GORI 40 2in1 HOLZ-LASUR

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Transkript:

2in1-UV-Schutz+Wetterschutz. Hölzer im Außenbereich, wie Carports, Pergolen, Sichtschutz-und Zaunanlegen etc. Keine Grundierung notwendig. Kein Abblättern, erodierende Abwitterung. Filmschutz gegen Algen & Pilze. Feuchtigkeitsregulierend. 1. Allgemeine Beschreibung 1.1 Produktbezeichnung 1.2 Hersteller PPG Coatings Deutschland GmbH. 1.3 Produktart Lösemittelhaltige, tiefeindringende Holzlasur. 1.4 Anwendung Außen. Für nicht - und begrenzt maßhaltige Bauteile. Systempartner (Grundanstrich) für GORI 66 ALLROUND-LASUR und GORI 88 COMPACT-LASUR. Hinweis: Lasuren sind generell nur bedingt trittfest. Für Laufflächen, z.b. Terrassen und Balkonböden, Gartenparkett etc. nicht geeignet. Anwendungsempfehlung nach DIN EN 927-1: Beanspruchung Anwendungsstufen nicht maßhalti g Begrenzt maßhaltig Schwach X X Mittel X X Stark maßhaltig 1.5 Produktwirkung Lösemittehaltige Holzlasur mit Filmschutz. 1.6 Farbton Standardfarbtöne: 7801 Eiche Hell 7802 Kiefer 7804 Burma Teak 7805 Eiche Neu 7806 Kastanie Neu 7808 Nussbaum 7810 Palisander Seite 1 von 6

1.7 Lieferform Streichfähig eingestellt. Farbtöne sind untereinander mischbar. Lasuren lassen den Untergrund durchscheinen. Deshalb wird die Farbwirkung von der Holzart und Holzfarbe mitbestimmt. Probeanstrich anlegen. 1.8 Verpackung 0,75 Liter, 2,5 Liter und 5,0 Liter. Objektgebinde: 20 Liter und 200 Liter (Auf Vorbestellung). 1.9 Prüfzeichen / Registrier Nr. - 2. Zusammensetzung nach VDL-Richtlinie 01 2.1 Bindemittel Alkydharz / Öl-Basis. 2.2 Lösemittel Aromatenfreies Testbenzin. 2.3 VOC-Gehalt EU-Grenzwert für dieses Produkt (Produktkategorie A/ f): 700 g/l (2010). Dieses Produkt enthält max. 699 g/l VOC. 2.4 Pigmente Organische und anorganische. 2.5 Wirkstoffe < 0,05 % w/w 3-Jod-2-Propynyl-Butylcarbamat. 2.6 Zusatzstoffe Additive. 3. Technische Daten 3.1 Dichte ca. 0,8 g/ml 3.2 Festkörper 14-20 % w / w 3.3 Viskosität 11 Sek. / DIN CUP 4 mm ( DIN 53211, 20 C ) 3.4 Flammpunkt 58 C. 3.5 Glanzgrad Matt bis seidenmatt, je nach Anzahl der Anstriche. 3.6 Geruch Nach Testbenzin. Nach dem Trocknen geruchlos. 3.7 Verbrauch Gehobeltes Holz: ca. 85 ml/m². 1 Liter reicht für ca. 12 m² pro Auftrag. Genauen Verbrauch durch Probeauftrag ermitteln. Seite 2 von 6

3.8 Trocknungszeit Staubtrocken nach ca. 3 Stunden. Überstreichbar nach 12 24 Stunden (23 C / 60 % rel. Luftfeuchtigkeit). Bei niedrigen Temperaturen und/oder hoher Luftfeuchtigkeit wird die Trockenzeit verlängert. Bei gewissen Holzarten (z.b. Tropenhölzer, Eiche etc.) können bestimmte Holzinhaltstoffe die Trocknung verzögern. Probeanstrich durchführen. 3.09 Wetterbeständigkeit Erodierende Abwitterung, deshalb kein Abblättern. 3.10 Lichtbeständigkeit Lichtechte mikronisierte Pigmente schützen das Holz gegen Vergrauung. 3.11 Alkalibeständigkeit Nach Durchhärtung der Beschichtung gegeben. 3.12 Biozide Wirkung Keine chemische Holzschutzwirkung. Enthält Biozide zum Eigenschutz (Filmschutz) des Lasurfilms. 3.13 Verdünnung Unverdünnt verwenden. 3.14 Lagerung In nicht angebrochenen Gebinden > 5 Jahre haltbar. Gebinde nach Gebrauch gut verschließen. Kühl, trocken und frostfrei lagern und transportieren. 4. Untergrund 4.1 Untergrundart Entsprechend vorbehandelte Holzarten (siehe 4.3) Rohe, unbehandelte Hölzer im Außenbereich: A Grundierung mit Bläueschutz erforderlich: Eiche (weiß) Europa (Splintholz), Fichte, Hemlock, Kiefer (Splintholz), Lärche (Splintholz), Oregon Pine (Douglasie) -Splintholz, Plantagenkiefern, z.b. Radiata pine, Red Meranti (Splintholz), Sitka Fichte, Tanne. B Grundierung mit Bläueschutz nicht erforderlich: Afzelia (Doussie), Amerikanischer Mahagoni, Bangkirai (Yellow Balau), Eiche (weiß) Europa (Kernholz), Eukalyptus, Blue Gum (Eucalyptus globulus), Framire, Iroko (Kambala), Kiefer (Kernholz), Lärche (Kernholz), Merbau, Okoume, Oregon Pine (Douglasie) - Kernholz, Red Meranti - Kernholz, Robinie, Sapelli, Sipo, Teak, Western Red Cedar. 4.2 Untergrundbeschaffenheit Der Untergrund muß trocken, sauber, tragfähig, fett-, ölund wachsfrei sein. Seite 3 von 6

4.3 Vorbehandlung Harzstellen auskratzen und mit geeignetem Mittel (z.b. Nitro-Universalverdünnung) reinigen. Ausharzungen sind mit beschichtungstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern. Algen, Schimmel (z.b. mit GORI Grünbelag- Entferner) entfernen sowie Schmutz und lose Anstrichteile entfernen. Stark verwitterte Oberflächen bis zum gesunden Holz abschleifen. Ggf. vergrautes Holz mit Gori Universal-Holzbleiche 3061 aufhellen. Alte Lack- und Dickschichtlasur Anstriche restlos porentief entfernen. Intakte alte Dünnschichtlasur Anstriche leicht anschleifen. 4.4 Holzfeuchtigkeit Maßhaltige Bauteile: 13 % +/- 2%. Begrenzt und nicht maßhaltige Bauteile: max. 18 %. 5. Verarbeitung 5.1 Auftragsverfahren Streichen. 5.2 Verarbeitungshinweise Vor und während des Gebrauchs gut umrühren. Verarbeitung und Trocknung nicht bei Temperaturen unter + 5 C und/oder relativer Luftfeuchtigkeit > 80%. Um Farbtongleichheit zu gewährleisten, nur Material mit gleicher Chargen - Nr. an einer Fläche verarbeiten. Wichtig: Holzinhaltstoffe verschmutzen manchmal die Hausfassade (dunkle oder farbige Ausläufer). Sie werden über Hirnholzflächen ausgewaschen. Deshalb Hirnholz (End- und Schnittstellen) durch zwei zusätzliche Anstriche versiegeln, besser noch, mit dickschichtiger Lasur oder Klarlack. Direkten Kontakt des Holzes mit alkalischen Putzen vermeiden. Nach dem ersten Anstrich können sich Holzfasern hochstellen. Durch einen leichten Zwischenschliff wird eine glatte Oberfläche erzielt. 5.3 Erstbeschichtung Außen, alle rohen Hölzer ( siehe 4.1: 2-3 x Bei stark bläuegefährdeten Hölzern, z. B. Kiefernsplintholz (siehe 4.1 Gruppe A) empfehlen wir das rohe Holz, 1 x mit Gori 28 oder Gori 17 zu imprägnieren. 5.4 Renovierungsbeschichtung Auf tragfähigen, entsprechend vorbehandelten, Altanstrichen (siehe 4.3): Seite 4 von 6

5.5 Reinigung der Werkzeuge Mit Terpentin. 1-2 x Nicht intakte Altanstriche bis auf das gesunde Holz abschleifen und wie Erstbeschichtung (siehe 5.3.) aufbauen. Die endbeschichteten Holzflächen regelmäßig inspizieren, kleine Schäden sofort ausbessern, dadurch verlängert sich die Haltbarkeit. 6. Sicherheitshinweise Produkt Code: M-KH02 F Enthält 2-Butanonoxim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu rissiger Haut führen. Schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Dampf / Aerosol nicht einatmen. Während und nach der Verarbeitung für gründliche Belüftung sorgen. Berührung mit der Haut vermeiden. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Mit dem Produkt getränkte Lappen können sich selbst entzünden, da das Produkt oxidativ trocknet. Bei Notfällen z. B. Verschlucken, erteilt Auskunft: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Berlin, Tel. 030-30686-790. Notruf-Austria: +431 406 43 43. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Sicherheitsdatenblatt. 7. Entsorgung Das Mittel und Produktreste nicht in die Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. Restlos entleerte Gebinde können zum Recycling gegeben werden. Produktreste im Originalgebinde bei den zuständigen Sammelstellen abgeben. Abfallverzeichnis - Verordnung (AVV) 03 02 02 Seite 5 von 6

8. Allgemeine Hinweise Nicht lagern in Räumen, in denen Lebensmittel hergestellt oder gelagert werden. Offene Flammen vermeiden. Nur in Originalgebinden aufbewahren. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden BFS- Merkblätter. Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz Hahnstrasse 70 D-60528 Frankfurt am Main Dieses Merkblatt hat die Aufgabe, über die Anwendungsmöglichkeiten von GORI 40 2in1 HOLZ-LASUR seriös, doch unverbindlich zu beraten. Die technischen Angaben basieren auf jahrelangen Erfahrungen, entbinden den Verbraucher jedoch nicht, GORI 40 2in1 HOLZ- LASUR für den vorgesehenen Zweck zu überprüfen. Wegen der Vielfalt von Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten müssen jedoch Verbindlichkeit und Haftung ausgeschlossen werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an unsere Vertretungen, unsere Außendienstmitarbeiter oder direkt an unsere Anwendungstechnik. Durch Hinzuziehung unserer Fachberater wird kein Beratungsverhältnis begründet. Mit Erscheinen dieses Merkblattes verliert das vorherige seine Gültigkeit. Seite 6 von 6