Informationsblatt. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. Italia.

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Seite Nr. 23 45 67 81 / 08 ABSCHNITT 9. 11. 13. 15. Zusammensetzung/ Physikalische Toxikologische Hinweise Rechtsvorschriften zur und Entsorgung chemische... / >>... zu Eigenschaften / >> Bestandteilen...... / >> / >> Informationsblatt 3.2. 15.2. Selbstentzündungstemperatur SENSIBILISIERUNG Bestimmungen und Gemische Stoffsicherheitsbeurteilung die geltenden anvertraut Vorschriften, R werden. ATEMWEGE/HAUT im Bereich der Hygiene Nicht und anwendbar der Sicherheit, zu beachten. Für korrekten Gebrauch wird Zersetzungstemperatur KONTAMINIERTES gehaftet.das mit der VERPACKUNGSMATERIAL Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden. ABSCHNITT 7. Handhabung und In Übereinstimmung Lagerung mit Anhang II der REACH-Verordnung 2015/830 Viskositaet Fällt Kontaminiertes chemische unter Verpackungsmaterial die Beurteilung Einstufungskriterien der darin muss enthaltenen dieser der Gefahrenklasse Wiederverwertung Gemisch und Stoffe oder Beseitigung vorgenommen. gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft Explosive zugeführt werden. Eigenschaften zutreffend. anwendbar 7.1. Oxidierende KEIMZELL-MUTAGENITÄT Schutzmaßnahmen Eigenschaften zur sicheren Handhabung anwendbar ABSCHNITT ABSCHNITT ABSCHNITT 16. 14. 1. Erste-Hilfe-Maßnahmen Bezeichnung Sonstige zum des Transport Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 9.2. Produkthandhabung Fällt Sonstige unter die Einstufungskriterien erst nach Durchlesen dieser aller Gefahrenklasse anderen Abschnitte dieses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in der Umwelt ist 1.1. Produktidentifikator vorzubeugen. Das ERKLÄRUNG: Produkt ist Essen, gefährlich, Trinken, Rauchen gemäß sind den bei geltenden dem Produkteinsatz Vorschriften im verboten. Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf 4.1. KARZINOGENITÄT der - ADR: Beschreibung Bahn Europäisches (RID), auf der dem Erste-Hilfe-Maßnahmen Übereinkommen Seeweg (IMDG über Code) Straßenbeförderung und mit Flugzeug gefährlicher (IATA). Güter 7.2. Kode: Bedingungen vorhanden. C544160 - CAS NUMBER: zur Nummer sicheren des Lagerung Chemical Abstract unter Berücksichtigung Service von Unverträglichkeiten Bezeichnung Not Fällt specifically unter necessary. die Einstufungskriterien Observance of dieser good Gefahrenklasse EASY GREASE 14.1. - CE50: UN-Nummer Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen industrial Bevölkerung hygiene wirkungsvolle is recommended. Konzentration ABSCHNITT Aufbewahrung - CE NUMBER: nur 10. ESIS-Identifikationsnummer in Stabilität Originalbehältern. und Es Reaktivität ist (Europäische an einem kühlen Ablage und existierender gut belüfteten Stoffe) Ort aufzubewahren, von Wärmeqüllen, freier Flamme, 1.2. 4.2. Funken REPRODUKTIONSTOXIZITÄT Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Nicht - CLP: Wichtigste anwendbar EG-Verordnung und anderen akute und Zündquellen 1272/2008 verzögert fernzuhalten. auftretende Die Symptome Gebinden und sind Wirkungen von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, wobei auf den 10.1. Abschnitt - DNEL: Reaktivität Abgeleitetes, 10 Bezug zu wirkungsloses nehmen ist. Niveau Beschreibung/Verwendung Fälle Fällt von Gesundheitsschäden unter die Einstufungskriterien durch das dieser Produkt Gefahrenklasse Bernsteinfarbenes Mehrzweckfett (basierend auf Lithiumhydroxystearat). 14.2. - EmS: Ordnungsgemäße Emergency Schedule UN-Versandbezeichnung sind bekannt. Lagerklasse - GHS: besonderen Global TRGS harmonisiertes Reaktionsgefahren 510 (Deutschland): System zum mit anderen Einstufung Stoffen 10und Kennzeichnung unter den normalen von Chemicalien Einsatzbedingungen. 1.3. 4.3. SPEZIFISCHE Einzelheiten Hinweise auf ZIELORGAN zum Lieferanten, ärztliche Soforthilfe - TOXIZITÄT der das oder BEI Sicherheitsdatenblatt Spezialbehandlung EINMALIGER EXPOSITION bereitstellt Nicht - IATA anwendbar DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes 7.3. 10.2. - IC50: Spezifische Chemische Immobilisierungskonzentration Endanwendungen Stabilität bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung Firmenname orion chimica di pinton chiara Folgen Fällt Sie unter den Anweisungen, die Einstufungskriterien die Ihr Arzt dieser Ihnen Gefahrenklasse Datacol s.r.l. 14.3. - IMDG: Transportgefahrenklassen International Maritime Dangerous Goods gegeben Code hat. halten Sie die Sicherheitskarte oder andernfalls, das Etikett. Adresse Strada Regionale, 11 Folgen Das - IMO: Produkt International Sie die ist Produktanweisungen unter Maritime normalen Organization Verarbeitungs- specficate und auf Lagerbedingungen dem Etikett oder stabil. dem Informationsdokument. Beachten Sie auch die Informationen zur Standort sicheren SPEZIFISCHE und Land Verwendung, ZIELORGAN wenn - Sie TOXIZITÄT dieses Sicherheitsdatenblatt BEI WIERHOLTER 37047 San anbringen. EXPOSITION Bonifacio (Verona) Nicht - INX anwendbar NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Italia 10.3. - LC50: Möglichkeit Tödliche gefährlicher Konzentration Reaktionen 50% Tel. +39 045 6173888 14.4. - LD50: Verpackungsgruppe Tödliche Dosis 50% ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung Fax +39 045 der 6173887 5.1. Unter - OEL: Löschmittel normalen berufsbedinger Einsatz- Aussetzungsgrad und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen Exposition/Persönliche abzusehen. Schutzausrüstungen E-mail ASPIRATIONSGEFAHR der sachkundigen Person, Nicht - PBT: anwendbar Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist info@datacol.com 8.1. 10.4. GEEIGNETE - PEC: Zu Zu überwachende vermeidende voraussehbare LÖSCHMITTEL Bedingungen Parameter Umweltkonzentration 14.5. Fällt Die - PEL Umweltgefahren Löschmittel - voraussehbares unter die Einstufungskriterien sind die Aussetzungsniveau dieser Gefahrenklasse 1.4. Notrufnummer üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. NICHT - PNEC: besondere. GEEIGNETE voraussehbare vorhanden. Die LÖSCHMITTEL übliche wirkungslose Vorsicht Konzentration bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. ABSCHNITT Nicht Kein - REACH: Besonderes. anwendbar EG-Verordnung 12. Umweltbezogene 1907/2006 Für dringende Information wenden Sie sich an Geben Sie einen Wert 8.2. 10.5. - RID: Begrenzung Unverträgliche Verordnung und zur Materialien Überwachung internationalen der Eisenbahnbeförderung Exposition gefährlicher Güter 5.2. 14.6. Gemäß - TLV: Besondere Besondere Schwellengrenzwert vernünftigen vom Vorsichtsmaßnahmen Stoff Arbeitsabläufen oder Gemisch verwenden für ausgehende Verwender und darauf Gefahren achten, dass das Produkt in die Umwelt gerät. Die dazu zuständigen ABSCHNITT Beim Behörden - TVL Umgang CEILING: benachrichtigen, mit vorhanden. 2. diese Chemikalien Mögliche Konzentration sofern sind Gefahren das die darf Produkt üblichen bei der in Sicherheitsmaßnahmen Arbeitsaussetzung Wasserläufe oder niemals eingedrungen einzuhalten. überschritten ist oder werden. wenn das Produkt den Boden oder die Vegetation Nicht GEFAHREN HANDSCHUTZ verseucht - TWA anwendbar STEL: hat. INFOLGE kurzfristige R Aussetzungsgrenze AUSSETZUNG BEI BRAND 10.6. 2.1. Das Nicht - TWA: Einstufung Gefährliche Einatmen erforderlich. mittelfristige des Zersetzungsprodukte Stoffs Verbrennungsprodukte gewogene oder Gemischs Aussetzungsgrenze ist zu vermeiden. 12.1. 14.7. HAUTSCHUTZ - VOC: Toxizität Massengutbeförderung flüchtige organische Verbindung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Das 5.3. Nicht - vpvp: Produkt Hinweise erforderlich. sehr für persistent vorhanden. gemäß die Brandbekämpfung und den sehr Vorschriften bioakkumulierend nach der nach Verordnung REACH(EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als AUGENSCHUTZ - WGK: gefährlich Wassergefährdungsklassen. vorhanden. zutreffend. eingestuft. ABSCHNITT ALLGEMEINE Nicht erforderlich. ANGABEN Gefahreinstufung 11. und Toxikologische Gefahrangabe: -- Die ATEMSCHUTZ Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen 11.1. 12.2. ABSCHNITT Substanzen Nicht ALLGEMEINE Persistenz erforderlich, zu und BIBLIOGRAPHIE: 15. verhindern. toxikologischen wenn Abbaubarkeit Rechtsvorschriften das Eine chemische komplette Wirkungen Risiko Brandschutzkleidung anders beurteilt ist stets worden zu ist. tragen. Löschwasser, die in die Abwasserleitungen gelangen NACHPRÜFUNGEN 1. Verordnung dürfen, (EG) sind 1907/2006 R aufzunehmen. UMWELTAUSSETZUNG. des Europäischen Das zum Löschen verwendete (REACH) Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen 2.2. 15.1. Bestimmungen Die Metabolismus, 2. Kennzeichnungselemente Verordnung Vorschriften Emissionen (EG) vorhanden. Toxikokinetik, aufzunehmen. aus 1272/2008 Sicherheit, Herstellverfahren, Wirkungsmechanismus des Gesundheits- Europäischen einschl. derer und Umweltschutz/spezifische und aus weitere Belüftungsgeräten, (CLP) Informationen sollten Rechtsvorschriften auf Einhaltung der für Umweltschutzvorschriften den Stoff oder das Gemisch geprüft PERSÖNLICHE werden. 3. Verordnung (EU) SCHUTZAUSRÜSTUNG 790/2009 des Europäischen (I Atp. CLP) Gefahrenpiktogramme: Seveso-Kategorie Normale 4. Verordnung Feuerbekämpfungskleidungstücke, (EU) vorhanden. - Richtlinie 2015/830 2012/18/EU: des Europäischen -- z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz 12.3. (EN469), 5. Verordnung Bioakkumulationspotenzial Feuerbekämpfungshandschuhe (EU) 286/2011 des Europäischen (EN 659) und Feuerwehrstiefel (II Atp. CLP) (HO A 29 bzw. A30). ABSCHNITT Signalwörter: 9. Physikalische Einschränkungen 6. Verordnung zu wahrscheinlichen (EU) zu 618/2012 dem Produkt des expositionswegen Europäischen -- bzw. den und Stoffen chemische gemäß dem (III Atp. Eigenschaften Anhang CLP) XVII Verordnung (EG) 1907/2006 7. Verordnung (EU) vorhanden. 487/2013 des Europäischen (IV Atp. CLP) ABSCHNITT Gefahrenhinweise: 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 9.1. 8. Verordnung (EU) zu vorhanden. 944/2013 des Europäischen -- (V Atp. CLP) den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Stoffe 9. Verordnung gemäß Candidate (EU) 605/2014 List (Art. des Europäischen 59 REACH) (VI Atp. CLP) 12.4. Sicherheitshinweise: 6.1. Physikalischer Aufgrund Verzögert 10. Mobilität Verordnung Personenbezogene der und im vorliegenden sofort (EU) Boden Zustand auftretende 2015/1221 Vorsichtsmaßnahmen, des -- wirkungen Europäischen enthãlt sowie das Schutzausrüstungen Produkt chronische pastenartig keine wirkungen (VII SVHC-Stoffen Atp. CLP) und nach in kurzer in Notfällen Gehaltsprozenten oder anzuwendende lang anhaltender größer Verfahren als exposition 0,1%. 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen (VIII Atp. CLP) Farbe hellbraun Geruch Genehmigungspflichtige Bei 12. Verordnung Vorhandensein vorhanden. vorhanden. (EU) 2016/1179 von schwebenden Stoffe (Anhang (IX Atp. CLP) Dämpfen XIV REACH) oder charakteristisch Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Geruchsschwelle 13. Dieses Verordnung Produkt unterliegt (EU) 2017/776 (X der Atp. Gefahrkennzeichnung CLP) gemäß (EG) 1272/2008 (CLP) und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen. Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. ph-wert Wechselwirkungen 12.5. 2.3. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 6.2. Schmelzpunkt Ausfuhrnotifikationspflichtige - The Sonstige Merck Gefahren Index. - 10th Edition Umweltschutzmaßnahmen / Gefrierpunkt Stoffe (EG)-Verordnung Nicht 649/2012: anwendbar Siedebeginn - Handling Chemical vorhanden. Safety - Aufgrund INRS - Fiche der vorliegenden Toxicologique (toxicological enthãlt sheet) das Produkt Nicht keine anwendbar PBT- bzw. vpvb-stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Siedebereich Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Flammpunkt Rotterdamer AKUTE - Patty - TOXIZITÄT Industrial Übereinkommen-pflichtige Hygiene and Toxicology ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/ Stoffe: > 240 C zu Bestandteilen 12.6. Andere schädliche Wirkungen 6.3. Verdampfungsgeschwindigkeit - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Entzündbarkeit Fällt - Webseite unter IFA GESTIS von die Einstufungskriterien Feststoffen und Gasen dieser Gefahrenklasse anwendbar 3.1. Untere Stockholmer - Webseite Stoffe ECHA-Agentur Eindämmung Entzündungsgrenze Übereinkommen-pflichtige mit Erde oder trägem Material. Stoffe: Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Obere Entsorgung ÄTZ- - Datenbank / REIZWIRKUNG für SDB-Vorlagen Entzündungsgrenze von verseuchtem AUF DIE für Material HAUT chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien) muss gemäß den Nicht Vorschriften anwendbarunter Punkt 13 erfolgen. ABSCHNITT Untere Explosionsgrenze 13. Hinweise zur Entsorgung 6.4. Obere Vorsorgeuntersuchungen Fällt Das Produkt Verweis Explosionsgrenze ist auf andere die gemäß Einstufungskriterien den Vorschriften Abschnitte dieser nach der Gefahrenklasse Verordnung (EU) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) Dampfdruck Erläuterung enthält keine für für vorhanden. den die Benutzer: Gesundheit oder Umwelt gefährliche Substanzen in Mengen, welche die Erklärung derer Vorhandensein erforderlich 13.1. Dampfdichte Eventuelle SCHWERE die machen Verfahren in dieser würden. AUGENSCHÄDIGUNG Karte der Abfallbehandlung vorhandenen Informationen zum persönlichen / -REIZUNG gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Schutz und der Nicht Entsorgung verfügbar sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Relative Klassifizierung Der Benutzer muß Dichte für Wassergefährdung sich über die Tauglichkeit in Deutschland und Vollständigkeit Nicht (VwVwS verfügbar 2005) der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, Loeslichkeit WGK Fällt Wieder vergewissern. 1: verwenden, Schwach unter die wassergefährdend Einstufungskriterien falls möglich. Reine dieser Produktrückstände Gefahrenklasse wasserunlöslich, sind als löslich gefährlicher in organishen Sonderabfall Lösungsmittel zu betrachten. Verteilungskoeffizient: Selbstbewertung Die Man Beseitigung darf dieses muss Dokument aufgrund einem N-Oktylalkohol/Wasser Anlage für die als 3 Abfallwirtschaft Garantie von keiner zugelassenen spezifischen Unternehmen Eigenschaft unter des Produktes Berücksichtigung interpretieren. der Landes- und ggf. der lokalen Weil der Gebrauch des Produktes direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze

Seite Nr. 2 / 8 ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/ zu Bestandteilen... / >> 3.2. Gemische zutreffend. ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Not specifically necessary. Observance of good industrial hygiene is recommended. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Fälle von Gesundheitsschäden durch das Produkt sind bekannt. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Folgen Sie den Anweisungen, die Ihr Arzt Ihnen gegeben hat. halten Sie die Sicherheitskarte oder andernfalls, das Etikett. ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Die Löschmittel sind die üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Kein Besonderes. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren GEFAHREN INFOLGE R AUSSETZUNG BEI BRAND Das Einatmen der Verbrennungsprodukte ist zu vermeiden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung ALLGEMEINE ANGABEN Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Substanzen zu verhindern. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, die in die Abwasserleitungen gelangen dürfen, sind aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen Bestimmungen aufzunehmen. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Eindämmung mit Erde oder trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Eventuelle zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt.

Seite Nr. 3 / 8 ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Produkthandhabung erst nach Durchlesen aller anderen Abschnitte dieses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in der Umwelt ist vorzubeugen. Essen, Trinken, Rauchen sind bei dem Produkteinsatz verboten. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Aufbewahrung nur in Originalbehältern. Es ist an einem kühlen und gut belüfteten Ort aufzubewahren, von Wärmeqüllen, freier Flamme, Funken und anderen Zündquellen fernzuhalten. Die Gebinden sind von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, wobei auf den Abschnitt 10 Bezug zu nehmen ist. Lagerklasse TRGS 510 (Deutschland): 10 7.3. Spezifische Endanwendungen Folgen Sie die Produktanweisungen specficate auf dem Etikett oder in dem Informationsdokument. Beachten Sie auch die Informationen zur sicheren Verwendung, wenn Sie dieses Sicherheitsdatenblatt anbringen. ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Beim Umgang mit Chemikalien sind die üblichen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. HANDSCHUTZ Nicht erforderlich. HAUTSCHUTZ Nicht erforderlich. AUGENSCHUTZ Nicht erforderlich. ATEMSCHUTZ Nicht erforderlich, wenn das chemische Risiko anders beurteilt worden ist. NACHPRÜFUNGEN R UMWELTAUSSETZUNG. Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft werden. ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Physikalischer Zustand pastenartig Farbe hellbraun Geruch charakteristisch Geruchsschwelle ph-wert Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Siedebeginn Siedebereich Flammpunkt > 240 C Verdampfungsgeschwindigkeit Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen anwendbar Untere Entzündungsgrenze Obere Entzündungsgrenze Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte Loeslichkeit wasserunlöslich, löslich in organishen Lösungsmittel Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser

Seite Nr. 4 / 8 ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften... / >> Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Viskositaet Explosive Eigenschaften anwendbar Oxidierende Eigenschaften anwendbar 9.2. Sonstige ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11. Toxikologische 11.1. zu toxikologischen Wirkungen Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen zu wahrscheinlichen expositionswegen Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition Wechselwirkungen AKUTE TOXIZITÄT ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG

Seite Nr. 5 / 8 ABSCHNITT 11. Toxikologische... / >> SENSIBILISIERUNG R ATEMWEGE/HAUT KEIMZELL-MUTAGENITÄT KARZINOGENITÄT REPRODUKTIONSTOXIZITÄT SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIERHOLTER EXPOSITION ASPIRATIONSGEFAHR ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Gemäß vernünftigen Arbeitsabläufen verwenden und darauf achten, dass das Produkt in die Umwelt gerät. Die dazu zuständigen Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Boden oder die Vegetation verseucht hat. 12.1. Toxizität 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit 12.3. Bioakkumulationspotenzial 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Aufgrund der vorliegenden enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vpvb-stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. 12.6. Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Wieder verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als gefährlicher Sonderabfall zu betrachten. Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen

Seite Nr. 6 / 8 ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung... / >> Bestimmungen anvertraut werden. KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft zugeführt werden. ABSCHNITT 14. zum Transport Das Produkt ist gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). 14.1. UN-Nummer 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen 14.4. Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code zutreffend. ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Aufgrund der vorliegenden enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Vorsorgeuntersuchungen Klassifizierung für Wassergefährdung in Deutschland (VwVwS 2005) WGK 1: Schwach wassergefährdend Selbstbewertung aufgrund Anlage 3

Seite Nr. 7 / 8 ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften... / >> 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. ABSCHNITT 16. Sonstige ERKLÄRUNG: - ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförderung gefährlicher Güter - CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service - CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration - CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe) - CLP: EG-Verordnung 1272/2008 - DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau - EmS: Emergency Schedule - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code - IMO: International Maritime Organization - INX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP - LC50: Tödliche Konzentration 50% - LD50: Tödliche Dosis 50% - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad - PBT: Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter - TLV: Schwellengrenzwert - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze - VOC: flüchtige organische Verbindung - vpvp: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH - WGK: Wassergefährdungsklassen. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen (REACH) 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen (CLP) 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen (I Atp. CLP) 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen (II Atp. CLP) 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen (III Atp. CLP) 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen (IV Atp. CLP) 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen (V Atp. CLP) 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen (VI Atp. CLP) 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen (VII Atp. CLP) 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen (VIII Atp. CLP) 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) - The Merck Index. - 10th Edition - Handling Chemical Safety - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition - Webseite IFA GESTIS - Webseite ECHA-Agentur - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien) Erläuterung für den Benutzer: die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, vergewissern. Man darf dieses Dokument als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. Weil der Gebrauch des Produktes direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze

Seite Nr. 8 / 8 und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für korrekten Gebrauch wird gehaftet.das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden.