Amtsblatt. Nummer 8. Nr. 74 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag vom 16. Oktober Inhalt:

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Predigt des Erzbischofs em. Friedrich Kardinal Wetter beim Gottesdienst zum Fest Peter und Paul in der Münchner Liebfrauenkirche am 29.

Transkript:

Amtsblatt Nummer 8 vom 16. Oktober 2017 Inhalt: Nr. 74 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2017 Nr. 75 Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am 2. November 2017 Nr. 76 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniat-Aktion 2017 Nr. 77 Der Name des hl. Josef in den Hochgebeten Nr. 78 Gemeinsame zentrale Stelle nach Artikel 5 Absatz 4 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO) Ernennung der beauftragten Person Nr. 79 Nachruf Pfarrer i.r. Karl-Heinz Ehrlich Nr. 80 Personalia Priester Nr. 81 Personalia Laien Nr. 82 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 12. November 2017 Nr. 83 Weihnachtsbrief des Bischofs Nr. 84 Kollektenplan für das 1. Halbjahr 2018 Nr. 85 Räum- und Streupflicht Nr. 74 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2017 Liebe Schwestern und Brüder, Ich werde dich segnen. Ein Segen sollst du sein (Gen 12,2b.d). Diese Zusage und dieser Auftrag Gottes an Abraham dauern bis heute fort. Sie gelten auch uns. Weil wir von Gott Gesegnete sind, können wir segnen und Segen sein für andere. Die diesjährige Diaspora-Aktion des Bonifatiuswerkes der deutschen Katholiken steht unter dem Leitwort: Unsere Identität: Segen sein. Zum Segen werden auch die kleinen katholischen Minderheiten in der deutschen Diaspora, in Skandinavien und im Baltikum, wenn sie sich engagiert und kreativ für andere einsetzen. In Gebet, Wort und Tat sind sie Zeugen des Glaubens in schwierigem Umfeld. 1

Die Katholiken in der Diaspora brauchen dazu unsere Hilfe. Denken wir an die baltischen Länder, wo viele alte, einsame und pflegebedürftige Menschen von uns Christen praktische Unterstützung und ein liebevolles Wort erfahren. Rufen wir uns die Situation in den flächenmäßig riesigen Pfarreien Nordeuropas vor Augen, wo begeisternde Gläubige wichtig sind, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit der Botschaft vom Reich Gottes in Kontakt zu bringen. Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie anlässlich des Diaspora-Sonntags am 19. November um Ihr Gebet und Ihre großzügige Spende bei der Kollekte für das Bonifatiuswerk. Für Ihr segensreiches Tun sagen wir Ihnen ein herzliches Vergelt s Gott. Bensberg, den 9. März 2017 Für das Bistum Görlitz gez.: + Wolfgang Ipolt Bischof Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 12. November 2017, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder den Gemeinden in einer anderen geeigneten Weise bekannt gemacht werden. Die Kollekte am Diaspora-Sonntag, dem 19. November 2017, ist ausschließlich für das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken bestimmt und ohne Abzüge weiterzuleiten. Nr. 75 Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am 2. November 2017 Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ostund Südosteuropas ist die Priesterausbildung nach wie vor von großer Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten um ein empfehlendes Wort durch Sie für dieses wichtige Anliegen. Ein Plakat wird von Renovabis direkt geschickt bzw. kann dort angefordert werden. (Adresse siehe unten). Die Kollekten-Gelder sollen mit der Kollektenabrechnung für das IV. Quartal 2017 an die Bistumskasse überwiesen werden. Die Bistumskasse leitet die Beträge an Renovabis weiter. Nähere Auskünfte erteilt: Solidaritätsaktion Renovabis, Kardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27, 85354 Freising, Telefon: 08161 / 5309-53 oder -49, Fax: 08161 / 5309-44 E-Mail: spenden@renovabis.de, Internet: www.renovabis.de 2

Nr. 76 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniat-Aktion 2017 Liebe Schwestern und Brüder, in Lateinamerika und der Karibik wird vielen Menschen, besonders Frauen, ein menschenwürdiges Leben und Arbeiten verwehrt. Als Tagelöhner, Hausbedienstete oder Straßenhändlerinnen müssen sie oft unter schwersten Bedingungen für das Familieneinkommen sorgen. Zum Nötigsten reicht es häufig dennoch nicht; vielfach müssen die Kinder mitarbeiten. Dieser Zustand ist ungerecht und unhaltbar. Als Christen wissen wir, dass es zur Botschaft der Bibel ebenso wie zum Auftrag der Kirche gehört, für die Belange der Armen und Entrechteten einzutreten. Dazu zählt auch, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und eine gerechte Entlohnung einzufordern. Der Jakobusbrief im Neuen Testament findet deutliche Worte hierzu: Der Lohn der Arbeiter, [...] den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit zum Himmel (Jak 5,4a). Die Kirche in Lateinamerika und der Karibik lässt die Menschen in solch himmelschreienden Situationen nicht allein. Sie steht an der Seite der Ausgebeuteten und aller, die in menschenunwürdigen Verhältnissen arbeiten müssen. Hierauf macht uns die diesjährige Adveniat-Aktion unter dem Motto Faire Arbeit. Würde. Helfen. aufmerksam. Mit der Adveniat-Kollekte am Weihnachtsfest unterstützen wir auch dieses Engagement. Durch eine großherzige Spende zeigen wir unsere Solidarität, besonders mit den Armen und Ausgebeuteten. Bleiben wir mit ihnen auch im Gebet verbunden. Fulda, den 27. September 2017 Für das Bistum Görlitz gez.: + Wolfgang Ipolt Bischof Dieser Aufruf soll am 3. Adventssonntag, dem 17. Dezember 2017, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen werden. Die Kollekte, die am Heiligabend und am 1. Weihnachtstag (24./25. Dezember) in allen Gottesdiensten, auch in den Kinderkrippenfeiern, gehalten wird, ist ausschließlich für den Bischöfliche Aktion Adveniat e.v. bestimmt. Nr. 77 Der Name des hl. Josef in den Hochgebeten Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat am 1. Mai 2013 das Dekret Paternas vices erlassen, in dem die Hinzufügung des Namens des heiligen Josef in den 3

eucharistischen Hochgebeten II, III und IV des Missale Romanum der editio typica tertia geregelt wird. Die Gottesdienstkongregation reagierte nun auf Beobachtungen hinsichtlich der von dieser Kongregation vorgelegten deutschen Übersetzung und ändert mit einem Schreiben an die Vorsitzenden der Liturgischen Kommissionen der deutschen und der österreichischen Bischofskonferenz die Übersetzung in deutscher Sprache (vgl. Dekret Nomen Sancti Joseph vom 31. Juli 2017, Prot. N. 369/17). Die offizielle Übersetzung lautet nun in den Hochgebeten II-IV: Hochgebet II: in der Gemeinschaft mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit ihrem Bräutigam, dem heiligen Josef, mit deinen Aposteln und mit allen,. Hochgebet III: mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit ihrem Bräutigam, dem heiligen Josef, mit deinen Aposteln und Märtyrern,. Hochgebet IV: in Gemeinschaft mit der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit ihrem Bräutigam, dem heiligen Josef, mit deinen Aposteln und mit allen Heiligen,. Die Hinzufügung des Namens des heiligen Josefs geschieht bis zum Erscheinen eines neuen Messbuchs fakultativ und wird empfohlen. Nr. 78 Gemeinsame zentrale Stelle nach Artikel 5 Absatz 4 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO) Ernennung der beauftragten Person Auf der Grundlage der Vereinbarung über die Errichtung der gemeinsamen zentralen Stelle" zum 15. März 2017 (Amtsblatt des Bistums Görlitz 6/2017 Nr. 51) hat der Erzbischof von Berlin, Dr. Heiner Koch, im Einvernehmen mit dem Erzbischof von Hamburg und den Bischöfen von Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg mit Wirkung vom 1. September 2017 Herrn Prof. Dr. Achim Seifert dazu ernannt, die Aufgabe der gemeinsamen zentralen Stelle nach Artikel 5 Absatz 4 GrO für die Dauer von drei Jahren wahrzunehmen. Seine Kontaktdaten lauten wie folgt: Prof. Dr. Achim Seifert Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaftliche Fakultät 07737 Jena Telefon: 03641 94 21 31 4

Telefax: 03641 94 21 32 E-mail: achim.seifert@uni-jena.de Die gemeinsame zentrale Stelle nach Artikel 5 Absatz 4 GrO der (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg ist auf der Grundlage der Grundordnung dazu gebildet, eine einheitliche Rechtsanwendung hinsichtlich der Grundordnung sicher zu stellen. Beabsichtigt also ein kirchlicher Rechtsträger in den Jurisdiktionsbezirken der (Erz-)Bischöfe von Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg, eine Kündigung wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen eine Loyalitätsobliegenheit auszusprechen, soll er bei der zentralen Stelle eine Stellungnahme zur beabsichtigten Kündigung einholen. Die Einholung der Stellungnahme der zentralen Stelle ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung (Artikel 5 Absatz 4 GrO). Die kirchlichen Rechtsträger im Bistum Görlitz werden hiermit aufgefordert, die gemeinsame zentrale Stelle in entsprechenden Fällen zeitnah einzuschalten. Nr. 79 Nachruf Pfarrer i.r. Karl-Heinz Ehrlich Gott, der Herr über Leben und Tod, hat am Wallfahrtssonntag, 3. September 2017 seinen Diener, Pfarrer i. R. Karl-Heinz Ehrlich im Alter von 86 Jahren und im 62. Jahr seines Priestertums in sein ewiges Reich gerufen. Karl-Heinz Ehrlich wurde am 9. April 1931 in Rüstern (Kreis Liegnitz) geboren. Der Wohnsitz der Familie war in Liegnitz, wo er zuerst die Grundschule und anschließend die Oberrealschule besuchte. Infolge der Kriegseinwirkungen wurde die Familie nach Sachsen evakuiert, wo sie letztlich nach Reichendorf bei Niesky übersiedelte. Im Februar 1946 wurde es ihm wieder möglich, die Oberschule in Niesky zu besuchen und im Juli 1949 die Reifeprüfung abzulegen. Von 1949 bis 1950 war er als Schulamtsanwärter im Schuldienst in der Fachrichtung Russisch tätig. Karl-Heinz Ehrlich ist im evangelischen Glauben aufgewachsen. In Kontakt gekommen mit dem damaligen katholischen Ortsgeistlichen von Niesky, Pfarrer Alfons Buhl, entdeckte er den katholischen Glauben, nahm im Frühjahr 1950 Religionsunterricht und konvertierte zum katholischen Glauben. Durch seine Berufung zum Priestertum gab er 1950 seine Lehrtätigkeit auf und begann im selben Jahr das Studium der Theologie an der Philosophisch- Theologischen Hochschule in Königstein im Taunus. Im Zuge der Neugründung des Priesterseminars Erfurt führte er das Theologiestudium in Erfurt fort und schloss dieses im Jahr 1954 ab. Seine Ausbildung setzte er im Pastoralpriesterseminar Neuzelle fort und wurde am 17. Juli 1955 in Neuzelle zum Priester geweiht. Seinen priesterlichen Dienst begann er 5

1955 als Kaplan in der Pfarrei St. Joseph in Lauta. Weitere Kaplanszeiten folgten in Luckau und in Senftenberg. Danach war er Pfarrer in Lauta und Forst sowie schließlich Zweitpfarrer in der Propsteipfarrei St. Maria Friedenskönigin in Cottbus. Angetrieben von seiner eigenen Biografie lag Pfarrer Ehrlich die theologische Erwachsenenbildung sehr am Herzen. Über viele Jahre hinweg begleitete er Studierende des Fernkurses für Theologie, bot religiöse Gruppenstunden für Taufbewerber und Konvertiten an und hielt Religionsunterricht für die Gymnasiasten von Cottbus. Sein beherzter und rühriger Einsatz für die religiöse Unterweisung von Erwachsenen hielt auch in seinem Ruhestand an. Aus Altersgründen trat Pfarrer Karl-Heinz Ehrlich 2006 in den Ruhestand. Er war weiterhin für die Menschen seiner Umgebung ein Ansprechpartner und ein authentischer Zeuge des Evangeliums. Seine letzte Wohnstätte blieb das Pfarrhaus der Propsteipfarrei St. Maria Friedenskönigin in Cottbus. Karl-Heinz Ehrlich hat in den verschiedenen Gemeinden seiner Kaplans- und Pfarrertätigkeit seine Kräfte zum Wohl der ihm Anvertrauten eingesetzt. Seine Gewissenhaftigkeit und seine priesterliche Treue werden den Gläubigen in dankbarer Erinnerung bleiben. Am 3. September 2017 hat unser Mitbruder nun sein Leben in die Hände unseres Herrn Jesus Christus zurückgelegt. Er vergelte ihm alle Mühen um die ihm anvertrauten Menschen in den Gemeinden des Bistums Görlitz und schenke ihm die Fülle des Lebens. Lasst uns unseres verstorbenen Mitbruders im Gebet und bei der Eucharistiefeier gedenken. R.i.p. Görlitz, 04.09.2017 Für das Bistum Für das Dekanat Für die Angehörigen Dr. Alfred Hoffmann Thomas Besch Barbara Dräger Generalvikar Propst Schwester Das Requiem für unseren verstorbenen Mitbruder wurde am Dienstag, 12. September 2017, um 9.00 Uhr in der Propsteipfarrei St. Maria Friedenskönigin in Cottbus (Adolph-Kolping-Str. 17) gefeiert. Die Beisetzung erfolgte anschließend auf dem Südfriedhof in Cottbus (Priestergräber). Nr. 80 Personalia Priester Mit Dekret vom 22. September 2017 ernannte Bischof Ipolt zum 1. Oktober 2017 Herrn Kaplan Anish Mathhew zum Dekanatsjugendseelsorger für das Dekanat Görlitz-Wittichenau unbeschadet seines Amtes als Kaplan von Hoyerswerda. 6

Nr. 81 Personalia Laien Mit Dekret vom 29. Juni 2017 beauftragte Bischof Ipolt Herrn Manuel Henning mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 mit der katholischen Klinikseelsorge im Städtischen Klinikum Görlitz GmbH. Mit Dekret vom 29. Juni 2017 beauftragte Bischof Ipolt Herrn Manuel Henning mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 mit der katholischen Klinikseelsorge im Lausitzer Seenland Klinikum GmbH Hoyerswerda. Bischof Ipolt hat Frau Verena Michalczyk zum 31. August 2017 von ihrer bisherigen Tätigkeit als Beauftragte zur Seelsorge für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung im Bistum Görlitz entpflichtet. Diese diözesanweite Beauftragung bleibt zunächst vakant. Nr. 82 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 12. November 2017 Gemäß Beschlüssen der DBK vom April 1992 (vgl. Vollversammlung vom 24. bis 27.02.1969, Prot. Nr. 18, und Ständiger Rat vom 27.04.1992, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmer zwei Mal im Jahr gezählt. Die zweite Zählung findet einheitlich am zweiten Sonntag im November (12. November 2017) statt. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschließlich Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.b. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende). Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2017 unter der Rubrik Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag im November (Pos. 3) einzutragen. Nr. 83 Weihnachtsbrief des Bischofs Für den traditionellen Weihnachtsbrief des Bischofs an die alten und kranken Gemeindemitglieder wird um Bestellung bis 17. November 2017 im Sekretariat unter Telefon 03581-478214 gebeten. 7

Nr. 84 Kollektenplan für das 1. Halbjahr 2018 Januar 07.01.2018 Afrikatag für die Katechetenausbildung in Afrika 100% 21.01.2018 Für die Instandsetzung kirchlicher Bauten 100% Februar 04.02.2018 Für die Aufgaben des Seelsorgeamtes 100% 18.02.2018 Für caritative Aufgaben, insbesondere für die Ehe-, Familienund Lebensberatung und die Schwangerschaftsberatung 100% 25.02.2018 Für die Priesterausbildung 100% März 11.03.2018 Für caritative Aufgaben, insbesondere für die Arbeit in der Wohnungslosenhilfe 75% 18.03.2018 MISEREOR-Kollekte 100% 25.03.2018 Für das Hl. Land 100% April 15.04.2018 Für caritative Aufgaben, insbesondere für die offene Kinder- und Jugendarbeit, z.b. für die Kinderfreizeit 50% 22.04.2018 Für die Priesterausbildung 100% Mai 06.05.2018 Für den Katholikentag 100% 20.05.2018 RENOVABIS-Kollekte 100% Juni 10.06.2018 Für das Bonifatiuswerk im Bistum Görlitz 100% 24.06.2018 Für die Instandsetzung kirchlicher Bauten 100% Am Tag der Erstkommunion wird das Diaspora-Opfer der Kommunionkinder und am Tag der Heiligen Firmung das Diaspora-Opfer der Firmlinge erbeten. Außerdem ist an jedem Priestersamstag und -donnerstag eine Kollekte für die Heranbildung des Priesternachwuchses zu halten. Die Kollektenerträge sind jeweils bis spätestens 15. des auf das Ende des Quartals folgenden Monats in dem angegebenen Umfang an das Ordinariat des Bistums Görlitz auf folgendes Konto zu überweisen: Kontonummer: IBAN: DE73 7509 0300 0008 2402 21 BIC: GENO DE F1M05 8

Nr. 85 Räum- und Streupflicht Hiermit weisen wir wiederum auf die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer, gegebenenfalls auch Grundstücksnutzer hin. Ratsam ist es, die Reinigungs- und Streuarbeiten in einem Nachweisbuch zu dokumentieren. Dr. Alfred Hoffmann Generalvikar 9