Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Ähnliche Dokumente
mit Verwendung an Achse 1 (kg) N1 B N1/ohne Ring 5/114,3/66,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D Lambsheim

mit Verwendung an Achse 2 (kg) N1 B N1/ohne Ring 5/114,3/66,

(kg) D4 RCD D4 / ohne Ring 5/112/66,

RE / ohne Ring 5/115/71,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ SAMOA 7517 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

(kg) N5 RCD N5/ohne Ring 5/114,3/66,

(kg) W4 RC W4/N25 Ø72,6-Ø67,1 5/114,3/67,

GUTACHTEN. Typ: PS12. für Leichtmetallrad. (7,5 x 17) LK 5 / 112 ET 28. Stand: 07/10

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

33351 SAMOA 6516/Ø63,3-Ø57,1 4/100/57,

FLORIDA 7517/Ø74,1-Ø60,1 5/108/60,

PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ MAM W1N-6516

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ M UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Kraftfahrt-Bundesamt

Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6,5Jx16EH2+ Typ Malaya 6516 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH MALAYA 6516 / ohne Ring 5/108/63,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

W5 B W5/ ohne Ring 5/120/72,

FLORIDA 6015/Ø74,1-Ø67,1 5/114,3/67,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0 x 17 H2 Typ M UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

PKW-Sonderrad 10J x 20H2 Typ AC-MB2 10Jx20H2 RVS Srl. via per Salvatronda 60 I Castelfranco Veneto TV QM.Nr.:

FLORIDA 6015/Ø63,3-Ø57,1 4/100/57,

(kg) D7 RC D7 / ohne Ring 5/112/66,

(kg) W3 RCD4 808 W3/N26 Ø72,6-Ø57,1 5/112/57,

CV RP CV/ohne Ring 5/115/70,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M14x1,5 Kegel

- S R1/ohne Ring 5/112/66,

C2 RG C2 / ohne Ring 5/115/70,

- XB W2/ohne Ring 5/130/89,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

W9 RC W9/N25 Ø72,6-Ø67,1 4/114,3/67,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ LAPPLAND 6516 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

V2 WH V2 / ohne Ring 5/120/65,

G5 LI 706 G5/ohne Ring 5/115/70,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

X9 MAM S X9 / ohne Ring 5/120/74,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

36000 MILANO 9519 / Ø74,1-Ø72,6 5/120/72,

Industriestraße Fußgönheim A1 LE 553 A1/Z09 Ø63,3-58,1 4/98/58,

Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) PV RC PV / ohne Ring 5/108/65,

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

(kg) D115 5/108 / Ø63.5xØ60.1 5/108/60,

B9 FL 807 B9/Z18 Ø76-Ø72,6 5/120/72,

D4 RCD D4/ ohne Ring 5/112/66,

X2 RG X2 / Ø63,4xØ56,1 4/100/56,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TP 656-5L UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH W1 TU 757 W1/Z72 Ø72,6-67,1 5/120/67,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ DH 859 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

X3 RP X3/ohne Ring 4/108/63,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ SAMOA 6015 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

M8 B-606 M8/ohne Ring 5/112/66,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

B7 NRG66 B7/Z15 Ø70-66,6 5/112/66,

(kg) - C LK112 / ohne Ring 5/112/66,

112 BL LK112 / Ø72,5-Ø66,6 5/112/66,

X2 PXF.7517 X2/63,3-57,1 4/100/57,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Kraftfahrt-Bundesamt

(kg) W5 AS W5 / Ø72,5 / Ø67,1 5/120/67,

33342 SAMOA 6015/Ø74,1-Ø66,1 4/114,3/66,

Achse 1 Achse 2 Modell KT10 KT10 Typ KT KT Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,25Jx15H2 Typ RC07 725

PC OX PC / ohne Ring 5/108/65, Flachbund 90 57,5 Serie ww. RG.S028 S03 Serien- ww. Zubehörschraube M12x1,25

G5 GR808 G5/ohne Ring 5/115/70,

W5 RS W5/N25 Ø72,6xØ67,1 5/120/67,

PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ GR555 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx17H2 Typ RR 657 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ BR 656 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

(kg) X2 RP X2/N05 Ø63,4xØ57,1 4/100/57,

AUTEC GmbH & Co. KG. 32 E 858 LK130/ohne Ring 5/130/71,

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

Kraftfahrt-Bundesamt

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

/ Ø73,1-Ø66,6 5/112/66,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø(mm)

M8 DH 757 M8/ohne Ring 5/112/66, S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm S02 Schraube M14x1,5 Kugel d=28 mm

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ LU 656 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

(kg) W4 B W4/74,1-60,1 5/114,3/60,

W4 RG W4 / Ø72,6xØ67,1 5/114,3/67,

/ L-Ø /112/66,

GUTACHTEN zur ABE Nr nach 22 StVZO. Anlage 17 zum Gutachten Nr (1. Ausfertigung) PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ W7517.

PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ GRT66 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

TAHITI 5513 /Ø63,3-Ø58,1 4/100/58,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ M10X 859 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

A5 JAVA 6 A5/Z10 Ø70-67,1 4/114,3/67,

B9 FL 706 B9/Z18 Ø76-72,6 5/120/72,

(kg) T6 PV/T.6516 T6 / ohne Ring 5/130/84,

B8 DR 707 B8/Z10 Ø70-67,1 5/114,3/67,

(kg) C4 B C4 / ohne Ring 5/127/71,

TGX 5S36560-TGX / ohne Ring 5/160/65,

Transkript:

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 48894 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 5,5 J x 14 H2 Typ: 16 554 Inhaber der ABE und : DE-92637 Weiden i.d.opf. Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 48894 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden.

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 48894 2 Die ABE-Nr. 48894 erstreckt sich auf die Sonderräder 5,5 J x 14 H2, Typ 16 554, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55033612 (1. Ausfertigung) vom 09.05.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des s oder das zeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades bestehend aus: Kennzeichnung des Rades und gegebenenfalls des Zentrierringes, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 09.05.2012 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 26.06.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Gutachten Nr. 55033612 (1. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 16.05.2012

Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 48894 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Seite 1 von 5 Auftraggeber Dr.-Kilian-Straße 11 92637 Weiden QM-Nr.: 49 02 0450810 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell 16 Typ 16 554 Radgröße 5,5Jx14H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring - T 16 554 42 G/ohne Ring Z 16 554 42 G/ZT Ø70,4-Ø67,1 Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 4/114,3/67,1 42 600 1985 Abrollumfang (mm) Kennzeichnungen KBA-Nummer 48894 zeichen BA.T. Radtyp und Ausführung 16 554 (s.o.) Radgröße 5,5Jx14H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hyundai Kia Mitsubishi Smart / MCC / Daimler Volvo Spurverbreiterung innerhalb 2%

Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Hyundai Joice M-300E e9*98/14*0032*.. Hyundai Matrix FC, FCT e4*98/14*0059*.., e4*2001/116*0126*.. Hyundai Sonata Y-2 F893 Hyundai Sonata Y-3 G598, e11*93/81*0064*.. Kia Carens, RS FC e11*98/14* 0121*00-06 Kia Carstar M-300E e9*98/14*0032*.. Kia Clarus/Credos GC e13*93/81,95/54, 96/27, 98/14*0014*.. Kia Magentis GD e4*98/14*0053*.., e4*2001/116*0053*.. Mitsubishi Carisma DAO e4*93/81*0005*.., kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Seite 2 von 5 Auflagen und Hinweise 77-102 195/70R14 A19 A99 B03 S01 60-90,2 185/65R14 60-90,2 195/60R14 A30 A99 B02 80-107 185/70R14 80-107 195/70R14 A19 A99 B03 B39 S01 62,5-107 195/70R14 81 185/65R14 A11 81 195/60R14 A12 A99 77-102 195/70R14 A19 A99 S01 85-98 195/65R14 R09 85-98 195/70R14 R09 A30 A99 B03 Lim S01 100-124 195/70R14 A30 A99 B02 103 175/70R14 M+S R09 66-103 195/60R14 66-85 175/70R14 e4*98/14*0005*.. 66-85 185/65R14 R37 Mitsubishi Colt 50-70 175/65R14 A11 Z30, Z30G, Z3V 50-70 185/60R14 A11 e1*2001/116*0271*..; 50-70 195/55R14 A12 e11*2001/116*0335*..; 50-70 195/60R14 A12 e1*2007/46*0618*.. 80 175/65R14 A11 M+S - incl. MJ2009 80 185/60R14 A11 M+S Mitsubishi Galant 120 185/70R14 M+S R09 EAO 66-100 185/70R14 R09 e4*95/54*0014*.. 66-100 195/65R14 A99 B02 B03 Flh S01 A19 A99 B03 S01

Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Mitsubishi Space Runner N10 F816, e1*96/79*0063*.. Mitsubishi Space Star DGO e4*97/27*0030*.., e4*98/14*0030*.. Mitsubishi Space Wagon N30, N10 F814, e1*96/79*0063*.. smart Forfour 454 e1*2001/116*0263*.. Volvo S40, V40 V H284, e4*93/81, 95/54, 96/27, 98/14, 2001/116*0007*.. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise 60-90 185/70R14 60-90 195/65R14 60-90 205/60R14 60-90 205/65R14 60-90 175/65R14 R09 60-90 185/60R14 R37 60-90 185/65R14 55-98 185/70R14 R37 55-98 195/65R14 55-98 205/60R14 55-98 205/65R14 47-90 175/65R14 A11 47-90 185/60R14 A12 47-90 195/55R14 A12 47-90 195/60R14 A12 Seite 3 von 5 Auflagen und Hinweise S01 S01 A99 B02 B03 Flh S01 66-103 185/65R14 Auflagen und Hinweise A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Seite 4 von 5 A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B39 An Achse 2 sind die am Anschlußflansch des Fahrzeugs vorhandenen Befestigungsschrauben zu entfernen. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Lim M+S Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 10. Mai 2012 in Lambsheim statt.

Seite 5 von 5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. Mai 2012 Laux 00180532.DOC