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Transkript:

Beschlossen durch die Bibliothekskommission am 13.5.03 Seite: 1 Bibliothek Schulzentrum Eschen Schul- und Gemeindebibliothek

Beschlossen durch die Bibliothekskommission am 13.5.03 Seite: 2 BENUTZUNGSORDNUNG Bibliothek Schulzentrum Eschen 1 Name Die Schul- und Gemeindebibliothek Schulzentrum Unterland trägt den Namen Bibliothek Schulzentrum Eschen. 2 Zweck 2.1 Schulbibliothek Als Schulbibliothek vermittelt sie allgemein informierende Werke, unterrichtsbegleitende Medien für Schülerinnen und Schüler und für Lehrpersonen; sie bietet ausserdem einen Lese- und Arbeitsraum für individuelle Studien, Gruppenarbeiten und Klassenunterricht. 2.2 Gemeindebibliothek Als Gemeindebibliothek vermittelt sie Medien in jeder geeigneten Form für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; sie ist auch heimatkundlich-literarische Sammelstelle der Gemeinde. 3 Benutzung Nebst einer einmaligen Gebühr für den persönlichen Benützungsausweis des liechtensteinischen Bibliotheksverbundes ist die Benutzung der Bibliothek für alle unentgeltlich. Bei der Ausleihe wird die Benutzungsordnung anerkannt. Die Gebühr für den Benützungsausweis, der auch in der Landesbibliothek Gültigkeit hat, richtet sich nach der Gebührenordnung. 4 Öffnungszeiten Die Gemeindebibliothek ist jeweils am Montag und Freitag von 18.00 Uhr - 20.00 Uhr, sowie am Mittwoch von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr geöffnet. Die Schulbibliothek ist während der Schulzeit von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr geöffnet.

Beschlossen durch die Bibliothekskommission am 13.5.03 Seite: 3 Klassen dürfen nur in Begleitung einer Lehrperson die Bibliothek benutzen. Eine Reservation ist möglich. In der Vormittagspause ist der Aufenthalt für Schüler frei. 5 Ausleihe In der Bibliothek können Bücher, Hörbücher, Zeitschriften, Videokassetten, DVD, Audiokassetten, CD und CD-ROM ausgeliehen werden. Die Ausleihe erfolgt gebührenfrei. Sie kann nur mit dem persönlichen Benützungsausweis erfolgen. Die Medien werden vor der Ausleihe und bei der Rückgabe kontrolliert. Die Bücher aus der Präsenzbibliothek werden nicht ausgeliehen. Diese Medien können nur in der Bibliothek genutzt werden. 5.1 Haftung Für eventuelle Schäden, Datenverluste etc. durch die Handhabung der Nonbooks übernehmen wir keine Haftung. 5.2 Ausleihfrist, Anzahl Medien, Verlängerung, Reservierung Bücher Zeitschriften CDs, Audiokassetten, Hörbücher Videokassetten, DVD-Videos 1 Monat (auf Wunsch Verlängerung und Reservierung) 1 Monat (auf Wunsch Verlängerung und Reservierung) max. 4 Medien 2 Wochen (Verlängerung ist nicht möglich!) 5.2.1 Rückgabe Fällt der Rückgabetermin auf einen Tag, an dem die Bibliothek geschlossen ist, gilt der darauf folgende Öffnungstag als Rückgabetermin. 5.3 Verlust / Beschädigung 5.3.1 Verlust Für verlorene Medien legt die Bibliothek die Kosten für die Bearbeitung und Wiederbeschaffung fest und stellt diese in Rechnung. Die Kosten für die Bearbeitung sind in der Gebührenordnung ersichtlich.

Beschlossen durch die Bibliothekskommission am 13.5.03 Seite: 4 5.3.2 Beschädigung Beschädigungen sind dem Bibliothekspersonal zu melden. Für beschädigte Medien wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr ist in der Gebührenordnung ersichtlich. Programmschäden bei Videos/CDs/DVDs usw. sind dem Bibliothekspersonal zu melden. 5.4 Verspätete Rückgabe Bei verspäteter Rückgabe von Videos und DVDs muss eine Gebühr pro Medium bezahlt werden. Einige Tage nach Ablauf der Ausleihfrist erfolgt die erste Mahnung. Nach weiteren zehn Tagen erfolgt die zweite Mahnung. Wird das Medium nach Erhalt der dritten Mahnung nicht zurückgegeben, wird die Ersatzanschaffung zuzüglich der anfallenden Unkosten in Rechnung gestellt. Bis zur Begleichung der ausstehenden Beträge kann kein weiteres Medium aus der Bibliothek ausgeliehen werden. Die Gebühren für die verspätete Rückgabe sind in der Gebührenordnung ersichtlich. 5.5 Ordnungsgemässe Rückgabe Video- und Audiokassetten müssen zurückgespult abgegeben werden. Für nicht zurückgespulte Medien muss eine Bearbeitungsgebühr verlangt werden. Die Gebühr ist in der Gebührenordnung ersichtlich. 5.6 Urheberrecht Ausgeliehene Medien dürfen weder Dritten überlassen noch kopiert werden. 5.7 Bezugsberechtigung Videos Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können nur mit schriftlicher Einwilligung des Erziehungsberechtigten Videokassetten und DVD-Videos ausleihen. Die Bibliothek des Schulzentrums Unterland Eschen leiht an Kinder und Jugendliche nur Videokassetten und DVD-Videos aus, die gemäss Art. 2, Abs. 3.4 der Verordnung vom 13. April 1999 (LGBl. 199, Nr. 84) geprüft und einer bestimmten Altersstufe zugeordnet sind. Die Zuordnung zu den verschiedenen Altersstufen wird mit verschiedenfarbigen Klebeetiketten auf den Videos und deren Behälter gekennzeichnet: Gold = keine Altersbeschränkung Grün = freigegeben ab 6 Jahren Blau = freigegeben ab 9 Jahren

Beschlossen durch die Bibliothekskommission am 13.5.03 Seite: 5 Weiss = freigegeben ab 12 Jahren Gelb = freigegeben ab 14 Jahren Orange = freigegeben ab 16 Jahren Rot = freigegeben ab 18 Jahren 6 Zeitschriften und Zeitungen In der Leseecke stehen Zeitschriften, Zeitungen und Magazine zur Verfügung. 7 Hausordnung 7.1 Rücksicht Die Bibliothek ist ein Ort der Ruhe. Aus Rücksicht auf andere Benutzer soll jeder unnötige Lärm vermieden werden. 7.2 Garderobe Mäntel, Schirme, Schul- und Sporttaschen sind in der Garderobe im Eingangsbereich vor der Bibliothek zu deponieren. 7.3 Esswaren Esswaren und Getränke dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden. 7.4 Rauchverbot In der Bibliothek ist das Rauchen untersagt. 7.5 Rollerblades usw. In der Bibliothek ist das Fahren mit Rollerblades usw. nicht gestattet. 8 Gebührenordnung Eine spezielle Gebührenordnung wird von der Bibliothekskommission erlassen. 9 Verlust der Benutzungsberechtigung

Beschlossen durch die Bibliothekskommission am 13.5.03 Seite: 6 Bei wiederholten Verstössen gegen die Benutzungsordnung oder bei böswilligen Beschädigungen kann die Bibliothekskommission einen zeitweiligen oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek verfügen. 10 Schlussbestimmung Diese Benutzungsordnung wurde von der Bibliothekskommission in ihrer Sitzung vom 13. 05.2003 gemäss Art. 3 des Bibliotheksreglementes (RA 1/1895-5271) beschlossen. Eschen, den 13. 05. 2003 Die Bibliothekskommission Viktor Gschwenter