DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software BGH setzt Verfahren um die Nutzung des ÖKO-TEST-Siegels aus Zwei Versandhändler haben das Siegel des Verbraucher- Magazins ÖKO-TEST im Zusammenhang mit dem Angebot von Produkten auf ihrer Website genutzt, ohne zuvor die entsprechende Lizenz zu erwerben. Dagegen ging die in Frankfurt ansässige Öko-Test Verlag GmbH, die über die Öko- Test Holding AG zur SPD- Medien-Holding DDVG mit Sitz in Hamburg gehört, juristisch vor. Beide Verfahren sind inzwischen beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhängig. Der I. Zivilsenat am BGH hat nun entschieden, die beiden Verfahren (Beschluss vom 18. Jan. 2018 Az.: I ZR 173/16 und I ZR 174/16) auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg im Verfahren C-690/17 zu einer Entscheidung gelangt ist. Hier hat das Oberlandesgericht Düsseldorf dem EuGH Fragen zur Nutzung einer bekannten BGH-Richter setzen Verfahren um die Werbung mit dem ÖKO- TEST-Siegel aus (Foto: Nikolay Kazakov) Marke vorgelegt, die auch in den beiden ÖKO-TEST- Verfahren eine wesentliche Rolle spielen. Bei den Verfahren um die Werbung mit dem ÖKO- TEST-Siegel hat das Kammergericht Berlin jeweils zugunsten des Verlages entschieden. (ps) Verhandlung am BGH über die Haftung von YouTube bei Urheber-Rechtsverletzungen Streaming-Plattformen haben nicht nur die Business- Modelle vieler Medien- Unternehmen zum Teil dramatisch verändert, sie sorgen auch in Sachen Urheber-Recht immer wieder für Aufsehen bzw. komplexe Verfahren. Am 22. Februar 2018 wird der unter anderem für das Urheber-Recht zuständige I. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ab 10 Uhr prüfen, wie weit die Haftung der Google-Tochter You- Tube geht, wenn von den dort hochgeladenen Videos die Rechte von Künstlern bzw. Produzenten verletzt werden (Az.: I ZR 140/15). Das Verfahren, das der Musik-Produzent der Sängerin Sarah Brightman angestrengt hat, läuft bereits seit 2009. Der Produzent gibt an, 1996 mit der Sängerin einen Künstler-Exklusiv-Vertrag geschlossen zu haben, der ihn zur Auswertung von Aufnahmen ihrer Darbietungen berechtigt. Im vorliegenden Fall geht es um Stücke aus dem Album A Winter Symphony, die Sarah Brightman zum Teil auch auf ihrer Deutschland-Tournee 2008 vorgetragen hatte. Sowohl das Landgericht Hamburg (Urteil vom 3. Sept. 2010 Az.: 308 O 27/09) als auch das Hanseatische Oberlandesgericht (Urteil vom 1. Juli 2015 Az.: 5 U 175/10) gaben dem Musik-Produzenten teilweise Recht, wiesen aber auch Teile der Klage ab. Daher haben beide Seiten Revision eingelegt, um ihre Auffassung nun beim BGH durchzusetzen. (ps) Lizenz-Pflicht für Rundfunk-Weiterleitungen in Patienten-Zimmer vom BGH bestätigt Die GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin und München hat für ihre rund 70.000 Mitglieder beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen besonderen juristischen Erfolg erzielen können, der die Verbreitungen von Musik bzw. Rundfunk-Sendungen in einem Krankenhaus betrifft. Der I. Zivilsenat am BGH hat entschieden, dass die Kabel-Weiterleitung von Hörfunk- und Fernseh-Signalen auf 49 Patienten-Zimmer eines Krankenhauses Fortsetzung auf Seite 2 Inhalt Seite Titelübersicht... 2 Titelschutzanzeigen: 31 Neue Titel geschützt... 3 + 4 Impressum... 5 www.titelschutzanzeiger.de Fon: +49 (40) 60 90 09-61 Fax: +49 (40) 60 90 09-66
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