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Transkript:

DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software OVG Berlin-Brandenburg: Bundeskanzleramt muss Journalisten Auskunft geben Das Bundeskanzleramt mit Erfolg und Niederlage beim OVG Berlin- Brandenburg (Copyright visitberlin, Foto Wolfgang Scholvien) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei vorläufigen Rechtsschutzverfahren über die Verpflichtung des Bundeskanzleramts entschieden, ob Journalisten Auskunft über den Inhalt von Akten zu geben ist (Beschlüsse vom 3. Aug. 2017 Az.: OVG 6 S 9.17 und OVG 6 S 12.17). Ein Verfahren ist zugunsten der Presse-Freiheit ausgegangen, das andere nicht. Beide Beschlüsse sind unanfechtbar. Überlegungen zu Jan Böhmermann sind auskunftspflichtig In dem Verfahren OVG 6 S 9.17 ist die Beschwerde des Bundeskanzleramts gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte das Bundeskanzleramt zu verschiedenen Auskünften in Zusammenhang mit dem von dem Moderator Jan Böhmermann unter dem Titel Schmähkritik vorgetragenen Gedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan verpflichtet. Hierzu hatte es ausgeführt, das Bundeskanzleramt habe keine überzeugenden Argumente gegen die grundsätzlich bestehende Auskunftspflicht vorgebracht. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat das Bundeskanzleramt im Beschwerde-Verfahren diese Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht erschüttert. Überlegungen zu netzpolitik.org bleiben geheim In dem Verfahren OVG 6 S 12.17 hat die Beschwerde des Bundeskanzleramts hingegen Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte das Bundeskanzleramt dazu verpflichtet, dem Pressevertreter Auskunft darüber zu geben, ob die Bundeskanzlerin Kenntnis von Strafanzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz wegen Geheimnisverrats nach Veröffentlichungen im Blog netzpolitik.org hatte. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts hat der Presse-Vertreter die erforderliche Eilbedürftigkeit seines Anliegens jedoch nicht glaubhaft gemacht, zumal ihm die Auskunft zuvor bereits informell erteilt worden war. (ps)) Inhalt Seite Titelübersicht... 2 Titelschutzanzeigen: 20 Neue Titel geschützt... 3 + 4 Impressum... 4 Top News aus Werbung, Marketing und Medien www.new-business.de www.titelschutzanzeiger.de Fon: +49 (40) 60 90 09-61 Fax: +49 (40) 60 90 09-66

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Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Das Maklermagazin DAS KAPITAL 4.0 SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg Dr. Uve Samuels Bäckerbreitergang 14, 20355 Hamburg Keine zweite Chance in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste). 100 Hingucker in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste). ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH Medienallee 7, 85774 Unterföhring RedSeven Entertainment GmbH Medienallee 7, 85774 Unterföhring jetzt! Düsseldorfer Anzeiger am Wochenende in allen Kombinationen, Schreibweisen, Abkürzungen, Schriftarten, für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software- Erzeugnisse, Spiele, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, ferner für elektronische und digitale Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domainbezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, Internet-Seiten und Apps, für Event-Merchandising sowie für Messen und Kongresse. Jede Antwort zählt Jede Frage zählt! Es kommt auf jede Antwort an! Es zählt jede Antwort in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Printmedien und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste). City Anzeigenblatt GmbH Schadowstraße 11 b, 40212 Düsseldorf Riverside Entertainment GmbH Jenfelder Allee 80, 22039 Hamburg 3

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