PCI Pecilastic U. Für Kleberbettdicken von 1 bis 5 mm.

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Transkript:

131 Stand Januar 2014 Flexibilisierter Fliesenkleber speziell für großformatige Feinsteinzeugplatten Anwendungsbereiche Für innen und außen. Für Wand und Boden. Für alle keramischen Beläge im Dünnbettverfahren: Steingutfliesen, Steinzeugfliesen, Feinsteinzeugfliesen, Porzellanmosaik, Ziegelfliesen und Cotto. Speziell zum Verlegen großformatiger Feinsteinzeugplatten an der Wand. Auf Zementestrichen, angeschliffenen Anhydrit- bzw. Gipsfließestrichen, Zementputzen, Beton, Heizestrichen, Gussasphalt (nur im Innenbereich), Gipskarton- und Gipsfaserplatten, Gipsdielen und Gipsputzen. Zum Verlegen von Fliesen und Platten auf PCI-Verbundabdichtungen wie z. B. PCI Lastogum, PCI Seccoral 1K, PCI Seccoral 2K Rapid oder PCI Apoflex F/W. Zum Verlegen von keramischen Belägen auf dem Entkopplungsgewebe PCI Pecilastic sowie auf den Abdichtungsbahnen PCI Pecilastic W und PCI Pecilastic U. Für Kleberbettdicken von 1 bis 5 mm. PCI FT Flex ist hoch standfest und eignet sich speziell für die Verlegung großformatiger Platten an der Wand. Produkteigenschaften Hohe Standfestigkeit auch bei schweren Platten. Erhöhte Ergiebigkeit durch Verwendung spezieller Additive und einer einzigartigen Füllstoffkombination. Plastischer und geschmeidiger Mörtel, der leicht mit Spachtel bzw. Traufel aufgebracht werden kann. Verformungsfähig, gleicht Spannungen in Folge von Temperaturschwankungen im Untergrund aus. Chromatarm. Sehr emissionsarm - GEV EMICODE EC1 Plus. Entspricht C2 TE S1 nach EN 12004 und der Richtlinie Flexmörtel der Deutschen Bauchemie. 1211 Piccardstraße 11 D-86159 Augsburg 13 DE0011/01 EN 12004 Zementhaltiger Mörtel für erhöhte Anforderungen EN 12004 C2TE S1 Brandverhalten Trockenlagerung Wasserlagerung Warmlagerung Frost-/Tauwechsellagerung Gefährliche Substanzen Klasse E Übereinstimmung mit 4.5 (EN 12004) Erfüllt C2TE S1 nach EN 12004

Daten zur Verarbeitung/Technische Daten Materialtechnologische Daten Materialbasis Trockenmörtelmischung mit speziell abgestimmter Füllstoffkombination Farbe grau Kennzeichnung nach - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) kein Gefahrgut - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) reizend, enthält Zement Weitergehende Informationen: siehe Abschnitt Sicherheitshinweise. Lagerfähigkeit Lieferform mind. 12 Monate; trocken, nicht dauerhaft über + 30 C lagern 18-kg-Kraftpapiersack mit Polyethyleneinlage Art.-Nr./EAN-Prüfz. 1220/8 Anwendungstechnische Daten Verbrauch/Ergiebigkeit* verwendete Zahnung Verbrauch/m² 18 kg PCI FT Flex sind ausreichend für ca.: 4 mm ca. 1,2 kg 15,0 m² 6 mm ca. 1,6 kg 11,3 m² 8 mm ca. 2,2 kg 8,2 m² 10 mm ca. 2,9 kg 6,2 m² Verarbeitungstemperatur Anmachwasser für 1 kg Pulver 18-kg-Sack Reifezeit Verarbeitbarkeitsdauer** Klebeoffene Zeit** Kleberbettdicke Aushärtezeiten** + 5 C bis + 25 C (Untergrundtemperatur) ca. 520 ml ca. 9,35 l ca. 3 Minuten ca. 2 bis 3 Stunden ca. 30 Minuten 1 bis 5 mm - begehbar nach ca. 12 Stunden - verfugbar nach ca. 12 Stunden - voll belastbar nach ca. 24 Stunden Temperaturbeständigkeit - 20 C bis + 80 C * Oberflächenrauigkeit des Untergrunds und Rückseitenprofilierung der zu verlegenden Keramik sind neben der Größe der Fliesen ausschlaggebend für den Mörtelverbrauch. In der Praxis kann der Verbrauch von den angegebenen Werten abweichen. ** Bei + 23 C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit. Höhere Temperaturen verkürzen, niedrigere Temperaturen verlängern die angegebenen Zeiten.

Untergrundvorbehandlung Mindestalter des Untergrundes: - PCI Novoment Z1 oder PCI Novoment M1 plus-estrich: 24 Stunden - PCI Novoment Z3 oder PCI Novoment M3 plus-estrich: 3 Tage - Zementestrich 28 Tage - Beton 3 Monate Der Untergrund muss fest, sauber und tragfähig sein. Ölflecken, haftungsmindernde Oberflächen und Verunreinigungen sorgfältig entfernen. Der Verlegeuntergrund muss nach DIN 18 202 flucht- und lotrecht sein. Putzuntergründe müssen vom Putzhersteller für die Verlegung von Keramik freigegeben und für den vorgesehenen Nutzungsbereich geeignet sein. Untergrundtoleranzen an Wänden mit PCI Pericret, mit Betonspachtel PCI Nanocret FC oder mit Reparaturmörtel PCI Nanocret R2 ausgleichen. Rohbetonböden mit dem leicht verlaufenden Estrich-Ausgleich PCI Periplan ausgleichen. Stark saugende Zementuntergründe und Porenbeton mit PCI Gisogrund, 1 : 1 mit Wasser verdünnt, grundieren. Angeschliffene Anhydrit- bzw. Gips-Fließestriche sowie gipshaltige Untergründe und Gussasphaltestriche im Innenbereich mit unverdünntem PCI Gisogrund grundieren. Bei zeitbedrängten Arbeiten zementäre und gipshaltige Untergründe mit PCI Gisogrund Rapid grundieren. Grundierung trocknen lassen. Frisch eingebaute Zementestriche dürfen nicht mehr als 4 %, Anhydritbzw. Gipsestriche nicht mehr als 0,5 % Restfeuchtigkeitsgehalt (Messung mit CM-Gerät) aufweisen. Verarbeitung von PCI FT Flex Anmachen des Verlegemörtels 1 Anmachwasser (siehe Tabelle) in ein sauberes Arbeitsgefäß geben. Anschließend Pulver zugeben und mit einem geeigneten Rühr- oder Mischwerkzeug (z. B. von der Firma Collomix) als Aufsatz auf eine Bohrmaschine zu einem plastischen, knollenfreien Mörtel anmischen. 2 PCI FT Flex ca. 3 Minuten reifen lassen. Danach nochmals kurz aufrühren. Fliesen verlegen 3 Zunächst mit der glatten Seite der Stahlkelle eine dünne Kontaktschicht auf den Untergrund aufkratzen. 4 Danach mit der Zahntraufel auf die frische Kontaktschicht das Kleberbett - möglichst in einer Richtung - aufkämmen. Nur so viel Mörtel aufbringen, wie innerhalb der klebeoffenen Zeit mit Fliesen belegt werden kann. Prüfung der klebeoffenen Zeit mit Fingerkuppentest. 5 Fliesen und Platten mit leicht schiebender Bewegung im Kleberbett ansetzen und ausrichten. Verfugung 3 bis 20 mm Fugenbreite, speziell hochbelastbarer, zementärer Fugenmörtel: - PCI Durafug NT 1 bis 10 mm Fugenbreite, variabler Flexfugenmörtel insbesondere für Feinsteinzeug- und Steinzeugbeläge: - PCI Nanofug Premium 2 bis 20 mm Fugenbreite, speziell chemikalienbeständiger und wasserundurchlässiger Fugenmörtel: - PCI Durapox NT - PCI Durapox NT plus Elastische Fugen Bei der Anordnung von Fugen gelten die zuständigen Merkblätter des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Dehnfugen, Eckfugen (Boden/Wand) und Anschlussfugen (Einbauteile/Fliesenbelag, Holz/Fliesenbelag) elastisch mit PCI Silcofug E oder PCI Silcoferm S schließen.

Bitte beachten Sie Nicht bei Temperaturen unter + 5 C und über + 25 C, bei starker Wärmeund Windeinwirkung verarbeiten. Die Verlegung von Fliesen und Platten auf alten keramischen Belägen im Innenbereich kann - alternativ zur Grundierung mit PCI Gisogrund 303 - auch auf einer erhärteten Kontaktschicht aus PCI FT Flex erfolgen. Vor dem Weiterarbeiten ist auf die erhärtete Kontaktschicht nochmals eine frische Kontaktschicht sowie - insbesondere bei Großformaten - eine zusätzliche Kontaktschicht auf die Fliesenrückseite aufzubringen. Beim Verlegen auf alten Keramikbelägen im Außenbereich oder bei Dauernassbelastung (z. B. Duschanlagen etc.) Sicherheits-Haftbrücke PCI Polyhaft aufkämmen und aushärten lassen. Bei der Verlegung von Belägen im Außenbereich ist entweder PCI FT Flex im kombinierten Verfahren (Buttering-Floating) oder der leichte standfeste Fließbettmörtel PCI Nanoflott light zu verwenden. Bei zeitbedrängten Arbeiten oder kühler Witterung empfiehlt sich der schnelle Fließbettmörtel PCI Rapidflott. Der Untergrund muss ein Gefälle von mind. 1,5 % aufweisen. Bei saugfähigen Untergründen verkürzt sich die klebeoffene Zeit (Empfehlung: Grundieren mit PCI Gisogrund). Untergründe aus Betonfertigteilen bzw. Ortbeton müssen mindestens 3 Monate (bei + 23 C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit) alt sein. Für die Verlegung und das Ansetzen von Keramik nach dem Dünnbettverfahren gilt die DIN 18 157-1. Angesteifter Mörtel darf weder mit Wasser verdünnt noch mit frischem Mörtel vermischt werden. Geeignete Werkzeuge können bezogen werden z. B. bei Collomix GmbH Horchstraße 2 85080 Gaimersheim www.collomix.de Um bei Mosaikbelägen später eine ordnungsgemäße, fleckenfreie Verfugung sicherstellen zu können, ist es notwendig, dass der Verlegemörtel aus den Fugenkammern, auch bei vorderseitig papierverklebtem Mosaik, gleichmäßig tief entfernt wird. Verschmutzte Keramik und Werkzeuge unmittelbar nach Gebrauch mit Wasser reinigen, im ausgehärteten Zustand ist nur mechanisches Abschaben möglich. Lagerfähigkeit: mind. 12 Monate; trocken, nicht dauerhaft über + 30 C lagern. Sicherheitshinweise PCI FT Flex enthält Zement. Zement reagiert mit Feuchtigkeit oder Anmachwasser alkalisch; deshalb sind Hautreizungen bzw. Verätzungen von Schleimhäuten (z. B. Augen) möglich. Reizt die Atmungsorgane. Gefahr ernster Augenschäden, deshalb Augenkontakt und längerfristigen Hautkontakt vermeiden. Staub nicht einatmen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Geeignete Schutzhandschuhe (z. B. nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe) und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Technische Merkblatt vorzeigen. Chromatarm. Giscode ZP1 Weitere Informationen können dem PCI- Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.

Architekten- und Planer-Service Bitte PCI-Fachberater zur Objektberatung heranziehen. Weitere Unterlagen bitte bei den Technischen PCI-Beratungszentralen in Augsburg, Hamm, Wittenberg, in Österreich und in der Schweiz anfordern. Entsorgung von entleerten PCI-Verkaufsverpackungen Restlos entleerte PCI-Verkaufsverpackungen können entsprechend dem aufgedruckten Symbol auf der Verpackung bei DSD entsorgt werden. Sortier- und Erfassungskriterien sowie aktuelle Adressen Ihrer regionalen Entsorgungspartner erhalten Sie unter der Fax-Nr. (08 21) 59 01-420 oder im Internet unter www.pci-augsburg.eu/produkte/entsorgung-neu-ab-172013.html. Weitere Informationen zur Entsorgung können Sie den Sicherheits- und Umwelthinweisen der Preisliste entnehmen. Telefonischer PCI- Beratungsservice für anwendungstechnische Fragen: +49(821)5901-171 Oder direkt per Fax: Fax +49 (8 21) 59 01-419, Werk Hamm Fax +49 (23 88) 3 49-252, Werk Wittenberg Fax +49 (34 91) 6 58-263 Piccardstr. 11 86159 Augsburg Postfach 102247 86012 Augsburg Tel. +49 (8 21) 59 01-0 Fax +49 (8 21) 59 01-372 www.pci-augsburg.de Niederlassung Österreich Biberstraße 15 Top 22 1010 Wien Tel. +43 (1) 51 20 417 Fax +43 (1) 51 20 427 www.pci-austria.at PCI Bauprodukte AG Im Tiergarten 7 8055 Zürich Tel. +41 (58) 958 21 21 Fax +41 (58) 958 31 22 www.pci.ch Die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsbereiche unserer Produkte sind sehr unterschiedlich. In den Technischen Merkblättern können wir nur allgemeine Verarbeitungsrichtlinien geben. Diese entsprechen unserem heutigen Kenntnisstand. Planer und Verarbeiter sind verpflichtet, die Eignung und Anwendungsmöglichkeit für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Für Anwendungsfälle, die im Technischen Merkblatt unter Anwendungsbereiche nicht ausdrücklich genannt sind, sind Planer und Verarbeiter verpflichtet, die technische Beratung der PCI einzuholen. Verwendet der Verarbeiter das Produkt außerhalb des Anwendungsbereichs des Technischen Merkblatts, ohne vorher die Beratung der PCI einzuholen, haftet er für evtl. resultierende Schäden. Alle hierin vorliegenden Beschreibungen, Zeichnungen, Fotografien, Daten, Verhältnisse, Gewichte u. ä. können sich ohne Vorankündigung ändern und stellen nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Produktes dar. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Die Erwähnung von Handelsnamen anderer Unternehmen ist keine Empfehlung und schließt die Verwendung anderer gleichartiger Produkte nicht aus. Unsere Informationen beschreiben lediglich die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen und stellen keine Garantien dar. Eine Garantie bestimmter Eigenschaften oder die Eignung des Produktes für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden. Für unvollständige oder unrichtige Angaben in unserem Informationsmaterial wird nur bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) gehaftet; etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Technisches Merkblatt Nr. 131, Ausgabe Januar 2014. Bei Neuauflage wird diese Ausgabe ungültig; die neueste Ausgabe finden Sie immer aktuell im Internet unter www.pci-augsburg.de