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Transkript:

Seite - 1 - Ausschreibung 35. Deutsche Meisterschaften 2016 im Sportkegeln für Behinderte Sektion Classic Einzel - und Mannschaftswettbewerbe 35. Deutsche Senioren-Meisterschaften 2016 im Sportkegeln für Behinderte Sektion Classic Einzelwettbewerbe vom 24.06.2016 26.06.2016 in Wiesbaden / Hessen Veranstalter ausrichtendem Landesverband: Deutscher Behindertensportverband e.v. Tulpenweg 2-4 50226 Frechen In Kooperation mit dem in Zusammenarbeit mit: Hessischer Behinderten- & Rehabilitations-Sportverband e.v. Verein Wiesbadener Sportkegler e. V. Turnierleiter: Schiedsgericht: Schiedsrichter / innen: Ärztliche Leitung: Ärztliche Betreuung: Sportstätte: Schiedsrichter: DBS-Beauftragter Kegeln -Sektion Classic Turnierleiter, Verbandsarzt/in des DBS, Landesspielwart/in des oder jeweiligen Vertreter im Amt werden vom DBS und DKBC benannt DBS-Verbandsarzt Kegeln Sektion Classic Dr.med. Peter Haak, Krankenhausstr.1, 89231 Neu Ulm Landessportarzt vom Behinderten- und Rehabilitation- Sportverband Hessen e. V. oder Vertreter im Amt Kegelanlage: Konrad-Adenauer Ring 55 in 65187 Wiesbaden werden vom DBS und DKBC benannt weiter auf Seite 2

Seite - 2 - Einzelwettkämpfe Teilnehmer: Alle Landesverbände, die 2016 in der Sektion Classic eine Landesmeisterschaft nach den Bestimmungen des DBS durchgeführt haben. Der Nachweis ist dem DBS-Beauftragten in Form einer Ergebnisliste mit der Meldung vorzulegen. Zeitplan: Einzelwettbewerbe Freitag, 24. Juni 2016 von 08:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr Wettkampfklassen: 5 bis 6b, Blinde und Sehbehinderten, Damen und Herren Siegerehrung: 1. 13:00 Uhr für abgeschlossene Wettkämpfe 2. nach Beendigung der Einzel u. Mannschaftswettkämpfe Blinde und Sehbehinderter Samstag, 25. Juni 2016von 08:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr Wettkampfklassen: 1-4 + 7 Damen und Herren (körperbehinderter) 8 GB Damen und Herren Siegerehrung : 1. ca. 13:00 Uhr 2. nach Beendigung der Einzelwettkämpfe Sonntag, 26. Juni 2016 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr Mannschaftswettbewerb: Herren (körperbehinderter) Siegerehrung: nach Beendigung des Wettkampfes Je nach Anzahl der Teilnehmer kann es erforderlich werden, dass die Siegerehrung ggf. verschoben werden muss! Die endgültige Festlegung des Starts erfolgt nach Durchsicht der eingehenden Meldungen unmittelbar nach Meldeschluss: 10.Mai 2016 Änderungen des Zeitplanes sind auf Grund der Anzahl der eingehenden Teilnehmermeldungen möglich und bleiben dem Turnierleiter vorbehalten! Startzeiten: Teilnahmebedingungen: für DBS-Mitglieder: Die Startzeiten sowie die evtl. notwendigen Schreibzeiten gehen den Landesverbänden nach Ablauf der Meldefrist umgehend zu. Änderungen der festgelegten Startzeiten sind nicht möglich! Ein Nachstarten ist nicht zulässig! Mitglied in einem Verein eines Landesverbandes des DBS oder DRS im DBS. Der Besitz eines gültigen DBS-Sportgesundheitspasses und eines DBS- Startpasses sowie eines funktionellen Untersuchungsbogens oder einer DRS- Lizenz mit einem gültigen Nachweis über die Sporttauglichkeit. Das Datum der letzten sportärztlichen Untersuchung darf bei Beginn der Veranstaltung nicht älter als 12 Monate sein. Der Nachweis der jeweils vorgeschriebenen Klassifizierung.

Seite - 3 - für DKB-Kegler: Blinde und Sehbehinderte: Wettkampfklassen: Mitglied in einem DKB mit gültigem DKB-Spielerpass und Nachweis eines anerkannten Grades der Behinderung von mindestens (GdB) 20 %. Damit ist er/sie mit 1 Handicap-Punkt in der allgemeinen Wettkampfklasse startberechtigt. Weitergehende Klassifizierungen sind nur bei Nachweis eines ordnungsgemäß ausgefüllten DBS-Untersuchungsbogens durch den jeweiligen DBS- Klassifizierer möglich. Die Schadensbilder B 1, B 2 und B 3 müssen die Klassifizierung vom DBS- Klassifizierer für Sehbehinderte (Dr. med. Kathrin Remus oder Dr. med. Phillip Gersema) im Startpass nachweisen! Hierzu ist dem DBS-Klassifizierer für Sehbehinderte eine von einem Facharzt für Augenheilkunde ausgestellte augenärztliche Bescheinigung gemäß Vordruck, im Original mit dem Startpass_über die DBS Geschäftsstelle zuzuleiten. Gespielt wird in den Wettkampfklassen wie in den Vorjahren, es sei denn, der Verbandsarzt nimmt eine neue Klassifizierung und Wettkampfklassenzuordnung vor, die auch im Startpass eingetragen wird. Für diesen Fall ist eine lesbare Kopie des Starpasses mit der Meldung an den Turnierleiter zu übersenden. Die Einzelwettbewerbe finden in den Wettkampfklassen 1-7 in 2 Altersklassen statt: Altersklasse 1: offene Klasse (Meisterklasse ohne Altersbeschränkung, M) Altersklasse 2: Seniorenklasse (Geburtsjahr 1966 oder früher, S) Senioren/innen (Altersklasse AK 2 S), die aufgrund ihres Alters in der Seniorenklasse startberechtigt sind, können sich beim ersten Qualifikations-/ Meisterschaftswettbewerb (Bezirks- oder Landesmeisterschaft) des laufenden Sportjahres entscheiden, ob sie in der Seniorenklasse (AK 2 S) oder in der offenen Klasse (Meisterklasse AK 1 M) starten wollen. Die Entscheidung für den Start in der Meisterklasse (AK M) muss schriftlich zum ersten Qualifikations-/Meisterschaftswettbewerb (Bezirks- oder Landesmeisterschaft) des laufenden Sportjahres erfolgen! Sie hat Bindungswirkung bis zum Ende der Deutschen Meisterschaft und gilt für alle 3 Sektionen. Ein Wechsel der Altersklasse im laufenden Sportjahr ist nicht möglich!

Mannschaftswettkämpfe: Teilnehmende Mannschaften: Landesverbände Anzahl der zugelassenen Mannschaften Herren Seite - 4 - sehbeh. körperbeh. Baden 2 Bayern 1 3 Berlin Brandenburg 1 Bremen Hamburg Hessen 2 Meckl.-Vorpommern Niedersachsen 1 Nordrhein-Westfalen 1 Rheinland-Pfalz 2 Saarland Sachsen 3 2 Sachsen-Anhalt 3 Schleswig-Holstein Thüringen 2 Württemberg Ausrichter 1 Gesamt: 11 13 Kann oder will ein Landesverband die ihm zustehenden Startrechte nicht wahrnehmen, so hat er dies dem Turnierleiter möglichst frühzeitig, jedoch sofort nach der jeweiligen Landesmeisterschaft schriftlich mitzuteilen. Anmerkungen zu den zugeteilten Plätzen: Nachfolgemannschaften: Bei Nichtinanspruchnahme zugeteilter Plätze durch Mannschaften bzw. Landesverbände werden für diese freien Plätze Nachfolgemannschaften berufen. Als Grundlage der Berufung dient die Ergebnisliste der zuletzt in dieser Spielart durchgeführten DM. Zeitplan: Abgabe der Startunterlagen Sportgesundheits- u. Startpässe sowie die Mannschaftsmeldungen u. sonstigen Bescheinigungen bis spätestens Beginn der Spiele 60 Min. vor Startbeginn Freitag, den 24.06. 2016 Samstag, den 25.06.2016 ab 08:00 Uhr ab 08:00 Uhr Mannschaft Sonntag, den 25.06.2016 ab 09:00 Uhr Mannschaftsmeldungen der Blinden/Sehbehinderten müssen bis Freitag dem 24.06. - 12:00 Uhr abgegeben werden. Mannschaftsmeldungen Allgemeinbehinderter müssen bis Samstag, dem 25.06. -15:00 Uhr abgegeben werden.

Seite - 5 - Spielplan: Lt. Turnierordnung des DBS. Der Plan wird nach der endgültigen Nennung der teilnehmenden Mannschaften erstellt. Meldungen und Meldetermin: Die namentlichen Meldungen der teilnehmenden Mannschaften und Einzelstarter/innen sind auf dem Meldevordruck schriftlich und nur an den eigenen Landesverband zu richten. Der jeweilige Landesverband muss seinerseits diese Meldung(en) seiner Mannschaft(en) und Einzelstarter bis zum 10.05.2016 (Poststempel) an nachfolgend aufgeführte Meldestellen weiterreichen: a) Turnierleiter Brachmann Peter Heidestr. 6 66839 Schmelz 06887/912948 pbrachmann@online.de Nur der Meldung an den/die Turnierleiter/in sind die Kopien der Startpässe (keine Sportgesundheitspässe) sowie der ausgefüllte Vordruck Nennung der Spieler/innen beizufügen. Meldungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten als nicht abgegeben. Startpässe, die bereits ein Sichtvermerk des DBS-Klassifizierers (Verbandsarzt/ -ärztin) der entsprechenden- Spielart haben, sind nicht mehr in Kopie einzusenden. b) DBS Deutscher Behindertensportverband e.v. Tulpenweg 2-4 50226 Frechen Tel.: 02234/ 6000-206 Fax: 02234/ 6000-4206 Email: hentschel@dbs-npc.de c) Ausrichter: HBRS Hessen -Geschäftsstelle- Frankfurter Str. 7 36043 Fulda Landesfachwart Kegeln Classic Gerhard Beckmann Georg Schudt Str. 5 61350 Bad Homburg Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung willigen die Teilnehmer in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein. Die Einwilligung schließt alle Veröffentlichungen in Medien und Präsentationen des Deutschen Behindertensportverbandes e.v. ausdrücklich ein.

Seite - 6 - Organisationsbeitrag: Der Organisationsbeitrag pro Mannschaft beträgt für die Sportarten aus dem Bereich Nationale Spiele 100 und ist am Anfang eines Jahres durch den Landesverband an den DBS zu entrichten. Jede weitere Mannschaft, sowie Einzelstarter hat über seinen Landesverband einen Organisationsbeitrag in Höhe von: Mannschaft : 100 Einzelstarter: 10 zu entrichten, ausgenommen der ausrichtende Verein. Ohne Zahlung des Organisationsbeitrages besteht keine Startmöglichkeit. Die Zahlungen sind auf das Konto des DBS zu entrichten: Sparkasse Köln Bonn IBAN : DE37 3705 0198 1931 6528 02 Verwendungszweck: Verein, Landesverband und ggfls. Name des Sportlers Kostenregelung: Unterkünfte: Die Kosten der An- und Abreise, der Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer/innen übernimmt der DBS nicht. Quartiere unter: Tourismusbüro der Stadt Wiesbaden erfragen.

Seite - 7 - Für die Vorentscheidungs- und Meisterschaftsspiele gelten zudem nachstehende Bestimmungen: 1. Es gelten die zurzeit gültigen Ordnungen und Spielregeln sowie das Handicapsystem des DBS. 2. Spieler/innen, die nicht im Besitz eines gültigen sind, erhalten kein Startrecht. a) Sportgesundheitspasses und b) Startpasses und funktionellen Untersuchungsbogens 3. Bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen hat der/die Spieler/in eine vom Landesverband ausgestellte Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass er/sie gemäß der Turnierordnung des DBS in der Spielart Kegeln Sektion *) Schere *) Bohle, *) Classic) für die gemeldete Mannschaft bei der Deutschen Meisterschaft spielberechtigt ist. Die Bescheinigung kann durch eine entsprechende Eintragung des Landesverbandes im Startpass ersetzt werden! 3. a Doppelstarts in Mannschaften sind nicht zulässig! Spieler/innen, die Mitglied in einem DKB-Verein und einem DBS-Verein sind, können für den einen Verein (z. B. DKB) in der Einzelmeisterschaft und für anderen Verein (z. B. DBS) im Mannschaftswettbewerb eingesetzt werden, oder auch umgekehrt! Zwingend ist allerdings eine Mitgliedschaft in beiden Vereinen! 3.b Alle Spieler/innen der Wettkampfklasse 5, Schadensklasse E 9 (=B 1, Handicappunkte 4) müssen vor Betreten der Bahn Eye-Pads (Mulltupfer mit hautfreundlichem Pflaster) und eine enganliegende, lichtundurchlässige Brille (z. B. Torballbrille) tragen. Doppelprothesenträger/innen mit der entsprechenden Eintragung im Sportgesundheits- /Startpass sind hiervon ausgenommen. 4. Das letzte ärztliche Untersuchungsdatum im Sportgesundheitspass darf nicht länger als 12 Monate (vom letzten Turniertag dieser Veranstaltung an gerechnet) zurückliegen. Werden Spieler/innen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, während des Turniers eingesetzt, gelten diese Spiele als verloren. Der funktionelle Untersuchungsbogen ist mitzubringen und dem/der zuständigen Verbandsarzt/ärztin auf dessen/deren Verlangen vorzulegen. Ist dies nicht möglich, wird der/die Teilnehmer/in in Wettkampfklasse 4 eingestuft bzw. in der Mannschaft mit Handicap 1 bewertet. Ein Startrecht (Einzel) wird in der Wettkampfklasse 4 nur dann gewährt, wenn der zugehörige Landesverband in dieser Wettkampfklasse nicht alle Zuteilungen belegt hat. 5. Personen, die zusätzlich zu ihrer Behinderung an Erkrankungen leiden, die durch Wettkampfsport verschlimmert werden können, sind von der Teilnahme an Deutschen Meisterschaften ausgeschlossen. U.a. trifft dies in der Regel für Personen zu, die Implantate (z.b. künstliche Gelenke, Herzschrittmacher usw.) haben oder z.b. einen Herzinfarkt überstanden haben. Ausnahmen hiervon sind nur mit Vorlage der Fachärztlichen Bescheinigung und Haftungserklärung zur Teilnahme an Wettkämpfen im DBS ausgestellt durch einen Facharzt für Innere Medizin, Kardiologe (für Herz- und Kreislauferkrankte), bzw. Orthopäde (für Endoprothesen etc.), in dem die uneingeschränkte Leistungssporttauglichkeit oder die spezielle Leistungssporttauglichkeit für bestimmte Sportarten bescheinigt wird, an Meisterschaften im Behindertensport teilzunehmen, zulässig. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 12 (zwölf) Monate sein. Dies gilt unabhängig von der Sporttauglichkeitsbescheinigung durch den behandelnden Arzt, die nicht älter als 12 (zwölf) Monate sein darf. Die Fachärtzlichen Bescheinigung und Haftungserklärung zur Teilnahme an Wettkämpfen im DBS ist mit Anmeldung zur Veranstaltung vorzulegen.

Seite - 8-6.a Mannschaften sehend, Herren: 6.b Mannschaften sehend, Damen: 6.c Mannschaften Sehbehinderte: Mannschaftshandicapzahl (MHZ) mindestens 11, die nicht unterschritten werden darf! Die Mannschaft besteht aus 6 Spielern/innen und bis zu 3 Auswechselspielern/innen. Die Mannschaft muss mindestens 11 Handicappunkte nachweisen. Es können sowohl Herren- als auch gemischte Mannschaften antreten. Mannschaftshandicapzahl (MHZ) mindestens 6, die nicht unterschritten werden darf! Die Mannschaft besteht aus 4 Spielerinnen und bis zu 2 Auswechselspielerinnen. Es können nur Damen eingesetzt werden. Die Mannschaft muss mindestens 6 Handicappunkte nachweisen. Mannschaftshandicapzahl (MHZ) mindestens 11, die nicht unterschritten werden darf! Die Mannschaft besteht aus 4 Spielern/innen und bis zu 2 Auswechselspielern/innen. Die Mannschaft muss mindestens 11 Handicappunkte nachweisen und mindestens einen/e Spieler/in mit dem Schadensbild B 1, Handicap 4, einsetzen! Es können sowohl Herren- als auch gemischte Mannschaften antreten. Es dürfen pro Mannschaft 1 (ein) nicht behinderte/r Sportler/in eingesetzt werden. Nicht behinderte Sportler/innen müssen ebenfalls im Besitz eines gültigen Sportgesundheitspasses und eines Startpasses sein. Nicht behinderte Sportler/innen erhalten 0 (Null) Handicap-Punkte! Spielgemeinschaften müssen eine Bescheinigung über ihre Anerkennung durch ihren Landesverband vorlegen. 8. Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.v. (DBS-NPC) verboten. Es gelten der Anti Doping Code des DBS sowie die Regelwerke der WADA, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die Anti-Doping-Regelwerke des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes (gesamt: Anti- Doping-Regelwerke). Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Anti Doping Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter www.dbs-npc.de). Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Anti-Doping-Regelwerken die Zuständigkeit der NADA für das Ergebnismanagementverfahren und das Disziplinarverfahren gem. NADA-Code und die Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln für ein streitiges Verfahren in 1. Instanz, auch für den einstweiligen Rechtsschutz, gem. der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges an. Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, bei der therapeutisch notwendigen Einnahme von dopingrelevanten Medikamenten, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, rechtzeitig eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen und eine gültige TUE / gültiges Attest bei einer Dopingkontrolle in Kopie abzugeben: - für Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!), - für Athleten im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine gültige med. Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen. Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten erteilt die NADA-Medikamentendatenbank unter www.nadamed.de Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter www.nada.de und unter www.dbs-npc.de (Rubrik Anti-Doping). Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den zuständigen DBS-Sportarzt oder an das Referat Medizin / Anti-Doping im DBS. 9. Einsprüche/Proteste sind vom Mannschaftsführer schriftlich begründet, unter gleichzeitiger Zahlung einer Gebühr vom 50,00 beim Schiedsgericht einzureichen. 10. Eingezahlte Organisationsbeiträge werden von bei Nichtteilnahme von Mannschaften oder Einzelstartern/innen nicht rückerstattet. Diese Gelder dienen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes und der Vorbereitungskosten dieser Veranstaltung.

Seite - 9-11. Der Verband und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des zur Verfügung stehenden Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag kann jederzeit bei der DBS-Geschäftsstelle eingesehen werden. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt. 12. Urkunden und Medaillen werden wie folgt ausgegeben: a) Die Erstplazierten 6 Spieler/innen jeder Wettkampfklasse erhalten eine Urkunde. Ab Platz 4 liegen diese Urkunden in den dafür vorgesehenen Kästen für die Landesverbände. Der zuständige Landesfachwart oder Vertreter hat für die Abholung und Verteilung Sorge zu tragen. b) bei 2 Startern 1 Goldmedaille bei 3 Startern 1 Goldmedaille, 1 Silbermedaille bei 4 und mehr Startern 1 Goldmedaille, 1 Silbermedaille, 1 Bronzemedaille Die drei Erstplazierten werden zur Siegerehrung aufgerufen und müssen in Sportkleidung zur Siegerehrung erscheinen, andernfalls erfolgt keine Ehrung! Nicht abgeholte Medaillen und Urkunden werden beim DBS-Beauftragten für die Dauer von drei Monaten aufbewahrt und sind dort gegen Einsendung eines Freiumschlages anzufordern. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist werden diese vernichtet. 13. Die Teilnahme ist nur in einwandfreier Sportkleidung gestattet. Dies gilt auch für Betreuer auf der Bahnanlage! Gemäß Beschluss des Arbeitskreises Kegeln vom 06. Juni 2009 werden Kegler/innen, die am Starttag ohne Vorlage einer ärztlichen oder sonstigen Bescheinigung nicht teilnehmen, für die nächste Deutsche Meisterschaft gesperrt. Der Bundesbeauftragte für: Kegeln - Classic 66839 Schmelz den 07.11.2015 Ort: Brachmann Peter Unterschrift des DBS- Beauftragten