Dokumentationsbogen / Logbuch

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Transkript:

Bayerische Landesärztekammer Mühlbaurstraße 16 81677 München Tel.: 089 4147-0 Dokumentationsbogen / Logbuch Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Facharztweiterbildung 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (zur WBO vom 24.04.2004 i. d. F. d. Beschlüsse vom 16.10.2011, gültig ab 01.01.2012) Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum Geburtsort/ggf. Land Akademische Grade: Dr. med. Sonstige: Ausländische Grade: welche: Ärztliche Prüfung: Approbation als Arzt bzw. Berufserlaubnis: Datum Datum (Zahnärztliches Staatsexamen) (nur bei MKG-Chirurgie) Datum Sofern Sie Ihren Antrag auf Anerkennung eer Facharzt- bzw. Schwerpunktbezeichnung bei der Bayerischen Landesärztekammer stellen, ist ee Auflistung Ihres Weiterbildungsganges im Dokumentationsbogen/Logbuch nicht erforderlich, da im Rahmen der Antragstellung der Weiterbildungsgang detailliert aufgeführt werden muss. Weiterbildungsgang Aufstellung der ärztlichen Tätigkeiten seit der Approbation / 10 BÄO zeitlicher Reihenfolge: Weiterbildungsstätte Gebiet/Schwerpunkt/ Nr. von bis Hochschulen, Krankenhausabt., Institute, etc. Weiterbilder (Ort, Name) Zusatz-Weiterbildung Zeit Monaten 1 2 3 4 5 6 (Ggf. mit Beiblatt ergänzen. Unterbrechungen und Teilzeitgenehmigungen vermerken.) Seite 1 von 13

Name, Vorname: 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Die Seiten des Logbuches sollen ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben bei der zuständigen Ärztekammer bei Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung egereicht werden. Bayerische Landesärztekammer Mühlbaurstraße 16 81677 München Die Kontaktdaten der Landesärztekammer befden sich auf der Internetseite: www.blaek.de Seite 2 von 13

Name, Vorname: Allgemee Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C gemäß 4 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen behaltet die Weiterbildung auch den ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns der ärztlichen Begutachtung den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements eschließlich des Fehler- und Risikomanagements der ärztlichen Gesprächsführung eschließlich der Beratung von Angehörigen psychosomatischen Grundlagen der terdisziplären Zusammenarbeit der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten der Aufklärung und der Befunddokumentation labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor) medizischen Notfallsituationen den Grundlagen der Pharmakotherapie eschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs der Durchführung von Impfungen der allgemeen Schmerztherapie der terdisziplären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik eschließlich der Differentialdikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden den psychosozialen, umweltbedgten und terkulturellen Eflüssen auf die Gesundheit gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns den Strukturen des Gesundheitswesens Seite 3 von 13

Name, Vorname: 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Weiterbildungshalte aus dem Gebiet 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie allgemeer und spezieller Psychopathologie eschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltensbeobachtung und Explorationstechnik Abklärung und Gewichtung der Entstehungsbedgungen psychischer Erkrankungen und Störungen im Kdes- und Jugendalter eschließlich der Aufstellung ees Behandlungsplanes (entwicklungs-)neurologischen Untersuchungsmethoden psychodiagnostischen Testverfahren Früherkennung, Krankheitsverhütung, Rückfallverhütung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte der Krankheitslehre und Differenzialdiagnostik psychosomatischer, psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder sozialpsychiatrischen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen wissenschaftlichen psychotherapeutischen Verfahren der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung, z. B. funktionelle Entwicklungstherapie, systematische sensomotorische Übungsbehandlung, sbesondere heilpädagogische, sprachtherapeutische, ergotherapeutische, bewegungstherapeutische und krankengymnastische Maßnahmen, sowie direkte kder- und jugendpsychiatrische Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren eschließlich der Beurteilung und der Eordnung das Krankheitsbild der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz- Weiterbildung Suchtmedizische Grundversorgung als tegraler Bestandteil der Weiterbildung Seite 4 von 13

Name, Vorname: 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Weiterbildungshalte aus dem Gebiet 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Weiterbildung im speziellen Neurologie-Teil Krankheitslehre neurologischer Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie von Schmerzsyndromen, neurophysiologische und neuropathologische Grundlagen kder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen Methodik und Technik der neurologischen Anamnese Methodik und Technik der neurologischen Untersuchung Indikationsstellung, Durchführung und Beurteilung neurophysiologischer und neuropsychologischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Elektroenzephalographie sowie evozierte Potenziale Grundlagen der Somato- und Pharmakotherapie neurologischer Erkrankungen des Kdes- und Jugendalters Seite 5 von 13

Name, Vorname: 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Weiterbildungshalte aus dem Gebiet 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Strukturierte Weiterbildung im allgemeen Psychiatrie-Teil Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen mit der Defition von Behandlungszielen, der Indikationsstellung für verschiedene Behandlungsverfahren eschließlich Anwendungstechnik und Erfolgskontrolle sowie der Festlegung ees Behandlungsplanes, dabei sd sbesondere somato-, sozio- und psychotherapeutische Verfahren unter Ebeziehung der Bezugspersonen zu berücksichtigen sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation unter Berücksichtigung extramuraler, komplementärer Versorgungstrukturen, der Kooperation mit Jugendhilfe, Sozialhilfe und Schule Diagnostik und Therapie bei geistiger Behderung 60 supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen unter Berücksichtigung biologisch-somatischer, psychologischer, psychodynamischer und sozialpsychiatrischer Gesichtspunkte und unter Beachtung eer diagnostischen Klassifikation und der Ebeziehung symptomatischer Erscheungsformen sowie familiärer, epidemiologischer, schichtenspezifischer und transkultureller Gesichtspunkte 10 Stunden Semar zur standardisierten Diagnostik Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beurteilung psychologischer und psychopathologischer Befunderhebung der Entwicklungs-, Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik (Durchführung von je 10 Testen) Seite 6 von 13

Name, Vorname: 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Weiterbildungshalte aus dem Gebiet 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Strukturierte Weiterbildung im allgemeen Psychiatrie-Teil Methodik neuropsychologischer Verfahren eschließlich Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen 40 Stunden Fallsemar über Kontradikation und Indikation medikamentöser Behandlungen und anderer somatischer Therapieverfahren Wechselwirkung mit der Psycho- und Soziotherapie eschließlich praktischer Anwendungen Gutachten zu Fragestellungen aus den Bereichen der Straf-, Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit, sbesondere nach dem Jugendhilferecht, Sozialhilferecht, Familienrecht und Strafrecht Durchführung der Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien unter kontuierlicher Supervision eschließlich des störungsspezifischen psychotherapeutischen Anteils der Behandlung und sozialpsychiatrischer Behandlungsformen bei komplexen psychischen Störungsbildern Durchführung von Befundung und Dokumentation von 20 abgeschlossenen Therapien der Gruppe unter kontuierlicher Supervision und unter Berücksichtigung störungsspezifischer Anteile bei komplexen psychischen Störungsbildern Seite 7 von 13

Name, Vorname: 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Weiterbildungshalte aus dem Gebiet 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Strukturierte Weiterbildung im speziellen Psychotherapie-Teil 100 Stunden Semarweiterbildung, Kurse, Praktika und Fallsemare über theoretische Grundlagen der Psychotherapie, sbesondere allgemee spezielle Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie und Entwicklungspsychopathologie sowie der Theorie und Methodik der Verhaltenstherapie, Theorie und Therapie der Psychosomatik Kenntnisse Therapien unter Eschluss der Bezugspersonen, davon 5 Doppelstunden Familientherapie, 10 Behandlungsstunden Krisentervention unter Supervision und 8 Behandlungsstunden supportive Psychotherapie unter Supervision 16 Doppelstunden autogenes Trag oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose 10 Stunden Semar und 6 Behandlungen unter Supervision Krisenterventionen, supportive Verfahren und Beratung 10 Stunden Semar psychiatrischpsychotherapeutischer Konsil- und Liaisonarbeit unter Supervision 240 Therapiestunden mit Supervision nach jeder 4. Stunde entweder Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. eem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden im gesamten Bereich psychischer Erkrankungen eschließlich Suchterkrankungen, bei denen die Psychotherapie im Vordergrund des Behandlungsspektrums steht 35 Doppelstunden Baltgruppenarbeit Seite 8 von 13

Name, Vorname: 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Weiterbildungshalte aus dem Gebiet 15. Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Selbsterfahrung 150 Stunden Ezel- oder Gruppenselbsterfahrung entweder Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. eem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Die Selbsterfahrung muss im gleichen Verfahren erfolgen, welchem auch die 240 Psychotherapie-Stunden geleistet werden. Seite 9 von 13

Name, Vorname: Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten: Seite 10 von 13

Name, Vorname: Dokumentation der jährlichen Gespräche gemäß 8 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Gesprächshalt (bisheriger Verlauf der Weiterbildung, künftige Ziele): Datum des Gesprächs: Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten: Unterschrift des/der Weiterzubildenden: Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Gesprächshalt (bisheriger Verlauf der Weiterbildung, künftige Ziele): Datum des Gesprächs: Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten: Unterschrift des/der Weiterzubildenden: Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Gesprächshalt (bisheriger Verlauf der Weiterbildung, künftige Ziele): Datum des Gesprächs: Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten: Unterschrift des/der Weiterzubildenden: Seite 11 von 13

Name, Vorname: Dokumentation der jährlichen Gespräche gemäß 8 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Gesprächshalt (bisheriger Verlauf der Weiterbildung, künftige Ziele): Datum des Gesprächs: Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten: Unterschrift des/der Weiterzubildenden: Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Gesprächshalt (bisheriger Verlauf der Weiterbildung, künftige Ziele): Datum des Gesprächs: Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten: Unterschrift des/der Weiterzubildenden: Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes (Datum von / bis): Gesprächshalt (bisheriger Verlauf der Weiterbildung, künftige Ziele): Datum des Gesprächs: Unterschrift des/der Weiterbildungsbefugten: Unterschrift des/der Weiterzubildenden: Seite 12 von 13

Name, Vorname: ANHANG Auszug aus Abschnitt A Paragraphenteil der Weiterbildungsordnung 2 a Begriffsbestimmungen Im Sne dieser Weiterbildungsordnung werden folgende Begriffe defiert: (1) Kompetenz stellt die Teilmenge der Inhalte ees Gebietes dar, die Gegenstand der Weiterbildung zum eer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz- Weiterbildung sd und durch Prüfung nachgewiesen werden. (2) Die Basisweiterbildung umfasst defierte gemesame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen nerhalb ees Gebietes, welche zu Begn eer Facharztweiterbildung vermittelt werden sollen. (3) Fallsemar ist ee Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes ezelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung ees Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden. (4) Der stationäre Bereich umfasst Erichtungen, denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören sbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliken und Belegabteilungen. (5) Zum ambulanten Bereich gehören sbesondere ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliken, poliklische Ambulanzen und Medizische Versorgungszentren. (6) Unter Notfallaufnahme wird die Funktionseheit ees Akutkrankenhauses verstanden, welcher Patienten zur Erkennung bedrohlicher Krankheitszustände eer Erstuntersuchung bzw. Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Art der weiteren medizischen Versorgung festzustellen. (7) Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgememediz, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Mediz, Kder- und Jugendmediz, Kder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Mediz, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Mediz und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie. (8) Abzuleistende Weiterbildungszeiten sd Weiterbildungszeiten, die unter Anleitung ees Arztes zu absolvieren sd, der der angestrebten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung zur Weiterbildung befugt ist. (9) Anrechnungsfähige Weiterbildungszeiten sd Weiterbildungszeiten, die unter Anleitung ees zur Weiterbildung befugten Arztes absolviert werden. (10) In dieser Weiterbildungsordnung wird die Berufsbezeichnung Arzt ( Ärzte ) eheitlich und neutral für Ärztnen und Ärzte verwendet. Hweis: Die Angabe BK (Basiskenntnisse) der Spalte Richtzahl bedeutet, dass der Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten gefordert ist, ohne dass hierfür ee festgelegte Mdestzahl nachgewiesen werden muss. Seite 13 von 13