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Transkript:

16 Im Notfall ist das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum, Freiestr. 16, 8032 Zürich, Notfallnummer (Tag und Nacht) 145 oder +41 (0)44 251 51 51, anzurufen. 1. Stoff-, Zubereitungs- und Firmenbezeichnung a) Angaben zum Produkt Handelsname Produkt-Typ Varianten Anwendung Spezialdünger für Rasen b) Firmenbezeichnung COMPO Jardin AG Hegenheimermattweg 65 CH-4123 Allschwil Tel. +41 (0)61 486 20 00 Fax +41 (0)61 486 20 01 c) Notruf-Telefon 145 oder +41 (0)44 251 51 51, Toxikologisches Informationszentrum oder +41 (0)61 486 20 00, COMPO Jardin AG 2. Zusammensetzung und Angaben zu den Bestandteilen a) Chemische Charakterisierung b) Chemische Bezeichnung c) CAS-Nummer d) EINECSELINCS-Nummer e) Chemische Formel f) Gefährliche Inhaltsstoffe GESAL RASEN FLORANID Festdünger für Rasen 3 kg Packung, 3 kg Streuer, 6 kg Sack, 12 kg Sack Gemisch aus nachfolgend aufgeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengen. Düngergranulat Entfällt bei Gemischen Entfällt bei Gemischen Entfällt Stoff % CAS-Nr. EINECS Symbol R-Sätze Ammoniumnitrat >= 10.00-6484-52-2 229-347-8 <= 70.00 3. Mögliche Gefahren a) Bezeichnung der Gefahren keine b) Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Keine besonderen Gefahren bekannt, wenn die VorschriftenHinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen a) Allgemeine Hinweise b) Nach Einatmen Keine Bei Beschwerden nach Einatmen von Staub: Frischluft, Arzthilfe. Nach Einatmen von Zersetzungsprodukten: Corticosteroid-Dosieraerosol (z. B. Dexamethason) inhalieren. c) Nach Hautkontakt d) Nach Augenkontakt Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Mindestens 15 Minuten mit viel Wasser gründlich ausspülen und Arzt konsultieren. e) Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken, Arzthilfe. f) Hinweise für den Arzt Symptome können verzögert auftreten. Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktion), zur Rückbildung einer Methämoglobinämie: Toloniumchlorid. Nach Einatmen von Zersetzungsprodukten: Lungenödemprophylaxe Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Zürich, 145 oder +41 (0)44 251 51 51

26 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung a) Geeignete Löschmittel Wasser b) Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Schaum Trockenlöschmittel Kohlendioxid (CO2) Sand c) Besondere Gefährdungen durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Zersetzung möglich oberhalb 100 C. Thermische Zersetzungsprodukte: Stickstoffmonoxyd, Stickstoffdioxyd, Distickstoffoxyd, Ammoniak, Isobutyraldehyd d) Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängige Atemschutzgeräte tragen. e) Zusätzliche Hinweise Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung a) Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen b) Umweltschutzmassnahmen Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen. c) Verfahren zur Reinigung Mechanisch aufnehmen. d) Zusätzliche Hinweise 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Handhabung a) Hinweise zum sicheren Umgang Vor Verunreinigung schützen. b) Hinweise zum Brand und Explosionsschutz Das Produkt ist nicht brennbar. Es kann die Entzündungstemperatur brennbarer Substanzen herabsetzen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Von brennbaren Stoffen fernhalten. Vermeiden von Hitzeeinwirkung. Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. 7.2. Lagerung a) Anforderungen an Lagerräume und Behälter Bei loser Lagerung nicht mit anderen Düngemitteln mischen. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Vor Wärmeeinwirkung schützen. Vor Feuchtigkeit schützen (Produkt ist hygroskopisch, Verbacken oder Zerfall möglich). b) Zusammenlagerungshinweise Getrennt von anderen Stoffen lagern. c) Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Lagerklasse (LGK) 11 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung a) Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen

36 b) Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten Bezeichnung des Stoffes Art Wert Einheit c) Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Atemschutz nur bei Aerosol- oder Staubbildung. Handschutz Augenschutz Körperschutz d) Schutz- und Hygienemassnahmen Nach der Arbeit für Hautreinigung und Hautpflege sorgen. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften a) Aussehen Form Farbe b) Geruch c) ph Granulat verschieden, je nach Einfärbung nahezu geruchlos ca. 5 bei 100 gl (20 C) Zustandsänderung: d) SiedepunktSiedebereich e) SchmelzpunktSchmelzbereich f) Flammpunkt C g) EntzündlichkeitZündtemperatur C h) Selbstentzündlichkeit i) Explosionsgefahr j) Brandfördernde Eigenschaften k) Dampfdruck l) Dichte m) Löslichkeit n) Verteilungskoeffizient o) Weitere Angaben: Viskosität 10. Stabilität und Reaktivität a) Chemische Stabilität b) Zu vermeidende Bedingungen c) Zu vermeidende Stoffe Schüttdichte = ca. 750-1000 kgm 3 grösstenteils löslich in Wasser Stabil oxidierbare Substanzen sauer reagierende Substanzen alkalisch reagierende Substanzen d) Gefährliche Zersetzungspunkte Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid, Distickstoffoxyd, Ammoniak, Isobutyraldehyd Thermische Zersetzung: ca. 100 C Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen. Thermische Zersetzung oberhalb der angegebenen Temperatur ist möglich. Das Produkt ist nicht zur selbstunterhaltenden, fortschreitenden thermischen Zersetzung fähig (UN S1).

46 Gefährliche Reaktionen: Bei Einwirkung von Laugen entwickelt sich Ammoniak. 11. Angaben zur Toxikologie (Bewertung basiert auf Daten des Wirkstoffes) 11.1. Toxikologische Prüfung a) Akute Toxizität Oral LD 50 Ratte Dosis: > 2000 mgkg Dermal Inhalativ b) Spezifische Symptome im Tierversuch c) Reiz-Ätzwirkung Haut: nicht reizend (Kaninchen), Methode OECD TG 404 Augen: nicht reizend (Kaninchen), Methode OECD TG 405 d) Sensibilisierung e) Wirkungen nach wiederholter oder länger andauernder Exposition (subakute bis chronische Toxizität) f) Krebserzeugende, erbgutverändernde sowie fortpflanzungsgefährdende Wirkungen g) Sonstige Angaben 11.2. Erfahrungen aus der Praxis a) akute Einstufungsrelevante Toxizität b) Sonstige Beobachtungen c) Allgemeine Bemerkungen Gefahr der Methämoglobinbildung. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von Produkten ähnlicher Struktur oder Zusammensetzung abgeleitet. 12. Angaben zur Ökologie (Bewertung basiert hauptsächlich oder vollständig auf Daten des Wirkstoffes) a) Mobilität b) Angaben zur Elimination Abiotischer Abbau Biologischer Abbau c) (Bio)-Akkumulationspotential d) Ökotoxische Wirkung Fischtoxizität: Physikalisch - chemische Eliminierbarkeit: Aquatische Invertebraten: Algentoxizität: DOC-Abnahme ca. 85 % Bemerkungen: Ist in Kläranlagen eliminierbar. LC 50 Spezies: Regenbogenforelle Dosis: > 100 mgl Expositionszeit: 96 h Methode: Richtlinie 9269EWG, C.1, Akute Toxizität für Fische EC 50 Spezies: Daphnia magna Dosis: > 100 mgl Expositionszeit: 48 h Methode: Richtlinie 9296EWG, C.1, Akute Toxizität für Fische EC 50 Spezies: Grünalge Dosis: > 100 mgl Expositionszeit: 72 h

56 Bakterientoxizität: Belebtschlamm EC 0 Spezies: Pseudomonas putida Dosis: ca. 640 mgl Expositionszeit: 16 h e) Weitere Angaben zur Ökologie Verhalten in KläranlagenAtmungshemmung n.a Chem. Sauerstoffbedarf CSB n.a Biochem. Sauerstoffbedarf BSB5 n.a AOX-Hinweis n.a Sonstige Hinweise Bei sachgemässer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit akut nicht schädlich für Wasserorganismen. Angaben zu: Isodur-technisch 13. Hinweise zur Entsorgung a) Produkt b) Ungereinigte Verpackungen Empfehlung Empfohlenes Reinigungsmittel Verwendung in der Landwirtschaft prüfen. Sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren; sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport a) RID Klasse: b) ADR Klasse: c) IMDG Klasse: d) IATA Klasse: Gefahrennr.: Gefahrennr.: e) Sonstige Angaben Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. 15. Vorschriften Kennzeichnung Gefahrstoff-Verordnung inkl. EG-Richtlinien (67548EWG sowie 88379EWG) a) Gefahrensymbole keine b) R-Sätze keine c) S-Sätze S 2 S 13 Nicht einnehmen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

66 16. Sonstige Angaben Dieses Dokument ergänzt die technischen Gebrauchsanweisungen aber ersetzt dieses nicht. Die vorliegende Information basiert auf unserem gegenwärtigen Wissensstand und dient der Beschreibung unserer Produkte vom Standpunkt der Sicherheitsanforderungen. Sie darf nicht als Garantie für bestimmte Eigenschaften aufgefasst werden. Die Aufmerksamkeit des Empfängers soll (unter anderem) auf die Risikofaktoren gerichtet werden, welche sich ergeben, wenn das Produkt für einen anderen Zweck als den dafür vorgesehenen gebraucht wird. Keinesfalls kann dieses Dokument den Anwender des Produkts von der Notwendigkeit entlasten, die vorgeschriebenen Anweisungen zu verstehen und anzuwenden. Es liegt allein in der Verantwortlichkeit des Anwenders, die notwendigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Alle hierin enthaltenen Informationen unterstützen den Anwender des Produkts lediglich im Erfüllen der vorgeschriebenen Pflichten im Umgang mit gefährlichen Substanzen. Diese Liste an Informationen kann nicht als abschliessend betrachtet werden, und entlastet den Anwender nicht davon, andere Vorsichtsmassnahmen als diese hier erwähnten zu treffen, was die Lagerung und den Gebrauch des Produkts betrifft, wofür sie oder er die einzige verantwortliche Person ist. Überarbeitet am 16.08.2007 Datenblattausstellender Bereich: - Abteilung Technik ja - Ansprechpartner Matthias Ackermann