(in der Fassung vom 29. März 201) 1 Studienumfang (1) Im Hauptfach Soziologie sind insgesamt 10 ECTS-Credits (cr) zu erbringen, davon 9 cr in den studienbegleitenden Modulen, 1 cr im Abschlussmodul sowie 30 cr im Modul Auslands- oder Praxissemester (Ergänzungsbereich). (2) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, einschließlich eines Auslands- oder Praxissemesters. 2 Studieninhalte (1) Das Studium gliedert sich in studienbegleitend zu absolvierende Module, ein Modul Auslands- oder Praxissemester sowie ein Abschlussmodul. (2) Auslands- oder Praxissemester (Ergänzungsbereich) Die Studierenden können wählen, ob sie entweder einen Studienaufenthalt im Ausland (International Track) oder ein Praxissemester (Praxis-Track, Monate) absolvieren. (3) Studienbegleitende Module Im Hauptfach Soziologie sind folgende Module zu belegen: Modul 1a: Grundlagen der Soziologie I (12 cr) Grundbegriffe der Soziologie + Tutorium PL P Soziologische Theorie + Tutorium PL P Modul 1b: Grundlagen der Soziologie II (12 cr) Sozialstruktur + Übung PL P Klassiker PL P 2 Erklärung der Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, WP = Wahlpflichtveranstaltung, StL = unbenotete Studienleistung, PL = benotete Prüfungsleistung, cr = ECTS-Credits, ECTS= European Credit Transfer System, SWS = Semesterwochenstunden
- 2 - Modul 2: Kultursoziologie und Kulturanthropologie (15 cr) Kultursoziologie + Tutorium PL P Kulturanthropologie/Kultursoziologie PL P 2 Kulturwissenschaftliche Perspektiven StL WP Modul 3a: Methodologie und Methoden der empirischen Sozialforschung I (12 cr) Quantitative Methoden + Tutorium PL P Qualitative Methoden + Tutorium PL P Modul 3b: Methodologie und Methoden der empirischen Sozialforschung II (12 cr) Statistik + Übung PL P Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Schreibtraining StL P Anwendungsorientierte Datenanalyse (quantitativ oder qualitativ) StL WP Modul : Spezielle Soziologie (15 cr) Spezielle Soziologie I PL P 2 Spezielle Soziologie II PL P 2 Spezielle Soziologie III StL WP Modul 5a: Projektseminar I (9 cr) Projektseminar I PL P 9 Modul 5b: Projektseminar II (9 cr) Projektseminar II PL P 9
- 3 - Modul : Auslands- oder Praxissemester (Ergänzungsbereich) (30cr)* Praktikum (In- oder Ausland) StL WP 30 oder Auslandsstudium PL und StL WP 18 Ergänzende SQ-Veranstaltungen StL WP 12 Modul 7: Abschlussprüfung (1 cr) BA-Arbeit PL P 8 Mündliche Prüfung PL P Gesamtsumme 10 *Näheres siehe (3) () Die Art der zu erbringenden Prüfungs- oder Studienleistung wird zu Beginn der Lehrveranstaltung von der Leiterin/dem Leiter festgelegt und richtet sich nach den in der Lehrveranstaltung zu erwerbenden Kompetenzen. 3 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses Die Mitglieder des Prüfungsausschusses Soziologie sind: zwei Professoren/ Professorinnen ein/e Akademische/r Mitarbeiter/in ein(e) Studierende(r) mit beratender Stimme der/ die Sekretär/in des Prüfungsausschusses mit beratender Stimme. Für die vier erstgenannten Mitglieder werden Ersatzmitglieder bestimmt, die im Fall der Verhinderung oder Befangenheit tätig werden. Lehr- und Prüfungssprachen Die Lehr- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch; Lehrveranstaltungen in Englisch oder einer anderen Fremdsprache sind zulässig. Studien- und Prüfungsleistungen zu diesen Lehrveranstaltungen können auch in der betreffenden Fremdsprache erbracht werden.
- - 5 Bachelor-Prüfung (1) Prüfungsleistungen Die Bachelorprüfung beinhaltet 13 studienbegleitende Prüfungsleistungen Grundbegriffe der Soziologie, mit Tutorium ( SWS) cr Soziologische Theorie, mit Tutorium ( SWS) cr Sozialstruktur, mit Übung ( SWS) cr Klassiker (2 SWS) cr Kultursoziologie mit Tutorium ( SWS) cr Kulturanthropologie/Kultursoziologie (2 SWS) cr Empirie: Quantitative Methoden, mit Tutorium ( SWS) cr Empirie: Qualitative Methoden, mit Tutorium ( SWS) cr Statistik I, mit Übung ( SWS) cr Spezielle Soziologie I (2 SWS) cr Spezielle Soziologie II (2 SWS) cr Projektseminar I ( SWS) 9 cr Projektseminar II ( SWS) 9cr Wird ein Auslandssemestergemäß 2 (2) absolviert, sind die im Ausland absolvierten Prüfungsleistungen des Moduls ebenfalls Teil der Bachelorprüfung. (2) Studienleistungen (2.1.) Die Bachelorprüfung beinhaltet mindestens vier studienbegleitende Studienleistungen (2.2.) Die Veranstaltungen Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Schreibtraining und Anwendungsorientierte Datenanalyse (quantitativ oder qualitativ) (Modul 3b) müssen belegt werden. (2.3.) Die übrigen zwei zu erbringenden Studienleistungen im Umfang von insgesamt cr sind aus den Modulen 2,3b oder auszuwählen. Wird in einem der Module 2, 3b oder eine zusätzliche Studienleistung erbracht, kann diese eine Studienleistung aus den Modulen 2 oder ersetzen. (3) Modul Auslands- oder Praxissemester (Ergänzungsbereich) (3.1.) International Track (Auslandssemester) Das Auslandssemester soll in der Regel im 5. Semester absolviert werden. Es müssen Leistungen im Umfang von mindestens 18 cr, davon mindestens 2 Prüfungsleistungen, im Ausland erbracht werden. Darüber hinausgehende Leistungen können Veranstaltungen
- 5 - aus den anderen studienbegleitenden Modulen ersetzen und können gemäß 7 der Studien- und Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen BA-Studiengänge angerechnet werden. Außerdem müssen Studierende, die den International Track wählen, zusätzlich Veranstaltungen aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen gemäß Anlage D im Umfang von mindestens 12 cr im In- oder Ausland erbringen. (3.2.) Praxis-Track (Praxissemester) a.) Wird ein Praxissemester absolviert, hat dieses eine Dauer von sechs Monaten und wird mit 30 cr angerechnet. b.) Das Praxissemester muss an einem Stück und im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung absolviert werden. Auf schriftlichen Antrag ist eine Aufteilung des Praxissemesters in zwei Teile möglich. Dabei darf kein Anteil kürzer als zwei Monate sein. Über den Antrag auf eine Aufteilung des Praxissemesters entscheidet der/die Fachgruppenbeauftragte für das Praxissemester. c.) Die Wahl der Arbeitsstelle im In- bzw. Ausland erfolgt im Einvernehmen mit der/dem Fachgruppenbeauftragte/n für das Praxissemester. Die Studierenden sind selbst für die Suche der Praktikumsstelle verantwortlich. d.) Studierende, die eine Berufstätigkeit mit internationaler Orientierung anstreben bzw. einen weiteren wissenschaftlichen Abschluss in einem auslandsbezogenen Studiengang erwerben wollen, sind gehalten, das Praxissemester im Ausland abzuleisten. e.) Zum Praxissemester ist ein Berichtsverfahren einzuhalten. () Schriftliche Abschlussarbeit Für die Bachelorprüfung ist eine schriftliche Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 12000 und höchstens 15000 Wörtern anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Gruppenarbeiten sind nicht zulässig. Auf die Abschlussarbeit entfallen 8 cr. (5) Mündliche Abschlussprüfung: Nach der schriftlichen Abschlussarbeit ist eine mündliche Abschlussprüfung abzulegen, die von einem Prüfer/Prüferin abgenommen wird, der/die nicht Erstgutachter/in der Abschlussarbeit sein darf. Der Gegenstand der mündlichen Prüfung wird auf der Grundlage der Leseliste in Absprache mit dem/der Prüfer/in festgelegt. Es muss ein Beisitzer/eine Beisitzerin anwesend sein. Die Prüfung dauert mindestens 20 Minuten, höchstens aber 30 Minuten. Auf die mündliche Abschlussprüfung entfallen cr. () Anmeldung und Zulassung zur schriftlichen Abschlussarbeit und zur mündlichen Abschlussprüfung
- - a.) Die Anmeldetermine zur schriftlichen Abschlussarbeit und zur mündlichen Prüfung sind im Frühjahr vom 02.-15. Mai und im Herbst vom 15.- 30. Oktober (Ausschlussfrist). Es besteht die Möglichkeit, sich gleichzeitig für die Abschlussarbeit und die mündliche Prüfung anzumelden. Bei der Anmeldung zur schriftlichen Abschlussarbeit ist der Nachweis zu erbringen, dass die Voraussetzungen gemäß 5 Abs. b) vorliegen b.) Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen Abschlussarbeit ist neben den in 22 Abs. 1 der Rahmenprüfungsordnung genannten Bedingungen die erfolgreiche Absolvierung aller Prüfungsleistungen der Module 1-3, mindestens einer Prüfungsleistung aus den Modulen oder 5 sowie im Fall der Wahl des Praxis-Tracks, des Praktikums bzw. im Fall der Wahl des International-Tracks der Nachweis über die erbrachten Prüfungsleistungen nach 5 Abs. 3.1. c.) Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung ist die Einreichung der Abschlussarbeit sowie der Nachweis, dass alle erforderlichen studienbegleitenden Prüfungs- und Studienleistungen erbracht worden sind. (7) Die Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch; die Prüfungsleistungen der BA- Abschlussprüfung können auch in Englisch oder einer anderen Fremdsprache erbracht werden, sofern beide Prüferinnen/Prüfer zustimmen. (8) Die Modulnoten ergeben sich aus dem nach ECTS-Credits gewichteten Durchschnitt der Einzelnoten der Prüfungsleistungen. Bei der Bildung der Noten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt. Alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. (9) In die Gesamtnote gehen die Prüfungsteile wie folgt ein: 1. Die Note für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen wird aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten der Module 1- (International Track) bzw. der Module 1-5 (Praxis-Track) gebildet. Diese geht mit 75 % in die Gesamtnote ein 2. Die Note der schriftlichen Abschlussarbeit geht mit 15 % in die Gesamtnote ein 3. Die Note der mündlichen Prüfung geht mit 10 % in die Gesamtnote ein In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten zum 1. April 201 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen in der Fassung vom 1. Juli 201 (Amtl. Bekm. 3/201) außer Kraft. (2) Studierende mit Studienbeginn zum 1. Oktober 201 oder später setzen ihr Studium nach den neuen Bestimmungen fort. Die bereits erbrachten Prüfungsleistungen werden angerechnet. Studierende mit Studienbeginn zum 1. Oktober 2013, die auf Antrag in die
- 7 - neuen Prüfungsbestimmungen in der Fassung vom 1. Juli 201 (Amtl. Bekm. 3/201) gewechselt sind, setzen ihr Studium ebenfalls nach den neuen Bestimmungen fort. Studierende mit Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2013 setzen ihr Studium nach den bislang für sie geltenden Bestimmungen fort. Anlagen Studienablaufpläne Anmerkung: Diese Prüfungsbestimmungen wurden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Konstanz Nr. 18/201 vom 29. März 201 veröffentlicht.
- 8 - Anlage Es ergeben sich folgende Studienablaufpläne, die aber nicht Bestandteil der Prüfungsordnung sind. sondern hier nur der Anschaulichkeit halber beigefügt werden. Der Ablauf ist nicht verpflichtend, wenn auch sinnvoll: Variante 1: Praxis-Track Semester LV credits SWS Nebenfach 1. Grundbegriffe der Soziologie (mit Tutorium) Soziologische Theorie (mit Tutorium) Quantitative Methoden (mit Tutorium) Wissenschaftliches Arbeiten (StL) 3 2 8 credits 2. Kultursoziologie(mit Tutorium) Qualitative Methoden (mit Tutorium) Statistik (mit Übung) Anwendungsorientierte Datenanalyse (StL) 3. Kulturanthropologie/Kultursoziologie Sozialstruktur (mit Übung) Klassiker Spezielle Soziologie 21 1 29 8 credits 21 1 29 2 8 credits 2 2 2 10 32. Praxissemester (In- oder Ausland) 30 5. Projektseminar 1 Spezielle Soziologie Kulturwissenschaftliche Perspektiven (StL) oder Spezielle Soziologie (StL). Projektseminar 2 Kulturwissenschaftliche Perspektiven (StL) oder Spezielle Soziologie (StL) BA Arbeit Mündliche Prüfung 30 30 9 8 credits 2 18 8 2 9 8 credits 8 2 3 Summe gesamt 10 180
- 9 - Variante 2: International-Track Semester LV credits SWS Nebenfach 1. Grundbegriffe der Soziologie (mit Tutorium) Soziologische Theorie (mit Tutorium) Quantitative Methoden (mit Tutorium) Wissenschaftliches Arbeiten (StL) 3 2 8 credits 2. Kultursoziologie(mit Tutorium) Qualitative Methoden (mit Tutorium) Statistik (mit Übung) Anwendungsorientierte Datenanalyse (StL) 3. Kulturanthropologie/Kultursoziologie Sozialstruktur (mit Übung) Klassiker Spezielle Soziologie. Projektseminar 1 Spezielle Soziologie Kulturwissenschaftliche Perspektiven (StL) oder Spezielle Soziologie (StL) 5. Auslandssemester Mindestens 18 cr, der Rest aus dem SQ- Bereich. Projektseminar 2 Kulturwissenschaftliche Perspektiven (StL) oder Spezielle Soziologie (StL) BA Arbeit Mündliche Prüfung 21 1 29 8 credits 21 1 29 2 8 credits 2 2 2 10 32 9 8 credits 2 18 8 2 30 30 30 30 9 8 credits 8 2 3 Summe gesamt 10 180