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Transkript:

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 007 / Nr. 1 Tag der Veröffentlichung: 10. Januar 007 Sechste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Anglistik an der Universität Bayreuth Vom 0. Juni 006 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Bayreuth folgende Änderungssatzung: *) 1 Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Anglistik an der Universität Bayreuth vom 5. Oktober 000 (KWMBl II 001 S. 76), zuletzt geändert durch Satzung vom 5. Februar 005 (AB UBT 006/07), wird wie folgt geändert: 1. In der gesamten Prüfungsordnung werden die Worte "University College Chester" durch die Worte "University of Chester" ersetzt.. wird wie folgt geändert: a) In Abs. 3 Satz 1 werden die Worte "sowie dringend empfohlene" gestrichen. *) Mit allen Funktionsbezeichnungen sind Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht vorgenommen.

b) Abs. 4 erhält folgende Fassung: "(4) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums zu erbringenden Leistungspunkte (LP) nach dem European Credit Transfer System gemäß 5 der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Anglistik (BASTO) beträgt 180 LP, und der erforderlichen Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden (SWS in Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen) beträgt gemäß Anhang mindestens 80 und höchstens 94 SWS." 3. 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Rubrik "Kernfach" erhält folgende Fassung: B-1 Englische/Amerikanische Literatur und Englische Sprachwissenschaft: Grundlagen B- Fachübergreifende Einheit B-3/4 Englische/Amerikanische Literatur oder Englische Sprachwissenschaft: Vertiefung B-5 Sprachpraktische Ausbildung bb) Vor dem Wort "Geschichte" wird das Wort "Europäische" eingefügt. b) In Satz 8 wird der Passus "B-LS1, B-LS3/4" durch den Passus "B-1, B-3/4" ersetzt. 4. 4 wird wie folgt geändert: a) Es wird folgender Abs. 4 neu eingefügt: (4) Die Prüfungskommission berichtet regelmäßig dem Fachbereichsrat über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der Prüfungs- und Studienordnung." b) Die bisherigen Abs. 4 und 5 werden die Abs. 5 und 6. 5. In 1 Abs. 3 Satz wird der Passus "8 Maluspunkten" durch die Worte "vier Maluspunkten" ersetzt. 6. 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Das Wort "Fachprüfung" wird durch die Worte "für die Gesamtnote relevanten Teilprüfung" ersetzt. b) Die Zahl "36" wird durch die Zahl "180" ersetzt.

c) Es werden folgende Sätze und 3 angefügt: Die Teilgebiete gemäß 9 BASTO sind nachzuweisen. 3 Über Ausnahmen entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission auf begründeten Antrag." 7. 9 wird wie folgt geändert: a) In Abs. erhält die Tabelle folgende Fassung: Zu ersetzende Studien- oder Prüfungsleistung ANGB-S1..1 Proseminar ANGB S1.. Zu erbringende Studien- oder Prüfungsleistung Zusätzliche Lehrveranstaltung L (4 LP) Zusätzliches Proseminar L mit Klausur b) Abs. 3 erhält folgende Fassung: "(3) Im Kernfach sind folgende für die Gesamtnote relevanten Teilprüfungen abzulegen: Introduction to English and American Literary Studies oder Introduction to American Literary / Cultural Studies Proseminar B-L1.. mit Hausarbeit Statt Proseminar ANGB-S1..: Zusätzliches Seminar L mit Klausur Mündliche Prüfung." 8. 35 Abs. 1 erhält folgende Fassung: "(1) 1 Die Prüfungen und das Studienprogramm richten sich nach den Bestimmungen dieser Prüfungsordnung und der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Anglistik. Abweichungen von den vorgesehenen Prüfungs- und Studienleistungen der in Satz 1 genannten Ordnungen sowie die Prüfungsgegenstände der Kombinationsfächer im Sinne des 3 bestimmen sich nach Maßgabe des Anhangs dieser Prüfungsordnung. 3 Die Bestimmung in 7 Abs. 7 Satz 5 BASTO gilt nicht für Studenten in diesem Austauschprogramm. 4 Die Prüfungskommission kann Ausnahmen von den in den Sätzen 1 und genannten Bestimmungen, die durch curriculare Änderungen begründet sind, zulassen."

9. Anhang erhält folgende neue Fassung: "BA Anglistik Prüfungsordnung Anhang : Module und Leistungspunkte Fachausrichtung: ANG = Anglistik ANG-L = Englische/Amerikanische Literatur ANG-S = Englische Sprachwissenschaft AM = Amerikanistik In Kombination mit Ko1-7: Übersicht Bereich a) LP: Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise b) LP: und Vorbereitung, Praktikum/Ausland c) LP: Für die Gesamtnote relevante Prüfungsleistungen und Vorbereitung ANG/AM (Kernfach) 5 34 3 109 BA Basis 8 4 -- 1 Praktikum / Ausland 10 10 Ko1-3, Ko5-7 c. 30* c. 5* 14 49 (Kombinationsfach) Ko4 30 19 49 (Kombinationsfach) Summe (mit Ko1-3, 90 55 35 180 Ko5-7) Summe (mit Ko4) 90 50 40 180 Summe * Die genaue Verteilung der LP im Kombinationsfach innerhalb dieser Kategorien richtet sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung des Faches. In Kombination mit Ko8: (a) In Kombination mit Ko8 (1)*: Übersicht Bereich a) LP: Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise b) LP: und Vorbereitung, Praktikum/Ausland c) LP: Für die Gesamtnote relevante Prüfungsleistungen und Vorbereitung ANG/AM (Kernfach) 66 48 3 137 BA Basis 8 4 -- 1 Praktikum / Ausland 10 10 Ko8 (1) 6 16 (Kombinationsfach) Summe 80 64 37 181 * Ko8(1): verbindliche Veranstaltungen gemäß der entsprechenden Prüfungsordnung 4 (1); Detailregelung zur LP-Vergabe: siehe Anmerkung 3 zu diesem Anhang. Summe

(b) In Kombination mit Ko8 ()*: Übersicht Bereich a) LP: Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise b) LP: und Vorbereitung, Praktikum/Ausland c) LP: Für die Gesamtnote relevante Prüfungsleistungen und Vorbereitung ANG/AM (Kernfach) 5 34 3 109 BA Basis 8 4 -- 1 Praktikum / Ausland 10 10 Ko8 () 34 16 50 (Kombinationsfach) Summe 94 50 37 181 * Ko8(): empfohlene Veranstaltungen gemäß der entsprechenden Prüfungsordnung 4 (). Summe SWS LP (a & b) LP (c) Anforderungen und Bemerkungen MODUL Modulstufe Veranstaltung Fachausrichtung Fachsemester (Empfehlung) Englische/ Amerikanische Literatur und Englische Sprachwissenschaft: Grundlagen B-1 Grundlagen L1.1 ANGB-L1.1 Übung: Introduction to English and American Literary Studies ANG-L Relevant für Prüfungsgesamtnote: Klausur 1

Grundlagen S1.1 Grundlagen L1. AMB-L1.1 ANGB-S1.1 ANGB- L1..1 Übung: Introduction to American Literary Cultural Studies Übung: Introduction to English Linguistics 1 Vorlesung mit integrierter Übung: Survey of English/ American/... Literature AM ANG-S Relevant für Prüfungsgesamtnote: Klausur ANG-L + Benoteter Leistungsnachweis 1 AMB-L1..1 Vorlesung mit integrierter Übung: Survey of American Literature AM + B-L1.. Proseminar L Relevant für Prüfungsgesamtnote: Hausarbeit Grundlagen S1. ANGB- S1..1 ANGB-S1.. Übung: Introduction to English Linguistics Proseminar ANG-S ANG-S + Benoteter Leistungsnachweis Relevant für Prüfungsgesamtnote: Hausarbeit Zulassungsvoraussetzung: S1.1 Modulprüfung Grundlagen (L): L1.1 Klausur + L1.. Hausarbeit Modulprüfung Grundlagen (S): S1.1 Klausur + S1.. Hausarbeit 3

Submodul B Wahlpflichtveranstaltungen L, ANG-S 6 3x(+) Unbenotete Leistungsnachweise 1-3 Studienelement Basis 1 BA-Basis 1 Übung (EDV) EDV und Multimedia 4 4+ 1 Studienelement Basis BA-Basis Übung/Seminar Übung/Seminar Schreiben und Präsentieren +1 +1 BA-Basis Modulprüfung: Je 1 benoteter Leistungsnachweis Basis 1, Basis -3 Fachübergreifende Einheit B- Wahlpflichtveranstaltungen ANG Verschiedene Fachrichtung en 8 4x(+) Unbenotete Leistungsnachweise 3-6 AM Romanistik oder Soziologie 4 x(+) Verschiedene Fachrichtung en 4 x(+)

Englische/ Amerikanische Literatur oder Englische Sprachwissenschaft: Vertiefung B-3 B-3/4 B-3.1 Hauptseminar L oder ANG-S + Zulassungsvoraussetzung für L: L1.; für ANG- S: S1.; für alle Fachausrichtungen: Submodul Unbenoteter Leistungsnachweis 4 Wahlpflichtveranstaltung Hauptseminar B-3. L oder ANG-S + Unbenoteter Leistungsnachweis 4 Relevant für Prüfungsgesamtnote: Hausarbeit Zulassungsvoraussetzung für Hausarbeit: Grundlagen L für L, Grundlagen S für ANG-S 4/5 4 B-4 B-4 Wahlpflichtveranstaltung Projektseminar Wahlpflichtveranstaltung L oder ANG-S + 0+4 + Unbenoteter Leistungsnachweis B-3 Modulprüfung: 3. Hausarbeit Benoteter Leistungsnachweis Unbenoteter Leistungsnachweis B-4 Modulprüfung: Projektresultat 4-6 Mündliche Prüfung B L oder ANG-S 4 Relevant für Prüfungsgesamtnote 4-6

Zulassungsvoraussetzung für L: Grundlagen L; für ANG-S: Grundlagen S Sprachpraktische Ausbildung Sprachpraxis 1.1 Sprachpraxis Sprachpraxis 3 Sprachpraxis 1. Sprachpraxis 4 B-5 B-5.1.1 B-5. B-5.3 B-5.1. B-5.4 Übung: Grammar Übung: Essay 1 Übung: Pronunciation Übung: Listening and Speaking Übung: Business English Übung: Essay and Genre competence Übung: Translation German-English Übung: Translation English-German Sprachpraktische Ausbildung Sprachpraktische Ausbildung Sprachpraktische Ausbildung Sprachpraktische Ausbildung +0,5 +0,5 +0,5 +0,5 B5.1.1 Modulprüfung: benotete Leistungsnachweise 1 1/ B5. Modulprüfung: benotete Leistungsnachweise +0,5 1/3 B5.3 Modulprüfung: Benoteter Leistungsnachweis +0,5 4 +0,5 +0,5 B5.1. Modulprüfung: Benoteter Leistungsnachweis 5/6

B5.4 Modulprüfung: benotete Leistungsnachweise Studienelement Praktikum / Ausland B Praktikum / Ausland Berufspraktikum / Auslandsaufenthalt 0+10 Zeugnis, Bericht Abschlussarbeit B L oder ANG-S 7 Relevant für Prüfungsgesamtnote Nach 5. Semester Zulassungsvoraussetzung: B-3 Modulprüfung Anmerkung 1: Die Leistungsnachweise werden in 8 der B.A.-Studienordnung erläutert. Die LP für ein Modul werden in der Regel zugeteilt, sobald eine Modulprüfung vollständig abgelegt ist. Das Submodul und die Fachübergreifende Einheit bestehen aus Wahlpflichtveranstaltungen. Modulprüfungen sind zum Teil gemäß diesem Anhang für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote relevant. Die Benotung in den entsprechend ausgewiesenen Teilprüfungen wird gemäß 18 B.A.-Prüfungsordnung in die Berechnung der Prüfungsgesamtnote einbezogen. Anmerkung : Praktikum/Ausland: Anrechnung ausländischer Studienleistungen auf einzelne Module ist zusätzlich möglich. Anmerkung 3: Werden im Kombinationsfach Europäische Geschichte nur die verbindlichen Veranstaltungen (gemäß der entsprechenden Prüfungsordnung 4 (1)) gewählt, so sind im Submodul bzw. B-3/4 weitere 7x(+) LP Wahlpflichtveranstaltungen nachzuweisen. Kombinationsfächer Ko1+ Moduldefinitionen entsprechend den Fachkulturen jedes Kombinationsfaches.

Besondere Bestimmungen zum Studium Abschnitt II für die Studenten aus Chester: Abweichend von den in 35 Abs. 1 Satz 1 B.A.-Prüfungsordnung genannten Bestimmungen - entfallen Studienleistungen in der Regel wie folgt: B-: 1 LP; B-3: 4 LP Wahlpflichtveranstaltung; ANG/AM B-5.4: 5 LP. - sind im Fach Interkulturelle Germanistik (Deutsch als Fremdsprache) Studien- und Prüfungsleistungen wie folgt nachzuweisen: Veranstaltung Modul Fachschwerpunkt LP (für LP (für Bemerkungen (mit Themenbereich) SWS Lehr- gesamtverannotenrelevante Prüstaltungenfungen) IG-JB1.1.1 V Interkulturelle Kommunikation interk. Kompetenzen (Vorarbeit während des 3. Fachsemesters als Distance Learning) IG-JB1.1 Dt. Gegenwarts-sprache u. interkulturelle Kommunikation: Grundlagen 3 für Gesamtnote relevant Fachsemester (Empfehlung) 4 IG-JB1.1. PS zur dt. Gegenwartssprache und ihrer Vermittlung (Grammatik) + 4 IG-JB1.1.3 PS zu interkulturellen Kompetenzen in Unterricht und Weiterbildung 3 für Gesamtnote relevant 4 IG-JB1.1.4 PS zur Einführung in die Diskurslinguistik

+ 4 Modulprüfung IG-JB1.1: IG-JB1.1.3 IG-JB1..1 PS zu Problemen interkultureller Kommunikation IG- JB1. Vertiefung + Zulassungsvoraussetzung für IG-JB1.: IG-JB1.1 5 IG-JB1.. HS zur interkulturellen Kommunikation mit Deutschsprachigen IG-JB.1 PS zur deutschen Kultur und zu Fremdperspektiven IG-JB..1 S Schlüsselbegriffe der Interkulturellen Germanistik (als eigener Schwerpunkt in IG-M1., BA- Kombinationsfach) IG-JB Kultur- und fremdsprachenbezogene Aspekte des Studiums der interkulturellen Germanistik 5 + 3 (Hausarbeit): für Gesamtnote relevant Modulprüfung IG-JB1.: IG-JB1.. Hausarbeit Zulassungsvoraussetzung für IG-JB: IG-JB1.1 für Gesamtnote relevant 5 5 5 IG-JB.. PS zur Fachsprache und Berufskommunikation in internationalen Teams 1 1+ 5

SUMME 17 17+10 14 Modulprüfung IG-JB: IG-JB..1 und IG-JB..

1 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studenten, die nach dem In-Kraft-Treten der Satzung mit dem Studium beginnen. 3 Die übrigen Studenten können auf Antrag ihr Studium nach dieser Satzung gestalten. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Universität Bayreuth vom. März 006 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 6. April 006, Az.: X/3-5e69eXIII-10b/14 75. Bayreuth, 0. Juni 006 UNIVERSITÄT BAYREUTH DER PRÄSIDENT Professor Dr. Dr. h.c. H. Ruppert Diese Satzung wurde am 0. Juni 006 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 0. Juni 006 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 0. Juni 006.