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zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.

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Transkript:

Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens - Angaben zum Produkt - Handelsname: SAF-T-EZE Blue-Moly Anti-Seize - Art.-Nr.!: 83751, 83760 - Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Gleitmittel / Schmierstoff - Hersteller/Lieferant: SAF-T-LOK International Corp. Prinz-Eugen-Strasse 19 A-4020 Linz Telefon: +43-732-22 18 77 Fax: +43-732-22 24 89 - Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit - atenblatt ausstellender Bereich: cs@saftlok.com - Notfallauskunft: Telefon: +43-732-22 18 77 2 Mögliche Gefahren - Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich - Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: as Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. - Klassifizierungssystem: ie Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen - Chemische Charakterisierung - Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. - Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 7440-02-0 Nickel Carc. Cat. 3; Xn, Xi; R 40-43 5-15% EINECS: 231-111-4 Indexnummer: 028-002-00-7 - Zusätzliche Hinweise: er Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen - Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke entfernen. - Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. - Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. - Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (Fortsetzung auf Seite 2)

R Seite: 2/5 (Fortsetzung von Seite 1) - Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung - Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. - Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich. - Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. - Weitere Angaben Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung - Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. - Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. - Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. as aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. - Zusätzliche Hinweise: Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zu "Gefährlichen Reaktionen" siehe Kapitel 10. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. 7 Handhabung und Lagerung - Handhabung: - Hinweise zum sicheren Umgang: Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. - Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. - Lagerung: - Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. - Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern. - Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Unter Verschluß oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich aufbewahren. - Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - (Fortsetzung auf Seite 3)

R Seite: 3/5 (Fortsetzung von Seite 2) 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung - Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. - Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 7440-02-0 Nickel MAK (eutschland) einatembare Fraktion; vgl.abschn.xiii 1317-33-5 Molybdändisulfid MAK (eutschland) vgl.abschn.iib und XII - Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. - Persönliche Schutzausrüstung: - Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: ie üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. - Atemschutz: Nicht erforderlich. - Handschutz: Schutzhandschuhe (EN 374) as Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der urchbruchzeiten, Permeationsraten und der egradation. - Handschuhmaterial ie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. a das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. - urchdringungszeit des Handschuhmaterials ie genaue urchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. - Augenschutz: Berührung mit den Augen vermeiden. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften - Allgemeine Angaben Form: Pastös Farbe: Silber-blau Geruch: Mild - Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: >190 C Siedepunkt/Siedebereich: >316 C - Flammpunkt: >260 C - Selbstentzündlichkeit: as Produkt ist nicht selbstentzündlich. - Explosionsgefahr: as Produkt ist nicht explosionsgefährlich. - ichte bei 20 C: 1,4 g/cm³ (Fortsetzung auf Seite 4)

R Seite: 4/5 (Fortsetzung von Seite 3) - Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Nicht bzw. wenig mischbar. 10 Stabilität und Reaktivität - Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung. - Gefährliche Reaktionen Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln. Keine gefährlichen Reaktionen bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Verwendung. - Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Verwendung. 11 Toxikologische Angaben - Akute Toxizität: - Primäre Reizwirkung: - an der Haut: Bei längerem und/oder häufigem Hautkontakt sind Reizerscheinungen möglich. - am Auge: Schwache Reizwirkung möglich. - Sensibilisierung: urch Hautkontakt Sensibilisierung möglich. - Zusätzliche toxikologische Hinweise: as Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Gesundheitsschädlich Reizend as Produkt ist eine Zubereitung, für die keine experimentell ermittelten Toxizitätsdaten vorliegen. - Sensibilisierung Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 12 Umweltspezifische Angaben - Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung (VwVwS, Anhang 4)): wassergefährdend Nicht in Grundwasser, in Gewässer oder unverdünnt in die Kanalisation gelangen lassen. 13 Hinweise zur Entsorgung - Produkt: - Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. - Ungereinigte Verpackungen: - Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. 14 Angaben zum Transport - Landtransport AR/RI und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/inland): - AR/RI-GGVS/E Klasse: - - Seeschiffstransport IMG/GGVSee: - IMG/GGVSee-Klasse: - (Fortsetzung auf Seite 5)

R Seite: 5/5 - Lufttransport ICAO-TI und IATA-GR: - ICAO/IATA-Klasse: - (Fortsetzung von Seite 4) 15 Angaben zu Rechtsvorschriften - Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: as Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. - Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: Xn Gesundheitsschädlich - Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Nickel - R-Sätze: 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. - S-Sätze: 24 Berührung mit der Haut vermeiden. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. - Nationale Vorschriften: - Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - - Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung (VwVwS, Anhang 4)): wassergefährdend. - Hinweise auf sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen - Verordnungen: Chemikalien-Verbotsverordnung - Umgang mit Gefahrstoffen (TRGS-Reihe 500): TRGS 540: Sensibilisierende Stoffe - Merkblätter BG-Chemie: M 004 "Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe" 16 Sonstige Angaben ie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. - Relevante R-Sätze 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.