ÖWAW Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft

Ähnliche Dokumente
ÖWAW. Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft. Die einzige österreichische Fachzeitschrift für die gesamte Wasser- und Abfallwirtschaft.

e&i elektrotechnik und informationstechnik

wohnrechtliche blätter

kunst und kirche DRUCKAUFLAGE: Exemplare pro Ausgabe

e&i elektrotechnik und informationstechnik

Bankarchiv. ERSCHEINUNGSWEISE: 12 Ausgaben. DRUCKAUFLAGE: Exemplare pro Ausgabe

MEDIEN DER FACH- GESELLSCHAFTEN. ProMed komplementär

BHM. Berg- und Hüttenmännische Monatshefte. Die einzige österreichische Fachzeitschrift für das gesamte Montanwesen. ERSCHEINUNGSWEISE: 12 x jährlich

spektrum der augenheilkunde

neuropsychiatrie Mediadaten 2018 gültig ab 1. Jänner 2018 springermedizin.at/mediadaten

PSYCHOPRAXIS. NEUROPRAXIS

Österreich. Austria. Media in. Medienszene. Die weltweit einzigartige Kombination

Österreich. Medienszene. Mehr Wissen, mehr Werbung

PÄDIATRIE & PÄDOLOGIE

Breite x Höhe in mm. Anzeigengröße und Preise (+ MwSt.)

Themen und Inhalte - Schwerpunkte

hochparterre.wettbewerbe

Ärzte Woche. Formate. Wochenzeitungen. European Surgery. Pädiatrie & Pädologie

Cardio News. Austria. Mediadaten 2017 gültig ab 1. Jänner springermedizin.at/mediadaten

Zahn Arzt. Mediadaten 2017 gültig ab 1. Jänner 2017 ZFP. Weiterhin mit ZFP-Punkten. springermedizin.at/mediadaten

memo Mediadaten 2017 gültig ab 1. Jänner 2017 Magazine of European Medical Oncology springermedizin.at/mediadaten

JUGENDMAGAZIN DES HANDWERKS

Zahn Arzt. Mediadaten 2018 gültig ab 1. Jänner 2018 ZFP. Weiterhin mit ZFP-Punkten. springermedizin.at/mediadaten

Fortbildungsmagazin für Pflegeberufe

Tarife & Mediadaten. Kurzcharakteristik. Zielgruppen. Anzeigenpreisliste gültig ab Jänner Redakteur: Mag. Klaus Putzer

Das Magazin für Weiterbildung und HR-Management

MO Magazin für Menschenrechte

Magazin für Weiterbildung und HR-Management

Haus & Grund Mediadaten Stand

soziologie heute das soziologische Fachmagazin

Schweizerische Zeitschrift für Eisenbahn- und Modellbaufreunde. Tarif für Anzeigenverkauf Eisenbahn Amateur

PRO CARE. Mediadaten 2018 gültig ab 1. Jänner 2018 PROCARE. Springer Journal. springermedizin.at/mediadaten

procare Mediadaten 2016 gültig ab 1. Januar 2016 springermedizin.at/mediadaten Fortbildungsmagazin für Pflegeberufe Springer Pflege Science

CPV. Frauen-Kern-Kombi. Preisliste: ConPart Verlag. Inhalt

FOGS MEDIA DATEN Das Trendmagazin für den grünen Lifestyle FOGS MEDIADATEN 2015 SEITE 1

Brandaus FEUERWEH FEUERWEHR. Anzeigen-Preisliste & Mediadaten. Landesfeuerwehrverband. Niederösterreichischer

european surgery ACA Acta Chirurgica Austriaca Mediadaten 2016 gültig ab 1. Januar 2016 springermedizin.at/mediadaten

Das Stadtteil-Magazin für den Bremer Westen

NEU. Laufen bei uns Karlsruhe Stuttgart Offenburg Südpfalz Rhein-Neckar

PREISE ANZEIGEN RAIFFEISEN ZEITUNG. Die Zeit ist raiff - für Ihren Werbeauftritt in der Raiffeisenzeitung


KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m

Anhang Abrechnung und Rechnungslegung

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

business bestseller Preisliste Nr. 18 das wirtschaftsbuchmagazin Gültig ab 1. Januar 2010

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

!!!! Fachmagazin des Bachelorstudiengangs Medienmanagement der FH St. Pölten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung und Plakatierung von Plakatflächen der eventmühle gmbh Stand Juli 2016 Änderungen vorbehalten

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

CFOaktuell. Auflagen Preise

Der Zürcher Hauseigentümer

n Mediadaten n Anzeigentarif

Kulturzeitschrift für Rock & Pop Musiker. musiker MAGAZIN. Mediadaten ANZEIGENPREISLISTE NR. 31. Gültig ab 01.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ferras Corporate Desgin e.u. 1. geltungsbereich. Wien am 18. Februar FN g Landesgericht Wien

Hochparterre Online. Tarife Hochparterre AG Ausstellungsstrasse 25 CH Zürich

PANEUROPA 1 VERLAGSANGABEN. Verlag und Anzeigenverwaltung. Geschäftsbedingungen. Bankverbindung. Erscheinungsweise. Zahlungsbedingungen

Titel: NEUE BVZ Ausgabe: OBERWART

Inhalt. Allgemeines zum Medium. informativ serviceorientiert nützlich. Auflage, Erscheinungsweise und Leserkreis. Anzeigenpreise

Titel: RMA SALZBURGER BEZIRKSBLÄTTER Ausgabe: PONGAU

Preisliste Firmenverzeichnis

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz Weitra Stand 1.1.

Tarife und Termine Heben Sie ab mit Werbung in den beliebten Kinder- und Jugendzeitschriften!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wohn-Markt-Magazin. Mediadaten Der meinungsführende Informationsdienst der Möbel-, Küchen- und Zulieferbranche

Für diese Website verantwortlicher Herausgeber: Verein Besser Wohnen Medieninhaber und Verleger: Besser Wohnen Verlagsges.m.b.h.

Auto. Mittelland Sektionen: ACS Bern (7100 Expl.), ACS Mitte ( Expl.), ACS Zürich ( Expl.)

STANGE VERLAG. Preisliste 2017 Nr. 04 (Stand ) aktuell für die Frau. 06 Rabatte 07 Beiprodukte 08 Erscheinungstermine 09 Kontakt

MEDIADATEN BAGSO-Nachrichten

2.1 Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Der Zürcher Hauseigentümer

Anzeigenpreisliste Nr. 5 gültig ab Januar Im Auftrag der

Mediadaten 2015 company.news

weiterbildung aktuell 2015/2016

Preisliste 2018 Nr. 01 (Stand ) Das macht Spaß. 05 Rabatte 06 Beiprodukte 07 Erscheinungstermine 08 Kontakt

Anzeigenpreisliste Mediadaten 2017 Gültig ab 1/2017

1. Geltungsbereich. 2. Leistungen der Firma Internet-Service Wodniok

XITIX Agentur & Verlag Hildebrandtstraße Düsseldorf Tel.: Fax: info@libelle-magazin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

CFOaktuell. Auflagen Preise

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach

Anzeigen Preisliste Nr. 2 Gültig ab Aktuelle Informationen und Angebote finden Sie unter

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LIEFERANTEN- VEREINBARUNG

Herzlich willkommen! Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über unsere Produkte und Leistungen.

Österreichs Fachmagazin für den IKT-Channel

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER SCHIENENINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN

Preisliste Nr. 5, gültig ab 1. Januar Mediadaten. Ladenburger Zeitung Ilvesheim informiert Friedrichsfelder Wochenblatt. Grundpreis 1) 0,55

Rechnungsaussteller Auftragsempfänger Druckmaterialempfänger. Tel.:+43(0)1/ Fax:+43(0)1/ Verrechnen in Provision Werbeabgabe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2. Urheberrecht und Nutzungsrecht. AGB Seite 1

Agentur Sowjet GmbH Rykestr Berlin

Zahn Arzt. Mediadaten 2016 gültig ab 1. Januar 2016 ZFP. Weiterhin mit ZFP-Punkten. springermedizin.at/mediadaten

W E R K V E R T R A G

Kulturzeitschrift für Rock & Pop Musiker. musiker MAGAZIN. Mediadaten. ANZEIGENPREISLISTE NR. 30 Gültig ab 01.

Transkript:

ÖWAW Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft Die einzige österreichische Fachzeitschrift für die gesamte Wasser- und Abfallwirtschaft. ERSCHEINUNGSWEISE: 6 x jährlich DRUCKAUFLAGE: 4.500 Exemplare pro Ausgabe GRÜNDUNGSJAHR: 1910 WEBSITE: springer.com/506

HERAUSGEBER: Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) CHARAKTERISTIK: Unsere Zeitschrift fokussiert auf Innovationen und Forschungen auf dem Gebiet der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft. Dabei rücken die Originalarbeiten nicht nur neues Wissen in den Mittelpunkt, sondern beschreiben außerdem, wie sich die frischen Techniken in den täglichen Arbeitsalltag integrieren lassen. Geothermie Naturkatastrophen Abfall Wasserkraft Wasserversorgung Talsperren Grundwasser Abwasser Trinkwasser Umwelt Hochwasser Rohrleitung ÖWAW ist somit nicht nur eine informative Zeitschrift, sondern ein Bekenntnis zur Weiterbildung mit Bezug zur täglichen Praxis. LESERKREIS: Bundes-, Landes- und Gemeindedienststellen, die maßgeblichen Interessensvertretungen, Wasser- und Wasserkraftwerke, Wasser- und Reinhalteverbände, Abfallwirtschaftsverbände, Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten, die fachbedingten Bau-, Erzeuger und Lieferfirmen. Die Mitglieder des ÖWAV aus Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft beziehen diese Fachzeitschrift im Zuge ihrer Mitgliedschaft. THEMEN UND TERMINE Nr. Anzeigenschluss Erscheinungstermin Schwerpunkte 1 2 19. Jan. 16. Feb. Integriertes Hochwasserrisikomanagement 3 4 23. März 19. April Anthropogene Ressourcen 5 6 18. Mai 19. Juni Fließgewässermanagement Pilotprojekt Traisen 7 8 20. Juli 17. Aug. Talsperrensicherheit 9 10 19. Sept. 17. Okt. Alpine Hydrologie 11 12 16. Nov. 14. Dez. (Dezentrale) Abwasserbewirtschaftung

TARIFE 1/1 im Satzspiegel (in mm) abfallend (in mm) Einzelpreis 170 x 260 210 x 297 3.190, Jahresdurchbuchung (6 Hefte mit 30 % Abschlag) statt 19.140, nur 13.398, PREISE WIE 2017 1/2 quer 170 x 127 210 x 147 hoch 82 x 260 102 x 297 2.130, statt 12.780, nur 8.946, 1/3 quer 170 x 84 210 x 99 hoch 53 x 260 68 x 297 1.650, statt 9.900, nur 6.930, 1/4 quer 170 x 62 210 x 72 Eckfeld 82 x 127 1.390, statt 8.340, nur 5.838, Andere Werbeformen sind ebenfalls möglich (Preise auf Anfrage): Doppelseite Teaser Beilage Lesezeichen Advertorial Sonderdruck 15 % Kombi-Rabatt auf Anzeigen in den deutschen Zeitschriften Wasser und Abfall und Wasserwirtschaft BUCHEN SIE JETZT! Ihre Ansprechpartnerin: Renata Auth Telefon: +43 1 330 2415 221 Mobil: +43 676 836 69 221 E-Mail: renata.auth@springer.at PLATZIERUNGSZUSCHLÄGE: U2 oder U3: 10% U4: 30% Besondere Platzierungswünsche: 5% TECHNISCHE DATEN: Druckverfahren: Offset, Raster 60. Beschnittrand: bei abfallenden Inseraten 4 mm je angeschnittener Rand (auch im Bund) Druckunterlagen: PDF-Files per E-Mail Farbandruck (CMYK, Auflösung 300 dpi) erforderlich. Bei Lieferung anderer Vorlagen erfolgt die Anfertigung gegen Berechnung. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: 30 Tage nach Erhalt ohne Abzug. UniCredit Bank Austria AG Kto.-Nr.: 00283130300 BLZ: 12000 IBAN: AT93 1100 0002 8313 0300 BIC: BKAUATWW Die gesetzliche 5%ige Werbeabgabe und die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet. Auslandsaufträge sind mehrwertsteuerfrei. Aus den EU-Staaten nur bei Vorlage der UID-Nummer. Springer-Verlag GmbH Prinz-Eugen-Straße 8 10, 1040 Wien/Austria Tel.: +43 (0) 1/330 24 15-0 Fax: +43 (0) 1/330 24 26 www.springer.com www.springer.com/506

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN (STAND SEPTEMBER 2017) 1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu den Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt wurden. 2. Mündliche Absprachen und Auskünfte egal welcher Art, insbesondere mit Mitarbeitern des Verlages, sind unverbindlich. Absprachen und Auskünfte werden vom Verlag nur dann als verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgten. 3. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif und die Höhe der anfallenden Abgaben (insbesondere Werbeabgabe und Mehrwertsteuer) vor Aufgabe des Inserates zu informieren. 4. Der Verlag behält sich vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder aus rechtlichen Überlegungen, von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten. Dies gilt auch bei Vorliegen eines Jahresauftrages oder eines Auftrages auf wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die Rabattgewährung wird nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen. 5. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag, dass das Inserat (einschließlich Bildern) gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat (einschließlich Bildern) begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Arten wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, sei es, dass diese von Mitbewerbern des Auftraggebers oder von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht werden, für urheberrechtliche Ansprüche jeglicher Art, Einschaltkosten von Gegendarstellungen, deren Veröffentlichung dem Verlag vom Gericht aufgetragen wurde, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art immer und Ansprüche auf Veröffentlichungen von Urteilen oder Mitteilungen nach dem Mediengesetz. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Schad- und Klagloshaltung des Verlages versteht sich einschließlich aller anfallenden Verfahrenskosten. Der Verlag ist zu einer Prüfung des Inserates oder eines Gegendarstellungsbegehrens nicht verpflichtet. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen vergleichbaren Folgen, beispielsweise Mitteilungen gem. 37 MedG. Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 6. Der Verlag ist berechtigt, jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Einschaltungen als Anzeige, Werbung oder entgeltliche Einschaltung zu kennzeichnen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Kennzeichnung notwendig oder zweckmäßig ist, obliegt somit ausschließlich dem Verlag. Sollte ausnahmsweise der Verlag auf Wunsch des Auftraggebers eine solche Kennzeichnung unterlassen, haftet der Auftraggeber für jeden dem Verlag daraus erwachsenden Nachteil. 7. Bei telefonischer Auftragserteilung oder Textänderung können Reklamationen bezüglich Hörfehlern oder Satzfehlern vom Verlag nicht anerkannt werden. 8. Willkürliche Zusammenziehungen von Wörtern, die zu ungebräuchlichen und sprachwidrigen Wortgebilden führen, werden abgelehnt. Wortkürzungen, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, behält sich der Verlag vor. Der Verlag behält sich vor, Texte nach den Regeln der neuen Rechtschreibung zu setzen. 9. Telefonische Inseratenänderungen müssen nachträglich, jedoch noch vor Anzeigenschluss, schriftlich bestätigt werden. 10. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Verlag haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen bzw. Werbemittel wie Prospekte etc. beigestellt werden. Die Verwendung der Druckunterlagen erfolgt ohne Gewähr unter Beachtung der üblichen Sorgfalt. Prospektbeilagen und Druckunterlagen sind dem Verlag frei Haus zu liefern. 11. Bei Sonderwerbeformen (Einklebern, Tip-on-Cards...) kann aus technischen Gründen eine 100%ige Qualitätsgarantie nicht gegeben werden (eine Toleranzgrenze von 5% gilt als vereinbart). 12. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 13. Der Verlag übernimmt keine Haftung für zur Verfügung gestellte Druckunterlagen. 14. Probeabzüge werden auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der Probeabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 15. Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Druckunterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet. 16. Bei Zurückziehung von Aufträgen für den Text- oder Anzeigenteil (soweit dies für den Verlag technisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 20% des Inseratenwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt. 17. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. 18. Farbabweichungen gegenüber dem Original behält sich der Verlag aus drucktechnischen Gründen vor. 19. Bei Anzeigen, die nach Layout gestaltet werden, bzw. wenn vorgeschriebene Schriftgrößen eingehalten werden und die bestellte Anzeigengröße nicht ausreicht, muss die volle Abdruckhöhe bezahlt werden. 20. Eine Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- und Platzierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung des Verlages mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenden anteiligen Einschaltungsentgelt absolut begrenzt. 21. Platzierungswünsche sind für den Verlag nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend. 22. Bei Verschiebung aus technischen Gründen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers kann weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. 23. Einschaltungsreklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Inserates anerkannt, die Reklamation muss schriftlich erfolgen. 24. Der Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur dann, wenn ein schriftlicher Anzeigenauftrag vorliegt und dieser spätestens mit der ersten Einschaltung erteilt wird. Rückwirkende Anzeigenaufträge können nicht anerkannt werden. Rabattjahr ist das Kalenderjahr. Bei Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren verfällt jeder Rabattanspruch. 25. Die Kundenrabatte können auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Rabattschlusszeitraumes gutgeschrieben werden. Eine Änderung dieser Verrechnungsart behält sich der Verlag jederzeit vor. 26. Rabattendabrechnungen sind schriftlich spätestens drei Monate nach Ablauf des Rabattjahres zu fordern. 27. Bei zu hoher Rabattgewährung erfolgt nach Ablauf der Jahresfrist eine Nachfakturierung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 14% per annum verrechnet werden. 28. Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen. 29. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten diese auch für laufende Aufträge sofort (auch unterjährig) in Kraft. 30. Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen. 31. Die Rechnungen des Verlages sind 30 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass dem Verlag die Gutschrift des Betrages spätestens am Fälligkeitstag vorliegt. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfalle sind für die jeweils überfälligen Beträge 14% Zinsen per annum zu bezahlen, welche sofort fällig werden. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, außer den üblichen Mahnspesen des Verlages alle dem Verlag bei Verfolgung seiner Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Er hat daher neben den gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessuale Kosten, insbesondere des vom Verlag beauftragten Inkassobüros oder Anwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet. 32. Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverzug stellt der Verlag den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten bzw. mit allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen (zum Beispiel Rabatten, Provisionen) fällig. 33. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag dann Anrecht auf volle Bezahlung der veröffentlichten Einschaltungen, wenn die Aufträge mit 75% der Kalkulationsauflage erfüllt sind. Bei einer Erfüllung unter 75% ist die Leistung aliquot zu bezahlen. 34. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht in Wien. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unter www.springermedizin.at/agb zu fi nden.

http://www.springer.com/journal/506