ENTSORGUNGSKALENDER 2018

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Transkript:

GEMEINDE WIL ZH ENTSORGUNGSKALENDER 2018 Abfälle vermeiden, trennen, wiederverwerten Zurück zum Handel! Für viele Abfälle und Wertstoffe - insbesondere auch für Verpackungsmaterial - besteht eine Rücknahmeverpflichtung des Handels. Sie entlasten unsere gemeindeeigene Infrastruktur und helfen uns Kosten zu sparen, wenn Sie folgende Wertstoffe direkt zum Detailhandel zurückbringen: Alu Batterien Elektro- EPS Karton Leucht- PE-Milch- PET Pneus Sondergeräte (Styropor) mittel flaschen abfälle

Für Auskünfte und bei Problemen kontaktieren Sie bitte: Abfuhrunternehmer K. Müller AG Entsorgung und Transporte Kriesbachstrasse 1 8304 Wallisellen www.kmuellerag.ch René Schnell rene.schnell@kmuellerag.ch Tel. 044 878 10 48 Gemeindeverwaltung Wil ZH Dorfstrasse 15a 8196 Wil ZH www.wil-zh.ch gemeinde@wil-zh.ch Tel. 044 879 20 80 Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe Weinbergstrasse 34 8090 Zürich www.awel.zh.ch awel@bd.zh.ch Tel. 043 259 32 98 Die separate Sammlung und Wiederverwertung von Verpackungsglas spart gegenüber der Neuproduktion grosse Mengen an Rohstoffen und rund 20% Energie. Zudem verbrennt Glas in der Kehrichtverbrennung nicht und landet mit der Schlacke auf der Deponie. Bitte aufbewahren Seite 2

Öffnungszeiten Sammelstellen 2018 Sammelstelle Gemeindehaus Details siehe Seite 6 Die Sammelstelle beim Gemeindehaus Wil ZH steht ausschliesslich den Einwohnerinnen und Einwohnern von Wil ZH zur Verfügung. Aus Rücksicht auf die Anwohner bitten wir Sie, nur tagsüber an Werktagen (Montag bis Samstag von 07:00-12:00 Uhr und 13:00-20:00 Uhr) zu entsorgen. Konsumentinnen und Konsumenten sind gesetzlich dazu verpflichtet Batterien zurückzubringen. Verkäufer von Batterien wiederum sind verpflichtet gebrauchte Batterien zurückzunehmen. Wichtig: Deponieren Sie nichts neben die Container und nehmen Sie die Gebinde wieder mit. Sammelstellen Grube Neuhaus Details siehe Seite 9 Die Grube Neuhaus (Standort siehe Seite 10) ist jeweils mittwochs und samstags wie folgt geöffnet: Samstag, 17. März 2018 bis Samstag, 24. November 2018; 13:30-15:30 Uhr Mittwoch, 28. März 2018 bis Mittwoch, 10. Oktober 2018; 18:00-19:00 Uhr Wichtig: Material darf nur in Anwesenheit des Grubenwarts entsorgt werden. Den Anordnungen des Grubenwarts ist Folge zu leisten. Am Ostersamstag, 31. März 2018 und Mittwoch, 1. August 2018 bleibt die Grube Neuhaus geschlossen. Sammelstelle Werkgebäude Landbüel Details siehe Seite 7 Die Kadaversammelstelle ist jederzeit zugänglich. Wichtig: Korrektes Eintragen der Entsorgungen in der bereitliegenden Liste. Bitte aufbewahren Seite 3

Haushaltkehricht Bitte entsorgen Sie alle brennbaren Abfälle in den gebührenpflichtigen Abfallsäcken der IKGSG (Gebührensäcke Züri Unterland). Die gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke sind im Volg Wil ZH erhältlich. Preise Kehrichtsäcke IKGSG: 17 Liter-Säcke 1 Rolle à 10 Stk. Fr. 8.70 35 Liter-Säcke 1 Rolle à 10 Stk. Fr. 16.50 60 Liter-Säcke 1 Rolle à 5 Stk. Fr. 12.40 110 Liter-Säcke 1 Rolle à 5 Stk. Fr. 19.30 Die Ausweichdaten der Kehrichtabfuhr (Feiertage) entnehmen Sie bitte dem beigelegten Jahresplaner. Bitte die Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag bis 09:00 Uhr am Kehrichtsammelplatz bereitstellen! Den Ortsplan von Wil ZH mit den Kehrichtsammelplätzen finden Sie auf Seite 11. Ebenso ist dieser in der Gemeindeverwaltung oder online (www.wil-zh.ch, Rubrik Orts- und Zonenplan) verfügbar. Sperrgutmarken Brennbares Material wie z.b. Möbel, Ski, Teppiche, Matratzen, Plastik, etc. können als Sperrgut bei der normalen Kehrichttour mitgegeben werden. Sperrgut ist mit Sperrgutmarken zu versehen. Sperrgutmarken können in der Gemeindeverwaltung Wil ZH bezogen werden. Preise: Pro Sperrgutmarke Fr. 3.50 Bogen à 10 Stück Fr. 35.00 Pro 5 kg eine Sperrgutmarke (max. Masse: 1.90 x 1.00 x 0.50 m, max. Gewicht: 25 kg). Häckselservice Bitte das Häckselgut geordnet (Stämme gegen die Strasse) an einem gut sichtbaren Ort aufschichten und von Erdklumpen und Steinen befreien. Grössere Mengen (über 15 Minuten häckseln) werden durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Nur angemeldetes Material wird gehäckselt! Die Daten der Häckselaktionen entnehmen Sie bitte dem beigelegten Jahresplaner. Vor den Häckselterminen wird jeweils ein Flugblatt mit dem Anmeldetalon in alle Haushalte verteilt. Bitte aufbewahren Seite 4

Sonderabfall Im Sonderabfallmobil können folgende Dinge entsorgt werden: Medikamente, Fieberthermometer, Chemikalien, Lösungsmittel, Reinigungsmittel Pflanzenschutzmittel, Farben in kleinen Mengen, Spraydosen mit Farbresten, etc. Leuchtstoffröhren, Batterien und Metalle können nicht im Sonderabfallmobil entsorgt werden. Im Rafzerfeld können alle Sonderabfallsammlungen benutzt werden. Die Termine des Sonderabfallmobils entnehmen Sie bitte dem beigelegten Jahresplan. Altpapier- und Kartonsammlungen In Wil ZH finden pro Jahr sechs Sammlungen statt, welche von den Vereinen durchgeführt werden. Folgendes ist bei den Sammlungen zu beachten: Altpapier: Das gebündelte Altpapier ist beim üblichen Kehrichtsammelplatz zu deponieren. Altpapier muss separat gebündelt sein (Altpapier und Karton werden separat eingesammelt). Die Bündeldicke darf höchstens 15 cm betragen. Altpapier in Tragtaschen wird nicht mitgenommen (Papiertragtaschen gehören in die Kartonsammlung). Die Plastikverpackung ist zu entfernen, Couverts mit Plastikfenstern sind erlaubt. Karton: Karton muss zusammengefaltet und separat gebündelt sein (Karton aus Privathaushalten; Gewerbe nur nach Absprache mit den Vereinen). Geschlossene Kartonschachteln werden nicht mitgenommen. Füllmaterial gehört in den Haushaltkehricht. Karton kann auch im Detailhandel zurückgegeben werden. Das gebündelte Material ist erst am Sammeltag zwischen 07:30 bis 08:30 Uhr bei den Sammelplätzen bereitzustellen. Die Sammlungen beginnen um 08:30 Uhr. Die Sammeldaten finden Sie im beigelegten Jahresplaner. Textilien / Schuhe Die Sammlungen der Hilfswerke auf der Kehrichtroute erfolgen ca. alle zwei bis drei Monate. Bitte beachten Sie dazu die Daten der Hilfsorganisationen (Sammelsäcke mit dem jeweiligen Sammeltermin werden in alle Haushalte verteilt). Folgendes ist bei den Sammlungen der Hilfswerke zu befolgen: Die Säcke sind am Morgen des Sammeltages ab 08:00 Uhr bzw. 08:30 Uhr beim Kehrichtsammelplatz zu deponieren. Nur gut erhaltene und gewaschene Kleider mitgeben. Schuhe sind paarweise zu bündeln. Feste Containerstandorte in Wil ZH: Bahnhofstrasse 3 (vis-à-vis ehemaliger Post) Tankstelle Landi Bitte aufbewahren Seite 5

Sammelstelle Gemeindehaus Aluminium und Stahlblech In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere Kleinteile aus Stahlblech, Aluminium-Getränkedosen, -Tiernahrungsschalen, -Lebensmitteltuben (auch nicht leere), -Menüschalen, Folien und andere Aluminiumteile. Für Aluminium- Getränkedosen bieten auch die Verkaufsläden Sammelstellen an. In den Kehricht gehören Verbundverpackungen wie Butterpapier und Tiernahrungsbeutel usw. (lassen sich nicht zusammenknüllen). Spraydosen auch leere sind als Sonderabfall zu entsorgen. Aluminium-Kapseln an die Verkaufsstelle zurückbringen. Alle Verkaufsstellen von Nespresso- Kaffeemaschinen sind rücknahmepflichtig. Kapseln aus Alu Alle Aluminium-Kapseln von Kaffee oder Tee mit Recyclingsignet können im speziell gekennzeichneten Sammelbehälter entsorgt werden. Die Kapseln können auch an die Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Alle Verkaufsstellen der Nespresso-Kaffee- und Teemaschinen sind rücknahmepflichtig. Bei Postlieferung können leere Nespresso- Kapseln dem Postboten in der Nespresso Recycling-Tasche mitgegeben werden. Bestellen unter 0800 55 52 53 oder www.nespresso.com/ch/de/product/recycling-at-home. Altöl In die Separatsammlung gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl). Altöl darf auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden. Glas In den Sammelcontainer gehört Verpackungsglas wie Getränkeflaschen und Lebensmittelgläser, getrennt nach Farben. Was nicht weiss oder braun ist, wird mit dem Grünglas gesammelt. Metallverschlüsse zu Alu / Stahlblech und Glühbirnen in den Kehricht oder in die Separatsammlung der Verkaufsstelle. Nicht in die Glassammlung, sondern zu den mineralischen Abfällen (Grube Neuhaus) gehören Kristall- / Trinkgläser, Porzellan, Keramik, Fenster, Spiegel, Autoscheiben und Ton. Weinflaschen Unbeschädigte grüne 7dl-Weinflaschen und Champagnerflaschen. Korken Ab 1. Januar 2018 können Naturkorken wie Korkzapfen, Korkuntersetzer und Korkpinplatten bei der Sammelstelle Gemeindehaus entsorgt werden. Fremdmaterial (Kunstkorken, Metallteile, Aluminiumdeckel etc.) darf hier nicht entsorgt werden. Die Korken können auch per Post ans Fachhaus Dübendorf (Zürichstrasse 98, 8600 Dübendorf) schicken oder dort persönlich vorbei bringen. Bitte aufbewahren Seite 6

Sammelstelle Werkgebäude Landbüel Tierkadaver Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Sammelstelle beim Werkgebäude im Landbüel. Ebenfalls der Gemeindesammelstelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Heim-) Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken. Bitte beachten Sie folgendes bei der Entsorgung in der Sammelstelle Landbüel: Die Entsorgung ist in der Liste bei der Sammelstelle einzutragen. (Heim-) Tiere bis 10 kg sind gratis; grössere Tiere werden nach Volumen / Gewicht verrechnet. Der Preis pro ganzer Kübel beträgt Fr. 50.00. Bitte werfen Sie keine Verpackungen in den Kadaverkübel. Rückgabe in die Verkaufsstellen PET PET-Getränkeflaschen gehören zurück zu den Verkaufsstellen. Mit dem Kehricht zu entsorgen sind Essig- und Ölflaschen aus PET. Beim Volg Wil ZH steht ein Sammelbehälter zur Verfügung. PE- Milchflaschen Weisse PE-Milchflaschen können bei vielen Verkaufsstellen des Handels kostenlos zurückgegeben werden. Plastikflaschen Seit Ende 2013 können leere Plastikflaschen aus dem Kosmetik-, Waschmittel- und Reinigungsbereich sowie Düngerflaschen in Verkaufsstellen der Migros und Coop zurück gebracht werden. Batterien Gerätebatterien (Haushaltbatterien und Knopfzellen) aus Radios, Fotoapparaten, Armbanduhren, Spielzeug usw. müssen an den Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte zurückgegeben werden. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Bitte aufbewahren Seite 7

Leuchtmittel Entladungslampen (Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber- / Natriumdampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer SENS-Rücknahmestelle (www.sens.ch, Tel. 043 255 20 00) kostenlos zurückgegeben werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten. Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht. Elektrogeräte Gratisrückgabe über den Handel Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör müssen Sammelstellen übergeben werden. Kostenlose Rücknahme bei den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte, auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke. Gratisrückgabe über SWICO- und SENS-Rücknahmestellen Geräte aus Bürobereich / Kommunikation wie Laptop, Drucker, Telefon, Handys, Zubehör, CDs und Unterhaltungselektronik wie TV, Radio, Playstation, Kameras können an einer lizenzierten SWICO-Abgabestelle kostenlos abgegeben werden (www.swicorecycling.ch, Tel. 044 446 90 94). Haushaltgross- und -kleingeräte (z.b. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektrowerkzeuge (z.b. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch betriebenes Spielzeug und Leuchten / Leuchtmittel können an einer zertifizierten SENS-Rücknahmestelle gratis abgegeben werden (www.sens.ch, Tel. 043 255 20 00). Abholung gegen Entgelt Alle elektrischen und elektronischen Geräte werden auf Bestellung gegen eine Transportgebühr von Fr. 30.00 pro Gerät bzw. Fr. 50.00 pro Kühlschrank zuhause abgeholt (CDS Cargo Domizil AG, Tel. 031 385 93 93 (Zentrale in Bern), info@cargo-domizil.ch). Styropor Gratisrückgabe über den Handel Sperriges Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex, Styropor usw.), welches nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passt, kann gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht werden. Autobatterien Fahrzeugbatterien ("Autobatterien") müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt. Bitte aufbewahren Seite 8

Grube Neuhaus Mineralische Abfälle Zu den mineralischen Abfällen zählen Flachglas (Fenster, Spiegel), Geschirr (Keramik, Porzellan, Gläser), Vasen, Blumentöpfe (Ton, Eternit), Steine, Gartenplatten und ähnliches. Wir bitten Sie, nur kleine Mengen (max. 3 Schubkarren) in der Grube zu entsorgen. Material aus privaten Entrümpelungsaktionen und Haushaltauflösungen sind mit einer Mulde selber zu entsorgen. Holz Kleine Mengen behandeltes oder beschichtetes Holz. Bitte entfernen Sie vor der Entsorgung sämtliche Beschläge und Nägel. Altmetall In die Grube Neuhaus gehören alle Arten von Metallen (Gestelle, Wäscheständer, Fahrradrahmen, Pfannen usw.). Getrennt von den übrigen Metallen gesammelt werden Kleinteile aus Stahlblech- / Weissblech und Aluminium. Keine Maschinen und Elektrogeräte! Siehe dazu Seite 8 (Elektrogeräte). Grüngut Organische Stoffe aus dem Garten (max. 1m 3 pro Haushalt / Entsorgungstag) können in der Grube Neuhaus entsorgt werden. Äste sind gebündelt und auf 1.50 m zurückzuschneiden in der Grube abzugeben. Kompostieren Sie möglichst viel organisches Material aus Haus und Garten selbst. Zudem können Sie Baumschnitt in den Häckselaktionen häckseln lassen. Die Termine der Häckselaktionen finden Sie im beiliegenden Jahresplaner. Grössere Grüngutmengen sind direkt an eine Kompostieranlage, z.b. Kompostieranlage Schwanental, Wilerstrasse 201, 8193 Eglisau, Tel. 044 868 40 40, zu liefern. Öffnungszeiten Kompostieranlage Schwanental, 8193 Eglisau: Montag - Freitag März - September: Oktober - November: Dezember - Februar: 07:00-12:00 Uhr / 13:00-17:00 Uhr 07:30-12:00 Uhr / 13:00-17:00 Uhr 08:00-12:00 Uhr / 13:00-17:00 Uhr Organische Abfälle gehören nicht in den Wald; das Entsorgen im Wald ist strikt verboten. "Was im Garten stört, stört auch im Wald!" Bitte aufbewahren Seite 9

Standort Grube Neuhaus Bitte aufbewahren Seite 10

Kehrichtsammelplätze Wil ZH Den Ortsplan von Wil ZH mit den Kehrichtsammelplätzen können Sie in der Gemeindeverwaltung beziehen. Zudem ist er online (www.wil-zh.ch, Rubrik Orts- und Zonenplan) verfügbar. Bitte aufbewahren Seite 11

Definition der Abfallarten Siedlungsabfälle: Aus Haushalten stammende Abfälle sowie Abfälle aus Unternehmungen mit weniger als 250 Vollzeitstellen, deren Zusammensetzung betreffend Inhaltstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind. Siedlungsabfälle lassen sich in folgende Kategorien unterteilen: Kehricht: Sperrgut: Separatabfälle: Grünabfälle: Biogene Abfälle: Betriebsabfälle: Bauabfälle: Sonderabfälle: Brennbare, nicht wiederverwertbare Siedlungsabfälle. Kehricht, der wegen seiner Abmessung oder seines Gewichts nicht in die zulässigen Gebinde passt. Siedlungsabfälle, die separat gesammelt werden (durch Separatabfuhr, in Sammelstellen oder über den Handel) und ganz oder teilweise der Wiederverwertung, der Verwertung oder einer besonderen Behandlung zugeführt werden. Abfälle aus Gartenanlagen von Haushaltungen (wie z.b. Unkraut, Rasen-, Sträucher- und Baumschnitt, Laub und Pflanzen etc.), welche kompostierbar sind oder im Falle von Holzschnitzeln energetisch oder stofflich verwertet werden können. Abfälle aus Küche, Speisereste oder nicht konsumierte Lebensmittel aus Haushaltungen, die in einer Vergärungsanlage verwertet werden können. Sind die aus Unternehmungen (Gewerbe-, Industrie- und Dienstleitungsbetrieben, Land- und Forstwirtschaft) stammende Produktionsabfälle, die hinsichtlich Zusammensetzung und Mengenverhältnisse nicht den Siedlungsabfällen entsprechen und keine Sonderabfälle darstellen. Sind sämtliche von Baustellen stammende Abfälle und müssen gesondert entsorgt werden. Andere, kontrollpflichtige Abfälle sind Abfälle, die in Anhang 1 der Verordnung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über Listen zum Verkehr mit Abfällen (Abfallverzeichnis gemäss Art. 2 der eidgenössischen Verordnung über den Verkehr mit Abfällen) als solche bezeichnet sind und einer separaten Entsorgung bedürfen. Nicht zu den Siedlungsabfällen gehören Abfälle deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnissen mit Abfällen aus Haushaltungen nicht vergleichbar sind sowie alle Abfälle aus Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen. Bitte aufbewahren Seite 12