Informationen für den Juniorenbereich. Spielberechtigung, Spielerpass, Vereinswechsel. Dezember Folie 1

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Transkript:

Informationen für den Juniorenbereich Spielberechtigung, Spielerpass, Vereinswechsel Dezember 2016 Folie 1

Spielberechtigung Spielerpass Vereinswechsel Folie 2

Erlangen einer erstmaligen Spielberechtigung: Was ist nötig? Antrag Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis (Download auf www.hfv-online.de) Kopie der Geburtsurkunde Aktuelles ärztliches Attest!!!ACHTUNG!!! Achtung: Bei ausländischen Kindern im Alter zwischen 10 und 18 Jahren müssen weitere Unterlagen beigefügt werden (Kopie eines Ausweisdokumentes, Zusatzformular, Meldebestätigung) Präsentation Fußball mit Flüchtlingen Folie 3

Vereinswechsel bei Junioren/Juniorinnen Abmeldefrist 01. bis 30. Juni Abmeldeverfahren: Eingeschriebene Postkarte (Vordruck dazu auf HFV- Homepage) mit Einschreiben National oder per Einschreiben mit Rückschein. Bestätigung der Abmeldung durch abgebenden Verein auf der Rückseite des Spielerpasses (Tag des letzten Spiels unbedingt eintragen)!!!einschreiben Einwurf unwirksam!!! Folie 4

Reaktion auf die Abmeldung Herausgabe des Spielerpasses innerhalb von 14 Tagen (auch bei gesperrten Spielern) nach der Abmeldung ( 120 Nr. 1 d) Empfänger: Spieler Neuer Verein Passstelle per Empfangsbescheinigung/Einschreiben per Empfangsbescheinigung/Einschreiben per Einschreiben Folie 5

Was passiert dann mit dem Pass? Ist die Anschrift des neuen Vereins oder des Spielers nicht bekannt Spielerpass immer per Einschreiben an die Passstelle Beste, schnellste und einfachste Lösung = Abmeldung Online (Pass nicht verschicken, sondern als ungültig markieren und archivieren) Nie auf die Verhandlungstaktik eines Spielers oder des aufnehmenden Vereins einlassen Fristversäumnis möglich! Ansonsten gebührenpflichtige Anforderung durch die Passstelle und eventuell Freigabe des Spielers ( 120 Nr. 1 d) Absatz 2 Spielordnung Folie 6

Spielberechtigung bei Abmeldung innerhalb der Abmeldefrist Jugendspieler: Abmeldung im Zeitraum vom 01.06. - 30.06. Abmeldung im Zeitraum vom 01.06. - 30.06. Abgebender Verein erteilt Freigabe Freundschaftsspiele: Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Wechselunterlagen Pflichtspiele: Frühestens 01. Juli Abgebender Verein erteilt keine Freigabe Freundschaftsspiele: Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Wechselunterlagen Pflichtspiele: Frühestens 01. November Folie 7

Wartefristen/Entschädigungszahlungen Wechsel mit Freigabe Pflichtspiele ab dem 01. Juli Wechsel ohne Freigabe Pflichtspiele ab dem 01. November Nachträgliche Freigabe kann bis zur Altersklasse A-Junior jüngerer Jahrgang bis zum Ende der Wartefrist vorgelegt werden Entschädigungszahlung ab der Altersklasse D-Junioren/innen. Beträge dazu in 26/26 a) Jugendordnung E-, F- und G-Junioren sind beim Wechsel von der Entschädigungszahlung ausgenommen (Freigabe kann nicht verweigert werden). Für die Zuordnung der Altersklasse gilt der Zeitpunkt der Abmeldung. In den Altersklassen F- und G-Junioren/innen finden nur Freundschaftsspiele statt Folie 8

Spielberechtigung bei Abmeldung außerhalb der Abmeldefrist Jugendspieler: Abmeldung im Zeitraum vom 01.07. 31.05. Abgebender Verein erteilt Freigabe Freundschaftsspiele: Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Wechselunterlagen Pflichtspiele: Drei Monate nach dem Tag der Abmeldung Abmeldung im Zeitraum vom 01.07. 31.05. Abgebender Verein erteilt keine Freigabe Freundschaftsspiele: Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Wechselunterlagen Pflichtspiele: Sechs Monate ab dem Tag des letzten Spiels Folie 9

Wegfall der Wartefrist 27 Jugendordnung 1. Spieler hat sechs Monate kein Pflichtspiel ausgetragen 2. Spieler kehrt nach vollzogenem Wechsel in der dafür vorgesehenen Frist, mit Abmeldung bis zum 31.10. des Jahres, zum Stammverein zurück; unabhängig von der Freigabe, keine Wartefrist für Pflichtspiele im Stammverein 3. Neugründung oder Erweiterung einer JSG; Spielrecht ohne Wartefrist nur bei Zustimmung des abgebenden Vereins 4. Fehlende Spielmöglichkeit in der Altersklasse; ohne Freigabe in der Zeit vom 01.07. bis zum 30.09. möglich. Vom 01.10. bis zum 31.03. des Folgejahres nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins. Voraussetzung in Fall 3 und 4 Abmeldung nach Einstellung des Spielbetriebs, Vorlage der Bestätigung KJW über fehlende Spielmöglichkeit Folie 10

Zweitspielrecht Junioren 28 Jugendordnung Fehlende altersgerechte Spielmöglichkeit in einer Juniorenmannschaft (Stammverein) Das Zweitspielrecht ist zwischen dem Stammverein und dem Gastverein zu vereinbaren und gilt nur für die Altersklasse Formular im Downloadbereich HFV-Homepage Bestätigung KJW ist notwendig In der Zeit vom 01.07. bis zum 30.09. In der Zeit vom 01.10. bis zum 31.03. OHNE Freigabe des Stammvereins nur MIT Freigabe des Stammvereins Beantragung des Zweitspielrechts erst nach Mannschaftmeldung möglich! Spielrecht für den Stammverein bleibt bestehen Beantragung nur bis 31. März des laufenden Spieljahres Folie 11

Zweitspielrecht Juniorinnen 28 a Jugendordnung Fehlende altersgerechte Spielmöglichkeit in einer Juniorinnenmannschaft (Stammverein) Das Zweitspielrecht ist zwischen dem Stammverein und dem Gastverein zu vereinbaren und gilt nur für die Altersklasse Formular im Downloadbereich HFV-Homepage Bestätigung KJW ist notwendig In der Zeit vom 01.07. bis zum 30.09. In der Zeit vom 01.10. bis zum 31.03. OHNE Freigabe des Stammvereins nur MIT Freigabe des Stammvereins Beantragung des Zweitspielrechts erst nach Mannschaftmeldung möglich! Spielrecht für den Stammverein bleibt bestehen Beantragung nur bis 31. März des laufenden Spieljahres Folie 12

Einsatz von A-Junioren in Seniorenmannschaften 29 Jugendordnung Grundsätzlich alle A-Junioren des älteren Jahrgangs. Ist der Spieler volljährig, bedarf es keines zusätzlichen Eintrags im Spielerpasses; vorliegender Pass ist auch für Seniorenspiele gültig Spieler gehört dem älteren Jahrgang an (ab neuem Spieljahr 01.07.) ist aber noch nicht volljährig; Spielerpass, Attest vom Arzt, Einverständniserklärung der Eltern und Antrag auf Spielberechtigung an die Passstelle Folie 13

Einsatz von A-Junioren in Seniorenmannschaften 29 Jugendordnung A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, wenn der Spieler Auswahlspieler einer HFV- oder DFB- Auswahlmannschaft ist und mindestens sechs Monate vor Beantragung der Seniorenspielberechtigung, in dieser eingesetzt wurde. Antrag, Spielerpass, Attest vom Arzt und Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sind einzureichen Über Einzelfälle nach 29 Nr. 3 der Jugendordnung entscheidet der Verbandsjugendausschuss. Folie 14

Einsatz von A-Junioren in Seniorenmannschaften 29 Jugendordnung Saison 16/17 Jahrgang 1998 (älterer Jahrgang) Jahrgang 1999 (jüngerer Jahrgang) U-18 Mit Attest des Arztes und Zustimmung der Eltern Volljährig Folie 15

Einsatz von B-Juniorinnen in Frauenmannschaften 30 Jugendordnung Grundsätzlich können nur B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs nach Vorlage des Spielerpasses, der Einverständniserklärung der Eltern, eines Antrags auf Spielberechtigung und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes das Spielrecht erhalten. B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs sind ausgenommen. Über Einzelfälle nach 30 Nr. 2 der Jugendordnung entscheidet der Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball. Folie 16

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Passstellen Team Folie 18 17.11.2016 Hessischer Fußball-Verband Präsentation