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Transkript:

Studienplan für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Technischen Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg Gültig für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2009/2010 und vor dem Wintersemester 2013/2014 das Studium begonnen haben. vom 16.07.2009 geändert am 02.02.2012 geändert am 19.07.2012 geändert am 18.07.2013 Dieser Studienplan tritt mit Wirkung vom 01.10. 2013 in Kraft. Er gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2009/2010 und vor dem Wintersemester 2013/2014 das Studium im Bachelor-Studiengang Informatik an der Technischen Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg begonnen haben. Dieser Studienplan ergänzt die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Technischen Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg (SPO B-IN) vom 19. Dezember 2007 in der jeweils gültigen Fassung ( zuletzt geändert am 03.06.2013), und die dort in Bezug genommenen Grundlagen, insbesondere die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) ) und die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Georg Simon Ohm Nürnberg (APO) in der jeweiligen Fassung, auf die ausdrücklich verwiesen wird (siehe http://www.thnuernberg.de -> Studienbüro -> Rechtsgrundlagen). Struktur des Studiums Das Studium gliedert sich in einen ersten und zweiten Studienabschnitt. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Der erste Studienabschnitt umfasst zwei theoretische Studiensemester. Der zweite Studienabschnitt umfasst vier theoretische und ein praktisches Studiensemester. Das praktische Studiensemester wird als fünftes Studiensemester geführt. Der Übergang in den zweiten Studienabschnitt wird durch SPO, APO und RaPO geregelt, auf die ausdrücklich verwiesen wird. Durch Schwerpunktbildung bei der Wahl der Wahlpflichtmodule im zweiten Studienabschnitt können die Studierenden ihr Fachwissen in einem Spezialgebiet vertiefen. Das Studium ist inhaltlich in Module aufgeteilt, die zur besseren Übersicht in Modulgruppen (wie z.b. Theoretische Grundlagen, Praktische Informatik, ) zusammengefasst sind. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen und ist mit Leistungspunkten versehen, die dem Studierenden bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung gutgeschrieben werden. Die Leistungspunkte sind credits im Sinne des European Credit Transfer Systems ECTS und werden deshalb auch ECTS-Punkte genannt. Module können in der Regel in einem Semester studiert werden. 1 Der Studienplan sieht pro Semester jeweils ca. 5 Module vor. Die Module sind inhaltlich so gestaltet, dass die vom Studierenden insgesamt zu erbringende Arbeitsleistung (inkl. Vor-, Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Prüfungsvorbereitung) und damit die Zahl der vergebenen Leistungspunkte in vielen Fällen mit der geforderten Präsenzzeit korreliert. Dazu werden in den Modulen die verschiedenen Unterrichtsformen (seminaristischer Unterricht, Übungen, integriertes Praktikum, Studienarbeiten) miteinander verknüpft. Dieser Studienplan beschreibt die Verteilung der Module über die Semester. Da die fachlichen Inhalte zum Teil aufeinander aufbauen, empfiehlt sich in jedem Fall ein Einhalten der dadurch gegebenen Reihenfolge. Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Module (Ziele, fachliche Inhalte, Voraussetzungen, Angaben zur Art der Prüfung) finden sich im Modulhandbuch. 1 Ausnahmen sind die beiden Module Englisch im ersten und zweiten Studienjahr und das Modul IT-Anwendungen, die jeweils über zwei Semester verteilt sind.

Studienbeginn 2009-2012, vom 18.07.2013, Seite 2 von 7 Die Module sind die Fächer des Studiengangs im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung SPO B-IN. Gesamtübersicht über die Modulgruppen des Bachelorstudiengangs Informatik 1. Studienabschnitt (1. und 2. Studiensemester) 2 Praktische Informatik 14 12 3 Anwendungsorientierte Grundlagen 12 10 4 Allgemeinwissenschaften 6 6 gesamt: 60 52 2. Studienabschnitt (3. 7. Studiensemester) Modulgruppe Leistungspunkte SWS 1 Theoretische Grundlagen 28 24 Modulgruppe Leistungspunkte SWS 5 Theoretische Grundlagen 21 18 6 Softwaremethoden und -technologien 33 26 7 Systeminfrastrukturen 23 20 8 Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule 25 20 9 Praktisches Studiensemester 30 6 10 Fremdsprache 4 4 11 Abschlussarbeit 14 2 gesamt: 150 96

Studienbeginn 2009-2012, vom 18.07.2013, Seite 3 von 7 Verteilung der Module über die Semester und Informationen zu den Prüfungen Die in den folgenden Tabellen aufgeführten Module sind die Fächer im Sinne der SPO. Weitere Informationen (z.b. Art der Lehrveranstaltung, Prüfungsvoraussetzungen) können der SPO entnommen werden. Die Nummerierung der Module in der SPO ist angegeben. Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Modulen werden mindestens in dem Semester angeboten, in dem sie in der nachstehenden Übersicht ausgewiesen sind (ungerade Semester entsprechen dabei dem Wintersemester, gerade Semester dem Sommersemester). 1. Studienabschnitt Nr. in SPO 1 Theoretische Grundlagen Modulgruppe / Modul SWS Leistungspunkte im Studienplansemester 1. 2. Prüfung Art u. Dauer in Min. * ) 1 Grundlagen der Informatik 6 7 SchrP 90 2 Theoretische Informatik 6 7 SchrP 90 3 Mathematik I (Algebra) 6 7 SchrP 90 4 Mathematik II (Analysis) 6 7 SchrP 90 2 Praktische Informatik 5 Programmieren I 6 7 Kl 90 6 Programmieren II 6 7 Kl 90 3 Anwendungsorientierte Grundlagen 7 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 4 5 SchrP 90 8 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 2 2 SchrP 90 9 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 4 5 SchrP 90 4 Allgemeinwissenschaften 10 Englisch I/II 2 2 2 2 Kl 90 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule 2 2 11 fachspezifisch 12 SWS Leistungspunkte gesamt: 26 30 26 30

Studienbeginn 2009-2012, vom 18.07.2013, Seite 4 von 7 2. Studienabschnitt Nr. in SPO 5 Theoretische Grundlagen Modulgruppe / Modul SWS Leistungspunkte im Studienplansemester Prüfung 3. 4. 5. 6. 7. Art u. Dauer in Min. * ) 13 Mathematik III (Statistik) 4 5 SchrP 90 14 Mathematik IV (Numerische Methoden) 15 Kryptographie und Informationssicherheit 4 4 SchrP 90 6 7 SchrP 90 16 Algorithmen u. Datenstrukturen 4 5 SchrP 90 6 Softwaremethoden und -technologien 17 Software Engineering 4 5 SchrP 90 18 Datenbanken 6 7 SchrP 90 22 Softwarearchitektur 4 5 SchrP 90 24 Programmiersprachen 6 8 SchrP 90 25 IT-Anwendungen (Projektarbeit) 2 2 4 6 StA, Ref 7 Systeminfrastrukturen 19 Betriebssysteme 6 7 SchrP 90 20 Rechnernetze 4 4 SchrP 90 21 Rechnersysteme 6 7 SchrP 90 23 Rechnerkommunikation 4 5 SchrP 90 9 Praktisches Studiensemester 12 15 8 10 8 27 Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule fachspezifisch 28 Praxisseminar Ref, StA, 2 2 Koll 29a IT- und Wirtschaftsrecht 2 3 Kl 90 29b Projektmanagement 2 3 Kl 90 30 Praktikum 22 10 Fremdsprache 26 Englisch III/IV 2 2 2 2 Kl 90 11 Abschlussarbeit 31 Seminar zur Bachelorarbeit 2 2 Ref, Koll 32 Bachelorarbeit 12 SWS Leistungspunkte gesamt 26 30 26 30 6 30 24 30 14 30 * ) Abkürzungen siehe letzte Seite; Prüfungsangaben vorläufig; Informationen zu Art und Dauer der Prüfungsleistungen sowie zu den zugelassenen Hilfsmitteln werden rechtzeitig vor Beginn des Prüfungszeitraums hochschulöffentlich ausgehängt Einige Module beinhalten ein Praktikum und die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die entsprechenden Module sind in der SPO markiert. In Praktika und Seminaren besteht die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme, soweit durch den durchführenden Dozenten keine abweichende Regelung getroffen wird.

Studienbeginn 2009-2012, vom 18.07.2013, Seite 5 von 7 Praktisches Studiensemester Das Praxissemester im 5. Fachsemester umfasst 20 Wochen. In diesen 20 Wochen sind 4 Arbeitstage in der Praxis und ein Tag in der Hochschule (in der Regel am Freitag) für die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen abzuleisten. Das Praktische Studiensemester kann unter den eng begrenzten Bedingungen von RaPO und APO vollständig oder teilweise erlassen werden. Mit dem Erlass eines praktischen Studiensemesters sind nicht gleichzeitig die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen erlassen. Diese können nur erlassen werden, wenn der Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten der betreffenden Module zusätzlich nachweist. Es gelten die Bestimmungen der RaPO und APO. Einzelheiten zur Organisation des praktischen Studiensemesters und des Praxisseminars sind den Richtlinien zur Organisation des praktischen Studiensemesters zu entnehmen, die auf www.in.th-nuernberg.de unter -> Studierende -> Infos zum Studium -> Praktikumsinformationen veröffentlicht sind. Studienziele und Studieninhalte für das praktische Studiensemester 1. Praktische Tätigkeit Richtziel Erfahrung in der Projektarbeit oder im Servicegeschäft von Informatik-Dienstleistern bzw. in Informatikbereichen. Alternativ Sammlung von Erfahrung in der Projektarbeit in Forschungs- und Entwicklungsbereichen für Informations-, Kommunikations- und Softwaretechnologien. Inhalt Verantwortliche Durchführung von Projekten/Teilprojekten der Softwareentwicklung oder verantwortliche Übernahme von Aufgaben/Teilaufgaben bei der Abwicklung von Informatik-Dienstleistungen 2. Praxisseminar Richtziel Erfahrungsaustausch (Fachkenntnisse, Stellung des Praktikanten/der Praktikantin im Unternehmen, Tätigkeiten). Erfolgreiche Präsentation und Dokumentation von Praktikumsergebnissen. Inhalt Vermitteln und Einüben von Präsentationstechniken. Feedback und Diskussion. Gestaltung von Berichten. 3. Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen laut Modulübersicht dieses Studienplans (lfd. Nr. 29a,b). Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule Für die Modulgruppe Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule sind von den Studierenden Module im Umfang von 20 SWS (entsprechend 25 Leistungspunkten) zu erbringen. Die Studierende müssen dazu aus dem Lehrangebot für fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule der Fakultät ihre Module wählen. Die gewählten Module werden dann wie Pflichtmodule behandelt. Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule sind in der Regel für 5 Leistungspunkte (entsprechend 4 SWS) konzipiert. Sie können jeweils in einem Semester absolviert werden und werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen. Das Lehrangebot bei den fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodulen wird durch die Fakultät laufend aktualisiert. Ein Anspruch, dass alle Wahlpflichtmodule aus dem Modulkatalog tatsachlich angeboten werden, besteht nicht. Im Übrigen werden Lehrveranstaltungen für Wahlpflichtmodule nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt. Für jedes in der Fakultät angebotene fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodul wird festgelegt, in welchen Studiengängen der Fakultät es wählbar oder Schwerpunktmodul ist. Die geforderten 25 Leistungspunkte müssen in den im Bachelorstudiengang Informatik wählbaren Modulen erbracht werden, davon mindestens 20 aus den Schwerpunktmodulen des Bachelorstudiengangs Informatik.

Studienbeginn 2009-2012, vom 18.07.2013, Seite 6 von 7 Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Wahlpflichtmodule (Ziele, Inhalte, Angaben zu Art der Prüfung und Teilnahmenachweis) finden sich im Modulhandbuch. Lehrveranstaltungen mit zu geringer Beteiligung können nicht durchgeführt werden. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass bestimmte Wahlpflichtmodule infolge Gruppenbildungen wegen einer Zuordnung zu Studienschwerpunkten und aus stundenplantechnischen Gründen nicht miteinander kombiniert werden können. Die im nächsten Semester angebotenen fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule und alle Details zur Wählbarkeit von Modulen und zur Zuordnung als Schwerpunktmodul, zur Wahl von Modulen, zur zeitlichen Lage und zum Zustandekommen der Module werden rechtzeitig vor Semesterbeginn auf www.in.th-nuernberg.de unter -> Studierende -> Lehrveranstaltungen -> Fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule bekannt gegeben. Nach der Zuteilung einer Studienarbeit oder der Ablegung einer Prüfungsleistung kann ein fachwissenschaftliches Wahlpflichtmodul unabhängig vom Bestehen nicht mehr gewechselt werden. Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule Die Studierenden der Informatik können die von ihnen zu erbringenden Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule aus den Modulen des Studium Generale der Technischen Hochschule Nürnberg insbesondere aus den folgenden Teilbereichen auswählen: Recht, Wirtschaft, moderne Sprachen, Technik, Gesellschaft, Geschichte, Politik, Persönlichkeitsbildung, Psychologie, Philosophie und Literatur. Es besteht kein Anspruch darauf, dass sämtliche angebotenen Module tatsächlich stattfinden. Nach der Zuteilung einer Studienarbeit oder der Ablegung einer Prüfungsleistung kann ein allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtmodul unabhängig vom Bestehen nicht mehr gewechselt werden. Prüfungen und Fristen Prüfungsarten Aus technischen und rechtlichen Gründen werden folgende Prüfungsarten unterschieden: Schriftliche Prüfung Studienbegleitende Leistungsnachweise: Klausur, Referat, Kolloquium, mündliche Befragung, Studienarbeit. Näheres regeln RaPO und APO. Inhalt studienbegleitender Leistungsnachweise Die Festlegung des für die Klausuren relevanten Stoffes erfolgt durch die Dozentinnen und Dozenten der betreffenden Fächer spätestens vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums. Fristen Prüfungsleistungen sowohl der Vor- als auch der Bachelorprüfung müssen innerhalb bestimmter Fristen und innerhalb bestimmter Höchststudiendauern abgelegt und im Fall des Nichtbestehens wiederholt werden. Das Nähere regeln die Rahmenprüfungsordnung (RaPO) und die APO, auf die ausdrücklich verwiesen wird. Erscheint ein/e Kandidat/in nicht zur Prüfung, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Anträge auf Fristverlängerungen bzw. Nachfristen müssen unverzüglich gestellt werden, jedoch spätestens zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit nach der Prüfungszeit (im Sommersemester bis zum 1. August und im Wintersemester bis zum 15. Februar). Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Bachelorarbeiten müssen spätestens 2 Wochen vor dem vorgesehenen Abgabetermin bei der Prüfungskommission der Fakultät eingehen.

Studienbeginn 2009-2012, vom 18.07.2013, Seite 7 von 7 Anträge, Beschwerden und Widersprüche zu Prüfungsangelegenheiten sind im Übrigen stets an das Studienbüro der Hochschule zu richten. Bachelorarbeit Das Studium wird mit dem Bestehen aller vorgeschriebenen Prüfungen einschließlich der Bachelorarbeit abgeschlossen. Um ein Thema für seine Bachelorarbeit hat sich die/der Studierende bei einer Dozentin oder einem Dozenten ihrer/seiner Wahl selbst zu bemühen. Die Bachelorarbeit kann auch in einer Firma oder in Zusammenarbeit mit einer Firma erstellt werden. Der Umfang soll so angelegt sein, dass die Bachelorarbeit bei zusammenhängender, ausschließlicher Bearbeitung in zwei Monaten fertiggestellt werden kann. Mindestens einer der beiden Prüfer, im Regelfall der Aufgabensteller, muss der Fakultät Informatik angehören. Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in zwei Exemplaren im Studienbüro einzureichen. Merkblätter für die Erstellung einer Bachelorarbeit stehen auf www.in.th-nuernberg.de unter -> Studierende -> Infos zum Studium -> Abschlussarbeiten bereit. Seminar zur Bachelorarbeit: Jeder Bachelor-Kandidat hält einen Vortrag von ca. 45 min Dauer. Er muss bis zum Abschluss seiner Bachelorarbeit mindestens 12 Vorträge im Seminar besuchen. Der Studierende führt den Nachweis hierzu selbst und muss diesen vor der Bewertung seiner Bachelorarbeit dem Erstprüfer seiner Bachelorarbeit vorlegen. Einzelheiten zum organisatorischen Ablauf werden auf www.in.th-nuernberg.de unter -> Studierende -> Infos zum Studium -> Abschlussarbeiten bekanntgegeben. Das Seminar zur Bachelorarbeit wird benotet, die Note wird im Zeugnis ausgewiesen und geht in die Gesamtnote ein. Abkürzungen APO Kl Koll Min Ref Allgemeine Prüfungsordnung Klausur Kolloquium Minuten Referat RaPO schrp SPO StA SWS Rahmenprüfungsordnung schriftliche Prüfung Studien- und Prüfungsordnung Studienarbeit Semesterwochenstunde