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Transkript:

überarbeitet am 21.03.2007, ersetzt die Fassung vom 22.01.2007 SEITE: 1 (von 7) 1. STOFF- / ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG HANDELSNAME Armaflex Kleber 520 VERWENDUNG Spezieller Klebstoff für die Verarbeitung aller flexiblen Armaflex Dämmstoffe (außer HT/Armaflex) HERSTELLER/LIEFERANT Armacell GmbH Robert-Bosch-Straße 10, D-48153 Münster Tel: +49 (0)251-7603 - 200 Fax: +49 (0)251-7603 - 561 www.armacell.com NOTFALLAUSKUNFT Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen und Embryonaltoxikologie (Giftnotruf Berlin) Tel: +49 (0)30-19240 www.giftnotruf.de 2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN BESCHREIBUNG (*) Kontaktkleber auf der Basis von Polychloropren, frei von Aromaten GEFÄHRLICHE INHALTSSTOFFE Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte naphthenhaltige (EG-Nr. 295-529-9) Anteil: 40-50 % Einstufung: F, R 11; N, R 51/53; Xn R38, R 65, R67 Ethylacetat (CAS 141-78-6) Anteil: 15-20 % Einstufung: F, R 11; Xi; R36, R66, R67 Aceton (CAS 67-64-1) Anteil: 10-15 % Einstufung: F, R 11; Xi, R36, R66, R67 Butanon (CAS 78-93-3) Anteil: 3-5 % Einstufung: F, R 11; Xi, R36, R66, R67 3. MÖGLICHE GEFAHREN GEFAHRENBEZEICHNUNG Leichtentzündlich. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. Reizt die Augen und die Haut. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

überarbeitet am 21.03.2007, ersetzt die Fassung vom 22.01.2007 SEITE: 2 (von 7) ZUSÄTZLICHE ANGABEN Bei Gebrauch Bildung explosiver/leichtentzündlicher Dampf-Luft-Gemische möglich. 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN NACH EINATMEN Frischluft zuführen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. NACH HAUTKONTAKT Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. NACH AUGENKONTAKT Reichlich mit Wasser spülen (10-15 Min.). Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Einen Arzt rufen. NACH VERSCHLUCKEN Sofort Arzt rufen. 5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG GEEIGNETE LÖSCHMTTEL AUS SICHERHEITSGRÜNDEN UNGEEIGNETE LÖSCHMITTEL Kohlendioxid, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. Wasservollstrahl. BESONDERE GEFÄHRDUNG DURCH DIE ZUBEREITUNG Kann explosive Dampf-Luft-Gemische bilden. 6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG PERSONENBEZOGENE VORSICHTSMAßNAHMEN Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. UMWELTSCHUTZMAßNAHMEN Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Eindringen in Kanalisation, Gruben oder Keller verhindern. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. VERFAHREN ZUR REINIGUNG/AUFNAHME Mit Flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Aufgenommenes Material vorschriftsmäßig entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG HINWEISE ZUM SICHEREN UMGANG Nur verwenden an Plätzen mit ausreichender Luftabsaugung

überarbeitet am 21.03.2007, ersetzt die Fassung vom 22.01.2007 SEITE: 3 (von 7) HINWEISE ZUM BRAND- UND EXPLOSIONSSCHUTZ Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. ZUSAMMENLAGERUNGSHINW EISE Von Lebensmitteln getrennt lagern WEITERE ANGABEN ZU DEN LAGERBEDINGUNGEN Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern LAGERKLASSE VCI 3A 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG ZUSÄTZLICHE HINWEISE ZUR GESTALTUNG TECHNISCHER ANLAGEN Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den Arbeitsplatz-Grenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. BESTANDTEILE MIT ZU ÜBERWACHENDEN GRENZWERTEN Ethylacetat (CAS 141-78-6) Grenzwert: 400 ppm / 1500 mg/m 3 (TRGS 900) Kurzzeitwert: 4 Versionsdatum: 01.2006 Aceton (CAS 67-64-1) Grenzwert: 500 ml/m 3 / 1200 mg/m 3 (TRGS 900) Kurzzeitwert: 2 (I) Versionsdatum: 01.2006 Butanon (CAS 78-93-3) Grenzwert: 200 ml/m 3 / 600 mg/m 3 (TRGS 900) Kurzzeitwert: 1 (I) Versionsdatum: 01.2006 Biologischer Grenzwert: 5 mg/l (TRGS 903) Parameter: 2-Butan / Harn / Expositionsende bzw. Schichtende Versionsdatum 12.2006 ALLGEMEINE SCHUTZMAßNAHMEN Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Bei der Arbeit nicht Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Mit Produkt beschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. ATEMSCHUTZ Atemschutz ist erforderlich an nicht ausreichend entlüfteten Arbeitsplätzen und bei der Spritzverarbeitung. Für kurzzeitige Benutzung: Schutzmaske mit Filter Kombinationsfilter Typ AX-P3 (für niedrigsiedende (Siedepunkt unter 65 C) organische Gase und Dämpfe Partikel, Farbcode: braun / weiß)

überarbeitet am 21.03.2007, ersetzt die Fassung vom 22.01.2007 SEITE: 4 (von 7) HANDSCHUTZ AUGENSCHUTZ Einweghandschuhe sind als Schutz gegen Spritzer geeignet und sollten nach der Benetzung unverzüglich gewechselt werden. Dichtschließende Schutzbrille benutzen. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN FORM Flüssig FARBE Klar, gelblich GERUCH Nach Lösemittel SCHMELZPUNKT nicht anwendbar SIEDEPUNKT ca. 60 C FLAMMPUNKT ca. - 20 C RELATIVE DICHTE BEI 20 C ca. 0.85 g/cm³ 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT ZU VERMEIDENDE BEDINGUNGEN Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung. GEFÄHRLICHE REAKTIONEN GEFÄHRLICHE ZERSETZUNGSPRODUKTE Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung. 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE ERFAHRUNGEN AUS DER PRAXIS An der Haut: Reizt Haut und Schleimhäute. Am Auge: Reizwirkung Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE WEITERE HINWEISE ZUR ÖKOLOGIE Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen

überarbeitet am 21.03.2007, ersetzt die Fassung vom 22.01.2007 SEITE: 5 (von 7) 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ENTSORGUNG PRODUKT (*) Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen entsorgen. VORSCHLAGSLISTE FÜR AB- FALLSCHLÜSSEL GEMÄß AVV (*) Abfallverzeichnis -Verordnung: 08 04 09 (Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten) Hinweis: Die Abfallsklassifizierung kann sich je nach Einsatzgebiet des Produktes ändern. Bitte EG-Entscheidung 2001/118/EG beachten. ENTSORGUNG VERPACKUNGEN Verpackungen sind restzuentleeren. Restentleerte Verpackungen mit ausgehärteten Produktanhaftungen können dem Recycling zugeführt werden. Verpackungen mit nicht ausgehärteten Produktresten sind wie der Stoff zu entsorgen. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT LANDTRANSPORT (GGVSE/ADR) UN-NR. 1133 BEZEICHNUNG DES GUTES KLASSE VERPACKUNGSGRUPPE GEFAHRZETTEL 3 NUMMER ZUR KENNZEICHNUNG DER GEFAHR Klebstoffe BEMERKUNG (Sondervorschrift 640 D) SEESCHIFFSTRANSPORT (IMDG) F1 II 33 UN-NO. 1133 PROPER SHIPPING NAME Adhesives CLASS OR DIVISION 3 PACKING GROUP II HAZARD LABEL 3 EMS NO. F-E, S-D STOWING AND SEGREGATION Category B SUBSIDIARY RISK LUFTTRANSPORT (ICAO-TI / IATA-DGR) UN OR ID-NO. 1133 PROPER SHIPPING NAME Adhesives containing flammable liquid

überarbeitet am 21.03.2007, ersetzt die Fassung vom 22.01.2007 SEITE: 6 (von 7) CLASS OR DIVISION 3 PACKING GROUP II HAZARD LABEL 3 15. VORSCHRIFTEN KENNZEICHNUNG GEFAHRENSYMBOL(E) UND GEFAHRENBEZEICHNUNG(EN) F Xi N Leicht entzündlich Reizend Umweltgefährlich R-SÄTZE 11 Leichtentzündlich 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben 36/38 Reizt die Augen und die Haut 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen S-SÄTZE 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen NATIONALE VORSCHRIFTEN VERORDNUNG ÜBER BRENNBARE FLÜSSIGKEITEN TECHNISCHE ANLEITUNG ZUR REINHALTUNG DER LUFT 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. VbF-Klasse: AI WASSERGEFÄHRDUNGSKLASSE Klasse 1 gem. VwVwS INTERNATIONALE VORSCHRIFTEN Summe organischer Stoffe der Klasse II: < 5 % Summe organischer Stoffe der Klasse III: 70-75 % 16. SONSTIGE ANGABEN R-SÄTZE DER INHALTSSTOFFE 11 Leichtentzündlich 36 Reizt die Augen 38 Reizt die Haut 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern länger-

überarbeitet am 21.03.2007, ersetzt die Fassung vom 22.01.2007 SEITE: 7 (von 7) fristig schädliche Wirkungen haben 65 Gesundheitsschädlich; kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen ANSPRECHPARTNER Dr. Dirk Seiling Quality, Safety, Environment Tel: +49 (0)251-7603 - 664 Fax: +49 (0)251-7631 - 664 dirk.seiling@armacell.com