LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S02 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: ECAS_ngroebdi NO_DOC_EXT: 2017-176165 SOFTWARE VERSION: 9.6.5 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: dirk.groebe@uba.de NOTIFICATION TECHNICAL: YES NOTIFICATION PUBLICATION: YES
1 / 4 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 Dessau-Roßlau 06844 Deutschland Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle im Referat Z 6 E-Mail: dirk.groebe@uba.de Fax: +49 0340-2104-2846 NUTS-Code: DEE01 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungenzuwendungen I.2) I.3) I.4) I.5) Gemeinsame Beschaffung Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungenzuwendungen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) II.1.2) II.1.3) II.1.4) Bezeichnung des Auftrags: Lizenzen Veritas - Backup und Archivierungssoftware für das UBA: Neukauf und Updateservice Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 92 066/32, Projektnr 98417 CPV-Code Hauptteil 48218000 - JA20 Art des Auftrags Lieferauftrag Kurze Beschreibung: Lizenzen Veritas - Backup und Archivierungssoftware für das UBA: Neukauf und Updateservice Das Umweltbundesamt (UBA) setzt seit vielen Jahren die Backupsoftware Veritas Backup Exec und die Archivierungssoftware Veritas Enterprise Vault ein. Daher sind diverse Lizenzen für diese Software im Besitz des UBA. Genutzt wird die Klassische Lizensierung.
2 / 4 II.1.5) II.1.6) II.2) II.2.1) II.2.2) II.2.3) II.2.4) II.2.5) II.2.6) II.2.7) II.2.10) II.2.11) II.2.12) II.2.13) II.2.14) Ziel dieser Ausschreibung ist ein mehrjähriger Vertrag mit Festpreisen für den Support der bestehenden Lizenzen sowie für den Kauf von neuen Lizenzen bei Bedarf. Geschätzter Gesamtwert Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein Beschreibung Bezeichnung des Auftrags: Weitere(r) CPV-Code(s) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE01 Beschreibung der Beschaffung: Die Vertragslaufzeit soll vier Jahre betragen. Darüber hinaus besteht die Option um zweimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate, bis zu einer Gesamtlaufzeit von längstens sechs Jahren. Die Vertragsverlängerungen hinsichtlich des fünften und sechsten Jahres bedürfen der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis Geschätzter Wert Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Option der Verlängerung um 2 mal 1 Jahr im gegenseitigen Einverständnis. Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein Angaben zu Optionen Optionen: nein Angaben zu elektronischen Katalogen Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) III.1.2) III.1.3) III.1.5) III.2) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Bedingungen für den Auftrag
3 / 4 III.2.2) III.2.3) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) IV.1.3) IV.1.4) IV.1.6) IV.1.8) IV.2) IV.2.1) IV.2.2) IV.2.3) IV.2.4) IV.2.6) IV.2.7) Verfahrensart Offenes Verfahren Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Angaben zur elektronischen Auktion Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein Verwaltungsangaben Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 25/01/2018 Ortszeit: 12:00 Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2018 Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 25/01/2018 Ortszeit: 12:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) VI.3) VI.4) VI.4.1) VI.4.2) VI.4.3) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Zusätzliche Angaben: Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
4 / 4 VI.4.4) VI.5) Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach 160 GWB. Gem. 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist hierbei nach 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach 135 Abs.1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Veröffentlichung einer vorherigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13/12/2017