Satzung des Vereins Sternwarte Südheide

Ähnliche Dokumente
Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

1. Der Verein führt den Namen Orang-Utans in Not. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen.

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda

S a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V.

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA).

Satzung des Freundeskreis Gartenhaus Dingerkus. 1 Name und Sitz des Vereins

Satzung. Förderverein Oberschule Weißig e. V.

Satzung Förderverein Schwimmbad Zwergen e.v.

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.

Der Verein führt den Namen " Förderverein Schach ASP Hoyerswerda", nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e. V.

Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung

S a t z u n g der KunstWerkstatt Marbachshöhe

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom

Verein der Freunde. des Schönbuch-Gymnasiums Holzgerlingen. Satzung

LIFT Zukunft für indische Mädchen e.v. Kurzbezeichnung: LIFT e.v. mit dem Sitz in Hamburg. Satzung (in der Fassung vom )

Fö r d e r k r e i s J u g e n d f u ß b a l l M T V H o n d e l a g e e. V

Vereinssatzung. CREW Erlebnis & Freizeit e.v. vom Seite 1/7

Satzung Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Yoga für alle e.v. Zweck des Vereins Mittelbeschaffung und Verwendung

Satzung Vereins EL21

Satzung vom Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen downsyndromberlin. Er soll in das Vereinsregister

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung des Vereins zur Förderung der natürlichen Lebensgrundlagen

Vereinssatzung der KG Ponyhof e.v. (Fassung vom )

Museumsverein Gimmlitztalmuseum e.v. S a t z u n g

SATZUNG. des Fördervereins Katholische Studentengemeinde Dresden e.v. Eisenstuckstraße Dresden. Name und Sitz des Fördervereins

Kubbfreunde Durstiges Holz Berlin e.v.

VEREINSSATZUNG 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 2 ZWECK, AUFGABEN UND GEMEINNÜTZIGKEIT

S a t z u n g Indischer Verein Hannover e. V.

Evangelischer Schulförderverein Halle

Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Siedlungswasserwirtschaft an der TU Dresden e.v.

Satzung. Förderverein Freie Schule Rietschen e.v. Februar 2011

VEREINSSATZUNG in der Fassung vom

Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO).

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Satzung 1. Mecklenburger Uhren-Club

Satzung. des Vereins Uhlenbusch. 1 Name und Sitz

Satzung. Verein der Grundeigentümer Annaberg-Buchholz und Umgebung e.v.

SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

S A T Z U N G (Stand: )

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Satzung des Hundesportvereins Sportdox e.v.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Vereinssatzung des Vereins die Circuspädagogen

Wohngemeinschaft Connewitz e. V.

Satzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

SV 04 Plauen - Oberlosa e.v.

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )

BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V.

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.

Satzung des Vereins Jugendweihegemeinschaft e.v.

S a t z u n g. In der Fassung vom 21. Oktober 2015

S A T Z U N G Geändert durch Vorstandschaftsbeschluss vom

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung. des Fördervereins der Grundschule Hardt e. V.

Satzung. des. gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v.

Satzung des Fördervereins der Startgemeinschaft Region Oldenburg

P A R T N E R FÜR P S Y C H I S C H K R A N K E e. V. Mitglied im DPWV

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.

Förderverein an der Realschule Schloß Neuhaus e.v.

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Die Nutzung des Gebäudes, des Geländes und der Einrichtung sind Zweck des Vereins. Die Erhaltung des Gebäudes ist dem Verein ein Anliegen.

SATZUNG. Stand November 2017

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

Satzung des Vereins Förderverein VorausHelfer Buseck

Vereinssatzung. I. Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. II. Zweck

Satzung. 1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

S A T Z U N G. c) die Förderung der Kinder- und Jugendpflege sowie der Kinder- und Jugendfürsorge.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk. Satzung

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr

4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung vom Netzwerk Leichte Sprache e.v.

Satzung des Vereins Alteisen.Training

LITERATURHAUS KÖLN E.V. S a t z u n g. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung

Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Himmelpforten

Satzung. Präambel. 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr)

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

V e r e i n s s a t z u n g

SATZUNG DES VEREINS Silber- Schmelzhütte Sankt Georgen Schneeberg/ Erzgebirge e.v.

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr

Satzung Carl Alexander Brücke e.v. Dorndorf - Steudnitz. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung Schulförderverein

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Transkript:

- 1 - Satzung des Vereins Sternwarte Südheide 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Sternwarte Südheide. Er soll in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Lüneburg eingetragen werden. Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt der Verein im Namen den Zusatz e.v.. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 29320 Südheide, Ortsteil Hermannsburg. 2 Zweck Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und damit auch insbesondere der Jugendpflege durch Förderung der optischen Astronomie und Radioastronomie (Amateur-Astronomie). Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Verbreitung astronomischen Wissens beispielsweise durch Beobachtungsabende, astronomische Vorträge, schulische Angebote, Veröffentlichungen, Beratung astronomisch interessierter Bürger und die Förderung der astronomischen Bildung seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit verwirklicht. Besonders wird auch eine unterstützende Zusammenarbeit mit mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Arbeitsgemeinschaften an den Hermannsburger Schulen forciert. Dazu soll eine Sternwarte aufgebaut und betrieben werden sowie sonstige zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durchgeführt werden. 3 Gemeinnützigkeit (1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

- 2 - (2) Die Mitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinerlei vermögensrechtliche Ansprüche gegen diesen. (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, ist das Vermögen des Vereins auf die Gemeinde Südheide zu übertragen, die es unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigen Zwecken zu verwenden hat. 4 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.2015. 5 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. (2) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Will er dem Antrag nicht stattgeben, entscheidet hierüber die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages wirksam. (3) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Auflösung, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende erklärt werden. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise geschädigt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder b) mehr als ein Jahr mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses den rückständigen Beitrag nicht binnen vier Wochen eingezahlt hat. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.

- 3 - Organe des Vereins sind a) der Vorstand, b) die Mitgliederversammlung. 6 Organe des Vereins 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus a) dem Vorsitzenden, b) dem stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Schatzmeister und d) dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Mitglieder des Vorstandes können nur Mitglieder des Vereins sein. Mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds im Vorstand durch die Mitgliederversammlung sind zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so wählt die Mitgliederversammlung unverzüglich einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit. 8 Mitgliederversammlung (1) Mindestens einmal im Jahr ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. (2) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung, die Auflösung des Vereins oder Änderungen der Mitgliedsbeiträge zum Gegenstand haben.

- 4 - (3) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Soweit die Umstände dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben. (4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. (5) Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich von dem Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt. (6) Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. (7) Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Gleiches gilt für die Auflösung des Vereins. (6) Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben. (7) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten: a) Änderung der Satzung, b) Änderung des Vereinszwecks, c) Auflösung des Vereins, d) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, e) die Entgegennahme des Jahresberichtes und die Entlastung des Vorstandes, f) den Beschluss über die Finanzordnung zur Regelung der Mitgliederbeiträge. 9 Mitgliedsbeiträge Die Mitgliedsbeiträge werden in einer gesonderten Finanzordnung geregelt. Über die Finanzordnung und somit über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie können nach sozialen Gesichtspunkten (z.b. Rentner, Schüler, Studenten) gestuft werden. Der Vorstand kann ermächtigt werden Rentnern, Schülern und Studenten die Beiträge im Einzelfall ganz oder teilweise zu erlassen.

- 5-10 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen (1) Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft. (2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Südheide die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 20.11.2015 durch die nachstehenden Gründungsmitglieder genehmigt.