auf die Nennung der beteiligten Organisationeinheiten in der Kennzeichnung verzichtet werden. In diesem Fall wird nur das Bundeslogo abgebildet. Die beteiligten Organisationseinheiten werden im Impressum als Fliesstext erwähnt. Die hier gezeigte Darstellung des Impressums ist ein Beispiel und im Bezug auf Darstellung und Positionierung nicht verbindlich. Bundesamt für Gesundheit BAG Office fédéral de la santé publique OFSP

47 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Ausnahmeregelung für Kleinstanwendungen 2.9 Ausnahmeregelung für Kleinstanwendungen Ist die definierte Mindestgrösse des Bundeslogos (Ziff..4) aus Platzgründen oder technischen Gründen (Bildschirmauflösung) nicht anwendbar, wird auf das Bundeslogo bzw. die Kennzeichnung verzichtet. In diesem Fall wird die Bezeichnung der Organisationseinheit als Fliesstext oder als Internet URL aufgeführt. Schriftart und -grösse sind frei wählbar. Mögliche Anwendungsbeispiele sind MMS, SMS, Bleistifte. Diese Anwendung bedarf einer Bewilligung durch den departementalen Umsetzungsverantwortlichen des CD Bund. Einem schriftlichen Antrag muss die Begründung sowie ein visualisiertes Anwendungsbeispiel beigelegt werden. Bis Ende 2006 liegt die letztinstanzliche Entscheidungskompetenz bei der Fachstelle CD Bund. Bundesamt für Kultur BAK www.bak.admin.ch

48 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Sprachwahl: Grundsätzlich erfolgt die Kennzeichnung der Organisationseinheit in der Sprache der Zielgruppe. Je nach Verwendungszweck kann sie aber auch in mehreren Sprachen angegeben werden. Umbrüche: Es werden keine Umbrüche gemacht. Ausnahmen: - Wenn das Departement in einer Sprache und alleine aufgeführt wird, kann ein Umbruch erfolgen, sofern dies aus gestalterischer Sicht sinnvoll erscheint. - Bei langen Bezeichnungen von Organisationseinheiten kann ein Umbruch verwendet werden. Dieser hat gemäss separater Liste zu erfolgen (Liste der aktuellen Kennzeichnungen publiziert auf der Intranetseite CD Bund EDA). - Umbrüche für Stelleninserate sind in Kapitel 9 gesondert geregelt. Zentrale. Hierarchiestufe: Das Bundeslogo (obligatorisch) 2. Hierarchiestufe: Departement inkl. Abkürzung (obligatorisch) 3. Hierarchiestufe: Direktion/Staatssekretariat/Generalsekretariat/ DEZA inkl. Abkürzung (fakulativ) 4. Hierarchiestufe: Nächsttiefere Organisationseinheit (fakultativ) In der Darstellung ist es nicht erlaubt, Zwischenstufen wegzulassen, also z.b. nur die. und 4 Hierar-chiestufe anzuzeigen. Organisationseinheiten tiefer als Hierarchiestufe 4 werden nicht dargestellt. Sie sind jedoch z.b. im Impressum einer Publikation oder in der Absenderadresse eines Geschäftsbriefes ersichtlich.

49 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Auslandvertretungen, Missionen und Koordinationsbüros. Hierarchiestufe: Das Bundeslogo 2. Hierarchiestufe: Auslandvertretung / Koordinationsbüro Organisationseinheiten tiefer als Hierarchiestufe 2 werden nicht dargestellt. Sie sind jedoch z.b. im Impressum einer Publikation oder in der Absenderadresse eines Geschäftsbriefes ersichtlich. Schweizerisches Seeschifffahrtsamt SSA in Basel Das schweizerische Seeschifffahrtsamt SSA tritt bei den Kennzeichnungen ohne die Darstellung der dritten Hierarchiestufe (Direktion für Völkerrecht DV) auf. Kennzeichnung gemeinsamer Auftritt von Organisationseinheiten der Zentrale Bei Auftritten von Organisationseinheiten der Zentrale wird das Departement immer aufgeführt. (Beispiel des gemeinsamen Auftrittes des Protokolls in Bern und der UNO- Mission in Genf:) 2.7 Kennzeichnung Gemeinsamer Auftritt von Organisationseinheiten Kennzeichnung des EDA im Ausland zusammen mit internen und externen Partnern Die Auslandvertretung und eventuelle weitere interne Partner werden immer in der 2. Hierarchiestufe aufgeführt. Externe Partner werden im dafür vorgesehenen Raum für Logos und Kampagnen aufgeführt (siehe Kapitel 3..2., Abbildung 7 - rosa eingefärbter Raum für Kampagnen- Partner- oder Zertifizierungslogos neben der Absenderinformation.)

50 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement des Innern EDI 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Die Kennzeichnungen der Organisationseinheiten (OE) beinhalten bei allen Anwendungen immer das Departement (Hierarchiestufe 2) und das Amt respektive die Ausserparlamentarischen Kommissionen (Hierarchiestufe 3). Die Bezeichnung des Teil-FLAG-Amtes, der FLAG-Einheit oder der administrativ unterstellten Organisationseinheit folgt anschliessend an die Amtbezeichnung. Umbrüche Es werden grundsätzlich keine Umbrüche gemacht. Falls aus Platzgründen ein Umbruch notwendig ist, muss zwingend mit der/dem CD Bund Verantwortlichen der betroffenen Organisationseinheit Kontakt aufgenommen werden (Sicherstellung einheitlicher Umbruch). 4. Hierarchiestufe: Die 4. Hierarchiestufe (z.b. Abteilung) kommt ausschliesslich in der Geschäftskorrespondenz, bei den Powerpointpräsentationen und bei den Visitenkarten zur Anwendung. Zusätzliche Hierarchiestufen (Gruppe, Unterabteilung etc.) können z.b. in einem Impressum aufgeführt werden. Ausnahmemöglichkeiten: Für Teil-FLAG-Ämter, FLAG-Einheiten oder administrativ unterstellte Organisationseinheiten wird die eigene Bezeichnung fett ausgezeichnet, die Amtbezeichnung (3. Hierarchiestufe) erscheint in normaler Schrift. Für Teil-FLAG-Ämter, FLAG-Einheiten oder administrativ unterstellte Organisationseinheiten kann auf die Nennung der Amtszugehörigkeit verzichtet und neben dem Departement nur die direkt betroffene Organisationseinheit genannt werden (gilt nicht für Geschäftskorrespondenz, Powerpointpräsentationen, Visitenkarten).

5 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bei mehrsprachigen oder departementsübergreifenden Publikationen sowie bei Sponsoring oder Projektunterstützung kann auf die Nennung der Departements- und Amtszugehörigkeit verzichtet und nur die direkt betroffene Organisationseinheit genannt werden. Alle Ausnahmen müssen jeweils via departementale/n CD Bund Verantwortliche/n beantragt und vom/von der Generalsekretär/in und/oder der Fachstelle CD Bund bewilligt werden.

52 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD 2.0 Kennzeichnung der Orgaisationseinheiten Die Logos der Organisationseinheiten beinhalten immer das Departement (Hierarchiestufe 2) und das Amt (Hierarchiestufe 3). Die 4. Hierarchiestufe (z.b. Abteilung) kommt ausschliesslich in der Geschäftskorrespondenz zur Anwendung. Bei Bedarf kann optional eine zusätzliche Hierarchiestufe eingefügt werden. Ausnahme: für Flag-Ämter und administrativ unterstellte Organisationseinheiten und Kommissionen: Die Departementsbezeichnung kann weggelassen werden

53 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Für die Schweizer Armee gelten spezifische Regelungen, welche im Einzelfall von der übergeordneten Regelung auf Stufe Bund abweichen können. Die Armee ist keine Verwaltungseinheit, was im neuen CD angemessen Berücksichtigung findet. Die Abweichungen sind in den jeweiligen Kapiteln des Handbuches geregelt. 2.3 Kennzeichnung Querformat Kurzbezeichnungen können bis auf die vierte Hierarchiestufe umgesetzt werden, Abkürzungen bis zur dritten Hierarchiestufe. Der Zeilenumbruch in der Departementskennzeichnung VBS erfolgt immer nach... Verteidigung. 2.4 Kennzeichnung Querformat zusätzliche Sprachen Im VBS verbleibt das Bundeslogo immer viersprachig in den Landessprachen. 2.9 Ausnahmeregelung für Kleinstanwendungen In diesem Fall wird die Bezeichnung der Organisationseinheit als Fliesstext oder als Internet URL aufgeführt, nach Möglichkeit mit dem Schweizerwappen. Schriftart- und Grösse sind frei wählbar.

54 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 2. Die Kennzeichnung Projekte, Dienstleistungen, Produkte und Standards haben grundsätzlich keine eigenen Logos und kein eigenes Erscheinungsbild. Sie treten nicht als eigene Marken auf, sondern als Teil des Amtes. (Beschluss der GSK vom 29.8.05.) Für Produkte sowie Dienstleistungen mit Produktecharakter sind Ausnahmen möglich. 2.2 Kennzeichnung Hierarchiestufen In ein- und zweisprachigen Anwendungen wird zuerst das Departement (Hierarchiestufe 2) und dann das Amt (Hierarchiestufe 3) aufgeführt, in drei- und mehrsprachigen Kennzeichnungen nur das Amt (s. 2.3/2.4). Die Reihenfolge der Sprachen wird der Situation angepasst. Ausnahmen Für den Zoll und das GWK besteht eine Signalversion der Kennzeichnung. Das ISB tritt wie ein Amt auf: Departement und ISB. Die Swissmint hat zwei Auftritte: Als Amt und offizielle Münzprägerin der Schweiz steht in der Kennzeichnung beim Departement auch der Name «Eidgenössische Münzstätte Swissmint». Im kommerziellen Bereich wird dem Bundeslogo nur «Swissmint» angefügt. 2.9 Ausnahmeregelung für Kleinstanwendungen Wo immer möglich wird die Schriftart Frutiger vewendet.

55 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD 2.0 Kennzeichnung der Orgaisationseinheiten Die Hierarchiestufen in der Bundesverwaltung sind wie folgt darzustellen: Schweizerische Eidgenossenschaft -> Departement -> Organisationseinheit (Bundesamt, Forschungsanstalt usw.), immer jedoch auf höchstens 4 Zeilen. Sollte eine weitere Zeile benötigt werden, so entfällt die Zeile unmittelbar nach dem Departement (in der Regel Bundesamt) usw. Diese Regel gilt für die normale Geschäftskorrespondenz. Sollten Zweifel oder Schwierigkeiten auftauchen, so wird im Gespräch mit dem CD-Bund-Verantwortlichen EVD, der Fachstelle CD Bund und der betroffenen Organisationseinheit nach einer pragmatischen Einzelfall-Lösung gesucht. 2.2 Kennzeichnung Hierarchiestufen Innerhalb des EVD erscheint die Bezeichnung des Departements immer, ebenso die Bezeichnung der betreffenden OE. Die Bezeichnung des Bundesamts entfällt, wenn eine OE der 5. Hierarchiestufe (Forschungsanstalten) zu kennzeichnen ist. 2.4 Kennzeichnung Querformat, zusätzliche Sprachen Bei mehrsprachiger Kennzeichnung kann der Name einer OE in mehreren Sprachen angegeben werden. Erscheint der Name der OE in einer zusätzlichen Sprache, die keine Amtssprache ist, so muss für die Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft» im Bundeslogo dieselbe Sprache verwendet werden, und zwar unterhalb der Bezeichnung in den 4 Amtssprachen. 2.7 Kennzeichnung Gemeinsamer Auftritt von Organisationseinheiten Bei Platzmangel werden nur die Bezeichnungen der gemeinsam auftretenden Organisationseinheiten genannt. Die Bezeichnungen des EVD und der Bundesämter entfallen.

56 CD Handbuch v6.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Transport und Kommunikation UVEK 2.0 Kennzeichnung der Organisationseinheiten Die Departementsbezeichnung muss nicht in die Amts-Kennzeichnung (Logo) integriert werden. Auf die Departementzugehörigkeit ist indessen in jeder Veröffentlichung an geeigneter Stelle hinzuweisen. Beispiel als Hinweis im Impressum: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ist ein Amt des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Unterhalb des Amtes wird in der Kennzeichnung grundsätzlich keine weitere Hierarchiestufe abgebildet. In Abweichung zu den Richtlinien CD-Bund erfolgt die Kennzeichnung der dem UVEK administrativ zugeordneten Verwaltungseinheiten in jedem Falle ohne die Departementsbezeichnung. Der Name der Organisationseinheit steht an Stelle der Amtsbezeichnung. Diese Regelung betrifft folgende Organisationseinheiten: Schiedskommission für Eisenbahnverkehr SKE Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI Postregulationsbehörde PostReg Dienst für besondere Aufgaben DBA Büro für Flugunfalluntersuchung BFU Eidgenössische Flugunfallkommission EFUK Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe UUS Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Eidgenössisches Rohrleitungsinspektorat Eidgenössisches Gefahrengutinspektorat Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK

57 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz 3 Geschäftskorrespondenz Für Benutzerinnen und Benutzer stehen verschiedene Word-Vorlagen zur Verfügung. Das Bundeslogo als Bildelement ist fester Bestandteil. Die Darstellung der Organisationseinheiten ist hierarchisch festgelegt (Ausnahme Medienmitteilung). Schriftart und Positionierung der Organisationseinheiten unterscheiden sich zu den in Ziffer 2 erwähnten Richtlinien. Als Schrift für die Geschäftskorrespondenz wird die Arial verwendet. Die Angabe der Schriftgrösse für Fliesstext in diesem Kapitel ist als Empfehlung zu betrachten. Für den Verkehr mit Personen mit einer Sehbehinderung empfiehlt es sich, eine Schriftgrösse von mindestens 4 Punkt (für Fliesstext) zu wählen. Die alleinige Verwendung des Wappens anstelle des Bundeslogos ist eine Ausnahme und beschränkt sich auf die Geschäftskorrespondenz/ Powerpoint (Folgeseiten). Die Angabe von Internetadressen darf ausschliesslich nach den Vorgaben des Informatikrat Bund (Dokument R008 - Adressierung des World Wide Web in der Bundesverwaltung) geschehen (www.<dienststelle>.admin. ch, www.<sprechendername>.admin.ch). Abweichungen von dieser Regel müssen in den departementalen Richtlininen vermerkt werden. Beim erstellen von PDF-Dokumenten muss die Regelung betreffend Barrierefreiheit - Umgang mit Word-Dokumenten und Konversion zu PDF berücksichtigt werden. Eine entsprechende Anleitung finden sie unter den folgenden Adressen: http://www.bit.admin.ch/imperia/md/content/bpegi/29.pdf http://www.bit.admin.ch/imperia/md/content/bpegi/27.pdf

55 30 05 90 58 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Brief 2 22 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gewässerschutz und Fischerei Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. 3. Brief 48 54 06 34 28 29 3 4 7 3 4 5 6 0 CH-3003 Bern, BAFU Arial normal 7/0 Pt. 5 Einschreiben Arial normal 0/3 Pt. Persönlich Anrede Vorname Name Zusatzbezeichnung Adresse PLZ, Ort Land GEHEIM Arial fett 7.5/0 Pt. Referenz/Aktenzeichen: 3004-500 Arial normal 7.5/0 Pt. Ihr Zeichen: MMU Unser Zeichen: MM Sachbearbeiter/in: MAZ Ittigen, 4. Februar 2005 Das Briefpapier der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung Arial fett 0/3 Pt. Blindzeile Sehr geehrter Adressat Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Blindzeile Bundesamt für Umwelt 3 Blindzeilen Dr. Max Muster Abteilungsleiter < 25 > BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Peter Schneider Stv. Abteilungschef Bundesamt für Umwelt BAFU Dr. Max Muster Arial normal 7.5/0 Pt. 8 Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen 5 Postadresse: 3003 Bern Tel. +4 3 888 88 88, Fax +4 3 999 99 99 5 6 max.muster@bafu.admin.ch www.bafu.admin.ch Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter 7 Raum für Logos 9 2 3 4 5 6 7 8 9 0 Bundeslogo: Bei repräsentativen Dokumenten (vor allem Dokumente, die extern verschickt werden) wird das Bundeslogo farbig ausgedruckt. Bei allen anderen Anwendungen ist die Schwarz-Weiss-Version vorzuziehen. Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), die als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. Bezeichnungen der 4. Hierarchiestufe werden nie fett gedruckt. Absenderzeile: Sie steht oberhalb der Empfängeradresse und wird durch die Büroautomationssoftware automatisch erstellt. Empfängeradresse: Versandvermerke (z.b. Einschreiben) und Zustellvermerke (z.b. Persönlich) werden vor die Empfängeradresse gesetzt. Werden keine Vermerke erwähnt, so rutschen die Adresszeilen nach oben. Referenzangaben: Diese können je nach Bedürfnis der ausstellenden Organisationseinheit weggelassen, angepasst oder erweitert werden. Funktionsbezeichnung: Die Funktionsbezeichnung erfolgt zusammen mit der Unterschrift. Doppelunterschriften: Der Beginn des zweiten Namens hängt von der Laufbreite des ersten Namens ab. Absenderinformation: Einzig die Bezeichnung der dritten Hierarchiestufe wird nochmals erwähnt (Bsp. Amt). Bei persönlichen Schreiben muss die Absenderadresse den Namen und die Postadresse enthalten. Unterscheiden sich Standort- und Postadresse, so werden beide an dieser Stelle aufgeführt. Logos: Raum für Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer.

30 90 97 59 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Brief Folgeseite mit Wappen 2 39 48 2 3 4 2 3 GEHEIM, Beilagen: Vertraulich Referenz/Aktenzeichen: Das Briefpapier der Bundesverwaltung Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Blindzeile Bundesamt für Umwelt 3 Blindzeilen Dr. Max Muster Abteilungsleiter 3 Blindzeilen Beilagen: Erläuterungen zur OBV-Revision Fragebogen 4 < 25 > Peter Schneider Stv. Abteilungschef Arial fett 7.5/0 Pt. Arial normal 7.5/0 Pt. 3.2 Brief Folgeseite mit Wappen Für die Folgeseite des Briefs stehen zwei verschiedene Versionen, mit oder ohne Wappen, zur Verfügung. 2 3 4 Wappen: Es steht der Benutzerin oder dem Benutzer frei, auf der zweiten Seite eines Briefs die Version mit oder ohne Wappen zu wählen. Das Wappen kann farbig oder schwarzweiss gedruckt werden. Die Wahl hängt von der Farbe des Bundeslogos auf der ersten Briefseite ab. Zusätzliche Angaben: Klassifizierungsvermerke (z.b. Vertraulich, Geheim) und Referenzangaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. Funktionsbezeichnung: Die Funktionsbezeichnung erfolgt zusammen mit der Unterschrift. Doppelunterschriften: Der Beginn des zweiten Namens hängt von der Laufbreite des ersten Namens ab. 5 6 Pagina Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 5 6 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 5 29 7 6 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 60 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Brief Folgeseite ohne Wappen 2 2 GEHEIM, Beilagen: Vertraulich Arial fett 7.5/0 Pt. Referenz/Aktenzeichen: Das Briefpapier der Bundesverwaltung 2 Arial normal 7.5/0 Pt. 3 4 2 Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Blindzeile Bundesamt für Umwelt 3 Blindzeilen Dr. Max Muster Abteilungsleiter 3 Blindzeilen 3 < 25 > Peter Schneider Stv. Abteilungschef 3.3 Brief Folgeseite ohne Wappen 2 3 4 Zusätzliche Angaben: Klassifizierungsvermerke (z.b. Vertraulich, Geheim) und Referenzangaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. Funktionsbezeichnung: Die Funktionsbezeichnung erfolgt zusammen mit der Unterschrift. Doppelunterschriften: Der Beginn des zweiten Namens hängt von der Laufbreite des ersten Namens ab. Pagina Beilagen: Erläuterungen zur OBV-Revision Fragebogen 5 Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 5 6 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 4 29 7 5 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 05 90 6 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Brief; gemeinsamer Auftritt mehrerer Organisationseinheiten 2 48 54 Eidgenössisches Departement des Innern EDI 2 Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Blindzeile Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Beschaffungskommission des Bundes BKB 3 CH-3003 Bern, EBG Arial normal 7/0 Pt. 5 Einschreiben Arial normal 0/3 Pt. Persönlich Anrede Vorname Name Zusatzbezeichnung Adresse PLZ, Ort Land Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. 3.4 Brief; gemeinsamer Auftritt mehrerer Organisationseinheiten Grundsätzlich bleibt sich die Briefgestaltung gleich. Adaptiert wird einzig die Kennzeichnung. Die verschiedenen Organisationseinheiten werden untereinander dargestellt, getrennt durch eine Blindzeile. 06 4 GEHEIM Arial fett 7.5/0 Pt. Referenz/Aktenzeichen: 3004-500 Arial normal 7.5/0 Pt. Ihr Zeichen: MMU Unser Zeichen: MM Sachbearbeiter/in: MAZ Bern, 4. Februar 2005 2 Im Absenderblock erscheint nach Möglichkeit nur eine Organisationseinheit. 34 Das Briefpapier der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung Arial fett 0/3 Pt. Blindzeile Sehr geehrter Adressat Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Blindzeile Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Beschaffungskommission des Bundes 3 Blindzeilen Dr. Max Muster Abteilungsleiter Peter Schneider Stv. Abteilungschef Raum für Logos 28 Sekretariat EBG Arial normal 7.5/0 Pt. 2 Schwarztorstrasse 5, 3003 Bern 5 6 Tel. +4 3 888 88 88, Fax +4 3 999 99 99 5 info@equality-office.ch www.equality-office.ch 29 7 Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 05 90 62 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Faxformular 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse 2 Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gewässerschutz und Fischerei Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. 3.5 Faxformular 48 54 3.5 3.5 3.5 Fax Arial fett 2/3 Pt. Blindzeile Begleitblatt Arial fett 7.5/3 Pt. Datum: Arial normal 7.5/3 Pt. 0.0.2006 Arial normal 0/3 Pt. An: Empfänger/Empfängerin Fax-Nr: 03 322 53 4 Gesendet von: Fachstelle CD Bund i.a. von: Bundeskanzlei Anzahl Seiten inkl. Begleitblatt: 0 Linie 0.5 Pt. Linie 0.5 Pt. 3 2 Bundeslogo: Das Bundeslogo wird nur schwarzweiss abgebildet. Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), welche als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. 06 4 5 VERTRAULICH Arial fett 7.5/0 Pt. Referenz/Aktenzeichen: 3000-505 Arial normal 7.5/3 Pt. Blindzeile Sehr geehrter Adressat Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie - erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Blindzeile Bundesamt für Umwelt 3 Blindzeilen Dr. Max Muster Abteilungsleiter 6 < 25 > Peter Schneider Stv. Abteilungschef Raum für Logos 3 4 5 6 7 Infoblock: Der Inhalt kann je nach Anforderungen der Organisationseinheiten individuell angepasst werden. Referenzangaben: Diese können je nach Bedürfnis der ausstellenden Organisationseinheit weggelassen, angepasst oder erweitert werden. Funktionsbezeichnung: Die Funktionsbezeichnung erfolgt zusammen mit der Unterschrift. Doppelunterschriften: Der Beginn des zweiten Namens hängt von der Laufbreite des ersten Namens ab. Absenderinformation: Einzig die Bezeichnung der dritten Hierarchiestufe wird nochmals erwähnt (Bsp. Amt). Bei persönlichen Schreiben muss die Absenderadresse den Namen und die Postadresse enthalten. Unterscheiden sich Standort- und Postadresse, so werden beide an dieser Stelle aufgeführt. 28 7 Bundesamt für Umwelt BAFU Dr. Max Muster Arial normal 7.5/0 Pt. Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen Postadresse: 3003 Bern Tel. +4 3 888 88 88, Fax +4 3 999 99 99 5 max.muster@bafu.admin.ch www.bafu.admin.ch 8 8 9 Logos: Raum für Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 29 9 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 63 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Faxformular, Folgeseite mit Wappen 2 39 48 2 GEHEIM, Beilagen: Vertraulich Referenz/Aktenzeichen: Das Briefpapier der Bundesverwaltung Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zuerfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Blindzeile Bundesamt für Umwelt Arial fett 7.5/0 Pt. Arial normal 7.5/0 Pt. 3.6 Faxformular Folgeseite mit Wappen Für die Folgeseite des Faxes stehen zwei verschiedene Versionen, mit oder ohne Wappen, zur Verfügung. 2 Wappen: Es steht der Benutzerin oder dem Benutzer frei auf der zweiten Seite des Faxes, die Version mit oder ohne Wappen zu wählen. Das Wappen wird schwarzweiss gedruckt. Zusätzliche Angaben: Klassifizierungsvermerke (z.b. Vertraulich, Geheim) und Referenzangaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. 3 3 Blindzeilen Dr. Max Muster Abteilungsleiter 4 Peter Schneider Stv. Abteilungschef 3 Funktionsbezeichnung: Die Funktionsbezeichnung erfolgt zusammen mit der Unterschrift. 3 Blindzeilen < 25 > Beilagen: Erläuterungen zur OBV-Revision Fragebogen 4 5 Doppelunterschriften: Der Beginn des zweiten Namens hängt von der Laufbreite des ersten Namens ab. Pagina 6 Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 5 29 6 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 64 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Faxformular, Folgeseite ohne Wappen 2 2 GEHEIM, Beilagen: Vertraulich Arial fett 7.5/0 Pt. Referenz/Aktenzeichen: Das Briefpapier der Bundesverwaltung 2 Arial normal 7.5/0 Pt. 3 4 2 Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Blindzeile Bundesamt für Umwelt 3 Blindzeilen Dr. Max Muster Abteilungsleiter 3 Blindzeilen 3 < 25 > Peter Schneider Stv. Abteilungschef 3.7 Faxformular Folgeseite ohne Wappen 2 3 4 Zusätzliche Angaben: Klassifizierungsvermerke (z.b. Vertraulich, Geheim) und Referenzangaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. Funktionsbezeichnung: Die Funktionsbezeichnung erfolgt zusammen mit der Unterschrift. Doppelunterschriften: Der Beginn des zweiten Namens hängt von der Laufbreite des ersten Namens ab. Pagina Beilagen: Erläuterungen zur OBV-Revision Fragebogen 5 Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 5 6 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 4 29 7 5 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 05 90 65 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Begleitnotiz 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse 2 Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gewässerschutz und Fischerei Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. 3.8 Begleitnotiz 48 54 06 7 24 4 CH-3003 Bern, BAFU 5 Einschreiben Persönlich Anrede Vorname Name Zusatzbezeichnung Adresse PLZ, Ort Land Begleitnotiz Arial fett 7.5/0 Pt. Arial normal 0/3 Pt. Arial fett 2 Pt. 3 Arial normal 0/3 Pt. Linie 0.5 Pt. 3 auf Ihren Wunsch zu Ihren Akten/zur Kenntnis zurück an Absender /2 Blindzeile zur Erledigung zur Stellungnahme gemäss Telefon/Brief /2 Blindzeile zur Genehmigung mit Dank zurück zur Unterschrift/Visum /2 Blindzeile bitte zurückschicken bis: bitte anrufen, Tel. weiterleiten an: Platzhalter für Datum Platzhalter für Tel.-Nr. Platzhalter für Name 4 Linie 0.5 Pt. 5 GEHEIM Arial fett 7.5/0 Pt. Referenz/Aktenzeichen: 3000-505 Arial normal 7.5/0 Pt. Bern, 22. Juli 2005 Blindzeile (3 Pt.) Sehr geehrter Adressat Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst. 3 Begleitnotizen haben keine Folgeseite. 2 3 4 5 Bundeslogo: Das Bundeslogo wird auf Begleitnotizen schwarzweiss abgebildet. Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), welche als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. Infoblock: Der Inhalt kann je nach Anforderungen der Organisationseinheiten individuell angepasst werden. Referenzangaben: Diese können je nach Bedürfnis der ausstellenden Organisationseinheit weggelassen, angepasst oder erweitert werden. Funktionsbezeichnung: Die Funktionsbezeichnung erfolgt zusammen mit der Unterschrift. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Blindzeile Bundesamt für Umwelt 6 Doppelunterschriften: Der Beginn des zweiten Namens hängt von der Laufbreite des ersten Namens ab. 28 5 3 Blindzeilen Dr. Max Muster Abteilungsleiter 6 < 25 > Peter Schneider Stv. Abteilungschef 7 Bundesamt für Umwelt BAFU Dr. Max Muster Arial normal 7.5/0 Pt. Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen Postadresse: 3003 Bern Tel. +4 3 888 88 88, Fax +4 3 999 99 99 5 max.muster@bafu.admin.ch www.bafu.admin.ch Raum für Logos 8 7 8 Absenderinformation: Einzig die Bezeichnung der dritten Hierarchiestufe wird nochmals erwähnt (Bsp. Amt). Bei persönlichen Schreiben muss die Absenderadresse den Namen und die Postadresse enthalten. Unterscheiden sich Standort- und Postadresse, so werden beide an dieser Stelle aufgeführt. Logos: Raum für Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. 29 9 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter 9 Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer.

55 30 05 90 66 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Aktennotiz und ähnliche Dokumente 2 48 60 Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Confédération suisse 22 Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Confederazione Svizzera /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Confederaziun svizra Abteilung Gewässerschutz und Fischerei 3 7 7 7 3 5 Aktennotiz Arial fett 2/3 Pt. Datum: Arial normal 7.5/3 Pt. 0.0.2006 Arial normal 0/3 Pt. Für: Empfänger/Empfängerin Kopien an: Personen des Verteilers Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. Linie 0.5 Pt. Linie 0.5 Pt. GEHEIM Arial fett 7.5/0 Pt. Referenz/Aktenzeichen: 3000-505 Arial normal 7.5/3 Pt. Blindzeile Betreff Vorlage für Aktennotiz Arial fett 0/3 Pt. Blindzeile Sehr geehrter Adressat Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 4 3.9 Aktennotiz und ähnliche Dokumente 2 3 4 5 Bundeslogo: Das Bundeslogo wird auf der Aktennotiz schwarzweiss abgebildet. Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), welche als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. Haupttitel: Die Dokumentenvorlage «Aktennotiz» gilt als Basis für Memos und ähnliche Dokumente. Infoblock: Der Inhalt kann je nach Anforderungen der Organisationseinheiten individuell angepasst werden. Referenzangaben: Diese können je nach Bedürfnis der ausstellenden Organisationseinheit weggelassen, angepasst oder erweitert werden. Raum für Logos 6 Absenderinformation: Einzig die Bezeichnung der dritten Hierarchiestufe wird nochmals erwähnt (Bsp. Amt). Bei persönlichen Schreiben muss die Absenderadresse den Namen und die Postadresse enthalten. Unterscheiden sich Standort- und Postadresse, so werden beide an dieser Stelle aufgeführt. 7 7 Logos: Raum für Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. 28 6 Bundesamt für Umwelt BAFU Dr. Max Muster Arial normal 7.5/0 Pt. Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen Postadresse: 3003 Bern Tel. +4 3 888 88 88, Fax +4 3 999 99 99 5 max.muster@bafu.admin.ch www.bafu.admin.ch 6 8 Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 29 8 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 67 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Aktennotiz Folgeseite mit Wappen 2 39 48 2 3 4 2 GEHEIM, Beilagen: Vertraulich Referenz/Aktenzeichen: Das Briefpapier der Bundesverwaltung Arial fett 7.5/0 Pt. Arial normal 7.5/0 Pt. Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 3.0 Aktennotiz Folgeseite mit Wappen Für die Folgeseite der Aktennotiz stehen zwei verschiedene Versionen, mit oder ohne Wappen, zur Verfügung. 2 Wappen: Es steht der Benutzerin oder dem Benutzer frei auf der zweiten Seite der Aktennotiz, die Version mit oder ohne Wappen zu wählen. Das Wappen wird schwarzweiss gedruckt. Zusätzliche Angaben: Klassifizierungsvermerke (z.b. Vertraulich, Geheim) und Referenzangaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. 3 4 Pagina Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 5 6 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 3 29 7 4 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 68 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Aktennotiz Folgeseite ohne Wappen 2 2 3 GEHEIM, Beilagen: Vertraulich Arial fett 7.5/0 Pt. Referenz/Aktenzeichen: Das Briefpapier der Bundesverwaltung 2 Arial normal 7.5/0 Pt. Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. 2 Blindzeilen 2. Traktandum zwei Arial fett 0/3 Pt. Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 3. Aktennotiz Folgeseite ohne Wappen 2 3 Zusätzliche Angaben: Klassifizierungsvermerke (z.b. Vertraulich, Geheim) und Referenzangaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. Pagina Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 5 6 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 2 29 7 3 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 05 90 69 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Protokoll 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 2 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gewässerschutz und Fischerei Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. 3.2 Protokoll 48 60 Protokoll Arial fett 2 Pt. Linie 0.5 Pt. Bundeslogo: Das Bundeslogo wird im Protokoll nur schwarzweiss abgebildet. 7 7 7 4 Datum: Arial normal 7.5/3 Pt. 0.0.2006 Arial normal 0/3 Pt. Ort: Sitzungsort Zeit: Uhrzeit Vorsitz: Person die den Vorsitz hält Protokoll: Person die das Protokoll schreibt Anwesend: Anwesende Personen Entschuldigt: Entschuldigte Personen Zur Kenntnis: Personen des Verteilers GEHEIM Arial fett 7.5/0 Pt. Referenz/Aktenzeichen: 3000-505 Arial normal 7.5/3 Pt. Blindzeile Traktanden Arial fett 0/3 Pt. Blindzeile. Traktandum eins 2. Traktandum zwei 3. Traktandum drei 4. Traktandum vier 5. Traktandum fünf 2 Blindzeilen Linie 0.5 Pt. 3 2 3 4 Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), welche als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. Infoblock: Der Inhalt kann je nach Anforderungen der Organisationseinheiten individuell angepasst werden. Referenzangaben: Diese können je nach Bedürfnis der ausstellenden Organisationseinheit weggelassen, angepasst oder erweitert werden.. Traktandum eins Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 5 Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 28 29 5 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 70 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Protokoll Folgeseite mit Wappen 2 39 48 2 GEHEIM, Beilagen: Vertraulich Referenz/Aktenzeichen: Das Briefpapier der Bundesverwaltung Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. 2 Blindzeilen Arial fett 7.5/0 Pt. Arial normal 7.5/0 Pt. 2. Traktandum zwei fett 0/3 Pt. Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 3.3 Protokoll Folgeseite mit Wappen Für die Folgeseite des Protokolls stehen zwei verschiedene Versionen, mit oder ohne Wappen, zur Verfügung. 2 Wappen: Es steht der Benutzerin oder dem Benutzer frei auf der zweiten Seite der Aktennotiz, die Version mit oder ohne Wappen zu wählen. Das Wappen wird schwarzweiss gedruckt. Zusätzliche Angaben: Klassifizierungsvermerke (z.b. Vertraulich, Geheim) und Referenzangaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. 3 4 Pagina Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 3 29 4 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 7 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Protokoll Folgeseite ohne Wappen 2 2 GEHEIM, Beilagen: Vertraulich Referenz/Aktenzeichen: Das Briefpapier der Bundesverwaltung Arial fett 7.5/0 Pt. Arial normal 7.5/0 Pt. Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. 2 Blindzeilen 2. Traktandum zwei Arial fett 0/3 Pt. Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 3.4 Protokoll Folgeseite ohne Wappen 2 3 Zusätzliche Angaben: Klassifizierungsvermerke (z.b. Vertraulich, Geheim) und Referenzangaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. Pagina Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 2 29 3 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 05 90 72 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Bericht 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Confédération suisse 22 Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Confederazione Svizzera /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Confederaziun svizra Abteilung Gewässerschutz und Fischerei Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. 3.5 Bericht 48 3 4 8 Verfasser des Berichts Datum Arial fett 0/3 Pt., Arial normal 0/3 Pt. Haupttitel Arial fett 2/24 Pt. Linie 0.5 Pt. Auf der Titelseite werden neben Verfasser und Datum der Haupttitel und wenn vorhanden ein Untertitel angegeben. Der eigentliche Textbeginn erfolgt auf der Folgeseite. Blindzeile Untertitel des Berichts, der Untertitel wird so gesetzt Arial normal 2/24 Pt. Bundeslogo: Das Bundeslogo kann auf dem Bericht farbig oder schwarzweiss abgebildet werden. 4 3 Linie 0.5 Pt. 2 Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), welche als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. 3 Logos: Raum für Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. 4 Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. Raum für Logos 3 5 6 28 29 4 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 73 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Bericht Folgeseite mit Wappen 2 39 48 2 Haupttitel Arial fett 0/3 Pt. Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 3.6 Bericht Folgeseite mit Wappen Für die Folgeseite des Berichts stehen zwei verschiedene Versionen, mit oder ohne Wappen, zur Verfügung. Wappen: Es steht der Benutzerin oder dem Benutzer frei, auf der zweiten Seite eines Berichts die Version mit oder ohne Wappen zu wählen. Das Wappen kann farbig oder schwarzweiss gedruckt werden. Die Wahl hängt von der Farbe des Bundeslogos auf der ersten Berichtseite ab. 2 3 4 Zusätzliche Angaben: Haupttitel und weitere Angaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. Pagina Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 3 29 4 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 74 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Bericht Folgeseite ohne Wappen 2 2 Haupttitel Arial fett 0/3 Pt. Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 3.7 Bericht Folgeseite ohne Wappen 2 Zusätzliche Angaben: Klassifizierungsvermerke (z.b. Vertraulich, Geheim) und Referenzangaben sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. Pagina 3 Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 2 29 3 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 0 40 90 75 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Formular Rechnung 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 2 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gewässerschutz und Fischerei Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. 3.8 Formular Rechnung 48 54 3 CH-3003 Bern, BAFU 5 Einschreiben Anrede Vorname Name Arial normal 7/0 Pt. Arial normal 0/3 Pt. Zusatzbezeichnung Adresse PLZ, Ort Land Seite /3 Arial normal 7.5/0 Pt. Datum 0.06.2005 Kundennummer PS099489200-7 I/Referenz 0042005 Telefon Kundendienst 03 325 50 50 Telefon Finanzen 03 322 82 54 Adresse Holzikofenweg 36 3003 Bern Mehrwertsteuer-Nr. 447 88 Postkonto 30-86-7 IBAN CH4900000530500036 BIC-Code SNBZCHZZ30A E-Mail finanzen@bbl.admin.ch 4 Die genauen Richtlinien zur Erstellung von SAP-Formularen sind dem Leitfaden des BIT (CC-SAP) zu entnehmen. Bundeslogo: Bei repräsentativen Dokumenten (vor allem Dokumente, welche extern verschickt werden) wird das Bundeslogo farbig ausgedruckt. Bei allen anderen Anwendungen ist die Schwarz-Weiss-Version vorzuziehen. 06 3 7 3 7 3 Rechnung 234 Blindzeile Bezeichnung Arial normal 0/3 Pt. Arial fett 2/3 Pt. Total CHF Gebühren 22 000.00 Gebühren 300.00 Total Rechnung Arial fett 0/3 Pt. 22 300.00 2 Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), welche als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. 3 Absenderzeile: Sie steht oberhalb der Empfängeradresse und wird durch das SAP-System automatisch erstellt. 4 Infoblock: Der Inhalt kann je nach Anforderungen der Organisationseinheiten individuell angepasst werden. Einzahlungsschein Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 0 40 90 76 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Formular Mahnung 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 2 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gewässerschutz und Fischerei Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. 3.9 Formular Mahnung 48 54 CH-3003 Bern, BAFU 3 Arial normal 7/0 Pt. 5 Einschreiben Arial normal 0/3 Pt. 4 Anrede Vorname Name Zusatzbezeichnung Adresse PLZ, Ort Land Seite /3 Arial normal 7.5/0 Pt. Datum 0.06.2005 Kundennummer PS099489200-7 I/Referenz 0042005 Telefon Kundendienst 03 325 50 50 Telefon Finanzen 03 322 82 54 Adresse Holzikofenweg 36 3003 Bern Mehrwertsteuer-Nr. 447 88 Postkonto 30-86-7 IBAN CH4900000530500036 BIC-Code SNBZCHZZ30A E-Mail finanzen@bbl.admin.ch 5 Die genauen Richtlinien zur Erstellung von SAP-Formularen sind dem Leitfaden des BIT (CC-SAP) zu entnehmen. Bundeslogo: Bei repräsentativen Dokumenten (vor allem Dokumente, welche extern verschickt werden) wird das Bundeslogo farbig ausgedruckt. Bei allen anderen Anwendungen ist die Schwarz-Weiss-Version vorzuziehen. 06. Mahnung Arial fett 2/3 Pt. Blindzeile Sehr geehrter Adressat Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. 2 3 Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), welche als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. Absenderzeile: Sie steht oberhalb der Empfängeradresse und wird durch das SAP-System automatisch erstellt. Einzahlungsschein 4 5 Empfängeradresse: Versandvermerke (z.b. Lettre Signature) werden vor die Empfängeradresse gesetzt. Werden keine Vermerke erwähnt, so rutschen die Adresszeilen nach oben. Infoblock: Der Inhalt kann je nach Anforderungen der Organisationseinheiten individuell angepasst werden. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 05 90 77 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Medienmitteilung 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 2 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gewässerschutz und Fischerei Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. 3.20 Medienmitteilung 54 Medienmitteilung Arial normal 2/24 Pt. Bundeslogo: Das Bundeslogo wird auf der Medienmitteilung schwarzweiss abgebildet. 68 90 06 3 Datum 4.02.2005 Sperrfrist 6.02.2005 Arial normal 2/5 Pt. Titel der Medienmitteilung Blindzeile (24 Pt.) Arial normal 2/24 Pt. Linie 0.5 Pt. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst. Arial fett 2/5 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen. Arial normal 2/5 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit. Blindzeile Kontakt/Rückfragen: Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik. 2 3 Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), die als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. Sperrfrist: Diese Zeile bleibt leer, wenn die Medienmitteilung zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben ist. 28 Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 05 50 90 78 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Medienmitteilung mit Partnern (intern) 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse 2 Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Arial fett 7.5/0 Pt. Bundesamt für Gesundheit BAG Blindzeile Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe IVI Bundesamt für Umwelt BAFU Raum für Logos 3 3.2 Medienmitteilung mit Partnern (intern) 54 68 90 06 4 Medienmitteilung Datum 4.02.2005 Sperrfrist 6.02.2005 Arial normal 2/24 Pt. Arial normal 2/5 Pt. Titel der Medienmitteilung Arial normal 2/24 Pt. Linie 0.5 Pt. 2 Bundeslogo: Das Bundeslogo wird auf der Medienmitteilung schwarzweiss abgebildet. Absender: Als Absender können eine oder mehrere Organisationen auftreten. Aus Platzgründen kann auf die Departementsbezeichnung verzichtet werden. Dieser Entscheid obliegt jedoch dem Departement. Blindzeile (24 Pt.) Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst. Arial fett 2/5 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen. Arial normal 2/5 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit. Blindzeile Kontakt/Rückfragen: Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik. 3 4 Logos: Raum für Partnerlogos Sperrfrist: Diese Zeile bleibt leer, wenn die Medienmitteilung zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben ist. 28 Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 05 90 79 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Medienmitteilung mit Partnern (extern) 2 30 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundesamt für Gesundheit BAG Arial fett 7.5/0 Pt. Raum für Logos 3 3.22 Medienmitteilung mit Partnern (extern) 54 68 90 06 4 Medienmitteilung Datum 4.02.2005 Sperrfrist 6.02.2005 Arial normal 2/24 Pt. Arial normal 2/5 Pt. Titel der Medienmitteilung Blindzeile (24 Pt.) Arial normal 2/24 Pt. Linie 0.5 Pt. 2 Bundeslogo: Das Bundeslogo wird auf der Medienmitteilung schwarzweiss abgebildet. Absender: Die Nennung der Organisationseinheit erfolgt unterhalb des Bundeslogos. Als Absender können eine oder mehrere Organisationen auftreten. Aus Platzgründen kann auf die Departementsbezeichnung verzichtet werden. Dieser Entscheid obliegt dem Departement. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst. Arial fett 2/5 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen. Arial normal 2/5 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit. Blindzeile Kontakt/Rückfragen: Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik. 3 4 Logos: Raum für Partnerlogos Sperrfrist: Diese Zeile bleibt leer, wenn die Medienmitteilung zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben ist. 28 Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 80 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Medienmitteilung Folgeseite mit Wappen 2 39 48 2 Medienmitteilung Titel der Medienmitteilung Arial fett 2/5 Pt. Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen. Arial normal 2/5 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. Blindzeile Kontakt/Rückfragen: Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik. 3.23 Medienmitteilung Folgeseite mit Wappen Für die Folgeseite der Medienmitteilung stehen zwei verschiedene Versionen, mit oder ohne Wappen, zur Verfügung. 2 3 Wappen: Es steht der Benutzerin oder dem Benutzer frei auf der zweiten Seite der Medienmitteilung die Version mit oder ohne Wappen zu wählen. Das Wappen wird schwarzweiss gedruckt. Zusätzliche Angaben: «Medienmitteilung» sowie Titel der Medienmitteilung sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. Pagina 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 3 29 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 8 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Medienmitteilung Folgeseite ohne Wappen 2 2 Medienmitteilung Titel der Medienmitteilung Arial fett 2/5 Pt. Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, zweitens als bildhaftes Sehen, das Assoziationen. Arial normal 2/5 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. Blindzeile Kontakt/Rückfragen: Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik. 3.24 Medienmitteilung Folgeseite ohne Wappen 2 Zusätzliche Angaben: «Medienmitteilung» sowie Titel der Medienmitteilung sind fakultativ. Wenn sie nicht erscheinen, bleibt dieser Platz leer. Pagina 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 2 Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

2 48 55 30 05 90 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 2 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gewässerschutz und Fischerei Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. 82 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Basisformular Hochformat 3.25 Basisformular Hochformat Das Basisformular wird überall dort verwendet, wo keine geeigneten Vorlagen bestehen. Bundeslogo: Bei repräsentativen Dokumenten (vor allem Dokumente, die extern verschickt werden) wird das Bundeslogo farbig ausgedruckt. Bei allen anderen Anwendungen ist die Schwarz-Weiss-Version vorzuziehen. 2 3 Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), die als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 28 29 3 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 83 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Basisformular Hochformat, Folgeseite mit Wappen 2 48 Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zuerfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 3.26 Basisformular Hochformat, Folgeseite mit Wappen Für die Folgeseite des Basisformulars stehen zwei verschiedene Versionen, mit oder ohne Wappen, zur Verfügung. Wappen: Es steht der Benutzerin oder dem Benutzer frei, auf der zweiten Seite des Basisformulars die Version mit oder ohne Wappen zu wählen. Das Wappen kann farbig oder schwarzweiss gedruckt werden. Die Wahl hängt von der Farbe des Bundeslogos auf der ersten Basisformularseite ab. 2 3 Pagina Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 2 29 3 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 84 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Basisformular Hochformat, Folgeseite ohne Wappen 2 Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. 3.27 Basisformular Hochformat, Folgeseite ohne Wappen 2 Pagina Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 29 2 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

85 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Basisformular Querformat 2 55 30 05 277 Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 2 Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK /2 Blindzeile Bundesamt für Umwelt BAFU Arial normal 7.5/0 Pt. Arial fett 7.5/0 Pt. Abteilung Gewässerschutz und Fischerei 3.28 Basisformular Querformat 48 Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Das Basisformular wird überall dort verwendet, wo keine geeigneten Vorlagen bestehen. Bundeslogo: Bei repräsentativen Dokumenten (vor allem Dokumente, welche extern verschickt werden) wird das Bundeslogo farbig ausgedruckt. Bei allen anderen Anwendungen ist die Schwarz-Weiss-Version vorzuziehen. 2 3 Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit (z.b. Amt), welche als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen. Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 94 204 3 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

86 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Basisformular Querformat, Folgeseite mit Wappen 2 30 277 284 Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. 3.29 Basisformular Querformat, Folgeseite mit Wappen 48 Arial normal 0/3 Pt. Für die Folgeseite des Basisformulars stehen zwei verschiedene Versionen, mit oder ohne Wappen, zur Verfügung. Wappen: Es steht der Benutzerin oder dem Benutzer frei, auf der zweiten Seite des Basisformulars die Version mit oder ohne Wappen zu wählen. Das Wappen kann farbig oder schwarzweiss gedruckt werden. Die Wahl hängt von der Farbe des Bundeslogos auf der ersten Basisformularseite ab. 2 Pagina 3 Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 94 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 2 204 3 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

87 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Basisformular Querformat, Folgeseite ohne Wappen 2 30 277 284 Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. 3.30 Basisformular Querformat, Folgeseite ohne Wappen 2 Pagina Dokumentenpfad: Die Angabe des Dokumentenpfads ist fakultativ. Erscheint er nicht, so bleibt dieser Platz leer. 94 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 204 2 BAFU_Abt_3_Muster_Korrespondenz_Amt_30_05_2005 Arial normal 6/8 Pt. Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

88 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz E-Mail-Signatur Vorname Name, Titel Funktion Blindzeile Departementsname ABK Organisationseinheit ABK Abteilung Blindzeile Arial fett Arial normal Adresse, PLZ Ort Tel. +4 3 000 00 00 Fax +4 3 000 00 00 vorname.name@dep.admin.ch www.dep.admin.ch 3.3 E-Mail-Signatur Die Definition der E-Mail-Signatur garantiert eine einheitliche Darstellung auf allen Sender- und Empfängergeräten. Die Datenmenge ist auf ein Minimum reduziert; auf die Erwähnung des Bundeslogos wird verzichtet. Die Departementsbezeichnung muss in jedem Fall erwähnt werden. Die Sprachwahl ist den Benutzern freigestellt. Als Schrift wird Arial festgelegt. Die Schriftgrösse richtet sich nach den individuellen Einstellungen des Absenders. Da die Wirksamkeit von E-Mail-Disclaimern umstritten ist, wird vorläufig auf die Einführung eines bundesweit einheitlichen E-Maildisclaimers verzichtet. Der Umgang mit Titel in der E-Mail-Signatur wird departemental geregelt. Max Muster, Prof. Dr. iur Abteilungschef Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Abteilung Zentrale Dienste Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen, Postadresse: 3003 Bern Tel. +4 3 000 00 00 Fax +4 3 000 00 00 max.muster@bj.admin.ch www.bj.admin.ch

89 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Grusskarten 55 0 0 20.4 65 84 Departementsname ABK Amtsname ABK Frutiger light 7.5/0 Frutiger bold 7.5/0 3.32 Grusskarten Das Bundeslogo und die Kennzeichnung werden departements-/ amtsspezifisch vorgedruckt. Zusatzinformationen für die Grusskarten werden am unteren Rand positioniert. Das verbindliche Mass für die letzte Textzeile beträgt 95 mm vom oberen Rand. Zusatzinformationen auf Grusskarten sollten nur in begründeten Ausnahmefällen vorgedruckt werden. Format A6, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter 55 0 0 20.4 65 84 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Generalsekretariat GS-UVEK 95 (unterste Zeile) Bundeshaus Nord, Kochergasse 0, 3003 Bern, www.uvek.admin.ch Frutiger light 7.5/0 Format A6, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

90 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Komplimentskarten 0 36 0 6.7 46 38 3.33 Komplimentskarten 46 Überreicht vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Frutiger Light 2/6.8 95 Format A6, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

9 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Bundeskanzlei BK 3.0 Geschäftskorrespondenz Absender In der Geschäftskorrespondenz der BK erscheint als Absender in der Kopfzeile immer Bundeskanzlei BK gefolgt von der Bezeichnung der Organisationseinheit (ohne Abkürzung). Im Absenderblock in der Fusszeile wird die Bezeichnung Bundeskanzlei BK immer den persönlichen Absenderinformationen bzw. der Adresse vorangestellt. Postabsendercode Für die Post muss sofort ersichtlich sein, wohin unzustellbare Briefe zu retournieren sind. Jeder Mitarbeitende ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Briefversände mit den entsprechenden Absenderinformationen versehen werden (durch das Büroautomationssystem oder von Hand). Logovariante Für die interne Korrespondenz wird die schwarz-weisse Variante des Bundeslogos verwendet. Bei externen, repräsentativen Dokumenten gelangt das farbige Bundeslogo zum Einsatz. Grussformel Der Begriff Bundeskanzlei wird im Zusammenhang mit der Unterschrift nicht aufgeführt. Schriftgrösse Die Grösse Arial 0 im Fliesstext ist verbindlich. Ausnahme bilden umfangreiche Dokumente wie mehrseitige Berichte, Botschaften, etc. Diese können in Schriftgrösse Arial 2 erstellt werden.

92 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Bundeskanzlei BK Funktionsbezeichnungen Die Bezeichnungen lauten gemäss Arbeitsvertrag. Dies gilt sowohl für die Geschäftskorrespondenz (im Unterschriftsbereich) als auch für die E-mail Signatur. Anlaufstelle für Fragen zu den Funktionsbezeichnungen ist die Sektion P&R. Akademische Titel Mit Ausnahme von Mitarbeitenden mit internationalen Kontakten entfallen die akademischen Titel in allen Anwendungsbereichen. 3.3 E-Mail-Signatur Die Signaturen werden zentral durch das SCI erfasst (Standardmässig in der Sprache des Mitarbeiters). Weitere Sprachen (max. D, F, I, E) können via Outlook abgerufen werden. Eigenhändig erstellte Signaturen sind nicht erlaubt und werden der GL BK gemeldet. Unpersönliche Signaturen (Mailboxen) Diese folgen dem Aufbau der persönlichen Signaturen unter Weglassung von Name und Funktionsbezeichnung. Disclaimer Auf E-Mail Disclaimer wird aufgrund der unklaren Rechtslage vorläufig verzichtet. Praktikanten und temporäre Mitarbeiter Praktikanten und temporäre Mitarbeiter erhalten eine persönliche E-Mail- Adresse.

93 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Bundeskanzlei BK Funktionsbezeichnungen: Die Bezeichnungen lauten gemäss Arbeitsvertrag. Dies gilt sowohl für die Geschäftskorrespondenz (im Unterschriftsbereich) als auch für die E-mail Signatur. Anlaufstelle für Fragen zu den Funktionsbezeichnungen ist die Sektion P&R.

94 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 3.0 Geschäftskorrespondenz Für Geschäftskorrespondenz wird im EDA die schwarzweisse Ausführung des Bundeslogos verwendet. Das Bundeslogo als Bildelement ist fester Bestandteil der Kennzeichnung. Als Schriftart für die Geschäftskorrespondenz wird Arial verwendet, für den Fliesstext in Schriftgrösse 0. Die offiziell zur Verfügung gestellten Vorlagen sind verbindlich. Das EDA verzichtet auf Folgeseiten mit Wappen. Brief Auslandvertretungen Gegenüber Briefschaften im Inland wird im Ausland in Ländern mit entsprechender Postnorm die Rechtsadressierung verwendet. Zudem werden in Briefen wo notwendig Öffnungszeiten und Konsularkreis angezeigt. Die Gestaltung der Briefelemente wird in Abbildung 6 dargestellt. Die Vermassungen gemäss den Angaben in der Abbildung 6 sind verbindlich einzuhalten. 3.2 Brief Folgeseite mit Wappen Das EDA verzichtet auf Folgeseiten mit Wappen. 3.6 Faxformular Folgeseite mit Wappen Das EDA verzichtet auf Folgeseiten mit Wappen. 3.0 Aktennotiz Folgeseite mit Wappen Das EDA verzichtet auf Folgeseiten mit Wappen. 3.3 Protokoll Folgeseite mit Wappen Das EDA verzichtet auf Folgeseiten mit Wappen. 3.6 Bericht Folgeseite mit Wappen Das EDA verzichtet auf Folgeseiten mit Wappen.

95 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 3.23 Medienmitteilung Folgeseite mit Wappen Das EDA verzichtet auf Folgeseiten mit Wappen. 3.26 Basisformular Hochformat Folgeseite mit Wappen Das EDA verzichtet auf Folgeseiten mit Wappen. 3.29 Basisformular Querformat Folgeseite mit Wappen Das EDA verzichtet auf Folgeseiten mit Wappen. 3.3 E-Mail-Signatur Folgender Disclaimer ist Bestandteil der obligatorischen E-Mail-Signatur im EDA und somit in allen E-Mails aufzuführen, die das Departement verlassen: This e-mail may contain trade secrets or privileged, undisclosed or otherwise confidential information. If you have received this e-mail in error, you are hereby notified that any review, copying or distribution of it is strictly prohibited. Please inform us immediately and destroy the original transmittal. Thank you for your cooperation. Titel Im EDA können Titel in der E-Mail-Signatur aufgeführt werden. Auslandsvertretungen In den Auslandvertretungen wird anstelle der Departementsbezeichnung die Vertretung erwähnt. Beispiel in deutscher Sprache: Paul Muster Minister Schweizerische Botschaft Otto-von-Bismarck-Allee 4A, 0557 Berlin Tel. : +49 30 000 00 00 Fax : +49 30 000 00 00 paul.muster@eda.admin.ch

96 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 3.32 Grusskarten Grusskarten werden vorgedruckt (farbig). 3.33 Komplimentskarten Komplimentskarten werden vorgedruckt (farbig). Einladungskarten Einladungskarten werden vorgedruckt (farbig), im Format A6. Es stehen zwei Schriftarten zur Auswahl.

97 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement des Innern EDI 3.0 Geschäftskorrspondenz Wappenfarbe Das Logo (Wappenfarbe) wird grundsätzlich in der schwarz/weiss Version verwendet. Die Entscheidung über die Verwendung des farbigen Wappens liegt bei der Amtsdirektion (z.b. repräsentative Dokumente, Zeugnisse). Folgeseiten Es wird kein Wappen verwendet. Schriftgrösse Die Schriftgrösse im Fliesstext wird einheitlich auf Arial 0 Punkt festgelegt. Die Schriftgrösse kann in Spezialfällen (z.b. Korrespondenz mit Sehbehinderten) entsprechend grösser gewählt werden. Funktion Die Funktion wird im Unterschriftenblock aufgeführt. Aktenzeichen Das Aktenzeichen muss aufgeführt werden.

98 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD 3.0 Geschäftskorrespondenz Schriftgrösse Die Schriftgrösse im Fliesstext wird einheitlich auf Arial Punkt und der Zeilenabstand auf 4 Punkt festgelegt. Bundeslogo Das Logo wird grundsätzlich in der schwarz-weissen Version verwendet. Ausgenommen sind Dokumenten die repräsentativen Charakter haben oder Spezialkorrespondenzen Absenderzeile Die Absenderzeile setzt sich zusammen aus: Land (fett), PLZ und Ort (fett), Amtskürzel und optional das Personenkürzel. Referenzangaben Referenzangaben (Klassifizierungsvermerk, Referenz und Aktenzeichen) werden wenn vorhanden aufgeführt, sonst bleibt der Platz leer. Referenzangaben beinhalten die folgenden Angaben: Der Klassifikationsvermerk ist optional Die folgende Referenzen stehen zur Verfügung: Referenz, Ihr Zeichen, Unser Zeichen. Die Angaben können leer sein, jedoch wird die Bezeichnung angezeigt. Ort und Datum Für fachspezifische Korrespondenzen kann die Referenzangabe, mit Genehmigung des Umsetzungsverantwortlichen Departement, auf die speziellen Bedürfnisse angepasst werden

99 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Mehrsprachige Dokumente Die Kennzeichnung der 2. - 4. Hierarchiestufe (Dep. / Amt. / Abteilung) muss in der entsprechenden Sprachen sein Grussformel Als Grussformel wird einheitlich Freundliche Grüsse verwendet. Bei der Unterschrift wird die Funktion aufgeführt. Absenderinformation: In der ersten Zeile wird immer der Name der Verwaltungseinheit geführt. Für unpersönliche Korrespondenz kann der Name des Verfassers weggelassen werden Als Standortadresse für Verwaltungseinheiten mit PLZ 3003 mit Sitz ausserhalb Berns, wird die gebräuchliche Schreibweise 3003 Bern- Standort (Bsp.: 3003 Bern-Zollikofen) verwendet. Die Postadresse wird nur in Ausnahmefällen aufgeführt. Dokumentenpfad Der Dokumentenpfad kann bei Bedarf in der Fusszeile aufgeführt werden. Es wird empfohlen, diesen erst ab der 2. Seite zu verwenden. Ansonsten bleibt der dafür vorgesehene Platz leer. Folgeseite Es wird kein Wappen verwendet Ausnahme Flag-Ämter und administrativ unterstellte Organisationseinheiten und Kommissionen *: Die Departementsbezeichnung (2. Hierarchiestufe) kann weggelassen werden

00 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 3.0 Geschäftskorrespondenz Im VBS wird als Regel-Schriftgrösse für Fliesstexte Punkt definiert. Auf den Folgeseiten aller Korrespondenz-Templates (Brief, Protokoll, Fax etc.) des VBS gelangt immer die Variante ohne Wappen zur Anwendung. 3. Brief Farbiges Logo ausschliesslich bei repräsentativen Dokumenten. Referenzangaben können optional angepasst oder erweitert werden. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross. 3.2 Brief Folgeseite mit Wappen Im VBS gelangt grundsätzlich die Variante der Folgeseite ohne Wappen in Anwendung. Diese Richtlinie betrifft prinzipiell alle anderen Vorlagen im Bereich Büroautomation (FAX, Medieninformationen etc.) Ausnahmen können im Falle magistraler oder repräsentativer Korrespondenz durch die Linie erlaubt werden, sind jedoch auf ein absolutes Minimum zu beschränken. 3.5 Faxformular Keine Klassifizierungsvermerke im FAX. Logos: Raum für maximal zwei Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. 3.6 Faxformular Folgeseite mit Wappen Im VBS gelangt grundsätzlich die Variante der Folgeseite ohne Wappen in Anwendung. In Ausnahmefällen wird das Wappen schwarzweiss gedruckt. 3.8 Begleitnotiz Referenzangaben können optional angepasst oder erweitert werden. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross. Logos: Raum für maximal zwei Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos.

0 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 3.9 Aktennotiz und ähnliche Dokumente Logos: Raum für maximal zwei Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. 3.0 Aktennotiz Folgeseite mit Wappen Im VBS gelangt grundsätzlich die Variante der Folgeseite ohne Wappen in Anwendung. In Ausnahmefällen wird das Wappen schwarzweiss gedruckt. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross. 3. Aktennotiz Folgeseite ohne Wappen Zusätzliche Angaben: Können optional angepasst oder erweitert werden. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross. 3.2 Protokoll Referenzangaben: Können optional angepasst oder erweitert werden. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross. 3.3 Protokoll Folgeseite mit Wappen Im VBS gelangt grundsätzlich die Variante der Folgeseite ohne Wappen in Anwendung. In Ausnahmefällen wird das Wappen schwarzweiss gedruckt. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross. 3.4 Protokoll Folgeseite ohne Wappen Zusätzliche Angaben: Können optional angepasst oder erweitert werden. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross.

02 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 3.5 Bericht Logos: Raum für maximal zwei Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. 3.6 Bericht Folgeseite mit Wappen Im VBS gelangt grundsätzlich die Variante der Folgeseite ohne Wappen in Anwendung. In Ausnahmefällen wird das Wappen schwarzweiss gedruckt. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross. 3.7 Bericht Folgeseite ohne Wappen Zusätzliche Angaben: Können optional angepasst oder erweitert werden. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross. 3.8 Formular Rechnung Die genauen Richtlinien zur Erstellung von SAP-Formularen werden durch das CC SAP des VBS (FUB) vorgegeben. 3.9 Formular Mahnung Die genauen Richtlinien zur Erstellung von SAP-Formularen werden durch das CC SAP des VBS (FUB) vorgegeben. 3.20 Medienmitteilung Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit, die als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgen Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen der vierten Hierarchiestufe. 3.2 Medienmitteilung mit Partner (intern) Absender: Als Absender können eine oder mehrere Organisationen auftre-

03 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS ten. Aus Platzgründen kann auf die Departementsbezeichnung verzichtet werden. Dieser Entscheid wird durch den jeweils verantwortlichen Informationschef gefällt. 3.22 Medienmitteilung mit Partner (extern) Absender: Als Absender können eine oder mehrere Organisationen auftreten. Dieser Entscheid wird durch den jeweils verantwortlichen Informationschef gefällt. Logos: Raum für Logos des/der Partner VBS. 3.23 Medienmitteilung Folgeseite mit Wappen Im VBS gelangt grundsätzlich die Variante der Folgeseite ohne Wappen in Anwendung. In Ausnahmefällen wird das Wappen schwarzweiss gedruckt. Klassifizierungsvermerke erfolgen in der Büroautomation VBS immer (ausser FAX) rechtsbündig und fett/gross. 3.25 Basisformular Hochformat Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit, die als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgten Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen der vierten Hierarchiestufe. 3.26 Basisformular Hochformat Folgeseite mit Wappen Im VBS gelangt grundsätzlich die Variante der Folgeseite ohne Wappen in Anwendung. In Ausnahmefällen wird das Wappen schwarzweiss gedruckt. 3.28 Basisformular Querformat Organisationseinheit: An erster Stelle der Absenderangaben muss die Departementsbezeichnung stehen. Die Organisationseinheit, die als Absenderin fungiert, wird fett gedruckt. Anschliessend folgten Abteilungen, Sektionen oder ähnliche Bezeichnungen der vierten Hierarchiestufe.

04 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 3.29 Basisformular Querformat Folgeseite mit Wappen Im VBS gelangt grundsätzlich die Variante der Folgeseite ohne Wappen in Anwendung. In Ausnahmefällen wird das Wappen schwarzweiss gedruckt. 3.3 E-Mail Signatur Die Definition der E-Mail-Signatur garantiert eine einheitliche Darstellung auf allen Sender- und Empfängergeräten. Die Departementsbezeichnung VBS muss in jedem Fall erwähnt werden. Die Sprachwahl ist den Benutzern freigestellt. Als Schrift wird Arial festgelegt. Die Schriftgrösse richtet sich nach den individuellen Einstellungen des Absenders. Disclaimer Da die Wirksamkeit von E-Mail-Disclaimern umstritten ist, wird vorläufig auf die Einführung eines solchen Hinweises bundesverwaltungsweit verzichtet Im VBS gilt verbindlich: Nicht nur auf die Integration des Bundeslogos, sondern generell auf das Einfügen von Bild- oder Textdateien (Badges, Logos, etc.) in die E-Mail-Signatur wird gänzlich verzichtet! Alle Mitarbeitenden der OE VBS haben im Rahmen der nach OE gestaffelten Umsetzung ihre E-Mail-Signaturen selbständig anzupassen. Es erfolgt keine automatische Anpassung der E-Mail-Signatur via den zentralen Leistungserbringer. Die Umsetzungsverantwortlichen der OE haben in ihrer Umsetzungskommunikation darauf hinzuweisen. Dem Vornamen vorangestellt sind militärischer Grad oder akademischer Titel zu erwähnen (gleiche Schriftart und -grösse wie Vorname / Name). Vor der eigenen E-Mail-Adresse hat Mailto: zu stehen. Die E-Mail-Signatur ist oberhalb und unterhalb durch eine gestrichelte Linie abzugrenzen.

05 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 3.32 Grusskarten Gruss-, bzw. Referenzkarten können vorgedruckt (Bundeslogo / Departementskennzeichnungen bis dritte Hierarchiestufe) ohne Personalisierung in der Fusszeile als neutrale Karte vom BBL bezogen werden. Zusatzinformationen für die Grusskarten werden am unteren Rand positioniert. Im VBS werden Gruss-, bzw. Referenzkarten weiterhin in der personalisierten Form angeboten. Die Bestellung und Personalisierung erfolgt via das selbe online-tool, ab welchem auch die Visitenkarten erfasst und bestellt werden. Bestellung und Erfassung liegen in der Verantwortung der einzelnen OE VBS.

06 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD 3.0 Geschäftskorrespondenz Innerhalb des EVD gilt die Schriftgrösse Punkt. Die Ämter des EVD erlassen ihre eigenen Regelungen betreffend Farbdruck des Bundeslogos in der Geschäftskorrespondenz. Im EVD darf das Bundeslogo auf Folgeseiten nicht verwendet werden. Ausnahme: Magistratspapiere.

07 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 3. Brief In allen Geschäftskorrespondenzpapieren wird nur das schwarze Wappen verwendet. Ausnahme: In der Korrespondenz des Departementschefs und der Amtsdirektoren kann das rote Wappen benutzt werden. 3.2 Brief Folgeseite mit Wappen Im EFD werden sämtliche Folgeseiten ohne Wappen verwendet. Die im Manual CD Bund erwähnte Variante mit Wappen gilt im EFD nicht. 3.3 Brief Folgeseite ohne Wappen Im EFD wird ausschliesslich diese Version verwendet. 3.6 Faxformular Folgeseite mit Wappen Im EFD werden sämtliche Folgeseiten ohne Wappen verwendet. Die im Manual CD Bund erwähnte Variante mit Wappen gilt im EFD nicht. 3.7 Faxformular Folgeseite ohne Wappen Im EFD wird ausschliesslich diese Version verwendet. 3.9 Aktennotiz Folgeseite mit Wappen Im EFD werden sämtliche Folgeseiten ohne Wappen verwendet. Die im Manual CD Bund erwähnte Variante mit Wappen gilt im EFD nicht. 3.0 Aktennotiz Folgeseite ohne Wappen Im EFD wird ausschliesslich diese Version verwendet. 3.2 Protokoll Folgeseite mit Wappen Im EFD werden sämtliche Folgeseiten ohne Wappen verwendet. Die im Manual CD Bund erwähnte Variante mit Wappen gilt im EFD nicht.

08 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 3.3 Protokoll Folgeseite ohne Wappen Im EFD wird ausschliesslich diese Version verwendet. 3.5 Bericht Grundsätzlich wird im EFD in allen Geschäftskorrespondenzpapieren nur das schwarze Wappen verwendet. Ausnahme: In der Korrespondenz des Departementschefs und der Amtsdirektoren kann das rote Wappen benutzt werden. 3.6 Bericht Folgeseite mit Wappen Im EFD werden sämtliche Folgeseiten ohne Wappen verwendet. Die im Manual CD Bund erwähnte Variante mit Wappen gilt im EFD nicht. 3.7 Bericht Folgeseite ohne Wappen Im EFD wird ausschliesslich diese Version verwendet. 3.8 Formular Rechnung Grundsätzlich wird im EFD in allen Geschäftskorrespondenzpapieren nur das schwarze Wappen verwendet. Ausnahme: In der Korrespondenz des Departementschefs und der Amtsdirektoren kann das rote Wappen benutzt werden. Die EFD Richtlinien von Seite 3a gelten auch hier. Diese Bestimmungen gelten auch für Rechnungs-, Mahn-, Bestellformulare und Ähnliches, unabhängig davon, ob diese mit einer Büroautomations-Software, in SAP oder in einer anderen Fachanwendung erstellt werden. 3.9 Formular Mahnung Grundsätzlich wird im EFD in allen Geschäftskorrespondenzpapieren nur das schwarze Wappen verwendet. Ausnahme: In der Korrespondenz des Departementschefs und der Amtsdirektoren kann das rote Wappen benutzt werden. Die EFD Richtlinien von Seite 3a gelten auch hier. Diese Bestimmungen gelten auch für Rechnungs-, Mahn-, Bestellformulare und Ähnli-

09 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD ches, unabhängig davon, ob diese mit einer Büroautomations-Software, in SAP oder in einer anderen Fachanwendung erstellt werden. 3.20 Medienmitteilung Bei Medienmitteilungen von Ämtern des EFD wird das Dempartement aufgeführt. 3.2 Medienmitteilung mit Partner (intern) Bei Medienmitteilungen von Ämtern verschiedener Departemente oder mit Externen fällt die Departements-Kennzeichnung weg. 3.22 Medienmitteilung mit Partner (extern) Bei Medienmitteilungen von Ämtern verschiedener Departemente oder mit Externen fällt die Departements-Kennzeichnung weg. 3.23 Medienmitteilung Folgeseite mit Wappen Im EFD werden sämtliche Folgeseiten ohne Wappen verwendet. Die im Manual CD Bund erwähnte Variante mit Wappen gilt im EFD nicht. 3.24 Medienmitteilung Folgeseite ohne Wappen Im EFD wird ausschliesslich diese Version verwendet. 3.25 Basisformular Hochformat Grundsätzlich wird im EFD in allen Geschäftskorrespondenzpapieren nur das schwarze Wappen verwendet. Ausnahme: In der Korrespondenz des Departementschefs und der Amtsdirektoren kann das rote Wappen benutzt werden. 3.25 Basisformular Hochformat Folgeseite mit Wappen Im EFD werden sämtliche Folgeseiten ohne Wappen verwendet. Die im Manual CD Bund erwähnte Variante mit Wappen gilt im EFD nicht.

0 CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 3.27 Basisformular Hochformat, Folgeseite ohne Wappen Im EFD wird ausschliesslich diese Version verwendet. 3.28 Basisformular Querformat Grundsätzlich wird im EFD in allen Geschäftskorrespondenzpapieren nur das schwarze Wappen verwendet. Ausnahme: In der Korrespondenz des Departementschefs und der Amtsdirektoren kann das rote Wappen benutzt werden. 3.29 Basisformular Querformat Folgeseite mit Wappen Im EFD werden sämtliche Folgeseiten ohne Wappen verwendet. Die im Manual CD Bund erwähnte Variante mit Wappen gilt im EFD nicht. 3.30 Basisformular Querformat, Folgeseite ohne Wappen Im EFD wird ausschliesslich diese Version verwendet. 3.3 E-Mail-Signatur Im EFD sind die Schriftgrössen 0, oder 2Pt. zu wählen.

CD Handbuch v6.0 Geschäftskorrespondenz Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 3.0 Geschäftskorrespondenz Bei den Anwendungen (3. bis 3.23 gemäss Handbuch Version 2.0) ist grundsätzlich das schwarz-weisse Bundeslogo zu verwenden. Die Folgeseiten sind grundsätzlich ohne das Wappen zu gestalten. Die 4. Hierarchiestufe (z.b. Sektion, Abteilung) kann im Briefkopf weggelassen werden, wenn diese in der Büroautomation zu Abstimmungsproblemen führt. Sie wird in diesem Falle unterhalb von Unterschrift und Name zusammen mit der Funktion aufgeführt. Ausnahme Besondere Dokumente von hohem repräsentativem Charakter (Bsp. Korrespondenz Departementsvorsteher oder Amtsdirektor), bei denen das farbige Bundeslogo und allenfalls das Wäppchen auf den Folgeseiten die hoheitliche Wirkung verstärken sollen.

2 CD Handbuch v6.0 Magistratspapiere 4 Magistratspapiere

55 30 05 90 3 CD Handbuch v6.0 Magistratspapiere Brief Bundespräsident/-in 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse 2 Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Der Bundespräsident Arial fett 7.5/0 Pt. 4. Brief Bundespräsident/-in 48 54 3 4 CH-3003 Bern, GS-UVEK 2 Arial normal 7/0 Pt. 5 Einschreiben Arial normal 0/3 Pt. 3 Persönlich Anrede Vorname Name Zusatzbezeichnung Adresse PLZ, Ort Land 2 3 Bundeslogo: Das Bundeslogo wird immer farbig ausgedruckt. Absenderzeile: Sie steht oberhalb der Empfängeradresse und wird durch die Büroautomationssoftware automatisch erstellt. Empfängeradresse: Versandvermerke (z.b. Einschreiben) und Zustellvermerke (z.b. Persönlich) werden vor die Empfängeradresse gesetzt. Werden die Vermerke nicht geschrieben, so rutschen die Adresszeilen nach oben. 22 34 Bern, 22. Juli 2005 Arial normal 7.5/3 Pt. Das Briefpapier des Bundespräsidenten Arial fett 0/3 Pt. Blindzeile Sehr geehrter Adressat Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zuerfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 4 5 6 Name des Absenders: Der Name der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten erscheint nur im Zusammenhang mit der Unterschrift. Absenderadresse Logos: Raum für Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Raum für Logos 4 3 Blindzeilen Vorname Name 6 28 Arial normal 7.5/0 Pt. 5 Bundeshaus Nord, 3003 Bern Tel. +4 3 888 88 88, Fax +4 3 999 99 99 5 6 vorname.name@gs-uvek.admin.ch www.uvek.admin.ch Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 4 CD Handbuch v6.0 Magistratspapiere Brief Bundespräsident/-in, Folgeseite 2 48 Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangennehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 4.2 Brief Bundespräsident/-in Folgeseite 2 3 Wappen: Das Wappen wird farbig gedruckt. Name des Absenders: Der Name der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten erscheint nur im Zusammenhang mit der Unterschrift. Pagina 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen 2 3 Blindzeilen Vorname Name 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 3 Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

55 30 05 90 5 CD Handbuch v6.0 Magistratspapiere Brief Departementsvorsteher/-in 2 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse 2 Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements Arial fett 7.5/0 Pt. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 4.3 Brief Departementsvorsteher/-in 48 54 3 4 CH-3003 Bern, GS-UVEK 2 Arial normal 7/0 Pt. 5 Einschreiben Arial normal 0/3 Pt. 3 Persönlich Anrede Vorname Name Zusatzbezeichnung Adresse PLZ, Ort Land 2 3 Bundeslogo: Das Bundeslogo wird immer farbig ausgedruckt. Absenderzeile: Sie steht oberhalb der Empfängeradresse und wird durch die Büroautomationssoftware automatisch erstellt. Empfängeradresse: Versandvermerke (z.b. Einschreiben) und Zustellvermerke (z.b. Persönlich) werden vor die Empfängeradresse gesetzt. Werden die Vermerke nicht geschrieben, so rutschen die Adresszeilen nach oben. 22 34 Bern, 22. Juli 2005 Arial normal 7.5/3 Pt. Das Briefpapier des DepartementsvorstehersArial fett 0/3 Pt. Blindzeile Sehr geehrter Adressat Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zuerfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangen nehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 4 5 6 Name des Absenders: Der Name und der Titel der Departements- vorsteherin bzw. des Departementsvorstehers erscheinen nur im Zusammenhang mit der Unterschrift. Absenderadresse Logos: Raum für Kampagnen-, Partner- oder Zertifizierungslogos. 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen Raum für Logos 4 3 Blindzeilen Vorname Name Bundesrat 6 28 Arial normal 7.5/0 Pt. 5 Bundeshaus Nord, 3003 Bern Tel. +4 3 888 88 88, Fax +4 3 999 99 99 5 6 vorname.name@gs-uvek.admin.ch www.uvek.admin.ch Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

30 90 97 6 CD Handbuch v6.0 Magistratspapiere Brief Departementsvorsteher/-in, Folgeseite 2 48 Unsere Buchstaben sind langsam gewachsen. Sie haben sich im Lauf der Zeit der jeweiligen Schreibtechnik, dem Schreibwerkzeug, dem Beschreibstoff, den Fertigungstechniken, auch dem herrschenden Stilgefühl angepasst weniger in ihrer Grundstruktur, als in den Details. Die Veränderungen haben sich meistens unmerklich über längere Zeiträume hin vollzogen. Jede Rezeption von Schrift also auch von Typografie erfolgt auf zweierlei Art: erstens als eigentliches Lesen, d.h. als Umsetzung der gesehenen Buchstabenfolgen in Gedanken, zweitens aber als (meist nicht bewusst wahrgenommenes) bildhaftes Sehen, das Assoziationen mit früher Gesehenem auslöst und Gefühle wachruft. Arial normal 0/3 Pt. Blindzeile Daher, und weil Druckschriften verschiedenen Ansprüchen genügen, verschiedene Funktionen zu erfüllen haben, kann eine bestimmte Schriftart nicht generell als gut oder schlecht, als brauchbar oder unbrauchbar taxiert werden. Schriften für Mengensatz unterliegen anderen Kriterien als Schriften für Headlines auf Plakaten und in Anzeigen, für Buchumschläge oder für dekorative Zwecke. Schwer lesbare Schriften, sparsam und gekonnt eingesetzt, können die Aufmerksamkeit des Lesers gefangennehmen, ihn schockieren, provozieren und damit zu genauerem Hinsehen und zur Aufnahme der übrigen Bild- oder Textinformationen verleiten. 4.4 Brief Departementsvorsteher/-in Folgeseite 2 3 Wappen: Das Wappen wird farbig gedruckt. Name des Absenders: Der Name und der Titel der Departementsvorsteherin bzw. des Departementsvorstehers erscheinen nur im Zusammenhang mit der Unterschrift. Pagina 2 Blindzeilen Mit freundlichen Grüssen 2 3 Blindzeilen Vorname Name Bundesrat 28 Arial normal 7/0 Pt. 2/2 3 Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

7 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten 5 Visitenkarten Visitenkarten werden beidseitig bedruckt. Die Vorderseite dient der Repräsentation; sie enthält nebst Bundeslogo den Namen und die Funktionsbezeichnung der Trägerin oder des Trägers sowie die Angabe der Organisationseinheit. Die Rückseite enthält die Detailinformationen. Diese können im Rahmen der Vorgaben dieses Handbuchs den Bedürfnissen der Organisationseinheiten angepasst werden. Visitenkarten werden nur in einer Sprache gedruckt; zusätzliche Sprachen werden mit zusätzlichen Karten abgedeckt. Die Organisationseinheiten entscheiden selbstständig, wer Anrecht auf eine Visitenkarte hat.

8 CD Handbuch v6.0 Visitenkarte Visitenkarte Standard 5 8 85 8 5. Visitenkarte Standard Die Textblöcke sind nach unten ausgerichtet. Das verbindliche Mass für die letzte Textzeile beträgt 46 mm vom oberen Rand. 54 54 Max Muster Frutiger Bold 7.5/9.2 Pt. Abteilungschef /2 Blindzeile 46 Bundesamt für Justiz BJ Frutiger Light 7.5/9.2 Pt. (unterste Zeile) 5 7.4 85 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Frutiger Bold 7.5/9.2 Pt. Abteilung Zentrale Dienste Frutiger Light 7.5/9.2 Pt. /2 Blindzeile Max Muster, Prof. Dr. iur., Fürsprecher Worblentalstrasse 32, CH-3063 Ittigen, Postadresse: CH-3003 Bern Tel. +4 3 888 88 88 Raum für Logos Mobile +4 79 888 88 88 Fax +4 3 888 88 88 max.muster@bj.admin.ch 46 www.bj.admin.ch (unterste Zeile) Format 85 x 54 mm, alle Angaben in Millimeter 8 Texteinteilung Vorderseite:. Zeile: Vorname Name (fett)* 2. Zeile: Funktionsbezeichnung 3. Zeile: Bundesamt** Texteinteilung Rückseite:. Zeile: Departement 2. Zeile: Bundesamt (fett) 3. Zeile: Abteilung/Sektion 4. Zeile: Vorname Name, Titel* 5. Zeile: Strasse Hausnummer, PLZ Ortsbezeichnung*** 6. Zeile: Telefonnummer (geschäftlich) 7. Zeile: Mobiltelefonnummer (fakultativ) 8. Zeile: Faxnummer (fakultativ) 9. Zeile: E-Mail-Adresse 0. Zeile: Internetadresse Logos: Zusatzlogos müssen im definierten Raum auf der Rückseite der Visitenkarte platziert werden (Beispiele: Kampagnen-, Partner- und Zertifizierungslogos). * Titel sind fakultativ; sie dürfen nur auf der Rückseite der Visitenkarte stehen. ** Im Normalfall wird auf der Vorderseite der Visitenkarte die dritte Hierarchiestufe (z. B. Amt) erwähnt. Es kann aber auch Fälle geben, wo die Angabe einer anderen Hierarchiestufe angebracht ist (siehe Anwendungsbeispiele 5.3). Auf der Rückseite ist die Aufzählung sämtlicher Hierarchiestufen vorgesehen (analog Briefpapier). *** Unterscheiden sich Absender- und Postadresse, so werden beide an dieser Stelle aufgeführt. Die Länderkennung CH ist nicht obligatorisch und kann bei Bedarf weggelassen werden.

9 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten Visitenkarte Maximalvariante Rückseite 54 5 7.4 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gewässerschutz und Fischerei /2 Blindzeile Max Muster, Prof. Dr. iur., Fürsprecher Bundesrain 20, 3003 Bern Tel. +4 3 888 88 88, Mobile +4 79 444 44 44 Fax +4 3 999 99 99 Raum für Logos max.muster@bafu.admin.ch www.bafu.admin.ch /2 Blindzeile 46 Privat: max@hotmail.ch, Tel. +4 3 300 00 00 (unterste Zeile) 85 Format 85 x 54 mm, alle Angaben in Millimeter 8 Frutiger Bold 7.5/9.2 Pt. Frutiger Light 7.5/9.2 Pt. 5.2 Visitenkarte Maximalvariante Rückseite Wenn die Departements- oder Amtsbezeichnung zwei Zeilen in Anspruch nimmt, so dürfen die folgenden Angaben, abgetrennt durch Kommas, auf die gleiche Zeile gesetzt werden: Telefonnummer, Mobiltelefonnummer Texteinteilung Rückseite:. Zeile: Departement (kann umbrochen werden) 2. Zeile: Departement 3/4. Zeile: Bundesamt (fett; kann umbrochen werden) 5. Zeile: Abteilung/Sektion 6. Zeile: Vorname Name, Titel 7. Zeile: Strasse Hausnummer, PLZ Ortsbezeichnung* 8. Zeile: Telefonnummer (geschäftlich), Mobiltelefonnummer (fakultativ) 9. Zeile: Faxnummer (fakultativ) 0. Zeile: E-Mail-Adresse. Zeile: Internetadresse 2. Zeile: Private E-Mail-Adresse und Telefonnummer** Logos: Zusatzlogos müssen im definierten Raum auf der Rückseite der Visitenkarte platziert werden (Beispiele: Kampagnen-, Partner- und Zertifizierungslogos). * Unterscheiden sich Absender- und Postadresse, so werden beide an dieser Stelle aufgeführt. ** Es ist ausnahmsweise möglich, private E-Mail-Adressen und Telefonnummern auf die Visitenkarte zu drucken. Privatadressen dürfen nicht genannt werden.

20 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten Visitenkarte Anwendungsbeispiele Beispiel: Mitarbeiter eines Bundesamtes Max Muster Abteilungschef Bundesamt für Justiz BJ Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Abteilung Zentrale Dienste Max Muster, Prof. Dr. iur., Fürsprecher Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen, Postadresse: 3003 Bern Tel. +4 3 888 88 88 Mobile +4 79 888 88 88 Fax +4 3 888 88 88 max.muster@bj.admin.ch www.bj.admin.ch 5.3 Visitenkarte Anwendungsbeispiele Beispiel: Direktor eines Bundesamtes Max Muster Direktor Bundesamt für Energie BFE Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Max Muster, Dr. rer. soc. Worblentalstrasse 32, 3063 Ittigen Tel. +4 3 333 33 33 Mobile +4 79 333 33 33 Fax +4 3 333 33 33 max.muster@bfe.admin.ch www.bfe.admin.ch Privat: Tel. +4 33 333 33 33 Beispiel: Generalsekretär eines Departements Max Muster Generalsekretär Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Generalsekretariat GS-UVEK Max Muster, Dr. rer. soc. Bundeshaus Nord, 3003 Bern Tel. +4 3 333 33 33 Fax +4 3 333 33 33 max.muster@gs-uvek.admin.ch www.gs-uvek.admin.ch

2 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten Visitenkarte Anwendungsbeispiele Beispiel: Mitarbeiter eines Generalsekretariats Max Muster Projektleiter Kommunikation Generalsekretariat GS-UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Generalsekretariat GS-UVEK Presse- und Informationsdienst Max Muster, eidg. dipl. PR-Berater Bundeshaus Nord, Kochergasse 0, 3003 Bern Tel. +4 3 222 22 22 Mobile +4 79 222 22 22 Fax +4 3 222 22 22 max.muster@gs-uvek.admin.ch www.uvek.admin.ch Privat: Tel. +4 33 333 33 33 5.3 Visitenkarte Anwendungsbeispiele Beispiel: Mitarbeiterin der Bundeskanzlei Rita Muster Leiterin Sektion Personal und Ressourcen Bundeskanzlei BK Bundeskanzlei BK Sektion Personal und Ressourcen Rita Muster Gurtengasse 5, 3003 Bern Postadresse: Bundeshaus West, 3003 Bern Tel. +4 3 222 22 22 Mobile +4 79 222 22 22 Fax +4 3 222 22 22 rita.muster@bk.admin.ch www.admin.ch Beispiel: Mandatierte Personen Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Max Muster CTI Expert mandated by the Federal Departement of Economic Affairs FDEA Federal Office for Professional Education and Technology OPET Federal Department of Economic Affairs FDEA Federal Office for Professional Education and Technology OPET Innovation Promotion Agency CTI Max Muster, lic rer., CTI Member of Expert Team Business Contact: Firmenname Effingerstrasse 27, CH-3003 Bern Tel. +4 3 323 25 27, Mobile +4 79 322 74 88 Fax +4 3 324 86 00 max.muster@url.ch www.url.ch

22 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten Departementale Richtlinien Bundeskanzlei BK 5.0 Visitenkarten Da die BK nicht den Status eines Departementes/Amtes hat, gilt für die Visitenkarte folgende Regelung: Der Begriff Bundeskanzlei BK wird sowohl auf der Vorder- wie auch auf der Rückseite aufgeführt. Auf der Rückseite wird die Bundeskanzlei in Frutiger Bold geschrieben, darunter erfolgt die Organisationseinheit in Frutiger Light. Akademische Titel Mit Ausnahme von Mitarbeitenden mit internationalen Kontakten entfallen die akademischen Titel in allen Anwendungsbereichen.

23 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 5.0 Visitenkarten Kennzeichnung gemäss Regelung Kap. 2. Die Gestaltung der Visitenkarten erfolgt gemäss Kap. 5 CD-Manual Bund. Bei der Adresse kann das Land angefügt werden.

24 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD 5.0 Visitenkarten Ausnahme: für Flag-Ämter und administrativ unterstellte Organisationseinheiten und Kommissionen*: Die Departementsbezeichnung (2. Hierarchiestufe) kann weggelassen werden.

25 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 5.0 Visitenkarten Visitenkarten werden beidseitig bedruckt. Die Vorderseite dient der Repräsentation; sie enthält nebst Bundeslogo den Namen / mil Grad und die Funktionsbezeichnung der Trägerin oder des Trägers sowie die Angabe der Organisationseinheit. Die Rückseite enthält die Detailinformationen. Diese können im Rahmen der Vorgaben dieses Handbuchs den Bedürfnissen der Organisationseinheiten angepasst werden. Visitenkarten werden nur in einer Sprache gedruckt; zusätzliche Sprachen werden mit zusätzlichen Karten abgedeckt. Das Bundeslogo bleibt auch in Sprachvarianten ausserhalb der Landessprachen immer in der viersprachigen Form mit den Landessprachen. Die Organisationseinheiten VBS entscheiden selbstständig, wer Anrecht auf eine Visitenkarte hat. Für die Erfassung der Personendaten und das Bestellwesen gelangt ein online-tool in Anwendung, welches auf die spezifischen Bedürfnisse des VBS abgestimmt ist.

26 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten Visitenkarte Maximalvariante Rückseite Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 5. Visitenkarte Standard Das Bundeslogo auf der Vorderseite der Karte erscheint im VBS ausschliess lich in der Originalform (viersprachig/landessprachen). Auch für Visitenkarten in anderen als den Landessprachen bleibt dies so. Dadurch wird eine zusätzliche Zeile für die Funktionsbezeichnung gewonnen. Texteinteilung Vorderseite:. Zeile: Mil Grad Vorname Name (fett)* 2. Zeile: Funktionsbezeichnung (auf maximal drei Zeilen ) 3. Zeile: Hierarchiestufe drei** Texteinteilung Rückseite:. Zeile: Departement 2. Zeile: Hierarchiestufe 3 (fett) 3. Zeile: Hierarchiestufen 4/5/6 4. Zeile: Vorname Name, mil Grad oder Titel 5. Zeile: Strasse Hausnummer, PLZ Ortsbezeichnung*** 6. Zeile: Telefonnummer (geschäftlich) 7. Zeile: Mobiltelefonnummer (fakultativ) 8. Zeile: Faxnummer (fakultativ) 9. Zeile: E-Mail-Adresse 0. Zeile: Internetadresse * Nur bei militärischem Berufspersonal erfolgt die Nennung des Grades 5.2 Visitenkarte Maximalvariante Rückseite Die Departementsbezeichnung nimmt zwei Zeilen in Anspruch, Es werden daher in der Maximalvariante Angaben der privaten oder geschäftlichen Erreichbarkeit auf die gleiche Zeile gesetzt. Der Umbruch erfolgt automatisch über den Eingabeassistenten des online-tools.

27 CD Handbuch v6.0 Visitenkarte Visitenkarte Standard Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Texteinteilung Rückseite:. Zeile: Departement (wird umbrochen) 2. Zeile: Departement 3/4. Zeile: Hierarchiestufe 3 (fett; kann umbrochen werden) 5. Zeile: Hierarchiestufen 4/5/6 6. Zeile: Vorname Name, mil Grad oder Titel 7. Zeile: Strasse Hausnummer, PLZ Ortsbezeichnung* 8. Zeile: Telefonnummer (geschäftlich), Mobiltelefonnummer (fakultativ) 9. Zeile: Faxnummer (fakultativ) 0. Zeile: E-Mail-Adresse. Zeile: Internetadresse 2. Zeile: Private E-Mail-Adresse und Telefonnummer**

28 CD Handbuch v6.0 Visitenkarten Departementale Richtlinien Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD 5.0 Visitenkarten Visitenkartenbestellungen sind mit dem vom BBL zur Verfügung gestellten Online-Formular vorzunehmen. Gewisse umfangreiche Bestellungen können mit einem Excel-Formular abgewickelt werden.

29 CD Handbuch v6.0 Kuverts 6 Kuverts Auf die weissen Kuverts mit dem «Bundeslogo in Farbe» werden keine detaillierten Absenderangaben vorgedruckt. Für die Adressierung von Briefumschlägen ohne Fenster ist die Verwendung von Adressetiketten vorgesehen. Aus Umweltschutzgründen werden ausschliesslich Kuverts benutzt, die mit dem FSC-Label ausgezeichnet wurden. Die Kuverts liegen je nach Format in Varianten mit und ohne Fenster vor. Als Bundesstandard wird die folgende Palette angeboten: C5 C5 B5 C4 C4 B4 Fenster links ohne Fenster ohne Fenster Fenster links ohne Fenster ohne Fenster Für Spezialfälle (z.b. Fachanwendungen) können auf Wunsch Kuverts mit Fenster rechts (C4, C5) bestellt werden. Auf das direkte Bedrucken der Kuverts sollte verzichtet werden, da ansonsten die Absenderzeile handschriftlich hinzugefügt werden müsste. Für diesen Fall werden Etiketten angeboten (siehe Ziff. 6.5). Bei handschriftlich adressierten Sendungen muss die Absenderzeile (siehe Punkt 3.) von Hand angebracht werden.

9 90 30 CD Handbuch v6.0 Kuverts Kuvert C5 mit Fenster 2 55 6. Kuvert C5 mit Fenster 44 50 Verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

9 90 3 CD Handbuch v6.0 Kuverts Kuvert C4 mit Fenster 2 55 6.2 Kuvert C4 mit Fenster 44 55 Verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

9 32 CD Handbuch v6.0 Kuverts Kuvert B4 ohne Fenster 2 55 6.3 Kuvert B4 ohne Fenster Verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

9 33 CD Handbuch v6.0 Kuverts Kuvert B5 ohne Fenster 2 55 6.4 Kuvert B5 ohne Fenster Verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

34 CD Handbuch v6.0 Kuverts Adressetikette 6.5 Adressetikette Für den Versand von Paketen werden vorgedruckte Etiketten angeboten. Die Absenderinformation wird durch die Büro- 45 automationssoftware oder manuell angebracht. 55 CH-3003 Bern, BAFU Arial normal 7.5/0 Pt. Einschreiben Persönlich Anrede Vorname Name Zusatzbezeichnung Adresse PLZ, Ort Land 2 Für den Versand von Kuverts ohne Fenster werden handelsübliche Etiketten ohne Bundeslogo verwendet. Die Adresse muss durch die Standardfunktion «Etikette drucken» in Microsoft Word erstellt werden. Die Absenderzeile und die Empfängeradresse müssen analog dem Brief (siehe Ziffer 3.) gestaltet werden. 5 5 8 25 Format 48 x 05 mm, alle Angaben in Millimeter Beispiel 2 CH-3003 Bern, BAFU Einschreiben Persönlich Anrede Vorname Name Zusatzbezeichnung Adresse PLZ, Ort Land

35 CD Handbuch v6.0 Kuverts Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 6.0 Kuverts Die Vorgaben gemäss CD-Manual Bund werden verwendet bei Versand in und ab der Schweiz. Kuvert C5 mit Fenster rechts, Ausland Die Absenderadresse wird auf dem Kuvert aufgedruckt, mit farbigem Logo. Die Gestaltung erfolgt gemäss Kapitel 6.2. Kuvert C4 mit Fenster rechts, Ausland Die Absenderadresse wird auf dem Kuvert aufgedruckt, mit farbigem Logo. Die Gestaltung erfolgt gemäss Kapitel 6.2. Kuvert B4 ohne Fenster, Ausland Die Absenderadresse wird auf dem Kuvert aufgedruckt, mit farbigem Logo. Die Gestaltung erfolgt gemäss Kapitel 6.2. Kuvert B5 ohne Fenster, Ausland Die Absenderadresse wird auf dem Kuvert aufgedruckt, mit farbigem Logo. Die Gestaltung erfolgt gemäss Kapitel 6.2. Adressetikette, Ausland Auf Adressetiketten wird die gleiche Absenderadresse aufgedruckt wie auf Kuverts. Kuvert C6, Ausland Auslandvertretung Die Absenderadresse wird auf dem Kuvert aufgedruckt, mit farbigem Logo. Die Gestaltung erfolgt gemäss Kapitel 6.2.

36 CD Handbuch v6.0 Kuverts Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Kuvert B6 ohne Fenster, verstärkt Werden eingesetzt zum Versand von Pässen. Die Absenderadresse wird auf dem Kuvert aufgedruckt, mit Logo in schwarz-weiss (da Kuvert nicht weiss). Die Gestaltung erfolgt gemäss Kapitel 6.2. Gestaltung Kuverts Ausland Sofern die lokalen Postnormen nichts anderes vorsehen, gelten die Gestaltungsvorgaben gemäss Kapitel 6.2. und 6.2.2. Absender auf Vorderseite Absender auf Rückseite Kuvert Ausland, Adressaufdruck Rückseite Bei dieser Version erscheint auf der Vorderseite nur das farbige Bundeslogo analog zu den Kuverts Inland.

37 CD Handbuch v6.0 Kuverts Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 6.0 Kuverts Im Bereich der Feldpost stehen sämtliche gebräuchlichen Couverttypen sowie zusätzlich benötigte Spezialanwendungen (bspw. DB-Banderolen) auch im neuen CD zur Verfügung. Als zusätzlicher Aufdruck erscheint Militärsache in den vier Landessprachen. Bei Couverttypen ohne Fenster wird eine Leerzeile für die Aufstempelung der Absenderkennung (bspw. Truppenstempel) aufgedruckt. Auf das direkte Bedrucken der Couverts ist zu verzichten, da ansonsten die Absenderzeile handschriftlich hinzugefügt werden müsste. Für diesen Fall werden Etiketten angeboten (siehe Ziff. 6.5).

38 CD Handbuch v6.0 Publikationen 7 Publikationen Die Gestaltung von Publikationen ist grösstenteils den Organisationseinheiten überlassen. Die CD-Richtlinien beschränken sich einzig auf die Gestaltung der Titelseite. Dabei wird zwischen verbindlichen und optionalen Richtlinien unterschieden. Verbindliche Richtlinien gelten für die Platzierung des Bundeslogos und der Kennzeichnung. Diese müssen auf der Titelseite abgebildet werden, wobei Abbildungsgrösse und Raum je nach Format festgelegt sind. Optionale Richtlinien zeigen Möglichkeiten, wie eine Titelseite im Format A4 gestaltet werden kann. Das Gestaltungsmuster kann auf beliebige Formate angewendet werden. Für einzelne Organisationseinheiten können ergänzende Richtlinien bestehen, die zusätzlich zum CD Bund zu berücksichtigen sind.

39 CD Handbuch v6.0 Publikationen Verbindliche Richtlinien, Anwendungsgrössen Bundeslogo Kennzeichnung 7. Verbindliche Richtlinien, Anwendungsgrössen 55 mm (00%) 44 mm (80%) 55 mm (00%) Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 44 mm (80%) Wir empfehlen die folgenden Abbildungsgrössen bei den Formaten A4, A5 und A6/5: 00% (Originalgrösse) 80% 58,2% (nur für Anwendungen, die in einer Druckerei hergestellt werden). Angaben zur Handhabung der Hierarchiestufen bei der Kennzeichnung finden sich unter Ziff. 2. Für Publikationen oder ähnliche Kommunikationsmittel welche das Format A4 (z.b. Ausstellungsstände, Plakate, Weltformate) überschreiten, sind die Mindestgrössen einzuhalten, die Skalierung nach oben ist frei wählbar. Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Grenzwachtkorps GWK 32 mm (58,2%) 32 mm (58,2%) Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Grenzwachtkorps GWK

40 CD Handbuch v6.0 Publikationen Verbindliche Richtlinien, Positionierung 8 8 97 8 40 8 8 8 202 7.2 Verbindliche Richtlinien, Positionierung Format A6/5 Format A5 Format A4 Fläche zur Platzierung des Bundeslogo bzw. der Kennzeichnung Fläche zur Platzierung des Bundeslogo bzw. der Kennzeichnung Fläche zur Platzierung des Bundeslogo bzw. der Kennzeichnung Das Bundeslogo oder die Kennzeichnung muss auf der Titelseite der Publikation angebracht werden. Dabei ist von allen Seitenrändern her ein Abstand von mindestens 8 mm einzuhalten. Die Positionierung innerhalb des definierten Rahmens ist frei. 202 202 Verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter 289

4 CD Handbuch v6.0 Publikationen Verbindliche Richtlinien, Anwendungen Der Bund kurz erklärt 2005 La Confédération en bref 2005 La Confederazione in breve 2005 La confederaziun en furma concisa 2005 Der Zustand des Waldes in der Schweiz 7.3 Verbindliche Richtlinien, Anwendungen Die nebenstehenden Beispiele zeigen Anwendungen, die nach den verbindlichen Richtlinien für die Positionierung des Bundeslogos bzw. der Kennzeichnung auf der Titelseite gestaltet wurden. Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössische Zollverwaltung EZV Grenzwachtkorps GWK Umweltverschmutzung wie weiter? Lösungsansätze Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz Erklärungen und Massnahmen zu deren Bekämpfung Prof. Anja Wunsch

42 CD Handbuch v6.0 Publikationen Optionale Richtlinien 2 30 98 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 7.4 Optionale Richtlinien 86 00 4 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Titelzeile Variante Titelzeile Variante 2 Wenn auf kein Gestaltungskonzept zurückgegriffen werden kann oder grundsätzlich eine Neugestaltung in Frage kommt, so kann auf der Titelseite mit zwei Flächen gearbeitet werden, die im Verhältnis :2 zueinander stehen. Die verbindlichen Richtlinien sind auch bei dieser Gestaltungsvariante einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass die Bilder grosszügig dargestellt werden. Das Bundeslogo bzw. die Kennzeichnung ist bei dieser Gestaltungsvariante am linken Seitenrand, entweder oben oder unten, zu positionieren. Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra 28 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Format A4, verkleinerte Darstellung, alle Angaben in Millimeter

43 CD Handbuch v6.0 Publikationen Optionale Richtlinien, Anwendungen Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Grenzwachtkorps GWK 7.5 Optionale Richtlinien, Anwendungen Die gezeigten Anwendungen demonstrieren die Vielfalt der Möglichkeiten mit dem optionalen Gestaltungsraster. Jahresbericht 2005 Für eine Zukunft der Entwicklungsländer Asien Zentralamerika Südafrika Die Stadt dehnt sich aus Ein Zwischenbericht SCC: Ein internationales Sicherheitszertifikat für Unterauftragnehmer P. Muster

44 CD Handbuch v6.0 Publikationen Unzulässige Anwendungen 7.6 Unzulässige Anwendungen Für eine Zukunft der Entwicklungsländer Die gezeigten Anwendungsbeispiele entsprechen nicht den Vorgaben für Publikationen und / oder verletzen die Richtlinien über die Verwendung des Bundeslogos und der Kennzeichnung. Das SECO stellt sich vor 2 2005 3 Berg und Tal Vermessung leicht gemacht Das Bundeslogo bzw. die Kennzeichnung darf auf Publikationen in den Formaten (A4, A5, A6/5) die maximale Grösse von 55 mm Breite nicht überschreiten. 2 Das Bundeslogo bzw. die Kennzeichnung darf nicht schräg gestellt werden. 3 Das Bundeslogo bzw. die Kennzeichnung darf nicht mehrfach auf der Titelseite einer Publikation erscheinen. Computer im Bundeshaus wer überwacht das Ganze? 4 Die Kennzeichung ist zwar im definierten Gestaltungsraum positioniert, die Schutzzone um die Kennzeichnung herum (siehe Ziff..5) wurde jedoch nicht eingehalten. 4 5 6 5 Das Bundeslogo bzw. die Kennzeichnung muss auf der Titelseite positioniert werden. Die Jugendlichen von heute 6 Das Bundeslogo bzw. die Kennzeichnung darf nicht verzerrt dargestellt werden. Die Stadt dehnt sich aus Gedanken zur Zukunft Ein Zwischenbericht

45 CD Handbuch v6.0 Publikationen Departementale Richtlinien Bundeskanzlei BK 7.0 Publikationen In der BK werden folgende Kennzeichnungsvarianten angewendet: Bundeslogo Bundeslogo & BK Bundeslogo & ChF (einsprachig) Bundeslogo & BK (viersprachig)

46 CD Handbuch v6.0 Publikationen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD 7.0 Publikationen Organisationseinheiten mit bestehenden alten CD Richtlinien: Bestehende CD Richtlinien für Publikationen können beibehalten werden, müssen aber gemäss CD Bund Vorgaben angepasst werden. Organisationseinheiten ohne CD Richtlinien: Es werden departementale Gestaltungsvorschläge erarbeitet.

47 CD Handbuch v6.0 Publikationen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS 7.0 Publikationen Für die Gestaltung von Publikationen besteht generell, so auch im VBS, ein grosser Freiraum zur professionellen, produktespezifischen Umsetzung. Die CD-Richtlinien beschränken sich einzig auf die Gestaltung der Titelseite. Dabei wird zwischen verbindlichen und optionalen Richtlinien unterschieden. Verbindliche Richtlinien gelten für die Platzierung des Bundeslogos und der Kennzeichnung. Diese müssen auf der Titelseite abgebildet werden, wobei Abbildungsgrösse und Raum je nach Format festgelegt sind. Die Kennzeichnung widerspiegelt die dritte Hierarchiestufe. Zuständig für Einhaltung der CD Vorgaben und Qualitätssicherung ist im VBS der Bereich Publikationen mit Leistungsauftrag für alle Departementsbereiche.

48 CD Handbuch v6.0 Publikationen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD 7.0 Publikationen Im EFD sind sowohl für Titel- wie für Inhaltsseiten detaillierte Layoutvorgaben gegeben. Das EFD regelt aus Kostengründen den Bereich «Publikationen» erheblich detaillierter als das Manual CD Bund. Im ganzen Kapitel 7 gelten die Vorgaben des EFD. Die Ämter haben die Möglichkeit, mit den verschiedenen Gestaltungselementen ein eigenes Amtsprofil zu gestalten: Wahl eines Illustrationselementes Die Art der Illustration, z.b. bestimmter Illustrationsstil, ständige Freistellung von Illustrationsteilen, rechts Rand immer abfallend etc. Die Gestaltung der Titelseiten basiert auf dem Grundlayout. Die Positionen der einzelnen Elemente sind definiert. Für die gängigen Formate sind Vorlagen vorhanden. Das Logo muss gut ersichtlich sein, d.h. es darf nicht auf einen unruhigen Untergrund zu liegen kommen. Für Dokumentenmappen, Kataloge, Verzeichnisse usw. gelten grundsätzlich die Layoutregeln des entsprechenden Formates. Drängen sich Ausnahmen auf, sind diese mit der Public Relations EFD abzusprechen: PublicRelations@gs-efd.admin.ch. Schrift Drucksachen A4 TitelseiteTitel Titel (Variante) Untertitel Inhalt Titel Untertitel Lead Grundschrift Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 48 / 52 linksbündig Mac: Frutiger 65 PC: Frutiger 45 fett 30/36 linksbündig Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 3/7 linksbündig Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 30/36 linksbündig Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 0/2,5 linksbündig Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 0/2,5 linksbündig Mac: Frutiger 45 / PC: Frutiger 45 0/2,5 linksbündig Tabellen /Grafiken Mac: Frutiger 45 / PC: Frutiger 45 9/ linksbündig

49 CD Handbuch v6.0 Publikationen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Drucksachen A5 + A6/5 Titelseite Titel Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 34/38 linksbündig Titel (Variante) Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 22/26 linksbündig Untertitel Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 3/7 linksbündig Inhalt Titel Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 22/26 linksbündig Untertitel Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 9/,5 linksbündig Lead Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 9 /,5 linksbündig Grundschrift Mac: Frutiger 45 / PC: Frutiger 45 9/,5 linksbündig Tabellen /Grafiken Mac: Frutiger 45 / PC: Frutiger 45 8/9,5 linksbündig Drucksachen A6 Titelseite Titel Titel (Variante) Untertitel Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 26/30 linksbündig Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 8/22 linksbündig Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 3/7 linksbündig Inhalt Titel Untertitel Lead Grundschrift Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 8/22 linksbündig Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 7,5/9 linksbündig Mac: Frutiger 65 / PC: Frutiger 45 fett 7,5/9 linksbündig Mac: Frutiger 45 / PC: Frutiger 45 7,5 / 9 linksbündig Tabellen /Grafiken Mac: Frutiger 45 / PC: Frutiger 45 7,5 / 9 linksbündig Farben Gestaltungs- und Schriftfarbe Die Farbdefinition siehe unter «. Farben».

Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Zollverwaltung EZV Administration fédérale des douanes AFD Amministrazione federale delle dogane AFD Administrazium federala duana AFD 50 CD Handbuch v6.0 Publikationen Departementale Richtlinien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD www.efd.admin.ch Schwerpunkte www.efd.admin.ch Schwerpunkte Bilder Bilder sind immer Rechtecke. Bildobjekte und Illustrationen können frei gestellt sein. Infoblätter zu zentralen Geschäften des EFD Infoblätter zu zentralen Geschäften des EFD Bilder auf Titelseiten oder Hintergrundbilder sind entweder: März 2005 März 2005 schwarzweiss (Tonalität grau, Farbton max. 60% schwarz), blau, duplex blau /schwarz, vierfarbig, Tonalität EFD-blau. Bilder auf Innenseiten sind entweder: schwarzweiss (Tonalität grau, Farbton max. 60% schwarz), blau, duplex blau /schwarz, vierfarbig Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Département fédéral des finances DFF Dipartimento federale delle finanze DFF Grafiken Siehe unter «.4 Bilder und Grafiken». Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Confederaziun svizra Departament federal da finanzas DFF Confédération suisse Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Gestaltungsbeispiele Titelseiten Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz Öffentliche Finanzen Les Finances publiques 2004 Bund, Kantone, Gemeinden Conféderation, cantons, communes Öffentliche Finanzen Les Finances publiques 2004 Bund, Kantone, Gemeinden Conféderation, cantons, communes Zoll-Info 7/2006 Einfuhr von Pflanzen durch Private www.zoll.admin.ch Die Illustrations- und Hintergrundvarianten sind für alle Formate gültig. Die Illustrations- und Gestaltungselemente («EFD-Stirnband» und «EFD-Stirn-linien» können beliebig kombiniert werden. Einige Beispiele finden Sie ge genüber. Auf jeder Titelseite steht das «EFD-Stirnband» oder «EFD-Stirnlinien» am definierten Platz. Das Gestaltungselement («EFD-Stirnband» oder «EFD-Stirnlinien») ist für das gewählte Format in der dafür bestimmten Grösse anzuwenden. In beide Gestaltungselemente kann Text eingefügt werden. Beim «EFD-Stirnband» wird bei beiden Blautönen und der dunkleren Grau-Variante die Schrift Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra weiss bzw. negativ gesetzt. Bei der helleren Grau-Variante wird die Positivschrift (schwarz) verwendet. Bei der «EFD-Stirnlinien» ist die Schrift analog der «EFD- Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Département fédéral des finances DFF Dipartimento federale delle finanze DFF Departament federal da finanzas DFF Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Département fédéral des finances DFF Dipartimento federale delle finanze DFF Departament federal da finanzas DFF Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Département fédéral des finances DFF Dipartimento federale delle finanze DFF Departament federal da finanzas DFF Stirnlinien»-Farbe zu wählen.