Ausschreibung und Satzungen Paragleiter-Streckenflug Staats- und Landesmeisterschaften 2018

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Transkript:

Ausschreibung und Satzungen Paragleiter-Streckenflug Staats- und Landesmeisterschaften 2018 Neuerungen gegenüber Vorjahr: Fun&Safety-Klasse (A bis B) ist zurück Landeswertung: ein Flug darf außerhalb des Bundeslandes in Österreich gestartet sein Mindestanforderung für Ehrung einer Klassen (drei Teilnehmende über 100 Punkte) direkte Protest-Möglichkeit des Gremiums Ausschlussgründe bei Regelverstößen durch die Jury 1. Einleitung Der XContest Austria (Cross Country Contest) ist ein individueller Jahreswettbewerb für Einzelpiloten mit aufrechter Österreichischer Aero Club Mitgliedschaft. Ist ein Flug reglementkonform durchgeführt und auf der Website http://www.xcontest.org/austria zeitgerecht eingetragen worden, wird er gewertet. Veranstalter des XContest Austria ist der Österreichische Aeroclub. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden der Teilnehmer oder Dritter. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Einhaltung luftrechtlicher Bestimmungen durch die Teilnehmer oder für damit in Verbindung stehende Folgen. Teilnehmer, die vorsätzlich durch unwahre Angaben oder einen sonstigen Verstoß gegen diese Ausschreibung Vorteile in der Wertung erzielen wollen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Eine Anfechtung einer Jury-Entscheidung zur Wertung eines Fluges auf dem Rechtsweg ist ausgeschlossen. 2. Zweck und Zielsetzung Der XContest Austria ist ein Wettbewerb, bei welchem allen Piloten unabhängig von Flugerfahrung und Alter die Möglichkeit geboten wird, ihre Flüge auszuwerten und diese mit anderen zu vergleichen. EN-D & EN-CCC Gleitschirme sowie offene Schirme (ohne Gütesiegel) werden in der Wertungsklasse PG Overall (Gleitschirme mit und ohne Gütesiegel) gewertet. Die Klasse PG Sport (Gleitschirme mit Gütesiegel bis zu EN-C) ist für leistungsorientierte Piloten, die keine offenen Schirme wollen. PG Fun&Safety (Gleitschirme mit Gütesiegel bis zu EN-B) ist für Piloten, die ein höheres Sicherheitspotential wünschen. Zudem gibt es noch die Klasse PG Damen für Pilotinnen, die Klasse PG Senioren für Piloten ab dem 50. Lebensjahr, die Klasse PG Junioren für Piloten bis zum Alter von 27 Jahren, als auch die Klasse PG Tandem für Tandempiloten mit Streckenflugambitionen. Es gibt weiterhin die Wertungsklasse PG Mannschaft in welcher das Staatsmeisterteam gekürt wird. Zudem gibt es die XC-Landesmeisterschaften für 8 Regionen (Klasse PG XC Landesmeister ). Die höchste Auszeichnung, nämlich Österreichischer Staatsmeister im Streckenflug, erhält der Gewinner der Klasse PG Overall.

Dank der Integration des XContest Austria in eine weltweite Online-Datenbank ist auch ein internationaler Vergleich möglich. Zudem zeigt die Plattform, in welchen Regionen gute Streckenflugmöglichkeiten herrschen. 3. Allgemeine Bestimmungen Die folgend angeführten Abweichungen gelten für den XContest Austria 2018 ergänzend zum derzeit gültigen Reglement des World XContest. Falsche Angaben seitens eines Piloten können zum Ausschluss aus dem XContest Austria führen. Wettbewerbsdauer Der XContest Austria beginnt am 11. September 2017. Wettbewerbsende ist am 9. September 2018. Es kommen nur Flüge in die Wertung, welche bis spätestens 3 Tage nach dem letzten Wettbewerbstag auf dem Server eingereicht worden sind. (Hinweis: Die Saison 2019 beginnt am 10. September 2018). Die Einspruchsfrist endet am 15. September 2018. Reglement-Anpassungen sind bis 1. März des laufenden Jahres (2018) möglich. 4. Teilnahmebedingungen Teilnahmeberechtigt sind PilotInnen, die als aufrechtes Mitglied beim Österreichischen Aero Club HG/PG (OeAeC) gemeldet sind. Titel wie Staatsmeister, Österreichischer Meister bzw. Landesmeister können nur an eine(n) Piloten(in) verliehen werden, welche(r) im Besitz einer gültigen österreichischen Sportlizenz (siehe Punkt 6) sind. Die Teilnahme am nationalen XContest Austria ermöglicht zugleich die Teilnahme am World XContest, da die Datenbanken sich gegenseitig abgleichen. Entsprechende Angaben sind bei der Einreichung des Fluges zu machen bzw. bedarf es dafür einer F.A.I. Sportlizenz. Achtung: Bei PilotInnen, die den AeroClub Mitgliedsbeitrag erst nach dem 15.4.2018 einzahlen, werden nur die Flüge gewertet, die nach dem Einzahlungsdatum durchgeführt wurden! Anmeldung Für die Teilnahme am XContest Austria muss sich jeder Teilnehmer unter http://www.xcontest.org/austria registrieren. Mit seiner Teilnehmeranmeldung erkennt der Teilnehmer das Reglement des World XContest sowie die Ergänzungen/Abweichungen des XContest Austria an. Für die Wertung in den jeweiligen Wertungen ist die Angabe des tatsächlichen vollen Namens notwendig - keine Alias oder Nicknamen. Der Pilot wird automatisch für den Verein gewertet, über den die aktuelle Sportlizenz ausgestellt wurde. Ein Vereinswechsel muss vor dem 1. Jänner des jeweiligen Wertungsjahres beim ÖAeC beantragt werden. Die Zuordnung für die jeweilige Landesmeisterwertung wird über die Vereinszugehörigkeit oder die Direktmitgliedschaft bestimmt. Sportlizenz Die Sportlizenz wird bei einer Mitgliedschaft beim Österreichischen Aero-Club von diesem ausgestellt. Die Sportlizenz gilt ab dem Datum der Einzahlung des Mitgliedsbeitrags. World XContest: Obwohl eingereichte Flüge in der Datenbank des World XContest aufscheinen, bedeutet dies nicht, dass diese auch von der F.A.I. anerkannt wurden - dafür muss die Sportlizenz eine F.A.I. Gültigkeit haben. Ob eine Sportlizenz auch eine F.A.I. Gültigkeit hat, lässt sich am ehesten in der FAI Datenbank abfragen. Falls jemand nicht in der Datenbank aufscheint, dies bitte

beim Österreichischen AeroClub (huber.petra@aeroclub.at) beantragen. Die Anmeldung ist kostenlos und gilt ein Leben lang. Geltungsbereich Für den XContest Austria sind lediglich Flüge, die in Europa gestartet werden, gültig (Näheres siehe Punkt 12). (Für den WorldXContest werden Flüge weltweit anerkannt.) 5. Flugdokumentation Die Flugweg-Dateien (IGC-Dateien) müssen vom Piloten (für den Fall eines Datenverlustes des Servers) bis 31. Oktober 2018 archiviert und aufgehoben werden (persönliche Datensicherung). Flüge innerhalb von Wettbewerben Werden Flüge innerhalb von Wettbewerben für den XContest Austria herangezogen, so ist jeder Pilot für die entsprechende Dokumentation und die Meldung im Internet selbst verantwortlich. Meldefrist für Wertungsflüge Ein Flug muss bis spätestens 14 Tage nach dem Tag des Fluges auf den Server hochgeladen werden (Ausnahme am Saisonende, wo Flüge bis spätestens 3 Tage nach Wettbewerbsende gemeldet werden müssen). 6. Wertungsklassen Es gibt verschiedene Wertungsklassen, wobei ein Flug auch in mehreren dieser Klassen gewertet werden kann (siehe Punkt 11). Für die Wertung muss ein Flug die Minimaldistanz von 10 km überschreiten. Flüge unter 10 km können für eine Nutzung als Flugbuch trotzdem eingereicht werden und scheinen auch unter "Meine Flüge" auf. PG Overall (alle Gleitschirme, Östereichsicher Staatsmeister) PG Sport (EN A-C, Österreichischer Meister) PG Fun&Safety (EN A-B, Österreichischer Meister) PG Damen (alle Gleitschirme, Österreichische Meisterin) PG Tandem (alle Tandem-Gleitschirme, Sieger Tandem-Klasse) PG Junioren** (alle Gleitschirme, Sieger Junioren-Klasse) PG Senioren*** (alle Gleitschirme, Sieger Senioren-Klasse) PG Mannschaft (drei besten Piloten eines Vereins aus PG Overall, Ö-Staatsmeister) PG XC Landesmeister(in)**** (alle Gleitschirme, Landesmeister) Burgenland Salzburg Niederösterreich u. Wien Steiermark Kärnten Tirol Oberösterreich Vorarlberg ** Teilnahmeberechtigt an der Klasse PG Junioren sind Piloten, geb. nach 31.12.1990 *** Teilnahmeberechtigt an der Klasse PG Senioren sind Piloten, geb. vor 01.01.1968 **** Aus dieser Wertung wird sowohl der XC Landesmeister als auch die XC Landesmeisterin ermittelt, wenn nicht vom Landesverband abweichend geregelt (mindestens 5 Teilnehmer pro Wertung und Geschlecht). Mehrfachwertungen Anhand der Anmeldedaten werden eingereichte Flüge automatisch den jeweiligen Wertungsklassen (siehe Punkt 7.) zugefügt. Flüge mit niedriger klassifizierten Gleitschirmen werden auch in den höheren Wertungsklassen gewertet. (z.b. ein Flug mit einem EN-C Schirm wird

auch in der Wertungsklasse PG Overall gewertet.) Tandemflüge können neben der Tandemwertung auch in der dem Gütesiegel entsprechenden Wertung und in allen höheren Wertungsklassen angerechnet werden. Anzahl Wertungsflüge & Geltungsbereich Für sämtliche Wertungsklassen (Ausnahme PG XC Landesmeister ) werden die besten drei Flüge des Jahres herangezogen. Zwei der Flüge müssen aber in Österreich gestarteten sein, der dritte Flug innerhalb Europas. Für die Klasse PG XC Landesmeister werden ebenfalls drei Flüge herangezogen. Davon müssen zwei Flüge im aus der Sportlizenznummer des Piloten ermittelten Bundesland, der dritte in Österreich gestartet werden. (Zuordnung siehe Punkt 4, Anmeldung) Mannschaftswertung Für die Klasse PG Mannschaft werden die drei besten Piloten eines Vereins (jene mit den meisten Punkten in der Wertung PG Overall ) gewertet. Mindestteilnehmerzahl Für alle Klassen gilt: für das Zustandekommen einer gültigen Wertung und der Ehrung einer Klasse wird vorausgesetzt, dass zumindest drei Teilnehmer die 100 Punkte Marke erreichen. Die Landeswertungen obliegen den Landesverbänden, hierfür können abweichende Regelungen gelten! 7. Siegerehrung, Generalversammlung(GV) Die Siegerehrung der ÖSSM 2018 findet im Rahmen der Österreichischen Meisterschaft der Vereine statt. Zeit und Ort werden spätestens 3 Wochen vorher schriftlich bekannt gegeben. ) Preise Staatsmeister wird der Pilot/die Pilotin mit den meisten Punkten in der Wertungsklasse PG Overall (Rang 1-3 erhalten Preise). Gültige österreichische Sportlizenz vorausgesetzt. Österreichische Meisterin wird die Pilotin mit den meisten Punkten in der Wertungsklasse PG Damen (Rang 1-3 erhalten Preise). Gültige österreichische Sportlizenz vorausgesetzt. Zudem wird auch für die beste Mannschaft der Staatsmeistertitel vergeben. (Rang 1-3 erhalten Preise) - gültige österreichische Sportlizenz aller Mannschaftsteilnehmer vorausgesetzt. Für die Wertungsklasse PG Sport und PG Fun&Safety wird der Titel Österreichischer Meister vergeben (Rang 1-3 erhalten Preise). Die Wertungsklassen PG Junioren (Rang 1), PG Tandem (Rang 1), PG Senioren (Rang 1) erhalten Preise. In der Wertungsklasse PG XC Landesmeister(in) obliegt die Ehrung dem jeweiligen Landesverband. Findet diese im gemeinsamen Rahmen statt, werden die jeweiligen SiegerInnen rechtzeitig verständigt. 8. Gremium Zusammensetzung: Andreas Steiner - Vorsitzender XC Gremium Bernd Humpl Johann Kronberger Johann Schmidlechner Manfred Marte Oliver Binna

9. Jury Peter Wallner Robert Haider Stephan Wirgler - Sektionsleiter HG/PG Niederösterreich Aufgaben: - Auswertung - Reglementanpassungen - Weiterleitung von auffälligen Flügen zur Untersuchung an die Jury - jährliche Sitzung Zusammensetzung Wettkampfrichter: Raimund Kaiser Ewald Kaltenhofer Stephan Wirgler Aufgaben: Entscheidungsfindung bei Protesten Ausschluss von Piloten bei mehrmaligen Verletzungen und Uneinsichtigkeit 10. Kontakt Mitgliederverwaltung, Kontrolle Nenngeld: AeroClub Österreich, Fr. Petra Huber e-mail: huber.petra@aeroclub.at 11. Proteste Anzeige gegen Verstöße wie Wolkenflug, Luftraumverletzung, illegale Veränderung der Flugausrüstung oder ähnliches: Das Anzeigen von Verstößen Dritter ist grundsätzlich möglich. Die Anzeige muss in schriftlicher Form bis spätestens 7 Tage nach der Einreichung des Fluges beim Veranstalter, xcontest.austria@gmail.com, eingegangen sein. Mit der Anzeige ist eine Anzeigengebühr von 36.- an das Konto Sparda Bank, BIC: SVIEAT21XXX, Kontowortlaut: Österr. Liga Paragleiten, IBAN: AT034666000000055739 zu entrichten. Eine Anzeige kann nur nach Eingang der Anzeigengebühr behandelt werden. Die Entscheidung über eine etwaige Verurteilung sowie das Festsetzen einer Sanktion obliegt dem Wettkampfrichter. Dieser ist kein aktiver Pilot in diesem Wettkampf und entscheidet nach Rücksprache mit der XC-Jury. Ein Protest gegen diese Entscheidung ist möglich und muss bis spätestens 14 Tagen schriftlich an die ONF (Oberste Nationale Flugsportbehörde) erfolgen. Für den Protest ist eine Protestgebühr von 73.- zu entrichten. Die Entscheidung des ONF ist endgültig und unanfechtbar.