Lesefassung 1. Studienordnung der Philosophischen Fakultät für den Studiengang Klassische Archäologie mit dem Abschluss Master of Arts

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AMTLICHE MITTEILUNGEN

Transkript:

Lesefassung 1 Studienordnung der Philosophischen Fakultät für den Studiengang Klassische Archäologie mit dem Abschluss Master of Arts vom 05. Januar 2009 (Verkündungsblatt der Friedrich-Schiller-Universität Jena Nr. 10/2009 S. 1043) geändert am 05. Mai 2016 (Verkündungsblatt der Friedrich-Schiller-Universität Jena Nr. 3/2016 S. 132) 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums im konsekutiven, stärker forschungsorientierten Studiengang Klassische Archäologie mit dem Abschluss Master of Arts / Magister Artium (abgekürzt: "M. A.") auf der Grundlage der zugehörigen Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung. 2 Studienvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Klassische Archäologie ist in der Regel ein mit einer Gesamtnote von mindestens gut absolviertes Hochschulstudium mit berufsqualifizierendem Abschluss mindestens entsprechend einem Bachelorabschluss mit hohen Studienanteilen in Altertumswissenschaften oder Klassische Archäologie (mindestens im Umfang von 60 Leistungspunkten) oder ein fachlich entsprechender vergleichbarer Hochschulabschluss. (2) Über die Aufnahme in den Studiengang Klassische Archäologie entscheidet der Masterausschuss Klassische Archäologie. Dieser bewertet die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsanschreiben, kurzer tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse) nach folgenden Kriterien: 1. Hochschulabschlüsse hinsichtlich der Qualität der Kompetenzen und der fachlichen Relevanz zum angestrebten Abschluss. 2. Bisherige relevante Berufs- und Praxistätigkeiten/ Auslandserfahrungen können gegebenenfalls in die Bewertung einbezogen werden. 3. Der Masterausschuss kann um die Vorlage weiterer Unterlagen bitten. (3) eine Zulassung mit Auflagen ist möglich. Die Auflagen (nachholen von Studienleistungen) sind bis zum jeweils genannten Termin zu erfüllen. 1 Rechtsverbindlich ist nur der in der jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichte Text.

(4) Absolventen eines Bachelorstudienganges mit dem Ergänzungsfach Klassische Archäologie haben den erfolgreichen Besuch des Moduls Vertiefungsmodul Klassische Archäologie (Arch 400) bis zum Beginn des 2. Studienjahres nachzuweisen. (5) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sind Sprachkenntnisse in einer modernen Fremdsprache (vorzugsweise Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Neugriechisch, Spanisch oder Türkisch) entsprechend Niveau B1 des GER oder einem Sprachzeugnis, das fortgeschrittene Sprachverwendungsfähigkeit belegt. (6) Sprachkenntnisse in einer alten Sprache (Latein im Umfang des Latinums oder Altgriechisch im Umfang des Graecums) sind spätestens bis zur Anmeldung des Moduls Arch 753 nachzuweisen. (7) Sprachkenntnisse in einer zweiten modernen oder einer zweiten alten Sprache gemäß den Angaben in Absatz 5 oder 6 sind spätestens bei der Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. (8) Studienbewerber aus dem Ausland müssen über Deutschkenntnisse verfügen, die es ihnen ermöglichen, den Vorlesungen zu folgen und an Seminaren und Übungen aktiv teilzunehmen. Ausreichende Deutschkenntnisse entsprechen Sprachkenntnissen auf dem Niveau DSH-Prüfung ab der Stufe 2, eines bestandenen TestDaF (vier mal TDN4), des kleinen deutschen Sprachdiploms oder Sprachkenntnisse nach europäischem Referenzrahmen (min. Stufe C1) oder einer vergleichbaren Prüfung des Goethe-Instituts bzw. der Kultusministerkonferenz. 3 Studienbeginn, Studiendauer (1) Das Studium beginnt im Wintersemester oder Sommersemester. (2) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich der Zeit für die Masterarbeit zwei Jahre. (3) Für Studierende im Rahmen des Teilzeitstudiums verdoppeln sich die in der Ordnung genannten Zeiträume und Fristen. 4 Ziel des Studiums (1) Im konsekutiven forschungsorientierten Masterstudiengang Klassische Archäologie wird aufbauend auf einer guten wissenschaftlichen Grundausbildung die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten in einem interdisziplinären Wissenschaftsfeld vermittelt. Im Mittelpunkt des Studiums stehen die Vermittlung methodischer und systematischer Kenntnisse und Fähigkeiten der archäologischen Wissenschaften und ihrer Nachbardisziplinen. Dies schließt ein: - Kenntnis und Orientierung in den archäologischen Epochen und Gattungen - breite Denkmälerkenntnis - Kenntnis und Anwendung verschiedener archäologischer Methoden - Kompetenz zur Analyse wissenschaftlicher Theorien und Modelle 2

- selbständige syn- und diachrone Anwendung archäologischer Theorien und Modelle - Kompetenz in der Darstellung wissenschaftlicher Thesen, Ergebnisse und Ideen - Kompetenz zur öffenlichkeitsbezogenen Wissenschaftsvemittlung in musealen Kontexten - Recherche- und Textanlysekompetenz hinsichtlich der Fachliteratur - Analysekompetenz altsprachlicher Schriftquellen im archäologischen Kontext. - Praktische Kompetenzen zum Umgang mit archäologischen Objekten (Dokumentation, Archivierung, Rekonstruktion) (2) Der Masterstudiengang qualifiziert für ein aufbauendes geisteswissenschaftliches Promotionsstudium, insbesondere im Bereich Klassische Archäologie, der an der Friedrich-Schiller-Universität sowie im In- und Ausland vertreten ist. Die Absolventen des Studiengangs Klassische Archäologie sind für Tätigkeiten in Lehre und Forschung an Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen, Bibliotheken, Museen, Archive, Dokumentationsstellen, Erwachsenenbildung, Touristik (Reiseleitung), Verlagswesen, Medien und Verwaltungstätigkeit aber auch für die geisteswissenschaftliche Laufbahn in einem interdisziplinären Wissenschaftsfeld hervorragend gerüstet. 5 Aufbau und Inhalte des Studiums (1) Das Masterstudium an der Philosophischen Fakultät umfasst eine Gesamtleistung von 120 Leistungspunkten (LP) nach dem European Credits Transfer and Accumulation System (ECTS), einschließlich 30 LP für die Masterarbeit. Pro Studienjahr sind in der Regel 60 Leistungspunkte zu erwerben. Die Masterarbeit schließt das Studium ab. (2) Das Studienangebot ist modular aufgebaut. Jedes Modul ist eine Lehr- und Prüfungseinheit. Einzelne Module setzen sich aus Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika, Exkursionen, Selbststudium und anderen Lehr- und Lernformen zusammen. Ein Modul erstreckt sich in der Regel über ein bis maximal zwei Semester. Die Untergliederung des Faches Klassische Archäologie in Module sowie die den Modulen zugehörigen Leistungspunkte sind den Modulbeschreibungen und dem Studienplan (Modulkatalog) zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen informieren weiterhin über den Modulverantwortlichen, über die Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul, das Arbeitsvolumen, die Lern- und Arbeitsformen sowie die Prüfungsanforderungen und -formen. (3) Das Studium im konsekutiven Studiengang Klassische Archäologie ist stärker forschungsori-entiert und besteht aus vier Pflichtmodulen im Umfang von 10 LP, drei Pflichtmodulen im Umfang von 5 LP, einem Pflichtmodul im Umfang von 15 LP zu Exkursion und einem Modul im Umfang von 30 LP zur Masterarbeit In einem Wahlpflichtberiech mit Modulen aus anderen Fachbereichen sind Module im Umfang von 20 LP zu studieren. Modulnummer Titel LP 1. Pflichtmodule Arch 750 Spezialisierung I Materielle Kultur A 10 Arch 751 Spezialisierung II Materielle Kultur B 10 Arch 752 Spezialisierung III Methoden 10 Arch 753 Spezialisierung IV Synthese 10 3

Arch 850 Realisierung I Aktuelle Themen der Archäologie 5 Arch 851 Realisierung II Praktikum 5 Arch 852 Realisierung III Exkursion 15 Arch 854 Realisierung IV Repetitorium 5 2. Wahlpflichtmodule siehe Modulkatalog Studiengang M.A. Klassische Archäologie 3. Studienabschluss Arch 1000 Masterarbeit 30 (4) Folgende Modulabhängigkeiten zu beachten: Modul Voraussetzung Arch 753 Nachweis alte Sprache Arch 854 Arch 750, Arch 751, Arch 752, Arch 753 Arch 1000 Arch 750, Arch 751, Arch 752, Arch 753 (5) Absolviert ein Studierender Teile des Studiums im Ausland, garantiert eine vor Beginn abgeschlossene Vereinbarung über das zu absolvierende Programm (learning agreement) eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. 6 Prüfungsformen und Bewertungskriterien (1) Wenn in der Modulbeschreibung verschiedene Prüfungsformen vermerkt sind, wird in der ersten Sitzung die Wahl der Prüfungsart vom Dozenten bekannt gegeben. Gleiches gilt für die Bewertungskriterien. (2) Das Praxismodul, welches ggf. Bestandteil des Studiums ist, wird in der Regel mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. (3) Die Fachmodule werden gemäß 15 der Prüfungsordnung benotet und sind Teil der Abschlussnote. 7 Modulbeschreibungen (1) Die Modulbeschreibung informiert über Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, die Voraussetzungen zur Teilnahme, die Voraussetzungen zur Vergabe von Leistungspunkten, die Lern- und Arbeitsformen sowie die Art der Prüfungsleistungen und deren Gewichtung für die Modulnote. Die Modulbeschreibung informiert weiterhin über die Häufigkeit des Angebotes des Moduls sowie über Arbeitsaufwand und Dauer. (2) Modulbeschreibungen und Empfehlungen zur Planung des Studienverlaufs (Studienplan) sind Bestandteil Modulkatalogs. 8 Praxismodul (1) Das Praxismodul ist Pflichtbestandteil des Masterstudiums und wird im Modul Arch 851 absolviert. 4

(2) Es werden Praktika im Umfang von mindestens 3 Wochen absolviert. (3) Praktika können auf Ausgrabungen (siehe dazu Ausschreibungen der Landesämter für Archäologie und Denkmalpflege, privater Grabungsfirmen oder universitärer Projekte der FSU Jena oder anderer Universitäten), in Verlagen, an Museen oder wissenschaftlichen Sammlungen absolviert werden. (4) Die Anmeldung am Praktikumsplatz erfolgt in Eigenverantwortung. Die Anmeldung zum Praxismodul erfolgt in Absprache mit zuständigen Modulverantwortlichen. (5) Die Studierenden dokumentieren in einem Portfolio ihre Tätigkeit während eines Praktikums. Das Portfolio enthält mindestens den Praktikumsbericht, Bescheinigungen über die Absolvierung von Praktika bzw. Gutachten (Arbeitszeugnis) der zuständigen Praktikumsstellen. 9 Studienfachberatung (1) Die Studienfachberatung zu den einzelnen Modulen wird durch die Modulverantwortlichen durchgeführt. Sie soll die individuelle Studienplanung unterstützen. (2) Für nicht fachspezifische Studienprobleme steht die Zentrale Studienberatung der Friedrich-Schiller-Universität zur Verfügung. (3) Das Akademische Studien- und Prüfungsamt (ASPA) berät zu Fragen der Prüfungsordnungen in den gewählten Fächern, u.a. Anmeldung, Anträgen, Anerkennungen, Zulassungsbedingungen, Wechselmöglichkeiten, Fristenregelungen und Wiederholungsprüfungen. 10 Gleichstellungsklausel Status- und Funktionsbezeichnungen nach dieser Ordnung gelten gleichermaßen in der weiblichen und in der männlichen Form. 11 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Friedrich- Schiller-Universität Jena zum 1. Oktober 2008 in Kraft. Jena, 05. Mai 2016 Prof. Dr. Walther Rosenthal Präsident der Friedrich-Schiller-Universität 5