ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalendlauf Ausschreibung

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Transkript:

ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalendlauf 2013 6./7. September 2013 in Göttingen Ausschreibung Info unter : www.adac-ortsclubs.de www.motorsportclub-goettingen.de/motorradturnier

Organisation: Veranstalter: ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. Fachbereich Sport Lübecker Str. 17 30880 Laatzen Telefon: 05102/901163 Fax: 05102/901169 Email: sport@nsa.adac.de Internet: www.adac-ortsclub.de.de Ausrichter: Gesamtleitung: Turnierleitung: Stellvertretender Turnierleiter: MSC Göttingen e. V. im ADAC Königsallee 73 37081 Göttingen Telefon: 0551/62895 Handy: 0172/5641154 Email: mscgoettingen@web.de Internet: www.motorsportclub-goettingen.de Matthias Barz Hauptstraße 13 37124 Rosdorf Telefon: 05509/924424 Email: barzis@online.de Jürgen Sunkel Lange Trift 25 37127 Dransfeld Telefon: 05502/944334 Email: juergen.sunkel@t-online.de Jörg Vollbrecht

Nennungsbüro: Jürgen Sunkel (06.09. - 07.09. auf Lange Trift 25 dem Veranstaltungs- 37127 Dransfeld gelände) Telefon: 05502/944334 Email: juergen.sunkel@t-online.de Schiedsgericht: Kay Kudinow, Gau Weser Ems Heinz Unmüßig, Gau Südbaden Waldemar Jestädt, Gau Hessen Dokumentenabnahme: Birgit Bernard, Göttingen Regina Sunkel, Göttingen Fahrzeugabnahme: Parcoursaufbau: Punktrichter: Zeitnahme: Auswertung: Notfallhelfer: Streckensprecher: Medienbetreuung: Veranstaltungs- Unterlagen: Michael Witter, Göttingen Manfred Spörhase, Göttingen Holger Gruschewsky, Göttingen Mitglieder und Helfer des MSC N.N. Mark Gruschewsky Yvonne Gruschewsky Johanniter Unfallhilfe Birgit Bernard Regina Sunkel www.adac-ortsclub.de www.motorsportclub-goettingen.de/motorradturnier

Zeitplan: Freitag, 6. September 2013 16:00 bis 20:00 Uhr Turnierplatz/Nennbüro: Ausgabe der Teilnehmerunterlagen Fahrzeugabnahme Besichtigung des Parcours 16:00 bis 17:00 Uhr Ausgabe der Unterlagen für die Referenten 16:00 Uhr Schiedsgericht/Referenten: Besichtigung des Parcours Besprechung des Turnierablaufs 17:00 bis 19:00 Uhr Arbeitssitzung der Motorradturnier- Referenten und der Beauftragten der Regionalclubs am Veranstaltungsort

Samstag, 7. September 2013 ab 6:30 Uhr Frühstücksmöglichkeit auf dem Turnierplatz (nach Anmeldung) 7:00 bis 8:00 Uhr Ausgabe der Teilnehmerunterlagen Fahrzeugabnahme 07:45 Uhr Begrüßung der Teilnehmer 08:00 bis 09:15 Uhr 1. Lauf der Erw. + 1. Langsamfahrstrecke 09:15 bis 10:30 Uhr 1. Lauf Jugend 10:30 bis 11:45 Uhr 2. Lauf Jugend + 1. Langsamfahrstrecke 11:45 bis 13:00 Uhr 2. Lauf Erw. + 2. Langsamfahrstrecke 13:00 bis 14:00 Uhr Mittagspause 14:00 bis 15:15 Uhr 3. Lauf Erw. 15:15 bis 16:30 Uhr 3. Lauf Jugend 16:30 bis 17:45 Uhr 4. Lauf Erw. ab 19:00 Uhr ab 20:00 Uhr Einlass Siegerehrungslokal, Göttingen, Schützenanger 20 Begrüßung Buffeteröffnung Siegerehrung Sonntag, 8. September Abreise der Teilnehmer Änderungen am vorläufigen Terminplan behält sich der Ausrichter vor!

Ausschreibung ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalendlauf 2013 6./7. September 2013 Grundlage dieser Ausschreibung ist die ADAC-Motorradturnier- Ordnung (TOM) Stand 2012. Die TOM wird vom Veranstalter veröffentlicht und wird vom Teilnehmer durch dessen Unterschrift auf dem Nennungsformular anerkannt. Diese Kurzausschreibung wurde vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. am 29.07.2013 unter der Registernummer MT 07/13 genehmigt. 1. Veranstalter Veranstalter: ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. Ausrichter: MSC Göttingen e. V. im ADAC Veranstaltungsort: Parkplatz: Sandweg 5, 37083 Göttingen

2. durch den Bundes-Motorrad-Turnier- Pokalendlauf werden ermittelt: der ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalsieger 2013 die ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalsiegerin 2013 die beste ADAC Regionalclub-Mannschaft 2013 der beste ADAC Jugendfahrer 2013 die beste ADAC Jugendfahrerin 2013 die beste ADAC Jugend-Regionalclub.Mannschaft 2013 3. Teilnahmeberechtigung und Nennung Teilnahmeberechtigt am ADAC Bundes-Motorrad-Turnier- Pokalendlauf sind nur ADAC-Mitglieder, die sich im Jahr 2013 in ihren jeweiligen Regionalclubs im Motorradturniersport qualifiziert haben. Die Teilnehmer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das gemeldete bzw. benutzte Fahrzeug sein. In den Jugendklassen 1 bis 5 ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Die Nennungen erfolgen durch den jeweils zuständigen ADAC- Regionalclub unter Angabe des Namens, der genauen Postadresse und der Klasse des Teilnehmers. Nennung Erwachsene: Jeder ADAC Regionalclub kann maximal 10 Teilnehmer entsenden, davon mindestens eine Dame. Gehört dem Team keine Dame an, verringert sich die Teilnehmerzahl um die Anzahl der nicht gemeldeten Damen. Bei der Abgabe der Nennung hat sich der Teilnehmer für eine Klasse zu entscheiden. Er kann nur in dieser Klasse starten. Jedem ADAC Regionalclub bleibt es freigestellt, wie viele Teilnehmer er in einer Klasse meldet.

Nennung Jugendliche: Jeder ADAC-Regionalclub kann in den Klassen 1-5 maximal 10 Jugendliche entsenden. Hierbei bleibt es jedem ADAC-Regionalclub überlassen, wie viele Jugendliche in einer Klasse gemeldet werden. Falls möglich sollten auch Mädchen gemeldet werden. Bei der Abgabe der Nennung hat sich der Teilnehmer für eine Klasse zu entscheiden. Er kann nur in dieser Klasse starten. Eine Klassenänderung nach Nennungsschluss kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr vorgenommen werden. Die Nennungen sind ausschließlich zu richten an: ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. Fachbereich Sport Lübecker Str. 17 30880 Laatzen Nennungsschluss ist der 20. August 2013 vorliegend bei o.g. Adresse. Nenngeld Bei dem ADAC Motorrad-Turnier-Pokalendlauf 2013 wird ein Nenngeld von 50 (Erw.) bzw. 25 (Jug.) erhoben, welches bis zum Nennschluss auf dem Konto des ADAC Niedersachsen/Sachsen- Anhalt e. V. eingegangen sein muss: Bankinstitut: Sparkasse Hannover BLZ: 250 501 80 Kontonummer: 340 126 66 Verwendungszweck: Name des Fahrers, MT-Endlauf 2013 Der Ausrichter behält sich das Recht vor, vom Teilnehmer am Tage der Veranstaltung, eine Kopie der Einzahlung bzw. Überwei-

sungskopie zu verlangen! 4. Zulassung der Fahrzeuge Die Zweiräder müssen der StVZO in allen Punkten entsprechen, in verkehrssicherem Zustand sein und zum Öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein (Ausnahme Jugendklassen). Veränderungen am Fahrzeug müssen nach Freigabe durch einen zugelassen Sachverständigen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Fahrzeuge mit Probefahrt-Kennzeichen sind nicht zugelassen. Zur Dokumenten- und Fahrzeugabnahme hat der Teilnehmer die Fahrzeugpapiere, seinen Führerschein und das Fahrzeug mitzubringen. Während der einzelnen Läufe sind von allen Teilnehmern Schutzhelme nach ECE22/05, geschlossene Handschuhe, Motorradstiefel oder mindestens knöchelhohe Schuhe und den ganzen Körper bedeckende Schutzkleidung zu tragen. Kurze Ärmel, kurze Hosen, flache Turnschuhe oder Gummistiefel sind nicht erlaubt. Die Schutzhelme müssen den momentanen Sicherheitsanforderungen entsprechen und dürfen vom Aussehen und Pflegezustand keinen Anlass zur Beanstandung geben. Für das Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere und die Schutzkleidung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter kann bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift die Startzulassung verweigern. Die Spiegel müssen in betriebsbereitem" Zustand sein und dürfen NICHT eingeklappt werden.

5. Klasseneinteilung Erwachsene: Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Mokicks, Leichtkrafträder bis 80 ccm, Motorroller bis 50 ccm Motorräder bis 250 ccm über 11 KW, Leichtkrafträder 125 ccm max. 11 KW Motorräder bis 650 ccm Motorräder über 650 ccm Enduromotorräder bis 600 ccm, Enduro-Leichtkrafträder 125 ccm max. 11 KW Enduromotorräder über 600 ccm Motorroller über 50 ccm Jugendliche: Klasse 1 Jahrgang 2006/2005/2004 Klasse 2 Jahrgang 2003/2002 Klasse 3 Jahrgang 2001/2000 Klasse 4 Jahrgang 1999/1998/1997 bis zum 16. Geburtstag Klasse 5 Jahrgang 1996/1995 bis zum 18. Geburtstag Kind. Mot. max. 90ccm max. 11KW Kind. Mot. max. 90ccm max. 11KW Mofa, Mokick und Roller max. 90ccm. Ab 13. Geb. max. 125ccm/11KW Mofa, Mokick und Roller max. 125ccm/max. 11KW Mofa, Mokick und Roller max. 125ccm Für die Teilnehmer in der Jugendklasse 1 bis 5 ist kein Führerschein erforderlich. Um in der Klasse 1 starten zu können, muss der/die Jugendliche am Veranstaltungstag bereits 7 Jahre alt sein.

6. Aufgaben und Durchführung Die Aufgabenstellung entspricht der ADAC-Motorrad-Turnier- Ordnung von 2012. Die Parcoursanordnung wird vom Veranstalter vorgenommen. Geringfügige Abweichungen von der o.g. Turnierordnung behält sich der Veranstalter vor. Aufgabenstellung: Slalom Gummiringe aufhängen Acht fahren Fahrgasse Wippe-Spurbrett Spurgasse Torschuss Umsetzen eines Gegenstandes Kreisel Schätzen in Fahrt Halten auf einer Haltelinie Langsamfahrstrecke Eine Parcoursskizze wird auf den Internetseiten des Veranstalters und des Ausrichters eingestellt. Ebenso wird sie am Veranstaltungstag ausgehangen. Änderungen der Aufgaben bzw. Änderungen in der Reihenfolge sind dem Veranstalter vorbehalten. Während der Wertungsläufe muss der/die Teilnehmer/in Bekleidung gemäß der TOM bzw. Fahrzeugabnahme tragen. Der Start erfolgt grundsätzlich "stehend" mit laufendem Motor. Die Zeitnahme erfolgt per Lichtschranke. Die Fahrzeit wird in 1/100 Sekunden gemessen.

Jugendklasse: Slalom 7. Wertung kein Versatz bis 90ccm. 20cm Versatz über 90ccm Erwachsene: Es gibt keinen Trainingslauf. Ein Ergebnis von den Läufen 1 bis 3 wird gestrichen. Der 4. Lauf und die Langsamfahrstrecken gehen bindend in die Wertung ein. Das Turnier wird am Samstag mit dem 1. Wertungslauf klassenweise gestartet inkl. der1. Langsamfahrstrecke. Der 2. Wertungslauf inkl. der 2. Langsamfahrstrecke erfolgt auch klassenweise. Nach der Mittagspause werden der 3. und der 4. Wertungslauf in umgekehrter Reihenfolge des Gesamtergebnisses gefahren, wobei der Beste als Letzter startet. Der Ausrichter behält sich vor, zwischen 3. und 4. Lauf kein neues Gesamtergebnis zu erstellen d. h. der 4. Lauf wird wie auch der 3. nach dem Gesamtergebnis von Lauf 1 und 2 gefahren. Die Wertung erfolgt nach den Gesamtwertungspunkten (Zeitpunkte plus Wertungspunkte). ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalsieger 2013 ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Wertungspunktzahl aus den Klassen 1 bis 7. ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalsiegerin 2013 ist die Teilnehmerin mit der niedrigsten Wertungspunktzahl aus den Klassen 1 bis 7. Für die ADAC Regionalclub-Mannschaftswertung werden die Wertungspunkte der drei besten Teilnehmer/innen eines jeden ADAC Regionalclubs addiert. Sieger ist die Regionalclub-Mannschaft mit der niedrigsten Wertungspunktezahl.

Jugendliche: Es gibt keinen Trainingslauf. Ein Ergebnis von Lauf 1 bis 3 wird gestrichen. Die Langsamfahrstrecke bleibt erhalten. Das Turnier wird am Samstag mit dem 1. Wertungslauf klassenweise gestartet. Der 2. Wertungslauf incl. der 2. Langsamfahrstrecke erfolgt auch klassenweise. Nach der Mittagspause wird der 3. Wertungslauf in umgekehrter Reihenfolge des Gesamtergebnisses gefahren, wobei der Beste als Letzter startet. Die Jugend-Wertung erfolgt Gesamt-Fehler VOR Zeit. Nur bei Punktgleichheit entscheidet die schnellere Fahrzeit. ADAC Jugend-Motorrad-Turnier-Pokalsieger 2013 der männlichen Jugend ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Wertungspunktzahl aus den Klassen 1 bis 5. ADAC-Jugend-Motorrad-Turnier-Pokalsiegerin 2013 der weiblichen Jugend ist die Teilnehmerin, mit der niedrigsten Wertungspunktzahl aus den Klassen 1 bis 5. Für die ADAC Jugend-Regional-Mannschaft werden die Wertungspunkte der zwei besten Teilnehmer/innen aus den Klassen 1-5 eines jeden Regionalclubs addiert. Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Fehler- und Zeitpunktezahl. 8. Einsprüche Einsprüche sind vom jeweiligen Turnierreferenten bzw. Beauftragten des betreffenden ADAC Regionalclub bis spätestens 30 Minuten nach Aushang des vom Teilnehmer angefochtenen Ergebnisses beim Turnierleiter schriftlich einzureichen. Die Einspruchsgebühr beträgt 50,- und ist gleichzeitig mit dem

Einspruch zu entrichten. Über den Einspruch entscheidet das anwesende Schiedsgericht mehrheitlich und endgültig. Eine Berufung ist nicht möglich. Bei Ablehnung des Einspruchs verfällt die Einspruchsgebühr zugunsten des Veranstalters. Sammeleinsprüche mehrerer ADAC Regionalclubs, sowie Einsprüche gegen die Zeitnahme sind nicht zulässig. 9. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer Verantwortlichkeit Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, KFZ-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem vor ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer oder Halter des von ihm benutzten Wettbewerbsfahrzeuges ist, stellt er den im nachstehenden Haftungsverzicht genannten Personenkreis auch von jeglichen Ansprüchen des KFZ-Eigentümers oder -Halters frei, oder gibt im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des KFZ-Eigentümers oder -Halters ab. Haftungsverzicht Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, KFZ-Eigentümer und -Halter) verzichten durch die Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen

den ADAC e. V. Den ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V., den Motorsportclub Göttingen, den DMSB, deren Präsidenten, Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und Sportwarte. die den DMSB bildenden Clubs und deren Unterorganisation den Veranstalter, hauptamtliche Mitarbeiter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer. den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks, sowie dessen bauliche Einrichtungen. den Betreiber, der für die Veranstaltung genutzten Strecke, dessen Beauftragte und Helfer, Behörden und irgendwelche anderen Personen die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. die Teilnehmer und deren Helfer, sowie eigene Helfer, soweit der Unfall oder der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter aller Beteiligten gegenüber wirksam. 10. Versicherung Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung, eine Sportwarte-Unfallversicherung sowie eine Zuschauer- Unfallversicherung ab. 11. Siegerehrung und Preise Erwachsene: Der ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalsieger 2013 und die ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalsiegerin 2013 erhalten den Siegerpokal und Ehrenpreise. In den Klassen 1 bis 8 erhalten die ersten 30 % der Klassensieger einen Pokal.

Die siegreiche ADAC Regionalclub-Mannschaft sowie die zweiten und drittplatzierten Mannschaften erhalten einen Mannschaftspreis. Jugendliche: Der ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalsieger 2013 und die ADAC Bundes-Motorrad-Turnier-Pokalsiegerin 2013 erhalten den Siegerpokal und Ehrenpreise. In den Klassen 1 bis 5 erhalten die ersten 30 % der Klassensieger einen Pokal. 12. Allgemeines Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Der Zeitplan ist Bestandteil dieser Ausschreibung. 13. Unterkunftsmöglichkeiten Wir bitten die Teilnehmer ihre Zimmerreservierungen selbst vorzunehmen. Weiterhin sind auf der Homepage www.motorsportclub-goettingen.de/motorradturnier Hotelinformationen zu finden. 14. Parken, Campen, Fahrerlager, Ordnung Parkplätze für Autos mit Motorradanhänger sind in begrenzter Anzahl auf dem Veranstaltungsgelände vorhanden. Wohnmobile können auf dem nahe gelegenen (Luftlinie ca. 100m) Wohnmobilplatz abgestellt werden. Dieser Platz ist kostenpflichtig z.

Zt. 9,00/Tag. Infos zum Wohnmobilplatz sind unter www.goesf.de. Dort auf der linken Seite Der Reisemobilhafen aufrufen. Auf dem Veranstaltungsplatz ist am Turniertag das Parken für Fahrzeuge, außer MSC-Helfer und die Turniermotorräder, untersagt. Da wir keine Müllcontainer aufstellen können, ist der anfallende Müll wieder mitzunehmen. Der Parkplatz ist sauber zu hinterlassen! Es wird schon jetzt auf die einzuhaltende Nachtruhe auf dem Parkplatz hingewiesen. Gleichfalls dürfen dort keine Warmfahrübungen stattfinden. Da der Parkplatz in einem Naherholungsgebiet liegt, ist unnötiges Lärmen, wie Hupen, Gashahn bis hinten aufreißen und dergleichen verboten.