0. Aktuelles Die Mitgliederversammlung hat am 12.10.2016 eine Anpassung der Aufnahmebeiträge und Sonderumlagen wie folgt beschlossen: 1. Übersicht Mitgliedschaften 1.1 Ordentliche Mitgliedschaften Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder gemäß Ziffer 1.2 1.5 mit voller Stimmberechtigung (siehe Satzung 10 Abs. 5). Mit der Aufnahme als ordentliches Mitglied werden Beiträge und Gebühren wie folgt fällig: 1.2 Einzel- und Partnermitgliedschaften Aufnahmebeitrag gültig ab 01.01.2016 Einzelmitgliedschaft Partnermitgliedschaft (Ehegatten oder Lebensgefährten i. S. eheähnlicher Gemeinschaft) Jahresbeitrag ab 01.01.2016 Einzelmitgliedschaft 990 Partnermitgliedschaft 890 1.3 Mitgliedschaft an Wochentagen Aufnahmebeitrag gültig ab 01.01.2016 Jahresbeitrag ab 01.01.2016 Spielberechtigung von Montag Donnerstag ab Platzöffnung bis 15:00 Uhr (letzter Abschlag) 850 Seite 1 Beitragsordnung Golfclub Teck e.v.
1.4 Mitgliedschaft für Junge Erwachsene Mitgliedschaft für junge Erwachsene im Beruf bis 30 Jahre Aufnahmebeitrag ab 01.01.2016 Jahresbeitrag 01.01.2016 600 1.5 Fernmitgliedschaft Fernmitgliedschaft gültig ab 01.01.2016 für FM zum Zeitpunkt der Neufestlegung. Für Mitglieder, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt mindestens 150 km Luftlinie vom Golfclub Teck entfernt haben. Jahresbeitrag FM Jahresbeitrag FM Partner 500 450 Jahresbeitrag FM 19-27 Jahre in Ausbildung / Studium 150 1.6 Passive Mitgliedschaft Mitglieder können ihre Mitgliedschaft, sofern sie mit ihren Beitragsverpflichtungen gegenüber dem Golfclub Teck auf dem Laufenden sind, in eine passive Mitgliedschaft wandeln. Jeweils bis zum 31.12. mit einer Änderungsfrist von 4 Wochen zum Jahresende. Eine Wiederaufnahme als ordentliches Mitglied erfolgt jeweils zu den Bedingungen der aktuellen Beitragsordnung. Die vor Beginn der passiven Mitgliedschaft bereits geleisteten Umlagen werden angerechnet. Für eine erneute Aufnahme einer ordentlichen Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag zu stellen. 100 Seite 2 Beitragsordnung Golfclub Teck e.v.
2. Befristete Mitgliedschaften Jahresschnuppermitgliedschaft Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat der Aufnahme und endet nach12 Monaten. Jahresmitgliedschaft Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat der Aufnahme 1.290 für 12 Zeitmonate 1.390 Ab dem 2. Jahr der Jahresmitgliedschaft 12 Zeitmonate 2.2 Einsteiger und Aktionsmitgliedschaften 2.2 Einsteiger und Aktionsmitgliedschaften Drei-Monatsmitgliedschaft als Schnuppermitgliedschaft Zweitmitgliedschaft für Mitglieder der Golf-Partner Clubs (Regio-Verband). Der Jahresbeitrag dieser Vollmitgliedschaft muss nachweisbar gleich oder höher sein als der vergleichbare Mitgliedsbeitrag im GC Teck. 350 600 Drei Zeitmonate, Jeweils ohne DGV-Ausweis und HCP-Führung 3. Jugendmitgliedschaft Für die Aufnahme als jugendliches Mitglied ist ein Antrag gemäß 5 der Satzung beim Golfclub Teck e.v. zu stellen. Für Kinder und Jugendliche sind Jahresbeiträge wie folgt festgelegt: - bis 12 Jahre Wenn ein Elternteil Ordentliches Mitglied ist sind Kinder bis 12 Jahre frei. - von 13 bis 18 Jahren Wenn ein Elternteil ordentliches Mitglied ist bezahlen Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahre - von 19 bis 27 Jahren 60 0 120 60 270 Jugendliche bis 27 Jahre sind, sofern in dieser Altersstufe eine Seite 3 Beitragsordnung Golfclub Teck e.v.
Ausbildung oder ein Studium andauert bzw. Wehr- oder ein Zivildienst abgeleistet wird. Der Übergang in eine jeweils nächste Altersgruppe erfolgt zu Beginn des Jahres, in dem der Jugendliche die maßgebliche Altersgrenze erreicht hat (Jahrgang). Entfällt die Voraussetzung für eine jugendliche Mitgliedschaft so ist diese Veränderung dem Golfclub Teck e.v. unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Mit Wegfall der Voraussetzungen gilt eine Jugendmitgliedschaft als beendet. Für die Aufnahme in eine Nachfolgemitgliedschaft ist gemäß Satzung ein neuer Aufnahmeantrag zu stellen. 3.1 Trainingsangebot für Jugendliche Für jugendliche Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bietet der Golfclub Teck die Möglichkeit zur Teilnahme an einem wöchentlichen Jugendtraining. Die Bedingungen und Gebühren zur Teilnahme werden vom Golfclub Teck festgelegt. Jugendliche, die den Golfclub Teck nicht als Heimatclub gewählt haben, haben keinen Anspruch zur Teilnahme. Sofern jedoch freie Trainingsplätze vorhanden sind, können diese Jugendlichen auf Antrag zu den festgelegten Gebühren und Bedingungen am Training teilnehmen. 4. Allgemeine Aufnahme- und Zahlungsbedingungen 4.1 Zahlungsfristen Aufnahmebeitrag und Umlagen sind jeweils 14 Tage nach Aufnahme in den Golfclub Teck e.v. zu zahlen. Der Jahresbeitrag ist zunächst zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Golfclub Teck, danach jeweils am 15. Januar eines Jahres fällig. Der DGV-Mitgliedsausweis wird erst nach Bezahlung des Jahresbeitrages ausgehändigt. 4.2 Verwaltungsgebühr wegen nicht erteilter Einzugsermächtigung Seit 2014 wird mit der Beitragsrechnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 zur Abdeckung des Bearbeitungsaufwandes erhoben, sofern dem GC Teck kein SEPA-Lastschriftmandat bzw. eine Einzugsermächtigung erteilt wird. 5.0 Umlage Baustein lt. 14 Absatz 3 5.1 Gültig für alle aktive, neuen und zukünftigen Mitglieder mit der Mitgliedschaft OM, PM, WT Seite 4 Beitragsordnung Golfclub Teck e.v.
Jedes oben genannte Mitglied muss 500,- Euro bezahlen, dies wird mit Kreditfreigabe /Baubeginn eingezogen. Die als Baustein eingebrachte Umlage wird dem Mitglied bei Austritt aus dem Verein vom Verein zurückerstattet. Grundlage hierfür ist, dass der Verein ein neues Mitglied, sozusagen als Ersatz gefunden hat. Dies bedeutet dass eine Erstattung der Bausteinumlage auch etwas zeitverzögert erfolgen kann. Als Grundlage und Kennzahl dient eine Mitgliederzahl von 350, es zählen, OM, PM, WT-Mitgliedschaften. Stirbt ein Mitglied, dann fällt der Baustein an den Golfclub, außer das Mitglied hat zu Lebzeiten einen Begünstigten benannt. Mitglieder die im Jahre 2016 bereits 80 Jahre sind oder 80 werden, sind von der Zahlung des Bausteins in Höhe von 500,- Euro befreit. Neumitglieder, Passive die sich wieder aktivieren lassen und noch keinen Baustein bezahlt haben müssen dies mit der Aktivierung bzw. mit dem Neueintritt bezahlen. In der Folge müssen die Mitglieder und zukünftige Neumitglieder, eine e Umlage von 100,- Euro über maximal 7 Jahre leisten. Bei Austritt aus dem Verein endet die Verpflichtung für diese Umlage im Folgejahr. Die Umlage wird zum 15. Juni eines Jahres eingezogen bzw. bei Eintritt / Aktivierung nach dem 15. Juni zusammen mit dem Beitrag. 5.2 Umlage für Junge Erwachsene Die Umlagen/Baustein für junge Erwachsene ab 19 Jahren (gültig ist der Jahrgang) beträgt 1 x 100,- Euro und werden bei Eintritt in den Status Erwachsener angerechnet. Es sind dann die restlichen 400,-Euro als Umlage/Baustein zu erbringen. In der Folge Mitgliedschaft müssen die Erwachsenen / Fernmitglieder, eine e Umlage von 100,- Euro über 7 Jahre leisten. Bei Austritt aus dem Verein endet die Verpflichtung für diese Umlage im Folgejahr. Die Umlage wird zum 15. Juni eines Jahres eingezogen bzw. bei Eintritt / Aktivierung nach dem 15. Juni zusammen mit dem Beitrag. Seite 5 Beitragsordnung Golfclub Teck e.v.