Forthe Game. Forthe World. AN DIE MITGLIEDER DER FIFA Zirkular Nr. 1264 Zürich, 19. Mai 2011 GS/mav-oon Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern: Einteilung der Klubs und Registrierungsperioden Sehr geehrte Damen und Herren, wie jedes Jahr verweisen wir auf Anhang 4, insbesondere auf Art. 4 des besagten Anhangs des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern ("Reglement"), sowie auf Art. 6 Abs. 1 und 2 des Reglements betreffend die Entschädigung der Klubs für die Ausbildung junger Spieler, die Einteilung von Klubs in Kategorien und die Festlegung der Registrierungsperioden Ihres Verbands. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf Anhang 3 des Reglements, insbesondere auf Art. 5.1 Abs. 1 und 2, und erinnern Sie daran, dass mit der Einführung des Transferabgleichungssystems (TMS), dessen Anwendung nun für alle FIFA-Mitgliedsverbände Pflicht ist, die Meldung der Einteilung der Klubs in Kategorien und die Festlegung der Registrierungsperioden Ihres Verbands ausschliesslich über das TMS erfolgen. 1. Ausbildungsentschädigung Betreffend Ausbildungsentschädigung hält das Reglement fest, dass jeder Verband seine Klubs, basierend auf ihren finanziellen Aufwendungen für die Ausbildung junger Spieler, in verschiedene Kategorien einteilen muss. Die Einteilung muss jedes Jahr überprüft werden. Die beiliegende Tabelle zeigt die Kategorien, in die die Verbände jeder Konföderation ihre Klubs einteilen müssen, und die Trainingskosten, die für die Klubs der einzelnen Kategorien in jeder Konföderation gelten. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Klubs in die Kategorien einteilen, die in der Tabelle aufgeführt sind. Gehören all Ihre Klubs der Kategorie IV an, müssen Sie keine Einteilung vornehmen. Die FIFA wird die Trainingskosten für die einzelnen Kategorien und die Einteilung der Klubs jedes Verbands auf der FIFA-Website veröffentlichen. Die Verbände werden gebeten, die betreffenden Daten hinsichtlich der Einteilung ihrer Klubs bis 10. Juni 2011 ins TMS einzugeben. Verwenden Sie bitte keine anderen Formen oder Mittel, um die Einteilung Ihrer Klubs mitzuteilen. Antworten Sie insbesondere nicht schriftlich auf dieses Schreiben. Nur die Einteilung der Klubs, die im TMS vorgenommen wird, wird berücksichtigt. Sollten Sie die Einteilung Ihrer Klubs im TMS nicht innerhalb der genannten Frist vornehmen, prüft die FIFA weitere Schritte, um gegebenenfalls angemessene Massnahmen gegen Ihren Verband zu verhängen. Bitte beachten Sie diesbezüglich das administrative FIFA-TMS-Sanktionsverfahren, das Ihnen im FIFA-Zirkular Nr. 1259 vom 7. April 2011 dargelegt wurde. Federation Internationale de Football Association FIFA-Strasse 20 P.O. Box 8044 Zurich Switzerland Tel.. +41-(0)43-222 7777 Fax: +41-(0)43-222 7878 wwwjifa.com./...
FIFlr For the Came. For the World. 2. Registrierungsperioden Jeder Verband wird zudem gebeten, die beiden jährlichen Registrierungsperioden, die gemäss Art. 6 Abs. 1 und 2 des Reglements festgelegt wurden, bis 10. Juni 2011 ins TMS einzugeben. Verwenden Sie bitte keine anderen Formen oder Mittel, um die Registrierungsperioden Ihres Verbands mitzuteilen Antworten Sie insbesondere nicht schriftlich auf dieses Schreiben. Gemäss Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5.1 Abs. 1 von Anhang 3 des Reglements muss die FIFA mindestens zwölf Monate im Voraus über den Zeitpunkt der beiden Registrierungsperioden einer Spielzeit informiert werden. Aus diesem Grund muss Ihr Verband in der genannten Frist alle Registrierungsperioden bis mindestens 31 Dezember 2012 ins TMS eingeben Diesbezüglich möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäss Art. 6 Abs. 2 des Reglements die erste Registrierungsperiode am Schluss der Spielzeit beginnt und im Normalfall vor Beginn der neuen Spielzeit endet. Diese Registrierungsperiode ist auf zwölf Wochen beschränkt. Die zweite Registrierungsperiode wird im Normalfall in der Mitte der Spielzeit festgelegt und ist auf vier Wochen beschränkt. Die zweite Registrierungsperiode darf sich gemäss geltender Praxis aber auf einen vollen Kalendermonat (also etwas mehr als vier Wochen) erstrecken. Diese Zeitspannen dürfen nicht aus organisatorischen oder anderen Gründen verlängert werden. Bei der Festlegung der Registrierungsperioden ist deshalb besonders auf das Enddatum zu achten. Fällt dieses auf einen Feier- oder Ruhetag in Ihrem Land, können Sie die Dauer der betreffenden Registrierungsperiode nicht bis zum nächsten Arbeitstag verlängern, wenn dadurch die Registrierungsperiode insgesamt die in diesem Fall zulässige Höchstdauer übersteigt. Werden die Registrierungsperioden Ihres Verbands in der genannten Frist nicht ins TMS eingegeben, kann die FIFA die Daten für Ihren Verband selbst festlegen. Zudem werden Verfahren zum Erlass angemessener Massnahmen gegen Ihren Verband geprüft. Diesbezüglich verweisen wir wiederum auf das FIFA-Zirkular Nr. 1259. Zwecks Durchsetzung des Reglements müssen die Registrierungsperioden unbedingt eingehalten werden Ausnahmen sind daher nicht möglich. Die TMS-Manager der einzelnen Verbände haben die alleinige Verantwortung, sicher zu stellen, dass die massgebenden Registrierungsperioden auf der Grundlage der Beschlüsse des Verbands korrekt ins System eingegeben werden. Nur die im TMS eingegebenen Daten werden berücksichtigt, ungeachtet etwaiger abweichender Mitteilungen ausserhalb des TMS. Die TMS-Manager der einzelnen Verbände müssen zudem dafür sorgen, dass die ins System eingegebenen Daten richtig sind. Unter ausserordentlichen Umständen darf der zuständige TMS Manager die Daten der Registrierungsperioden nachträglich ändern, jedoch nur, wenn die betreffende Registrierungsperiode noch nicht begonnen hat. Nach Beginn einer Registrierungsperiode, die ins TMS eingegeben wurde, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Eingegeben werden können nur Registrierungsperioden, die Art. 6 Abs. 2 des Reglements entsprechen. Gemäss Art. 9.1 Abs. 3 von Anhang 3 des Reglements haften die Verbände für die Handlungen und Informationen, die von ihren TMS-Managern eingegeben werden. Sollte Ihr Verband auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 4 des Reglements für reine Amateurwettbewerbe, an denen ausschliesslich Amateurspieler teilnehmen, separate Seite 2
For the Game. For the World. Registrierungsperioden festlegen wollen, sind die betreffenden Daten der FIFA bis 10. Juni 2011 schriftlich mitzuteilen. Diese Registrierungsperioden können nicht ins TMS eingegeben werden. Bei weiteren Fragen zu den genannten Punkten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für die wertvolle Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüssen FtDtRATION INTERNATIONALE DE FOOTBALL ASSOCIATION n.tl Markus Kattner Stellvertretender Generalsekretär Anlage erwähnt Kopie an: FIFA-Exekutivkomitee Kommission für den Status von Spielern Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten Konföderationen Seite 3 Legal h,.,/
For the Game. For the World. Ausbildungsentschädigung und Einteilung der Klubs für das Jahr 2011 Für die einzelnen Klubkategorien der Konföderationen wurde je eine Ausbildungsentschädigung festgelegt. In Übereinstimmung mit Anhang 4, Art. 4 Abs. 2 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern werden die Ansätze am Ende des Kalenderjahres jeweils aktualisiert. Konföderation Kategorie I Kategorie 11 Kategorie 111 Kategorie IV AFC USO 40 000 USO 10000 USO 2000 CAF USO 30000 USO 10000 USO 2000 CONCACAF USO 40 000 USO 10000 USO 2000 CONMEBOL USO 50000 USO 30 000 USO 10000 USO 2000 OFC USO 30000 USO 10000 USO 2000 UEFA EURO 90 000 EURO 60 000 EURO 30 000 EURO 10000 Weiter finden Sie für jede Konföderation eine Tabelle, die die Kategorien festlegt, in die die einzelnen Mitgliedsverbände ihre Klubs einzuteilen haben. Fallen alle Klubs in die Kategorie IV, ist keine Einteilung erforderlich. Inhaltsverzeichnis Tabelle 1 - AFC Tabelle 2 - CAF Tabelle 3 - CONCACAF Tabelle 4 - CONMEBOL Tabelle 5 - OFC Tabelle 6 - UEFA
For the Came. For the World. Tabelle 1 - AFC Afghanistan Australien Bahrain Bangladesch Bhutan Brunei Darussalam Kambodscha China VR Chinese Taipei Guam Hongkong Indien Indonesien Iran Irak Japan Jordanien Korea DVR Korea Republik Kuwait Kirgisistan Laos Libanon Macao Malaysia Malediven Mongolei Myanmar Nepal 2
For the Came. For the World. Oman Pakistan Palästina Philippinen Katar Saudiarabien Singapur Sri Lanka Syrien Tadschikistan Thailand Turkmenistan Vereinigte Arabische Emirate Usbekistan Vietnam Jemen 3
FIF. Far the Game. Far the Warld. Tabelle 2 - CAF Algerien Angola Benin Botsuana Burkina Faso Burundi Kamerun Kap Verde Zentralafrikan ische Republik Tschad Kongo Kongo DR Elfenbeinküste Dschibuti Ägypten Äq uatorial-g u i nea Eritrea Äthiopien Gabun Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Kenia Lesotho Liberia Libyen Madagaskar Malawi 4
For the Game. For the WorLd. Mali Mauretanien Mauntius Marokko Mosambik Namibia Niger Nigeria Ruanda Säo Tome und Prfncipe Senegal Seychellen Sierra Leone Somalia Südafrika Sudan Swasiland Tansania Togo Tunesien Uganda Sambia Simbabwe 5
For the Garne. For the World. Tabelle 3 - CONCACAF Anguilla Antigua und Barbuda Aruba Bahamas Barbados Belize Bermuda Britische Jungferninseln Kanada Cayman-Inseln Costa Rica Kuba Dominica Dominikanische Republik EI Salvador Grenada Guatemala Guyana Haiti Honduras Jamaika Mexiko Montserrat Niederländische Antillen Nicaragua Panama Puerto Rico 5t. Kitts und Nevis 5t. Lucia 5t. Vincent und die Grenadinen 5uriname Trinidad und Tobago Turks- und Caicos-Inseln U5A Amerikanische Jungferninseln 6
For the Came. For the World. Tabelle 4 - CONMEBOL Argentinien Bolivien Brasilien Chile Kolumbien Ecuador Paraguay Peru Uruguay Venezuela Tabelle 5 - OFC Amerikanisch-Samoa Cook-Inseln Fidschi Neukaledonlen Neuseeland Papua-Neugulnea Samoa Salomon-Inseln Tahiti Tonga Vanuatu 7
For the Game. For the World. Tabelle 6 - UEFA Albanien Andorra Armenien Österreich Aserbaidschan Belarus Belgien Bosnien-Herzegowina Bulgarien Kroatien Zypern Tschechische Republik Dänemark England Estland Färöer Finnland Frankreich Georgien Deutschland Griechenland Ungarn Island Republik Irland Israel Italien Kasachstan Lettland Liechtenstein 8
For the Game. For the World. Litauen Luxemburg Mazedonien Malta Moldawien Niederlande Nordirland Norwegen Polen Portugal Rumänien Russland San Marino Schottland Serbien und Montenegro Slowakei Slowenien Spanien Schweden Schweiz Türkei Ukraine Wales 9