Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Vom 6.



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Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof Vom 6. August 2013 Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes BayHSchG (BayRS 2210-1-1-WFK) erlässt die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Ordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. 2 Außerdem trifft sie die zur Ausfüllung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen RaPO (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof (APO) erforderlichen Festlegungen zu den Prüfungen in diesem Studiengang. 2 Studienziel (1) Ziel des Studiums ist es, auf das Berufsfeld der Wirtschaftsinformatik vorzubereiten und die dazu erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so zu vermitteln, dass die Wirtschaftsinformatiker und Wirtschaftsinformatikerinnen zur selbstständigen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren und zu verantwortlichem Handeln in Betrieb und Gesellschaft befähigt sind. (2) 1 Die Absolventen und Absolventinnen sollen in der Lage sein, aus konkreten Problemen der Praxis entstandene Fragestellungen systemgerecht zu analysieren und soweit systematisch aufzubereiten, dass sie der Bearbeitung durch Informationstechnologien zugänglich gemacht werden können. 2 Voraussetzung dazu ist die Beherrschung computergestützter Arbeits- und Verfahrensweisen, deren Kernpunkt die Softwareauswahl, -entwicklung und -anwendung darstellt. 3 Dazu gehören logisches und algorithmisches Denken, Verständnis der Methodik der Modellbildung, Kontakt- und Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und insbesondere die Fähigkeit zur Projektarbeit in Gruppen. 4 Das Studium soll weiter die Befähigung vermitteln, einen sehr breiten Bereich der Informatikanwendungen in Wirtschaft und Verwaltung zu beherrschen.

3 Aufbau des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. (2) Das Studium ist wie folgt aufgebaut: Studienabschnitt Grundlagenbereich Kernbereich Spezialisierungsbereich Praxissemester Zeitraum bei empfohlenem Studienverlauf 1. und 2. Studiensemester 3. und 4. Studiensemester 5. und 6. Studiensemester 7. Studiensemester (3) 1 Im Spezialisierungsbereich wählen die Studierenden fachbezogene Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von 55 Credits sowie allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von 5 Credits aus dem konkreten Angebot der Hochschule aus. 2 Die Zusammenstellung der unterschiedlichen Module ist grundsätzlich frei, es sind jedoch die Zugangsvoraussetzungen der gewählten Module zu berücksichtigen. 4 Module 1 Die zum Bestehen der Bachelorprüfung erforderlichen Module, die Art und der Umfang der Lehrveranstaltungen, die Form der Prüfungen einschließlich der Bearbeitungszeiten für die Anfertigung der vorgesehenen Aufsichtsarbeiten, die Gewichtung mehrerer Prüfungen innerhalb eines Moduls, etwaige Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Prüfungen sowie die Bewertung nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) sind in der Anlage festgelegt. 2 Ein Credit entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. 5 Modulhandbuch, Studienplan (1) 1 Die Fakultät Informatik erstellt ein Modulhandbuch. 2 Das Modulhandbuch legt die Lehrinhalte und Lernziele der Module im Einzelnen fest. 3 Darüber hinaus enthält es insbesondere nähere Bestimmungen zu den in der Anlage genannten Prüfungen und Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen, die fachliche Betreuung während der Anfertigung der Abschlussarbeit und im Praktikum sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht Deutsch ist. 4 Des Weiteren soll das Modulhandbuch den Arbeitsaufwand der Studierenden und die empfohlenen Teilnahmevoraussetzungen der Module beschreiben, sowie die Dauer der Module, die Häufigkeit ihres Angebots und die englischsprachigen Modulbezeichnungen festlegen. 5 Soweit in einem Semester das gleiche Modul mehrfach angeboten wird, bestimmt das Modulhandbuch die Kriterien, nach denen sich die Verteilung der Studierenden auf die inhaltsgleichen Angebote richtet. (2) 1 Außerdem erstellt die Fakultät Informatik einen Studienplan. 2 Der Studienplan informiert im Einzelnen über das Lehrangebot der Fakultät und den empfohlenen Studienverlauf.

(3) 1 Modulhandbuch und Studienplan werden vom Fakultätsrat beschlossen und sind hochschulöffentlich bekannt zu machen. 2 Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, in dem die Regelungen erstmals anzuwenden sind. 3 Festlegungen, die das Prüfungsverfahren betreffen, bedürfen des Einvernehmens der Prüfungskommission. 6 Zugangsvoraussetzungen für einzelne Module (1) 1 Studierende, die noch nicht mindestens 45 Credits in den Modulen des Grundlagenbereichs erworben haben, sind von der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Module der folgenden Studienabschnitte ausgeschlossen, bis sie diese Zugangsvoraussetzung erfüllen. 2 Dies gilt nicht für allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule. (2) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Module des Praxissemesters setzt voraus, dass der oder die Studierende alle Module des Grundlagen- und Kernbereichs mit Erfolg abgeschlossen und mindestens 45 Credits in den Modulen des Spezialisierungsbereichs erworben hat. 7 Unterrichts- und Prüfungssprache 1 In geeigneten Modulen kann die Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch sein. 2 Im Übrigen werden die Lehrveranstaltungen und Prüfungen in deutscher Sprache abgehalten. 8 Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Hochschule Hof den Studierenden den Grad eines Bachelor of Science (B.Sc). 9 Prüfungskommission 1 In der Fakultät Informatik wird eine Prüfungskommission für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik gebildet. 2 Die Prüfungskommission setzt sich aus dem oder der Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern zusammen. 3 Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch den Fakultätsrat.

10 In-Kraft-Treten 1 Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Sommersemester 2013 das Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik aufnehmen. 3 Gleichzeitig tritt für die in Satz 2 genannten Studierenden die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 8. August 2006 (Amtsblatt der Hochschule Nr. 5/2006), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29. Juli 2010 (Amtsblatt der Hochschule Nr.15/2010) außer Kraft; für alle anderen Studierenden gilt die Studien- und Prüfungsordnung vom 8. August 2006 fort. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof vom 10. Juli 2013 und der Genehmigung des Präsidenten der Hochschule vom 6. August 2013. Hof, den 6. August 2013 gez. Prof. Dr. Dr. h. c. Jürgen Lehmann Präsident Diese Satzung wurde am 6. August 2013 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 6. August 2013 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 6. August 2013.

Anlage (zu 4) I. Grundlagenbereich 1 2 3 4 5 6 7 Lfd. Nr. Modulgruppen und Module SWS Credits Lehrveranstaltungsform Form Prüfungen Zulassungsvoraussetzungen 1 Grundlagen Mathematik 1.1 Diskrete Mathematik für Informatiker 1.2 Statistik 2 Grundlagen Informatik 2.1 Grundlagen der Informationstechnik 2.2 Algorithmen und Datenstrukturen 3 Grundlagen Softwareentwicklung 3.1 Objektorientierte Programmierung I 1) 6 7 SU, Ü schrp90 Testat 3.2 Objektorientierte Programmierung II 1) Testat 3.3 Software Engineering I 1) 4 Grundlagen Wirtschaft 4.1 Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 4.2 Buchführung und Bilanzierung 4.3 Kosten- und Leistungsrechnung in SAP 4.4 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 5 Allgemeine Grundlagen 5.1 Wissenschaftliches Arbeiten 2 3 SU, Ü Kl60 1) Bei Modulen mit römischer Nummerierung kann sich der Stoff auf mehrere Module verteilen. Dabei gilt, dass das Modul mit der Nummerierung I immer die Grundlagen des Faches vermittelt, darauf aufbauend folgen dann die Module II, III usw., welche Vertiefungen und Spezialisierungen des Faches beinhalten.

II. Kernbereich 1 2 3 4 5 6 7 Lfd. Nr. Modulgruppen und Module SWS Credits Lehrveranstaltungsform Form Prüfungen Zulassungsvoraussetzungen 6 Allgemeinwissenschaftliche Grundlagen 6.1 Englisch für Informatiker 4 5 SU,Ü schrp90 6.2. Wirtschaftsenglisch 4 5 SU,Ü Ref,schrP90 2) 6.3 Präsentation und Kommunikation 4 5 SU,Ü Ref, StA 2) TN 7 Algorithmen und Verfahren 7.1 Formale Sprachen 4 5 SU,Ü schrp90 8 Softwareentwicklung 8.1 Software Engineering II 1) 4 5 SU,Ü StA 8.2 Praktikum Software Entwicklung 4 5 Pr StA TN 9 Basisinformationssysteme 9.1 Rechnernetze I 1) 4 5 SU,Ü schrp90 9.2 Datenbanken I 1) 4 5 SU,Ü schrp90 10 Wirtschaft Organisation und Prozessmanagement 10.1 Controlling und Investitionswirtschaft 10.2 4 5 SU,Ü schrp90 4 5 SU,Ü schrp90 10.3 Logistik 4 5 SU,Ü schrp90 10.4 Marketing und E-Commerce 4 5 SU,Ü schrp90 1) Bei Modulen mit römischer Nummerierung kann sich der Stoff auf mehrere Module verteilen. Dabei gilt, dass das Modul mit der Nummerierung I immer die Grundlagen des Faches vermittelt, darauf aufbauend folgen dann die Module II, III usw., welche Vertiefungen und Spezialisierungen des Faches beinhalten. 2) Für die Berechnung der Endnote eines Moduls sind die beiden Prüfungsleistungen jeweils mit 1/2 zu gewichten.

III. Spezialisierungsbereich 1 2 3 4 5 6 7 Lfd. Nr. Modulgruppen und Module SWS Credits Lehrveranstaltungsform Form Prüfungen Zulassungsvoraussetzungen 11 Wahlpflichtmodule 11.1 Fachbezogene Wahlpflichtmodule 3) 11x4 11x5 SU,Ü P 1) ZV 2) 11.2 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule 4) 5 SU,Ü P 1) ZV 2) 1) Mögliche Prüfungsleistungen (P) sind schriftliche Prüfungen von 90 min Dauer (schrp90), Studienarbeiten (StA) oder Referate (Ref). Eine Studienarbeit (StA) kann eine Präsentation der Arbeit oder ein Kolloquium über die Arbeit beinhalten. Die mit P gekennzeichneten geforderten Prüfungsleistungen werden zu Beginn eines Semesters vom Fakultätsrat in Einvernehmen mit der Prüfungskommission im Modulhandbuch festgelegt. 2) Mögliche Zulassungsvoraussetzungen (ZV) sind Testat oder Teilnahmenachweis (TN). Zulassungsvoraussetzungen werden zu Beginn eines Semesters vom Fakultätsrat in Einvernehmen mit der Prüfungskommission im Modulhandbuch festgelegt. 3) Fachbezogene Wahlpflichtmodule umfassen jeweils 4 SWS und 5 Credits. Die im jeweiligen Semester zur Auswahl stehenden Module werden zu Semesterbeginn vom Fakultätsrat unter Berücksichtigung der Nachfrage und der Kapazitäten sowie der Erfordernisse einer effizienten Nutzung der vorhandenen Ressourcen im Einvernehmen mit der Prüfungskommission im Modulhandbuch festgelegt. Dabei bietet die Fakultät Informatik geeignete Wahlpflichtmodule an, beispielsweise IT-Management, Geschäftsprozessmodellierung, Computergestützte Geschäftsprozesse, Web-Development, Text-Mining für das Web 2.0, Datenbanken II, Oracle Workshop, Rechnernetze II ff., Datensicherheit in Rechnernetzen, Netzwerkadministration, Serverseitiges Programmieren mit Java, Software Qualitätsmanagement, SW-Projektmanagement, Mathematik II ff, Finanzmathematik, Kryptologie, Web-basierte Informationssysteme, Information Retrieval, Strategische Informationssysteme, Content Management, Geographische Informationssysteme, Informationssysteme und IT- Infrastrukturen, Multimediale Informationssysteme, Wissensmanagement, Web-Marketing und E-Commerce, Produktiver Betrieb hochverfügbarer IT-Systeme, SAP-Programmierung, Programmierung von ERP-Systemen, Einführung in Microsoft Dynamics NAV, Grundlagen der Künstlichen Intelligenz, Expertensysteme und Elektronische Bankensysteme. Der Stoff kann auch über mehrere Module (entsprechend der umseitig definierten römischen Nummerierung) verteilt werden. Des Weiteren können Fachbezogene Wahlpflichtmodule aus den Curricula der Studiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften stammen, beispielsweise Controlling, Unternehmensbewertung, Finanzmanagement, Personalführung, Handelsrechtliche Rechnungslegung, Marketing-Mix, Sektorales Marketing, Strategisches und internationales Marketing, Marktforschung, Corporate Finance und Bankwirtschaft, Unternehmensführung im öffentlichen Sektor, Rechnungswesen und Controlling im öffentlichen Sektor, Interdisziplinäre Gründungsforschung und Gründungsmanagement, Social & HealthCare Mangement, Controlling und Qualitätsmanagement in Gesundheitseinrichtungen, Industrielle Logistik, Handelslogistik und Einkauf, Wirtschaftsprüfung etc. Schließlich sind auch Module aus den Curricula der Studiengänge der Fakultät Ingenieurwissenschaften möglich, beispielsweise Betriebliche Informationssysteme, Management-Support-Systeme, Technische Informationssysteme und Unternehmensführung. Für Module aus anderen Fakultäten gelten im Hinblick auf die abzulegenden Prüfungen die Regelungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. 4) Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule können aus den Curricula der Studiengänge der Fakultät Ingenieurwissenschaften gewählt werden, soweit diese Fakultät die entsprechenden Module dafür bereitstellt. Außerdem können bei Erfüllung der diesbezüglichen Teilnahmevoraussetzungen alle Module aus dem Angebot des Sprachenzentrums als allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtmodul gewählt werden. Im Hinblick auf die abzulegenden Prüfungen und die erworbenen Credits gelten die Regelungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Schließlich kann die Fakultät Informatik allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule auch selbst anbieten. Diese müssen aus den Naturwissenschaften, der Technik, der Mathematik, der Rechtswissenschaft, der Philosophie, der Geschichte, den Kunstwissenschaften, den Musikwissenschaften, den Sportwissenschaften oder anderen an Hochschulen gelehrten Wissensgebieten stammen. Das diesbezügliche Angebot wird zu Beginn eines Semesters vom Fakultätsrat in Einvernehmen mit der Prüfungskommission im Modulhandbuch festgelegt.

IV. Praxissemester 1 2 3 4 5 6 7 Lfd. Nr. Modulgruppen und Module SWS Credits Lehrveranstaltungsform Form Prüfungen Zulassungsvoraussetzungen 12.1 Praxisarbeit 18 Pr StA TN 1) 12.2 Bachelorarbeit 12 Pr AA 2) 1) Das Praktikum dauert 18 Wochen. Die Ableistung des Praktikums ist durch einen Teilnahmenachweis der Ausbildungsstelle zu belegen, der den Anforderungen der Hochschule entspricht. Für den Teilnahmenachweis ist das von der Hochschule ausgegebene Formular zu verwenden. Das Nähere regelt das Modulhandbuch. 2) Die Bearbeitungszeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit beträgt vorbehaltlich des folgenden Satzes drei Monate. Sie dauert fünf Monate, wenn das Thema bis einen Monat nach Beginn des Praxissemesters vergeben worden ist. Erläuterung der Abkürzungen: AA Abschlussarbeit StA Studienarbeit Kl Klausur* SU Seminaristischer Unterricht P Prüfung(en) SWS Semesterwochenstunden Pr Praktikum TN Teilnahmenachweis Ref Referat Ü Übung schrp schriftliche Prüfung* ZV Zulassungsvoraussetzungen * Mit Angabe der Bearbeitungszeit in Minuten.