Die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag

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Transkript:

Nr. 06 / 13.Jahrgang Juni 2006 Die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag Ortsteil Bärenwalde Ortsteil Obercrinitz Frau Ursula Liebchen am 3. 7. zum 80. Herr Harry Müller am 6. 7. zum 79. Herr Horst Busse am 7. 7. zum 73. Frau Käthe Schubert am 7. 7. zum 93. Herr Heinz Eißmann am 8. 7. zum 73. Herr Werner Badstübner am 11. 7. zum 77. Frau Gisela Patsch am 10. 7. zum 71. Frau Liane Ebel am 11. 7. zum 70. Frau Inge Weller am 11. 7. zum 73. Frau Brunhilde Schubert am 13. 7. zum 73. Frau Erika Höhl am 19. 7. zum 79. Herr Kurt Heinzig am 14. 7. zum 86. Herr Helmut Trommer am 22. 7. zum 72. Herr Helmut Stockmann am 18. 7. zum 89. Herr Harry Badstübner am 27. 7. zum 74. Herr Manfred Haustein am 19. 7. zum 72. Frau Helga Ketelhut am 28. 7. zum 73. Herr Siegfried Malz am 21. 7. zum 77. Herr Lothar Weller am 30. 7. zum 73. Frau Helga Straka am 26. 7. zum 76. Herr Helmar Oehme am 28. 7. zum 70. Ortsteil Lauterhofen Frau Lina Weißflog am 29. 7. zum 97. Herr Eckart Donhauser am 16. 7. zum 70. Frau Irmgard Gruner am 18. 7. zum 75. Frau Ruth Höhlig am 20. 7. zum 73. Übergabe der Kindertagesstätten der Gemeinde Crinitzberg an das IWS Integrationswerk gemeinnützige GmbH Westsachsen Sehr geehrte Einwohner unserer Gemeinde, liebe Eltern, wie bereits in den letzten Ausgaben des Gemeindeblattes informiert, werden die Kindertagesstätte Spatzennest Bärenwalde und die Kindertagesstätte Sonnenland Obercrinitz zum 01.07.2006 an den freien Träger, das IWS Integrationswerk gemeinnützige GmbH Westsachsen, übergeben. Aus diesem Anlass erfolgen am Montag, dem 3. Juli 2006, die feierlichen Übergaben der Kindertagesstätten von der Gemeinde Crinitzberg an den freien Träger: 10.00 Uhr Kindertagestätte Spatzennest Bärenwalde gegen 10.45 Uhr Kindertagesstätte Sonnenland Obercrinitz Hierzu möchten wir alle interessierten Eltern, Großeltern und Einwohner unserer Gemeinde einladen. Ihr Bürgermeister Steffen Pachan Einladung zum Fest der FF Lauterhofen Ein lang ersehnter Wunsch unserer Feuerwehr Lauterhofen ging in Erfüllung. Wir wollen gemeinsam mit allen Einwohnern unser neues Feuerwehrfahrzeug weihen. Gleichzeitig weihen wir die vom Feuerwehrverein Lauterhofen e. V. errichtete Ganzjahresmehrzweckfläche ein. Dazu laden wir alle recht herzlich ein. Festprogramm Freitag, den 14.07.2006 19.00 Uhr öffentliche Festveranstaltung 21.30 Uhr öffentlicher Tanz ( Disco Quadro ) Eintritt 1,00 ¼ Samstag, den 15.07.2006 18.30 Uhr Einlass zum öffentlichen Tanz der Stangengrüner Lausbum Eintritt: Vorverkauf 6,00 ¼$EHQGNDVVH00 ¼.DUWHQYRUYHUNDXILP*DVthof Gruner ab 01.06.2006 20.00 Uhr Beginn der Tanzveranstaltung Sonntag, den 16.07.2006 09.00 Uhr Wettkampf der Feuerwehren des Inspektionsbereiches Süd und Gastwehren in der Disziplin Löschangriff ca. 13.00 Uhr Frühschoppen Siegerehrung mit gemütlichem Ausklang Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ortswehrleiter Vereinsvorsitzender

Gemeindeblatt Crinitzberg Seite 2 Aktuelle Informationen Neues aus der Grundschule Bärenwalde Wir Kinder der Klasse 3 starteten die Aktion "Verschönert unsere Schule!", weil wir sie etwas kahl fanden. Dazu trafen wir uns am 22. 05. 2006 um 17.00 Uhr an der Grundschule Bärenwalde und baten alle Schüler und Lehrer sowie die Eltern um Unterstützung. Gemeinsam bastelten wir verschiedene Fensterbilder, setzten Bäume um und pflanzten Sommerblumen und Sträucher. Die Gärtnerei Gerisch aus Obercrinitz, das Blumengeschäft Floribunda in Bärenwalde sowie die Baumschule Vogel aus Lichtenau stellten uns diese zur Verfügung. Nach einer Dreiviertelstunde sah unsere Schule schöner und bunter aus. Unser Dank gilt Frau Goldhahn, die alles organisierte, allen fleißigen Helfern, den Sponsoren und natürlich auch den Schülern. Nach einem Bericht von Steven Fugmann im Namen der Klasse 3 Im Februar legte die Gemeinde Crinitzberg nach einigem Hin und Her fest, das ehemalige Lehrerzimmer der Mittelschule, dem Liederkranz und dem Kinderchor als Probenraum zur Verfügung zu stellen. Wir Kinder freuten uns darüber sehr, denn im Speiseraum war es uns zu kühl zum Proben. Nachdem alles organisiert war, legten die Kinder und Eltern mit vereinten Kräften los. Es wurde ausgeräumt, gestrichen, tapeziert, gebastelt und das Zimmer nach unseren Vorstellungen gestaltet. Die Malerfirma Morgner verlegte sogar kostenlos einen neuen Fußbodenbelag. Viele Eltern, einige Frauen aus dem "Liederkranz" und die Chorkinder halfen fleißig mit. Alle Helfer luden wir zum Dank zu Kaffee und selbstgebackenen Torten ein. Jetzt macht uns das Singen viel mehr Spaß. Das neue Chorzimmer finden wir einfach toll und wer Lust hat, soll sich zum Mitsingen bei uns mittwochs ab 15.30 Uhr melden. Allen, die uns unterstützt haben, sei nochmals herzlich "Dankeschön" gesagt. Die Kinder des Liederkränzchen Obercrinitz und Chorleiterin I. Goldhahn Neues vom Fußball in Obercrinitz Mit einem Sieg und mit einer Niederlage haben wir die Saison 2005/2006 abgeschlossen. Gegen den FV Hartmannsdorf 2 gewannen wir in einem spannenden, emotionalen Nachbarschaftsderby mit 3 zu 2 Toren. Torschützen waren J. Stroka und C. Mückenheim, der 2 Treffer erzielte. Leider konnten wir gegen den SV Zschocken nicht an diese Leistung anknüpfen und verloren dieses Spiel verdient mit 3:0. Sehr unterhaltsam war unser kleines Fußballturnier nach Anschluss des Feuerwehrwettkampfes. Alle Mannschaften waren mit viel Spaß und Einsatz dabei, so dass sich alle als Sieger fühlen konnten. Besonders viel Beifall für ihren Kampfgeist und ihren Spielwitz hatten sich die jungen Sportler aus dem JOJO verdient. Insgesamt können wir mit der abgelaufenen Spielzeit nicht zufrieden sein. Einziger Lichtblick waren die Pokalspiele, in denen wir ansprechende Leistungen zeigten. Negativ wirkt sich immer wieder die dünne Spielerdecke aus. Auch wenn die Bedingungen in O- bercrinitz nicht optimal sind, wäre es doch schön, wenn wir in der kommenden Saison neue Mitspieler begrüßen könnten. Zum Schluss möchten wir uns bei allen bedanken, die uns in der vergangenen Saison unterstützt haben. Angefangen bei unseren treuen Zuschauern für den Besuch unserer Spiele, bei der Bäckerei Liebold, dem Getränkehandel Kaiserhof und Herrn Siegfried Hecker für die Platzierung unserer Plakate sowie bei allen Sponsoren, der Gemeinde Crinitzberg und allen fleißigen Helfern im Hintergrund. Wir wünschen allen Einwohnern der Gemeinde Crinitzberg eine erholsame Urlaubszeit und wir hoffen, Sie zu Beginn des neuen Spieljahres bei uns begrüßen zu können. Die Fußballer der SG Obercrinitz 2. Offizielles Reitturnier am 8. und 9. Juli 2006 von 08.00 bis 18.00 Uhr im Reiterhof Giegengrün Nicht nur ein Muss für Pferdefreunde, sondern ein Erlebnis für die ganze Familie! Es werden Reiter aus Sachsen, Thüringen und Bayern erwartet, die in den Klassen E bis L Dressur und Springen an den Start gehen. Eintritt frei! Die Verpflegung wird von der Landgaststätte "Zum Reiterhof" übernommen. Jeweils ab 10 Uhr Indianerfest. Uwe Dörfelt Service rund ums Haus (eingetragener Handwerksbetrieb) Anger 8 08147 Bärenwalde Tel. 037462/5897 Funk 0162/3131116 ƒmalerarbeiten ƒfassadengestaltung ƒeinbau von genormten Baufertigteilen ƒestrichlegearbeiten, Fugenarbeiten ƒfliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten ƒverlegung von Teppich-, Laminat-, Kork-, PVC- u. Fertigparkett ƒtrockenbauarbeiten ƒhausmeisterdienste um und im Haus Auerbacher Str. 2a, 08147 Crinitzberg OT Bärenwalde Tel. 037462-4129 Fax 037462-4122 www.schott.go1a.de -autoservice-1a-schott@t-online.de DACIA Logan ab 7.950,- ¼ zzgl. Überführung Viel Auto für wenig Geld! Unser Leistungsangebot: Neu- und Gebrauchtwagenhandel EU-Fahrzeuge KFZ-Versicherung, Finanzierung, Leasing Reparatur PKW und Kleintransporter Werkstattersatzfahrzeug TÜV und AU Inspektion mit Mobilitätsgarantie Unfallinstandsetzung LIGIER Leichtkraftfahrzeuge Reifen- u. Klimaservice Ölwechsel 15,- ¼(zzgl. Material)

Gemeindeblatt Crinitzberg Seite 3 Sitzungen des Gemeinderates 06.07.06 19.30 Uhr Verwaltungs- u. Bauausschusssitzung (Haus der Gemeinde OT Bärenwalde) 20.07.06 19.30 Uhr Gemeinderatssitzung (Gasthof Goldenes Lamm Bärenwalde) Nähere Informationen zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungstafeln in den Ortsteilen. Sprechtage des Bürgermeisters jeweils dienstags von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr im Haus der Gemeinde im OT Bärenwalde jeden letzten Dienstag im Monat von 9 bis 12 Uhr im Haus der Gemeinde im OT Bärenwalde und von 16 Uhr bis 18 Uhr in der Kindertagesstätte im OT Obercrinitz Aufgrund Urlaub des Bürgermeisters fallen folgende Sprechtage aus: 25.07., 01., 22. und 29.08.2006 Leerung gelbe Tonne: 14. und 28.07.2006 Leerung Restmüll- u. Blaue Tonne: 03., 17. u. 31.07.2006 Bekanntmachungen Öffnungszeiten der Gemeinde Crinitzberg im Haus der Gemeinde, Auerbacher Str. 51, OT Bärenwalde dienstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr Zivildienstleistende gesucht! Die Gemeinde Crinitzberg sucht zum alsbaldigen Antritt einen Zivildienstleistenden. Der Einsatz erfolgt überwiegend im Tätigkeitsbereich des Natur- und Umweltschutzes. Interessenten melden sich beim Bürgermeister unter Tel. 03 74 62 / 32 92. Sprechtag der Friedensrichterin in Crinitzberg Der nächste Sprechtag findet am Dienstag, den 18.07.2006, in der Zeit von 17 bis 18 Uhr im Haus der Gemeinde, Auerbacher Str. 51 im OT Bärenwalde statt. Schießtage und Nutzung der Übungsräume Die Rahmenschießzeiten und Schießtage sowie die Nutzung der Ü- bungsräume auf dem Standortübungsplatz Schneeberg und der Standortschießanlage Schneeberg, Schießbahn Weißbach werden an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde veröffentlicht. Nachrichten aus dem "Sonnenland" Tel. 03 74 62 / 30 17 Der nächste Krabbelvormittag findet in der Kita Obercrinitz am Donnerstag, 20.07.2006, 9.30-10.30 Uhr statt. A. Spor, Leiterin der Kindertagesstätte Sonnenland Neues aus dem Spatzennest neue Tel. 03 74 62 / 28 05 95 In den Monaten Juli und August fällt die Schnupperstunde aus. Der nächste Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. M. Reinwart, Leiterin der Kindertagesstätte Spatzennest Die Wasserwerke Zwickau bieten zusätzliche Ausbildungsplätze an Als großes regionales Unternehmen sehen wir unsere Verantwortung für unsere Region nicht allein auf das Wasser beschränkt. Wir möchten als kommunales Unternehmen Verantwortung übernehmen. Unser Anliegen ist es, jungen Menschen mit einer qualifizierten Berufsausbildung eine Perspektive für ihre Zukunft zu bieten. Auf Grund der derzeitigen schwierigen Arbeitsplatzsituation haben wir uns entschieden, neben den planmäßigen Ausbildungsplätzen zwei weiteren Jugendlichen eine Ausbildungsmöglichkeit im gewerblich-technischen Bereich zu bieten. 1. Ausbildungsberuf: Fachkraft für Abwassertechnik (m/w) : 1 Ausbildungsstelle - Planen, Überwachen u. Dokumentieren von Prozessabläufen, - Erkennen von Störungen im Prozessablauf, Einleitung von Maßnahmen, - Durchführung von Messungen, analytischen Bestimmungen - Bedienen von Anlagen und Geräten - Erkennen von Störungen - Inspizieren, Warten von Maschinen, Geräten, Rohrleitungssystemen - Datenerfassung - Kundenorientiertes Arbeiten 2. Ausbildungsberuf: Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w): 1 Ausbildungsstelle - Bedienen, Planen, Kontrollieren technischer Arbeitsabläufe - Bedienen, Überwachen, inspizieren, warten und reparieren von Anlagen der Wassergewinnung, Aufbereitung, Förderung, Speicherung und Verteilung - Überprüfen von Kundenanlagen - Maßnahmen zur Eigenüberwachung und Qualitätskontrolle des Trinkwassers - Erkennen und eigenständiges Beheben von Störungen - Dokumentieren und Auswerten von Arbeitsabläufen - Kundenorientiertes Arbeiten Ausbildungsdauer: 3 Jahre Ausbildungsorte: Verbandsgebiet WWZ GmbH, Kooperationspartner AVSg GmbH in Chemnitz, Ausbildungsbeginn : 02.09.2006 Voraussetzungen: Realschulabschluss, gute Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern: Mathematik, Chemie, Physik Interesse, Eignung zu körperlicher Arbeit, gute Umgangsformen, Spaß an der Arbeit im Team, freundlicher und kompetenter Umgang mit unseren Kunden Abgabe bis 15.07.06 - Vollständige Bewerbungen an: Wasserwerke Zwickau GmbH, Personalabteilung Erlmühlenstraße 15, 08066 Zwickau Auszug aus der Satzung der Gemeinde Crinitzberg über die Straßenreinigung und den Winterdienst (Straßenreinigungssatzung) Vom: 23. März 2006 Fortsetzung zur Ausgabe Mai 2006 5 Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung (1) Die Straßen sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße durch Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Die Reinigung umfasst vor allem das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und Unkraut. (2) Übermäßiger Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen (z. B. ausgerufener Wassernotstand, Frostgefahr). (3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, welche die Straßen nicht beschädigen. (4) Oberirdische, der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienende Einrichtungen auf der Straße müssen jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch von Schnee und Eis, freigehalten werden. (5) Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn zugeführt, noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen, Straßen- oder Abwassergräben, öffentlich ausgestellten Einrichtungen (z. B. Papierkörben, Glas- und Papiersammelcontainern) oder öffentlich unterhaltenen Anlagen (z. B. Brunnen, Gewässer) zugeführt werden. 6 Reinigungsfläche Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus - in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum projizierten Schnittpunkt der Fahrbahnmitten.

Gemeindeblatt Crinitzberg Seite 4 7 Reinigungszeiten Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind die Straßen wöchentlich am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, und zwar a) in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18.00 Uhr, b) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00 Uhr zu reinigen. 8 Schneeräumung (1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht ( 5 bis 7) haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet, insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist und Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Soweit in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. (2) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. (3) Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach 6 der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren ist. (4) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. (5) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. (6) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. (7) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls - soweit möglich und zumutbar zu lösen und abzulagern. (8) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke (Abs. 4) auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. (9) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden. (10) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie sind bei Schneefall unverzüglich zu erfüllen. 9 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang ( 8 Abs. 5) derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. In verkehrsberuhigten Bereichen findet 8 Abs. 1 Satz 2 Anwendung. (2) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee- u. Eisglätte die Regelung des 8 Abs. 2 u.3 Anwendung. (3) Bei Eisglätte sind die ausgebauten Gehwege in voller Breite und Tiefe abzustumpfen. Nicht ausgebaute Gehwege in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) müssen in einer Mindesttiefe von 1,50 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. 8 Abs. 4 gilt entsprechend. (4) Auftauendes Eis auf den in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des 8 Abs. 8 zu beseitigen. Hierbei dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, welche die Straßenteile nicht beschädigen. (5) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt u. ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- u. Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen. (6) Bei Schneeglätte braucht nur die nach 8 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden. (7) 8 Abs. 10 gilt entsprechend. 10 Ausnahmen Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden, wenn - auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Wohles - die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann. 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig i. S. d. 52 Abs. 1 Nr. 12 SächsStrG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 5 Abs. 1 die Straßen nicht oder nicht regelmäßig reinigt, 2. entgegen 5 Abs. 4 die dort genannten Einrichtungen nicht jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch von Schnee und Eis, freihält, 3. entgegen 5 Abs. 5 den Straßenkehricht nicht ordnungsgemäß beseitigt, 4. entgegen 8 Abs. 1 bei Schneefall die Gehwege innerhalb der in 8 Abs. 10 genannten Zeiten nicht unverzüglich vom Schnee räumt, 5. entgegen 8 Abs. 5 keinen Zu-/Abgang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang räumt, 6. entgegen 8 Abs. 9 die Abflussrinnen bei Tauwetter nicht vom Schnee freihält, 7. entgegen 9 Abs. 1 bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang nicht innerhalb der in 8 Abs. 10 genannten Zeiten derart und so rechtzeitig bestreut, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können, 8. entgegen 9 Abs. 3 bei Eisglätte die Gehwege nicht in der dort genannten Breite und Tiefe abstumpft, 9. entgegen 9 Abs. 4 auftauendes Eis nicht ordnungsgemäß beseitigt, 10. entgegen 9 Abs. 5 als Streumaterial nicht vor allem Sand, Splitt u. ä. abstumpfendes Material verwendet und die Rückstände nach Ende der Forstperiode nicht beseitigt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. 52 Abs. 2 SächsStrG mit einer Geldbuße bis zu 500,00 EUR geahndet werden. (3) Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i. V. m. 52 Abs. 3 Nr. 1 SächsStrG ist die Gemeinde. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Crinitzberg, den 23. März 2006 gez. Pachan, Bürgermeister Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte in der Zeit vom 10. bis 16.04.2006. Crinitzberger Hoch- und Tiefbau Inhaber: Dipl.-Ing. Frithjof Samelke Auerbacher Straße 26 A 08147 Crinitzberg / OT Bärenwalde Telefon: (03 74 62) 33 49 Fax: (03 74 62) 77 99 Unsere Arbeitsschwerpunkte: Hoch- u. Tiefbau Sanierung Landschaftsgestaltung

Gemeindeblatt Crinitzberg Seite 5 Wir laden herzlich zu unseren Veranstaltungen ein: Ev.-lutherische Kirchgemeinde Obercrinitz Crinitztalstr. 80 Ev.-freikirchliche Gemeinde Obercrinitz Crinitzweg 21 Landeskirchl. Gemeinschaft Obercrinitz Crinitztalstr. 47 Gottesdienste 8.45 Uhr bzw. 10.00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Bibelstunden dienstags 14-tägig 19.30 Uhr in der LKG am 10.00 Uhr Gottesdienst der Ev.-freikirchl. Gemeinde mittwochs 19.30 Uhr in der EFG Sonntag 15.00 Uhr Gottesdienst in der Landeskirchlichen Gemeinschaft im Pfarrhaus sh. Gemeindebrief Kindertreff Chöre mittwochs 19.30 Uhr im Pfarrhaus Kirche sonntags während des Gottesdienstes donnerstags 20.00 Uhr in der LKG EFG sonntags 10.00 Uhr Jungschar + Kinderkreis freitags 19.30 Uhr Posaunenchor im Pfarrhaus LKG sonntags 10.30 Uhr Kids-Treff Die Jugend trifft sich: dienstags 17.00 Uhr TEENIECLUB freitags 19.30 Uhr in der LKG Informationen zur Ev.-luth. Kirchgemeinde Bärenwalde finden Sie unter www.kirche-baerenwalde.de Ev.-freikirchliche Gemeinde - Brüdergemeinde OT Bärenwalde, Bergstr. 16 Sonntag Mittwoch 10.00 Uhr Predigtgottesdienst 10.00 Uhr Kindergottesdienst 19.30 Uhr Bibelstunde Herzliche Einladung zum Mutter-Kind-Kreis! Hier treffen sich Mutti s mit Kindern (0-6 Jahre) zum Austauschen, Spielen, Singen, Basteln und Besinnen. Wann: 12. Juli 2006 15.00 Uhr Sommerfest Infos: Kerstin Volke Tel. 7475, Heidrun Förster Tel. 4028 ab August Sommerpause Jugendcafé JoJo ein Projekt der Allianzjugend Crinitzberg CVJM e.v. JOJO der Treffpunkt für Kinder- und Jugendliche in Obercrinitz! Hier kann man kann Freunde sehen, spielen, quatschen und Freizeit verbringen, Sorgen loswerden und Aktionen mitmachen. Schau rein und probier es aus jeden Freitag von 17.00 22.00 Uhr! 7.-9. Juli Zelten für Helden in Mutschen (ab 14 Jahre) Nicht verpassen! Alle Outdoor-Helden und die es werden wollen, machen wieder mal die Landschaft unsicher! Es erwartet dich cooles Zeltplatzfeeling, Kochen am Feuer, baden, spielen und Aktionen erleben, nette Leute treffen und dazu werden wir noch spannende Sachen in der Bibel entdecken! Nähere Infos und Anmeldeformulare gibt s bei allen netten JoJo-Mitarbeitern! 8. Juli Jungschartag in und um die Landeskirchliche Gemeinschaft Obercrinitz (für Kinder von 9 bis 13) Start: 15.00 (Ende ca. 19.00 Uhr) Gemeinsam mit Kids aus verschiedenen Orten des Zwickauer Landkreises erleben wir Spiele, *LUOVDQG%R\V ELV.ODVVH MHGHQ)UHLWDJ8KU Neue Öffnungszeit: Freitag 17.00 22.00 Uhr Spaß und Aktionen unter dem Motto Überleben ist Alles. Spannend, spannend! Schaut auf jeden Fall vorbei! Kleiner Tipp, es sollten Räuberklamotten mitgebracht werden, denn es geht auch ins Gelände! Der lang ersehnte Sommerferienstart ist in diesem Jahr erst am 24.07. und ihr könnt euch freuen! Die Schule legt eine Sommerpause ein, das JoJo aber NICHT! Das JoJo hat alle FerienFREITAGE für euch geöffnet! Herzlich Willkommen! Als extra Highlight gibt s in diesen Sommerferien auch wieder die altbekannten FERIENSPIELE! Sie finden vom 07. bis 11. August (3. Ferienwoche) statt, so dass diesmal alle dabei sein können, die IMMER schon in der 1. Ferienwoche im Urlaub sind. Das genaue Programm und die Anmeldeformulare werden bald erscheinen, einfach mal im JoJo nachfragen! 7HHQ.UHLV DE.ODVVH MHGHQ6RQQDEHQG²8KU Bei uns stimmen die Preise! Jens Buchholz Obercrinitzer Str. 18 Tel. 037462/3595 08147 Crinitzberg Fax. 037462/29744 Hundesitter Haben Sie einen Hund und Sie haben keine Zeit, mit ihrem Liebling Gassi zu gehen??? Dann kommen Sie doch zu mir, ich werde das für Sie übernehmen. Und melden Sie sich doch bei mir! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Öffnungszeiten: Mo bis Fr 13.30 bis 18.30 Uhr Sa 8.00 bis 12.00 Uhr ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vertragshändler DEA Heizöl und Diesel sowie Flüssiggasvertrieb Telefon: 03 74 62 / 58 61 Adresse: Lisa Sterzel Obercrinitzer Str. 10, 08147 Bärenwalde

Gemeindeblatt Crinitzberg Seite 6 6R]LDOVWDWLRQ2EHUFULQLW] XQG$OWHQEHWUHXWHV:RKQHQLP6R]LDOHQ=HQWUXP Am Winkel 3, 08147 Crinitzberg Tel.: 03 74 62 / 284-0 Fax: 284-112 Als zertifizierter Pflegedienst betreuen wir Sie oder Ihre Angehörigen rund um die Uhr in der Altenpflege Krankenpflege und Hauswirtschaft, beim Essen auf Rädern oder Fahr- und Begleitdienst. Außerdem führen wir Beratungsgespräche durch. 3DUW\VHUYLFH $UV9LYHQGL Mathias Herold Auerbacher Str. 93 08147 Crinitzberg OT Bärenwalde Telefon: 03 74 62 / 58 89 Funk: 01 72 / 79 39 949 Absprachen nach tel. Terminvereinbarung Verschiedene kaltwarme Büffets z. B. Mediterranes Büfett Griechisches Büfett Bratenvariation Bauernbüfett Französisches Büfett Asiatisches Büfett Partybüfett Mittagsmenüs Belegte Brötchen / Sandwiches / Canape s S O M M E R P R E I S E Alle Preise beinhalten Mwst. und Anlieferung REKORD-Briketts DEUTSCHE Briketts 2. Qual. CS-Briketts (Siebqualität) ab 2 t ¼NJ 10,45 9,25 6,60 Kohlehandel Schönfels +HUROGV.DXIPDQQVODGHQ Lebensmittel Getränke/Wein/Spirituosen Drogerieartikel Obst und Gemüse Präsente geöffnet: Mo Fr 9.00 12.00 Uhr ab 5 t ¼NJ 9,35 8,25 5,30 Wir liefern Ihnen jede gewünschte Menge, auch Koks Steinkohle Bündelbrikett Brennholz. FBS GmbH Tel.: 037607 / 17828 Heizöl Diesel Friedrich Schönheide Agip-Vertragshändler Tel.: (03 77 55) 22 16 Schieferdach Trockenbau Ziegeldach Holzbau Flachdach Gerüstbau Verkauf und Beratung von Holzhäusern Crinitztalstr. 112, 08147 Crinitzberg OT Obercrinitz Telefon: 03 74 62 / 28 03 53 Telefax: 03 74 62 / 28 03 54 Funk: 01 62 / 967 92 16 Meisterwerkstatt für Malen, Tapezieren, Betonsanieren Sandstrahlen aller Art und allerorts Korrosionsschutz Industriefußbodenbeschichtung Denkmalpflege 08147 Crinitzberg OT Bärenwalde Auerbacher Str. 122 Fußpflege mobile Fußpflege (Hausbesuche) Maniküre, Fußreflexzonentherapie Inh. Simone Hermann Öffnungszeiten: Auerbacher Str. 94 a 08147 Crinitzberg Mo Do 9:00 14:00 Uhr 15:00 18:00 Uhr OT Bärenwalde Fr 8:00 13:00 Uhr Tel. 03 74 62 / 78 87 Handy 01 52 / 05 74 78 54 Ich freue mich auf Ihren Besuch. 3IOHJHGLHQVW(GHOWUDXG6WUXVLQD Auerbacher Str. 57 08147 Crinitzberg OT Bärenwalde Telefon: 03 74 62 / 60 84 Fax: 03 74 62 / 6 38 18 Funk: 01 74 / 9 42 21 18 Zugelassen für alle Kassen Jeden ersten und letzten Dienstag im Monat von 15 bis 17 Uhr Beratung über Lichttherapie in der Goethestr. 3 in Kirchberg Telefon Telefax Funk 037462-3015 037462-63867 0172-6539560 Naturstein Jäschke GmbH Tel. (03 74 62) 20 00 08328 Stützengrün, Lichtenauer Str. 6, Gewerbepark Neu im Sortiment: Bewässerungssystem für Grabanlagen Unsere Leistungen: Grabmaloberteile individuell gearbeitet Grabmaleinfassungen, Abdeckungen Kissensteine, Bücher Aufarbeitung der vorhandenen Anlagen Versetzleistungen Wir beraten Sie gern telefonisch, vor Ort auf dem Friedhof bzw. holen Sie auch gern bei Ihnen zu Hause ab, um eine Auswahl in unserer Ausstellung zu treffen. Grabmale in großer Auswahl