Niedersächsisches Justizministerium

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1 Niedersächsisches Justizministerium Stand: 19. Dezember 2017 Merkblatt für die Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe in die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen I. Allgemeine Information In Niedersachsen werden Bewerberinnen und Bewerber für den höheren Justizdienst unter Übernahme in das Richterverhältnis als Richterin oder Richter auf Probe ( 12 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG) eingestellt. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind gewünscht und willkommen. Gleiches gilt für Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Soweit sich Stellen für eine Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern eignen, werden diese Bewerberinnen und Bewerber bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Justizministerium, das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft treffen zunächst eine Vorauswahl aufgrund der fachlichen Qualifikation, die sich in erster Linie aus den Ergebnissen der juristischen Staatsprüfungen, insbesondere der zweiten juristischen Staatsprüfung, ergibt. Sodann wird nach einem strukturierten Einstellungsinterview entschieden, wer als Richterin bzw. als Richter auf Probe eingestellt wird. Die Interviewkommission besteht aus jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des jeweiligen Oberlandesgerichts, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Niedersächsischen Justizministeriums. Voraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview. Gegenstand der Einstellungsgespräche sind folgende Eigenschaften und Fähigkeiten: - Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit - Identifikation mit dem Auftrag der Justiz - Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich - Konflikt- und Entschlussfähigkeit - Kooperationsfähigkeit - Soziales Verständnis

2 - Gerechtigkeitssinn - Verantwortungsbewusste Machtausübung. Während der auf mindestens 3 Jahre bemessenen Probezeit ( 10 Abs. 1 DRiG) werden Sie in der Regel etwa ein Jahr bei einem Landgericht, ein Jahr bei einer Staatsanwaltschaft sowie ein weiteres Jahr bei einem Amtsgericht beschäftigt. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die später nach der Probezeit als Staatsanwältin oder Staatsanwalt planmäßig angestellt werden möchten. Die Reihenfolge der Verwendung richtet sich nach den dienstlichen Erfordernissen sowie den Anforderungen des Personalentwicklungskonzepts für Proberichterinnen und Proberichter. Für die Dauer der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft führen die Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung Staatsanwältin oder Staatsanwalt ( 19 a DRiG). Richterinnen und Richter auf Probe können bei allen Amts- und Landgerichten im gesamten Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichts und bei allen Staatsanwaltschaften des Geschäftsbereichs der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt werden. Ihr Einsatz bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nur in einem oder allein in dem von Ihnen gewünschten Landgerichtsbezirk kann nicht stets gewährleistet werden. Über Ihren konkreten Einsatz bei den Amts- und Landgerichten (Zivil- und Strafsachen) entscheiden die von den Richterinnen und Richtern gewählten Präsidien der jeweiligen Gerichte ( 21 a ff. GVG).Die Probezeit kann durch Anrechnung juristischer Tätigkeiten nach der zweiten juristischen Staatsprüfung gekürzt werden ( 10 Abs. 2 DRiG). Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe R1 der Niedersächsischen Besoldungsordnung. In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden nach Maßgabe des 80 NBG Beihilfen gewährt. II. Antrag auf Einstellung Der an das Niedersächsische Justizministerium zu richtende Antrag auf Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe ist postalisch oder per E-Mail als pdf bei dem Oberlandesgericht einzureichen, in dessen Bezirk Sie beschäftigt werden möchten: - Oberlandesgericht Braunschweig Postfach 36 27, 38026 Braunschweig (Frau Demirtas, Tel.: 0531 488 2413) per E-Mail an: OLGBS-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de - Oberlandesgericht Celle Postfach 11 02, 29201 Celle Personalabteilung (Frau Petersen, Tel.: 05141 206 373) per E-Mail an: OLGCE-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de - Oberlandesgericht Oldenburg Postfach 24 51, 26014 Oldenburg (Herr Lüpkes, Tel.: 0441 220 1552) per E-Mail an: OLGOL-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de.

3 Hinweis: Sie können die Bewerbung bei allen drei Oberlandesgerichten gleichzeitig einreichen. In diesem Fall ist für jeden Bezirk eine Bewerbungsmappe zusammenzustellen und mit dem Antrag bei dem jeweiligen Oberlandesgericht einzureichen. Da es für die Referendarszeit nur eine Personalakte gibt, sollten Sie in jedem Fall angeben, welchen Bezirk Sie bevorzugen. Das Ergebnis eines in einem Bezirk geführten Einstellungsinterviews ist auch für die anderen Bezirke gültig. Dem Antrag sind beizufügen: drei Lichtbilder in der Größe 6 x 4 cm, neben einem tabellarischen auch einen ausführlichen hand- oder maschinenschriftlichen Lebenslauf, in dem Sie besondere Leistungen wissenschaftlicher Art, aber auch berufliche Erfahrungen und ein etwaiges gesellschaftliches Engagement darlegen können, eine einfache Ablichtung des Reifezeugnisses, je eine einfache Ablichtung der Zeugnisse über die erste und zweite juristische Staatsprüfung, je eine einfache Ablichtung der Stationszeugnisse und der Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften des juristischen Vorbereitungsdienstes, eine Bescheinigung des betreffenden Landesjustizprüfungsamts ggf. eine eigene Aufstellung vorab - über die Einzelnoten (schriftliche Arbeiten und mündliche Prüfung) in der zweiten juristischen Staatsprüfung. eine Heiratsurkunde, bei Ledigen eine Geburtsurkunde in begl. Abschrift, der anliegende ausgefüllte und unterschriebene Vordruck. Sofern Sie sich online bewerben, können Sie die Anlagen in eingescannter Form beifügen. Bitte achten Sie darauf, alle Dokumente zu einem pdf- Dokument zusammenzufassen und dieses nicht zu komprimieren. Da die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen unverschlüsselt erfolgt, ist bei der Datenübertragung per E-Mail keine absolute Sicherheit gewährleistet. Ferner ist im Falle einer Einstellungszusage unverzüglich bei der Meldebehörde ein Behördenführungszeugnis - Belegart O zu beantragen.

4 Erklärungen zur Bewerbung um Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe Bitte füllen Sie diesen Vordruck aus und fügen ihn unterschrieben Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Meine wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet. Ich versichere, dass ich nicht gerichtlich bestraft bin und zur Zeit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet ist. Ich bin wie folgt gerichtlich bestraft: (Im Strafregister getilgte Strafen brauchen nicht angegeben zu werden; dagegen müssen im Gnadenwege erlassene Strafen, solange sie nicht im Strafregister getilgt worden sind, angegeben werden). Mir ist der Inhalt des 55 Beamtenversorgungsgesetz (Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Rente) bekannt. Ich möchte in dem Landgerichtsbezirk beschäftigt werden, weil Anmerkung: Landgerichtsbezirke Braunschweig und Göttingen im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig, Landgerichtsbezirke Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden (Aller) im Oberlandesgerichtsbezirk Celle, Landgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg und Osnabrück im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Generalstaatsanwaltschaft Celle mit den Staatsanwaltschaften Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden (Aller), Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg mit den Staatsanwaltschaften Aurich, Oldenburg und Osnabrück, Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig mit den Staatsanwaltschaften Braunschweig und Göttingen.

5 Für die Erteilung des zur Einstellung erforderlichen amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses zuständiges Gesundheitsamt: (bitte genaue Anschrift angeben) Meine Personalakten werden bei (Gericht/Behörde) unter dem Aktenzeichen geführt. Diese stehen dort zur Verfügung. sind aufgrund einer weiteren Bewerbung versandt. Ich bin privat und ggf. dienstlich unter der Rufnummer (Festnetz- und Mobilnummer) und unter der E-Mail-Adresse: zu erreichen. Ich bin damit einverstanden, dass meine Personalakten angefordert und durch das Oberlandesgericht, die Generalstaatsanwaltschaft, das Niedersächsische Justizministerium, durch die zuständige Gleichstellungsbeauftragte und den Präsidialrat eingesehen werden können. An einem Bewerberinterview für die Einstellung als Richterin oder als Richter in der Niedersächsischen Justiz habe ich noch nicht teilgenommen. teilgenommen: (Ort, Datum) Zusätzlich nur für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber: Ich bin mit der Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter gemäß 95 Abs. 2 SGB IX am Einstellungsverfahren einverstanden. nicht einverstanden und widerspreche der Beteiligung. Soweit ich zu der vorherigen Frage mein Einverständnis erklärt habe, stimme ich zu, dass die Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter Einsicht in meine Bewerbungsunterlagen nehmen darf. Ich bitte um Mitteilung der Kontaktdaten der Schwerbehindertenvertretung., Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)