Wettkampfordnung 2018

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Transkript:

Wettkampfordnung 2018 28.01.2018 HSAV Ressort 2 * WKO 2008 Stand 11.01.2008 Seite 12

Inhalt 1 ALLGEMEINES... 3 2 VERANSTALTUNGEN: MEISTERSCHAFTEN UND WETTKÄMPFE... 3 2.1 Wettkampfklassen und Disziplinen... 3 2.1.1 Nachwuchsprogramm W/M1... 3 2.1.2 Nachwuchsprogramm W2, M2, MX, W3, M3, M4... 3 2.1.3 A-Klasse alle Disziplinen... 3 2.1.4 S Klasse alle Disziplinen... 3 2.2 Meisterschaften... 3 2.2.1 Hessische Meisterschaften... 3 Punktelimit zur Vergabe von Einzelmeistertiteln... 3 2.2.2 Norbert Müllmann - Hessenpokal... 4 2.3 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Hessenliga... 4 2.3.1 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga... 4 2.4 Vereinsbegegnungen... 4 3 STARTRECHT, STARTMÖGLICHKEIT... 4 3.1 Startrecht... 4 3.1.1 Allgemein... 4 3.1.2 Startmöglichkelten der Sportler... 4 3.1.3 Vereinswechsel... 5 3.1.4 Wettkampfgemeinschaften... 5 3.1.5 Teilnahmepflicht... 5 3.1.6 Schau- und Werbeveranstaltungen... 5 3.1.7 Wettkämpfe außerhalb von Hessen... 5 4 WETTKAMPFBESTIMMUNGEN... 5 4.1 Amateurbestimmungen gem. DSAB... 5 4.2 Wettkampfkleidung... 5 4.3 Wettkampfausschreibungen... 6 4.4 Durchführung der Wettkämpfe... 6 4.5 Auszeichnungen... 6 4.5.1 Hessische Meisterschaften... 6 4.5.2 Norbert Müllmann-Hessenpokal... 6 4.5.3 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga und Hessenliga... 6 4.5.4 Bestenliste... 6 4.6 Kampfgericht / Jury... 6 4.7 Regelverstöße... 6 4.8 Berechnung der Wettkampfnoten... 7 7 GEBÜHREN... 7 Siehe Finanz- und Gebührenordnung... 7 8 AUSRICHTUNGSKRITERIEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON MEISTERSCHAFTEN/ WETTKÄMPFEN... 7 9 GÜLTIGKEIT DER WETTKAMPFORDNUNG ab 01.01.2018... 7 10 Anlage 1 HSAV WKO 2018... 8 Mit Verweis auf das generische Maskulinum, wurde die Lesbarkeit der Ordnung Rechnung getragen und auf Genderunterschiede weitgehend verzichtet. Seite 2

1 ALLGEMEINES Basis für die Ziele und Grundsätze ist die Satzung des Hessischen Sportakrobatik Verbandes. Die Wettkampfordnung (WKO) des HSAV gilt für alle Mitgliedsvereine des HSAV. Für nicht geregelte Bereiche der WKO des HSAV gellten die Wettkampfordnungen des DSAB und die jeweiligen Wettkampfausschreibungen des HSAV. Der Sportausschuss erarbeitet Vorschläge zu Änderungen der WKO. Die Änderungen werden vom Präsidium final freigegeben und in die WKO eingearbeitet. 2 VERANSTALTUNGEN: MEISTERSCHAFTEN UND WETTKÄMPFE 2.1 Wettkampfklassen und Disziplinen Im HSAV werden die Wettkampfklassen A, N und S unterschieden. Zu den Wettkampfdisziplinen zählen: Einzel (W/M1) Paar weiblich (W2), männlich (M2) und gemischt (MX) Gruppe weiblich (W3), männlich 3er (M3) und männlich 4er (M4) Podest weiblich (PW) und männlich (PM) 2.1.1 Nachwuchsprogramm W/M1 Das Nachwuchsprogramm Einzel (6-16 Jahre) dient dem Einstieg in die Sportakrobatik. Nach einem Start in den Disziplinen Paar oder Gruppe ist eine Teilnahme im Nachwuchsprogramm Einzel nicht mehr möglich. Die Startberechtigung beträgt zwei Wettkampfjahre. Der bzw. die Erstplatzierte ist im darauffolgenden Jahr in der Disziplin Nachwuchsprogramm Einzel nicht mehr startberechtigt. 2.1.2 Nachwuchsprogramm W2, M2, MX, W3, M3, M4 Das Nachwuchsprogramm Paar und Gruppe dient dem Einstieg in die Partnerarbeit. Es gibt die Altersklasse N1 (6 bis 14 Jahre) und die Altersklasse N2 (9 22 Jahre, Mindestalter eines Sportlers 15 Jahre, maximale Altersdifferenz 10 Jahre) es wird nach den Vorgaben des DSAB Nachwuchsprogrammes geturnt. (Siehe auch Anlage 1) 2.1.3 A-Klasse alle Disziplinen Siehe Wettkampfordnung des DSAB und Code of Points der FIG. 2.1.4 S Klasse alle Disziplinen In der Sonderklasse starten Sportler, die nicht in die vorgegebene Altersstruktur des DSAB passen. Die Altersdifferenz zwischen dem jüngsten und dem ältesten Sportler darf maximal 8 Jahre betragen. Es gilt der Geburtsjahrgang. Die S-Klasse startet in der A-Klasse. Das Alter des ältesten Sportlers entscheidet über die Altersklasse. Ein Antrag auf Sonderstarterlaubnis muss für übergeordnete Veranstaltungen über den Vizepräsidenten Sport gestellt werden. 2.2 Meisterschaften 2.2.1 Hessische Meisterschaften Die Hessischen Meisterschaften werden in den jeweiligen Alters- und Wettkampfklassen ausgetragen. Startberechtigt sind die A- und S-Klasse. Es kann für die Balance-, Dynamic- und Kombiübung gemeldet werden. Das Melden nur einer Kombiübung ist nicht möglich. Paare und Gruppen der N-Klasse die an den Hessischen Meisterschaften teilnehmen wollen, müssen sich bei einer zuvor stattfindenden Qualifikation qualifizieren, die im Rahmen der Landesliga Hessen stattfindet. Voraussetzung für die Teilnahme an den Hessischen Meisterschaften ist der Leistungsnachweis der anhand der Bestenliste geführt wird. Die Kriterien werden jeweils von Vizepräsident Sport festgelegt. Mindestens 4 höchstens 8 der im Ligabetrieb besten Paare und Gruppen in N1 und N2 sind für die HM qualifiziert. Die genaue Anzahl der Teilnehmer wird vom Vizepräsident Sport festgelegt. Bei Verhinderung rücken weitere Plätze nach. Bei nur einem Teilnehmer in einer Wettkampfdisziplin muss eine Mindestpunktzahl bei der Qualifikation erreicht werden. Ein Doppelstart in Verbindung mit einem Podest in der A-Klasse ist erlaubt. Punktelimit zur Vergabe von Einzelmeistertiteln Ab einer Mindestpunktzahl von 22,500 Punkten wird ein Meistertitel vergeben. Die S-Klasse wird in den Ergebnislisten der A-Klasse geführt. Die S-Klasse kann keinen Hessischen Meistertitel erringen. Seite 3

Bei Punktgleichheit wird die gleiche Platzierung vergeben. 2.2.2 Norbert Müllmann - Hessenpokal Der Norbert Müllmann-Hessenpokal wird mit Pokalcharakter einmal im Jahr durchgeführt. Es können Vereinsmannschaften oder Wettkampfgemeinschaften teilnehmen. Näheres regelt die Ausschreibung. Alle Präsente, wie Urkunden, Pokale usw. werden vom HSAV zur Verfügung gestellt. 2.3 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Hessenliga An der Mannschaftsmeisterschaft können Vereine und Wettkampfgemeinschaften teilnehmen. Startberechtigt sind A-und S-Klassen in allen Disziplinen. Die maximale Anzahl der Starts ist unbegrenzt, die Mindestanzahl beträgt 2. Auch nur ein Start ist möglich es gibt aber keine Mannschaftswertung. Es kommen die zwei besten Starts (maximal 1 Podest) in die Wertung. Ein Doppelstart bis zur Mannschaftstärke ist erlaubt. Weiteres regelt die Ausschreibung. Für die Mannschaftsmeisterschaft sind die jeweiligen Schwierigkeitsnoten der Altersklassen gültig. (Siehe Anlage 1.) Punkteverteilung: Die Erstplatzierte Mannschaft erhält 10 Punkte. Die zweitplatzierte einen Punkt weniger usw. Die Punkte und die Wettkampfergebnisse werden in einer Tabelle zusammen gefasst. Bei Punktgleichheit entscheiden die addierten Wertungspunktdifferenzen. Bei einem Punkteabstand bis zu 0,050 Punkten werden die Ergebnisse angepasst und gleiche Punkte verteilt. 2.3.1 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga An der Mannschaftsmeisterschaft können Vereine und Wettkampfgemeinschaften teilnehmen. Startberechtigt sind die unter 2.1.2 beschriebenen Disziplinen der Nachwuchsklasse. Die Anzahl der Starts ist nicht begrenzt, die Mindeststartzahl beträgt 2. Es kommen die zwei besten Starts in die Wertung. Ein Doppelstart in verschiedenen Disziplinen gleicher Altersklasse ist erlaubt wenn die Mannschaft weniger als 4 Starts hat. Es wird eine Kombi-Übung gezeigt. (Schwierigkeitsnoten siehe Anlage 1). Punkteverteilung: Die erstplatzierte Mannschaft erhält 10 Punkte. Die Zweitplatzierte einen Punkt weniger usw. Die Punkte und die Wettkampfergebnisse werden in einer Tabelle zusammengefasst. Bei Punktgleichheit entscheiden die addierten Wertungspunktdifferenzen. Bei einem Punkteabstand bis zu 0,050 Punkten werden die Ergebnisse angepasst und gleiche Punkte verteilt. 2.4 Vereinsbegegnungen Vereinsbegegnungen werden nach der WKO des HSAV und des DSAB ausgetragen. Diese Begegnungen bedürfen nicht der Zustimmung des Verbandes. 3 STARTRECHT, STARTMÖGLICHKEIT 3.1 Startrecht 3.1.1 Allgemein Startberechtigt sind nur Sportler, die am Meldetermin über ein DSAB Wettkampfbuch mit gültiger HE Nummer verfügen und die Startgebühr nach erhaltener Rechnung, innerhalb des Zahlungsziels bezahlt haben. Im Wettkampfbuch werden die Starts nachgewiesen. Für die Eintragung sind die Vereine selbst verantwortlich. Das ausgefüllte Wettkampfbuch muss bei jedem Start vorgelegt werden. 3.1.2 Startmöglichkelten der Sportler Ein Sportler der A-Klasse kann im laufenden Wettkampfjahr in verschiedenen Altersklassen starten, sofern diese den entsprechenden Altersstrukturen der WKO entsprechen. Ein Aufstieg von der N Klasse in die A-Klasse/S Klasse ist möglich. Der Rückstart eines Sportlers in eine andere Wettkampfklasse im Wettkampfjahr, auch bei Veränderung der Position, ist nicht möglich. Der Sportler, der schon in der A-Klasse/S-Klasse gestartet ist, kann im Folgejahr in der N Klasse nur dann starten, wenn er einen Nachwuchssportler als Partner bekommen hat. Achtung außerhalb Hessen nur wenn ein Positionswechsel von OP nach UP/MP stattgefunden hat(siehe WKO DSAB). Ein Sonderstartrecht innerhalb des HSAV kann der Vizepräsident Sport auf Antrag erteilen. Seite 4

Die geturnten Wettkampfnoten werden registriert und in der Siegerliste veröffentlicht. Für die Mannschaftswertung gibt es jedoch keine Punkte. Über ein Sonderstartrecht für bundesländerübergreifende Startgemeinschaften und über die Teilnahme an HM und Norbert Müllmann Hessenpokal entscheidet das geschäftsführende Präsidium auf Antrag. 3.1.3 Vereinswechsel Ein Vereinswechsel/Startwechsel ist zu jeder Zeit möglich. Einen Vereinswechsel in ein anderes Bundesland regelt die WKO des DSAB. Bei Vereinswechsel innerhalb des Landesverbandes tritt eine Wartezeit von drei Monaten in Kraft, die ab dem Tag gilt, an dem der abgebende Verein die Abmeldung anerkennt. Die Anerkennung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, nach Ablauf der Frist kann der Sportler auch ohne Anerkennung wechseln. Die Frist wird bei nachgewiesenem Wohnort- oder Arbeitsstättenwechsel auf einen Monat verkürzt. Bei Vereinswechsel in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Januar des folgenden Jahres entfällt eine Wartezeit. Für die Beantragung ist der dafür vorgesehene Vordruck des HSAV zu verwenden. 3.1.4 Wettkampfgemeinschaften 3.1.4.1 Mannschaftwettkämpfe Wettkampfgemeinschaften können von den Mitgliedern (Vereinen) des HSAV für vom HSAV ausgerichtete Mannschaftswettkämpfe gebildet werden. 3.1.4.2 Formationsgemeinschaften Formationsgemeinschaften können von den Mitgliedern (Vereinen) des HSAV in der A-Klasse gebildet werden und als Einzelstart an Wettkämpfen teilnehmen. 3.1.5 Teilnahmepflicht Alle Aktiven sind verpflichtet, auf Anforderung durch den Vizepräsidenten Sport zu offiziellen Veranstaltungen des HSAV (vor allem Länderkämpfe oder sonstigen Termine, die dem Ansehen der Sportakrobatik dienen) zur Verfügung zu stehen. Sie haben dabei Anspruch auf die üblichen Auslagen. Auch an einer Sportwerbeveranstaltung pro Jahr müssen sie auf Anforderung teilnehmen. Sind sie verhindert, bedarf es einer rechtzeitigen Absage, die sich allein auf nachprüfbare Entschuldigungsgründe stützt. Ein unentschuldigtes Fernbleiben oder eine Verweigerung gelten als unsportliches Verhalten im Sinne der Strafordnung. 3.1.6 Schau- und Werbeveranstaltungen Alle Aktiven können an den Veranstaltungen als Sportakrobaten die nicht der WKO unterliegen teilnehmen, wenn diese vom zuständigen Verein genehmigt wurden. Bei Auftritten in den Medien ist der Vizepräsident Sport zu unterrichten, welcher das Präsidium in Kenntnis setzt. 3.1.7 Wettkämpfe außerhalb von Hessen Für die Genehmigung einer Teilnahme an Wettkämpfen außerhalb Hessens ist eine Freigabe durch den Vizepräsident Sport erforderlich. Der Antrag muss durch die Vereine gestellt werden. Die Freigabe erfolgt durch einen Leistungsnachweis. Dieser wird durch Wettkampfnoten oder durch eine Sichtung erbracht. Die Kriterien legt der Vizepräsident Sport fest. Bei reinen Nachwuchsturnieren ist nur eine Meldung erforderlich. Die Ergebnisse der Wettkämpfe (außerhalb Hessens) müssen zeitnah an den Vizepräsident Sport gemeldet werden. Für die Genehmigung einer Teilnahme an Wettkämpfen oder Schauveranstaltungen außerhalb der BRD ist allein das Präsidium des DSAB zuständig. Der Antrag beim DSAB wird durch den Vizepräsidenten Sport gestellt. 4 WETTKAMPFBESTIMMUNGEN 4.1 Amateurbestimmungen gem. DSAB An Wettkämpfen und Meisterschaften können nur Amateure nach WKO des DSAB teilnehmen. 4.2 Wettkampfkleidung Bezüglich der Wettkampfkleidung sind die Regelungen der FIG, vgl. Artikel 6 der Code of Points, bindend. Seite 5

4.3 Wettkampfausschreibungen Wettkampfausschreibungen werden mit Ausnahme für die Vereinsbegegnungen vom Vizepräsidenten Sport erstellt. Die Ausschreibung regelt die Abgabe der Meldungen, der Übungen der Musiken und den allgemeinen Ablauf. Die Musiken sind unmittelbar nach dem Wettkampf vom ausrichtenden Verein zu löschen. 4.4 Durchführung der Wettkämpfe Die Wettkämpfe werden mit Ausnahme der Vereinsbegegnungen vom HSAV veranstaltet. Der HSAV beauftragt einen Verein mit der Ausrichtung. Ein entsprechender Vertrag wird zwischen dem HSAV und dem ausrichtenden Verein geschlossen. Für die Ausrichter ist Punkt 8 (Ausrichtungskriterien für Meisterschaften) verbindlich. Der HSAV ist für die Ergebnisauswertung und die Wettkampfleitung verantwortlich. Alle Wettkampfunterlagen werden vom HSAV bereitgestellt. 4.5 Auszeichnungen 4.5.1 Hessische Meisterschaften Der Ausrichter sorgt für die Bereitstellung folgender Auszeichnungen: Je Teilnehmer und Übung eine Urkunde sowie für die Platzierungen 1 bis 3 je Teilnehmer und Übung eine Medaille und einen Pokal je Formation für Mehrkampfergebnisse sowie der Nachwuchsklassen. 4.5.2 Norbert Müllmann-Hessenpokal Der Veranstalter (HSAV) sorgt für die Bereitstellung folgender Auszeichnungen: Je Teilnehmer eine Urkunde mit dem Mannschaftsergebnis und für diese Mannschaften der Plätze 1-3 je einen Pokal oder Ehrenpreis. 4.5.3 Hessische Mannschaftsmeisterschaft Landesliga und Hessenliga Der Veranstalter (HSAV) sorgt für die Bereitstellung folgender Auszeichnungen: Je Mannschaft eine Urkunde mit der Platzierung sowie für die Platzierungen 1 bis 3 je Mannschaft einen Pokal. 4.5.4 Bestenliste Durch den Ligaausschuss wird eine Bestenliste nach folgenden Kriterien geführt: N1/N2 - Klasse: Liste Paare (W2) Liste Paare (MX) Liste Paare (M2) Liste Gruppen (W3, M3, M4) A Klasse: Liste Schüler (W2, M2, MX, W3, M4, PW, PM) Liste Jugend (W2, M2, MX, W3, M4, PW, PM) Liste Junioren 1 (W2, M2, MX, W3, M4, PW, PM) Liste Junioren 2 (W2, M2, MX, W3, M4, PW, PM) Liste Meisterklasse (W2, M2, MX, W3, M4, PW, PM) Alle erzielten Wettkampfnoten einer Formation werden nachgewiesen und nach einem Punktesystem bewertet. Es werden nur Wettkämpfe berücksichtigt die der HSAV veranstaltet. Die Bestenliste wird nach jedem Wettkampf auf der Homepage des HSAV veröffentlicht. Der HSAV vergibt nach dem letzten Wettkampf (Norbert Müllmann-Hessenpokal fließt nicht in die Bewertung ein) jeweils an die Besten der jeweiligen Klasse eine Auszeichnung in Form einer Urkunde. Punktesystem: Platz = 8 Punkte; 2. Platz = 7 Punkte usw. Voraussetzung sind 3 Wettkampfnachweise. 4.6 Kampfgericht / Jury Für die vom HSAV ausgerichteten Wettkämpfe ist eine Jury und das Kampfgericht (siehe HSAV gültige Kampfrichterordnung) zu benennen. 4.7 Regelverstöße Die Meldungen sind, wie in der Ausschreibung festgelegt, per PDF-Datei zu senden. Ein fristgerechter Eingang der Meldung (Datum), sowie die Startberechtigung (gültige HE Nummer) der gemeldeten Sportler des HSAV sind zu prüfen. Bei nicht vorhandener Startberechtigung wird die Meldung nicht anerkannt. Seite 6

Nicht termingerecht eingegangene oder unvollständige Meldungen, Übungen und Musiken sowie falsches Format werden jeweils mit einer zusätzlichen Gebühr (siehe Gebührenordnung) belegt. Alle weiteren Verstöße und Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen ohne Startberechtigung werden nach DSAB Rechts- und Strafordnung sanktioniert. 4.8 Berechnung der Wettkampfnoten Der Einsatz der Kampfrichter und die Bewertung der Übungen erfolgt nach dem nationalen Programm. Bei einer geschlossenen Wertung gelten nur die auf den Wertungszetteln notierten Noten. Bei elektronischer Auswertung die elektronische Anzeige. 5. Sportausschuss Der Sportausschuss besteht aus dem Vizepräsident Sport, dem Vizepräsidenten Lehrwesen und den Sportwarten der Mitgliedsvereine. Der Landeskampfrichterobmann und der Landestrainer haben beratende Funktion. Er tagt nach Bedarf, mindestens einmal jährlich. Vorsitzender ist der Vizepräsident Sport. Dem Sportausschuss obliegen folgende Aufgaben: Beratung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Sportbetrieb und Änderung der Wettkampfordnung des HSAV zur endgültigen Beschlussfassung durch das Präsidium. 6. Wettkampfausschuss Der Wettkampfausschuss besteht aus dem Vizepräsident Sport und zwei Beisitzer. Die Beisitzer werden aus den Reihen der Sportwarte der Mitgliedsvereine bei der Sportausschusssitzung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Sie unterstützen den Vizepräsident Sport bei dem organisatorischen Ablauf des Wettkampfes. 7 GEBÜHREN Siehe Finanz- und Gebührenordnung 8 AUSRICHTUNGSKRITERIEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON MEISTERSCHAFTEN/ WETTKÄMPFEN Die Kriterien zur Wettkampffläche, Kampfrichterausstattung für die Wettkampfleitung/Jury, Musikanlage, Sanitätsdienst und Sonstiges werden in der jeweiligen Ausschreibung geregelt. 9 GÜLTIGKEIT DER WETTKAMPFORDNUNG ab 01.01.2018 Seite 7

10 Anlage 1 HSAV WKO 2018 Berechnung Schwierigkeitsnote und Musiklänge Value E- Note Musiklänge Value Überhang max. max. Nachwuchs 80 10 0,8 2 min. 30 sec. Schüler Dynamik 0,5 0,5 2 min. Schüler Balance 0,5 0,5 2 min. Jugend Balance 0,5 0,5 2 min. Jugend Dynamik 0,5 0,5 2 min. Jugend Kombi 80 20 0,8 2 min. 30 sec. Junioren 1 Balance 80 20 0,8 2 min. 30 sec. Junioren 1 Dynamik 70 20 0,7 2 min. Junioren 1 Kombi 100 20 1,0 2 min. 30 sec. Junioren 2 Balance 120 20 1,2 2 min. 30 sec. Junioren 2 Dynamik 110 20 1,1 2 min. Junioren 2 Kombi 140 20 1,4 2 min. 30 sec. Keine Begrenzung Senioren Balance unbegrenzt Value:100 2 min. 30 sec. Senioren Dynamik unbegrenzt Value:100 2 min. Senioren Kombi unbegrenzt Value:100 2 min. 30 sec. Seite 8