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Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Punkt 16 zu entnehmen.

Transkript:

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Gipsplatte gem. DIN 18180: Typ GKB, GKF, GKBi, GKFi Gipsplatte nach DIN EN 520: Typ A, D, DF, H2, DFH2, Produktname: LaGyp (01, 02), LaFlamm (03, 04), LaFire (16), LaMassiv (05, 06), LaCurve (36), LaDeko (12, 13), LaLegra (07, 08), LaShop (47, 48, 49, 50) Calciumsulfat-Dihydrat CaSO 4 x 2 H 2 O mit Zusätzen 1.2 REACH Registriernr. CAS-Nr.: 7778-18-9 EG-Nr.: 231-900-3 Registriernummer 01-2119444918-26-xxxx 1.3 1.3 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Identifizierte Verwendung(en): Gipsplatte Industrie Gewerbe Privat X X X 1.4 Bezeichnung des Unternehmens Siniat GmbH, Frankfurter Landstr. 2-4, 61440 Oberursel, Tel: 06171/61 3333 (Technische Hotline) Fax: 06171/61 3920 E-Mail (fachkundige Person): fragen@siniat.com 1.5 NOTRUFNUMMER Tel.: 06171/61 3333 (technische Hotline) Mo Fr 08.00 16.00Uhr alternativ 0228/19240 oder 0228/287 33211 (Informationszentrale gegen Vergiftungen) 2. MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 2.1 Einstufung Kennzeichnung: Nicht kennzeichnungspflichtig gemäß Richtlinie 67/548/EWG (Stoffe) bzw. 1999/45/EG (Zubereitungen). 2.2 Andere Gefahren Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Nicht zutreffend. 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN überarbeitet am: 13.10.2015 Seite 1 von 8

3.1 Chemische Charakterisierung: Gipskern: Calciumsulfat-Dihydrat mit Zusätzen, wie z.b. Glasfasern, Stärke, Tensiden, Silikon Ummantelung: Karton Calciumsulfat CaSO 4 x 2 H 2 O gemäß Abschnitt 1.1 CAS-Nr.: 7778-18-9 EG-Nr.: 231-900-3 Registriernummer 01-2119444918-26-xxxx 3.2 Zusätzliche Hinweise: CAS-Nummer Bezeichnung Gehalt Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz 7778-18-9 CaSO 4 Sulphuric acid, calcium salt > 85 % Arbeitsplatzgrenzwert TRGS 900 (Deutschland) 6mg/m3 (alveolengängige Fraktion) Imprägniermittel 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN 4.1 Allgemeine Hinweise Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Selbstschutz des Ersthelfers: Hinweise für den Arzt (Symptome, Gefahren Behandlung): Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Person an frische Luft bringen. Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Ärztlicher Behandlung zuführen. Nicht relevant. Hautverträgliches Neutralsalz. Keine allergischen Reaktionen. Löslicher Staub. 4.2 Zusätzliche Hinweise 5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Allgemeine Hinweise Löschmittel und Löschverfahren: Ungeeignete Löschmittel: Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Produkt im Brandfall: Alle Löschmittel geeignet. Produkt selbst brennt nicht (A2 nichtbrennbar nach DIN 4102-4). Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. überarbeitet am: 13.10.2015 Seite 2 von 8

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. 5.2 Zusätzliche Hinweise Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Produkt selbst brennt nicht. 6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Allgemeine Hinweise Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Umweltschutzmaßnahmen: Verfahren zur Reinigung: Staubbildung vermeiden. Bildet mit Wasser rutschige Beläge. Keine erforderlich. Mechanisch aufnehmen, trocken aufnehmen (saugen). 6.2 Zusätzliche Hinweise 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Bei sachgemäßer Verarbeitung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Folgendes ist zu vermeiden: Einatmen des Stoffes, Augenkontakt. 7.2 Lagerung Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen Verpackungsmaterialien: Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Zusammenlagerungshinweise: nicht zutreffend trocken 7.3 Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Weitere Lagerungsbedingungen: Lagerklasse (VCI): 13 / nicht brennbarer Feststoff 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 8.1 Expositionsgrenzwerte CAS-Nummer Bezeichnung Gehalt Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz 7778-18-9 CaSO 4 Sulphuric acid, calcium salt > 85 % Arbeitsplatzgrenzwert TRGS 900 (Deutschland) 6mg/m3 (alveolengängige Fraktion) überarbeitet am: 13.10.2015 Seite 3 von 8

8.2 DNEL- und PNEC-Werte Expositonsweg Expositonsmuster DNEL Arbeitnehmer Inhalation Kurzzeitig, Wiederholt und 5082mg/m3 akut Inhalation Langzeit, wiederholt 21,17mg/m3 Expositionsweg Expositionsmuster DNEL Verbraucher Inhalation Kurzzeitig. Wiederholt und 3811mg/m3 akut Inhalation Langzeit, wiederholt 5,29mg/m3 Verschlucken Kurzzeitig. Wiederholt und 11,4mg/kgKW/Tag akut Verschlucken Langzeit, wiederholt 1,52mg/kgKW/tag PNEC Wasser Sediment Boden Kläranlagen Bemerkungen Nicht akut toxisch für Fische, Wirbellose, Algen und Mikroorganismen bei den in den Studien geprüften Konzentrationen. Akute Toxizität von Calziumsulfatgegenüber Fischen, Wirbellosen, Algen und Mikroorganismen im Allgemeinen höher als die höchste geprüfte Konzentration und größer als die maximale Löslichkeit von Calziumsulfat in Wasser. Nicht anwendbar wegen allgemeiner Verbreitung von Calcium- und Sulfationen in der Umwelt. Nicht anwendbar wegen allgemeiner Verbreitung von Calcium- und Sulfationen in der Umwelt. 100mg/l 8.3 Begrenzung und Überwachung der Exposition Siehe Abschnitt 7. Keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. 8.3.1. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen beachten. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Handschutz: Augenschutz: Körperschutz: Bei Gipsen mit freier Feuchte ist Atemschutz nicht erforderlich. Beim Umgang mit getrocknetem Gips wird bei hoher Staubentwicklung eine Atemschutzmaske P1 oder FFP1 empfohlen (BGR 190). Handschutz nicht erforderlich. Bei Staubentwicklung Schutzbrille mit Seitenschutz. Körperschutz nicht erforderlich. 8.3.2. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Nicht erforderlich. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Aussehen / Erscheinungsbild Form: Plattenförmiges Erzeugnis überarbeitet am: 13.10.2015 Seite 4 von 8

Farbe: Ummantelung: Geruch: Gipskern: weiß, beige, gelb, grau weiß, grau, grün, rosa Geruchlos. 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit für den Bestandteil Calciumsulfat ph Im Lieferzustand nicht zutreffend. In wässriger Lösung ca. ph 6-8. Zustandsänderung Nicht zutreffend. Relative Dichte 0,7-1,0 g/cm3 Schüttdichte nicht zutreffend Löslichkeit ca. 2 g/l Sonstige Angaben Produkt ist nicht brennbar. Thermische Zersetzung in CaSO 4 x 1/2 H 2 O und H 2 O ca. 140 C (ca. 413 K) Thermische Zersetzung in CaSO 4 und H 2 O ca. 700 C (ca. 973 K) Thermische Zersetzung in CaO und SO 3 ca. 1000 C (ca. 1273 K). 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Zu vermeidende Bedingungen: Zu vermeidende Stoffe: Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Einwirkung von Feuchtigkeit vermeiden. Keine bekannt. 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Calciumsulfat: Keine negativen Effekte am Menschen bekannt. Calcium und Sulfat sind natürliche Bestandteile in Wasser und Nahrungsmitteln. 11.2 Akute Wirkungen (toxikologische Prüfungen) 11.2.1. Akute Toxizität 11.2.2. Spezifische Symptome im Tierversuch Akute Toxizität / Spezifische Wirkungen im Tierversuch: Nicht toxisch nach Verschlucken, Hautkontakt, Einatmen oder Augenkontakt. 11.2.3. Reiz-/Ätzwirkung Nicht reizend nach Verschlucken, Hautkontakt, Einatmen oder Augenkontakt. 11.3 Sensibilisierung I.d.R. nicht sensibilisierend nach Hautkontakt oder Einatmen. Bei Sensibilisierung durch erhöhte Staubentwicklung reversible Erscheinungen wie auch bei nicht faserhaltigen Stäuben möglich. Bemerkung: überarbeitet am: 13.10.2015 Seite 5 von 8

11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme (subakut bis chronisch) Nicht toxisch. 11.5 Kanzerogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität Keine 11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften Keine CMR Eigenschaften. 11.7 Erfahrungen aus der Praxis Einstufungsrelevante Beobachtungen: 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN 12.1 Ökotoxizität Calziumsulfat: Keine schädliche Kurzzeittoxizitäten im Daphnien-, Algen- und Fischtest. 12.2 Mobilität Wasserlöslicher Feststoff. Deponierbar ab Deponieklasse 1 (nach VwVwS 1999) 12.3 Persistenz und Abbaubarkeit Nicht zutreffend, anorganischer Stoff. 12.4 Bioakkumulationspotenzial Nicht zutreffend, anorganischer Stoff. 12.5 Langzeit-Ökotoxizität Keine Langzeittoxizität in Seewasser (Plonor-Liste) und Süßwasser (natürlicher Bestandteil). 12.6 Ergebnis der Ermittlung der PBT- und vpvb-eigenschaften Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vpvb. 12.7 Andere schädliche Wirkungen 12.8 Gesamtbeurteilung Produkt verhält sich in Luft, Wasser und Boden ökologisch unbedenklich. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Entsorgung / Abfall (Produkt) überarbeitet am: 13.10.2015 Seite 6 von 8

EAK/AVV-Abfallschlüssel: Abfallschlüssel Bezeichnung Abfallherkunft gemäß AVV 101306 andere Teilchen und Staub Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen 170802 Baustoffe auf Gipsbasis Bau- und Abbruchabfälle 13.2 Verpackungen Kartonagen und Folien können nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden. 13.3 Zusätzliche Hinweise Produkt: Sofern keine nachträgliche Verunreinigung vorliegt, kann das Produkt uneingeschränkt weiter verwendet werden. Nicht mehr brauchbare Produkte: Verwertung: Verwertung in den für die oben genannten Abfallschlüssel zugelassenen Anlagen. Beseitigung: Beseitigung auf Deponien mindestens der Deponieklasse 1 gemäß Abfallablagerungsverordnung. Nicht gefährlicher Abfall gemäß 3 Abs. 8 KrW-/AbfG. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT Kein Gefahrgut im Sinne nationaler und internationaler Transportvorschriften. 15. RECHTSVORSCHRIFTEN Für den Stoff Calciumsulfat: 15.1 EU-Vorschriften Nicht kennzeichnungspflichtig. 15.1.1. Stoffsicherheitsbeurteilung Zur Zeit nicht verfügbar. 15.1.2. Kennzeichnung Nicht kennzeichnungspflichtig. 15.2 Nationale Vorschriften Calciumsulfat: Wassergefährdungsklasse WGK 1 (Listenstoff, Kenn-Nr.325, gemäß VwVwS 1999/2005) 16. SONSTIGE ANGABEN 16.1 Wortlaut der R-Sätze überarbeitet am: 13.10.2015 Seite 7 von 8

16.2 Weitere Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie beschreiben das Produkt ausschließlich im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse, sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte übertragen werden. 16.3 Änderungsgrund Allgemeine Überarbeitung aufgrund aktualisierter gesetzlicher Vorschriften. Datenblatt ersetzt Ausgabe vom 01.10.2012 und 03.07.2013 16.4 Anhang Zusammenfassung und Beschreibung der Verwendungs- und Expositionskategorien und der daraus resultierenden Risikomanagementmaßnahmen siehe Verarbeitungshinweise. Bei mechanischer Bearbeitung wie Schneiden, Schleifen oder Bohren wird einatembarer, alveolengängiger Staub aus dem Produkt und eventuell mitverwendeter Baustoffe freigesetzt. Exposition gegenüber hoher Staubkonzentration kann Reizungen der Haut, Augen, Nase, des Rachens und der gesamten oberen Atemwege verursachen und bei längerer wiederholter Exposition auch zu gesundheitlichen Schäden führen. Daher immer möglichst geeignete Maschinen mit Staubabsaugung verwenden, für ausreichendes Belüften sorgen und übermäßiges Einatmen von mineralischem Staub vermeiden. Bei unzureichender Belüftung geeigneten Atemschutz (Staubmaske DIN EN 149 oder Atemschutzmaske DIN EN 143) verwenden. überarbeitet am: 13.10.2015 Seite 8 von 8