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Transkript:

Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 07.12.2016 17/13665 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 26.08.2016 Jugend und Politik in Mittelfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Formen von politischer Vertretung Jugendlicher gibt es in bayerischen Kommunalparlamenten und gibt es hierzu Rechtsgrundlagen? 2. Wie viele Jugendparlamente/Jugendvertreter//etc. existieren in mittelfränkischen Kommunalparlamenten und in welchen Kommunen gibt es konkret wie viele solcher Jugendvertreter? 3. jeweils oder und von wem und seit wann existieren die jeweiligen Jugendvertreter? 4. Wie hat sich das Engagement der jungen Menschen in der Politik seit Einführung der Jugendvertreter geändert und gibt es belastbare Hinweise für eine höhere Wahlbeteiligung unter Erstwählern? 5. In welchen mittelfränkischen Kommunalparlamenten existieren keine Jugendparlamente/Jugendvertreter/ und warum nicht? 6. Gibt es Hinweise darauf, dass die Anliegen junger Menschen in Kommunen mit Jugendvertretern besser berücksichtigt werden? 7. Wie steht die Staatsregierung zu Jugendvertretern in Kommunalparlamenten und wie fördert sie deren Arbeit? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.10.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. Welche Formen von politischer Vertretung Jugendlicher gibt es in bayerischen Kommunalparlamenten und gibt es hierzu Rechtsgrundlagen? Zur Regelung der politischen Vertretung Jugendlicher auf kommunaler Ebene bestehen keine speziellen Rechtsnormen. Die n und Landkreise entscheiden hier im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, weshalb die Wahrnehmung der Interessen der Kinder und Jugendlichen in verschiedenen Ausprägungen erfolgt, z. B. durch Einrichtung von Jugendparlamenten/Jugend(gemeinde)räten/ Jugendbeiräten/Kinder(gemeinde)räten, durch /Jugendreferenten/sonstige spezielle Referenten bzw. Jugendpolitische Sprecher aus den Reihen des rates, Kinderkommissionen/Kinderversammlungen und sonstige Institutionen zur Aktivierung Jugendlicher. 2. Wie viele Jugendparlamente/Jugendvertreter//etc. existieren in mittelfränkischen Kommunalparlamenten und in welchen Kommunen gibt es konkret wie viele solcher Jugendvertreter? 3. jeweils oder und von wem und seit wann existieren die jeweiligen Jugendvertreter? Zur Beantwortung der Fragen wurde eine Abfrage bei allen mittelfränkischen Landkreisen und n durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Anlage ( Jugendvertretung in Mittelfranken ) zusammengestellt. 4. Wie hat sich das Engagement der jungen Menschen in der Politik seit Einführung der Jugendvertreter geändert und gibt es belastbare Hinweise für eine höhere Wahlbeteiligung unter Erstwählern? Die Zahl der Erstwähler bei Kommunalwahlen wird vom Landesamt für Statistik nicht erhoben. Daher fehlt bereits die Grundlage für belastbare und repräsentative Hinweise. 5. In welchen mittelfränkischen Kommunalparlamenten existieren keine Jugendparlamente/Jugendvertreter/ und warum nicht? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Anlage verwiesen. Den n und Landkreisen steht es im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung frei, ob sie eine kommunalpolitische Vertretung von Kindern und Jugendlichen einrichten. Eine Begründungspflicht, wenn von der Einrichtung einer solchen Institution abgesehen wird, besteht nicht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

Seite 2 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/13665 6. Gibt es Hinweise darauf, dass die Anliegen junger Menschen in Kommunen mit Jugendvertretern besser berücksichtigt werden? Die Frage nach einer besseren Berücksichtigung kann mangels objektivierbarer Kriterien und stark unterschiedlicher örtlicher Verhältnisse auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse nicht beantwortet werden. 7. Wie steht die Staatsregierung zu Jugendvertretern in Kommunalparlamenten und wie fördert sie deren Arbeit? Die Staatsregierung räumt der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Angelegenheiten der Kommunen und darüber hinaus große Bedeutung ein. Ihr ist es ein sehr wichtiges Anliegen, die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für die Gesellschaft bei jungen Menschen zu fördern. Dementsprechend sind die Erziehung zur Demokratie und die politische Bildung als zentrale Aufgaben aller Schulen und aller Lehrkräfte in Bayern fest verankert. Insbesondere im Kontext der politischen Bildung erwerben die Schülerinnen und Schüler in Bayern u. a. das notwendige Wissen (z. B. über die Kommunalverfassungen sowie das politische Leben in n, Landkreisen und Bezirken) und die entsprechende Kompetenz zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere. Im Rahmen der konkreten Unterrichtsgestaltung, aber auch über den Unterricht hinaus motivieren Lehrkräfte aller Schularten und aller Unterrichtsfächer beispielsweise zur Mitgestaltung des Schullebens. Die Staatsregierung begrüßt daher auch die vielfältigen Anstrengungen der Kommunen, die Beteiligung und Interessenvertretung von jungen Menschen zu fördern, ausdrücklich. Die jungen Menschen erhalten damit die Möglichkeit, verantwortungsbewusst an politischen Entscheidungen in ihrer mitzuwirken, von denen sie aktuell oder später als Erwachsene selbst betroffen sind. Das kommunale Gemeinwesen lebt durch die Beteiligung und durch das Engagement möglichst vieler Personen und Organisationen. Beteiligungsmöglichkeiten stärken die Identifikation junger Menschen mit ihrem Gemeinwesen und machen eine kommunale Mitwirkungskultur erlebbar. Beteiligung schafft zudem Identifikation mit der Heimatregion und entwickelt Bindungskraft.

Name der kreisfreien : Ansbach Erlangen Fürth Nürnberg Schwabach ja ja ja Ja nein jeweils oder von den Schülern und von wem wurden sie der Ansbacher Schulen oder? Jugendrat Jugendparlament Jugendbeirat 13 15 8 Wahl durch die Erlanger Jugendlichen nach Wahlrechtsgrundsätzen keine Wahl, sondern 2009 2002 2015 1) Partizipation von Jugendlichen: laut! (siehe www.laut-nuernberg.de) 2) Kinderkommission/Kinderversammlungen (https://www.nuernberg.de/internet/ jugendamt/kinderversammlungen.html) offenes Verfahren zur Aktivierung Jugendlicher 1) 1996 2) 2011 1/24

Landkreis Ansbach Bruckberg Burk Diebach Dietenhofen Feuchtwangen Flachslanden jeweils oder und von wem wurden sie oder? nein ja ja ja ja ja ja Jugendebeauftragte r und Jugendbeirat Jugendbeirat sowie ein vom rat bestimmter Jugendreferent Jugendebeauftragte 2 2 3 1 und 5 Beiräte 13 1 beauftragt Beauftragter vom rat - Beiräte 6 gesetzte Mitglieder (Schülersprecher der Schulen) und 7 von der Jugenddelegiertenversammlung e Mitglieder durch Bürgermeister mit Zustimmung des rates 2014 2014 2014 2014 2013 1990 2/24

Heilsbronn Langfurth Lehrberg Lichtenau Merkendorf Mönchsroth ja ja ja ja ja ja r r r Jugendvertretung 1 1 1 1 3 2 jeweils oder und von wem wurden sie oder? vom rat engesetzt vom rat 2008 2008 2008 2002 2005 1996 3/24

Neuendettelsau Oberdachstetten Rothenburg ob der Tauber Rügland Sachsen b. Ansbach Schillingsfürst ja ja ja ja ja ja Jugendrat Jugendbeirat 9 2 20 2 2 3 jeweils oder und von wem wurden sie oder? 7 werden von den Jugendlichen, 2 werden vom Jugendrat von den Jugendlichen vom rat nicht mehr feststellbar 2014 2016 2014 1990 1986 4/24

Schnelldorf Schopfloch Wassertrüdingen Weihenzell Wettringen Wieseth ja ja ja ja ja ja r r 3 1 2 1 1 1 jeweils oder und von wem wurden sie oder? vom rat 2014 2008 2016 2000 2014 2014 5/24

Windelsbach Wörnitz Adelshofen, Arberg, Aurach, Bechhofen, Buch a. Wald, Burgoberbach, Colmberg, Dentlein a. Forst, Dinkelsbühl, Dombühl, Dürrwangen, Ehingen, Gebsattel, Gerolfingen, Geslau, Herrieden, Insingen, Leutershausen, Mitteleschenbach, Neusitz, Ohrenbach, Ornbau, Petersaurach, Röckingen, Steinsfeld, Unterschwaningen, Weidenbach, Weiltingen, Wilburgstetten, Windsbach, Wittelshofen, Wolframs-Eschenbach ja ja nein r 1 2 jeweils oder und von wem wurden sie oder? 2002 1990 6/24

Landkreis Erlangen- Höchstadt Adelsdorf Bubenreuth Eckenthal Herzogenaurach Höchstadt a. d. Aisch Möhrendorf jeweils oder und von wem wurden sie oder? nein ja ja ja ja ja ja Jugendbeirat Jugendebeauftragte Jugendbeirat Jugendparlament Jugendparlament 5 2 5 4 6 3 von den Jugendlichen Die 5 Parteien im rat haben jeweils eine Person benannt. von den Fraktionen im rat benannt von den Jugendlichen von den Jugendlichen 1996 2003 2015 seit Jahrzehnten 2013 2012 7/24

Röttenbach Aurachtal, Baiersdorf, Buckenhof, Gremsdorf, Großenseebach, Hemhofen, Heroldsberg, Heßdorf, Kalchreuth, Lonnerstadt, Marloffstein, Mühlhausen, Oberreichenbach, Spardorf, Uttenreuth, Vestenbergsgreuth, Wachenroth, Weisendorf ja nein 2 jeweils oder und von wem wurden sie oder? 2004 8/24

Landkreis Fürth Cadolzburg Großhabersdorf Langenzenn Oberasbach Obermichelbach jeweils oder und von wem wurden sie oder? nein ja ja ja ja ja Jugendebeauftragter r Jugendpolitische Sprecher aus den Reihen des rates Jugendparlament 2 1 1 3 7 vom rat vom rat von den Jugendlichen bestimmt 2002 2002 1996 seit mind. 20 Jahren 2010 9/24

Roßtal Seukendorf Veitsbronn Wilhermsdorf Zirndorf Ammerndorf, Puschendorf, Stein, Tuchenbach ja ja ja ja ja nein Jugendreferent und Kindermarktgemeinderat Referent jeweils oder bestimmt, und von wem wurden sie Kindermarktgemeinderat oder? durch Grundschüler r r r Jugendrat 1 und 10 1 1 1 5 vom rat (je Fraktion eine Person) 1996 1990 1990 1995 2014 10/24

Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim Baudenbach Burgbernheim Burghaslach Dachsbach Diespeck nein ja ja ja ja ja Referentin für das Referat Jugend und Verein r jeweils oder und von wem wurden sie oder? 3 1 1 3 2 vom rat vom 1. Bürgermeister Die beiden n meldeten sich freiwillig bei der und wurden durch den rat bestätigt. länger als 10 Jahre 2014 2002??? 2014 11/24

Dietersheim Emskirchen Ergersheim Gallmersgarten Gerhardshofen Gutenstetten ja ja ja ja ja ja r Jugendreferent 1 1 1 1 1 1 jeweils oder und von wem wurden sie oder? 2014 2002 2008 2015 länger als 5 Jahre 12/24

Hagenbüchach Illesheim Ipsheim Langenfeld bergel Bibart ja ja ja ja ja ja Jugendreferent Referenten für das Referat Jugend, Familie, Senioren, Schule, Kindergarten, Jugendraum r 1 1 2 2 4 1 jeweils oder und von wem wurden sie oder? 2008 seit vielen Jahren 2008 2016 13/24

Erlbach Münchsteinach Neuhof a.d.zenn Neustadt a.d.aisch Obernzenn Oberscheinfeld ja ja ja ja ja ja Jugendbeirat 11 1 /r (bis 2013 gab es einen aktiven Jugendbeirat) 1 (ehemaliger Jugenbeirat: 12 Personen) /r /r 1 1 jeweils oder und von wem wurden sie oder? Die Vertreter wurden, anschließend Bekanntgabe im rat. vom Bürgermeister vom rat (ehemaliger Jugendbeirat wurde in einer Wahlversammlung der Vereine und in einem Jugendforum ) 1996 mind. seit 2001 2014 seit 2003 (Jugendbeirat von 2003 bis 2013; momentan wird ein neues Konzept erarbeitet) 2008 2006 14/24

Simmershofen Sugenheim Trautskirchen Uffenheim Wilhelmsdorf Bad Windsheim, Gollhofen, Hemmersheim, Ippesheim, Nordheim, Taschendorf, Oberickelsheim, Scheinfeld, Uehfeld, Weigenheim ja ja ja ja ja nein Jugenbeauftragter r r jugendrat 1 1 1 7 1 jeweils oder und von wem wurden sie oder? bestellt bestellt Wahl durch die Jugendlichen auf der Grundlage der Satzung für den jugendrat mind. seit 2008 2014 2014 Mai 2016 15/24

Landkreis Nürnberger Land Burgthann Happurg Hersbruck Kirchensittenbach Lauf a. d. Pegnitz jeweils oder und von wem wurden sie oder? nein ja ja ja ja ja r r 1 1 r und jugendrat r (1 rat), 9 Jugendliche vom rat bzw. den Jugendlichen r r 2 4 vom rat 2002 2014 2013 1996 2002 16/24

Leinburg Neunkirchen a. Sand Pommelsbrunn Rückersdorf Schwaig b. Nürnberg Vorra ja ja ja ja ja ja jeweils oder und von wem wurden sie oder? r r r r r r 1 1 1 1 1 1 durch rat 2008 2002 2015 2002 2002 1998 17/24

Alfeld, Altdorf b. Nürnberg, Engelthal, Feucht, Hartenstein, Henfenfeld, Neuhaus a. d. Pegnitz, Offenhausen, Ottensoos, Reichenschwand, Röthenbach a. d. Pegnitz, Schnaittach, Schwarzenbruck, Simmelsdorf, Velden, Winkelhaid nein jeweils oder und von wem wurden sie oder? 18/24

Landkreis Roth Allersberg Büchenbach Georgensgmünd Greding Heideck jeweils oder und von wem wurden sie oder? nein ja ja ja ja ja r 4 3 2 1 4 von den Parteien im rat benannt von den Parteien im rat benannt vom rat vom rat 2007 2008 2008 2002 19/24

Hilpoltstein Kammerstein Rednitzhembach Rohr Röttenbach Schwanstetten ja ja ja ja ja ja r jeweils oder vom rat und von wem wurden sie oder? r r Jugendbeirat 1 3 1 1 2 11 2001 1996 1990 2014 ca. 2004 2012 20/24

Thalmässing Wendelstein Abendberg, Roth, Spalt ja ja nein jeweils oder durch rat und von wem wurden sie oder? r r 1 1 1996 2008 21/24

Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen Bergen Burgsalach Dittenheim Ettenstatt Gnotzheim Langenaltheim jeweils oder und von wem wurden sie oder? nein ja ja ja ja ja ja r r r r 2 3 1 1 1 1 2002 2002 2014 2002 2003 1997 22/24

Berolzheim Muhr a. See Nennslingen Pappenheim Raitenbuch Treuchtlingen ja ja ja ja ja ja jeweils oder und von wem wurden sie oder? r r r r Jugendrat 1 1 2 1 1 bis zu 10 vom rat von den Jugendlichen 2014 2014 2002 1990 2002 2003 23/24

Absberg, Alesheim, Elllingen, Gunzenhausen, Haundorf, Heidenheim, Höttingen, Meinheim, Pfofeld, Pleinfeld, Polsingen, Solnhofen, Theilenhofen, Weißenburg i. Bay., Westheim nein jeweils oder und von wem wurden sie oder? 24/24