Amtsblatt. 1. Bekanntmachung. Frühlingsfest 2016 in Weiden i.d.opf. 2. Familiennachrichten

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Transkript:

Amtsblatt 26. April 2016 Nummer 8 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S 1. Bekanntmachung Frühlingsfest 2016 in Weiden i.d.opf. 2. Familiennachrichten B E K A N N T M A C H U N G Frühlingsfest 2016 in Weiden i.d.opf. Zusätzlich zur Verordnung der Stadt Weiden i.d.opf. über das Volks- und Schützenfest und das Frühlingsfest (Festverordnung) vom 01.03.2013 erlässt die Stadt Weiden i.d.opf. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Festplatz an der Conrad-Röntgen-Straße in Weiden i.d.opf. für das vom 29.04.2016 bis 08.05.2016 stattfindende Frühlingsfest gemäß Art. 23 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende E i n z e l a n o r d n u n g 1. Beziehen und Betrieb des Festplatzes 1.1 Das Aufstellen von Verkaufswägen oder ständen, Imbissbuden und dgl. sowie jedes Feilhalten von Waren und das Anbieten gewerblicher Leistungen außerhalb der Ladengeschäfte und des Festplatzes ist in der Conrad-Röntgen-Straße und den nächstgelegenen Privatgrundstücken an dieser Straße mit Rücksicht auf die allgemeine Verkehrssicherheit untersagt. Unter dieses Verbot fällt auch die Errichtung von Einstellgelegenheiten für Fahrzeuge auf Privatgrundstücken. 1.2 Personen, die aus Anlass des Festes auf dem Festplatz Speisen und Getränke verabreichen und Waren verkaufen, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Diese Genehmigungen gelten für die o. g. Tage jeweils bis zur Sperrzeit (Ziffer 2). Ist für Schaustellergeschäfte ein gültiges Prüfbuch vorgeschrieben, hat dies der Unternehmer bei der Gebrauchsabnahme vorzulegen. Reisegewerbekarten sind ebenso mit vorzulegen, soweit diese erforderlich sind. Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ist jederzeit auf Verlangen nachzuweisen. 1.3 Jede Verunreinigung des Festplatzes sowie der Nebenstraßen ist verboten. Unrat und Abfälle sind von den Beschickern des Festplatzes in die aufgestellten Mülltonnen oder beim Müllsammelplatz in die dort aufgestellten Wertstoffbehälter zu entleeren. Die Imbissbetriebe im Laufbereich als auch die Verlosungsgeschäfte haben eigene Müllbehälter aufzustellen und zu entleeren. Die Toilettenanlage des Festplatzes ist sauber zu halten. Heim-WCs dürfen dort nicht entleert werden. 1.4 Die Abwasserbeseitigung hat ordnungsgemäß zu erfolgen bzw. es sind die Schmutzwässer (insbesondere auch Spül- und Schankwasser) über die auf dem Platz vorhandenen Kanalanschlüsse zu entsorgen. Eine ordnungsgemäße Speiserest-Entsorgung ist sicherzustellen und nachzuweisen.

Amtsblatt 26. April 2016, Nummer 8, Seite 2 Lautsprecheranlagen sind so aufzustellen, dass der Schall nach unten wirkt, Nachbargeschäfte nicht mehr als unvermeidbar gestört und die geltenden Lärmwerte eingehalten werden. Beim Betrieb des Frühlingsfestes dürfen nachfolgende Immissionsrichtwerte an den nachfolgend beschriebenen nächstgelegenen Immissionsorten (IO) des Festplatzes nicht überschritten werden: Gewerbegebiet (GE) tags außerhalb der Ruhezeiten 70dB (A) tags innerhalb der Ruhezeiten 70dB (A) nachts 65dB (A) Mischgebiet (MI) tags außerhalb der Ruhezeite tags innerhalb der Ruhezeiten nachts 70dB (A) 65dB (A) 55dB (A) Allgemeines Wohngebiet (WA) tags außerhalb der Ruhezeiten 65dB (A) Kleinsiedlungsgebiet (WS) tags innerhalb der Ruhezeiten nachts 60dB (A) 50dB (A) Reines Wohngebiet (WR) tags außerhalb der Ruhezeiten 60dB (A) tags innerhalb der Ruhezeiten 55dB (A) nachts 45dB (A) Einzelne Geräuschspitzen dürfen die vorgenannten Werte tagsüber um nicht mehr als 20 db(a) und nachts um nicht mehr als 10 db (A) überschreiten. Als Tagzeit an Werktagen gilt dabei der Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 07:00 bis 22:00 Uhr. Als Nachtzeit gilt an Werktagen der Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 22:00 bis 07:00 Uhr. Die Ruhezeit an Werktagen dauert von 06:00 bis 08:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr. Als nächstgelegene Immissionsorte im Umfeld des Festplatzes gelten dabei Merklsteig 28 bis 46a in einem Reinen Wohngebiet (WR) Merklsteig 74, 76 in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) Fohlenweg 15 (MI) und Sperlingstr. 15, 17 und 25 (WA) Mess- und Beurteilungsgrundlage für die Veranstaltung ist die 18. BImSchV. 1.5 Um die Einhaltung der in vorgenannter Ziffer festgesetzter Immissionsrichtwerte sicherzustellen, dürfen die Lautsprecheranlagen der einzelnen Schausteller am Straßenrand folgende Schalldruckpegel (als Mittelungspegel) nicht überschreiten: 85 db(a) tagsüber bis 22:00 Uhr 75 db(a) nachts ab 22:00 Uhr Die Spitzenpegel dürfen dabei die o. a. Werte tags um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten, nachts um nicht mehr als 10 db(a). Mindestens bei den 5 lautesten Schaustellerbetrieben sind Schallpegelbegrenzer (sog. Limiter) einzusetzen. 1.6 Betrunkene Personen sind von der Benutzung der Fahrgeschäfte auszuschließen. Ebenso wenig darf ihnen weiterer Alkohol veräußert werden. 1.7 Die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften der Lebensmittelhygiene-Verordnung sind genauestens zu beachten. 1.8 Der Name des Unternehmers muss am Geschäft gut sichtbar sein. Die Eintritts- und Fahrpreise bzw. die Verkaufspreise sind anzubringen. Bei Schießgeschäften und Spielund Losständen sind die Spielregeln und der Gewinnplan deutlich sichtbar anzubringen. 1.9 Der Unternehmer ist für die bauliche Sicherheit seiner Anlagen und für eine ordnungsgemäße Betriebsführung voll verantwortlich. Während des Betriebes hat er selbst oder ein sachkundiger Vertreter die Aufsicht zu führen und auf die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu achten.

Amtsblatt 26. April 2016, Nummer 8, Seite 3 1.10 Für einen ausreichenden Feuerschutz im Sinn der 20, 22 der Verordnung über die Verhütung von Bränden sowie für die notwendig werdende gesundheitliche Betreuung ist zu sorgen. Die zweckmäßige Unterbringung der entsprechenden Einsatzgruppen und die sofortige Erreichbarkeit müssen gewährleistet sein. 2. Sperrzeit, Musikende Der Beginn der Sperrzeit ist laut Festverordnung für die Schaustellergeschäfte, die Verkaufsbuden sowie den Wirtschaftsbetrieb auf 24:00 Uhr, am Feuerwerkstag (06.05.2016) auf 00:30 Uhr, festgesetzt. Musik- und Lautsprecherübertragungen sind auf dem gesamten Festgelände und in den Zeltbetrieben an allen Tagen einschl. evtl. Zugaben spätestens um 23:30 Uhr zu beenden, am Feuerwerkstag (06.05.2016) um 24:00 Uhr. Die durch die Veranstaltung verursachten Lärmwerte dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Die Anordnung über die Herabsetzung der Lautstärke während des Festes bleibt vorbehalten. Der Erlass weiterer Anordnungen zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen für die Allgemeinheit oder die Besucher des Festes bleibt vorbehalten. 6. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldbuße belegt (Art. 23 Abs. 3 LStVG). 7. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser Einzelanordnung wird im öffentlichen Interesse angeordnet. 8. Ladenschlussgesetz Evtl. erforderliche Erlaubnisse nach 20 Abs. 2 a Ladenschlussgesetz gelten hiermit als erteilt. Weiden i.d.opf., 25.04.2016 Stadt Weiden i.d.opf. Hermann Hubmann Berufsmäßiger Stadtrat Zu Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Festzeltes hat der Festwirt geeignete Ordnungsleute einzusetzen. 3. Verkehrspolizeiliche Maßnahmen und Befahren des Festplatzes Es wird auf die Festverordnung der Stadt Weiden i.d.opf. hingewiesen. Für einen Festzug ist rechtzeitig vor Abmarsch eine Sicherung durch Polizeikräfte bei der Polizeiinspektion Weiden i.d.opf. anzufordern. 4. Sicherung der Zufahrtswege zum Festplatz Auf die verkehrsrechtlichen Anordnungen der Stadt Weiden i.d.opf. vom 07.03.13 und vom 11.07.13 wird verwiesen. 5. Besondere Anordnungen Den an Ort und Stelle ergehenden Anordnungen behördlicher Organe ist Folge zu leisten.

Amtsblatt 26. April 2016, Nummer 8, Seite 4 B E K A N N T M A C H U N G Standesamt Weiden i.d.opf. Auszug aus den Beurkundungen des Standesamtes Weiden i.d.opf. Familiennachrichten (11.04.2016 bis 24.04.2016) Die Beteiligten sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Geburten: 29.01.2016, Mohamed Salman, männlich, Huda Masaad Hamid Al Mulawi und Karrar Mohammed Salman, Kasernenstr. 4, 92637 Weiden i.d.opf.; 29.02.2016, Rayan Mohamud Abdulahi Hashi, weiblich, Rosina Musse Gulled und Mohamud Abdulahi Hashi, Fleischgasse 10, 92637 Weiden i.d.opf.; 25.03.2016, Alina Viktoria Teetenburg, weiblich, Stephanie Anita Christa Teetenburg geb. Lehner, Raiffeisenstr. 21, 92709 Moosbach und Oliver Teetenburg, Feldweg 53, 25451 Quickborn; 31.03.2016, Ali Alsoofi, männlich, Fidaa Alsoofi geb. Ayash und Alaa Alsoofi, Hauptstr. 3, 92709 Moosbach; 01.04.2016, Joshua Zian Brundidge, männlich, Mihaela Oana Tilici, Eichendorffstr. 5 a, 92655 Grafenwöhr und James Nigel Brundidge, Von-Steuben-Str. 23, 92637 Weiden i.d.opf.; 03.04.2016, Hanna Sophia Höcherl, weiblich, Lisa Marlene Kucel und Michael Höcherl, Döltsch 52, 92665 Kirchendemenreuth; 04.04.2016, Janos Beer, männlich, Nadja Beer, Hardtheim 14, 92685 Floß; 04.04.2016, Maryam Al-Bdour, weiblich, Renata Ileana Al-Bdour geb. Kovács und Mohammad Salem Sulaiman Al- Bdour, Schmeltzlstr. 10 a, 92637 Weiden i.d.opf.; 04.04.2016, Adrian Hans Henryk Laqua, männlich, Claudia Laqua, Ringstr. 1, 95100 Selb und Karsten Schröder, Bergstr. 6, 95100 Selb; 04.04.2016, Justus Markus Fichtl, männlich, Anna Kristina Fichtl geb. Stenzel und Sebastian Ferdinand Fichtl, Edmund-Langhans-Str. 4, 92676 Eschenbach i.d.opf.; 05.04.2016, Lena Martina Rosemarie Schreier, weiblich, Stephanie Martina Schreier geb. Völkl, Waldkirch 54, 92697 Georgenberg und Andreas Karl Schreier, Dimpfl 21, 92697 Georgenberg; 05.04.2016, Daniel Alexander Maxim Gewinner, männlich, Viktoriia Volodimirivna Gewinner geb. Âkimaško und Dieter Herbert Gewinner, Oschwitz 5, 95659 Arzberg; 06.04.2016, Lina Carina Binner, weiblich, Sylvia Anna Binner, Schulstr. 2, 95506 Kastl und Andreas Thomas Riedl, Kaiser-Karl-Str. 29, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab; 06.04.2016, Amaris Emma Lösch, weiblich, Aida Lösch geb. Durrsi und Hans-Jürgen Lösch, Perschener Str. 52, 92507 Nabburg; 06.04.2016, Emma Witt, weiblich, Christina Witt geb. Reber und Tobias Konrad Witt, Schwand 13, 92711 Parkstein; 06.04.2016, Korbinian Stefan Groß, männlich, Michaela Groß geb. Kindl und Tobias Anton Groß, Edeldorf 8, 92637 Theisseil; 07.04.2016, Bryan Sauer, männlich, Vanessa Larissa Sandra Palluch und Dominik Albin Sauer geb. Köstler, Kreuzstr. 10, 95615 Marktredwitz; 07.04.2016, Emma Troppmann, weiblich, Nicole Sibylle Troppmann geb. Stöcker und Peter Troppmann, Kohlbühl 1, 92703 Krummennaab; 07.04.2016, Bettina Becher, weiblich, Cornelia Becher geb. Stauber und Markus Robert Becher, Weislitz 1, 92542 Dieterskirchen; 08.04.2016, Michelle Talea Rippl, weiblich, Sabrina Gabriele Rippl geb. Maier und Michael Stefan Rippl, Hagendorfer Str. 16, 92726 Waidhaus; 08.04.2016, Deniz Akcakaya, weiblich, Gülşen Akcakaya geb. Uğur und Emin Akcakaya, Beim Alten Kircherl 11, 92655 Grafenwöhr; 09.04.2016, Lotta Fischer, weiblich, Stefanie Gudrun Fischer geb. Kopera und Andreas Hermann Fischer, Artesgrüner Str. 1, 92702 Kohlberg; 10.04.2016, Marie Mädl, weiblich, Sandra Mädl geb. Helgert und Michael Marco Mädl, Danziger Str. 11 a, 92637 Weiden i.d.opf.; 11.04.2016, Emelie Gnidin, weiblich, Anna Vladimirovna Gnidin geb. Nakonechnikova, Bismarckstr. 6, 92637 Weiden i.d.opf. und Alexander Gnidin, Birmarckstr. 6, 92637 Weiden i.d.opf.; 11.04.2016, Marie Bäsler, weiblich, Melanie Sieglinde Bäsler geb. Schottenhammel und Michael Gerhard Bäsler, Habichtweg 19, 92637 Weiden i.d.opf.; 12.04.2016, Mia Melodie Stadler, weiblich, Sabine Kerstin Hartwig, Siedlerweg 7, 92708 Mantel und Ralf Tobias Bernhard Stadler, Leimbergerstr. 25, 92637 Weiden i.d.opf.; 12.04.2016, Franz Armin Stephan Oetzinger, männlich, Barbara Inge Oetzinger geb. Stahl und Stephan Manfred Peter Oetzinger, Weidener Str. 32, 92708 Mantel; 01.04.2016, Piper Marie Krysiak, weiblich, Elyssa Marie Krysiak geb. Smith und William Joseph Krysiak, Württemberger Str. 8, 92637 Weiden i.d.opf.; 14.04.2016, Florian Andreas Gebhard, männlich, Anita Anna Elisabeth Gebhard, Tulpenweg 4, 92720 Schwarzenbach und Markus Dieter Magerl, Tannenweg 8, 92720 Schwarzenbach; 15.04.2016, Laura Schmeller, weiblich, Corinna Maria Schmeller geb. Beer und Stefan Franz Schmeller, Bingerstr. 51, 95695 Mähring; 16.04.2016, Max Hahn, männlich, Sabrina

Amtsblatt 26. April 2016, Nummer 8, Seite 5 Hahn und Marco Martin Ott, Lichtensternstr. 2, 92711 Parkstein; 17.04.2016, Luna Daniela Eckl, weiblich, Nadine Anna Eckl geb. Völkl und Michael Hans Jochen Eckl, Fliederstr. 7, 92637 Weiden i.d.opf.; 17.04.2016, Bastian Christian Horst Färber, männlich, Michaela Carolin Färber geb. Pohlt und Martin Walter Färber, Schillerstr. 6, 92670 Windischeschenbach; 18.04.2016, Toni Paul Michael Birkmüller, männlich, Katharina Lydia Birkmüller geb. Rupprecht und Manuel Günther Johann Birkmüller, Ahornstr. 1, 92729 Weiherhammer; 18.04.2016, Jakob Benjamin Meißner, männlich, Kathrin Astrid Meißner geb. Müller und Andreas Wolfgang Karl Meißner, Eppenhof 1, 92681 Erbendorf; 19.04.2016, Lotta Burgis, weiblich, Jule Burgis und Kevin Neumann, Am Gäßlein 7, 95183 Trogen; 19.04.2016, Carter Kenneth Dickerson, männlich, Jacquelyn Joyce Dickerson geb. Erks und Christopher Eugene Dickerson, John-F.-Kennedy-Ring 44, GT Netzaberg, 92676 Eschenbach i.d.opf.; Eheschließungen: Keine Eheschließungen im genannten Zeitraum. Sterbefälle: 15.03.2016, Christine Matis, Rotkreuzplatz 8, 92637 Weiden i.d.opf.; 08.04.2016, Klaus Adolf Raab, Schmeltzlstr. 8, 92637 Weiden i.d.opf.; 10.04.2016, Anna Maria Räder geb. Weiß, Spitzwegsteig 3, 92637 Weiden i.d.opf.; 11.04.2016, Elfriede Margareta Theresia Dobler geb. Bauer, Zur Centralwerkstätte 20, 92637 Weiden i.d.opf.; 14.04.2016, Maria Mark, Kirchenstr. 5, 92715 Püchersreuth; 15.04.2016, Georg Michael Stingl, Schulstr. 8, 95652 Waldsassen; 15.04.2016, Anna Winter geb. Bayerl, Gartenstr. 28, 92694 Etzenricht; 15.04.2016, Josef Lindner, Leimbergerstr. 45, 92637 Weiden i.d.opf.; 16.04.2016, Maria Anna Krauß geb. Weiß, Hasenweg 4, 92637 Weiden i.d.opf.; 17.04.2016, Ottilie Köllner geb. Krichenbauer, Rotkreuzplatz 8, 92637 Weiden i.d.opf.; 17.04.2016, Marianne Haberzeth geb. Schnödt, Adalbert-Stifter-Str. 7, 92670 Windischeschenbach; 18.04.2016, Johann Konrad Schneider, Bräugasse 6, 95666 Mitterteich; 18.04.2016, Otto Knott, Frauenrichter Str. 100, 92637 Weiden i.d.opf.; 19.04.2016, Helmut Georg Kummer, Wacholderweg 14, 92711 Parkstein; 19.04.2016, Frieda Forster geb. Spannl, Hauptstr. 57, 92718 Schirmitz; 20.04.2016, Johann Voit, Ullersrichter Str. 15, 92637 Weiden i.d.opf.

Amtsblatt 26. April 2016, Nummer 8, Seite 6 Notizen:

Amtsblatt 26. April 2016, Nummer 8, Seite 7 Notizen:

Amtsblatt 26. April 2016, Nummer 8, Seite 8 Notizen: Herausgeber: Stadt Weiden i.d.opf. Verantwortlich für den Inhalt sind die einzelnen Fachämter der Stadt bzw. bei Amtshilfe die in der Bekanntmachung genannten Stellen. Zusammenstellung und Koordination: Stabsstelle Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit und Statistik. Layout und Satz: Digitalsatz Lidl, 83075 Bad Feilnbach. Druck: Internes Servicebüro der Stadt Weiden i.d.opf.