Studienordnung für den Masterstudiengang Namenkunde/Onomastik an der Universität Leipzig

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Transkript:

39/26 Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Namenkunde/Onomastik an der Universität Leipzig Vom 28. Juli 2009 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900) hat die Universität Leipzig am 4. Juni 2009 folgende Studienordnung erlassen. Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studiendauer und Studienvolumen 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele 6 Vermittlungsformen 7 Tutorien 8 Aufbau und Inhalte des Studiums 9 Auslandsaufenthalt 10 Module des Masterstudiums 11 Abschluss des Masterstudiums 12 Studienberatung 13 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlage Studienablaufplan/Modulübersichtstabelle/Modulbeschreibungen 1 1 Modulbeschreibungen sind kein Bestandteil der Ordnung. Sie werden ausschließlich in der elektronischen Fassung der Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage der Universität Leipzig veröffentlicht.

39/27 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Namenkunde/Onomastik Ziele, Inhalte und Aufbau des Masterstudienganges Namenkunde/Onomastik mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.). 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachgewiesen. (2) Fachspezifische Zugangsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger anderer Hochschulabschluss in einem philologischen oder historischen Fach. (3) Alle Bewerber/innen haben eine bestandene Eignungsfeststellungsprüfung nachzuweisen, die gemäß der Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Namenkunde/Onomastik an der Universität Leipzig zu erbringen ist. 3 Studienbeginn Das Studium kann nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden. 4 Studiendauer und Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich Masterarbeit vier Semester. Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes (Workload) für das Masterstudium Namenkunde/Onomastik beträgt 120 Leistungspunkte. (2) Das Studium kann auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Im Falle eines Teilzeitstudiums verringert sich der studentische Arbeitsaufwand pro Jahr entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend. Der Prüfungsausschuss

39/28 entscheidet auf Antrag der/des Studierenden über den Anteil des Teilzeitstudiums. 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele (1) Der nicht-konsekutive Masterstudiengang Namenkunde/Onomastik stellt eine Vertiefung und Erweiterung von philologischen und historischen Studiengängen dar. (2) Es handelt sich um einen stärker forschungsorientierten Studiengang. (3) Gegenstand und Ziel des Masterstudiums Namenkunde/Onomastik sind die für den Masterabschluss erforderlichen Inhalte von Sprachwissenschaft, Kulturgeschichte und Geschichte, insbesondere auf den Gebieten der Germanistik und Slawistik. (4) Ziel des Studiums ist es, den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen im Fach Namenkunde die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, damit sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der namenkundlichen Erkenntnisse, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Weiterbildung, die bereits im Bachelorstudium erworben wurden, gefestigt und ausgebaut. (5) Insbesondere sollen die Studierenden befähigt werden, die besondere Welt der Namen zu erfassen und durch das erworbene Wissen in kritischem Dialog auch der breiteren Öffentlichkeit die vielfältigen Aspekte namenkundlicher Untersuchungen näher zu bringen. (6) Der Masterstudiengang Namenkunde/Onomastik wird mit dem Master of Arts als weiterem berufsqualifizierenden Abschluss beendet.

39/29 6 Vermittlungsformen Vermittlungsformen sind Vorlesung (V) Seminar (S) Übung (Ü) Praktikum (Pr). 7 Tutorien Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten finden Tutorien zur Unterstützung der Studierenden statt. 8 Aufbau und Inhalte des Studiums (1) In jedem Studienjahr werden in der Regel 60 Leistungspunkte erworben. Leistungspunkte werden für bestandene Modulprüfungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium sowie für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung. Der gesamte Arbeitsaufwand der Studierenden soll in der Regel im Studienjahr einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 1800 Zeitstunden nicht überschreiten. Im Falle eines Teilzeitstudiums ( 4 Abs. 2) verringert sich der studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem Anteil des Teilzeitstudiums. (2) Das Masterstudium hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten. Davon entfallen 30 Leistungspunkte auf die Masterarbeit. (3) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Module beinhalten abgrenzbare Stoffgebiete, die in einem fachlichen oder thematischen Zusammenhang stehen. Sie umfassen fachlich aufeinander abgestimmte Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art und schließen mit Modulprüfungen ab. Module werden entsprechend ihrem Arbeitsaufwand (Workload) mit Leistungspunkten versehen. Sie werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus nicht mehr als zwei Prüfungsleistungen besteht und auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. Ein Modul umfasst zehn Leistungspunkte.

39/30 Es gibt zwei Grundformen von Modulen: 1. Pflichtmodule: Diese haben alle Studierenden zu belegen. 2. Wahlpflichtmodule: Die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen. (4) Das Masterstudium beinhaltet ein vierwöchiges Praktikum: es kann zwischen einem Ortsnamenpraktikum und Familiennamenpraktikum gewählt werden. 5) Die Masterarbeit wird studienbegleitend in der Regel im zweiten Studienjahr verfasst. Sie ist mit einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Leistungspunkten verbunden. 9 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren; insbesondere haben die Studierenden vor Antritt sicherzustellen, dass die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen oder die zu studierenden Module durch den zuständigen Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem jeweiligen Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden. 10 Module des Masterstudiums Der Masterstudiengang Namenkunde/Onomastik umfasst die in der Anlage dargestellten Module. 11 Abschluss des Masterstudiums Das Masterstudium wird mit der Masterprüfung abgeschlossen, die sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Masterarbeit sowie aus dem betreuten Praktikum mit Praktikumsbericht zusammensetzt.

39/31 12 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibmodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. (2) Die studienbegleitende fachliche Beratung erfolgt durch die jeweiligen Studienfachberater/innen. Sie bezieht sich auf Fragen der Studiengestaltung. (3) Studierende sollen im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen, wenn sie bis zu dessen Beginn noch keinen Leistungsnachweis erbracht haben. 13 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. (2) Sie wurde vom Fakultätsrat der Philologischen Fakultät am 4. Mai 2009 beschlossen. Der Senat der Universität Leipzig hat am 7. April 2009 hierzu Stellung genommen. Die Studienordnung wurde am 4. Juni 2009 durch das Rektoratskollegium genehmigt. Leipzig, den 28. Juli 2009 Professor Dr. Franz Häuser Rektor

39/32 Erläuterungen zu Platzhaltern in den Anlagen zu SO und PO: Allgemeine Erläuterung Platzhalter: Diese stehen in der Übersicht für Auswahloptionen der Studierenden. Dabei ist jeweils der Umfang der zu wählenden Module (Leistungspunkte) angegeben. Wahlpflichtplatzhalter sind aus dem angefügten Katalog von Wahlpflichtmodulen nach Maßgabe der Bestimmungen der Prüfungsordnung zu füllen, Wahlplatzhalter aus den in der Studien- oder Prüfungsordnung genannten Modulen, Wahlbereichplatzhalter aus dem Angebot des Wahlbereichs nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnungen zu füllen. Einzelerläuterung Wahlplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Module, die im angegebenen Umfang aus dem in der Prüfungsordnung definierten Angebot der Universität Leipzig frei durch die Studierenden gewählt werden können. Wahlbereichplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Module, die im dort angegebenen Umfang von den Studierenden im Wahlbereich gemäß Festlegung der Prüfungsordnung gewählt werden können. Wahlpflichtplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Wahlpflichtmodule des Studienganges, die im dort angegebenen Umfang studiert werden können. Welche Wahlpflichtmodule auszuwählen sind, ist in der Prüfungsordnung geregelt.

39/33 Anlage zur Studienordnung des Studienganges Master of Arts Namenkunde/Onomastik Studienablaufplan/ Modulübersichtstabelle Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) 04-021-1001 1. P 1 300 10 Grundlagen der Namenforschung 1 Vorlesung "Einführung in die Namenforschung" (2SWS) Vorlesung "Mittelhochdeutsch" (1SWS) Seminar "Namen, Sprachen und Geschichte" (2SWS) keine 04-021-1002 1. P 1 300 10 Grundlagen der Namenforschung 2 Vorlesung "Einführung in die germanistische Sprachwissenschaft" (1SWS) Vorlesung "Einführung in die Sprachwissenschaft" (2SWS) Seminar "Personennamenforschung I" (2SWS) keine 04-021-1003 1. P 1 300 10 Grundlagen der Namenforschung 3 Vorlesung "Sprachvergleich" (2SWS) Vorlesung "Linguistik C/ Varietäten" (2SWS) Seminar "Ortsnamenforschung I" (2SWS) keine Wahlpflichtplatzhalter 1 (1 aus 04-021-1006 oder 04-021-1007) jedes Sommersemester 2. P 1 300 10 04-021-1004 2. P 1 300 10 Namenforschung und Lexikologie Seminar "Personennamenforschung II" (2SWS) Seminar "Ortsnamenforschung II" (2SWS) Seminar "Südslavische Lexikologie" (1SWS) Teilnahme an den Modulen 04-021-1001 bis 04-021-1003 jedes Sommersemester

39/34 04-021-1005 2. P 1 300 10 Deutsche, internationale und interdisziplinäre Namenforschung Vorlesung "Das Sprachsystem des Deutschen in Grundzügen" (1SWS) Seminar "Deutsche und internationale Namenforschung" (2SWS) Seminar "Interdisziplinäre Namenforschung" (2SWS) Teilnahme an den Modulen 04-021-1001 bis 04-021-1003 jedes Sommersemester Wahlpflichtplatzhalter 2 (1 aus 04-021-1009 oder 04-021-1010) Wahlpflichtplatzhalter 3 (1 aus 04-021-1011 oder 04-021-1012) 3. P 1 300 10 3. P 1 300 10 04-021-1008 3. P 1 300 10 Probleme der Namenforschung Seminar "Familiennamen" (2SWS) Seminar "Ortsnamen" (2SWS) Teilnahme an den Modulen 04-021-1001 bis 04-021-1005 und an einem der Module 04-021-1006 oder 004-021-1007 Masterarbeit 900 30 Summe: 3600 120

39/35 Wahlpflichtmodule Master of Arts Namenkunde/Onomastik Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) 04-021-1006 2. WP 1 300 10 Westslavische Sprachgeschichte, slavische Ortsnamen, Gewässernamen Vorlesung "Geschichte der westslavischen Sprachen" (2SWS) Seminar "Slavische Ortsnamen" (2SWS) Seminar "Gewässernamen" (2SWS) Teilnahme an den Modulen 04-021-1001 bis 04-021-1003 jedes Sommersemester 04-021-1007 2. WP 1 300 10 Westslavische Sprachgeschichte, slavische Personennamen, Flurnamen Vorlesung "Geschichte der westslawischen Sprachen" (2SWS) Seminar "Flurnamen" (2SWS) Seminar "Slavische Personennamen" (2SWS) Teilnahme an den Modulen 04-021-1001 bis 04-021-1003 jedes Sommersemester 04-021-1009 3. WP 1 300 10 Geschichte, Name und Übersetzung Vorlesung "Einführung romanistische Sprachwissenschaft" (2SWS) Vorlesung "Geschichte der tschechischen Sprache" (1SWS) Seminar "Name und Übersetzung" (2SWS) Teilnahme an den Modulen 04-021-1001 bis 04-021-1005 und an einem der Module 04-021-1006 oder 004-021-1007 04-021-1010 3. WP 1 300 10 Geschichte, Name und Literatur Vorlesung "Einführung romanistische Sprachwissenschaft" (2SWS) Vorlesung "Geschichte der polnischen Sprache" (1SWS) Seminar "Literarische Onomastik" (2SWS) Teilnahme an den Modulen 04-021-1001 bis 04-021-1005 und an einem der Module 04-021-1006 oder 004-021-1007 04-021-1011 3. WP 1 300 10 Ortsnamenpraktikum Seminar "Einführungsveranstaltung" (2SWS) Praktikum "Ortsnamen" (0SWS) Teilnahme an den Modulen 04-021-1001 bis 04-021-1005 und an einem der Module 04-021-1006 oder 004-021-1007

39/36 04-021-1012 3. WP 1 300 10 Familiennamenpraktikum Seminar "Einführungsveranstaltung" (2SWS) Praktikum "Familiennamen" (0SWS) Teilnahme an den Modulen 04-021-1001 bis 04-021-1005 und an einem der Module 04-021-1006 oder 004-021-1007