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120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm 164, 164G, 166, 251 Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm

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Transkript:

Seite : 1 / 10 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Radausführung: Lk 112 Radgröße: 8½Jx18H2 Einpreßtiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72.5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm alternative Radlast: 955 bei Reifenabrollumfang: 2400 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 204, 204K, 212, 245, 204X, 207 Radschraube, Kegel 60, Gewinde 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 215, 216, 220, 221 Radschraube, Kegel 60, Gewinde 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 163, 164, 164G, 251 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 150 Nm

Seite : 2 / 10 Typ: 163 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0083*.. 110 bis 173 ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) K01)K02) 255/55R18 285/50R18 184 bis 255 ML-Klasse 255/55R18 M+S e1*96/79*0083*14e 1430/1600(1750) 4/100/57 Typ: 220 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0099*.. 145 bis 326 Mercedes S-Klasse, 235/45R18 A02) bis A10)E51) S55 AMG, S63 AMG 245/45R18 368 S 600 368 S 55 AMG 245/45R18 A02) bis A10)E51) 245/45R18 M+S A02) bis A10)E51) e1*97/27*0099*15 1200/1325(1360) 1240/1400 (1445) S55, 600 5/112/66 Typ: 215 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0113*.. 220 bis 326 CL 235/45R18 A02) bis A10) 245/45R18 A01)K21) 368 CL 600 368 CL 55 AMG 245/45R18 A01) bis A10) 245/45R18 M+S A01) bis A10) e1*98/14*0113*10 1165/1270(1310) 5/112/66

Seite : 3 / 10 Typ: 216 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0372*.. 285 CL- Klasse 235/50R18 A02) bis A10) A94)T40) 255/45R18 380 CL- Klasse zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen 255/45R18 275/45R18 A02) bis A10) T40)V00) 255/45R18 M+S A02) bis A10) A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen 255/45R18 M+S 275/45R18 M+S A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0372*04 1285/1390(0) 5/112/66,5 Typ: 221 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0335*.. 155 bis 285 S- Klasse 235/50R18 A02) bis A10) A94)T40) 255/45R18 380 S- Klasse zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen 255/45R18 275/45R18 A02) bis A10) T40)V00) 255/45R18 M+S A02) bis A10) A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen 255/45R18 M+S 275/45R18 M+S A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0335*11 1375/1375 (1430) 5/112/66,5 Typ: 245 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0314*.. 70 bis 142 B- Klasse 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K81) 215/40R18 K01)K04)K81) e1*2001/116*0314*05 1005/900(935) 5/112/66,5

Seite : 4 / 10 Typ: 164 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0315*.. 140 bis 225 ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) E70) K01)K02) 245/55R18 E70) 255/55R18 285/50R18 e1*2001/116*0315*10 1470/1600(1700) 5/112/66,5 Typ: 164G ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0340*.. 155 bis 165 GL-Klasse 265/60R18 A01) bis A10)E26)E69) K01)K04) 275/60R18 285/55R18 e1*2001/116*0340*08 1550/1800/2000 5/112/66,5 Typ: 251 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0341*.. 140 bis 225 R-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) K01)K02) 245/55R18 e1*2001/116*0341*05 1370/1700(1800) 5/112/66,5

Seite : 5 / 10 Typ: 204 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0431*.. 100 bis 215 C-Klasse, Limousine 215/40R18 A01) bis A10) E59)K04) K01) 225/40R18 K04)K13) 235/40R18 K02)K13)K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) e1*2001/116*0431*10 1135/1145(1185) 5/112/66,5 Typ: 204K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0457*.. 100 bis 200 C-Klasse, Kombi 215/40R18 A01) bis A10) E59)K04) K01) 225/40R18 K04)K13) 235/40R18 K02)K13)K85) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen 225/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01)K02)K13)K85)V00) e1*2001/116*0457*05 1160/1225 (1265) 5/112/66,5

Seite : 6 / 10 Typ: 204X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0480*.. 120 bis 200 GLK 235/50R18 A01) bis A10) K01)K02) 235/55R18 245/50R18 245/55R18 255/45R18 e1*2001/116*0480*02 1270/1280 (1330) 5/112/66,5 Typ: 212 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0501*.. 120 bis 215 E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) E18)M00) 225/40R18 225/45R18 235/40R18 A01)K03) 245/40R18 A01)K01) 255/40R18 A01)K01)K04) 285 E-Klasse zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10) K03) K04) V00n) 245/40R18 A01) bis A10) K01) 255/40R18 K04) e1*2001/116*0501*00 1190/1275(1385) 5/112/66,5

Seite : 7 / 10 Typ: 207 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0502*.. 120 bis 215 E-Klasse Coupe 215/40R18 A02) bis A10) 225/40R18 235/35R18 235/40R18 285 E-Klasse Coupe 245/35R18 A01)K01) 235/35R18 A02) bis A10) 235/40R18 245/35R18 A01)K01) e1*2001/116*0502*02 1110/1130 (1170) 5/112/66,5 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

Seite : 8 / 10 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1910 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen. Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E51) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen : - Sonderschutzfahrzeuge (Fahrzeuge haben serienmäßig zulässige Achslasten von mehr als 1400 kg an Achse 2 ) E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E69) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 19-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Seite : 9 / 10 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste kommplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45 vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger komplett um- und anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

Seite : 10 / 10 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T40) Bei Fahrzeugen mit Motortuning (ohne die serienmäßige Abregelung der Höchstgeschwindigkeit bei 250 km/h) ist generell eine gesonderte Reifenfreigabe für die neuen Einsatzbedingungen (v max ) erforderlich. V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers. Essen, 24.08.2009 K:\RÄDER\015\\