Sportförderung, junge Talente systematisch zu sichten und gezielt zu unterstützen.

Ähnliche Dokumente
SCHULSPORTWETTBEWERBE / Landessportfest der Schulen. Grundschulwettbewerbe. Talentwettbewerb/Vielseitige. Fußball. Basketball Neue vielseit.

Sport. Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen Schuljahr 2013/ Lebensbildung

Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen Schuljahr 2010/

Sport. Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen Schuljahr 2014/ Lebensbildung

Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen Schuljahr 2009/2010

Sport. Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen Schuljahr 2017/2018.

Welche Schulen in Nordrhein-Westfalen führen schulsportliche Wettkämpfe durch?

Bundesfinale April Landesmeisterschaften 31. Januar 2018 (Mädchen) 01. Februar 2018 (Jungen)**

Bundesfinale September Landesmeisterschaft** 10. Juli 2018 (Mädchen u. Jungen) keine Regierungsbezirksmeisterschaften

Bundesfinale Sep Landesmeisterschaft 02. Juli 2014

Bundesfinale Sep Landesmeisterschaft WK IV: 23. Mai Juli keine Regierungsbezirksmeisterschaften

Bundesfinale September Landesmeisterschaft 10. Juli 2019 (Mädchen u. Jungen)

42 W E T T K A M P F B E R E I C H A. 2.1 Wettkampfbereich A/1: JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Nordrhein-Westfalen. Bundesfinale

LANDESSPORTFEST DER SCHULEN

Ausschuss für den Schulsport in der Stadt Oberhausen

Bundesfinale April Landesmeisterschaften 15. Februar 2018 (Mä. u. Ju.) 23. Januar 2018 (WK IV Mä. u. Ju.)**

Bundesfinale Mai Landesmeisterschaft 06. März 2014 (Mädchen) 10. März 2014 (Jungen)

Bundesfinale Mai Landesmeisterschaften 15. Februar 2017 (Mädchen) 16. Februar 2017 (Jungen)

Bundesfinale Mai Landesmeisterschaften 07. März 2017 (Mädchen) 08. März 2017 (Jungen)

Sport. Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen Schuljahr 2015/

Bundesfinale September Landesmeisterschaft 02. Juli 2019 (Mädchen/Jungen) Regierungsbezirksmeisterschaften bis zum 14.

Bundesfinale Februar Landesmeisterschaft ab 15. Januar 2013 * keine Regierungsbezirksmeisterschaften

Landesmeisterschaft. Schach

Landesmeisterschaft 2017/2018

Landesmeisterschaft. Kanu

Dienstgebäude: Fachdienst: Zimmer: A Auskunft erteilt: Alexandra Strasse Telefon: / Fax: /

Bundesfinale September Landesmeisterschaften WK II: 29. Juni 2017 (Mä. und Ju.) WK III: 27. Juni 2017 (Mä. und Ju.

Landessportfest der Schulen in Nordrhein-Westfalen. - Wettkampfbereich B -

Bundesfinale Mai Landesmeisterschaft 11. März 2014 (Mädchen) 13. März 2014 (Jungen)

Landesteilmeisterschaft Westfalen

Bundesfinale April Landesmeisterschaft 5. Februar 2013 WK IV: 24. Januar 2013

Landesmeisterschaft 2016/2017

Landesmeisterschaft. Rhythmische Sportgymnastik

Bundesfinale September Landesmeisterschaft 28. Juni 2017 (Mädchen u. Jungen) keine Regierungsbezirksmeisterschaften

Landesmeisterschaft 2017/2018

Landesmeisterschaft. Schach

Landesmeisterschaft. Tennis

Landesmeisterschaft. Tennis

Landesmeisterschaft 2015/2016

Landesmeisterschaft. Basketball Jungen

Landesmeisterschaft. Rhythmische Sportgymnastik

Landesmeisterschaft 2018/2019

Landesmeisterschaft. Golf - Wettkampfklasse II -

Landesmeisterschaft 2015/2016

Landesmeisterschaft 2016/2017

Neue Gewichtsklassen ab 2018!

Landesmeisterschaft 2016/2017

Landesmeisterschaft 2015/2016

Landesmeisterschaft. Golf - Wettkampfklasse III -

Landesmeisterschaft. Fußball Wettkampfklasse IV

Landesmeisterschaft 2017/2018

Landesmeisterschaft. Badminton

Landesmeisterschaft 2015/2016

Landesmeisterschaft 2017/2018

Dienstag, Ort: Gesamtschule Berger Feld, Adenauerallee 110, Gelsenkirchen. Zeitplan: Hallenöffnung: ab 09:00 Uhr.

Landesmeisterschaft. Volleyball Jungen

Landesmeisterschaft 2013/2014

kein Bundesfinale Landesmeisterschaft 21. März 2013 Regierungsbezirksmeisterschaften bis zum 28. Februar 2013

Landesmeisterschaft 2017/2018

Schulsportmeisterschaften Judo im Regierungsbezirk Düsseldorf

Landesmeisterschaft. Badminton

Landesteilmeisterschaft Westfalen

Landesmeisterschaft 2013/2014

Landesmeisterschaft 2018/2019

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Nordrhein-Westfalen Landessportfest der Schulen. Landesmeisterschaft 2013/2014. Schach

Landessportfest der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ausschreibungen

Landesmeisterschaft. Fußball Wettkampfklasse IV

Landesmeisterschaft 2018/2019

Bundesfinale Mai Landesmeisterschaften 01. März 2017 (Mädchen) 02. März 2017 (Jungen)

Landesmeisterschaft. Feldhockey

Mädchen/Jungen und Mädchen

zu den Stadtmeisterschaften des Dortmunder Ausschusses für den Schulsport im Tennis für Jungen haben 9 Mannschaften gemeldet.

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. in Nordrhein-Westfalen. Landessportfest der Schulen. Landesmeisterschaft. Volleyball Jungen. Bonn. 28.

Landesmeisterschaft. Fußball Jungen

Landesmeisterschaft 2013/2014

Landesmeisterschaft 2016/2017

Landesmeisterschaft. Fußball Wettkampfklasse IV

Landesmeisterschaft. Golf

Qualitätsentwicklung und Unterstützungsleistungen im Schulsport

Landesmeisterschaft Westfalen. Tennis

Landesteilmeisterschaft Westfalen

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. in Nordrhein-Westfalen. Landessportfest der Schulen. Landesmeisterschaft. Tischtennis Mädchen.

Landesmeisterschaft 2013/2014

JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. in Nordrhein-Westfalen. Landessportfest der Schulen. Landesmeisterschaft. Tischtennis Mädchen.

Landesmeisterschaft. Hockey-Halle

Schulsportveranstaltungen weiterführende Schulen 2017/2018 Stand:

Schulsportveranstaltungen weiterführende Schulen 2018/2019 Stand:

Landesmeisterschaft 2013/2014

Durchführungszeitraum. Melde-/ Abgabeschluss Erster Ferientag: 17. Juli August Schuljahr 2017/2018. Schuljahr 2017/2018

in der Stadt Krefeld 24. Oktober 2012 Landessportfest der Schulen 2012/2013 Stadtmeisterschaft im Basketball Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesfinale Sep Landesmeisterschaft 05. Juni 2014 WK IV: 03. Juni 2014

Erster Ferientag: Montag, 29. Juli 2015

Landesmeisterschaft. Golf

Transkript:

Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein-Westfalen Schuljahr 2012/2013

Grußwort Kinder und Jugendliche machen in kurzer Zeit tiefgreifende Entwicklungen durch. Gleichzeitig haben sie ein intensives Bedürfnis nach körperlicher Bewegung. Sportliche Aktivitäten fördern dabei die motorischen Fähigkeiten und tragen zu einer positiven Beeinflussung der Persönlichkeit bei. Darüber hinaus erwecken sie bei Kindern auch die Bereitschaft, Leistungen zu erbringen oder gar zu steigern. Neben dem Sportunterricht sind dabei insbesondere die Schulsportwettkämpfe geeignet, diese Fertigkeiten weiter zu fördern und zu entwickeln. Dabei geht es nicht nur um sportliche Höchstleistungen, sondern um das Bemühen jedes Einzelnen, seine persönlichen Ziele zu erreichen. Es sind Tugenden wie Leistungsbereitschaft, Fairness, Einsatzwillen und Toleranz, die gefordert werden und nicht nur im Sport von hoher Bedeutung sind. JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA / Jugend trainiert für Paralympics und andere schulsportliche Wettbewerbe bieten den jungen Menschen eine hervorragende Gelegenheit, am Wettkampfsport zu partizipieren und gemeinsam mit anderen eigene sportliche Erfahrungen zu sammeln. Besonders freut es mich, dass zahlreiche Kinder und Jugendliche bereits Spitzenleistungen vollbringen. Denn: Der Leistungs- und Spitzensport lebt vom Nachwuchs. Deshalb ist eine der vorrangigen Zielsetzungen der nordrhein-westfälischen

Sportförderung, junge Talente systematisch zu sichten und gezielt zu unterstützen. Welche Faszination von schulsportlichen Vergleichswettbewerben ausgeht, zeigen Jahr für Jahr die hohen Teilnehmerzahlen. Der außerunterrichtliche Schulsport in Nordrhein-Westfalen besitzt eine enorme Attraktivität über alle Jahrgangsstufen hinweg. Ohne die Unterstützung von engagierten Lehrkräften, Trainerinnen und Trainern der Partnervereine, von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sportfachverbände und auch den 53 Ausschüssen für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten unseres Landes, wäre all dies nicht umsetzbar. Den sportbegeisterten Schulmannschaften wünsche ich den ersehnten Erfolg im Team und vor allem faire Wettkämpfe auf allen Ebenen. Im Schuljahr 2012/2013 wird erneut eine bunte und attraktive Mischung an schulsportlichen Wettkämpfen, die in dieser Broschüre aufgeführt sind, geboten. Ihnen allen gebührt Anerkennung und Dank! Ute Schäfer Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

I N H A L T 5 1 Ausschreibung für das Landessportfest der Schulen (JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Nordrhein-Westfalen) im Schuljahr 2012/2013 11 1.1 Zielsetzung 11 1.2 Aufbau 17 1.3 Wettkämpfe 19 1.4 Teilnahmebedingungen und Startberechtigung (Wettkampfbereiche A/1, A/2 und A/3) 21 1.5 Durchführung 27 1.6 Jahrgänge der Wettkampfklassen 31 1.7 Termine, Meldungen, Statistik 32 1.8 Schiedsgericht, Einsprüche, Verstöße 33 1.9 Versicherungsschutz 36 1.10 Kostenerstattung Mannschaftstransporte 38 1.11 Genehmigung von zusätzlichen Wettkämpfen außerhalb des Landessportfestes der Schulen 40 1.12 Leistungsabzeichen und Bestenlisten der Sportfachverbände 41 1.13 Außerkrafttreten 41

6 I N H A L T 2 Wettkampfbereich A 43 2.1 Badminton Mädchen/Jungen 43 2.2 Basketball Mädchen und Jungen 49 2.3 Beach-Volleyball Mädchen/Jungen 57 2.4 Fußball 63 2.4.1 Fußball Jungen 63 2.4.2 Fußball Mädchen 73 2.5 Gerätturnen Mädchen und Jungen 83 2.6 Golf Mädchen/Jungen 89 2.7 Handball Mädchen und Jungen 95 2.8 Hockey - Halle Mädchen und Jungen 101 2.9 Hockey - Feld Mädchen und Jungen 105 2.10 Judo Mädchen und Jungen 111 2.11 Kanu Mädchen/Jungen und Mädchen 117 2.12 Leichtathletik Mädchen und Jungen 123

I N H A L T 7 2.13 Rhythmische Sportgymnastik Mädchen 129 2.14 Rudern Mädchen und Jungen 133 2.15 Schach Mädchen/Jungen 139 2.16 Schwimmen Mädchen und Jungen 145 2.17 Skilanglauf Mädchen und Jungen 153 2.18 Tennis Mädchen und Jungen 159 2.19 Tischtennis Mädchen und Jungen 167 2.20 Triathlon Mädchen/Jungen 173 2.21 Volleyball Mädchen und Jungen 177 2.22 Wettkampfbereich A/2: Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA 183 2.22.1 Allgemeine Bestimmungen 183 2.22.2 Wettkampfklassen und Jahrgänge (Standardprogramm) 186 2.23 Wettkampfbereich A/3 Talentwettbewerbe/Vielseitigkeitswettkämpfe der Wettkampfklasse IV 187 2.24 Wettkampfbereich A/4 187

8 I N H A L T 2.24.1 Vielseitiger sportartübergreifender Mannschaftswettbewerb für Grundschulen 187 2.24.2 Sportartspezifische Vielseitigkeitswettbewerbe der Grundschulen 188 3 Wettkampfbereich B 192 3.1 Aufbau 192 3.2 Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 193 3.3 Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung 199 3.4 Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen 206 3.4.1 Sportfeste der Sehbehinderten 207 3.4.2 Sportfeste für Blinde 208 3.4.3 Torball (Pilotprojekt im Schuljahr 2012/13) 209 3.5 Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation 209 3.6 Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 211

I N H A L T 9 3.6.1 Sportfeste auf Bezirksebene 212 3.6.2 JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS 216 3.6.3 JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Bundesfinale 219 4 Weitere Wettkampfangebote im Schulsport 220 4.1 Wettkampfbereich C 220 4.1.1 Gerätturnen 220 4.1.2 Leichtathletik 221 4.1.3 Schwimmen 222 4.2 Fechten für Mädchen und Jungen 222 4.3 Tanz für Mädchen und Jungen: Tanzende Schulen 224 4.4 Bundesjugendspiele 2012 / 2013 227 5 Anschriften 229 5.1 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW 229 5.2 Landesstelle für den Schulsport bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Bereich Schulsportwettkämpfe - 229 5.3 Bezirksregierungen - Sportdezernate 229

10 I N H A L T 5.4 Geschäftsstelle der Kommission JTFO der Deutschen Schulsportstiftung 230 5.5 Ausschüsse für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten 231 5.5.1 Regierungsbezirk Arnsberg 231 5.5.2 Regierungsbezirk Detmold 235 5.5.3 Regierungsbezirk Düsseldorf 237 5.5.4 Regierungsbezirk Köln 242 5.5.5 Regierungsbezirk Münster 246 5.6 Schulsportbeauftragte der Sportfachverbände 248 Hinweis 255 Impressum 257

A U S S C H R E I B U N G 11 1 Ausschreibung für das Landessportfest der Schulen (JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA in Nordrhein-Westfalen) im Schuljahr 2012/2013 Ausschreibung für das Landessportfest der Schulen gemäß RdErl des ehemaligen Innenministeriums (jetzt: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport) Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen vom 16.06.2007 (ABI.NRW. S.408). Das Landessportfest der Schulen wird alljährlich durchgeführt. Es ist ein offener Wettbewerb für alle Schulen der Sekundarstufen I und II. Die Ausschreibung (Regelungen, Durchführungsbestimmungen, Termine usw.) wird alljährlich in der Broschüre "Schulsport-Wettkämpfe in Nordrhein- Westfalen" veröffentlicht und den Schulen über das Amtsblatt mitgeteilt. Für Lehrkräfte, die eine Betreuer- oder Schiedsrichterfunktion wahrnehmen oder in einem Schieds-/bzw. Wettkampfgericht ihren Einsatz finden, gelten das Landessportfest der Schulen sowie die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRANIERT FÜR OLYMPIA als dienstliche Veranstaltungen. Die Dienstreisegenehmigungen sollen erteilt werden, sofern nicht wichtige Gründe entgegen stehen. Für aktiv teilnehmende Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerkampf- und - schiedsrichterinnen/-richter soll eine Befreiung vom Unterricht erfolgen, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen. Aktuelles (Fotos, Ergebnisse und Informationen) unter www.sportland.nrw.de/landessportfest 1.1 Zielsetzung Die Schulsportwettkämpfe im Lande Nordrhein-Westfalen umfassen alle Wettbewerbe des Landessportfestes der Schulen, die Bundesjugendspiele sowie

12 A U S S C H R E I B U N G alle Sportwettkämpfe, die traditionell seit langer Zeit in einzelnen Schulformen veranstaltet werden. Zum Landessportfest der Schulen gehören : der Wettkampfbereich A: : die Mannschaftswettbewerbe in zwanzig Sportbereichen und Sportarten : die Talentwettbewerbe/die Vielseitigkeitswettbewerbe der Wettkampfklasse IV : die vielseitigen Grundschulwettbewerbe : die Finalwettkämpfe des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA : der Wettkampfbereich B: : die Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen : der Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Nordrhein- Westfalen : der Finalwettbewerb des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS : der Wettkampfbereich C: : zusätzliche schulsportliche Wettkämpfe Das Landessportfest der Schulen ist eine offene Meisterschaft aller Schulformen, an der jede Schule der Sekundarstufen I und II dieses Landes teilnehmen soll. Es besteht für jede Schule eine Verpflichtung zur Teilnahme, soweit nicht wichtige sachliche Gründe eine Ausnahme erfordern. Für die Entscheidungskompetenz in der Schulkonferenz bezüglich der Teilnahme am Landessportfest

A U S S C H R E I B U N G 13 gem. 65 Abs. 2 Nr. 6 Schulgesetz NRW (Stand: 01.07.2011) in Verbindung mit dem o. g. Runderlass ist festzustellen, dass die Schulkonferenz nur bei Vorliegen von wichtigen Hinderungsgründen über die Nichtteilnahme am Landessportfest beschließen kann. Im Übrigen besteht die Verpflichtung zur Teilnahme. Die Schulen der Primarstufe können sich (auf Stadt- und Kreisebene) an einem vielseitigen sportartübergreifenden Mannschaftswettbewerb beteiligen, der sich schulintern und als Vergleichswettbewerb benachbarter Grundschulen durchführen lässt. Jede Schülerin und jeder Schüler der in diese Ausschreibung einbezogenen Jahrgänge soll mindestens einmal im Schuljahr die Möglichkeit erhalten, sich in schulinternen Veranstaltungen für die Teilnahme an schulübergreifenden Wettkämpfen zu qualifizieren. Im Mittelpunkt des Landessportfestes der Schulen stehen die Mannschaftswettbewerbe in den Sportbereichen und Sportarten. Sie werden von der Stadt- bzw. Kreisebene bis hin zur Landesebene durchgeführt und bieten damit den im Sport leistungsorientierten Schülerinnen und Schülern gestufte Wettkampfziele. Sie erleichtern die Begegnung der Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulformen und fördern darüber hinaus die Zusammenarbeit aller am Jugendsport beteiligten Partner. Das Landessportfest der Schulen ist ein Gemeinschaftswerk der Schulen aller Schulformen, der Vereine und Sportfachverbände sowie der öffentlichen Schul- und Sportverwaltung. Die Mannschaftswettbewerbe des Wettkampfbereiches A/1 in den siebzehn Sportbereichen und Sportarten Badminton, Basketball, Beach-Volleyball, Fußball, Gerätturnen, Golf, Handball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Skilanglauf, Tennis, Tischtennis, Triathlon, Volleyball gehören zum Standardprogramm des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. 1 1 siehe Internet www.jtfo.net

14 A U S S C H R E I B U N G Darüber hinaus werden im Land Nordrhein-Westfalen weitere Mannschaftswettbewerbe in den Sportarten Gerätturnen, Golf, Hockey, Judo, Kanu, Rhythmische Sportgymnastik, Schach, Schwimmen, Skilanglauf und Tennis durchgeführt, die jedoch auf Landesebene enden. Die Wettkämpfe in den o. g. Sportbereichen/Sportarten werden mit Landesmitteln gefördert. Der wichtigste Veranstaltungsbereich des Landessportfestes der Schulen, die Wettkämpfe auf der Stadt-/Kreisebene 2, soll insbesondere auch Möglichkeiten zur Talentsuche im Bereich des Schulsports eröffnen. Die Stadt- bzw. Kreismeisterschaften sind daher auch für die Realisierung der Ziele des Teilkonzeptes Talentsuche und Talentförderung 3 von großer Bedeutung. Dies gilt auch für den Talentwettbewerb/die Vielseitigkeitswettbewerbe der Wettkampfklasse IV und der Grundschulen (Wettkampfklasse V). Den Ausschüssen für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten ist es freigestellt, auf Stadt-/Kreisebene auch Einzel- oder Staffelwettbewerbe zu organisieren und sich an der Erprobung neuer schulsportlicher Wettkampfkonzeptionen zu beteiligen. Darüber hinaus können im Zuständigkeitsbereich eines Ausschusses für den Schulsport weitere Schulsportwettkämpfe für Grundschulen und Schulen der Sekundarstufen I und II (z. B. Förderschulen, berufsbildende Schulen) durchgeführt werden (Wettkampfbereich C). Da die Schulsportwettkämpfe der Wettkampfklasse I nur noch auf der Stadt-/Kreisebene (ausgenommen Rudern und Kanu) durchgeführt werden, erhalten die Ausschüsse für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, für Mannschaften der Wettkampfklasse I kreisübergreifend in Kooperation mit benachbarten Ausschüssen für den Schulsport Wettkämpfe in den Sportarten des Lan- 2 Das Land Nordrhein-Westfalen ist in 53 Kreise und kreisfreie Städte gegliedert. Im folgenden Text erscheinen Begriffe wie Stadt-/Kreisebene und Stadt-/Kreismeisterschaft. Die Begriffe Stadtebene bzw. Stadtmeisterschaft beziehen sich ausschließlich auf die dreiundzwanzig kreisfreien Städte im Land. 3 Teilkonzept Talentsuche und Talentförderung, in Leistungssport 2020 Förderung von Eliten und Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Veröffentlichung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, des ehemaligen Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der Nordrhein-Westfälischen Stiftung zur Nachwuchsförderung im Leistungssport und der Olympiastützpunkte NRW.

A U S S C H R E I B U N G 15 dessportfestes der Schulen anzubieten (Vergleichs-, Einladungs-, Pokalwettkämpfe o. a.). Mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Sportfachverbände mit den Schulen weiterzuentwickeln und den Sporttalenten in den Schulen weitere Wettkampfangebote zu unterbreiten, veranstalten die Landesfachverbände Fechen und Tanzsport Wettkämpfe für Schülerinnen und Schüler, die jedoch nicht mit Landesmitteln gefördert werden können (vgl. Ziffer 4.2). Sonstige, über die Stadt-/Kreisebene hinausgehende Schulsportwettkämpfe, die außerhalb des Landessportfestes der Schulen veranstaltet werden sollen, bedürfen der besonderen Genehmigung gemäß Ziffer 1.11 dieses Erlasses. Für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen oder für Schülerinnen und Schüler, die trotz ihrer Behinderung am Unterricht der übrigen Schulformen teilnehmen, sind eigene Sportfeste sowie der Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS ausgeschrieben (Wettkampfbereich B). Dabei ist das Angebot auf die jeweilige Art der Behinderung abgestimmt. Es soll allen behinderten Schülerinnen und Schülern einen Anreiz zur sportlichen Betätigung auch über den Unterricht und über den Rahmen der Schule hinaus bieten. Die Anforderungen sind so gestellt, dass für alle Schülerinnen und Schüler ein Erfolgserlebnis möglich ist, denn bei diesen Sportfesten geht es nicht nur um Höchstleistungen, sondern auch darum, den Schülerinnen und Schülern eine Möglichkeit zu bieten, ihr Selbstvertrauen und ihr Selbstbewusstsein zu festigen. Die Wettkämpfe des Landessportfestes der Schulen sollen auch dazu beitragen, dass gemeinsame Initiativen von Schulen und Sportvereinen im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports weiter ausgebaut werden, sich landesweit Partnerschaften bilden und die Schülerinnen und Schüler zu einer sportlichen Freizeitgestaltung in Schule und Sportverein motiviert werden. Die Partnerschaft zwischen Schulsport und Vereinssport im Rahmen des Landessportfestes der Schulen wird nicht nur bei der Organisation von Wettbewerben gepflegt, sondern auch auf dem Sektor des Einsatzes von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern bzw. Kampfrichterinnen und Kampfrichtern. Die

16 A U S S C H R E I B U N G Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter bzw. Kampfrichterinnen/Kampfrichter, die bei Wettkämpfen tätig sind, werden in der Zusammenarbeit der Ausschüsse für den Schulsport und der Landesfachverbände eingesetzt. Um vermehrt Kampfrichterinnen/Kampfrichter bzw. Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter einsetzen zu können, die auch bei Wettkämpfen tätig werden, die am Vormittag bzw. am frühen Nachmittag stattfinden, wurden mit den am Landessportfest beteiligten Sportfachverbänden gemeinsame Maßnahmen zum Einsatz von Schülerinnen/Schülern als Kampfrichterinnen/Kampfrichter bzw. Schiedsrichterinnen/ Schiedsrichter für den Jugendbereich im Rahmen des Landessportfestes der Schulen durchgeführt.

A U S S C H R E I B U N G 17 1.2 Aufbau Bundesfinale Landesmeisterschaften Regierungsbezirksmeisterschaften Stadt- und Kreismeisterschaften WK I WK II WK III WK IV Wettkampfbereich A Die Mannschaftswettbewerbe des Landessportfestes der Schulen beinhalten die Wettkampfklassen I, II, III und IV. Sie werden in den Wettkampfklassen II und III sowie in der Wettkampfklasse IV im Fußball, Gerätturnen und Schwimmen auf folgenden, aufeinander aufbauenden Wettkampfebenen durchgeführt: : Stadt- bzw. Kreismeisterschaften : Regierungsbezirksmeisterschaften in den Spielsportarten, im Judo, Gerätturnen, Golf, Kanu und Schach

18 A U S S C H R E I B U N G : Landesmeisterschaften 4 : Bundesfinale des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. In der Wettkampfklasse III gibt es bei den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen sowie in der Wettkampfklasse IV bei der Sportart Schwimmen eine schulformbezogene Einteilung in die Wettkampfklasse III/1 bzw. IV/1 (für Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und sonstigen kombinierten Schulen mit einer Schulleitung) und in die Wettkampfklasse III/2 bzw. IV/2 (für Schülerinnen und Schüler von Hauptund Förderschulen). Die Wettkämpfe in den Wettkampfklassen I (ausgenommen Kanu und Rudern), IV (ausgenommen Fußball, Gerätturnen und Schwimmen) und V (Grundschulwettbewerbe) werden nur auf der untersten Ebene, der Stadt- bzw. Kreisebene, ausgetragen. Wettkampfbereich B Die Sportfeste des Wettkampfbereiches B für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen haben diesen aufbauenden Wettkampfcharakter nur teilweise. Sie werden in der Regel auf Stadt-/Kreis-, Regierungsbezirks- oder Landesebene oder in nach örtlichen Gesichtspunkten zusammengestellten Veranstaltungen durchgeführt. Bei den Sportfesten der Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung können sich in den Sportarten Badminton, Basketball, Fußball, Handball und Tischtennis die Sieger auf Kreis-/Stadtebene für die Regierungsbezirksmeisterschaften qualifizieren. Die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung können sich in den Sportarten Leichtathletik, Rollstuhlbasketball, Schwimmen und Tischtennis bei den Regierungsbezirksmeisterschaften für die 4 In den Sportarten Hockey und Tennis erfolgen weitere Qualifikationsrunden für die Landesmeisterschaften in Form von Landesteilmeisterschaften.

A U S S C H R E I B U N G 19 Landesmeisterschaft JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS qualifizieren, die Landesmeister nehmen am Bundesfinale teil. Wettkampfbereich C Die Einzel- und Staffelwettbewerbe und die Schulsportwettkämpfe zur Erprobung neuer Wettkampfkonzeptionen der Wettkampfklasse IV (Wettkampfbereich A/3), außer Fußball, Gerätturnen und Schwimmen, sowie die vielseitigen Mannschaftswettbewerbe für Grundschulen (Wettkampfbereich A/4) finden nur auf Stadt- und Kreisebene statt. 1.3 Wettkämpfe Die Wettkämpfe des Landessportfestes der Schulen, die im Winter- bzw. Sommerhalbjahr angeboten werden, gliedern sich in folgende Sportbereiche-/arten: Wettkampfbereiche A/1 und A/2: Mannschaftswettbewerbe : Badminton (Winterhalbjahr) : Basketball (Winterhalbjahr) : Beach-Volleyball (Sommerhalbjahr) : Fußball (Sommerhalbjahr) : Gerätturnen (Winterhalbjahr) : Golf (Sommerhalbjahr) : Handball (Winterhalbjahr) : Hockey (Sommer- bzw. Winterhalbjahr) : Judo (Sommerhalbjahr) : Kanu (Sommerhalbjahr) : Leichtathletik (Sommerhalbjahr) : Rhythmische Sportgymnastik (Winterhalbjahr) : Rudern (Sommerhalbjahr) : Schach (Winterhalbjahr) : Schwimmen (Sommerhalbjahr) : Skilanglauf (Winterhalbjahr) : Tennis (Sommerhalbjahr)

20 A U S S C H R E I B U N G : Tischtennis (Winterhalbjahr) : Triathlon (Sommerhalbjahr) : Volleyball (Winterhalbjahr) Wettkampfbereich A/3: Talentwettbewerbe/Vielseitigkeitsbewerbe der Wettkampfklasse IV : Badminton : Hockey : Judo : Leichtathletik : Tischtennis : Skilanglauf : Volleyball Wettkampfbereich A/4: Vielseitige Grundschulwettbewerbe : Sportartübergreifender Mannschaftswettbewerb : Sportartspezifische Mannschaftswettbewerbe: Gerätturnen, Hockey, Leichtathletik, Schwimmen und Skilanglauf Wettkampfbereich B: Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen : mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Badminton, Basketball, Fußball, Leichtathletik, Schwimmen, Tischtennis, Vielseitigkeitswettbewerb : mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung: Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Leichtathletik, Schwimmen, Tischtennis, Vielseitigkeitswettbewerb : mit dem Förderschwerpunkt Sehen: Leichtathletik, Schwimmen : mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation: Basketball, Fußball, Leichtathletik

A U S S C H R E I B U N G 21 : mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung: Fußball, (Elektro-/Aktiv-Rollstuhl-)Hockey, Mini-Rollstuhlbasketball, Riesenball, Leichtathletik, Rollstuhlbasketball, Schwimmen, Tischtennis : Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS Wettkampfbereich C: Zusätzliche Wettbewerbe Als Empfehlung für Wettkämpfe auf der Stadt-/Kreisebene können Einzel- und Staffelwettbewerbe in den Sportbereichen/-arten Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen durchgeführt werden. Der Rheinische Fechterbund und der Westfälische Fechterbund bieten gemeinsam Fechtwettkämpfe, der Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen bietet einen Wettbewerb im Paartanzen an. Einige Städte wie Bonn, Duisburg, Essen, Köln u. a. schreiben für Schulmannschaften Stadtmarathon-Veranstaltungen in Form von Ekiden-Staffeln aus. 1.4 Teilnahmebedingungen und Startberechtigung (Wettkampfbereiche A/1, A/2 und A/3) Teilnahmebedingungen Jede Schule aller Schulformen in der Sekundarstufe I bzw. II ist verpflichtet, der Teilnahme am Landessportfest der Schulen den Vorrang gegenüber anderen Schulsportwettkämpfen zu geben.

22 A U S S C H R E I B U N G Für Lehrkräfte der Schulen sind das Landessportfest der Schulen sowie die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAI- NIERT FÜR OLYMPIA dienstliche Veranstaltungen. 5 Die erforderlichen Dienstreisen gelten hiermit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung als angeordnet. Die Begleitung der Schulmannschaften sollte unter pädagogischen Gesichtspunkten grundsätzlich durch Lehrkräfte der entsendenden Schulen erfolgen. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen können andere Personen (Vereinstrainerinnen/-trainer, Eltern usw.) durch die entsprechenden Schulen schriftlich mit der Betreuung der Mannschaften beauftragt werden. Auf Verlangen des Schiedsgerichtes ist diesem das Schreiben der Schule vorzulegen. Die Aufsichtspflicht der Begleitpersonen besteht während des gesamten Zeitraumes der Anwesenheit der Mannschaft in der Wettkampfstätte (z. B. auch auf der Zuschauertribüne und bei den Siegerehrungen). Die Begleitpersonen sind gehalten, die Ausrichter bei der Durchführung der Wettkämpfe zu unterstützen und die Wettkampfleitung möglichst frühzeitig auf eventuelle bestehende Mängel hinzuweisen. Die Unterstützung durch die begleitenden Personen ist insbesondere auch bei besonderem Fehlverhalten von Mannschaftsmitgliedern und/ oder Zuschauern erforderlich. Jede Meisterschaft auf Stadt-/Kreisebene, Bezirksebene und Landesebene endet in der Regel mit einer gemeinsamen Siegerehrung. Diese ist verpflichtender Bestandteil der Veranstaltung. Sofern bei den Wettkämpfen Übernachtungen erforderlich sind, sollte bei Mädchenmannschaften die Beaufsichtigung durch eine weibliche Begleitperson grundsätzlich sichergestellt sein. Da in diesen Fällen die Aufsichtsfunktion jedoch vorübergehend auch auf die weibliche Begleitperson einer anderen Schule 5 Diese Regelung gilt sowohl für Lehrkräfte, die eine Betreuerfunktion wahrnehmen, als auch für Lehrkräfte, die im Schieds- oder Wettkampfgericht eingesetzt sind und darüber hinaus auch für die Lehrkraft, die zur Planung und Koordination der Sportfeste für behinderte Schüler und Schülerinnen an Tagungen teilnehmen.

A U S S C H R E I B U N G 23 übertragen werden kann, ist es nicht zwingend notwendig, dass die Mädchenmannschaft von einer weiblichen Person begleitet werden muss. Startberechtigung Entsprechend den Regelungen für die einzelnen Sportbereiche und Sportarten (vgl. Ziffer 2) sind beim Landessportfest der Schulen Mädchenmannschaften, Jungenmannschaften und gemischte Mannschaften der Schulen startberechtigt. Während im Badminton und im Schach in allen Wettkampfklassen, beim Golf in der WK II und III, beim Beach-Volleyball in der Wettkampfklasse II und im Triathlon in der Wettkampfklasse III ausschließlich gemischte Mannschaften startberechtigt sind, können in den Sportarten Hockey, Leichtathletik, Tennis, Tischtennis und Volleyball gemischte Mannschaften nur in der Wettkampfklasse IV teilnehmen. In der Sportart Tennis können jedoch die gemischten Mannschaften der Wettkampfklasse IV nur bei den Wettkämpfen der Jungen starten. Im Kanu können in allen Wettkampfklassen gemischte Mannschaften und reine Mädchenmannschaften teilnehmen. Beim Landessportfest der Schulen (JUGEND TRAINIERT FÜR OLYM- PIA in Nordrhein-Westfalen) einschließlich der Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind Schülerinnen und Schüler nur startberechtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Veranstaltung der Schule angehören, welche die Mannschaft entsendet. (Teilnahme der Schülerin/des Schülers am Unterricht!!!) 6 Bei Landesmeisterschaften dürfen die Schülerinnen und Schüler ausschließlich für die Schule starten, der sie bereits zum Zeitpunkt der vorherigen Wettkampfebene der selben Sportart soweit diese vorgesehen ist angehörten. Eine Schülerin/Ein Schüler darf nur für die Schule starten, an 6 Es ist nicht zulässig, dass eine Schülerin/ein Schüler kurzfristig vor einem Wettkampftermin zur Verstärkung einer Mannschaft die Schule wechselt, um nach Abschluss der Wettkampfveranstaltung wieder zu ihrer/seiner ehemaligen Schule zurückzukehren.

24 A U S S C H R E I B U N G der sie/er als Schülerin/Schüler gemeldet ist, jedoch nicht für eine Schule, an der sie/er lediglich Kurse belegt. Im Rahmen des Wettkampfangebotes in Nordrhein-Westfalen besteht für die Startberechtigung in allen Sportarten die Regelung, dass Schülerinnen/Schüler nur in denjenigen Wettkampfklassen teilnehmen können, die ihrem Jahrgang entsprechen. Zudem darf eine Schülerin/ein Schüler auf jeder Ebene des Landessportfestes, also der Stadt-/Kreisebene, der Regierungsbezirksebene, der Landesteilebene und der Landesebene nur in einer Wettkampfklasse starten. Insbesondere gilt dies auch in den Sportarten und Wettkampfklassen, die nicht termingleich durchgeführt werden. Sind in einer Sport und einer Wettkampfklasse zwei oder mehr Mannschaften einer Schule am Wettbewerb beteiligt, so ist die Schülerin/der Schüler auf einer Wettkampfebene nur für die Mannschaft startberechtigt, für die sie/er zuerst angetreten ist. Dies gilt auch für den Fall, dass eine dieser Mannschaften im Laufe der Wettkämpfe auf dieser Wettkampfebene bereits ausgeschieden ist. Auch bei den Bundesfinalveranstaltungen des Wettbewerbes JUGEND TRAI- NIERT FÜR OLYMPIA sind die Schülerinnen und Schüler in allen Sportarten nur in denjenigen Wettkampfklassen, die ihren Jahrgängen entsprechen, startberechtigt. Schülerinnen und Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für ein Finale des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen bei einem schriftlichen Antrag eine Starterlaubnis für ihre bisherige

A U S S C H R E I B U N G 25 Schule für die Bundesfinalveranstaltung erhalten. 7 Individuelle Sonderregelungen mit dem Ziel der Verlängerung der Startberechtigung sind nicht statthaft. Nachweis der Startberechtigung Bei allen Veranstaltungen des Landessportfestes der Schulen, mit Ausnahme der Sportfeste für behinderte Schülerinnen/Schüler, müssen nachgewiesen werden: : die Identität der Schülerinnen/Schüler : das Alter der Schülerinnen/Schüler : die Zugehörigkeit zu der Schule, für die der Start erfolgt. Der Nachweis muss in folgender Form erbracht werden: : Generell durch den Schülersportausweis mit Stempel der Schule und Unterschrift der Schulleitung sowie abgestempeltem Lichtbild. Die Unterschrift der Schulleitung muss mit Datum versehen und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Achtung Änderung: Der Schülersportausweis kann durch einen Schülerausweis ersetzt werden, der folgenden Kriterien entsprechen muss. Der Ausweis muss laminiert sein und folgende Angaben enthalten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, ein Lichtbild, Name der Schule sowie ein Gültigkeitsdatum. : Zusätzlich ist eine von der Schulleitung unterschriebene Liste der Mannschaftsmitglieder vorzulegen (Mannschaftsmeldeformular). Hiermit wird die 7 Dieser schriftliche Antrag ist für die Bundesfinalveranstaltungen bis spätestens vierzehn Tage vor Beginn des jeweiligen Finales dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Sport, Referat 53, einzureichen. Als Anlage müssen Bescheinigungen der abgebenden Schule und der aufnehmenden Schule beigefügt sein.

26 A U S S C H R E I B U N G augenblickliche Zugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zur betreffenden Schule nachgewiesen. Für die Rückschlagspiele Badminton, Tennis und Tischtennis ist das sportartenspezifische Mannschaftsmeldeformular erforderlich. Auf diesem sind die Schülerinnen/Schüler nach Spielstärke geordnet aufzuführen. Ranglistenspielerinnen/Ranglistenspieler erhalten entsprechend ihrer Ranglistenpunktzahl die niedrigsten Platzziffern, d. h. sie müssen vor denjenigen Spielerinnen/Spielern aufgestellt werden, die nicht in den Ranglisten der Fachverbände verzeichnet sind. Teilnehmerinnen/Teilnehmer, für die zum Zeitpunkt der Veranstaltung kein Nachweis erbracht werden kann, sind nicht startberechtigt. Nur auf der Stadt-/Kreisebene kann eine wie oben beschriebene Schülerliste zum Nachweis der Identität ausreichend sein. Die Schülersportausweise können bei den Ausschüssen für den Schulsport (vgl. Ziffer 5.5) kostenlos angefordert werden. Verantwortungsrahmen der Schule Für die Meldung einer Mannschaft ist die Schulleitung verantwortlich. Der Verantwortungsrahmen umfasst: : die Aufstellung der Schülerinnen und Schüler unter pädagogischen Gesichtspunkten : die Betreuungsfunktion der begleitenden Lehrkraft : Fragen der Beaufsichtigung von mitreisenden Schülerinnen und Schülern der Schule ( Fans") auf der Grundlage des Klassenrichtwertes als Bemessungsempfehlung : die entsprechende Vorbereitung der Schulmannschaft und evtl. Fan- Gruppen" auf ein sportlich faires Verhalten vor, während und nach den Wettkämpfen sowie bei Sieg oder Niederlage.

A U S S C H R E I B U N G 27 Platzverweis/Rote Karte Wird eine Schülerin/ein Schüler bei einem Wettkampf im Rahmen der Sportspiele durch die Schiedsrichterin / den Schiedsrichter für den Rest eines Spiels ausgeschlossen (Platzverweis/Rote Karte), so ist sie/er für alle noch am gleichen Tag stattfindenden Spiele gesperrt. Dies gilt für die Sportart Handball nur, wenn der Platzverweis/die Rote Karte die Folge einer Tätlichkeit oder Beleidigung ist. Ist der Platzverweis/die Rote Karte die Folge von Zeitstrafen, gilt der Ausschluss nur für das jeweilige Spiel (DHB-Regeln). Die Bezirksregierung hat die Befugnis, Schülerinnen/Schüler, die sich grobe Ausschreitungen (z.b. tätliche Angriffe auf die Schiedsrichterin/ Kampfrichterin/den Schiedsrichter/Kampfrichter oder Gegenspielerinnen/ Gegenspieler) erlauben, oder auch die gesamte Mannschaft für alle weiteren Wettkämpfe des Landessportfestes der Schulen im laufenden Schuljahr zu sperren. In diesem Fall hat die Bezirksregierung das Recht, disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Sonderregelungen für Fußball Wird eine Schülerin/ein Schüler durch die Schiedsrichterin/den Schiedsrichter für den Rest eines Spiels ausgeschlossen (Platzverweis/Rote Karte), so ist sie/er automatisch für alle noch am gleichen Tag stattfindenden Spiele sowie für den nächsten Spieltag gesperrt, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Bei einem tätlichen Angriff auf die Schiedsrichterin/den Schiedsrichter und grob unsportlichem Vergehen durch Spieler/Spielerinnen, die einem Verein des WFV angehören, erfolgt eine Meldung an den zuständigen Landesverband, der über eine Sperre für Vereinsspiele entscheiden wird. 1.5 Durchführung Ausschuss für den Schulsport Für die Vorbereitung und Durchführung der Stadt-/Kreismeisterschaften des Landessportfestes der Schulen sowie für die Auswertung dieser Veranstaltungen im Rahmen des Teilkonzeptes Talentsuche und Talentförderung ist der Ausschuss für den Schulsport im Kreis/in der kreisfreien Stadt verantwortlich.

28 A U S S C H R E I B U N G Die Vorbereitung und Durchführung der Sportfeste für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen kann auch auf eine Förderschule übertragen werden, die dann gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuss für den Schulsport die jeweilige Veranstaltung organisiert. Aufgaben der Ausschüsse für den Schulsport sind im Erlass Qualitätsentwicklung und Unterstützungsleistungen im Schulsport festgelegt. (vergl. gem. RdErl des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport 323 6.09.03.02.03 105216 vom 16.5.2012 (Bass 10-32)). Information, Beratung und Koordination der Schulen in allgemeinen Angelegenheiten des außerunterrichtlichen Schulsportes einschließlich der Schulsportwettkämpfe obliegen gemäß Verordnung über die Zuweisung weiterer allgemeiner Angelegenheiten den Schulämtern. Die Schulämter werden hierbei unterstützt durch die Ausschüsse für den Schulsport. Diese haben folgende Aufgaben: : Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Wettbewerbe und Wettkämpfe des Landessportfestes der Schulen, : Abwicklung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens zur Förderung von Schulsportgemeinschaften (BASS 11 04 Nr. 14), : Umsetzung landesweiter Programme und Initiativen zur Weiterentwicklung des Schulsportes, : Unterstützung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen im außerunterrichtlichen Schulsport und in der örtlichen Kinder- und Jugendsportentwicklung, : Mitwirkung in örtlichen Gremien mit dem Ziel der Verknüpfung schulsportlicher Inhalte mit anderen Inhalten, beispielsweise zu Integration, Inklusion und Gender Mainstreaming,

A U S S C H R E I B U N G 29 : Mitwirkung bei der Lösung von örtlichen Konflikten im Rahmen des Schulsportes, beispielsweise zu Hallenzeiten, Zeitplanung, Schülerbeförderung, insbesondere bei der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen und der Durchführung von außerunterrichtlichen Angeboten in Ganztagsschulen. Die Ausschüsse für den Schulsport werden durch die untere Schulaufsicht organisiert und konstituieren sich zum Ende eines Schuljahres für das folgende Schuljahr. Der Ausschuss für den Schulsport sollte sich an dem örtlichen Verfahren zur Schulentwicklungsplanung, Jugendhilfeplanung und Sportentwicklungsplanung beteiligen. Er sollte eng mit dem örtlichen regionalen Bildungsnetzwerk zusammenarbeiten. In den Ausschüssen für den Schulsport arbeiten ehrenamtlich oder im Rahmen ihres Hauptamtes : Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung (insbesondere Schulamt, Sportamt, Jugendamt), : die schulfachlichen Aufsichtsbeamtinnen und /-beamten der Schulämter mit dem Generale Sport, : Beraterinnen und Berater für den Schulsport, : Vertreterinnen und Vertreter des Stadt-/oder Kreissportbundes (Koordinierungsstelle) sowie : Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Sportvereine und Verbände. Darüber hinaus können einzelne Personen, beispielsweise Sport unterrichtende Lehrkräfte, zeitweise kooptiert werden. Die schulfachliche Aufsichtsbeamtin/der schulfachliche Aufsichtsbeamte mit dem Generale Sport ist Vorsitzende oder Vorsitzender des Ausschusses für den Schulsport. Der Ausschuss für den Schulsport wählt aus seiner Mitte eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden sowie ein Mitglied, das die Geschäftsführung wahrnimmt und teilt die Namen und Erreichbarkeit den für Schule und Sport zuständigen Ministerien mit. Der Ausschuss beschließt

30 A U S S C H R E I B U N G bei Bedarf über die Übertragung der Zuständigkeit für einzelne Aufgabenbereich auf einzelne Mitglieder. Zusätzliche Regelungen Die Wettkämpfe werden nach den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände (einschließlich der Jugendschutzbestimmungen) durchgeführt, sofern dieser Erlass keine anderen Regelungen vorsieht. Bei jeder Veranstaltung des Landessportfestes der Schulen hat der örtliche Ausrichter sicherzustellen, dass bei Sportunfällen/-verletzungen Erste Hilfe geleistet werden kann. Die Schülerinnen/Schüler müssen in wettkampfgerechter Sportkleidung antreten (gegenüber weiter gehenden Fachverbandsvorschriften gelten Rückennummer als ausreichend). Es sollten möglichst Schultrikots getragen werden. Bei den Veranstaltungen des Landessportfestes der Schulen ist das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdrucken im Wettkampf, da es sich um eine Schulsportveranstaltung handelt, nicht erwünscht. Alle Mannschaften haben in einheitlicher Sportkleidung (Trikots) anzutreten. Bei Nichtbeachtung kann die Schieds- bzw. Kampfrichterin/der Schieds- bzw. Kampfrichter Schülerinnen/ Schülern die Zulassung zum Wettkampf verwehren. Wettkämpfe auf Regierungsbezirksebene und auf Landesebene Für die Wettkämpfe auf der Ebene der Regierungsbezirke ist die jeweils zuständige Bezirksregierung (vgl. Ziffer 5.3), für die Wettkämpfe auf der Landesebene ist die Landesstelle für den Schulsport (vgl. Ziffer 5.2) verantwortlich. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen bildet bei Bedarf Fachkommissionen. Die Fachverbände des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e.v. haben sich verpflichtet, bei der Durchführung der Wettkämpfe von der Stadt-/Kreisebene an mitzuwirken und insbesondere Kampf- und Schiedsrichterinnen/Kampf- und Schiedsrichter zu stellen.

A U S S C H R E I B U N G 31 1.6 Jahrgänge der Wettkampfklassen Für die Wettkämpfe des Landessportfestes der Schulen gelten für das Schuljahr 2012/2013 die folgenden Jahrgangsbegrenzungen: Wettkampfbereiche A/1, A/2 und A/3: Sportarten/ Sportbereiche Wettkampfklasse I Wettkampfklasse II Wettkampfklasse III Wettkampfklasse IV Badminton 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Basketball 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Beach-Volleyball --- 1) 1996-1999 --- 1) --- 1) Fußball (Ju) 1993-1997 1997-1999 1999-2001 2001-2003* Fußball (Mä) 1993-1997 1997-1999 1999-2001 2001-2003* Gerätturnen 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Golf --- 1) 1996-1999 2000u.jünger --- 1) Handball 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Hockey (Feld) --- 1) --- 1) 1998-2001 2000-2003* Hockey (Halle) --- 1) 1996-1999 --- 1) --- 1) Judo 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Kanu 1993-1997 1996-1999 1999-2001 2000-2003* Leichtathletik 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Rhythm. Sportgymn. --- 1) 1996-2002 1998-2002 --- 1) Rudern 1993-1996 1996-1998 1999-2001 --- 1) Schach 1993-2002 1996-2002 1998-2002 2000-2003* Schwimmen 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Skilanglauf --- 1) 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Tennis 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Tischtennis 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* Triathlon --- 1) --- 1) 1998-2001 --- 1) Volleyball 1993-1997 1996-1999 1998-2001 2000-2003* 1) Diese Wettkampfklasse wird in Nordrhein-Westfalen nicht angeboten. * Wettkampf IV: Jahrgänge 2000 2003 nur für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5

32 A U S S C H R E I B U N G Wettkampfbereich A/4: Die Jahrgänge für den Wettbewerb des Wettkampfbereichs A/4 ist den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Wettkampfbereich B: Die Zuordnung der einzelnen Jahrgänge und Wettkampfklassen sind den Ausschreibungen der jeweiligen Schulformen zu entnehmen. Wettkampfbereich C: Die Jahrgänge für die Wettbewerbe des Wettkampfbereiches C sind den Ausschreibungen zu entnehmen. 1.7 Termine, Meldungen, Statistik Die Termine der Stadt-/Kreismeisterschaften werden von den Ausschüssen für den Schulsport festgelegt. Für die Wettkämpfe auf Regierungsbezirksebene setzt die zuständige Bezirksregierung die Termine fest. Die Wettkämpfe auf Stadt-/Kreisebene und auf Regierungsbezirksebene müssen bis zu den von der Landesstelle für den Schulsport vorgegebenen Endterminen abgeschlossen sein. Für die Wettkampftermine auf Landesebene ist die Landesstelle für den Schulsport zuständig. Alle Termine sind dem Terminplan im Innendeckel zu entnehmen. Die Terminplanung muss mit den Terminen der Sportfachverbände abgestimmt werden. Alle Veranstaltungen des Landessportfestes der Schulen sollten möglichst am Nachmittag stattfinden, sofern ihr zeitlicher Umfang dies erlaubt. Meldungen: Die Schulen melden ihre Mannschaften fristgerecht an den zuständigen Ausschuss für den Schulsport. Nach Abschluss der Stadt-/Kreismeisterschaften übersenden die Ausschüsse für den Schulsport die Ergebnisse der jeweils zuständigen Bezirksregierung und der Landesstelle für den Schulsport.

A U S S C H R E I B U N G 33 Die Bezirksregierungen bzw. die als örtliche Ausrichter beauftragten Ausschüsse für den Schulsport senden nach Abschluss der Regierungsbezirksmeisterschaften die Ergebnisse an die Landesstelle für den Schulsport. Außerdem sind die Ergebnislisten/Protokolle/Spielberichtsbögen durch den ausrichtenden Ausschuss für den Schulsport an die jeweils für die nächste Runde zuständige Stelle zu übersenden (Durchschriften an die zuständige Bezirksregierung und an die Landesstelle für den Schulsport). Statistik: Nach Abschluss der Spielrunden bzw. Wettkämpfe auf Stadt-/Kreisebene erfassen die Ausschüsse für den Schulsport die Anzahl aller beteiligten Mannschaften in den einzelnen Sportarten und Wettkampfklassen und teilen diese der Landesstelle für den Schulsport mit. Auf dieser Grundlage erstellt die Landesstelle für den Schulsport jährlich eine detaillierte Teilnehmerstatistik. 1.8 Schiedsgericht, Einsprüche, Verstöße Der für die Durchführung einer Veranstaltung verantwortliche Ausschuss für den Schulsport bildet ein Schiedsgericht. Diesem gehören folgende drei Personen an: : Vorsitzende/Vorsitzender: Wettkampfleiterin/-leiter der jeweiligen Veranstaltung (Richtet sich der Einspruch gegen einen Fehler der Wettkampfleitung, übernimmt der Beauftragte für die entsprechende Sportart im Kreis oder das geschäftsführende Mitglied des Ausschusses für den Schulsport die Funktion der Vorsitzenden/des Vorsitzenden. Die Wettkampfleiterin/Der Wettkampfleiter gehört dann nicht dem Schiedsgericht an!) : Beisitzerin/Beisitzer Vertreterin/Vertreter des jeweils durch die Sportart beteiligten Fachverbandes, Vertreterin/Vertreter der beteiligten Schulform. Einsprüche sind spätestens einen Tag nach der Veranstaltung (Poststempel) mit schriftlicher Begründung an die Vorsitzende/den Vorsitzenden des

34 A U S S C H R E I B U N G Schiedsgerichtes (Durchschrift an die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Ausschusses für den Schulsport) zu richten. Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Einspruches. Die Entscheidung ist schriftlich den betroffenen Parteien und nachrichtlich der zuständigen Widerspruchskommission mitzuteilen. Als Grundlage für die Entscheidungen des Schiedsgerichtes gilt dieser Erlass. In Bereichen, in denen dieser Erlass keine besondere Regelung trifft, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Fachverbandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren ist ein Protokoll zu fertigen und zu den Wettkampfunterlagen zu nehmen. Für Schiedsgerichtsverfahren werden keine Gebühren erhoben. Über durchgeführte Verfahren ist der zuständigen Bezirksregierung und der Landesstelle für den Schulsport zu berichten. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Schiedsgerichts berichtet über schwere Verstöße (z.b. die Erschleichung der Startberechtigung durch falsche Angaben u. a.) auf dem Dienstweg der Bezirksregierung, die sich Maßnahmen gegenüber der betreffenden Schule (Schülerinnen/ Schülern/ Lehrkräften) vorbehält. Widersprüche gegen die Entscheidung des o. g. Schiedsgerichts sind innerhalb eines Werktages nach Eingang der Entscheidung schriftlich an die Widerspruchskommission der Veranstaltungen des Landessportfestes der Schulen" in demjenigen Regierungsbezirk, in dessen Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung stattgefunden hat, einzulegen (Durchschrift an die Bezirksregierung). Über einen Widerspruch wird innerhalb von acht Werktagen nach Eingang schriftlich und endgültig entschieden. Vorsitzende/Vorsitzender der Widerspruchskommission ist die Vertreterin/der Vertreter der Bezirksregierung (Dezernat 48). Damit über Widersprüche schnell entschieden werden kann, sind schriftliche Eingaben unmittelbar an die Anschriften der nachfolgend genannten Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden der Widerspruchskommission zu senden: : Regierungsbezirk Arnsberg Gisbert Krüger Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund Geschäftsbereich Sport

A U S S C H R E I B U N G 35 Untere Brinkstraße 81-83 44141 Dortmund Telefon: 02 31/50-115 05 Telefax: 02 31/50-115 11 E-Mail: gikrueger@stadtdo.de : Regierungsbezirk Detmold Leitender Regierungsschuldirektor Reinhard Schmitz Leopoldstr. 13-15, 32756 Detmold Tel.: 05231/71-48 05 Fax: 05231/71-82-48 05 reinhard.schmitz@brdt.nrw.de : Regierungsbezirk Düsseldorf Annette Michels Mülheimer SportService Südstr. 23 45470 Mülheim an der Ruhr Telefon: 02 08/4 55 52 11 Telefax: 0208/4 55 58 52 11 E-Mail: annette.michels@stadt-mh.de : Regierungsbezirk Köln Klaus Geylenberg Talweg 6, 51469 Bergisch Gladbach Tel.: 02202/32212 Fax: 02432/909612 klaus.geylenberg@koeln.de : Regierungsbezirk Münster Leitender Regierungsschuldirektor Thomas Michel Domplatz 1-3, 48143 Münster Tel.: 0251/411-4411 Fax: 0251/4118-4411 thomas.michel@bezreg-muenster.nrw.de

36 A U S S C H R E I B U N G 1.9 Versicherungsschutz Das Landessportfest der Schulen ist eine Schulveranstaltung. Es gelten die entsprechenden versicherungsrechtlichen Bestimmungen. An dieser Schulveranstaltung beteiligen sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer der Schulen als Teilnehmerinnen/Teilnehmer bzw. Betreuerinnen/Betreuer sowie als Organisatoren, Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter bzw. Kampfrichterinnen/Kampfrichter im Rahmen der Durchführung der Wettkämpfe. Die Schülerinnen und Schüler unterliegen dem Schutz der Schülerunfallversicherung ( 539 Abs. 1 Nr. 14, Buchstaben b) und c) der Reichsversicherungsordnung). Diese gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden. Die Träger der Schülerunfallversicherung übernehmen bei Unfällen insbesondere die entstehenden Arzt- und Krankenhauskosten. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch auf dem Weg zu und von Veranstaltungen des Landessportfestes (so genannte Wegeunfälle). Dabei ist es unerheblich, ob der Weg zu Fuß oder mit einem Beförderungsmittel (Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel, Schulbus, privater Pkw) zurückgelegt wird. In diesem Zusammenhang wird auf 46 der Allgemeinen Schulordnung (Unfallverhütung, Schülerunfallversicherung) und auf den Runderlass des ehemaligen Kultusministeriums Nordrhein-Westfalen vom 29. Dezember 1983 (BASS 18-21 Nr. 1) hingewiesen. Der Transport von Schülerinnen und Schülern bei Veranstaltungen des Landessportfestes der Schulen im privateigenen Personenkraftwagen ist gestattet. Sofern Lehrkräfte der Schule zu Veranstaltungen des Landessportfestes mit ihren privateigenen Personenkraftwagen fahren und Schülerinnen/Schüler mitnehmen, genießen Lehrkräfte und Schülerinnen/Schüler Unfallversicherungsschutz. Der Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen/Schüler ist auch gegeben, wenn Schülereltern oder volljährige Schülerinnen/ Schüler den Weg, der in einem eindeutig örtlichen

A U S S C H R E I B U N G 37 und zeitlichen Zusammenhang mit der Schulveranstaltung steht, mit einem Privatfahrzeug zurücklegen. Hinsichtlich der Haftung der Lehrerin/des Lehrers gilt im Falle eines Unfalls während der Fahrt nichts anderes als im Falle eines Unfalles während der eigentlichen Schulveranstaltung. Ein unmittelbarer Haftungsanspruch der Schülerin/des Schülers gegen die Lehrerin/den Lehrer käme nur in Betracht, wenn diese/dieser den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hätte. Als offizielle Betreuerinnen/Betreuer können an Stelle von Lehrkräften in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen volljährige Schülerinnen/ Schüler, Eltern, Übungsleiterinnen/-leiter und Trainerinnen/Trainer von der Schulleitung beauftragt werden. Sie sind dann unfallversichert, wenn sichergestellt ist, dass sie als Ersatzkraft für fehlendes Lehrpersonal eingesetzt und die entstehenden Fahrtkosten von der Schule/dem Veranstalter erstattet werden. Bei solchen Ausnahmefällen muss ein schriftlicher Auftrag der Schulleitung an die o. g. Ersatzkräfte vorliegen. Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter bzw. Kampfrichterinnen/Kampfrichter, die vom Sportfachverband zu den Veranstaltungen des Landessportfestes delegiert werden, genießen den gleichen Unfallversicherungsschutz, der ihnen beim Einsatz für Sportveranstaltungen des betreffenden Sportfachverbandes durch das Versicherungsbüro der Sporthilfe e.v. im Rahmen des Sportversicherungsvertrages des LSB Nordrhein-Westfalen gewährt wird. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die An- und Abreise (Wegeunfall) auch bei der gemeinsamen Anreise in Schülermannschaftsbussen und auf den Einsatz vor Ort.