Studienordnung für den Bachelorstudiengang. Umweltmonitoring. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences.

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Transkript:

Fakultät Landbau / Landespflege Studienordnung für den Bachelorstudiengang Umweltmonitoring an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences Vom 30. April 2014 Aufgrund von 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz SächsHSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3), geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970), hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.

Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Aufbau des Studiums 5 Berufspraktische Tätigkeit 6 Studienablaufplan 7 Studieninhalte/Formen der Lehrveranstaltungen 8 Tutorium 9 Studienberatung 10 Studienabschluss 11 entfällt 12 Inkrafttreten Anlagen Studienablaufplan Wahlpflichtmodule. Studienordnung Bachelor Umweltmonitoring WS 14/15 2

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des Studiums im Bachelorstudiengang Umweltmonitoring der Fakultät Landbau / Landespflege der HTW Dresden. 2 Ziel des Studiums (1) Der Bachelorstudiengang Umweltmonitoring ist ein praxisbezogener naturwissenschaftlich orientierter Studiengang mit integriertem Praktikumssemester. Für die spezifischen, aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen formulierten Anforderungen an den angewandten Umweltschutz sollen folgende Qualifikationen erreicht werden: Kenntnis der Funktionsweise ökologischer Systeme im besiedelten und unbesiedelten Bereich, Beherrschung praxisbezogener naturwissenschaftlicher Methoden und Instrumente zur Erfassung, Verwaltung und Dokumentation umweltbezogener Daten, Kenntnis der Grundlagen des Umwelt- und Naturschutzrechts sowie von Planungsinstrumenten Kenntnisse von nutzungsspezifischen Anforderungen an Ökosysteme unterschiedlicher Nutzer, Berufspraktische Kompetenzen im Rahmen eines integrierten Praktikumssemesters und Fähigkeit zur Entwicklung von Lösungsansätzen für interdisziplinäre, umweltbezogene Fragestellungen. Der Studiengang fördert neben fachlicher auch methodische und soziale Kompetenz der Studierenden zur erfolgreichen Bewältigung zukünftiger beruflicher Herausforderungen. Die Vermittlung entsprechender Fähigkeiten findet dabei sowohl in der Fachausbildung als auch in ergänzenden obligatorischen und wahlobligatorischen Lehrmodulen statt. (2) Der erfolgreiche Studienabschluss qualifiziert bei Vorliegen der weiteren Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums im Masterstudiengang Landschaftsentwicklung an der HTW Dresden sowie in Masterstudiengängen an in- und ausländischen Hochschulen entsprechend den jeweiligen Zulassungsbedingungen. (3) Das Studium ist die Grundlage für eine anschließende berufliche Tätigkeit, die wegen ihrer vielfältigen Möglichkeiten eine breite Grundlagenausbildung mit jeweils exemplarischer Vertiefung verlangt. Diesem Ziel wird das Studium durch seine modularisierte Struktur und ein hohes Maß an Flexibilität gerecht. Durch das Studium, das sowohl das erforderliche fachliche Wissen als auch eine spezifische methodische und interdisziplinäre Kompetenz vermittelt, erwerben die Studierenden die Fähigkeit zum selbständigen Denken und Arbeiten. 3 Zugangsvoraussetzungen Generelle Zugangsvoraussetzungen zum Studium im Bachelorstudiengang Umweltmonitoring sind die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, Abschlüsse nach 17 Abs. 3 SächsHSFG, eine Berechtigung zum Studium gem. 17 Abs. 5 oder Abs. 7 SächsHSFG oder eine von der HTW Dresden als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung nach 17 Abs. 4 SächsHSFG Studienordnung Bachelor Umweltmonitoring WS 14/15 3

Der Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in der entsprechenden Fachrichtung. 4 Aufbau des Studiums (1) Das Studium im Bachelorstudiengang Umweltmonitoring an der HTW Dresden ist ein Direktstudium. Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester und wird im Vollzeitzeitstudium absolviert. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Die vorliegende Studienordnung sowie die Prüfungsordnung, die Studieninhalte und das Lehrangebot sind so gestaltet, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. (2) Im Vollzeitstudium werden sieben Studiensemester an der HTW Dresden in Form von Präsenz- und Selbststudium absolviert. Es schließt mit einer Bachelorarbeit ab. Das integrierte berufsbezogene Praxisprojekt umfasst das fünfte Studiensemester. Das Praxisprojekt wird durch geeignete organisatorische Maßnahmen in Abstimmung mit den Projektpartnern von der Hochschule betreut. (3) Das Studium ist modularisiert. Module bestehen aus in sich abgeschlossenen Lerneinheiten, die jeweils durch Lernziele, beschrieben als Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, definiert werden. Sie bestehen aus Lehrveranstaltungen und Selbststudienanteilen und werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen kann. Sofern Studienleistungen Voraussetzung für die Zulassung zu Modulprüfungen sind (Prüfungsvorleistungen), wird dies im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) ausgewiesen. (4) Soweit die Zulassung zu Modulprüfungen vom erfolgreichen Nachweis vorangegangener Modulprüfungen abhängig gemacht wird, ist dies im Studienablaufplan (Anlage 1) ausgewiesen. (5) Das Leistungspunktsystem entspricht dem European Credit Transfer System (ECTS) - Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen. Jedem Modul sind Credits (Leistungspunkte) zugeordnet. Credits sind das quantitative Maß für den Arbeitsaufwand (work load) der Studierenden. Ein Credit entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden. Die Anzahl der Credits richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der durch die Studierenden für das jeweilige Modul zu erbringen ist. Zum Arbeitsaufwand zählen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Präsenzstudium) und alle Arten des Selbststudiums wie Vor- und Nachbereitungszeiten von Lehrveranstaltungen, Prüfungsvorbereitungen, Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich praktischer Studienzeiten. Jedes Modul entspricht in der Regel fünf ECTS Credits. Pro Semester werden insgesamt 30 Credits vergeben, die einem Arbeitsaufwand von 900 Zeitstunden entsprechen. (6) Die Anzahl der Semesterwochenstunden pro Modul ist aus dem Studienablaufplan (Anlage 1) ersichtlich. 5 Berufspraktische Tätigkeit (1) Die berufspraktische Tätigkeit wird im fünften Semester in einem Betrieb oder einer anderen Einrichtung der Berufspraxis durchgeführt. Sie hat einen Umfang von mindestens 20 Wochen Vollzeitbeschäftigung. Sie wird in Form eines berufsbezogenen Praxisprojektes durchgeführt und fachlich im Rahmen des Moduls `Praxisprojekt begleitet. Studienordnung Bachelor Umweltmonitoring WS 14/15 4

(2) Einzelheiten regelt die Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Umweltmonitoring. 6 Studienablaufplan (1) Der Studienablaufplan (Anlage 1) ist eine Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Ablauf des Studiums im Vollzeitstudium. (2) Im Auslandsstudium gilt als Studienplan das jeweilige Studienprogramm, das in Absprache mit dem Betreuer der HTW Dresden und der ausländischen Partnerhochschule in einem Learning Agreement festgelegt wurde und ggf. in einer Kooperationsvereinbarung verankert ist. 7 Studieninhalte/Formen der Lehrveranstaltungen (1) Die Module des Bachelorstudiengangs Umweltmonitoring werden unter Angabe folgender Kriterien in einer Modulbeschreibung erläutert: Dauer und Angebotsturnus des Moduls/Modulart, Arbeitsaufwand (work load), Lehrgebiete und Lehrformen, Leistungspunkte (Credits), Voraussetzungen für die Teilnahme, Lernziele/Kompetenzen, Inhalte, Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen, Lernmittel, Verwendbarkeit des Moduls. Die Modulbeschreibungen können im Internetauftritt der HTW Dresden eingesehen werden. (2) Die Inhalte der im Auslandsstudium angebotenen Module werden von den ausländischen Partnerhochschulen beschrieben. (3) An Lehrveranstaltungen werden im Bachelorstudiengang Umweltmonitoring an der HTW Dresden unterschieden: Vorlesungen, Übungen und Seminare, Labor- und Freilandpraktika. (4) Vorlesungen dienen der konzentrierten Wissensvermittlung in Vortragsform. Übungen tragen zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes bei. Sie werden als rechnerische oder praktische Übungen in seminaristischer Form durchgeführt. Seminare leiten zu selbstständiger Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage an. Sie sollen die Studierenden außerdem auf das Anfertigen der Bachelorarbeit und deren Verteidigung vorbereiten. Zusätzlich sollen im Rahmen von Seminaren fachspezifische und/oder fachübergreifende Qualifikationen vermittelt werden. Einen besonderen Stellenwert nehmen die Labor- und Freilandpraktika ein, die zum Erwerb spezifischer Kenntnisse und analytischer sowie methodischer Fertigkeiten entscheidend beitragen. Ein Teil des Selbststudiums wird im Labor und Freiland realisiert. Studienordnung Bachelor Umweltmonitoring WS 14/15 5

(5) Das Lehrangebot besteht aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Pflichtmodule sind Module, die für alle Studierenden verbindlich sind. Wahlpflichtmodule können aus dem Katalog von Wahlpflichtmodulen vom Studierenden gewählt werden. Die Anzahl der zu belegenden Module ergibt sich aus der Anlage (Studienablaufplan), wobei die Wahl pro Semester begrenzt ist auf die im Studienablaufplan genannte Anzahl abzüglich der bereits bestandenen Wahlpflichtmodule. Darüber hinaus können Zusatzmodule an der HTW Dresden oder an anderen Hochschulen fakultativ belegt werden. Zu diesen zählen auch die Angebote des Studium Integrale. Ein Zusatzmodul, das der Studierende aus dem Wahlpflichtbereich seines Studiengangs bestanden hat, kann nach Mitteilung zum Semesterende bzw. spätestens bis zum Termin der Verteidigung an das Prüfungsamt ein gewähltes Wahlpflichtmodul ersetzen. (6) Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses können bis zur Höhe von fünf ECTS Credits pro Semester auch andere an der HTW Dresden innerhalb und außerhalb der Fakultät Landbau / Landespflege angebotene Module, die in Umfang und Anforderungen gleichwertig sind, als Wahlpflichtmodule belegt werden. (7) Die Wahl eines Wahlpflichtmoduls ist bis zum Ende der Vorlesungszeit für das folgende Semester zu erklären, die Modalitäten (Art der Einschreibung, Termine, untere und obere Kapazitätsgrenze usw.) legt der Dekan fest. Die Teilnahme an Zusatzmodulen ist innerhalb der ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit mit dem verantwortlichen Hochschullehrer zu klären. Die Teilnahme an einem Wahlpflicht- und Zusatzmodul ist durch die Anzahl der vorhandenen Kapazitäten beschränkt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien nach Eingang der Teilnahmeerklärung. Die Fakultät behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl auf die Durchführung einzelner Wahlpflicht- oder Zusatzmodule zu verzichten. In den Fällen der Sätze 4 und 5 teilt das Dekanat den Studierenden mit, innerhalb welcher Frist andere Wahlpflicht- bzw. Zusatzmodule gewählt werden können. 8 Tutorium Der Bachelorstudiengang Umweltmonitoring bietet für Studierende besonders in den ersten Semestern ein Tutorium an. Dieses Tutorium bietet eine Orientierungshilfe und wird von Studierenden höherer Fachsemester durchgeführt. 9 Studienberatung (1) Die studienbegleitende fachliche Beratung wird an der Fakultät Landbau / Landespflege der HTW Dresden durch Professoren und Mitarbeiter durchgeführt. Die Studienberatung unterstützt die Studierenden in ihrem Studium durch eine studienbegleitende, fachspezifische Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken im betreffenden Studiengang, über Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen. (2) Die Inanspruchnahme der Studienberatung ist freiwillig mit der Einschränkung, dass Studierende, die bis zum Beginn des dritten Fachsemesters keine der im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) vorgesehenen Prüfungsleistungen erbracht haben, im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen sollen. Studienordnung Bachelor Umweltmonitoring WS 14/15 6

10 Studienabschluss (1) Die erforderlichen Prüfungsleistungen und die Art ihres Erbringens sind in der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Umweltmonitoring festgelegt; sie werden außerdem von den Lehrenden zu Beginn des Moduls erläutert und ggf. präzisiert. (2) Voraussetzung für den Studienabschluss ist das erfolgreiche Absolvieren sämtlicher Module aus dem Pflichtbereich und der nach Studienablaufplan notwendigen Module aus dem Wahlpflichtbereich im Präsenz- und Selbststudium (170 ECTS Credits), der berufspraktischen Tätigkeit mit dem Praktikums-Projekt (30 ECTS Credits) und der Bachelorarbeit (10 ECTS Credits). Der Studierende erwirbt somit insgesamt 210 ECTS Credits. (3) Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums wird der Hochschulgrad Bachelor of Science, B.Sc. verliehen. 11 entfällt 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2014/15 im Bachelorstudiengang Umweltmonitoring an der HTW Dresden aufnehmen. Die Studienordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Landbau / Landespflege am 25.03.2014 beschlossen und vom Rektorat der HTW Dresden am 29.04.2014 genehmigt. Sie tritt am 05.05.2014 in Kraft und wird veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät Landbau / Landespflege vom 25.03.2014 und der Genehmigung des Rektorates der HTW Dresden vom 29.04.2014. Dresden, den 30.04.2014 Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel Rektor Studienordnung Bachelor Umweltmonitoring WS 14/15 7

Anlage: Studienablaufplan Umweltmonitoring (7 Semester Regelstudienzeit) Modul Nr. Pflichtmodule Modulname Semesterwochenstunden (SWS) 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P ECTS Credits LUb01 Botanik 2/-/2 5 LUb02 Zoologie -/-/4 5 LUb03 Ökologie / Umweltschutz 4/-/- 5 LUb04 Wissenschaftliches Arbeiten im UM 2/2/- 5 LUb05 Wissenschaftliches Englisch 1 -/4/- 5 LUb06 Einführung in die Informatik und Datenbanken 2/2/- 5 Umweltprojekt I LUb07 Vegetation, Fauna, 1/-/11 20 Wasser, Boden LUb08 Wasserhaushalt / Bodenkunde 4/-/- 5 LUb09 Umweltchemie 2/-/2 5 LUb10 Umweltphysik I 2/1/1 5 LUb11 Landschaftsökologie / Geobotanik 4/-/- 5 LUb12 Karten- und Luftbildkunde 2/2/- 5 LUb13 Geographische Informationssysteme -/-/4 5 (GIS) I LUb14 Umweltanalytik 2/-/2 5 Statistik/ LUb15 Umweltmonitoring Luft, Boden, Wasser 3/1/- 5 Grundlagen LUb16 Planungsinstrumente/ 3/1/- 5 Naturschutzrecht LUb17 Biotopkunde -/-/4 5 Umweltprojekt II: LUb18 Vegetationsökologie & Tierökologie -/-/8 15 LUb19 Landnutzung 4/-/- 5 LUb20 Praxisprojekt -/4/- 30 Studienordnung Bachelor Umweltmonitoring WS 14/15 8

Modul Nr. Modulname Semesterwochenstunden (SWS) 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P V/Ü/P ECTS Credits Geographische -/-/4 LUb21 Informationssysteme 5 (GIS) II LUb22 Fachseminar & -/4/- Bachelorseminar 5 LUb23 Umweltphysik II - 2/1/1 Klimatologie 5 LUb24 Umweltrecht / 4/-/- Umweltökonomie 5 LUb25 Fernerkundung 2/2/- 5 LUb26 Bioindikation -/-/4 5 Wahlpflichtmodule Wahlpflichtmodulkomplex 1 2 Anlage 10 Wahlpflichtmodulkomplex 2 3 Anlage 10 LUb 32 Bachelorarbeit 10 Gesamt 132 24 20 24 20 4 24 16 210 V/Ü/P = Woche) Vorlesung/Übung und/oder Seminar/Labor- und/oder Freilandpraktikum (Stunden pro 1 2 3 = Studierende, die die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Englischunterricht Stufe C durch Test oder andere geeignete Nachweise erhalten, dürfen anstelle dieses Moduls eine andere Fremdsprache mit mindestens dem gleichen Umfang aus dem Angebot der HTW wählen. = Im Wahlpflichtmodulkomplex 1 ist das Modul LUb27 oder LUb28 zu wählen. = Im Wahlpflichtmodulkomplex 2 sind die Module LUb29 und LUb30 oder das Modul LUb31 zu wählen. Studienordnung Bachelor Umweltmonitoring WS 14/15 9

Anlage: Wahlpflichtmodule Modulnr. Modulname SWS V/Ü/P Credits Wahlpflichtmodulkomplex 1 6. Semester LUb27 Landschaftsökologisches Praktikum und Demonstrationsübung -/8/- 10 LUb28 Freilandpraktikum Stadt- und Industrieökologie -/8/- 10 Wahlpflichtmodulkomplex 2 7. Semester LUb29 Projekt Vegetationstechnik -/4/- 5 LUb30 Methoden zur Erhaltung genetischer Ressourcen -/4/- 5 LUb31 Projekt Landschaftsplanung / Eingriffsregelung -/8/- 10 Studienordnung Bachelor Umweltmonitoring WS 14/15 10