Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN STUDIENJAHR 200/20 AUSGEGEBEN AM 3.2.20 4. STÜCK; NR. 4 C U R R I C U L A 4. ÄNDERUNG DES CURRICULUMS FÜR DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG OTHETIK-INTERDISZIPLINÄRE THERAPIEKONZEPTE
4. Änderung des Curriculums für den Universitätslehrgang Prthetik-Interdisziplinäre Therapieknzepte Der Senat der Medizinischen Universität Wien hat in seiner Sitzung vm 22.0.200 gemäß 25 Abs. Z 0 in Verbindung mit Abs. 0 Universitätsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 20/2002 idgf.) den Beschluss der Curriculumkmmissin für Universitätslehrgänge vm 30.8.200 über die Änderung des Curriculums für den Universitätslehrgang Prthetik genehmigt. Zur leichteren Lesbarkeit wird das Curriculum im die Änderungen eingearbeiteten Vlltext kundgemacht. Das Curriculum lautet nunmehr wie flgt: TEIL I: ALLGEMEINES Zielsetzung: Die Zielsetzung des Universitätslehrganges besteht in der Vermittlung detaillierter Fachkenntnisse und Fertigkeiten, die über das in der zahnärztlichen Ausbildung vermittelte Wissen hinausgehen, auf diesem jedch aufbauen. In lgischer Frtsetzung der theretischen und praktischen Fertigkeiten werden aus allen Teilbereichen der Prthetik praxisrelevante Inhalte vermittelt. Die zunehmende Lebenserwartung der Bevölkerung führt zu einem größeren Anteil an PatientInnen im hhen Lebensalter, für die eine adäquate Versrgung des Kaurgans einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität bedeutet. Die Anzahl der PatientInnen mit Funktinsstörungen ist stetig im Ansteigen. Eine prfunde Ausbildung der diagnstischen und therapeutischen Möglichkeiten ist daher aus gesundheitsplitischer Sicht dringend nötig. Die interdisziplinäre Diagnstik und Therapie der Funktinsstörungen stellt daher einen wichtigen Teil des Curriculums dar. Ein eigener Schwerpunkt betrifft die interdisziplinäre Therapie der/des schwierigen Patientin/Patienten: PatientInnen mit schwierigen Kieferverhältnissen, nach Kieferperatinen, AngstpatientInnen und PatientInnen mit starken neurlgischen swie psychischen Prblemen. 2 Qualifikatinsprfil für die AbslventInnen: AbslventInnen des Pstgraduellen Universitätslehrganges für Prthetik sllen in den praxisrelevanten Fachbereichen wie Keramikrestauratin, Teleskpprthetik, Implantatprthetik, swie in der Diagnstik der Funktinsstörungen Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, die es ihnen ermöglichen, kmplexe Fallplanungen selbständig durchzuführen und kmplizierte prthetische Fälle interdisziplinär zu lösen. 3
3 Dauer und Gliederung () Der Universitätslehrgang dauert vier Semester mit insgesamt 24 Semesterstunden Pflichtlehrveranstaltungen. Darin sind 20 Semesterstunden theretischer Unterricht und 4 Semesterstunden praktische Übungen enthalten. Der Universitätslehrgang umfasst unter Berücksichtigung der Master-Thesis insgesamt 99 ECTS. (2) Der Universitätslehrgang wird berufsbegleitend geführt. Unterrichtssprache ist Englisch. (3) Ein Teil des theretischen Lernstffes kann als Fernstudium angebten werden. 4 Vraussetzungen für die Zulassung () Vraussetzungen für die Zulassung zum Universitätslehrgang sind:. ein im In- der Ausland an einer anerkannten pstsekundären Bildungseinrichtung erflgreich abgeschlssenes Studium der Zahnmedizin der einer gleichwertigen Ausbildung, 2. Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes (Fachärztin/Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde), 3. Vrlage des Curriculum vitae und 4. Kenntnisse der englischen Sprache, die das Lesen vn Fachliteratur und das Verstehen vn fachspezifischen Vrträgen erlaubt. (2) Über die Zulassung zum Universitätslehrgang entscheidet das Rektrat auf Vrschlag der Lehrgangsleitung. (3) Die Zulassung ist jeweils nur am Beginn des Universitätslehrgangs möglich. Die Lehrgangsleitung legt die maximale TeilnehmerInnenzahl pr Universitätslehrgang unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze fest. TEIL II: STUDIEN- UND ÜFUNGSORDNUNG 5 Lehrveranstaltungen Der Universitätslehrgang setzt sich aus flgenden Lehrveranstaltungen zusammen: Pflichtveranstaltungen LV-Typ SemStd. ECTS Funktinen und Dysfunktinen des Kaurgans Interdisziplinäre Diagnstik des Kaurgans zur prthetischen Rehabilitatin Orthdntie und kklusale Medizin 3 4,5 4,5 2 8 8 4
Okklusin und Artikulatin in der prthetischen Zahnheilkunde Interdisziplinäre Therapie vn Funktinsstörungen,5 6 6,5 26 Master-Thesis 5 Summe 20 95 4 4 6 Praxis Der Universitätslehrgang umfasst insgesamt 4 SemStd. (4 ECTS) klinisch-praktische Ausbildung. 7 Anrechnung vn Prüfungen und /der Mdulen Über Anrechenbarkeit vn bereits abslvierten Prüfungen, Mdulen der Teilbereichen der Ausbildung entscheidet die Lehrgangsleitung im Auftrag der Curriculumdirektrin/des Curriculumdirektrs, ebens über eine dadurch mögliche Reduktin des Lehrgangsbeitrags. 8 Master Thesis () Im Rahmen des Unviersitätslehrganges für Prthetik ist eine Master-Thesis abzufassen. (2) Die/Der TeilnehmerIn kann ab Beginn des 2. Semesters das Thema für die Master-Thesis wählen. Vrschlagsrecht für das Thema hat die Lehrgangsleitung. Länge und Inhalt sllen einer Diplmarbeit entsprechen. (3) Vn der/vm BetreuerIn ist ein Gutachten abzufassen. In Frage kmmende BetreuerInnen werden vn der Lehrgangsleitung aus dem Kreis der Lehrenden vrgeschlagen. 9 Prüfungsrdnung () Am Ende des Universitätslehrganges ist eine kmmissinelle Abschlussprüfung vrgesehen. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung vr einer Kmmissin sind vrzulegen: Bestätigung der Teilnahme an den theretischen und praktischen Lehrveranstaltungen gemäß des Curriculums. Nachweis eines Jahres Berufserfahrung im Bereich Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der einer wissenschaftlichen Tätigkeit im Rahmen einer Vllzeitanstellung an einer wissenschaftlichen Institutin im Bereich Zahn-Mund- und Kieferheilkunde. Es müssen die im Universitätslehrgang vermittelten praktischen und theretischen Inhalte in selbstverantwrtlicher Tätigkeit durchgeführt werden. Über die Anerkennung der Berufserfahrung bzw. der wissenschaftlichen Tätigkeit als Vraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Lehrgangsleitung. Dkumentatin vn 5 knsekutiv behandelten Fällen. 5
Psitives Gutachten über die Master-Thesis. (2) Die Prüfungskmmissin für die Abschlussprüfung besteht aus jeweils 4 Persnen, die vn der wissenschaftlichen Leitung bestimmt werden. Die Prüfungskmmissin setzt sich aus jeweils einem Mitgliede der Lehrenden der MedUni Wien swie der MUG, einer Vertreterin/einem Vertreter der Zahnärztekammer swie der/dem LehrgangsleiterIn der deren/dessen StellvertreterIn zusammen. (3) Die kmmissinelle Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen: Nachweis der Kenntnisse der theretischen Inhalte des Curriculums und der in den Lehrveranstaltungen empfhlenen Fachliteratur. Verteidigung der Master-Thesis (0-minütiger Vrtrag und anschließende Diskussin) Vrstellung der knsekutiv behandelten Fälle (4) Das Prüfungsverfahren richtet sich nach den 72ff UG und den einschlägigen Bestimmungen des II. Abschnittes der Satzung der MedUni Wien. 0 Abschluss und akademischer Grad () Der Universitätslehrgang ist erflgreich abslviert, wenn. die Verteidigung der Master-Thesis und 2. die kmmissinelle Abschlussprüfung gemäß der Prüfungsrdnung psitiv beurteilt wurden. (2) Der Abschluss des Universitätslehrganges wird durch ein Abschlusszeugnis beurkundet und den AbslventInnen der akademische Grad Master f Dental Science, abgekürzt MDSc, bescheidmäßig vn der MedUni Wien verliehen. Abbruchkriterien () Die Ausbildung gilt als abgebrchen, wenn die/der TeilnehmerIn mehr als 20% der Lehrveranstaltungen unentschuldigt fern bleibt. Bei entschuldigtem Fernbleiben vn mehr als 20% der Lehrveranstaltungen muss die/der TeilnehmerIn die theretische Ausbildung nachbelegen. (2) Ist ein/e TeilnehmerIn mit der Bezahlung des Lehrgangsbeitrags säumig, kann ihr/ihm die weitere Teilnahme am Lehrgang untersagt werden, wenn sie/er nach Mahnung nicht binnen 4 Tagen den Lehrgangsbeitrag einzahlt. (3) Der Lehrgangsbeitrag ist jeweils im Vraus für 2 Semester zu bezahlen. 6
(4) Ein Rücktritt ist bis 6 Wchen vr Lehrgangsbeginn schriftlich möglich. In diesem Fall sind 5 % des Gesamtlehrgangsbeitrages als Strngebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt später als 6 Wchen vr Beginn des Universitätslehrganges sind 25 % des Lehrgangsbeitrages für das. Studienjahr als Strngebühr zu bezahlen. (5) Bei Abbruch des Universitätslehrganges während der nach Beendigung des. Studienjahres werden 80 % des für das 2. Studienjahr zu entrichtenden Lehrgangsbeitrages als Strngebühr sfrt fällig. Bei einem späteren Abbruch behält die MedUni Wien den Anspruch auf den gesamten Lehrgangsbeitrag (00%). TEIL III: ORGANISATION 2 Wissenschaftliche und rganisatrische Lehrgangsleitung () Die Bestellung der Lehrgangsleiterin/des Lehrgangsleiters erflgt durch das Rektrat der MedUni Wien. Die Bestellung der stellvertretenden Lehrgangsleiterin/des stellvertretenden Lehrgangsleiters erflgt durch das Rektrat der MedUni Wien auf Vrschlag der Lehrgangsleiterin/des Lehrgangsleiters. (2) Die wissenschaftliche Lehrgangsleitung besteht aus der/dem Lehrgangsleiter/in, der/dem stellvertretenden Lehrgangsleiter/in und zwei weiteren zur selbständigen zahnärztlichen Tätigkeit berechtigten Persnen, wbei diese VertreterInnen (Nminierung einer Vertretung aus Wien und/der Graz) auf Vrschlag der Lehrgangsleiterin/des Lehrgangsleiters zu bestellen sind. Den Vrsitz der Lehrgangsleitung hat die/der LehrgangsleiterIn. 3 Lehrende Die Beauftragung der Lehrenden erflgt durch die Lehrgangsleitung im Auftrag des Rektrats der MedUni Wien. Die Abgeltung der Vrtragshnrare erflgt nach den Richtlinien der Österreichischen Gesellschaft für ZMK. 4 Wissenschaftlich fachlicher Beirat () Der Beirat tritt mindestens einmal jährlich zusammen und besteht aus zumindest flgenden Mitgliedern: ein/e VertreterIn aus der Praxis; diese/r wird vn der/dem LehrgangsleiterIn nminiert. ein/e VertreterIn aus der Bernhard-Gttlieb Universitätszahnklinik und/der der Universitätszahnklinik Graz; diese/r wird vn der/dem LehrgangsleiterIn nminiert. ein/e VertreterIn der Österreichischen Gesellschaft für ZMK, diese/r wird vn der/vm LehrgangsleiterIn nminiert. ein/e VertreterIn der Zahnärztekammer, diese/r wird vn der Zahnärztekammer nminiert (2) Die Besetzung des Beirats erflgt durch das Rektrat auf Vrschlag der Lehrgangsleitung. Aufgabe des Beirats ist die laufende Evaluierung des Curriculums im Hinblick auf seine Aktualität. 7
5 Raum- und Sachausstattung Der Lehrgang muss in Räumlichkeiten mit einer entsprechenden technischen Ausstattung abgehalten werden. Die technische Einrichtung muss flexibel an die jeweilige Thematik angepasst werden können und auch die Durchführung praxisrelevanter Übungen ermöglichen. 6 Organisatin und Durchführung () Die LehrgangsteilnehmerInnen erhalten schriftliche Unterlagen zu Beginn des Therieblckes swie eine Literaturliste. (2) Eine laufende Evaluierung des Lehrganges durch die TeilnehmerInnen ist vrgesehen. Das Ergebnis dieser Evaluierung wird dem Rektrat mit dem jährlichen Bericht mitgereicht. 7 Finanzierung und Lehrgangsbeitrag () Die Finanzierung des Lehrganges erflgt zumindest kstendeckend durch die vn den TeilnehmerInnen zu entrichtenden Lehrgangsbeiträge. Der Lehrgangsbeitrag wird nach Maßgabe der 6 und 7 Abs. 2 des II. Abschnitts der Satzung der MedUni Wien festgelegt und basiert auf dem jeweils geltenden Finanzierungsplan. (2) Der Lehrgang findet ab 0 vll zahlenden TeilnehmerInnen statt. Arnld Pllak Senatsvrsitzender - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Redaktin: Univ.-Prf. Dr. Wlfgang Schütz Druck und Herausgabe: Medizinische Universität Wien Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens 3 Arbeitstage vr dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktin einzubringen. 8