1/2017 Information der Pfarre St. Nikolaus Wolfurt Sondernummer zur Pfarrgemeinderatswahl
EIN WORT ZUR PGR-WAHL von Pfarrer Marius Dumea Liebe Wolfurterinnen und Wolfurter! In diesen frühlingshaften Märztagen dürfen wir erfahren, dass in unserer Pfarre, wie in allen österreichischen Pfarren, viel Neues beginnt. Die Pfarrbevölkerung beauftragt durch die Wahl aus ihrer Mitte Personen, die zusammen mit den amtlichen Mitgliedern den Pfarrgemeinderat für die Jahre 2017 bis 2022 bilden. Gemeinsam tragen sie Verantwortung für das dichte Netz der Pfarren in unserem Land. So wird in wenigen Tagen, am 19. März, auch unser Pfarrgemeinderat neu gewählt werden. Für mich persönlich ist es eine Premiere, weil ich erst im September 2012 nach Vorarlberg gekommen bin, und die damalige PGR- Wahl bereits im März stattgefunden hatte. Was ich aber erleben konnte, war die Auswirkung des PGR in den Pfarrgemeinden, in denen ich als Kaplan tätig war. Ehrlich gesagt: ohne dieses Gremium in der Pfarrgemeinde kann der Priester nicht viel wirken. Wolfurt ist überall als eine sehr engagierte Pfarre bekannt. Und ich bin stolz darauf, das zu erleben. Manche (und dies sind nicht wenige) fragen sich in diesen Tagen: Warum PGR? Ist er sinnvoll für unsere Gemeinde? Welche Aufgabe hat der PGR? Der Pfarrgemeinderat ist nicht so einfach über Nacht erschienen, sondern ist eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Pfarre gehört nicht dem Pfarrer, sondern allen Mitgliedern der Pfarre. Kraft ihrer Taufe sind alle Christinnen und Christen zur Mitgestaltung in der Kirche berufen. Alle haben den Geist in sich, der sie befähigt, Jüngerinnen und Jünger der Frohen Botschaft zu sein. Alle sollen nach ihren Möglichkeiten einbezogen werden, wenn die Pfarre ihre Zukunft gestaltet. Es ist für uns alle eine Herausforderung, den Willen Gottes für unsere Zeit zu suchen. 2
Amtlicher Stimmzettel für die Pfarrgemeinderats-Wahl Pfarre Wolfurt St. Nikolaus 18. und 19. März 2017 Wahlmöglichkeiten: Samstag, 18. März 2012, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, Pfarrheim Sonntag, 19. März 2012, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Pfarrheim 3
PFARRGEMEINDERATSWAHL 2017 Bitte mindestens 1 und maximal 12 Personen ankreuzen. Romana BREIER Jg. 1973, Dammstr. 58a Lehrerin Karoline BÜCHELE Jg. 1963, Florianweg 10 Arztassistentin Ernst FINK Jg. 1964, Schwertgasse 3 Kfm. Angestellter Elisabeth FISCHER Blütenweg 5b Hausfrau Mag. Peter GEIGER Oberfeldgasse 6b Finanzbediensteter Dr. Andrea HINTEREGGER Oberfeldgasse 6 Landesbedienstete Anderer Vorschlag: 4
Amtlicher Stimmzettel für die Pfarrgemeinderats-Wahl Pfarre Wolfurt St. Nikolaus 18. und 19. März 2017 Wahlmöglichkeiten: Samstag, 18. März 2012, 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, Pfarrheim Sonntag, 19. März 2012, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Pfarrheim 5
PFARRGEMEINDERATSWAHL 2017 Bitte mindestens 1 und maximal 12 Personen ankreuzen. Romana BREIER Jg. 1973, Dammstr. 58a Lehrerin Karoline BÜCHELE Jg. 1963, Florianweg 10 Arztassistentin Ernst FINK Jg. 1964, Schwertgasse 3 Kfm. Angestellter Elisabeth FISCHER Blütenweg 5b Hausfrau Mag. Peter GEIGER Oberfeldgasse 6b Finanzbediensteter Dr. Andrea HINTEREGGER Oberfeldgasse 6 Landesbedienstete Anderer Vorschlag: 6
PFARRGEMEINDERATSWAHL 2017 Bitte mindestens 1 und maximal 12 Personen ankreuzen. Nicolai RAID Jg. 1996, Feldweg 4a Maschinenbautechniker Sigrid ROHNER Jg. 1960, Inselstraße 12 Kindergartenpädagogin Michael STABODIN Jg. 1973, Lerchenstr.34c Gf. Landbus Unterland Sabine VIOLAND Jg. 1974, Hofsteigstr. 4 Kfm. Angestellte Heidi WINTER Jg. 1967, Eichenstr. Religionslehrerin Carmen ZEILINGER Jg. 1985, Hofsteigstr. 16 Gemeindebedienstete Der Stimmzettel liegt auch im Wahllokal auf. 7
WAHLORDNUNG Der Pfarrgemeinderat wird für die nächsten 5 Jahre neu gewählt. Aktives Wahlrecht: Wahlberechtigt sind alle Katholik(inn)en, die vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde haben. Passives Wahlrecht: Wählbar sind alle Katholik(inn)en, die vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde haben. Stimmzettel: Dem Sonder- Unterwegs liegen 2 Stimmzettel als herausnehmbare Mittelblätter bei. Weitere Stimmzettel liegen beim Schriftenstand in der Kirche auf bzw. sind im Pfarrheim (einziges Wahllokal) während der Wahlzeit erhältlich. Gültigkeit: Der Stimmzettel ist gültig, wenn mindestens 1, höchstens aber 12 Kandidat(inn)en angekreuzt sind. Briefwahl: Sie haben auch die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu benötigen Sie zum Stimmzettel ein eigenes Wahlkuvert. Diese Unterlagen erhalten Sie bis spätestens Freitag, den 17. März 2017, 12:00 Uhr im Pfarrbüro, Kreuzstraße 7, 6922 Wolfurt. Ihr Stimmzettel muss dann bis Sonntag, 19. März 2017, 12:30 Uhr (Wahlschluss) im Wahllokal Pfarrheim eingelangt sein. Familienstimmrecht: In einem Haushalt, in dem nicht wahlberechtigte Kinder leben, kann von einer erziehungs- und wahlberechtigten Person das Recht einer zusätzlichen Familienstimme auch im Rahmen der Briefwahl in Anspruch genommen werden. Das Recht gilt pro Haushalt ausschließlich für eine/einen Erziehungsberechtigte(n). Der Wahlausschuss 8
FARRGEMEINDERATSWAHL 2017 Bitte mindestens 1 und maximal 12 Personen ankreuzen. Nicolai RAID Jg. 1996, Feldweg 4a Maschinenbautechniker Sigrid ROHNER Jg. 1960, Inselstraße 12 Kindergartenpädagogin Michael STABODIN Jg. 1973, Lerchenstr.34c Gf. Landbus Unterland Sabine VIOLAND Jg. 1974, Hofsteigstr. 4 Kfm. Angestellte Heidi WINTER Jg. 1967, Eichenstr. Religionslehrerin Carmen ZEILINGER Jg. 1985, Hofsteigstr. 16 Gemeindebedienstete Der Stimmzettel liegt auch im Wahllokal auf. 9
WAHLORDNUNG Der Pfarrgemeinderat wird für die nächsten 5 Jahre neu gewählt. Aktives Wahlrecht: Wahlberechtigt sind alle Katholik(inn)en, die vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde haben. Passives Wahlrecht: Wählbar sind alle Katholik(inn)en, die vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrgemeinde haben. Stimmzettel: Dem Sonder- Unterwegs liegen 2 Stimmzettel als herausnehmbare Mittelblätter bei. Weitere Stimmzettel liegen beim Schriftenstand in der Kirche auf bzw. sind im Pfarrheim (einziges Wahllokal) während der Wahlzeit erhältlich. Gültigkeit: Der Stimmzettel ist gültig, wenn mindestens 1, höchstens aber 12 Kandidat(inn)en angekreuzt sind. Briefwahl: Sie haben auch die Möglichkeit der Briefwahl. Dazu benötigen Sie zum Stimmzettel ein eigenes Wahlkuvert. Diese Unterlagen erhalten Sie bis spätestens Freitag, den 17. März 2017, 12:00 Uhr im Pfarrbüro, Kreuzstraße 7, 6922 Wolfurt. Ihr Stimmzettel muss dann bis Sonntag, 19. März 2017, 12:30 Uhr (Wahlschluss) im Wahllokal Pfarrheim eingelangt sein. Familienstimmrecht: In einem Haushalt, in dem nicht wahlberechtigte Kinder leben, kann von einer erziehungs- und wahlberechtigten Person das Recht einer zusätzlichen Familienstimme auch im Rahmen der Briefwahl in Anspruch genommen werden. Das Recht gilt pro Haushalt ausschließlich für eine/einen Erziehungsberechtigte(n). Der Wahlausschuss 10
EIN WORT ZUR PGR-WAHL Fortsetzung In diesem Sinne darf ich sagen, dass die Stimmabgabe für uns alle vielleicht nur ein kurzer Moment ist, aber eine reiche Ernte bringt: Eine Ernte aus vielen Gesprächen und Überlegungen; eine Ernte aus der Bereitschaft zum Engagement und aus der Begeisterung, die Gemeinschaft der Pfarre mit den je eigenen Talenten mit zu tragen und zu gestalten. Allen, die diesen Dienst bisher ausgeübt haben und jetzt aus dem PGR ausscheiden, sowie allen, die sich als Kandidatinnen und Kandidaten der Wahl stellen, möchte ich ganz herzlich Danke sagen! Gleichzeitig möchte ich Euch alle aufrufen, am Samstag, den 18. März oder am Sonntag, den 19. März zur Wahl zu gehen und Eure Stimmen abzugeben. In diesem Sonder-Unterwegs werden die Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt und die genauen Wahlzeiten bekannt gegeben. Am 19. März werden wir um 10.15 Uhr einen Familiengottesdienst feierlich gestalten ein Grund mehr dafür, diese PGR-Wahl als einen Sonntag in der großen Familie Wolfurt zu feiern! Eine hohe Wahlbeteiligung soll ein deutliches Zeichen des Vertrauens und der Solidarität mit den neuen Pfarrgemeinderäten sein! In der Hoffnung auf eine rege Teilnahme an der Wahl und auf motivierte Kandidatinnen und Kandidaten für einen erfüllenden Dienst in unserer Pfarrgemeinde für die nächsten fünf Jahre, wünsche ich Euch allen Gottes Segen und eine gute Zusammenarbeit im neuen Pfarrverband Wolfurt- Buch. Euer Pfarrer, Marius DUMEA IMPRESSUM Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und für den Inhalt verantwortlich: Pfarramt Wolfurt, Pfarrer Marius Dumea, Auf dem Bühel 7, A-6922 Wolfurt, Tel. 71366 Redaktionsteam: Pfr. Marius Dumea, Brigitte Fink, Peter Geiger, Sabine Violand Druck: Diöpress 6800 Feldkirch, Bahnhofstr. 13 Auflage: 2.800 Stück für alle Haushalte in Wolfurt kostenlos Redaktionsschluss für die nächste Nummer 2/2017 10. März 2017 Erscheinungstermin Unterwegs 2/2017 (Ostern): 24. März 2017 Beiträge/Fotos bitte rechtzeitig an: brigitte.finkenpost@a1.net 11
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