Studienordnung für den Bachelorstudiengang Anglistik an der Universität Leipzig

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Transkript:

41/28 Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Bachelorstudiengang Anglistik an der Universität Leipzig Vom 17. Mai 2011 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), zuletzt geändert durch das Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 (Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 HBG 2011/2012) vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387), hat die Universität Leipzig am 24. März 2011 folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studiendauer und Studienvolumen 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele 6 Vermittlungsformen 7 Tutorien 8 Aufbau und Inhalte des Studiums 9 Auslandsaufenthalt 10 Module des Bachelorstudiums 11 Abschluss des Bachelorstudiums 12 Studienberatung 13 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung Anlage Studienablaufplan / Modulübersichtstabelle / Modulbeschreibungen 1 1 Modulbeschreibungen werden ausschließlich in der elektronischer Fassung der Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Universität Leipzig veröffentlicht.

41/29 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Anglistik Ziele, Inhalte und Aufbau des Bachelorstudienganges Anglistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.). 2 Zugangsvoraussetzungen Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung gem. 17 SächsHSG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Der Zugang zum Bachelor Anglistik setzt weiterhin voraus, dass der/die Bewerber/in nicht bereits in einem verwandten Bachelor-, Diplom- oder Magisterstudiengang eine Prüfung, deren Bestehen notwendige Voraussetzung für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums ist, endgültig nicht bestanden hat. Als verwandt ist ein Studiengang anzusehen, der im Hinblick auf die Lehrinhalte des Kernfachs zu mindestens 60 % mit dem Bachelor Anglistik identisch ist. Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sind: 1. Englischkenntnisse der Niveaustufe B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Nachweis durch Abiturzeugnis, Zertifikat oder Überprüfung am Sprachenzentrum); 2. Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache auf der Niveaustufe A2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder Lateinkenntnisse (Nachweis durch Abiturzeugnis, Zertifikat oder Überprüfung am Sprachenzentrum). 3 Studienbeginn Das Studium kann nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden.

41/30 4 Studiendauer und Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich Bachelorarbeit sechs Semester. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes (Workload) für das Bachelorstudium Anglistik beträgt 180 Leistungspunkte. (2) Das Studium kann auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Im Falle eines Teilzeitstudiums verringert sich der studentische Arbeitsaufwand pro Jahr entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Antrag der/des Studierenden über den Anteil des Teilzeitstudiums. 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele (1) Das Studium soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbildung geschaffen. (2) Insbesondere sollen die Studierenden fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen anglistische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturstudien sowie in der fachbezogenen Sprachpraxis erwerben. (3) Der Studiengang Anglistik wird mit dem Bachelor of Arts als erstem berufsqualifizierendem Abschluss beendet. 6 Vermittlungsformen (1) Vermittlungsformen sind Vorlesung (V), Seminar (S) und Übung (Ü). (2) Die Modulverantwortlichen können festlegen, dass eine Lernplattform begleitend zum Präsenzstudium für die Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird.

41/31 7 Tutorien Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten finden Tutorien zur Unterstützung der Studierenden statt. 8 Aufbau und Inhalte des Studiums (1) Das Bachelorstudium (B.A.) umfasst einen studentischen Arbeitsaufwand von 180 Leistungspunkten (LP) und setzt sich aus einem Kernfach, dem Bereich der Schlüsselqualifikationen sowie dem Wahlbereich zusammen. (2) In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte erworben. Leistungspunkte werden für bestandene Modulprüfungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von ca. 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium sowie für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung. Der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden soll in der Regel im Studienjahr einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 1800 Zeitstunden nicht überschreiten. Im Falle eines Teilzeitstudiums ( 4 Abs. 2) verringert sich der studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. (3) Das Studium ist wie folgt strukturiert: Das Kernfach (KF) umfasst 120 LP inklusive der Schlüsselqualifikationen im Umfang von insgesamt 30 LP und der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP. Der Bereich der Schlüsselqualifikationen (SQ) umfasst 30 LP, davon 10 LP aus dem Pflichtmodul 04-002-1501 Anglistische Schlüsselqualifikation. Die weiteren Schlüsselqualifikationsmodule im Umfang von 20 LP sind grundsätzlich frei wählbar. Sie können aus dem Gesamtangebot der SQ-Module der Universität oder auch außerhalb dieser als Praktika oder individuelle Forschungsleistung mit Forschungsbericht auch im Ausland erbracht werden. Bei den außeruniversitären Varianten ist die vorherige Abstimmung mit dem Studiengangsverantwortlichen oder dem für das relevante Fachgebiet zuständigen Hochschullehrer erforderlich.

41/32 Der Wahlbereich (WB) umfasst 60 LP, die aus dem Wahlbereichsangebot aller Fakultäten gewählt werden können. Dabei müssen mindestens drei fachlich zusammengehörende Module gewählt werden. Die Aufstockung des Kernfachs um drei Module ist möglich. Hat der/die Studierende im WB sechs Module bestanden, die einem Studiengang zugeordnet sind, so wird dies in geeigneter Weise, z. B. als Wahlfach bescheinigt. (4) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Module bezeichnen einen Verbund zeitlich begrenzter, in sich geschlossener, methodisch oder inhaltlich ausgerichteter Lehrveranstaltungen. Module werden entsprechend ihrem Arbeitsaufwand (Workload) mit Leistungspunkten versehen. Sie werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen besteht und auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. Ein Modul umfasst in der Regel zehn Leistungspunkte. Es gibt drei Grundformen von Modulen: 1. Pflichtmodule: Diese haben alle Studierenden zu belegen. 2. Wahlpflichtmodule: Die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen. 3. Wahlmodule: Die Studierenden haben die freie Auswahl innerhalb des Modulangebots aller Fakultäten. (5) Die Bachelorarbeit wird studienbegleitend in der Regel im dritten Studienjahr verfasst. Sie ist mit einem studentischen Arbeitsaufwand von 10 Leistungspunkten verbunden. 9 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt wird empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren. Sofern die Studierenden planen, im Ausland zu studieren und zu erbringende Studienleistungen auf diesen Studiengang anrechnen zu lassen, haben sie vor Antritt sicherzustellen, dass die zu studierenden Module am entsendenden Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

41/33 10 Module des Bachelorstudiums (1) Der Bachelorstudiengang Anglistik umfasst die in der Anlage dargestellten Module des Kernfachs, Schlüsselqualifikationsmodule sowie Module des Wahlbereichs. (2) Die Module des Wahlbereichs finden sich in der Anlage der Studienordnung des Studienganges, dem diese Module entnommen sind. Regelungen zu den Modulen des Wahlbereichs, die keinem Studiengang entnommen sind, finden sich in den Ordnungen für die Wahlmodule der Fakultäten. Regelungen zu den Modulen und Modulprüfungen der Schlüsselqualifikationen treffen die Ordnung für die fakultätsübergreifenden Schlüsselqualifikationen und die Ordnung für die fakultätsinternen Schlüsselqualifikationen der Philologischen Fakultät. 11 Abschluss des Bachelorstudiums Das Bachelorstudium wird mit der Bachelorprüfung abgeschlossen, die sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Bachelorarbeit zusammensetzt. 12 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, der Auswahl der Wahlbereiche, Einschreibmodalitäten und auf allgemeine studentische Angelegenheiten. (2) Die studienbegleitende fachliche Beratung erfolgt durch die jeweiligen Studienfachberater/innen. Sie bezieht sich auf Fragen der Studiengestaltung des Kernfachs (Kernfachberater/innen) sowie des Wahlbereichs (Berater/innen des Fachs, dem der Wahlbereich entnommen ist). (3) Studierende sollen im dritten Semester an einer Studienfachberatung teilnehmen, wenn sie bis zu dessen Beginn noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben.

41/34 13 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung (1) Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Gleichzeitig tritt die Studienordnung des Bachelorstudienganges Anglistik vom 26. Februar 2007 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig Nr. 17, S. 27 bis 38) außer Kraft. (2) Studienleistungen, die vor Inkrafttreten dieser Neufassung nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung erbracht wurden, werden anerkannt. (3) Diese Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Philologischen Fakultät am 31. Januar 2011 beschlossen. Der Senat der Universität Leipzig hat am 8. März 2011 hierzu Stellung genommen. Sie wurde am 24. März 2011 durch das Rektorat genehmigt. Leipzig, den 17. Mai 2011 Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin

41/35 Erläuterungen zu Platzhaltern in den Anlagen zu SO und PO: Allgemeine Erläuterung Platzhalter: Diese stehen in der Übersicht für Auswahloptionen der Studierenden. Dabei ist jeweils der Umfang der zu wählenden Module (Leistungspunkte) angegeben. Wahlpflichtplatzhalter sind aus dem angefügten Katalog von Wahlpflichtmodulen nach Maßgabe der Bestimmungen der Prüfungsordnung zu füllen, Wahlbereichplatzhalter aus dem Angebot des Wahlbereichs nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnungen zu füllen. Einzelerläuterung Wahlbereichplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Module, die im dort angegebenen Umfang von den Studierenden im Wahlbereich gemäß Festlegung der Prüfungsordnung gewählt werden können. Wahlpflichtplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Wahlpflichtmodule des Studienganges, die im dort angegebenen Umfang studiert werden können. Welche Wahlpflichtmodule auszuwählen sind, ist in der Prüfungsordnung geregelt.

41/36 Anlage zur Studienordnung des Studienganges Bachelor of Arts Anglistik Studienablaufplan / Modulübersichtstabelle Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Schlüsselqualifikation 1 2 Teilnahmevoraussetzungen: jedes Semester 1. 6. P 1 600 20 Wahlbereichsplatzhalter 1 6 (3 davon als Aufstockung für Kernfach möglich) Teilnahmevoraussetzungen: jedes Semester 1. 6. P 1 1800 60 04-002-1101 1. P 1 300 10 Einführung in die englischsprachige Literatur und Kultur Vorlesung "Literatur" (2SWS) Übung "Literatur" (2SWS) Vorlesung "Kulturstudien" (2SWS) Seminar "Kulturstudien" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Englischkenntnisse Niveaustufe B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen jedes Wintersemester 04-002-1501 1./3. P 1 300 10 Anglistische Schlüsselqualifikation Vorlesung "Sprachfertigkeiten für den akademischen Diskurs" (2SWS) Übung "Sprachfertigkeiten für den akademischen Diskurs" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Englischkenntnisse Niveaustufe B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen jedes Wintersemester 04-002-1102 2. P 1 300 10 Literaturgeschichte/ Geschichte der Britischen Inseln I Vorlesung "Kulturstudien" (2SWS) Vorlesung "Literatur" (2SWS) Seminar "Literatur" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 04-002-1101 jedes Sommersemester

41/37 04-002-1301 2. P 1 300 10 Einführung in die anglistische Linguistik I Vorlesung "Einführung in die synchrone Linguistik" (2SWS) Übung "Phonetik/Phonologie" (2SWS) Übung "Gesprochener akademischer Diskurs" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Englischkenntnisse Niveaustufe B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen jedes Sommersemester 04-002-1103 3. P 1 300 10 Literaturgeschichte/ Geschichte der Britischen Inseln II Vorlesung "Kulturstudien" (2SWS) Vorlesung "Literatur" (2SWS) Übung "Geschriebener Akademischer Diskurs I" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 04-002-1101 jedes Wintersemester 04-002-1302 3. P 1 300 10 Einführung in die anglistische Linguistik II Vorlesung "Linguistik: Varietäten" (2SWS) Vorlesung "Einführung in die diachrone Linguistik" (2SWS) Seminar "Linguistik: Systemlinguistik" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 04-002-1301 jedes Wintersemester 04-002-1104 4. P 1 300 10 Britische Kultur und Literatur I Seminar "Kulturstudien" (2SWS) Seminar "Literatur" (2SWS) Übung "Übersetzen" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 04-002-1101 jedes Sommersemester Wahlpflichtplatzhalter 1 2 (2 aus 04-002-1105 bis -1107, -1303, -1304, -1601, -1602) Teilnahmevoraussetzungen: jedes Semester 5./6. P 1 600 20 Bachelorarbeit 300 10 Summe: 5400 180

41/38 Wahlpflichtmodule Bachelor of Arts Anglistik Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) 04-002-1601 3./4./ Anglistik im Ausland I 5./6. Teilnahmevoraussetzungen: nach Vorgaben der ausländischen Hochschule jedes Semester 04-002-1602 3./4./ Anglistik im Ausland II 5./6. WP 1 300 10 WP 1 300 10 Teilnahmevoraussetzungen: nach Vorgaben der ausländischen Hochschule jedes Semester 04-002-1105 5. WP 1 300 10 Britische Kultur und Literatur II Vorlesung "Kulturstudien" (2SWS) Seminar "Literatur" (2SWS) Übung "Geschriebener akademischer Diskurs II" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 04-002-1101 jedes Wintersemester 04-002-1303 5. WP 1 300 10 Anglistische Linguistik I Vorlesung "Linguistik: Systemlinguistik" (2SWS) Übung "Geschriebener Akademischer Diskurs II" (2SWS) Seminar "Linguistik: Varietäten / Textlinguistik / Sonstige Gebiete" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 04-002-1302 jedes Wintersemester 04-002-1106 6. WP 1 300 10 Britische Kultur und Literatur III Vorlesung "Literatur" (2SWS) Seminar "Literatur" (2SWS) Seminar "Kulturstudien" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 04-002-1101 jedes Sommersemester 04-002-1107 6. WP 1 300 10 Die Anglo-Amerikanische Welt im Globalen Kontext Seminar "Literatur oder Kulturstudien Großbritanniens" (2SWS) Seminar "Literatur oder Kulturgeschichte der USA" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 04-002-1101 jedes Sommersemester

41/39 04-002-1304 6. WP 1 300 10 Anglistische Linguistik II Vorlesung "Linguistik: Textlinguistik / Sonstige Gebiete" (2SWS) Seminar "Linguistik: Systemlinguistik" (2SWS) Seminar "Linguistik: Diachrone Linguistik" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Modul 04-002-1302 jedes Sommersemester