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Transkript:

gemäß Verordnung (EG) Nr. 107/2006 Seite 1 von 6 1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Baumaterial(ien) Angaben zum Hersteller / Lieferanten Firmenname : Gesellschaft für technische Straße : Kottenforstweg 3 Ort : D-5335 Rheinbach-Flerzheim Ansprechpartner : Herr Kamuda Telefon : 02225 157-0 E-Mail : mail@gftk-info.de Telefax : 02225 157-57 Auskunftgebender Bereich : FuE 2. Mögliche Gefahren Einstufung Gefahrenbezeichnungen : Reizend, Umweltgefährlich R-Sätze : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Reizt die Augen und die Haut. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung ( Zubereitung ) Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Bezeichnung Anteil Einstufung 500-033-5 25068-38-6 Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700 >50 % Xi, N R36/38-43-51-53 240-260-4 1606-31-4 1,6-Hexandioldiglycidylether <15 % Xi R43-36/38-52-53 271-846-8 6860-7-2 Oxiran (vgl. <5 % Xi R38-43 Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl]derivate) Der volle Wortlaut der aufgeführten R-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Erste Hilfe nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen. Erste Hilfe nach Hautkontakt Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Erste Hilfe nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.

gemäß Verordnung (EG) Nr. 107/2006 Seite 2 von 6 Erste Hilfe nach Verschlucken Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Hinweise für den Arzt Elementarhilfe, Dekontamination, symptomatische Behandlung. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Kohlendioxid (CO2). Wassersprühstrahl. ABC-Pulver. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr. Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Umweltschutzmaßnahmen Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.b. durch Eindämmen oder Ölsperren). Kanalisation abdecken. Verfahren zur Reinigung Geeignetes Material zum Aufnehmen: Sand, Universalbinder. Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Es wird empfohlen alle Arbeitsverfahren so zu gestalten, daß folgendes ausgeschlossen ist: Hautkontakt. Augenkontakt. Lagerung Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Lagerklasse nach VCI : 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstung Expositionsgrenzwerte Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten Begrenzung und Überwachung der Exposition 10 L Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz

gemäß Verordnung (EG) Nr. 107/2006 Seite 3 von 6 Atemschutz Atemschutz ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung. Gasfiltergerät (DIN EN 141). Handschutz Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen: NBR (Nitrilkautschuk). FKM (Fluorkautschuk (Viton)). Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): >60 min Augenschutz Dicht schließende Schutzbrille. Körperschutz Overall.. Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Aggregatzustand : Farbe : Geruch : flüssig farblos charakteristisch Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit Zustandsänderungen Siedepunkt : Flammpunkt : Explosionsgefahren nicht explosionsgefährlich. Dampfdruck : (bei 20 C) Dichte (bei 20 C) : Wasserlöslichkeit : Dyn. Viskosität : (bei 20 C) Sonstige Angaben Zündtemperatur : >200 C >100 C 0,1 hpa 1,11-1,15 g/cm³ 0 g/l 1000-1200 mpa s 455 C Prüfnorm 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Stoffe Oxidationsmittel. Reduktionsmittel Gefährliche Zersetzungsprodukte Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen. 11. Toxikologische Angaben Toxikologische Prüfungen Akute Toxizität Ätzende und reizende Wirkungen Nach Hautkontakt: reizend. Sensibilisierende Wirkungen Nach Hautkontakt: sensibilisierend. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

gemäß Verordnung (EG) Nr. 107/2006 Seite 4 von 6 Allgemeine Bemerkungen Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. 12. Umweltspezifische Angaben Ökotoxizität Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 13. Hinweise zur Entsorgung Abfallschlüssel Produkt 08040 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Als gefährlicher Abfall eingestuft. Abfallschlüssel Produktreste 080413 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien); wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten Als gefährlicher Abfall eingestuft. Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung 0804 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien); Abfälle a. n. g. 14. Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) UN-Nummer : ADR/RID-Klasse : Klassifizierungscode : Warntafel Gefahr-Nummer : Gefahrzettel : ADR/RID-Verpackungsgruppe : Begrenzte Menge (LQ) : M6 0 LQ7 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSSIG, N.A.G Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport 274 3 Binnenschiffstransport UN-Nummer : ADNR-Klasse : Klassifizierungscode : M6 Gefahrzettel : Verpackungsgruppe : Begrenzte Menge (LQ) : LQ7

gemäß Verordnung (EG) Nr. 107/2006 Seite 5 von 6 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSSIG, N.A.G Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschifftransport 274-601 Seeschifftransport UN-Nummer : IMDG-Klasse : Marine pollutant : Gefahrzettel : IMDG-Verpackungsgruppe : EmS : Begrenzte Menge (LQ) : F-A, S-F 5 L ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschifftransport 274, 0, 44 Lufttransport UN/ID-Nr. : ICAO/IATA-Klasse : Gefahrzettel : ICAO-Verpackungsgruppe : Begrenzte Menge (LQ) Passenger : IATA-Verpackungsanweisung - Passenger : IATA-Maximale Menge - Passenger : IATA-Verpackungsanweisung - Cargo : IATA-Maximale Menge - Cargo : 30 kg G ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Y14 A7 15. Angaben zu Rechtsvorschriften 14 Frei 14 Frei Kennzeichnung Gefahrensymbole : Xi - Reizend; N - Umweltgefährlich Xi - Reizend N - Umweltgefährlich Gefahrenbestimmende Komponenten

gemäß Verordnung (EG) Nr. 107/2006 Seite 6 von 6 Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem 1,6-Hexandioldiglycidylether Oxiran (vgl. Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl]derivate) R-Sätze 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 36/38 Reizt die Augen und die Haut. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 21 Bei der Arbeit nicht rauchen. 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse : Einstufung : 16. Sonstige Angaben 2 - wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze 38 Reizt die Haut. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 51 Giftig für Wasserorganismen. 52 Schädlich für Wasserorganismen. 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 36/38 Reizt die Augen und die Haut. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Weitere Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)