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Transkript:

Druckdatum: 19.06.2013 Materialnummer: 1 Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Gold Elektrolyt für die Bad bzw. Stiftgalvanik 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: Donaustaufer-Str. 37 (Geb. 64) D-93055 Regensburg Telefon: 0941 29020439 E-Mail: Ansprechpartner: E-Mail: 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs lunatex111@googlemail.com Peter Raster p_raster@degnet.de 0176 23510701 Gefahrenbezeichnungen: Xi - Reizend R-Sätze: Reizt die Augen und die Haut. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrensymbole: Xi - Reizend Xi - Reizend R-Sätze 36/3 Reizt die Augen und die Haut. S-Sätze 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische

Druckdatum: 19.06.2013 Materialnummer: 1 Seite 2 von 5 Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. 209-529-3 54-0-7 Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung Kaliumcarbonat Xi - Reizend R36/37/3 Anteil 4-5 % 215-15-5 Natriumhydroxid 1310-73-2 C - Ätzend R35 011-002-00-6 Skin Corr. 1A; H314 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 1-2 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Augenkontakt Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Produkt selbst brennt nicht. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug. Zusätzliche Hinweise Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das

Druckdatum: 19.06.2013 Materialnummer: 1 Seite 3 von 5 aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. ABSCHNITT : Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen.1. Zu überwachende Parameter.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Flüßig Gelblich ph-wert (bei 25 C): 11 Prüfnorm Zustandsänderungen ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Reiz- und Ätzwirkung Reizt die Augen. Nach Hautkontakt: Reizend. Sonstige Angaben zu Prüfungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität CAS-Nr. 1310-73-2 Bezeichnung Aquatische Toxizität Methode Dosis h Spezies Quelle Natriumhydroxid Akute Fischtoxizität LC50 45,4 mg/l 96 Onchorhynchus mykiss Weitere Hinweise Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

Druckdatum: 19.06.2013 Materialnummer: 1 Seite 4 von 5 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Wasser (mit Reinigungsmittel). Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) Klassifizierungscode: C9 274 Beförderungskategorie: 2 Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: 0 E Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Freigestellte Menge: E0 Binnenschiffstransport (ADN) Klassifizierungscode: C9 274 Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Seeschiffstransport (IMDG) EmS: 274 F-A, S-B

Druckdatum: 19.06.2013 Materialnummer: 1 Seite 5 von 5 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Lufttransport (ICAO) Begrenzte Menge (LQ) Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: IATA-Maximale Menge - Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: IATA-Maximale Menge - Cargo: A3 A03 0.5 L Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Passenger-LQ: Y40 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: Status: ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 35 Verursacht schwere Verätzungen. 36/37/3 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. 36/3 Reizt die Augen und die Haut. 51 55 30 L 1 - schwach wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)