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Transkript:

1. Warum wird eine gesplitteteabwassergebühr eingeführt? -bisher wurde die Abwassergebühr nach der im Haus über den Wasserzähler gemessenen Frischwassergebühr (Trinkwassermenge=Abwassermenge) berechnet, unabhängig davon, ob von Dächern und befestigten Flächen auch Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird oder nur Schmutzwasser, -in der bisherigen Abwassergebühr sind aber auch Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten -im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 02.09.2009 wurde der sogenannte Frischwassermaßstab für die Umverteilung der Niederschlagswasserkosten für unzulässig erklärt Die Gemeinde Walluf wird die gesplittete Abwassergebühr ab 01.01.2012einführen. Das heißt Schmutzwasser wird wie bisher nach Trinkwasserverbrauch( /m³) berechnet, Niederschlagswasser nach den versiegelten Flächen, die direkt und indirekt an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Flächen. 2. Was ist unter direktem bzw. indirektem Anschluss an die Kanalisation zu verstehen? Als an die Kanalisation angeschlossene bebaute und befestigte Flächen (Dachflächen, Hofflächen, Wege, Terrassen u. ä. ) gelten diejenigen, von denen aus das Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt, weil es -über einen unterirdisch verlegten Abwasserhausanschluss (direkt, z. B. von Dächern) oder -bei Ausnutzung des natürlichen Gefälles oberirdisch (indirekt, z. B. von Wegen Einfahrten u. ä.) in die Kanalisation abgeleitet wird. Die Flächen gelten auch dann als angeschlossen, wenn eine Zisterne mit einem Überlauf an die Kanalisation angeschlossen ist. 3. Wie wird die gesplittete Abwassergebühr ermittelt? Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung werden in die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung aufgesplittet. Die Berechnung der Kosten der Schmutzwasserbeseitigungerfolgt weiterhin über die gemessene Frischwassermenge. Die Berechnung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigungwird zukünftig auf der Grundlage der versiegelten Flächenpro Grundstückerfolgen. 1

4. Warum wird nicht die eingeleitete Regenmenge (in Liter oder m³) berücksichtigt? Die Messung der eingeleiteten Niederschlagswassermenge ( Wirklichkeitsmaßstab ) würde-wie übrigens auch die Messung der Schmutzwassermenge- zu einem sehr hohen technischen Aufwand und damitweiteren Kosten führen. Für die Gebührenerhebung ist der Wahrscheinlichkeitsmaßstab -Frischwassermaßstab bei der Schmutzwasserberechnung -Flächenmaßstab bei der Niederschlagswasserberechnung ausreichend. Es handelt sich um ein Solidarprinzip. Es wird davon ausgegangen das Niederschlag gleichverteilt auf alle Grundstücke der Gemeinde fällt. Damit hat jeder Grundstückseigentümer für den auf seine gebührenpflichtige Fläche entfallenen Kostenanteil zu leisten. 5. Wie wird der Gebührensatz ermittelt? Auf der Grundlage der grundstücksweise ermittelten angeschlossenen Fläche (Erfassungsbogen) und der kalkulatorisch ermittelten Gesamtkosten für die Niederschlagswasserbeseitigung wird der Gebührensatz in /m² berechnet. 6. Wie erfolgt die Flächenermittlung? / Warum sind kürzlich bebaute Flächen nicht dargestellt. Die Ermittlung der versiegelten Flächen erfolgte auf Grundlage von Luftbildern aus der letzten Befliegung über Walluf. Der beigefügte Lageplan zeigt, soweit erkennbar, die versiegelten Flächen. Im Erfassungsbogen sind diese Flächen einzeln in m² erfasst.diese Flächen sind durch Sie zu korrigieren. Ihre Aufgabe ist es, zu überprüfen, ob die ausgewiesenen Flächen in die öffentliche Kanalisation entwässern. (ggf. m² in der dafür ausgewiesenen Spalte korrigieren) und die jeweilige Versiegelungsart anzukreuzen. Nur die direkt oder Indirekt in diekanalisation entwässernden Flächen sind gebührenrelevant. Je nach Versiegelungsart versickert mehr oder weniger Niederschlagswasser, so dass auch unterschiedliche Niederschlagswassermengen in die Kanalisation gelangen. In der späteren Satzung werden (gebührenreduzierende) Abflussfaktorenfür die einzelnen Versiegelungsartenfestgeschrieben. 2

7. Was ist bei der Verwendung von Luftbildern mit dem Datenschutz? Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind gewährleistet. Die Luftbilder werden in einer zweckdienlichen Dateigespeichert, die ausschließlich der Erfassung von Flächendaten der zu veranlagendengrundstücke im Hinblick auf die Splittung der Abwassergebühr in eine Niederschlags-und eine Schmutzwassergebühr dient. 8. Können durch die Gemeinde Walluf falsche Angaben festgestellt werden? Bei den mittels Luftbild ermittelten Flächendaten handelt es sich um Istwerte aus der letzten Befliegung über das Gemeindegebiet. Korrigierte Werte können in der Spalte Bemerkungen kurz begründet werden (z. B. Abriss, Neubau, Terrassenfläche entwässert in angrenzende Gartenfläche u.ä.) Bei unplausiblen Abweichungen zwischen Überfliegungsdaten und der durch den Eigentümer korrigierten Fläche erfolgt eine Überprüfung durch die Verwaltungvor Ort. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie im Übrigen, die Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. 9. Muss ich mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zukünftig mehr bezahlen? Die gesplittete Abwassergebühr an sich führt nicht zu einergebührenerhöhung sondern zu einer Aufteilung in Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr. Wie sich die Kosten für den Einzelnen auswirken, ist abhängig vom Verbrauchsverhalten sowie von der Größe der Fläche, von der Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Wer kein Niederschlagswasser einleitet wird zukünftig weniger bezahlen. Wer einen geringen Frischwasserverbrauch hat, dafür aber große Flächen wird mehr bezahlen. Eine genaue Aussage zur Höhe der Gebühren kann erst nach Auswertung der angeschlossenen Flächen und der sich anschließenden Kalkulation gemacht werden. 3

10. Wie verhält es sich mit Grundstücken, auf denen kein Frischwasserverbrauch stattfindet und die bisher keine Abwassergebühren bezahlthaben? Ist das Grundstück z. B. mit einer Garage oder einem Schuppen bebaut, von welchen Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet wird, werden zukünftig für diese angeschlossenen Flächen Niederschlagswassergebührenberechnet. 11. Die eingetragenen Flächen sind für mich nicht nachvollziehbar! Bitte tragen Sie für jede angegebene Teilfläche die korrekten Flächen ein.begründen bzw. erläutern Sie in einem kurzen Schreiben die Abweichungen. 12. Muss ich den Erfassungsbogen ausfüllen und zurückschicken? Im Erfassungsbogen wird davon ausgegangen, dass alle erfassten Flächen ohne Abschläge in die Kanalisation entwässern. Ein Ankreuzen der Befestigungsart kann zur Minderung der angeschlossenen und damit zu berechnenden Fläche führen. Ebenso die Angabe von Flächen die über eine mindestens 1m³ große Zisterne mit Überlauf entwässern. Werden keine Korrekturen vorgenommen, braucht der Erfassungsbogen nicht zurückgegeben werden. Es wird dann standardmäßig von einergeschlossenen Dachfläche bzw. von einer vollständig versiegelten Fläche ausgegangen. 13. Wie wirkt sich der Einsatz einer Regentonne, Zisterne oder Ähnliches auf die zu berechnende Fläche aus? Für die Anerkennung von Ermäßigungen beim Einsatz von Regenwasserspeichern gelten besondere Regeln. Beim Einsatz von Regenwasserspeichern, die keinen Anschluss (Notüberlauf) an die Kanalisation besitzen, werden die angeschlossenen Flächen nicht in die Berechnung einbezogen. 4

Aber auchzisternen mit einem Mindestfassungsvermögen von 1 m³ (1000 Liter) und einem Anschluss (Notüberlauf) in die Kanalisation führen zur Reduzierung der angeschlossenen gebührenrelevanten Fläche. So werden bei -Nutzung des Regenwassers im Garten von der versiegelten Fläche 10 m²je m³fassungsvolumen -bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb (WC-Spülung, Waschmaschine)20 m²je m³fassungsvolumen -bei Gartenbewässerung und Regenwassernutzung 22 m² je m³ Fassungsvolumen, aber maximal bis zur tatsächlich versiegelten Fläche, abgezogen. 14. Warum soll ich ankreuzen, wie meine Hofflächen und Wege befestigt sind? Das dient der Erfassung von gebührenreduzierenden Besonderheiten. Da das Niederschlagswasser je nach Versiegelungsart mehr oder weniger versickert und damit auch unterschiedliche Mengen in die Kanalisation gelangen, werden für die verschiedenen Versiegelungsarten Abflussfaktoren festgesetzt: Flachdächer, geneigte Dächer 1,0 Kiesdächer 0,5 Gründächer ( Aufbaudicke bis 10 cm) 0,5 Gründächer (Aufbaudicke größer 10 cm) 0,3 Beton-, Schwarzdecken (Asphalt,Teer u.ä. ) mit Fugendichtung 1,0 Pflaster Pflaster und Platten ohne Fugenverguss(bis 15 mm Fugenbreite) 0,7 Pflaster und Platten ohne Fugenverguss(größer 15 mm Fugenbreite) 0,6 wassergebundene Decken aus Kies, Splitt, Schlacke u. ä. 0,5 Porenpflaster oder ähnlich wasserdurchlässiges Pflaster 0,4 Rasengittersteine 0,2 15. Wie erkenne ich, ob mein Regenwasser in die Kanalisation läuft? Das ist aus den Bauunterlagen ersichtlich. Überprüfen Sie, wo Ihre Dachentwässerungen angeschlossen sind und ob eventuell genutzte Zisternen (>= 1m³) einen Notüberlauf haben. Bei indirekt angeschlossenen Flächen gelangt das 5

Regenwasser oberirdisch (Gefälle) in die Straßeneinläufe und somit in die Kanalisation. 16. Was ist der Unterschied zwischen Pflaster ohne Fugenverguss und Porenpflaster? Bei Pflaster ohne Fugenverguss wird Niederschlagswasser über die Fugen zwischen den Pflastersteinen in den Untergrund geleitet, wohingegen Porenpflaster ein großporiger wasserdurchlässiger Betonsteinist, durch den das Niederschlagswasserauch hindurchsickert, 17. Woher kommen die Abflussfaktoren? Grundlage ist die rechtlich geprüfte Mustersatzung des hessischen Städte-und Gemeindebundes von 2003, die sich an der DIN 1986-100 orientiert. 18. Welche Seiten muss ich bis 31.01.2012 zurückschicken? Ab Seite 5 (Kopie für eigene Unterlagen nicht vergessen!) 19. Wohin soll der Erfassungsbogen geschickt werden? Gemeinde Walluf im Rheingau, Rathaus Mühlstr. 40 65396 Walluf im Rheingau 20. Was passiert nach der Rückgabe der Erfassungsbögen? Nach Auswertung der Erfassungsbögen erfolgt die Kalkulation der Gebührensätzefür Schmutz- und Niederschlagswasser. Diese werden anschließend in der Abwassersatzung festgesetzt und veröffentlicht. 6

Anfang 2012 erhalten Sie einen Vorausleistungsbescheid (Niederschlagswasser und Schmutzwasser) mit den zu zahlenden Abschlägen für 2012. Diese wurden pauschal ermittelt. Anfang 2013 erhalten Sie den Bescheid mit der Abrechnung nach Ihren tatsächlichen Verhältnissen auf der Grundlage der gemachten Angaben. 21. Kann ich den Erfassungsbogen auch per mail oder Fax zurücksenden? Nein! Es wird der Bogen mit der Originalunterschrift benötigt! bei Diskussionen: klassisches Fax (kein PC-Fax) geht in Ausnahmefällen, 22. Ich habe eine Eigentumswohnung (oder bin Miteigentümer) und habe einen Erfassungsbogen erhalten; was soll ich tun! Bitte übergeben Sie die Unterlagen Ihrem Verwalter! 23. Ich habe für mein Grundstück keinen Erfassungsbogen erhalten? Wird zugeschickt! Bitte Lagebezeichnung des Grundstücks, Anschrift des Eigentümers und wenn möglich Flur und Flurstück aufnehmen (zwecks Weiterleitung an Fa. ntr) 24. Ich habe den Erfassungsbogen für ein falsches Flurstück erhalten! Er soll das richtige Flurstück angeben und wenn möglich den Eigentümer des falschen Flurstücks (Nachbar o.ä.)benennen. 7

25. Ich habe eine Brauchwasseranlage und verwende Regenwasser im Haushalt. An wen muss ich mich wegen des Wasserzählereinbaus wenden? Gibt es einen persönlichen Ansprechpartner für technische Datails vor Ort? Bauamt der Gemeinde Walluf Anmerkungen/ Hinweise Für die Mitarbeiter wird ein Zugriff auf die durch Überfliegung ermittelten Flächendaten der einzelnen Grundstücke eingerichtet, so dass eine individuelle Hilfe beim Ausfüllen des Erfassungsbogens gegeben werden kann. (Solange der Zugriff nicht möglich ist bitte das Muster des Erfassungsbogens zu Hilfe nehmen) Wenn ein Kunde sich bei den versiegelten Flächen nicht sicher ist, welche Versiegelungsart er ankreuzen soll, kann er im Einzelfall auch ein Foto beilegen. Für die Regenwassernutzung im Haushalt ist der Gemeindeverwaltung ein gesondertes Schreiben mit detaillierten Angaben zuzusenden. Wenn Kundenanfragen nicht beantwortet werden können, bitte Liste mit Anliegen, Name, Anschrift undtelefonnummer führen! Ggf. den Kunden daran erinnern, dass Kontrolle und wenn erforderlich Korrektur in seinem eigenen Interesse sind! Sollte ein Kunde keinen Erfassungsbogen erhalten haben, bitte Name und Anschrift aufnehmen! Kunde soll sich eine Kopie des Erfassungsbogens machen! Vom 19.12. bis 20.12.2011 und 12.01. bis 13.01.2012 finden im Vereinshaus Niederwalluf, Rheinstr. 1, 65396 Walluf jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:30und 14:00 bis 18:00 Uhr Bürgersprechstunden zwecks Hilfe zum Ausfüllen des Erfassungsbogens statt. 8