*der FN-angeschlossenen Pferdezuchtverbände*

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Transkript:

1 Bundes Lewitzer Schau (BLS) 2015 *der FN-angeschlossenen Pferdezuchtverbände* Ort: Landgestüt Redefin, 19230 Redefin, Alter Paradeplatz Termin: 02. August 2015 Zeit: vorläufiger Zeitplan: I. BLS: 08:30-09:00 Uhr Anreise, Anmeldung incl. Erklärung der Startbereitschaft 09:30-13:30 Uhr Bewertung, Prämierung, Zuchtkritik, Kommentierung, Umbau für II II. Schauprogramm: Dauer ca. 60 Minuten im Anschluss an I. BLS Veranstalter: Verband der Pferdezüchter MV e.v. (VPZ MV) Charles-Darwin Ring 4, 18059 Rostock, Tel.: 0381-44033870 Fax: 0381-44033877 email: h.fischer@pferdezuchtverband-mv.de Internet: www.pferdezuchtverband-mv.de unterstützt durch: - IG Lewitzer Mecklenburg-Vorpommern e.v. - IG Lewitzer Brandenburg Sachsen Anhalt e.v. - Deutsche Reiterliche Vereinigung e.v. (FN) Nennung: Namentliche Nennung der Zuchtpferde auf dem dafür vorgesehenen Nennungsformular Die Nennung erfolgt ausschließlich über die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Züchtervereinigungen (Pferdezuchtverbände) per vorgegebener Excel-Datei an den Veranstalter. Nachnennungen sind nicht möglich. Nennungsschluss: 01. Juli 2015 Nenngeld: Das Nenngeld beträgt 25,-- / teilnehmendem Lewitzer (Hengste, Stuten, Fohlen, Wallache) und ist den Nennungen beizufügen. Startgeld wird nicht erhoben. Das Nenngeld ist geschlossen von den Züchtervereinigungen (Pferdezuchtverbänden) für alle Teilnehmer an den Veranstalter bis zum 01.07.2015 auf: - Bank: VR Bank Güstrow - IBAN: DE 76 1406 1308 0000 751 324 - BIC: GENODEF 1 GUE zu überweisen. Das Nenngeld wird grundsätzlich nicht erstattet. Teilnahmebedingungen: 1.) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Lewitzer Hengste, Stuten, Fohlen und Wallache mit Tobianoscheckung (Plattenscheckung) 2.) Es dürfen nur Fohlen des Geburtsjahrganges 2015 und 2015 dreijährige und ältere Hengste, Stuten und Wallache genannt werden, die einen Abstammungsnachweis mit Rassebezeichnung Lewitzer oder Pinto/Lewitzer einer FN angeschlossenen Züchtervereinigung besitzen. Eine Ausnahme bilden Stuten und Hengste, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geboren und einen Abstammungsnachweis einer der ehemaligen Züchtervereinigungen der DDR besitzen.

2 3.) Hengste müssen in das Hengstbuch I eines FN-Mitgliedszuchtverbandes eingetragen sein und 5-jährig und älter die nach dem Tierzuchtgesetz bzw. der Zuchtverbandsordnung der FN (ZVO) geforderte Leistungsprüfung abgelegt haben. Alle Stuten müssen in das Stutbuch I eines FN- Mitgliedszuchtverbandes eingetragen sein. Fünfjährige und ältere Stuten müssen mindestens 1 Fohlen gebracht haben. Mögliche Klasseneinteilungen (nach Nennungen) Fohlen* Klasse 1: Hengstfohlen, Geb.-Jahrgang 2015, mind. mit Prämierung im Herkunftsverband Klasse 2: Stutfohlen, Geb.-Jahrgang 2015 mind. mit Prämierung im Herkunftsverband Stuten* Klasse 3: 3-jährige Stuten (36-47 Monate) Klasse 4: 4-6 jährige Stuten (48 83 Monate) Klasse 5: 7-9 jährige Stuten (84 119 Monate) Klasse 6: 10-jährige und älter (120 Monate und älter) Hengste* Klasse 7: Junghengste (36 bis 60 Monate (ohne HLP möglich) Klasse 8: Hengste (über 60 Monate mit HLP) Wallache* Klasse 9: Wallache (36 Monate und älter) Familienwettbewerbe* Klasse 10: Mutter mit 2 Töchtern Klasse 11: Großmutter, Mutter, Tochter Klasse 12: 3 Töchter einer Mutter (ohne Mutter) * Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit der Klassenzusammenlegung vor, sofern nicht Mindestens 5 Pferde oder 3 Stutenfamilien in der ausgeschriebenen Klasse gemeldet sind. * Bei ausreichend hohem Nennungsergebnis in den einzelnen Wettbewerbe behält sich der Veranstalter ferner vor, diese ggf. nach Alter der Pferde in Unterklassen zu teilen. * In Abhängigkeit von der Zahl der Nennungen behält sich der Veranstalter vor, auf 2 Ringen zu richten. Fohlenwettbewerbe: Die Klasseneinteilung erfolgt nach dem Eingang der Nennungen und Alter der Fohlen. Zuerst starten die älteren Fohlen. In den einzelnen Klassen werden die an 1. 3. Stelle platzierten Fohlen nach Maßgabe der Kommissionen rangiert. Bei gleicher Gesamtnote entscheidet 1) Die bessere Bewegungsnote (Trab + Schritt), danach 2) die bessere Note des Types und danach 3) die bessere Note für die Qualität des Körperbaues. Ab 4. Platz erfolgt keine weitere Rangierung. Alle weiteren Fohlen folgen in der

3 Stutenwettbewerbe: Die Klasseneinteilung erfolgt nach dem Eingang der Nennungen und dem Alter der Stuten. In den einzelnen Klassen werden die an 1. 3. Stelle platzierten Stuten nach Maßgabe der Kommission rangiert. Bei gleicher Gesamtnote entscheidet 1) die bessere Bewegungsnote (Trab + Schritt), danach 2) die bessere Note des Types und danach 3) die bessere Note für die Qualität des Körperbaues. Ab dem 4. Platz erfolgt keine weitere Rangierung. Ggf. weitere Bundesprämienstuten folgen in der Diesen folgen dann alle weiteren Hengste in der Vergabe des Titels der FN-Bundesprämienstute: Alle Stuten, die nach Vorgabe der Zuchtverbandsordnung (ZVO) leistungsgeprüft sind und bei dieser Schau eine Endnote von 8,0 und höher erhalten haben, bekommen eine von der FN vergebene Bundesprämie, verbunden mit Urkunde und Plakette. Die Bundesprämie wird pro Stute nur einmal vergeben. Hengstwettbewerbe: Die Klasseneinteilung erfolgt nach dem Eingang der Nennungen und dem Alter der Hengste. Richter: mindestens 3, davon mindestens 1 Zuchtleiter In den einzelnen Klassen werden die an 1. bis 3. Stelle platzierten Hengste nach Maßgabe der Kommissionen rangiert. Bei gleicher Gesamtnote entscheidet 1) die bessere Bewegungsnote (Trab + Schritt), danach 2) die bessere Note des Types und danach 3) die bessere Note für die Qualität des Körperbaues. Ab dem 4. Platz erfolgt keine weitere Rangierung. Ggf. weitere Bundesprämienhengste folgen in der Diesen folgen dann alle weiteren Hengste in der Vergabe des Titels des FN-Bundesprämienhengstes: Alle dreijährigen und älteren Hengste mit einer Endnote von 8,0 und besser erhalten die Bundesprämie der FN. Diese kann pro Hengst nur einmal in seinem Leben vergeben werden. Bei Hengsten, die zum Zeitpunkt der Prämierung lediglich die zweitägige Kurzprüfung absolviert haben, erfolgt die Vergabe der FN-Bundesprämie erst dann, wenn diese Hengste die vollständigen Anforderungen an Leistungsprüfungen absolviert haben und endgültig in das Hengstbuch I eingetragen sind. Die bundesprämierten Hengste erhalten eine Urkunde und eine Plakette der FN. Wallachwettbewerbe: Eine evtl. Klasseneinteilung erfolgt nach dem Eingang der Nennungen und dem Alter der Wallache. In den einzelnen Klassen werden die an 1. bis 3. Stelle platzierten Wallache nach Maßgabe der Kommissionen rangiert. Bei gleicher Gesamtnote entscheidet 1) die bessere Bewegungsnote (Trab + Schritt), danach 2) die bessere Note des Types und danach 3) die bessere Note für die Qualität des Körperbaues. Ab dem 4. Platz erfolgt keine weitere Rangierung. Alle weiteren Wallache folgen in der Reihenfolge der Katalognummern.

Familienwettbewerbe: Teilnahmeberechtigt sind Stuten, die in Einzelwettbewerben beurteilt wurden. 10jährige und ältere Stuten brauchen nicht im Einzelwettbewerb beurteilt worden sein. Die Klasseneinteilung erfolgt nach dem Eingang der Nennungen. Die Rangierung erfolgt in Anlehnung an die Stutenwettbewerbe. Mindestauftrieb/Klasse: 3 Familien (Es können auch Klassen gestrichen oder zusammengelegt werden) Richter: entsprechend Festlegung nach Nennungsschluss 4 Besondere Bestimmungen: Veterinärbedingungen: gemäß Vorgabe Landkreis Ludwigslust-Parchim werden nach Nennungsschluss vom Veranstalter dem nennenden Aussteller übersandt. Achtung: ohne gültige Influenzaimpfung kein Auftrieb möglich Unterkünfte: Boxen: Richterverfahren: Ansprechpartnerin Hotel- u. Pensionsliste Fr. Susan Bolte (Tel.: 038 781-42 903 / Fax: 038 781-40 200 / email: susan.bolte@freenet.de) Die Bestellung incl. Bezahlung obliegt dem Bestellenden. Fr. Bolte liefert lediglich vorstehende Liste im Sinne einer Empfehlung. Boxen sind vor Ort nur in begrenztem Umfange vorhanden. Die Vergabe des Boxenkontingentes erfolgt nur nach schriftlicher Vorbestellung (Post; Fax; Mail) vom 01.06 01.07.2015 in der Reihenfolge des Einganges sowie gegen Vorkasse zzgl. Boxenreinigungskaution (Barzahlung) bei Anmeldung am Veranstaltungstag bei Fr. Bolte bzw. deren Vertretung. Ansprechpartnerin: Fr. Susan Bolte (Tel.: 038 781-42 903 / Fax: 038 781-40 200 / email: susan.bolte@freenet.de) gemeinsames Richten auf 2 Ringen; Stute, Wallache, Fohlen: mind. 2 Richter / Ring, davon mindestens 1 Zuchtleiter; Hengste: mindestens 3 Richter / Ring, davon mindestens 1 Zuchtleiter Moderation (geplant): # BLS: Dr. S. Hoffmann (LALLF) # Show-Teil: B: Gerigk Vorstellung der Pferde: Beurteilungskriterien: zugelassene Ausrüstung: 1. Dreieckbahn (Schritt, Stand, Trab) 2. Schrittring (Schritt, Platzierung) 3. Prämierung Beurteilt werden im Hinblick auf das Zuchtziel gem. Zuchtprogramm der Rasse folgende Kriterien: 1. Typ (Rasse- und Geschlechtstyp) 2. Körperbau 3. Gangkorrektheit 4. Trab 5. Schritt 6. Gesamteindruck ------------------------------------------------------------ Gesamtnote ============================== * Gem. & 57 LPO können von den Richtern Noten von 1 bis 10 vergeben werden; halbe Noten sind zulässig - Trense gem. LPO 70 B I (nicht erlaubt: Hebelgebisse, Gurt, Ausbindezügel, Bandagen, Vorstellung ohne Gebiss) - Hufeisen

5 Versicherung für Aussteller: Für jedes teilnehmende Pferd muss in jedem Falle eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Für sämtliche Versicherungen zeichnet der Aussteller verantwortlich. Als Vertreter der R+V / VTV Versicherung steht seitens des Veranstalters Hr. Dr. Karsten Schmundt unter Funk: 0172-3830700 für Rückfragen zur Verfügung. Im Nenngeld enthalten sind: Die Gebühren für Kopfnummern, 1 Stallplakette Bundes-Lewitzer-Schau 2015 je Aussteller, 1 Katalog Bundes- Lewitzer-Schau 2015 je Aussteller, Eintritt für den Aussteller und 2 weitere Personen Haftungsausschluss: Durch Abgabe der Nennung erkennt jeder Besitzer und Teilnehmer die besonderen Bestimmungen an und unterwirft sich den Anweisungen und Bestimmungen der vom Veranstalter benannten Schauleitung, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewähren. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Teilnehmer, Pferde, Geschirr und Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne der 278 und 831 BGB. Die Teilnehmer und Besitzer haften für Schäden, die sie an Dritten oder den Einrichtungen des Veranstalters verursachen. Sonstiges: Der Veranstalter behält sich aus wichtigem Grund / wegen höherer Gewalt vor, den Zeitplan und die Veranstaltungsfläche den ggf. veränderten Bedingungen anzupassen (Regenvariante: Portal-Reithalle) Die Veranstaltung ohne Kostenerstattung kurzfristig abzusagen Das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen ist nur auf zugewiesenen Wegen und Plätzen möglich. Auf weiterem Veranstaltungsgelände ist dies strengstens untersagt. Hunde sind auf dem Gelände angeleint zu führen. Rostock, April 2015 Das Präsidium Anlagen: 1.) EXCEL-Nennungsdatei für nennende Zuchtverbände 2.) Veterinärbedingungen werden nach Anmeldeschluss an die Aussteller übersandt & auf den Internetseiten des Veranstalters veröffentlicht Verteiler: 1.) alle der Deutschen Reiterlichen Vereinigung angeschlossenen Züchtervereinigungen sowie 2) nachstehender Verteiler: Landgestüt Redefin nennende Zuchtverbände - ohne Anlage: IG Lewitzer MV IG Lewitzer Brdbg.-SAnh. FN Abt. Zucht Veterinäramt Ludwigslust-Parchim R+V Versicherung Richter LALLF, Dr. Hoffmann