1. Die Anlage 1 der Studienordnung (Studienablaufplan) wird durch die nachfolgende Anlage 1 ersetzt.

Ähnliche Dokumente
Artikel 1 Änderung der Studienordnung

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig

Studienordnung für das Teilfach Kunstgeschichte im Bachelor-Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Modul Zusatzqualifikation

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Vom 7. Juli a) In Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort Module durch das Wort Vertiefungsmodule ersetzt.

Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Begabungsforschung und Kompetenzentwicklung/Studies

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik

Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Philologische Fakultät Institut für Germanistik

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft, International Business und

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

Amtliche Bekanntmachungen der TU Bergakademie Freiberg

Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Einführung. Dr. A. Götze

Amtliche Mitteilungen 54/2012

1. 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Im Studium werden 180 LP erworben, die sich wie folgt zusammensetzen:

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

vom Inhaltsübersicht

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studienordnung für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Technischen Universität Chemnitz vom 14.

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

Modulhandbuch Bachelorfach Medienwissenschaft

B 1: Anglistik/Amerikanistik, Erstfach. 1. Module

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5

Studienordnung AFS Umwelttechnik und Recycling 1

Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

1 Geltungsbereich/Abschluss

Modulnummer Modulname Verantwortliche/r Dozent/in

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Bachelor of Arts Kommunikations- und Medienwissenschaft (ab WS 2012/13)

Alle in dieser Studienordnung aufgeführten Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen, von Männern in der männlichen Form geführt.

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Masterstudiengang Psychologie an der Universität Leipzig

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. Juli 2014 (Fundstelle:

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorteilstudiengang Geschichte an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. vom 23.

SPA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Modulbeschreibung: Fachbachelor Griechisch (Beifach)

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g e n

M.A. Deutsch-Italienische Studien (DIS) Studi Italo-Tedeschi

(2) Wird Nordische Philologie als zweites Fach studiert, umfaßt das Studium des Faches 70 ECTS-Punkte.

Grundlagen für Historiker I

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Kunstgeschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts

B.A. Geschichte der Naturwissenschaften Ergänzungsfach

Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie

Anlage 1: Konsekutiver Studiengang Digitale Medien- und Kommunikationskulturen mit dem Abschluss Master of Arts STUDIENABLAUFPLAN

Dritter Teil: Kernfächer Kapitel XIII Kunst. Inhaltsverzeichnis

Studienordnung für den Masterstudiengang European Studies an der Universität Leipzig

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Modulhandbuch. für das Fach Sprachliche Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen. Universität Siegen Philosophische Fakultät

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik

Vom 16. August 2011 StAnz. S. 1648

2003/2004 das Komma und die Zahlen 2004/2005 gestrichen.

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Französisch mit dem Abschluss Master of Education (BK BAB) vom

Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach)

STUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Kunstgeschichte an der Universität Leipzig

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung für das Fach Mathematik im Studiengang Lehramt an Grundschulen

BA-Nebenfach Musikpädagogik

oder Klausur (60-90 Min.) Päd 4 Päd. Arbeitsfelder und Handlungsformen*) FS Vorlesung: Pädagogische Institutionen und Arbeitsfelder (2 SWS)

Technische Universität Ilmenau

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Spanisch mit dem Abschluss Master of Education (BK BAB) vom Master of Education: Spanisch BAB

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

Vom 9. Oktober a) Das Wort Basismodulen wird durch das Wort Modulen ersetzt.

Herzlich willkommen am Institut für Politische Wissenschaft

Studienplan für das Nebenfach Geschichte der Naturwissenschaften im Rahmen eines Bachelorstudiengangs im Umfang von 45 Leistungspunkten

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Biologie

Master Musikpädagogik: Elementare Musikpädagogik

Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium

Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (WBSP DaFZ)

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik

1 Aufgaben der Studienordnung

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau

1. In 4 Abs. 1 wird nach den Worten das Tutorium (T) die Angabe,Exkursion (E) eingefügt.

Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

Bachelor of Arts Anglistik

Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Modulhandbuch für den BA-Studiengang Klassische Philologie / Gräzistik

Lehrgespräch, Gruppenarbeit. Sprachpraktische Übungen. BA Kulturwirt/in Französisch. Immatrikulation im B.A. Nebenfach Französisch

verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und Geographische Wissenschaften) Prüfungsordnungsversion: 2015

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul

Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

Transkript:

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Technischen Universität Chemnitz Vom 29. Juli 2011 Aufgrund von 13 Abs. 4 i. V. m. 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBI. S. 900), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 400) geändert worden ist, hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät im Benehmen mit dem Senat der Technischen Universität Chemnitz nachstehende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Studienordnung Die Studienordnung für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Technischen Universität Chemnitz vom 14. August 2006 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 6/2006, S. 75), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. Juni 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 13/2010, S. 388), wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 der Studienordnung (Studienablaufplan) wird durch die nachfolgende Anlage 1 ersetzt. 2. In der Anlage 2 der Studienordnung (Modulbeschreibungen) werden die Modulbeschreibungen für die Module B1 und F1 durch die in der nachfolgenden Anlage 2 enthaltenen Modulbeschreibungen für die Module B1 und F1 ersetzt. Artikel 2 Neubekanntmachung Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz wird ermächtigt, den Wortlaut der Studienordnung für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) in der vom Inkrafttreten dieser Satzung an geltenden Fassung neu bekannt zu machen. Artikel 3 Inkrafttreten und Übergangsregelung Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Chemnitz in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/2012 immatrikuliert wurden. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2011/2012 immatrikuliert wurden, gilt die Studienordnung für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Technischen Universität Chemnitz vom 14. August 2006 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 6/2006, S. 75), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. Juni 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 13/2010, S. 388), fort. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät vom 13. Juli 2011, des Senates vom 12. Juli 2011 und der Genehmigung durch das Rektorat der Technischen Universität Chemnitz vom 19. Juli 2011. Chemnitz, den 29. Juli 2011 Der Rektor der Technischen Universität Chemnitz in Vertretung Prof. Dr. Cornelia Zanger 1778

1. Basismodule: A1 Sprache - System und Kommunikation B1 Grundlagen der Germanistischen Mediävistik Kommunikation Theorien, Modelle, Methoden Einführung in die ältere Literaturwissenschaft PVL: Klausur Kommunikation PVL: Hausarbeit Sprachsystem Übersetzung Literaturgeschichte 420 AS / 14 LP 480 AS / 16 LP Sprachgeschichte C1 Grundlagen der Neueren Deutschen und Vergleichenden Literaturwissenschaft D1 Grundlagen des Deutschen als Fremdund Zweitsprache E Kompetenztraining Einführung in die Neuere Deutsche und Vergleichende Literaturwissenschaft (NDVL) PVL: Klausur Grundlagen des Deutschen als Fremd- und Zweitsprache PVL: Moderation und schriftliche Ausarbeitung Wissenschaftliches Arbeiten PVL: Exzerpt und Exposé Autor, Werk, Epoche Einführung in DaFZ PL: mündliche Prüfung Praktische Rhetorik PVL: Referat 240 AS / 8 LP 240 AS / 8 LP 300 AS / 10 LP Informationskompetenz (V0/S0/Ü1) PVL: Rechercheportfolio 1779

2. Vertiefungsmodule: A2 Sprache - Struktur- und Gebrauchsaspekte A3 Varietäten, Sprache in Medien, Politik, Wirtschaft B2 Aspekte mediävistischer Forschung Strukturaspekte Gebrauchsaspekte PVL: Klausur Gebrauchsaspekte PVL: Referat PL: mündliche Prüfung Medien- und Kulturgeschichte Varietäten, Sprache in Medien, Politik, Wirtschaft Sprachgeschichte 300 AS / 10 LP / 6 LP 3 / Aspekte mediävistischer Forschung PL: mündliche Prüfung C2 Praxis der Literaturwissenschaft im Kontext anderer Künste und Medien C3 Antike und europäische Literatur Literaturgeschichte und Gattungspoetik PVL: Referat (alternativ im Seminar Medium Literatur) Aspekte der Literaturwissenschaft Medium Literatur PVL: Protokoll oder Thesenpapier (alternativ im Seminar Literaturgeschichte und Gattungspoetik) PL: mündliche Prüfung Antike und europäische Literatur Antike und europäische Literatur 420 AS / 14 LP 240 AS / 8 LP 1780

D2 Didaktik und Linguistik, Fach- und Wissenschaftssprache, landeskundliches Lernen in DaFZ Strukturen des Deutschen (DaFZ) Didaktik und Methodik DaFZ (alternativ zum Seminar Vermittlung von Varietäten und Strukturen im 5. Semester) Vermittlung von Varietäten und Strukturen (alternativ zum Seminar didaktik und Methodik DaFZ im 4. Semester) 3 / Aus den nachfolgenden Vertiefungsmodule ist ein Modul zu wählen: A4 Profilierung Germanistische Sprachwissenschaft (mit Praktikum) B3 Profilierung Deutsche Literatur- und Sprachgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit (mit Praktikum) Praktikum (4 Wochen) 300 AS PVL: Nachweis des Praktikums, Praktikumsbericht Praktikum (4 Wochen) 300 AS PVL: Nachweis des Praktikums, Praktikumsbericht Varietäten, Sprache in Politik, Medien, Wirtschaft PVL: Hausarbeit Sprachgeschichte (wenn HA: 180 AS) (alternativ im Seminar Medien- und Kulturgeschichte) Gebrauchsaspekte (V2/S2/Ü0) 60/ Medien- und Kulturgeschichte (ohne HA: 120 AS) (alternativ im Seminar Sprachgeschichte) Aspekte mediävistischer Forschung PVL: Klausur 6 / 22 LP 6 / 22 LP C4 Profilierung Neuere Deutsche und Vergleichende Literaturwissenschaft (mit Praktikum) Praktikum (4 Wochen) 300 AS PVL: Nachweis des Praktikums, Praktikumsbericht Antike und europäische Literatur (V2/S2/Ü0) 60/120AS PVL: Klausur zur Vorlesung Literaturgeschichte und Gattungspoetik oder Medium Literatur 6 / 22 LP D3 Profilierung Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (mit Praktikum) Praktikum (4 Wochen) 300 AS PVL: Nachweis des Praktikums, Praktikumsbericht Aspekte der Sprachvermittlung (alternative zum Seminar Linguistik und Didaktik DaFZ im 5. Semester) zu einem der beiden Seminare Linguistik und Didaktik DaFZ (V2/S2/Ü0) 60/ (alternativ zum Seminar Aspekte der Sprachvermittlung im 4. Semester) 6 / 22 LP 1781

3. Ergänzungsmodule: Aus den nachfolgend genannten Ergänzungsmodulen sind zwei zu wählen (wo keine Bezeichnungen für LV stehen, besteht jeweils Wahlmöglichkeit): F1 Medien / Kommunikation Kommunikation Eine Einführung Einführung in die Mediengeschichte 3 / Einführung in die Medienpsychologie Pädagogischpsychologische Grundlagen des E- Learning F2 Sprache und Literatur im Kontext europäischer Geschichte, Politik und Kultur F3 Psychologie F4 Technikkommunikation Texte - Strukturen und Prozesse (alternativ zur Übung) Unternehmenskommunikation (alternativ zum Seminar) Teilnahme an psychologischen Experimenten 3 / 3 / 3 / Experten-/Nichtexpertenkommunikation 1782

F5 Print- und Medientechnik Einführung in die Druckereitechnik Einführung in die Medientechnik Typografie und Gestaltung ASL: Hausarbeit 3 / F6 Medienphilosophie 4. Modul Bachelor- Arbeit: G Modul Bachelor-Arbeit Medienunternehmungen Medienphilosophie (V2/S0/Ü2) oder Projektarbeit Medienphilosophie oder mündliche Prüfung Kolloquium (V0/K2/Ü0) 480 AS PL: Bachelorarbeit 3 / 480 AS 16 LP LVS (beispielhaft bei Wahl von B3 (Sprachgeschichte Hausarbeit, F3 und F6) AS (beispielhaft bei Wahl von B3 (Sprachgeschichte Hausarbeit, F3 und F6) 15 12 12 14 16 10 79 900 660 900 960 1080 900 5400 AS / 180 LP PL Prüfungsleistung PVL Prüfungsvorleistung AS Arbeitsstunden LP LVS Lehrveranstaltungsstunden V Vorlesung S Seminar Ü Übung P Praktikum K Kolloquium ASL Anrechenbare Studienleistung 1783

Anlage 2: Modulbeschreibung zum Studiengang Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts Basismodul Modulnummer Modulname Modulverantwortlich Inhalte und Qualifikationsziele Lehrformen Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Voraussetzungen für die Vergabe von n Modulprüfung und Noten Häufigkeit des Angebots Arbeitsaufwand Dauer des Moduls B1 Grundlagen der Germanistischen Mediävistik Professur Deutsche Literatur- und Sprachgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit Inhalte: Überblick über die wichtigsten Entwicklungsstufen der deutschen Sprache (Althochdeutsch, Mittelhochdeutsch, Frühneuhochdeutsch); Überblick über die wichtigsten Gattungen und Formen deutscher mittelalterlicher Literatur; mittelalterliche Texte zwischen Mündlichkeit und Schriftlichkeit (Kommunikationsbedingungen, Medialität), kulturgeschichtliche Hintergründe; Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere im Umgang mit mittelalterlichen Texten und mit verschiedenen Entwicklungsstufen der deutschen Sprache. Qualifikationsziele: Erwerb von grundlegenden Kenntnissen der mittelhochdeutschen Sprache und Literatur sowie des wissenschaftlichen Arbeitens in der Mediävistik; vertieftes Bewusstsein für die historische Bedingtheit von Sprache und Literatur (einschließlich Kommunikationsbedingungen und medialer Vermittlung) als Voraussetzung für ein adäquates Verständnis aktueller Gegebenheiten und Tendenzen. Lehrformen des Moduls sind Vorlesung, Übung und Seminar. V: Einführung in die ältere Literaturwissenschaft (2 LVS) o ggf. Tutorium Ü: Sprachgeschichte (2 LVS) Ü: Übersetzung (2 LVS) S: Literaturgeschichte (2 LVS) keine --- Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Prüfungsleistungen und die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung sind Voraussetzungen für die Vergabe von n. Zulassungsvoraussetzungen sind: der Nachweis von Latein (Kenntnisse in Latein, die nicht durch Abiturzeugnis nachweisbar sind, können auch durch entsprechende Feststellungsprüfung an einem öffentlichen Gymnasium oder an der Universität erbracht werden) und folgende Prüfungsvorleistung (mehrfach wiederholbar): Klausur (90 Min.) zur Vorlesung Einführung in die ältere Literaturwissenschaft Die Modulprüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen. Im Einzelnen sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen: Klausur (90 Min.) zur Übung Sprachgeschichte und zur Übung Übersetzung - Bestehen erforderlich Hausarbeit (ca. 15 Seiten, 8 Wochen Bearbeitungszeit) zum Seminar Literaturgeschichte In dem Modul werden 16 erworben. Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in 10 der Prüfungsordnung geregelt. Das Modul wird in jedem Studienjahr angeboten. Das Modul umfasst einen arbeitsaufwand der Studierenden von 480 AS. Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf drei Semester. 1784

Anlage 2: Modulbeschreibung zum Studiengang Germanistik mit dem Abschluss Bachelor of Arts Ergänzungsmodul Modulnummer Modulname Modulverantwortlich F1 Medien / Kommunikation Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medienforschung Inhalte und Qualifikationsziele Lehrformen Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Voraussetzungen für die Vergabe von n Inhalte: Vermittlung von Grundlagen der Medien- und Kommunikationswissenschaft, Mediengeschichte, Medienpsychologie und Medienpädagogik Qualifikationsziele: Erwerb und Anwendung von grundlegenden Kenntnissen im Bereich der medienwissenschaftlichen Teildisziplinen Lehrform des Moduls ist die Vorlesung. V: Kommunikation Eine Einführung (2 LVS) V: Einführung in die Mediengeschichte (2 LVS) V: Einführung in die Medienpsychologie (2 LVS) V: Pädagogisch-psychologische Grundlagen des E-Learning (2 LVS) keine -- Die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung ist Voraussetzung für die Vergabe von n. Modulprüfung und Noten Häufigkeit des Angebots Arbeitsaufwand Dauer des Moduls Die Modulprüfung besteht aus vier Prüfungsleistungen. Im Einzelnen sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen: je eine Klausur (90 Min.) zu den vier Vorlesungen In dem Modul werden 12 erworben. Die Bewertung der Prüfungsleistung und die Bildung der Modulnote sind in 10 der Prüfungsordnung geregelt. Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsleistungen ist jeweils 1. Für die einzelnen Prüfungsleistungen ist jeweils Bestehen erforderlich. Das Modul wird in jedem Studienjahr angeboten. Das Modul umfasst einen arbeitsaufwand der Studierenden von 3. Bei regulärem Studienverlauf erstreckt sich das Modul auf zwei Semester. 1785