Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Deutscher Bundestag WD /17

Ähnliche Dokumente
Durchsetzung der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages Deutscher Bundestag WD /18

Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts

Reichweite des Auskunftsrechts eines Abgeordneten bei Finanzsanktionen

Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe

Nutzung der Business Class bei Auslandsdienstreisen Vergleich der Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden

Französisches Kindergeld für EU-Bürger mit Kindern in anderen EU-Staaten

Einzelfrage zur Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG

Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)

Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gesetzliche Regelungen zu Interessenkonflikten Deutscher Bundestag WD /17

Umfang abgerufener Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch einzelne Bundesländer

Zu den Begriffen deutsches Volk, Deutsche und deutsche Volkszugehörigkeit im Grundgesetz

Integrierte Stadtentwicklungskonzepte und Wertsteigerung von Grundstücken

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Zweitwohnungsteuer bei Gartenlauben Deutscher Bundestag WD /18

Übernachtungsteuer für Abgeordnete Rechtliche Rahmenbedingungen am Beispiel Berlins

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG Deutscher Bundestag WD /16

Frage zur Wirkung eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Beschluss zu BT-Drs. 18/7365, Ziff. 4

Ausweitung der Optionspflicht bei doppelter Staatsangehörigkeit

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachbarrecht Deutscher Bundestag WD /16

Kostenerstattung des Bundes an die Länder im Bereich der Asylpolitik

Statistische Angaben zu Störfällen in der Luftfahrt

Zustimmungserfordernisse bei Veräußerungen von Liegenschaften des Bundes

Strafrechtliche Konsequenzen bei der Weitergabe von Informationen

Errichtung von Steganlagen an Bundeswasserstraßen

Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Liquefied Petroleum Gas (LPG), sog. Autogas Deutscher Bundestag WD /17 - WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Zentrales Fahrzeugregister Deutscher Bundestag WD /17

Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt

Beschäftigungsverhältnisse bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Sanktionen bei Datenmissbrauch Deutscher Bundestag WD /18

Informationsrechte bei der Zulassung von Windenergieanlagen

Fragen zur geplanten Reform der Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen

Zur Ableitung einer Pflicht zur Durchführung systematischer Grenzkontrollen aus 18 Asylgesetz

Fragen zum deutschen und israelischen Staatsangehörigkeitsrecht

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Rechtsfragen zur Zulassung von Motorrädern Deutscher Bundestag WD /18

Informationen zur Einkommenssituation von Selbständigen und ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung

Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes

Sanierungsbedarf von mit bioziden Holzschutzmitteln behandelten Einfamilienhäusern

Aufnahme, Speicherung und Weitergabe von Stimmproben durch die Polizei

Kontrolle über Zuwendungen an Stiftungen aus dem Bundeshaushalt

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rangfolge von Insolvenzforderungen Deutscher Bundestag WD /18

Laufbahn- und Besoldungsrecht für Grundschullehrer

Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland

Rechtliche Rahmenbedingungen des Africa Agriculture and Trade Investment Fund

Zur Berechnung des Festzuschlags für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtliche Fragen zur Münzproduktion Deutscher Bundestag WD /18

Angabe der sog. Nationalität in Ausweispapieren in der Sowjetunion

Zur Möglichkeit der Aussetzung der Heranführungshilfe der EU an die Türkei

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Zulässigkeit von Windkraftanlagen Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum BAföG

Steuern und Abgaben in Bezug auf Jahrmärkte und Vergnügungsparks

Fragen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen

Soziale Ungleichheit und Segregation in deutschen Städten Aktuelle Studien und Erhebungen

Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Wertschöpfung durch Windenergieanlagen

Privatrechtliche Handlungsfähigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Versicherungsmaklern

Ausschreibungspflicht von Sondernutzungsverträgen Im Hinblick auf die EU-Konzessionsvergaberichtlinie

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Zum Adoptionsverfahren in Deutschland Deutscher Bundestag WD /16

Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen

Veräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Europarechtlich harmonisierte Steuern Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Fragen zum Verkehrsflughafen Berlin-Tegel Deutscher Bundestag WD /17

Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen Deutscher Bundestag WD /18

Transparenz bei gewählten Politikern und Spitzenbeamten

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17

Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Einzelfrage zur Berechnung von Investitionen des Sektors Staat

Finanzaufsichtsbehörden und digitale Finanztechnologien

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Binnenschifffahrt Anforderungen an Schiffsführer Deutscher Bundestag WD /18

Bestandteile des Portfolios von Immobilienfonds

Aktuelle Rechtspolitik Ausgewählte Quellen am Übergang von der 18. zur 19. Wahlperiode

Sachstand. Zur Relevanz des sog. Open-Data-Gesetzes für die Bundestagsverwaltung. Wissenschaftliche Dienste

Zur Möglichkeit der Abschiebung während eines laufenden Strafverfahrens

Neuwahlen nach einer gescheiterten Regierungsbildung

Wohnungstausch in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Mietrechtliche Regelungen

Maßnahmen zur Bankenrettung infolge der Finanzkrise und Bankenregulierung

Zur sog. Ausbildungsduldung nach 60a Abs. 2 S. 4 Aufenthaltsgesetz

Gemeindlicher Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Markierung von Wanderwegen Deutscher Bundestag WD /16

Goldreserven der Deutschen Bundesbank in den USA

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfrage zum Bundeshaushalt Deutscher Bundestag WD /18

Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Fragen zur Luftverkehrsteuer in Deutschland Deutscher Bundestag WD /18

Zur Kostentragungspflicht von Schaustellern auf Weihnachtsmärkten

Verlängerung des Zeitraums des Kindergeldanspruchs auf Grund von Wehrdienstzeiten

Verbandsklage im Tierschutzrecht Landesrechtliche Regelungen und aktuelle Verfahren

Ausweisung von Ausländern aufgrund strafbarer Handlungen

Genehmigungsvoraussetzungen für Windkraftanlagen

Aktuelle Fragen zur steuerlichen Freistellung von Sanierungsgewinnen

Mindestlohn bei nach Monaten bemessenen Zeitlohnabreden Konsequenzen bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns

Sanktionsmöglichkeiten gegen politische Parteien in Deutschland

Kfz-Versicherungsbeiträge für Senioren mit Blick auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gesetzliche Regelungen zum Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern (Aktualisierung des Sachstands WD /16 vom 10.

Transkript:

Rechtsstellung der Bundesnetzagentur 2017 Deutscher Bundestag

Seite 2 Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 9. August 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Seite 3 1. Fragestellung Gefragt wird nach der Rechtsstellung der Bundesnetzagentur, insbesondere nach der aufsichtführenden Behörde und der parlamentarischen Kontrolle. Die Bundesnetzagentur ist eine Regulierungsbehörde mit Sitz in Bonn. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind allgemein im Gesetz über die Bundesnetzagentur (BNetzAG) 1 geregelt sowie in nationalen Spezialgesetzen und europäischen Rechtsakten. Nach 2 BNetzAG ist die Bundesnetzagentur auf den Gebieten des Rechts der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas, des Telekommunikationsrechts, des Postrechts und des Rechts des Zuganges zur Eisenbahninfrastruktur tätig. 2. Relative Unabhängigkeit Die Bundesnetzagentur ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, 1 S. 2 BNetzAG. Demnach führt das Wirtschaftsministerium die Aufsicht über die Bundesnetzagentur. Gemäß Ziff. IV des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin 2 führt jedoch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Fachaufsicht in den Bereichen der Telekommunikationswirtschaft, der Breitbandstrategie und des Telekommunikationsrechts. Die Bezeichnung als selbständige Behörde entspricht Art. 87 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz. Das Attribut bezieht sich vor allem auf die organisatorische Ausgliederung aus einem Bundesministerium und auf die Wahrnehmung eigener Aufgaben. 3 Ob bereits daraus auch auf eine gewisse Weisungsfreiheit geschlossen werden kann, ist umstritten. 4 Eine relative Unabhängigkeit 5 der Bundesnetzagentur folgt jedenfalls aus spezialgesetzlichen, insbesondere europarechtlichen Regelungen. 6 Die Bundesnetzagentur soll so in ihren rechtlichen und ökonomischen Beurteilungen nicht nur vor dem Druck marktbeherrschender Unternehmen 1 Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 7. Juli 2005, BGBl. I S. 1970, 2009. 2 Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bkorgerl_2013; alle Internet-Quellen zuletzt abgerufen am 8. August 2017. 3 Ibler, in: Maunz/Dürig (Begr.), Grundgesetz-Kommentar, 79. Lfg. 2016, Art. 87 Rn. 254. 4 Für grundsätzliche Weisungsgebundenheit selbständiger Behörden Ibler, in: Maunz/Dürig (Begr.), Grundgesetz-Kommentar, Art. 87 Rn. 254; für grundsätzliche Weisungsfreiheit Oebbecke, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, 3. Aufl. 2008, 136 Rn. 91 ( Sachentscheidungen grundsätzlich ohne Einwirkung des zuständigen Ministeriums ); vermittelnd Hermes, in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, 2. Aufl. 2008, Art. 86 Rn. 27 ( in bestimmtem, allerdings unterschiedlichem Maß weisungsfrei gestellt werden kann ). 5 Franzius, Die Bundesnetzagentur zwischen politischer Steuerung und gerichtlicher Kontrolle, DÖV 2013, 714, 715. 6 Weitere Vorschriften neben den im Folgenden genannten bei Franzius, DÖV 2013, 714, 715 Fn. 7.

Seite 4 geschützt werden, sondern auch unbeeinflusst sein von politischen, etwa standortbezogenen Erwägungen. 7 So handeln die nationalen Regulierungsbehörden nach Art. 3 Abs. 3a S. 1 der Telekommunikations- Rahmenrichtlinie 8 unabhängig und holen im Zusammenhang mit der laufenden Erfüllung der ihnen nach den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts übertragenen Aufgaben weder Weisungen einer anderen Stelle ein noch nehmen sie solche entgegen. Weiter heißt es dort jedoch: Dies steht einer Aufsicht im Einklang mit dem nationalen Verfassungsrecht nicht entgegen. Im nationalen Recht schließt 117 Telekommunikationsgesetz (TKG) Weisungen des Wirtschaftsministeriums und des Verkehrsministeriums an die Bundesnetzagentur nicht aus; sie sind jedoch im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. 9 Tatsächlich kam es zu solchen Weisungen noch nicht. 10 Anders als die kartellrechtliche Fusionskontrolle kennt das Regulierungsrecht keine Ministererlaubnis. 11 Detaillierte Vorgaben zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden enthält auch Art. 35 Abs. 4 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie. 12 Dort werden unter anderem die rechtliche Trennung von anderen Einrichtungen, die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Personals und die Zuweisung angemessener Haushaltsmittel gefordert. Im nationalen Recht sieht ähnlich der genannten Regelung im TKG auch 61 Energiewirtschaftsgesetz die Veröffentlichung allgemeiner Weisungen mit Begründung vor. 3. Parlamentarische Kontrolle Nach 3, 5 ff. BNetzAG besteht bei der Bundesnetzagentur ein Beirat. Er besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertretern des Bundesrates. Er schlägt den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur vor. Seine weiteren Aufgaben und Befugnisse definiert insbesondere 120 TKG: Der Beirat ist an bestimmten Entscheidungen der Bundesnetzagentur beteiligt; die Bundesnetzagentur ist dem Beirat gegenüber auskunftspflichtig. Außerdem besteht ein Eisenbahninfrastrukturbeirat mit ähnlichen Kompetenzen, der ebenfalls aus Mitgliedern des Bundestages und Vertretern des Bundesrates besteht. 13 7 Franzius, DÖV 2013, 714, 715. 8 Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und dienste, ABl. L 108 vom 24. April 2002, S. 33. 9 An der Vereinbarkeit mit Europarecht zweifelt Franzius, DÖV 2013, 714, 715. 10 Attendorn/Geppert, in: Geppert/Schütz (Hrsg.), Beck scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013, 117 Rn. 2. 11 Franzius, DÖV 2013, 714, 715. 12 Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG, ABl. L 211 vom 14. August 2009, S. 55. 13 Für weitergehende parlamentarische Kontrolle zur Stärkung der demokratischen Legitimation Franzius, DÖV 2013, 714, 716.

Seite 5 Nach 121 TKG besteht eine Berichtspflicht der Bundesnetzagentur gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes. Schließlich steht jedem Abgeordneten zur Kontrolle der Bundesnetzagentur das parlamentarische Fragerecht zur Verfügung, soweit sich die Fragen auf den Verantwortungsbereich der Bundesregierung beziehen und insbesondere der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen betroffener Unternehmen einer Beantwortung nicht entgegensteht. ***