Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1102. der Bundesregierung

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Deutscher Bundestag Drucksache 19/1102 19. Wahlperiode 07.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/643 Export von Kleinwaffen in 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für Kleinwaffen gibt es international keine einheitliche Definition. Die Vereinten Nationen (UN), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit pa (OSZE) und die Europäische Union (EU) legen jeweils eigene Begriffsbestimmungen von Kleinwaffen zugrunde. Entsprechend unterschiedlich gestaltet sich der Radius restriktiver Maßnahmen gegen ihre unkontrollierte Verbreitung wie auch die veröffentlichten Exportzahlen. Die UN-Definition umfasst alle von einer Person tragbaren, tödlichen Kleinen Waffen, die ein Geschoss abgeben können, und ist damit die vollumfänglichste. Die OSZE-Definition schränkt den Begriff dahingehend ein, dass die Waffen nach militärischen Anforderungen [ ] hergestellt oder umgebaut wurden, schließt aber Revolver und Pistolen mit ein. Deutschland verwendet die Kleinwaffendefinition der EU aus der Gemeinsamen Aktion des Rates vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und Leichten Waffen (2002/589/GASP). Diese enthält keine Gegenstandsbeschreibung, sondern benennt Kategorien von Waffen, die als Kleinwaffen begriffen werden, und schränkt diese wie die OSZE-Definition auf Waffen ein, die explizit für militärische Zwecke bestimmt sind. Dadurch nicht eingeschlossen sind sonstige Handfeuerwaffen: Gewehre ohne KWL-Nummer [KWL Kriegswaffenlisten], Revolver, Pistolen, Scharfschützengewehre, funktionsunfähige Waffen, Jagdgewehre, Sport-Pistolen und -Revolver, Sportgewehre, halbautomatische Jagd- und Sportgewehre und sonstige Flinten (Rüstungsexportbericht 2016, S. 30). Im Rahmen dieser Definition hat die Bundesregierung im Jahr 2016 den Export von Kleinwaffen im Wert von rund 46,89 Mio. Euro genehmigt. Die Bundesregierung stellt in ihrem Rüstungsexportbericht 2016 fest, [d]er Gesamtwert der Einzelgenehmigungen für Kleinwaffen ist deutlich geringer als der Gesamtwert der Ausfuhrgenehmigungen für Handfeuerwaffen insgesamt [ ] (178,53 Mio. ). Dies liegt daran, dass der für die AL-Position [AL Ausfuhrliste] 0001 verwendete Begriff der Handfeuerwaffe auch die zivilen Selbstverteidigungswaffen (Revolver, Pistolen) und Jagd- und Sportwaffen umfasst und somit weit über den Begriff der Kleinwaffe, wie er international für die Problematik der destabilisierenden Anhäufungen von Kleinen und Leichten Waffen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/1102 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode verwendet wird, hinausgeht (S. 31). Dass die UN-Definition alle Handfeuerwaffen einschließt und keine Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Waffen macht, wird nach Auffassung der Fragesteller dabei ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass die Bundesregierung selbst erklärt hat, zwischen zivilen und militärischen Pistolen gebe es [i]n der Praxis [ ] kaum solche Unterschiede in der Konstruktion (Bundestagsdrucksache 17/8835, S. 9). Die Bundesregierung hatte im ersten Halbjahr 2017 die Ausfuhr von fast drei Mal so vielen Kleinwaffen genehmigt wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Insgesamt wurden Waffen im Wert von 32 Mio. Euro verkauft. Die größte eigerung entfiel auf Exporte in EU- und NATO-Länder. Doch auch Drittländer dürfen deutlich mehr Pistolen und Gewehre aus Deutschland kaufen. Indien lag mit Importen im Wert von 6,25 Mio. Euro auf Platz zwei und der Oman mit 1,58 Mio. Euro auf Platz sechs (www.spiegel.de/wirtschaft/bundesregierungkleinwaffenexporte-fast-verdreifacht-a-1165638.html). Rund 875 Millionen Kleinwaffen sind weltweit im Umlauf und im Einsatz in den Krisen- und Kriegsgebieten auf der ganzenwelt (www.schwaebische.de/region_ artikel,-evangelische-kirche-fordert-weniger-waffen-_arid,10775286_toid,310. html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2017 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern. 1. In welcher Gesamthöhe wurden im Jahr 2017 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition sowie Herstellungsausrüstung für diese in EU-Länder, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder und Drittländer erteilt, und welche 20 aaten waren jeweils die größten Empfänger? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame andpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Maßgeblich für die Entscheidung über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Kleinwaffen sind zudem die im März 2015 durch die Bundesregierung beschlossenen Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer (sog. Kleinwaffengrundsätze), mit denen die Regelungen für Kleinwaffenexporte verschärft wurden. Kleinwaffen stehen zudem im Fokus der ergänzend dazu eingeführten sog. Post-Shipment-Kontrollen, d. h. Kontrollen, die deutsche ellen nach der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen,

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/1102 Revolver und Scharfschützengewehre) beim jeweiligen staatlichen Empfänger vor Ort durchführen können. Kleinwaffen umfassen in der statistischen Erfassung durch die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Definition der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002 betreffend den Beitrag der Europäischen Union zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung von Kleinwaffen : Gewehre mit Kriegswaffenlisten-(KWL)-Nummer (halb- und vollautomatische Gewehre), Maschinenpistolen, Maschinengewehre, Flinten für militärische Zwecke, Waffen für hülsenlose Munition und Teile für diese Waffen (nicht eingeschlossen sind sonstige Handfeuerwaffen: Gewehre ohne KWL-Nummer, Revolver, Pistolen, Scharfschützengewehre, funktionsunfähige Waffen, Jagdgewehre, Sportpistolen und -revolver, Sportgewehre, halbautomatische Jagd- und Sportgewehre und sonstige Flinten). Als Munition für Kleinwaffen wird bei der statistischen Auswertung jegliche Munition erfasst, die aufgrund ihrer technischen Merkmale (u. a. Kaliber und Geschossart) abstrakt dazu geeignet ist, aus Kleinwaffen verschossen zu werden. Diese Munition findet teilweise auch Verwendung für die Jagd und das sportliche Schießen. Gegenstand der aufgeführten Genehmigungen können daher auch Munitionslieferungen sein, die einer Verwendung für Jagd- und Sportzwecke dienen. Im Jahr 2017 wurden Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen in einer Gesamthöhe von 47 815 030 Euro erteilt. Hiervon entfielen ca. 68,4 Prozent auf Lieferungen an EU-, NATO- und der NATO gleichgestellte aaten. Genehmigungen für den Export von Kleinwaffenmunition wurden in einer Gesamthöhe von 28 693 665 Euro erteilt. Hiervon entfielen 96,8 Prozent auf Exporte an EU-NATO- und der NATO gleichgestellte aaten. Die Zahlen können den folgenden Tabellen entnommen werden: Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile im Jahr 2017 nach Ländergruppen: Ländergruppe Wert EU-Länder 27.266.972 NATO und gleichgestellte Länder (ohne EU-Länder) 5.451.804 Drittländer 15.096.254 Gesamt 2017 47.815.030 Genehmigungen für Kleinwaffenmunition und Kleinwaffenmunitionsteile im Jahr 2017 nach Ländergruppen: Ländergruppe Wert EU-Länder 18.575.514 NATO und gleichgestellte Länder (ohne EU-Länder) 9.206.739 Drittländer 911.412 Gesamt 2017 28.693.665 Für Genehmigungen zur Ausfuhr bzw. Verbringung von Herstellungsausrüstung nach Nummer 0018 der Ausfuhrliste erfolgt keine separate statistische Erfassung.

Drucksache 19/1102 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode In der statistischen Erfassung durch die Bundesregierung wird nicht gesondert ausgezeichnet, für welche Güter in Teil I A der Ausfuhrliste die Ausrüstung bestimmt ist bzw. ob wie hier gefragt konkret ein Zusammenhang mit der Produktion von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen bzw. Kleinwaffenmunition besteht. Ohne eine weitere Einschränkung der Empfängerländer ist für die Antwort auf diese Frage sowie auf Frage 2 eine aufwendige händische Auswertung von 616 in diesem Zeitraum erteilten Genehmigungen notwendig. Die hier und in Frage 2 erbetenen Auswertungen und Aufarbeitungen würden nach Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ca. zehn Minuten pro Antrag in Anspruch nehmen. Durchgeführt werden kann eine solche Auswertung nur durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit entsprechender technischer Sachkompetenz; ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wäre mithin für ca. zweieinhalb Wochen ausschließlich mit dieser einen Auswertung hier zu einem Teilbereich der Fragen 1 und 2 beschäftigt. Da die entsprechende technische Sachkompetenz nur bei einigen wenigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern vorliegt, der Ausfall dieser Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nicht kompensiert werden könnte und diese Mitarbeiterinnen oder diese Mitarbeiter in dieser Zeit nicht mehr für die Prüfung und Bescheidung von Exportanträgen zur Verfügung stehen würden, würde dies zu erheblichen Verzögerungen im Rahmen der Antragsbearbeitung im BAFA führen. Der gesetzliche Auftrag des BAFA im Bereich der Prüfung und Bescheidung von Anträgen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern würde damit in nicht verantwortbarem und unzumutbarem Maße in Mitleidenschaft gezogen werden. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die 20 wertmäßig größten Empfängerstaaten von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen im Jahre 2017: Rang Land Wert 1. Frankreich 11.043.220 2. Indien 6.803.612 3. Vereinigte aaten 4.285.505 4. Schweden 3.491.198 5. Litauen 3.307.151 6. Indonesien 2.861.461 7. Vereinigtes Königreich 1.999.192 8. Oman 1.576.610 9. Malaysia 1.543.215 10. Spanien 1.031.386 11. Polen 981.638 12. Tschechische Republik 935.363 13. Republik Korea 768.733 14. Lettland 753.832 15. Dänemark 641.618 16. Schweiz 614.385 17. Jordanien 598.970 18. Portugal 566.480 19. Slowakei 489.952 20. Italien 473.758

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/1102 Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die 20 wertmäßig größten Empfängerstaaten für Kleinwaffenmunition und Kleinwaffenmunitionsteile im Jahr 2017: Rang Land Wert 1. Niederlande 11.890.338 2. Australien 4.668.108 3. Tschechische Republik 4.002.182 4. Vereinigte aaten 3.193.480 5. Frankreich 901.758 6. Italien 848.750 7. Kanada 540.868 8. Vereinigtes Königreich 411.264 9. Indonesien 405.000 10. Schweiz 389.098 11. Dänemark 338.111 12. Norwegen 314.100 13. Mali [VN-Mission] 154.700 14. Somalia [VN-Mission] 112.900 15. Luxemburg 94.125 16. Japan 63.085 17. Zentralafrikanische Republik [VN-Mission] 63.000 18. Algerien 57.500 19. Schweden 41.454 20. Republik Korea 41.001 2. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und -munition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurde im Jahr 2017 von der Bundesregierung in EU-Länder, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder und Drittländer genehmigt (bitte entsprechend der Ländergruppe nach genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus der Anlage 1 * ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen sowie Munition für Kleinwaffen erteilt. Hinsichtlich der gewünschten Aufstellung zu erteilten Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Herstellungsausrüstung für Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen sowie Munition für Kleinwaffen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/1102 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Drucksache 19/1102 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3. In welcher Höhe wurden im Jahr 2017 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition sowie Herstellungsausrüstung für diese an die MENA-aaten (MENA Naher Osten und Nordafrika) erteilt (bitte pro Land nach Ausfuhrlistenposition, Bezeichnung, ückzahl und Wert aufschlüsseln)? 4. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und -munition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurde im Jahr 2017 von der Bundesregierung an die MENA-aaten genehmigt (bitte nach genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung betrachtet bei der Beantwortung dieser Frage folgende Länder und Gebiete als zur MENA-Region gehörig: Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus der Anlage 2 ersichtlichen Genehmigungen zur Ausfuhr von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen, Kleinwaffenmunition sowie von diesbezüglicher Herstellungsausrüstung in die MENA-aaten erteilt. 5. In welcher Höhe wurden im Jahr 2017 Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition sowie Herstellungsausrüstung für diese an die Türkei erteilt (bitte pro Land nach Ausfuhrlistenposition, Bezeichnung, ückzahl und Wert aufschlüsseln)? 6. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und -munition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurde im Jahr 2017 von der Bundesregierung an die Türkei genehmigt (bitte nach genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Im Jahr 2017 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen, Kleinwaffenmunition sowie von diesbezüglicher Herstellungsausrüstung in die Türkei erteilt. 7. Bei welchen Drittländern ist die eigerung der Genehmigungen der Ausfuhr im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres deshalb gestiegen, weil Genehmigungen im Vorjahr wegen Kontrollen in diesen Käuferländern über den Verbleib der Waffen liegengeblieben waren (www.spiegel.de/wirtschaft/bundesregierung-kleinwaffenexporte-fastverdreifacht-a-1165638.html)? Der zitierte Artikel nimmt vermutlich Bezug auf einen in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 18/13408 erwähnten Sondereffekt, nach dem sich Ausfuhrvorhaben aus dem ersten Halbjahr 2016 aufgrund der neuen restriktiven Anforderungen der Kleinwaffengrundsätze und Post-Shipment-Kontrollen zeitlich nach hinten verlagert haben.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/1102 Generell gilt, dass Ausfuhranträge erst beschieden werden können, wenn sie entscheidungsreif sind. Eine Genehmigungsentscheidung setzt dabei voraus, dass alle Voraussetzungen für die Erteilung der konkreten Genehmigung vorliegen, wofür alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sein müssen. Entsprechend hat die Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 die Ausfuhr von Kleinwaffen in Drittländer in jedem einzelnen Fall dann genehmigt, wenn in dem jeweiligen Fall nach Abschluss aller Prüfungen sämtliche Voraussetzungen zur Erteilung einer Genehmigung vorgelegen haben. Dies schloss insbesondere die restriktiveren Anforderungen der Kleinwaffengrundsätze und der Post- Shipment-Kontrollen mit ein. Deshalb waren grundsätzlich alle in dem Zeitraum anhängigen Anträge für Ausfuhren in alle Drittländer von dem genannten Sondereffekt betroffen. Hinzu kommt, dass bei allen zur Genehmigung beantragten Vorhaben eine sorgfältige Einzelfallprüfung erfolgte, die alle zu berücksichtigenden Aspekte betraf. Welche Aspekte sich in einem konkreten Genehmigungsverfahren in welchem Ausmaß auf die Verfahrensdauer ausgewirkt haben, lässt sich dabei nicht trennscharf bestimmen. Zudem folgt die Bundesregierung auch für die vorliegend angesprochenen Fälle der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäftes, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfangsland und das Gesamtvolumen. Sie sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. 8. Welche Länder sind neben Saudi-Arabien vom opp der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte durch die Bundesregierung an Länder betroffen, die am Jemen-Krieg beteiligt sind (Reuters vom 12. Januar 2018)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Mit Blick auf kritische Vorhaben ist sich die geschäftsführende Bundesregierung einig, mit deren Beratung bis zur Neubildung der Regierung zu warten. 9. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind in den Jahren 2016 und 2017 genehmigt worden (bitte entsprechend den Jahren nach Empfängerland, Waffen, Waffenkomponenten bzw. Munitionstyp und Wert aufschlüsseln)? In den Jahren 2016 und 2017 hat die Bundesregierung die aus der Anlage 3 ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Technologiebzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehöriger Munition erteilt.

Drucksache 19/1102 8 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 10. Welche Exporte von Spezialmaschinen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind in den Jahren 2016 und 2017 für EU-Länder, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder und Drittländer genehmigt worden (bitte getrennt entsprechend den Jahren nach Empfängerland, Waffen, Waffenkomponenten bzw. Munitionstyp und Wert aufschlüsseln)? Kleinwaffen, leichte Waffen und Komponenten von Kleinwaffen können auf handelsüblichen Werkzeugmaschinen hergestellt werden. Spezialisierte Maschinen werden lediglich für kleinkalibrige Munition benötigt. Für die Jahre 2016 und 2017 müssten hierfür rund 1 200 Genehmigungen aufwendig händisch ausgewertet werden, wofür die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Prämissen gelten. Insofern wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 11. Wie viele Nullbescheide wurden in den Jahren 2016 und 2017 erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welchen jährlichen Gesamtwert hatten die Nullbescheide in den Jahren 2016 bis 2017? Im Jahr 2016 wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle insgesamt 8 671 Nullbescheide in einem Gesamtwert von 2 932 082 886 Euro erteilt. Im Jahr 2017 wurden 8 922 Nullbescheide im Gesamtwert von 3 296 572 575 Euro erteilt. 12. In welches der Länder, die laut den jährlichen UN-Länderberichten zu Kindern und bewaffneten Konflikten Kindersoldaten in Militär, Polizei und verbündeten Milizen einsetzen, wurde 2017 der Export von Kleinwaffen im Sinne der UN-Definition für Kleine und Leichte Waffen und dazugehöriger Munition von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Ausfuhr von Kleinen und Leichten Waffen und dazugehöriger Munition im Sinne der VN-Definition in Länder, die im aktuellen Jahresbericht des VN-Generalsekretärs zu Kindern und bewaffneten Konflikten genannt sind, erteilt. Empfänger waren ausschließlich VN-Missionen. Allgemein gilt: Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass zur Ausfuhr vorgesehene Güter an Kindersoldaten ausgehändigt werden sollten, wird die Ausfuhrgenehmigung versagt.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9 Drucksache 19/1102 Genehmigungen für Handfeuerwaffenmunition der Position nur vollständige Munition. Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Wert in Euro Afghanistan MUNITION F. REVOLVER U. [VN- MISSION] MUNITION FÜR JAGD-UND SPORTFLINTEN [VN-MISSION] 30.000 * 15.000 * 43.750 Irak MUNITION F. [VN-MISSION] 2.000 * MUNITION F. REVOLVER U. [VN- MISSION] 137.000 * 44.380 Somalia MUNITION F. [VN-MISSION] 140.000 * MUNITION F. REVOLVER U. [VN- MISSION] MUNITION FÜR JAGD-UND SPORTFLINTEN [VN-MISSION] 60.000 * 10.000. * 147.000 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 13. In welches der Länder, die laut den jährlichen UN-Länderberichten zu Kindern und bewaffneten Konflikten Kindersoldaten in Militär, Polizei und verbündeten Milizen einsetzen, wurde 2017 der Export von Zusatzausstattung, wie Schalldämpfer, Zielfernrohre, Aufsätze für Nachtsichtgeräte etc., für Kleinwaffen im Sinne der UN-Definition für Kleine und Leichte Waffen von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die Ausfuhr von zehn Waffenzielgeräten (AL-Pos A0001D) für eine VN-Mission in den Irak genehmigt. Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Drucksache 19/1102 10 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 14. In welches der Länder, die laut den jährlichen UN-Länderberichten zu Kindern und bewaffneten Konflikten Kindersoldaten in Militär, Polizei und verbündeten Milizen einsetzen, wurde 2017 der Export von Handgranaten von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)? Im Jahr 2017 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Handgranaten erteilt. 15. Der Export welcher Scharfschützengewehre wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der AL-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Ausfuhr von Scharfschützengewehren erteilt: Land AL-Pos Menge Wert Kanada 11 * Neuseeland 1 * Vereinigte aaten 239 * Gesamt 700.274 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 16. Der Export welcher urmgewehre wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der Al-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Als urmgewehre werden nach der statistischen Erfassung der Bundesregierung im Zusammenhang mit internationalen Meldeverpflichtungen vollautomatische Gewehre der Nummer 29c der Kriegswaffenliste verstanden. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr dieser Waffen erteilt: Land AL-Pos Menge Wert Belgien 2 * Brasilien 18 * Finnland 2 * Frankreich 8.436 * Indonesien 450 * Irland 30 * Italien 175 * Japan 81 * Jordanien 20 * Kanada 13 * Lettland 229 *

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 11 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Menge Wert Libanon 5 * Litauen 609 * Malaysia 300 * Niederlande 121 * Norwegen 2 * Oman 1.000 * Österreich 5 * Polen 370 * Portugal 176 * Republik Korea 460 * Schweden 4 * Singapur 1 * Slowakei 287 * Slowenien 300 * Spanien 610 * Tschechische Republik 302 * Tunesien 12 * Ungarn 5 * Vereinigte aaten 104 * Vereinigtes Königreich 96 * Gesamt 15.439.192 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 17. Der Export welcher Granatwerfer und Granatpistolen wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der AL-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Granatmaschinenwaffen und Granatpistolen erteilt:

Drucksache 19/1102 12 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Menge Wert Frankreich A0002A 664 * Indonesien A0002A 150 * Irland A0002A 53 * Kanada A0002A 228 * Litauen A0002A 2 * Niederlande A0002A 5 * Österreich A0002A 3 * Portugal A0002A 46 * Schweiz A0002A 17 * Singapur A0002A 111 * Spanien A0002A 1 * Tschechische Republik A0002A 35 * Vereinigte aaten A0002A 1 * Vereinigtes Königreich A0002A 87 * Gesamt 2.889.940 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). 18. Der Export welcher Flugabwehrraketensysteme/tragbaren Luftabwehrsysteme (MANPADs) wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der AL-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Als MANPADs werden nach der statistischen Erfassung der Bundesregierung im Zusammenhang mit internationalen Meldeverpflichtungen tragbare Abschussgeräte für Flugabwehrraketen im Sinne der Nummern 10 und 11 der Kriegswaffenliste verstanden. Im Jahre 2017 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Flugabwehrraketensystemen/ tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADs) erteilt. 19. Der Export welcher Panzerabwehrraketensysteme und Abschussgeräte, die nach der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002 als Leichte Waffen gelten, wurde 2017 von der Bundesregierung genehmigt (bitte mit Unternummer der AL-Position, Empfängerland, ückzahl und Wert auflisten)? Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die aus folgender Tabelle ersichtlichen Genehmigungen zur Verbringung bzw. Ausfuhr von Panzerabwehrraketensystemen und Abschussgeräten, die nach der Gemeinsamen Aktion der EU vom 12. Juli 2002 als Leichte Waffen gelten, erteilt:

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 13 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Menge Wert Oman A0002A 200 * Rumänien A0004B 157 * * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Drucksache 19/1102 14 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Anlage 1 Genehmigungen von Kleinwaffen für EU-Länder im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Belgien, 2 05/2017 332.714 MASCHINEN 19 05/2017 MASCHINEN 59 05/2017 MASCHINEN 25 05/2017 MASCHINEN 4 06/2017 MASCHINEN 9 07/2017 MASCHINEN 2 07/2017 MASCHINEN 25 10/2017 MASCHINEN 5 11/2017 MASCHINEN 6 12/2017 70 03/2017 90 04/2017 180 10/2017 Dänemark 14 03/2017 641.618 6 08/2017 MASCHINEN 24 07/2017 div. 07/2017 2 09/2017 200 09/2017 Estland MASCHINEN 10 03/2017 * Finnland, 2 09/2017 3.778 20 09/2017

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 15 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Frankreich, 2.100 01/2017 11.043.220, 60 01/2017, 14 02/2017 197 02/2017, 30 02/2017, 10 02/2017 1 03/2017, 400 04/2017, 5.325 05/2017 70 05/2017, 8 09/2017, 14 09/2017, 5 11/2017, 85 12/2017 10 12/2017, 385 12/2017 MASCHINEN 5.500 03/2017 1 07/2017 MASCHINEN 160 09/2017 11 09/2017 1 10/2017 Irland, 30 02/2017 105.500 MASCHINEN 50 02/2017

Drucksache 19/1102 16 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Italien, 82 02/2017 473.758, 45 05/2017, 48 05/2017 21 09/2017 MASCHINEN 100 05/2017 MASCHINEN 7 05/2017 MASCHINEN 19 05/2017 MASCHINEN 4 06/2017 15 12/2017 Lettland, 20 02/2017 753.832 22 09/2017, 209 09/2017 7 12/2017 MASCHINEN 198 07/2017 MASCHINEN 20 09/2017 MASCHINEN 123 09/2017 Litauen, 583 03/2017 3.307.151, 26 10/2017 MASCHINEN 50 02/2017 MASCHINEN 54 01/2017 182 01/2017 Luxemburg MASCHINEN 85 02/2017 * MASCHINEN 25 04/2017 Malta MASCHINEN 15 10/2017 *

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 17 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Niederlande Wert gesamt 30 01/2017 349.502, 8 02/2017, 14 02/2017, 3 03/2017 20 03/2017 180 04/2017, 96 09/2017 MASCHINEN 52 02/2017 Österreich, 1 03/2017 106.610, 4 12/2017 MASCHINEN 30 11/2017 Polen, 360 06/2017 981.638 36 06/2017 45 07/2017, 6 09/2017 72 09/2017, 4 09/2017 60 10/2017 MASCHINEN 100 06/2017 MASCHINEN 74 09/2017 2 02/2017 div. 04/2017

Drucksache 19/1102 18 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Portugal, 30 03/2017 566.480, 98 03/2017, 8 05/2017, 40 09/2017 MASCHINEN 150 04/2017 MASCHINEN 8 09/2017 4 10/2017 Rumänien MASCHINEN 15 02/2017 * MASCHINEN 15 10/2017 Schweden, 4 02/2017 3.491.198 6 12/2017 MASCHINEN 186 02/2017 MASCHINEN 50 06/2017 10 06/2017 MASCHINEN 1.500 10/2017 MASCHINEN 53 12/2017 MASCHINEN 295 12/2017 50 03/2017 10 03/2017 13 04/2017 35 06/2017 1 07/2017 1 09/2017

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 19 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Wert gesamt Slowakei, 11 02/2017 489.952, 276 05/2017 32 05/2017 Slowenien, 300 06/2017 * 6 07/2017 Spanien, 100 08/2017 1.031.386, 25 09/2017, 105 11/2017, 45 11/2017, 335 12/2017 1 04/2017 MASCHINEN 60 08/2017 MASCHINEN 1 12/2017 MASCHINEN 3 12/2017 Tschechische Republik, 2 06/2017 935.363, 8 06/2017 55 06/2017 25 07/2017, 292 08/2017 6 06/2017 MASCHINEN 350 08/2017 Ungarn, 5 06/2017 31.806 MASCHINEN 15 06/2017 1 06/2017

Drucksache 19/1102 20 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) Vereinigtes Königreich Wert gesamt, 4 02/2017 1.999.192, 58 02/2017 19 03/2017 21 03/2017 960 03/2017 3 04/2017 2 04/2017, 1 05/2017, 9 07/2017 2 07/2017, 4 09/2017, 2 10/2017, 18 10/2017 17 10/2017 110 10/2017 56 03/2017 267 03/2017 120 03/2017 40 03/2017 126 03/2017

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 21 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Menge Datum Genehmigung (Monat/ Jahr) 260 03/2017 145 04/2017 147 04/2017 344 04/2017 Wert gesamt Gesamt 27.266.972 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Drucksache 19/1102 22 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Genehmigungen von Kleinwaffen für NATO- und der NATO gleichgestellte aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Australien Menge Gesamtwert 05/2017 14 3.140 06/2017 55 07/2017 15 06/2017 50 08/2017 2 Island MASCHINEN 04/2017 4 * MASCHINEN 05/2017 1 Japan 01/2017 330 112.380 02/2017 1, 04/2017 30 05/2017 10, 06/2017 51 08/2017 3 09/2017 100 11/2017 3 01/2017 490 10/2017 90

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 23 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Kanada Menge Gesamtwert 01/2017 5 26.118 02/2017 2, 02/2017 11 02/2017 9 03/2017 12 03/2017 2, 05/2017 1 06/2017 2 06/2017 10 07/2017 34 08/2017 5.290 10/2017 44 10/2017 52 10/2017 105 11/2017 1, 11/2017 1 01/2017 20 01/2017 6 02/2017 5 03/2017 65 08/2017 8 03/2017 37

Drucksache 19/1102 24 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Montenegro Menge Gesamtwert 06/2017 20 * Neuseeland 01/2017 5 * 03/2017 99 05/2017 35 Norwegen 04/2017 6 397.773, 05/2017 2 09/2017 12 11/2017 9 MASCHINEN 07/2017 10 MASCHINEN 09/2017 10 06/2017 16.000

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 25 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Schweiz Menge Gesamtwert 02/2017 1.000 614.385 07/2017 1.000 08/2017 1.000 MASCHINEN 02/2017 10 MASCHINEN 02/2017 1 MASCHINEN 03/2017 12 MASCHINEN 04/2017 45 MASCHINEN 04/2017 10 MASCHINEN 05/2017 1 MASCHINEN 06/2017 8 MASCHINEN 08/2017 3 MASCHINEN 09/2017 40 MASCHINEN 11/2017 150 MASCHINEN 12/2017 150 MASCHINEN 12/2017 1 MASCHINEN 12/2017 13 Vereinigte aaten 01/2017 300 4.285.505 01/2017 6 01/2017 275 02/2017 5.376 02/2017 14 02/2017 966 02/2017 2.030 03/2017 15 03/2017 56 03/2017 1

Drucksache 19/1102 26 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 03/2017 15 03/2017 102 03/2017 10 04/2017 685.000 04/2017 330 04/2017 2 04/2017 319 05/2017 68 05/2017 592, 05/2017 78 05/2017 433.882 05/2017 626 05/2017 93.190 05/2017 228 06/2017 90 06/2017 225 06/2017 222 06/2017 259 06/2017 96 06/2017 1 06/2017 7 Gesamtwert

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 27 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 06/2017 11 06/2017 68 07/2017 14 07/2017 4 07/2017 1 07/2017 2, 07/2017 25 07/2017 161 07/2017 370 07/2017 4.000 08/2017 17 08/2017 31 08/2017 360 08/2017 520 08/2017 69 08/2017 3 08/2017 1.416 08/2017 4.850, 08/2017 1 08/2017 1 09/2017 12 09/2017 72 Gesamtwert

Drucksache 19/1102 28 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 09/2017 20 10/2017 33.380 10/2017 32 10/2017 25 10/2017 68 10/2017 105 11/2017 1 11/2017 10 11/2017 17 11/2017 4 11/2017 7.918 11/2017 86 11/2017 236 11/2017 2.660 12/2017 1 12/2017 857 12/2017 4 12/2017 1.181 12/2017 198 01/2017 100 MASCHINEN 01/2017 2 Gesamtwert

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 29 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 01/2017 500 02/2017 700 02/2017 100 03/2017 3.779 03/2017 1.336 04/2017 285.385 04/2017 6 04/2017 3 05/2017 300 05/2017 150 05/2017 413 05/2017 9 MASCHINEN 06/2017 2 06/2017 2 MASCHINEN 06/2017 13 MASCHINEN 06/2017 10 06/2017 1.217 MASCHINEN 07/2017 2 07/2017 3.783 08/2017 202 MASCHINEN 08/2017 3 09/2017 26 MASCHINEN 09/2017 16 MASCHINEN 10/2017 3 Gesamtwert

Drucksache 19/1102 30 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge 11/2017 20 11/2017 2 11/2017 50 11/2017 3 12/2017 130 02/2017 51 02/2017 122 03/2017 221 03/2017 398 06/2017 47 08/2017 4.469 08/2017 5 09/2017 1.391 10/2017 149 11/2017 59 11/2017 1.021 Gesamtwert Gesamt 5.451.804 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 31 Drucksache 19/1102 Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittstaaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Algerien MASCHINEN [EINBAU IN BORDHUB- SCHRAUBER] TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE Menge Gesamtwert 05/2017 1 * 05/2017 10 Barbados TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 04/2017 80 * Brasilien, 11/2017 18 * MIT KWL-NR 11/2017 504 Indien MASCHINEN 02/2017 3.253 6.803.612 TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 02/2017 34.398 09/2017 1.858 MASCHINEN 11/2017 180 TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 11/2017 1.058 11/2017 12

Drucksache 19/1102 32 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge Gesamtwert Indonesien, 12/2017 450 2.861.461 MIT KWL-NR 12/2017 1.800 MASCHINEN 10/2017 300 TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 10/2017 600 MASCHINEN 10/2017 140 TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 10/2017 280 MASCHINEN 12/2017 100 TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 12/2017 200 MASCHINEN 12/2017 50 TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 12/2017 700 Irak MIT KWL-NR MIT KWL-NR 07/2017 1 Satz * 07/2017 30 Israel MIT KWL-NR 07/2017 32.000 * Jordanien, 12/2017 20 598.970 MASCHINEN 12/2017 20 MASCHINEN 12/2017 55 TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 12/2017 diverse Libanon MIT KWL-NR [VN-MISSION] 06/2017 62 *, 08/2017 5 Malaysia, 08/2017 300 1.543.215 MASCHINEN 08/2017 300 MASCHINEN 08/2017 50 TEILE FÜR MASCHINENGE- WEHRE 08/2017 250

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 33 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Menge Gesamtwert Oman, 02/2017 1.000 1.576.610 MIT KWL-NR 03/2017 60 MASCHINEN 01/2017 500 Republik Korea, 11/2017 460 * MIT KWL-NR 11/2017 3.630 Saudi- Arabien MIT KWL-NR 09/2017 75.000 * Singapur, 01/2017 1 3.415 MASCHINEN 01/2017 1 TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 02/2017 135 Taiwan MIT KWL-NR MIT KWL-NR TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 01/2017 200 944 03/2017 1 01/2017 300 Trinidad und Tobago MASCHINEN 09/2017 400 * TEILE FÜR MASCHINENPIS- TOLEN 09/2017 100 Tunesien, 09/2017 12 * MIT KWL-NR 09/2017 24

Drucksache 19/1102 34 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Vereinigte Arabische Emirate MIT KWL-NR Menge Gesamtwert 03/2017 400 * Gesamt 15.096.254 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 35 Drucksache 19/1102 Genehmigungen von Kleinwaffenmunition für EU-aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Belgien TEILE FÜR MUNITION FÜR MUNITION FÜR MASCHI- NEN Anzahl Gesamtwert 03/2017 2 201 05/2017 1.000 Dänemark MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 03/2017 240.000 06/2017 115.200 12/2017 263.040 * Frankreich MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 03/2017 11.520 03/2017 23.040 04/2017 1.500.00 0 06/2017 600.000 901.758 Italien TEILE FÜR MUNITION FÜR TEILE FÜR MUNITION FÜR TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINEN 06/2017 150 t 848.750 07/2017 40.000.0 00 02/2017 2.500 Kroatien MUNITION FÜR MASCHI- NEN 07/2017 15.000 * Lettland MUNITION FÜR MASCHI- NEN 07/2017 50.000 *

Drucksache 19/1102 36 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Luxemburg MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN Anzahl 03/2017 76.800 04/2017 28.800 09/2017 59.520 Gesamtwert * Niederlande MUNITION FÜR 05/2017 1.520 11.890.338 TEILE FÜR MUNITION FÜR MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 06/2017 3 02/2017 17.620.8 00 08/2017 5.948.48 0 09/2017 17.263.7 20 11/2017 309.000 11/2017 306.012 Österreich MUNITION FÜR 02/2017 1.800 9.209 MUNITION FÜR 04/2017 10.000 MUNITION FÜR MASCHI- NEN TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 02/2017 2.600 02/2017 5.196 11/2017 900 Schweden MUNITION FÜR MASCHI- NEN TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINEN 06/2017 200.000 07/2017 10.000 * Slowakei MUNITION FÜR MASCHI- NEN 05/2017 1.920 * Spanien MUNITION FÜR 01/2017 500 *

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 37 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Tschechische Republik TEILE FÜR MUNITION FÜR Anzahl Gesamtwert 07/2017 1.000 * MUNITION FÜR 08/2017 1.000.10 0 MUNITION FÜR 11/2017 500.000 MUNITION FÜR 12/2017 40.510 Ungarn MUNITION FÜR MASCHI- NEN 08/2017 1.020 * Vereinigtes Königreich MUNITION FÜR MASCHI- NEN 10/2017 864.000 * Gesamt 18.575.514 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Drucksache 19/1102 38 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Genehmigungen von Kleinwaffenmunition für NATO- und der NATO gleichgestellte aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Australien MUNITION FÜR GE- WEHRE TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINENGE- WEHRE TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINENGE- WEHRE Anzahl Gesamtwert 05/2017 83.500.000 4.668.108 01/2017 480.000 02/2017 480.000 Japan MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN 06/2017 15.000 * 10/2017 1.000 10/2017 54.480 12/2017 1.000 Kanada MUNITION FÜR GE- WEHRE MUNITION FÜR GE- WEHRE TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINENPISTO- LEN 03/2017 1 540.868 05/2017 3.000.000 05/2017 3.000.000 Neuseeland TEILE FÜR MUNITION FÜR 10/2017 1.000.000 * Norwegen MUNITION FÜR MASCHI- NEN 02/2017 450.000 *

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 39 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Schweiz TEILE FÜR MUNITION FÜR TEILE FÜR MUNITION FÜR MUNITION FÜR MASCHI- NEN MUNITION FÜR MASCHI- NEN TEILE FÜR MUNITION FÜR MASCHINENGE- WEHRE Anzahl Gesamtwert 01/2017 5.000.000 389.098 07/2017 500 09/2017 7.680 11/2017 328.320 04/2017 200 Vereinigte aaten TEILE FÜR MUNITION FÜR 01/2017 3.300.000 * MUNITION FÜR GE- WEHRE MUNITION FÜR GE- WEHRE MUNITION FÜR GE- WEHRE 01/2017 2.464.000 01/2017 7.500.000 08/2017 3.000.000 Gesamt 9.206.739 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Drucksache 19/1102 40 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Genehmigungen von Kleinwaffenmunition für Drittstaaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Algerien MUNITION FÜR MASCHINEN- Menge 02/2017 10.000 Gesamtwert * Andorra MUNITION FÜR 01/2017 14.000 * Brasilien TEILE FÜR MUNITION FÜR GE- WEHRE 06/2017 20.000 * Indonesien MUNITION FÜR MASCHINEN- 12/2017 500.00 0 * Irak MUNITION FÜR [VN-MISSION] 09/2017 2.000 * Kasachstan MUNITION FÜR 05/2017 6.600 * Kenia MUNITION FÜR [VN-MISSION] 02/2017 20.000 * Libanon MUNITION FÜR [VN-MISSION] 06/2017 11.000 * Mali MUNITION FÜR [VN-MISSION] MUNITION FÜR [VN-MISSION] 03/2017 80.000 06/2017 60.000 * Oman MUNITION FÜR 01/2017 50.000 MUNITION FÜR 05/2017 30.000 *

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 41 Drucksache 19/1102 Land AL-Pos Güterbeschreibung Genehmigungsdatum Republik Korea MUNITION FÜR MASCHINEN- MUNITION FÜR MASCHINEN- Menge 07/2017 50.000 12/2017 50.000 Gesamtwert * Somalia MUNITION FÜR GEWEHR [VN- MISSION] 03/2017 140.00 0 * Vereinigte Arabische Emirate MUNITION FÜR 09/2017 30.000 * Zentralafrikanische Republik MUNITION FÜR [VN-MISSION] 03/2017 50.000 * MUNITION FÜR [VN-MISSION] 08/2017 100.00 0 Gesamt 911.412 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Drucksache 19/1102 42 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Anlage 2 Genehmigungen von Kleinwaffen und Kleinwaffenteilen für MENA-aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Position Güterbeschreibung Menge Wert gesamt Algerien MASCHINEN 1 * TEILE FÜR MASCHINEN 10 Irak TEILE, 1 Satz * TEILE, 30 Israel 32.000 Jordanien, 20 598.970 MASCHINEN 20. MASCHINEN 55. TEILE FÜR MASCHINEN diverse Libanon, 5 * [VN- MISSION] Oman, 1.000 1.576.610 Saudi-Arabien 62 60 MASCHINEN 500 75.000 * Tunesien, (über Frankreich) Vereinigte Arabische Emirate 24 * 12 * 400 * Gesamt 2.692.255 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 43 Drucksache 19/1102 Genehmigungen von Munition für Kleinwaffen für MENA-aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Position Güterbeschreibung Menge Wert in Algerien MUNITION FÜR MASCHINEN 10.000 * Irak MUNITION FÜR [VN-MISSION] 2.000 * Libanon MUNITION FÜR [VN-MISSION] 11.000 * Oman MUNITION FÜR 80.000 * Vereinigte Arabische Emirate MUNITION FÜR 30.000 * Gesamt 107.590 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

Drucksache 19/1102 44 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Genehmigungen von Herstellungsausrüstung* für Kleinwaffen und Kleinwaffenmunition für MENA-aaten im Jahr 2017 (Endgültige Ausfuhren) Land AL-Position Güterbeschreibung Menge Wert Israel A0018A Patronenlehren für Kleinwaffen 30 ** Jordanien A0018A Patronenlehren für Kleinwaffen 71 ** Saudi-Arabien A0018A Herstellungsausrüstung für Kleinwaffenmunition diverse 2.095.841 A0018A Herstellungsausrüstung für Kleinwaffenteile diverse Gesamt 2.118.457 * Herstellung im Sinne der AL-Position A0018 schließt die Konstruktion, den Test, die Fertigung, die Erprobung und die Prüfung ein. ** Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu ückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des BVerfG (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus Ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsgutes, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit von Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).