Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Artikelnummer: Artikelbezeichnung: Angaben zum Hersteller / Lieferanten 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung A3535 Quecksilber(II)-sulfat Lösung I für die CSB-Bestimmung AppliChem GmbH Ottoweg 4 D-64291 Darmstadt Tel. +49 6151 / 9357-0 Fax +49 61 51 / 9357-11 2. Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen Der unten angegebene %-Gehalt der Quecksilberverbindung bezieht sich auf den darin enthaltenen reinen Quecksilberanteil. Gefährliche Inhaltstoffe: Bezeichnung nach EG-Richtlinien: Quecksilber(II)-sulfat CAS-Nummer EG-Nr. EG-Index-Nr. Kennzeichnung nach EG-Richtlinien Gehalt: 7783-35-9 231-992-5 080-002-00-6 T+, N 0.5 - < 2 % R 26/27/28-33-50/53 Bezeichnung nach EG-Richtlinien Kaliumdichromat 7778-50-9 231-906-6 024-002-00-6 T+, N 0.025 - < 0.1 % R 49-46-21-25-26-37/38-41-43-50/53 Bezeichnung nach EG-Richtlinien Schwefelsäure 7664-93-9 231-639-5 016-020-00-8 C 15 - < 25 % R 35 3. Mögliche Gefahren Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Gefahr kumulativer Wirkungen. Verursacht schwere Verätzungen. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Frischluft. Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Abtupfen mit Polyethylenglycol 400. Kontaminierte Kleidung sofort entfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen (min.10 Min.). Sofort Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen (ggf. mehrere Liter), Erbrechen vermeiden (Perforationsgefahr!). Sofort Arzt hinzuziehen. Keine Neutralisationsversuche. Geeignete Löschmittel: Auf Umgebung abstimmen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Besondere Gefahren: Nicht brennbar. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Im Brandfall können entstehen: Schwefeloxide, Quecksilberdämpfe. Spezielle Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit geeigneter Chemieschutzkleidung und umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Sonstige Hinweise: Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. Seite 1 von 6
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden. In geschlossenen Räumen für Frischluft sorgen. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in Kanalisation gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung / Aufnahme: Mit flüssigkeitsbindendem Material z.b. Applisorb aufnehmen. Der Entsorgung zuführen. Nachreinigen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Entwicklung von Dämpfen/Aerosolen vermeiden. Arbeiten unter Abzug vornehmen. Stoff nicht einatmen. Lagerung: Dicht verschlossen. An gut belüftetem Ort. Lagertemperatur: ohne Einschränkungen. Nur für Fachkundige zugänglich. Seite 2 von 6
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung BAT EG Parameter Wert Untersuchungsmaterial Probeentnahme, Zeitpunkt Parameter Wert Untersuchungsmaterial Probeentnahme, Zeitpunkt Krebserzeugend Mutagen Sensibilisierung Quecksilber, metallisches und anorganische Quecksilberverb. Quecksilber 25 µg/l Vollblut a Quecksilber 100 µg/l Urin a Kaliumdichromat C 2:Beim Menschen wahrscheinlich krebserzeugend M 2:Erbgutveränderungen beim Menschen möglich Sh Gefahr der Sensibilisierung der Haut TRGS 900 Werte Spitzenbegrenzung Werte Metallgehalt Spitzenbegrenzung Hautresorption Chrom(VI)-Verbindungen einschließlich Bleichromat (in Form von Stäuben/Aerosolen); ausgenommen die in Wasser unlöslichen Anwendung Sonstige Anwendungen 0.05 mg/m 3 einatembarer Staubanteil.Berechnet als CrO 3 im Gesamtstaub. 4 Überschreitungsfaktor 4-fach in 15 Min. Quecksilber, anorganische Quecksilberverb. 0.1 mg/m 3 einatembarer Staubanteil. Der Grenzwert bezieht sich auf den als analytische Berechnungsbasis. 4 Überschreitungsfaktor 4-fach in 15 Min. H (Gefahr der Hautresorption) Persönliche Schutzausrüstung: Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden. Atemschutz: Augenschutz: Handschutz: Andere Schutzmaßnahmen: erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen. erforderlich erforderlich entspr. Schutzkleidung. Angaben zur Arbeitshygiene: Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugender Hautschutz. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Keinesfalls am Arbeitsplatz essen oder trinken. Arbeiten unter Abzug vornehmen. Stoff nicht einatmen. Seite 3 von 6
9. Physikalische und chemische Eigenschaften Form: Farbe: Geruch: flüssig gelb geruchlos ph-wert bei (20 C) ~ 0.5 Schmelztemperatur Siedetemperatur Zündtemperatur Flammpunkt Explosionsgrenzen untere obere Dichte (20 C) ~ 1.13 g/cm 3 Löslichkeit in Wasser (25 C) löslich 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Starke Erhitzung. Zu vermeidende Stoffe Wasser, Alkalimetalle, Alkaliverbindungen, Ammoniak, Erdalkalimetalle, Erdalkaliverbindungen, Laugen, Säuren, Metalle, Metallegierungen. Gefährliche Zersetzungsprodukte bei Brand: siehe Kapitel 5. Weitere Angaben inkompatibel mit Metallen, wirkt korrodierend. 11. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität LD50 (oral, Ratte): LD50 (dermal, Ratte): 57 mg/kg (Quecksilber(II)-sulfat). 625 mg/kg (Quecksilber(II)-sulfat). Weitere toxikologische Hinweise Zu erwartende Eigenschaften aufgrund von Komponenten der Zubereitung: Nach Einatmen von Dämpfen/Aerosolen: Schädigung von: Schleimhäute. Nach Hautkontakt: Verätzungen. Gefahr der Hautresorption. Nach Augenkontakt: Verätzungen. Nach Verschlucken: Verätzungen im Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen-Darm-Trakt. Gefahr kumulativer Wirkung. Sonstige Hinweise: Hg-Verbindungen wirken bei Intoxikation als Zell- und Protoplasmagifte. Symptome einervergiftung: akut: Augenkontakt führt zu schweren Läsionen. Nach Verschlucken und Inhalation von Stäuben werden die Schleimhäute im Magen-Darm-und Respirationstrakt geschädigt (Metallgeschmack, Übelkeit, Erbrechen, Leibschmerzen, blutiger Durchfall, intestinale Verätzungen, Glottisödem, Aspirationspneumonie); Blutdrucksenkung, Herzrhythmusstörungen, Kreislaufkollaps und Nierenversagen; chronisch: Mundhöhlenentzündung mit Zahnausfall und Quecksilbersaum. Hauptmanifestationen zeigen sich im ZNS (Sprach-, Seh-, Hör-, Sensibilitätsstörungen, Gedächtnisschwund, Reizbarkeit, Halluzinationen, Delirium u.a). Weitere Angaben Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden. Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben. Seite 4 von 6
12. Angaben zur Ökologie Ökotoxische Wirkungen: Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Produkts liegen uns nicht vor. Biologische Effekte: Giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Für Teilkomponente/n gilt: Fischtoxizität: Pimephales promelas LC50: 0.19 mg/l /96 h (Quecksilber(II)-sulfat). Toxische Grenzkonzentration: Algen: Microcystis aeruginosa EC5: 0.005 mg/l (Quecksilber(II)-sulfat). Scenedesmus quadricauda EC5: 0.07 mg/l (Quecksilber(II)-sulfat). Weitere Angaben zur Ökologie: Für Chromionen gilt: Biologische Effekte: Fische: toxisch ab 52 mg/l; LC50: 29 mg/l; Algen: toxisch ab 5 mg/l; Arthropoden: Daphnia toxisch ab 0,32 mg/l ber. als Natriumchromat. Für Schwefelsäure allgemein gilt: Biologische Effekte: Schädigende Wirkung auf Wasserorganismen. Schädigende Wirkung duch ph-verschiebung. Giftwirkung auf Fische und Algen. Auch in Verdünnung noch ätzend. Verursacht keine biologische Sauerstoffzehrung. Gefahr für Trinkwasser beim Eindringen grosser Mengen ins Erdreich und/oder in Gewässer. In Kläranlagen Neutralisation möglich. Daphnientoxizität: Daphnia magna EC50: 29 mg/l/24 h (bezogen auf Reinsubstanz). Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen! 13. Hinweise zur Entsorgung Produkt: Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien in den Mitgliedsstaaten der EU vor. In Deutschland ist durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) das Verwertungsgebot festgeschrieben, dementsprechend sind "Abfälle zur Verwertung" und "Abfälle zur Beseitigung" zu unterscheiden. Besonderheiten - insbesonders bei der Anlieferung - werden darüber hinaus auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, wo Sie Informationen über Verwertung oder Beseitigung erhalten. Verpackung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR, RID UN 2922 AETZENDER FLUESSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G. (ENTH. SCHWEFELSAEURE UND QUECKSILBERSULFAT) / 8(6.1) / II Binnenschiffstransport ADN/ADNR nicht geprüft Seeschifftransport IMDG/GGVSee UN 2922 CORROSIVE LIQUID, TOXIC, N.O.S. (CONT. SULPHURIC ACID AND MERCURY SULPHATE) / 8 / II Lufttransport ICAO/IATA UN 2922 CORROSIVE LIQUID, TOXIC, N.O.S. (CONT. SULPHURIC ACID AND MERCURY SULPHATE) / 8,6.1 / II Die Transportvorschriften sind nach den internationalen Regulierungen und in der Form, wie sie in Deutschland (GGVSE) angewendet werden, zitiert. Mögliche Abweichungen in anderen Ländern sind nicht berücksichtigt. Seite 5 von 6
15. Vorschriften Kennzeichnung nach EG-Richtlinien Symbole: T Giftig R-Sätze: 23/24/25-33-35-52/53 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Gefahr kumulativer Wirkungen. Verursacht schwere Verätzungen. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: 26-36/37/39-45-61 Arzt Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Deutsche Vorschriften Wassergefährdungsklasse 2 (wassergefährdend) VwVwS Anh. 4 Lagerklasse VCI 6.1 B Merkblatt BG-Chemie M004 Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe M024 Quecksilber und seine Verbindungen M051 Gefährliche chemische Stoffe Andere nationale Vorschriften Schweizer Giftklasse: 2 Änderungsgrund Angaben zum Transport Allgemeine Überarbeitung 16. Sonstige Angaben Stand vom: 13.07.2004 Ersetzt Ausgabe vom: 22.01.2002 Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produkts dar. Seite 6 von 6